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Sachgebiet: Prozessuales

16496 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2004

IMRRS 2004, 0805
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vollstreckbarkeit eines französischen Leistungstitels

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 08.12.2003 - 3 W 217/03

Für die unbezifferte Kostengrundentscheidung in dem Urteil eines französischen Gerichts (Cour d'Appel) darf die Vollstreckungsklausel nicht erteilt werden, weil es an der von Art. 31 EuGVÜ vorausgesetzten Bestimmtheit des Titels fehlt (Bestätigung von Senat, Beschluss vom 17. Oktober 1995 - 3 W 160/95).*)

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IMRRS 2004, 0802
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Akteneinsichtsrecht im UIG-Verfahren

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.08.2003 - 21 B 1375/03

1. Anspruchsverpflichtete Behörde eines auf § 4 Abs. 1 UIG gestützten Anspruchs auf Einsicht in Behördenakten ist - nicht anders als bei dem Anspruch nach § 29 VwVfG NRW - die jeweils aktenführende, d. h. diejenige Behörde, die die rechtliche Verfügungsbefugnis über die ihr im Rahmen ihrer behördlichen Tätigkeit zugegangenen Informationen über die Umwelt hat.*)

2. Hierbei verbleibt es auch, wenn die Behörde die Akten für einen vorübergehenden Zweck weitergegeben hat, etwa an Aufsichtsbehörden, Staatsanwaltschaften oder Gerichte zur dortigen Bearbeitung von Widerspruchs-, Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren.*)

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IMRRS 2004, 0793
SachverständigeSachverständige
Ablehnung des Sachverständigen durch den Streithelfer?

OLG Dresden, Beschluss vom 25.06.2004 - 13 W 719/04

Eine Ablehnung des vom Gericht beauftragten Sachverständigen durch den Streithelfer ist ausgeschlossen, wenn sie im Widerspruch zum Vorbringen der von ihm unterstützten Hauptpartei steht.

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IMRRS 2004, 0792
BauvertragBauvertrag
Entbehrlichkeit der Fristsetzung zur Mangelbeseitigung

OLG Hamm, Urteil vom 13.05.2004 - 21 U 172/03

1. Sind die Parteien und Streitgegenstände eines selbständigen Beweisverfahrens mit denen des nachfolgenden Hauptsacheprozesses nur teilweise identisch, können die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens im Hauptsacheprozess nur anteilig zu berücksichtigen sein. Bei den zu berücksichtigenden Kosten ist weiter zwischen den Kosten, die bei der Kostenfestsetzung zum Hauptsacheprozess geltend zu machen sind, und den Kosten, die als Schadensposition - im Hauptsacheprozess eingeklagt werden können, zu unterscheiden.*)

2. Ist ein Fliesenfußboden objektiv mangelhaft und machen sich Fliesen- und Estrichleger für den Mangel gegenseitig verantwortlich, kann die für einen Schadensersatzanspruch gem. § 13 Nr. 7 VOB/B an sich notwendige Fristsetzung zur Mangelbeseitigung entbehrlich sein, wenn der tatsächlich verantwortliche Fliesenleger seine Nachbesserungspflicht zunächst leugnet und eine Nachbesserungsbereitschaft erst nach der gerichtlichen Feststellung seiner Verantwortlichkeit erklärt.*)

3. Der für einen Mangel schadensersatzpflichtige Unternehmer kann auch für die Kosten gerichtlicher Verfahren haften, die der Bauherr aufgrund eines falschen Beweissicherungsgutachtens gegen einen anderen Bauunternehmer durchführt, welcher für den Mangel zunächst verantwortlich zu sein scheint.*)

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IMRRS 2004, 0790
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ergänzung eines unvollständigen Urteils

BGH, Urteil vom 19.05.2004 - XII ZR 270/02

Eine bei Verkündung nicht vollständig abgefaßte Entscheidung gilt als "nicht mit Gründen versehen", wenn der notwendige Inhalt nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, von den Richtern besonders unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden ist. Sie ist dann auf eine Rüge der Parteien aufzuheben (Anschluß an den Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27. April 1993 - GmS-OBG - NJW 1993, 2603).*)

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IMRRS 2004, 0788
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kostenerstattung zu Gunsten einer nicht existenten Partei?

BGH, Beschluss vom 12.05.2004 - XII ZB 226/03

Zur Frage der Kostenerstattung zugunsten einer nicht existenten Partei.*)

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IMRRS 2004, 0779
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung wegen Computer-Absturzes

BGH, Beschluss vom 17.05.2004 - II ZB 22/03

a) Wird ein Wiedereinsetzungsantrag auf die unerwartet lange Dauer einer Telefaxübermittlung gestützt, hat das Gericht die zum Vergleich vorgelegten Sendeberichte zu würdigen (vgl. BGH, Beschl. v. 1. Februar 2001 - V ZB 33/00, NJW-RR 2001, 916).*)

b) Ein auf einen vorübergehenden "Computer-Defekt" oder "Computer-Absturz" gestützter Wiedereinsetzungsantrag bedarf näherer Darlegungen zur Art des Defekts und seiner Behebung.*)

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IMRRS 2004, 0777
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Muss Prüffähigkeitsrüge begründet werden?

OLG Nürnberg, Beschluss vom 25.06.2004 - 13 W 1749/04

1. Bei einer Vielzahl von Mängeln in einer Architektenhonorarrechnung ist es dem Bauherrn nicht zuzumuten, dem Architekten die einzelnen Fehler vorzuhalten und ihm Vorgaben für die richtige Rechnung zu machen. Dies ist Aufgabe des Architekten.

2. Werden die Fehler der Rechnung erst im Rahmen eines Honorarprozesses - etwa durch Sachverständigengutachten - beseitigt, kann der Bauherr durch ein anschließendes Prozessanerkenntnis erreichen, dass der Architekt die gesamten Kosten des Rechtsstreites - also auch im Falle des Obsiegens - zu tragen hat.

3. § 8 HOAI begründet die Fälligkeit dann, wenn die Leistung vertragsgemäß erbracht und eine prüffähige Honorarschlußrechnung überreicht wurde.

4. Eine prüffähige Rechnung im Sinne des § 8 Abs. 1 HOAI muß diejenigen Angaben enthalten, die nach dem geschlossenen Vertrag und der HOAI objektiv unverzichtbar sind, um die sachliche und rechnerische Überprüfung des Honorars zu ermöglichen.

5. Der Auftraggeber verliert den durch die Ausgestaltung der Prüffähigkeit als Fälligkeitsvoraussetzung eingeräumten Schutz, wenn er seine Einwendungen gegen die Prüffähigkeit nicht in angemessener Frist erhebt.

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IMRRS 2004, 0775
Selbständiges BeweisverfahrenSelbständiges Beweisverfahren
Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens

OLG Celle, Beschluss vom 10.06.2004 - 16 W 87/04

Maßgeblich für den Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats der ungekürzte Hauptsachestreitwert, der sich in der Regel entsprechend den objektivierbaren Angaben des Antragstellers aus der Antragsschrift ergibt. Die Ausrichtung an den objektivierbaren Kosten der Mangelbeseitigung dient dabei der Korrektur offensichtlicher Über oder Unterbewertungen des zu Verfahrensbeginn vom Antragsteller geschätzten Betrages.*)

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IMRRS 2004, 0774
SachverständigeSachverständige
Vorbereitende Grabungen sind keine Kosten des Sachverständigen

OLG Koblenz, Beschluss vom 28.06.2004 - 5 W 397/04

1. Lässt eine Partei auf Veranlassung des gerichtlich ernannten Sachverständigen zur Vorbereitung des Gutachtens Hausfundamente freigraben, handelt es sich bei den dadurch verursachten Kosten nicht um Aufwendungen für Hilfskräfte des Sachverständigen.

2. Die dem Werkunternehmer gezahlte Vergütung kann daher nicht den Gerichtskosten zugerechnet werden, um sodann trotz des Unterliegens im Prozess eine Erstattung vom Rechtsschutzversicherer zu erlangen.

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IMRRS 2004, 0769
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anforderungen an Berufungsbegründung

BGH, Beschluss vom 11.05.2004 - XI ZB 39/03

a) Ergibt sich eine Wiederholungs- oder Nachahmungsgefahr aus der rechtlichen Begründung des Berufungsgerichts, weil diese sich verallgemeinern und auf eine nicht unerhebliche Zahl künftiger Sachverhalte übertragen läßt, sind entsprechende Darlegungen in der Beschwerdebegründung entbehrlich (Abgrenzung zu BGHZ 152, 182, 187).*)

b) Beruht die Entscheidung des Berufungsgerichts darauf, daß sie objektiv willkürlich ist oder Verfahrensgrundrechte einer Partei verletzt, ist ein Eingreifen des Bundesgerichtshofs zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich. Dieser Zulassungsgrund hängt nicht von dem zusätzlichen Erfordernis ab, daß der Verstoß gegen das Willkürverbot oder das Verfahrensgrundrecht offenkundig ist (Aufgabe von BGHZ 152, 182, 189 ff., 192 ff.).*)

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IMRRS 2004, 0768
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Einstweilige Anordnung nach § 769 Abs. 1 ZPO: Rechtsmittel

BGH, Beschluss vom 21.04.2004 - XII ZB 279/03

Gegen eine einstweilige Anordnung nach § 769 Abs. 1 ZPO ist weder die sofortige Beschwerde noch eine außerordentliche Beschwerde statthaft.*)

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IMRRS 2004, 0766
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Revision: Nachträglicher Wegfall der grundsätzlichen Bedeutung

BGH, Beschluss vom 06.05.2004 - I ZR 197/03

Beim nachträglichen Wegfall der im Zeitpunkt der Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde gegebenen grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache ist nach Auffassung des Senats im Hinblick auf den Zweck des Rechtsmittels zu prüfen, ob die (angestrebte) Revision Aussicht auf Erfolg hat, und, wenn dies der Fall ist, die Revision zuzulassen.*)

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IMRRS 2004, 0764
ProzessualesProzessuales
Schiedsverfahren - Aufhebungsantrag nach § 1059 ZPO statthaft?

BGH, Beschluss vom 27.05.2004 - III ZB 53/03

1. Der Aufhebungsantrag nach § 1059 ZPO ist nur gegen einen im schiedsrichterlichen Verfahren im Sinne der §§ 1025 ff ZPO erlassenen (inländischen) Schiedsspruch statthaft. Ob ein solcher Schiedsspruch vorliegt, ist eine von Amts wegen zu prüfende besondere Prozeßvoraussetzung des Aufhebungsverfahrens.*)

2. Die Entscheidungen der sogenannten Vereins- oder Verbandsgerichte sind keine Schiedssprüche im Sinne der §§ 1025 ff ZPO.*)

3. Durch Vereinssatzung können auf das Mitgliedschaftsverhältnis bezogene Streitigkeiten zwischen einem Vereinsmitglied und dem Verein oder zwischen Vereinsmitgliedern einem Schiedsgericht im Sinne der §§ 1025 ff ZPO zugewiesen werden.*)

4. Das satzungsmäßig berufene Schiedsgericht ist nur dann als Schiedsgericht im vorgenannten Sinn anzuerkennen, wenn Rechtsstreitigkeiten unter Ausschluß des ordentlichen Rechtsweges der Entscheidung einer unabhängigen und unparteilichen Instanz unterworfen werden.*)

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IMRRS 2004, 0760
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kostentragung bei Klagerücknahme nach Versäumnisurteil

BGH, Beschluss vom 13.05.2004 - V ZB 59/03

Der Beklagte, gegen den ein Versäumnisurteil (in gesetzlicher Weise) ergangen ist, trägt die durch die Versäumnis veranlaßten Kosten auch dann, wenn der Kläger die Klage zurücknimmt.*)

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IMRRS 2004, 0759
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Fehlender Ausspruch über die Zulassung der Berufung

BGH, Beschluss vom 11.05.2004 - VI ZB 19/04

Enthält ein Urteil keinen Ausspruch über die Zulassung der Berufung, kann dieser im Wege eines Berichtigungsbeschlusses nachgeholt werden, wenn das Gericht die Berufung im Urteil zulassen wollte und dies nur versehentlich unterblieben ist. Dieses Versehen muß nach außen hervorgetreten und selbst für Dritte ohne weiteres deutlich sein (vgl. BGHZ 78, 22).*)

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IMRRS 2004, 0751
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Pfändung des Taschengeldanspruchs des Ehegatten

BGH, Beschluss vom 19.03.2004 - IXa ZB 57/03

Der Taschengeldanspruch des haushaltführenden Ehegatten ist nach § 850b Abs. 2 ZPO bedingt pfändbar.*)

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IMRRS 2004, 0746
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Übergang v. Mängelbeseitigung zu Gewährleistung: Klageänderung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.07.2003 - 5 U 162/02

Eine Berufung ist wegen fehlender Beschwer unzulässig, wenn sie den in erster Instanz erhobenen Klageanspruch nicht wenigstens teilweise weiterverfolgt, also – im Falle einer erstinstanzlichen Klageabweisung – deren Richtigkeit gar nicht in Frage stellt, sondern lediglich im Wege der Klageänderung einen neuen, bislang nicht geltend gemachten Anspruch zur Entscheidung stellt.

Der Übergang vom Anspruch auf Mängelbeseitigung gemäß § 633 Abs. 2 S. 1 BGB a.F. zu den Gewährleistungsansprüchen gemäß §§ 634, 635 BGB a.F. stellt eine Klageänderung dar, da die Ansprüche unterschiedlicher rechtlicher Natur sind und damit verschiedene Streitgegenstände bilden.

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IMRRS 2004, 0743
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Geltendmachung eines nicht erloschenes Recht

BGH, Beschluss vom 27.02.2004 - IXa ZB 269/03

Macht der Besitzer eines Grundstücks, gegen den aus dem Zuschlagsbeschluß die Zwangsvollstreckung auf Räumung und Herausgabe betrieben wird, ein durch den Zuschlag nicht erloschenes Recht (§ 93 Abs. 1 Satz 2 ZVG) geltend, hat er dem Vollstreckungsgericht zumindest Anhaltspunkte darzutun, die ein Besitzrecht zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung nahe legen.*)

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IMRRS 2004, 0742
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung nach Überschreitung der übl. Postlaufzeiten

BGH, Beschluss vom 15.04.1999 - IX ZB 57/98

Ist eine fristgebundene Sendung ans Gericht ordnungsgemäß adressiert und frankiert und wird sie zu einer Zeit zur Post gegeben, zu der sie das Gericht nach den üblichen Beförderungszeiten erreichen müßte, so steht es der Wiedereinsetzung - wenn die Sendung verspätet eingeht - nicht entgegen, daß nach einer Auswertung der Post 7 % aller Sendungen einschließlich der nicht ordnungsgemäß adressierten nur mit Verzögerung befördert werden.*)

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IMRRS 2004, 0739
Selbständiges BeweisverfahrenSelbständiges Beweisverfahren
Angemessener Zeitraum für Ergänzungsfragen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.04.2004 - 5 W 7/04

Das selbständige Beweisverfahren ist mit der Übermittlung des schriftlichen Sachverständigengutachtens an die Parteien beendet, wenn weder das Gericht eine Frist nach § 411 Abs. 4 Satz 2 ZPO setzt noch eine mündliche Erläuterung durch den Sachverständigen stattfindet.*)

Eine mündliche Erläuterung durch den Sachverständigen und damit eine Fortsetzung des Beweisverfahrens ist dann anzuordnen, wenn innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Übersendung des Gutachtens Einwendungen oder Ergänzungsfragen mitgeteilt werden.*)

Wann ein Zeitraum angemessen im Sinne des § 411 Abs. 4 Satz 1 ZPO ist, richtet sich nach den schutzwürdigen Interessen der Beteiligten und dem Umfang der verfahrensrechtlichen Interessen, wobei eine entscheidende Rolle spielt, ob es sich um ein schriftliches Gutachten handelt, das nach Umfang, Gehalt und Schwierigkeitsgrad einer sorgfältigen und damit zeitaufwendigen Prüfung bedarf und ob die betroffene Partei dazu sachverständige Hilfe in Anspruch nehmen muss. Nur in Ausnahmefällen dürfte ein zeitlicher Abstand von mehr als 3 Monaten zwischen Zustellung des schriftlichen Gutachtens und Eingang des Antrages des Beteiligten auf Beantwortung von Ergänzungsfragen durch den Sachverständigen als angemessener Zeitraum im Sinne des § 411 Abs. 4 Satz 1 ZPO angesehen werden.*)

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IMRRS 2004, 0737
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wann muss die mündliche Verhandlung wiedereröffnet werden?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.11.2003 - 5 U 161/02

In den Anwendungsbereich des § 531 Abs. 1 ZPO fällt auch das Vorbringen in einem nicht nachgelassenen Schriftsatz, einem Schriftsatz, der die Grenzen des § 283 ZPO überschreitet, oder zwar nachgelassen ist, aber verspätet eingeht und deshalb nach § 296 a ZPO unberücksichtigt bleibt. Derartiges neues Vorbringen bleibt im Berufungsrechtszug ausgeschlossen, sofern nicht einer der Zulassungsgründe des § 531 Abs. 2 S. 1 ZPO vorliegt.*)

§ 156 ZPO gibt dem Gericht einen Ermessensspielraum und schreibt nur in Ausnahmefällen eine Verpflichtung zum Wiedereintritt in die mündliche Verhandlung vor. Ein solcher Fall ist gegeben, wenn sich nach Schluss der mündlichen Verhandlung aus neuem Vorbringen ergibt, dass die bisherige Verhandlung lückenhaft war und in der letzten mündlichen Verhandlung bei sachgemäßen Vorgehen Veranlassung zur Ausübung des Fragerechts oder zur Erteilung von Hinweisen bestand, und darüber hinaus, wenn durch Versäumnisse des Gerichts oder durch andere Umstände im Verfahren bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung eine vollständige und sachgerechte Erklärung unterblieb.*)

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IMRRS 2004, 0736
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ablehnung eines Sachverständigen: Streitwert

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.12.2003 - 5 W 48/03

Der Streitwert des Verfahrens über die Ablehnung eines Sachverständigen orientiert sich am Streitwert der Hauptsache, wobei regelmäßig 1/3 des Hauptsachewertes angemessen erscheint.*)

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IMRRS 2004, 0735
Selbständiges BeweisverfahrenSelbständiges Beweisverfahren
Streitverkündung ist zulässig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.03.2004 - 5 W 61/03

1. Im selbständigen Beweisverfahren ist die Streitverkündung zulässig (im Anschluss an BGH, BauR 1997, 334 = NJW 1997,859).*)

2. Der Antragsgegner im selbständigen Beweisverfahren ist berechtigt, eigene Beweisanträge zu stellen, soweit die Beweisfrage, um die der Antragsgegner den Beweisbeschluss ergänzt haben möchte, in einem unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem ursprünglichen Beweisthema steht, keine wesentliche Verzögerung des Verfahrens hiermit verbunden ist und das Beweisverfahren noch nicht beendet worden ist.*)

3. Will der Streithelfer das selbständige Beweisverfahren um Beweisfragen erweitern, die nur sein Verhältnis zum Streitverkünder betreffen, jedoch für das Verhältnis zwischen Antragsteller und Antragsgegner ohne Bedeutung sind, fehlt es an dem erforderlichen engen sachlichen Zusammenhang. Außerdem dürfen die Beweisfragen nicht derart gestaltet sein, dass ihre Beantwortung allein zu Lasten der Partei des selbständigen Beweisverfahrens geht, der der Streitverkündete beigetreten ist.*)

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IMRRS 2004, 0732
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Vertrauen in übliche Brieflaufzeiten

BGH, Beschluss vom 13.05.2004 - V ZB 62/03

a) Das Verschulden einer Partei oder ihres Prozeßbevollmächtigten schließt die Wiedereinsetzung nicht aus, wenn die Partei alle erforderlichen Schritte unternommen hat, die bei einem im übrigen normalen Geschehensablauf zur Fristwahrung geführt hätten (hier: Fehlschlagen einer beschleunigten Absendung bei gleichwohl rechtzeitiger Absendung).*)

b) Eine Partei darf (auch) nach Erlaß der Postuniversaldienstleistungsverordnung vom 15. Dezember 1999 (BGBl. I S. 4218) darauf vertrauen, daß werktags im Bundesgebiet aufgegebene Postsendungen am folgenden Werktag im Bundesgebiet ausgeliefert werden. Anders liegt es nur, wenn konkrete Umstände vorliegen, welche die ernsthafte Gefahr der Fristversäumung begründen.*)

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IMRRS 2004, 0731
ImmobilienImmobilien
Grundstückskauf von Gemeinde als öffentlich-rechtlicher Vertrag?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.05.2004 - 21 E 62/04

Zur Frage der Rechtsnatur eines zwischen einem Wohnungsbauunternehmen und einer Gemeinde geschlossenen Vertrags über den Kauf eines im gemeindlichen Eigentum stehenden, für die Umsetzung eines Bauvorhabens erforderlichen Grundstücks, wenn die Vertragsparteien später einen Durchführungsvertrag i.S.v. § 12 Abs. 1 BauGB vereinbart haben (hier: Verneinung des Verwaltungsrechtsweges für die Klage auf Erstattung eines Kaufpreisanteils).*)

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IMRRS 2004, 0727
RechtsanwälteRechtsanwälte
"Mangelhafte" Klage gegen Architekten: Beweislast

BGH, Urteil vom 06.05.2004 - IX ZR 211/00

Hat der Rechtsanwalt Ansprüche seines Mandanten gegen den Architekten wegen mangelhafter Beaufsichtigung des Unternehmers verjähren lassen und entsteht in diesem Zusammenhang Streit über die Höhe der Leistungen, die der gekündigte Unternehmer hätte abrechnen können, so trifft den Anwalt die Beweislast.*)

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IMRRS 2004, 0723
SachverständigeSachverständige
Vergütung bei überlanger Bearbeitungsdauer

OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.04.2004 - 2 W 6/04

Zum Einfluss einer überlangen Bearbeitungsdauer auf die Vergütung des gerichtlich bestellten Sachverständigen.*)

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IMRRS 2004, 0721
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Bedingungsvorbehalt bei Berufung gegen nicht erlassenes Urteil

OLG Dresden, Beschluss vom 26.05.2004 - 12 U 1793/03

1. Wird gegen ein nicht erlassenes und nicht verkündetes Urteil im Hinblick auf § 517 2. Alternative ZPO Berufung eingelegt, erfolgt dies bei vernünftiger, objektiver Betrachtung unter der stillschweigenden Bedingung, dass das Rechtsmittel bei Nichtvorliegen der Bedingung nicht zum Tragen kommen soll.

2. Wenn mithin keine Berufung vorliegt, bedarf es auch keiner Verwerfung; damit entfällt auch eine Kostenentscheidung.

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IMRRS 2004, 0718
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Gerichtsstand bei Haustürgeschäften

OLG Celle, Beschluss vom 15.04.2004 - 4 AR 23/04

Der Gerichtsstand des § 29c ZPO gilt für alle Klagen, gleich welcher Klageart und gleich welcher Anspruchsgrundlage, die auf Haustürgeschäften beruhen. Erfasst sind alle Ansprüche, die ein Haustürgeschäft betreffen wie Erfüllungsansprüche, insbesondere auch vertragliche Schadensersatzansprüche. Dies gilt auch insoweit, als Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss oder unerlaubter Handlung nicht nur gegenüber der anderen Vertragspartei, sondern auch gegenüber ihrem Vertreter verfolgt werden (BGH NJW 2003, 1190). Die Bestimmung eines gemeinsamen Gerichts nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO kommt dann nicht in Betracht.*)

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IMRRS 2004, 0717
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Teilurteil trotz Gefahr widersprechender Entscheidungen

OLG Celle, Urteil vom 08.04.2004 - 22 U 88/00

Ein Teil-Urteil ist trotz Gefahr widersprechender rechtskräftiger Entscheidungen dann nicht unzulässig, wenn diese Gefahr nicht auf der Verfahrensweise des Gerichts, sondern derjenigen der Parteien beruht.

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IMRRS 2004, 0715
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Glaubhaftmachung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

OLG Celle, Urteil vom 21.04.2004 - 3 U 273/03

1. Zur Glaubhaftmachung durch Versicherung an Eides Statt ist eine eigene Darstellung der glaubhaft zu machenden Tatsachen erforderlich; die bloße Bezugnahme auf Angaben oder Schriftsätze Dritter ist unzureichend.*)

2. Die Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist ausgeschlossen, wenn das der Fristwahrung entgegenstehende Hindernis noch vor Fristablauf entfällt und die Nachholung der versäumten Prozesshandlung objektiv möglich und subjektiv zumutbar ist.*)

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IMRRS 2004, 0710
BauvertragBauvertrag
Widerklage: Kein Werklohn duch Teilurteil!

OLG Celle, Urteil vom 06.05.2004 - 6 U 231/03

1. Im Berufungsverfahren ist nicht durch Versäumnisurteil, sondern durch streitmäßiges Urteil zu entscheiden, wenn das angefochtene Urteil an einem Mangel leidet, der ihm die Eignung als Grundlage des weiteren Verfahrens nimmt, und die säumige Partei Gelegenheit hatte, hierzu Stellung zu nehmen.*)

2. Auf die Widerklage darf restlicher Werklohn nicht durch Teilurteil zuerkannt werden, wenn die Klagforderung, über die Beweis erhoben werden soll, durch Verrechnung mit der Widerklage verknüpft ist, sodass auch keine Entscheidung durch Vorbehaltsurteil in Betracht kommt.*)

3. Mit der Begründung, es fehle dem Vorbringen an Substanz, dürfen einzelne Positionen der Klagforderung nicht durch Teilurteil abgewiesen werden, da es keinen Grund gibt, den Parteien die Möglichkeit abzuschneiden, weiter vorzutragen, solange der Rechtsstreit nicht für die Instanz im Ganzen entschieden ist und das Urteil nicht auch im Ganzen Rechtsfrieden stiften kann.*)

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IMRRS 2004, 0708
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Befangenheit eines Richters

OLG Oldenburg, Beschluss vom 03.06.2004 - 15 U 8/04

Zur Frage der Befangenheit eines Richters wegen rechtlicher Ausführungen in einem Hinweisbeschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO.

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IMRRS 2004, 0705
BauvertragBauvertrag
Grundurteil bei Klage auf Restwerklohn und Sicherungshypothek?

OLG Celle, Urteil vom 03.06.2004 - 6 U 175/03

Ist die Klage auf Restwerklohn mit derjenigen auf Bestellung der Bauhandwerker-Sicherungshypothek verbunden und hält u. a. der Besteller den Werklohn wegen von ihm behaupteter Mängel zurück, ist ein Grundurteil zu beiden Klagansprüchen zulässig.*)

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IMRRS 2004, 0704
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Entscheidung über Ablehnungsgesuch

OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.04.2004 - 1 W 26/04

1. Zur Entscheidung über Ablehnungsgesuch gegen einen Richter am Landgericht ist auch dann die Kammer in voller Besetzung berufen, wenn der Einzelrichter in der Hauptsache allein zur Entscheidung berufen wäre.*)

2. Hat über das Befangenheitsgesuch fälschlicherweise der Einzelrichter des Landgerichts entschieden und wird gegen die Entscheidung sofortige Beschwerde eingelegt, ist diese Entscheidung durch den Einzelrichter des Oberlandesgerichts aufzuheben und an das Landgericht zur anderweitigen Entscheidung zurückzuverweisen; denn die fehlerhafte Besetzung des Landgerichts wirkt sich auch auf die Besetzung des Senats im Beschwerdeverfahren und damit auf den gesetzlichen Richter des Beschwerdegerichts aus.*)

3. Der ZPO ist nicht zu entnehmen, dass der Senat in voller Besetzung zwecks Entscheidung in der Sache an die Stelle des gemäß § 568 Abs. 1 ZPO zur Entscheidung berufenen Einzelrichters treten dürfte, wenn die Entscheidung des Landgerichts durch die Kammer hätte ergehen müssen und dies zu einer Zuständigkeit des Senats in voller Besetzung geführt hätte. Dies hat auch dann zu gelten, wenn der Senat kraft Sachzusammenhangs auch für eine neuerliche Beschwerde in der Sache zuständig wäre, wenn nicht sicher absehbar ist, dass nach der Geschäftsverteilung des Senats dieselben Senatsmitglieder zur Entscheidung auch über die neue Beschwerde berufen wären.*)

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IMRRS 2004, 0698
SachverständigeSachverständige
Umfang der Pflichten im Beweisverfahren

OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.11.2003 - 15 W 87/03

1. Der Gerichtssachverständige kann im Wege der gerichtlichen Leitung seiner Tätigkeit gegen seinen Willen nicht zur Vornahme von Bauteilöffnungen verpflichtet werden.

2. Verweigert der Sachverständige die Bauteilöffnung, so sind sie sowie die Tragung des Schadenbeseitigungsrisikos der für das konkrete Beweisthema beweisbelasteten Partei aufzugeben.

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IMRRS 2004, 0697
Selbständiges BeweisverfahrenSelbständiges Beweisverfahren
Ausnahme vom Verbot der Schlüssigkeitsprüfung

OLG Schleswig, Beschluss vom 13.04.2004 - 16 W 7/04

Ein rechtliches Interesse im Sinne des § 485 Abs. 2 ZPO an der Durchführung des beantragten selbständigen Beweisverfahrens ist zu verneinen, wenn eine Anspruchsgrundlage für einen behaupteten Schadensersatzanspruch zwar theoretisch denkbar ist, aber nach dem eigenen Vortrag des Antragstellers ganz offensichtlich nicht gegeben sein kann (Ausnahme vom Verbot der Schlüssigkeitsprüfung im selbständigen Beweisverfahren).*)

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IMRRS 2004, 0693
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Aktivlegitimation

BGH, Urteil vom 08.03.2004 - II ZR 316/01

Zu den Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Aktivlegitimation des geschäftsführenden Alleingesellschafters einer Einmann-GmbH im Hinblick auf eine durch Selbstkontrahieren an sich abgetretene Forderung der Gesellschaft.*)

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IMRRS 2004, 0690
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Verfahrensrecht - Beschwerdeverfahren: Reformatio in peius

BGH, Beschluss vom 06.05.2004 - IX ZB 349/02

Das Verbot der Schlechterstellung (reformatio in peius) gilt im Beschwerdeverfahren, auch nach Aufhebung und Zurückverweisung.*)

Wer sich mit falschem Diplomtitel unter Vorspiegelung nicht vorhandener Qualifikation in strafbarer Weise die Bestellung zum Insolvenzverwalter erschleicht, ist von der Festsetzung einer Vergütung nach § 63 Abs. 1 Satz 1 InsO ausgeschlossen.*)

Ein Insolvenzverwalter, dem ein Anspruch auf Vergütung nach § 63 Abs. 1 InsO zu versagen ist, kann einen Bereicherungsanspruch nicht im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 64 InsO geltend machen.*)

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IMRRS 2004, 0689
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Übergabe an Bediensteten

BGH, Beschluss vom 06.05.2004 - IX ZB 43/03

a) Die über eine Ersatzzustellung nach § 184 Abs. 1 ZPO a.F. errichtete Urkunde begründet keinen vollen Beweis dafür, daß die Person, der die Sendung übergeben wurde, Bediensteter des Adressaten ist; insoweit stellt die Urkunde lediglich ein wesentliches Beweisanzeichen dar.*)

b) Zu den Anforderungen an ein Vorbringen des Adressaten, das geeignet ist, das für die Übergabe der Sendung an einen Bediensteten sprechende Beweisanzeichen zu entkräften.*)

a) Der Antragsgegner, der sich im Ausland nicht eingelassen hat, kann im Anerkennungsverfahren die Rüge, das Urteil sei durch vorsätzlich falschen Prozeßvortrag erschlichen worden, auch auf Tatsachen stützen, die schon vor dem Gericht des Erststaates hätten geltend gemacht werden können.*)

b) Zu den Anforderungen an das Vorbringen des Antragsgegners, der sich darauf beruft, der Antragsteller habe in den Rechnungen über das vereinbarte Stundenhonorar bewußt eine den wirklichen Aufwand weit überschreitende Arbeitszeit angegeben.*)

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IMRRS 2004, 0680
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Revision: Anforderungen an Darlegung eines Zulassungsgrundes

BGH, Beschluss vom 28.04.2004 - IV ZR 144/03

Zu den Anforderungen an die Darlegung eines Zulassungsgrundes, wenn insbesondere die Verfassungswidrigkeit eines nachkonstitutionellen Gesetzes geltend gemacht werden soll.*)

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IMRRS 2004, 0678
RechtsanwälteRechtsanwälte
Vergütung für Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 27.04.2004 - VIII ZB 103/02

Die Vergütung des Rechtsanwalts für seine Tätigkeit im Verfahren über eine vom Beschwerdegericht zugelassene Rechtsbeschwerde bestimmt sich außer in Zwangsvollstreckungsverfahren auch in anderen Nebenverfahren nach der sinngemäß anwendbaren Bestimmung des § 11 Abs. 1 Satz 4 BRAGO (im Anschluß an BGH, Beschluß vom 30. Januar 2004 - IXa ZB 153/03).*)

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IMRRS 2004, 0673
Selbständiges BeweisverfahrenSelbständiges Beweisverfahren
Aussetzung des anhängigen Hauptsacheverfahrens?

BGH, Beschluss vom 29.04.2004 - VII ZB 39/03

Erklären die Parteien vor dem Prozessgericht übereinstimmend, sie seien damit einverstanden, dass die Ergebnisse eines noch nicht abgeschlossenen selbständigen Beweisverfahrens im Hauptsacheverfahren abgewartet und später verwertet werden, soweit sie für dieses Verfahren erheblich sind, ist das Prozessgericht aufgrund dieser Erklärung befugt, das Hauptsacheverfahren erst nach Abschluss des selbständigen Beweisverfahrens fortzusetzen.

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IMRRS 2004, 0671
ProzessualesProzessuales
Rechtsanwälte- Rechtsanwaltsgebühr als Kosten des Rechtsstreits?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.03.2004 - 12 W 26/04

Zur Berücksichtigung einer nach § 118 I Nr. 2 BRAGO entstandenen Rechtsanwaltsgebühr als "Kosten des Rechtsstreits".*)

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IMRRS 2004, 0659
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unveränderter Streitwert bei einseitiger Erledigungserklärung?

OLG Schleswig, Beschluss vom 02.02.2004 - 4 U 47/03

Die besseren Argumente sprechen dafür, bei nur einseitiger Erledigungserklärung einen unveränderten Streitwert zugrunde zu legen.*)

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IMRRS 2004, 0658
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Bedarf ein Berichtigungsbeschluss einer Kostenentscheidung?

OLG Naumburg, Beschluss vom 10.02.2004 - 12 W 159/03

Ein Berichtigungsbeschluss nach § 319 ZPO bedarf keiner Kostenentscheidung.*)

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IMRRS 2004, 0643
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Berücksichtigung von Tatsachenvortrag

BGH, Urteil vom 06.05.2004 - III ZR 297/03

Zur Pflicht des Gerichts, Tatsachenvortrag zu berücksichtigen, den eine Partei im Anschluß an einen in der mündlichen Verhandlung erteilten Hinweis (hier: zur Zulässigkeit der Klage) innerhalb einer ihr vom Gericht nachgelassenen Frist in das Verfahren eingeführt hat.*)

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IMRRS 2004, 0639
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Weitere Prozessgebühr bei Bestätigung eines Grundurteils?

BGH, Beschluss vom 29.04.2004 - V ZB 46/03

Die Bestätigung eines Grundurteils im Rechtsmittelverfahren bedeutet keine Zurückverweisung im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 BRAGO.*)

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IMRRS 2004, 0636
Selbständiges BeweisverfahrenSelbständiges Beweisverfahren
Vorschuss nicht gezahlt: Verfahrensbeendigung?

LG Essen, Beschluss vom 07.05.2004 - 4 OH 11/02

Das Nichtbetreiben eines selbständigen Beweisverfahrens durch Nichteinzahlung des Vorschusses führt zur Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens.

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