Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
16496 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2003, 1413
Immobilien
BGH, Beschluss vom 10.10.2003 - IXa ZB 128/03
a) Eine sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags, den rechtskräftig festgesetzten Grundstückswert (Verkehrswert) abzuändern, wird mit der Zuschlagserteilung infolge prozessualer Überholung unzulässig.*)
b) Erreicht im ersten Versteigerungstermin das Meistgebot nicht 7/10 des rechtskräftig festgesetzten Grundstückswertes und wird deshalb der Zuschlag gemäß § 74 a Abs. 1 Satz 1 ZVG versagt, fehlt im weiteren Zwangsversteigerungsverfahren das Rechtsschutzinteresse für eine Anpassung des festgesetzten Grundstückswertes an veränderte Umstände.*)
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IMRRS 2003, 1410
Bauvertrag
OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.11.2003 - 12 U 55/03
1. Eine Schiedsgutachtenklausel muss grundsätzlich nur derjenige gegen sich gelten lassen, der an ihrem Abschluss beteiligt war.*)
2. Die Schiedsgutachtenklausel in einem Bauvertrag bindet also nicht den (Gewährleistungs-)Bürgen.*)
3. Ebenso wenig bindet eine Schiedsgerichtsvereinbarung zwischen zwei Bauvertragspartnern den (Gewährleistungs-)Bürgen.*)
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IMRRS 2003, 1400
Prozessuales
BGH, Urteil vom 14.10.2003 - VI ZR 425/02
Der Tatrichter verstößt gegen § 286 Abs. 1 ZPO, wenn er den ihm unterbreiteten Sachverhalt verfahrensfehlerhaft nicht ausschöpft und die Beweise nicht umfassend würdigt.*)
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IMRRS 2003, 1399
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 04.11.2003 - VI ZB 50/03
a) In einer Anwaltskanzlei müssen organisatorische Vorkehrungen dagegen getroffen sein, daß eine mündliche Einzelanweisung über die Eintragung einer an eine Fachangestellte nur mündlich mitgeteilten Berufungsfrist in Vergessenheit gerät und die Fristeintragung deshalb unterbleibt.*)
b) Werden die (gegen das Vergessen einer lediglich mündlichen Anweisung) getroffenen organisatorischen Vorkehrungen nicht mit dem Antrag auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsfrist vorgetragen und glaubhaft gemacht, ist ein Organisationsverschulden des Prozeßbevollmächtigten (§ 85 Abs. 2 ZPO) zu vermuten und der Antrag zurückzuweisen.*)
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IMRRS 2003, 1392
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 23.10.2003 - V ZB 28/03
Verletzt die Entscheidung des Berufungsgerichts den Anspruch der beschwerten Partei auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes, so ist die nach § 574 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthafte Rechtsbeschwerde unter dem Gesichtspunkt der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) unabhängig davon zulässig, ob sich der Rechtsverstoß auf das Endergebnis auswirkt.*)
Eine konkrete Anweisung des Anwalts im Einzelfall macht nur dann allgemeine organisatorische Regelungen obsolet, wenn diese durch die Einzelanweisung ihre Bedeutung für die Einhaltung der Frist verlieren; das ist nicht der Fall, wenn die Weisung nur dahin geht, einen Schriftsatz per Telefax zu übermitteln, die Fristüberschreitung aber darauf beruht, daß es an ausreichenden organisatorischen Vorkehrungen dazu fehlt, unter welchen Voraussetzungen eine Frist nach Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax als erledigt vermerkt werden darf.*)
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IMRRS 2003, 1391
Insolvenzrecht
OLG Hamm, Beschluss vom 20.11.2003 - 21 W 28/03
Ein selbständiges Beweisverfahren wird mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der antragstellenden Partei unterbrochen.*)
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IMRRS 2003, 1388
Architekten und Ingenieure
OLG Hamm, Urteil vom 10.04.2003 - 21 U 26/03
Ein Teilurteil ist unzulässig, wenn es die Möglichkeit widerstreitender Entscheidungen eröffnet, die sich auch aus der höchstrichterlich bislang noch nicht geklärten Rechtsfrage, ob die Honorarforderung eines Architekten und die Schadensersatzforderung des Bauherrn in einem Abrechnungsverhältnis zu einander stehen oder nur gegeneinander aufgerechnet werden können, ergeben kann.*)
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IMRRS 2003, 1385
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 31.10.2003 - IXa ZB 200/03
Die Vorauspfändung von Kontoguthaben für künftig fällig werdende Unterhaltsansprüche ist zulässig.*)
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IMRRS 2003, 1384
Immobilien
BGH, Beschluss vom 31.10.2003 - IXa ZB 197/03
Die vom Schuldner im Zwangsversteigerungsverfahren beantragte Beiordnung eines Rechtsanwalts setzt voraus, daß die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Die Erfolgsaussicht läßt sich nur beurteilen, wenn der Schuldner darlegt, gegen welche vollstreckungsgerichtliche Maßnahme er sich im einzelnen wenden oder wie er sich sonst konkret am Verfahren beteiligen möchte; die pauschale Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für das Verfahren insgesamt kommt bei der Immobiliarvollstreckung nicht in Betracht.*)
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IMRRS 2003, 1383
Zwangsvollstreckung
BGH, Beschluss vom 31.10.2003 - IXa ZB 195/03
Herausgabebereitschaft im Sinne des § 809 ZPO setzt voraus, daß der Dritte über den Pfändungsakt hinaus mit der Wegnahme der Sache zum Zwecke der Verwertung einverstanden ist. Das hat der Gerichtsvollzieher im Einzelfall festzustellen.*)
Erlangt ein Dritter Gewahrsam an der gepfändeten Sache, darf der Gerichtsvollzieher diese gegen seinen Widerspruch nur wegschaffen, wenn der Gläubiger gegen den nicht herausgabebereiten Dritten zuvor einen entsprechenden Titel erwirkt hat.*)
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IMRRS 2003, 1382
Zwangsvollstreckung
BGH, Beschluss vom 31.10.2003 - IXa ZB 194/03
Bei der Abtretung mehrerer Arbeitseinkommen entscheidet über eine Zusammenrechnung nach § 850e Nr. 2 ZPO das Prozeß-, nicht das Vollstreckungsgericht.*)
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IMRRS 2003, 1380
Gesellschaftsrecht
BGH, Urteil vom 16.10.2003 - IX ZR 55/02
a) Die Ein-Mann-GmbH ist nicht gehindert, gegen Gläubiger ihres Alleingesellschafters Drittwiderspruchsklage zu erheben, wenn deren Vollstreckung ein eigenes, von § 771 ZPO erfaßtes Recht verletzt.*)
b) Verbleibt eine Sache, die der Geschäftsführer einer GmbH nur als Organ der Gesellschaft genutzt hat, nach Beendigung der Organstellung in seiner tatsächlichen Gewalt, so erwirbt er an ihr unmittelbaren Besitz.*)
c) Die Tatsache, daß der unmittelbare Besitzer die tatsächliche Gewalt über die Sache zuvor als geschäftsführender Alleingesellschafter der GmbH ausgeübt hat, begründet keine Vermutung dafür, daß er nach Beendigung der Organstellung lediglich Fremdbesitzer geworden ist; diese die Vermutung des § 1006 BGB ausschließende Voraussetzung hat vielmehr die gegen die Vollstreckung klagende Gesellschaft zu beweisen.*)
d) Die zugunsten des Besitzers eines Kraftfahrzeugs geltende Eigentumsvermutung wird nicht allein dadurch widerlegt, daß ein anderer den Kraftfahrzeugbrief in Besitz hat und dort als Halter eingetragen ist.*)
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IMRRS 2003, 1374
Prozessuales
BGH, Urteil vom 05.11.2003 - VIII ZR 380/02
a) Sind die Bedenken des Gerichts gegen die Schlüssigkeit der Klageforderung nach Anhörung des Klägers in der mündlichen Verhandlung nicht ausgeräumt, muß es zur Vermeidung einer unzulässigen Überraschungsentscheidung diesen unmißverständlich hierauf hinweisen und ihm Gelegenheit zum weiteren Vortrag geben.*)
b) Zur Verpflichtung des Gerichts zur Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung in einem solchen Fall.*)
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IMRRS 2003, 1365
Prozessuales
OLG Celle, Beschluss vom 30.09.2003 - 14 W 47/03
Das Gericht darf die Anordnung der Beweiserhebung nicht mit der Begründung verweigern, dass Bedenken gegen die Schlüssigkeit des Vorbringens und damit gegen die Erfolgsaussichten einer späteren Klage bestehen.*)
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IMRRS 2003, 1363
Immobilien
BGH, Beschluss vom 15.10.2003 - VIII ZR 142/03
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2003, 1362
Immobilien
BGH, Beschluss vom 14.10.2003 - VIII ZR 121/03
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2003, 1361
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 25.09.2003 - VII ZR 186/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2003, 1360
Immobilien
BGH, Beschluss vom 24.09.2003 - XII ZR 147/03
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2003, 1354
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 29.07.2003 - VIII ZB 26/03
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2003, 1352
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 23.10.2003 - III ZB 29/03
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2003, 1351
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 22.01.2003 - II ZB 1/03
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2003, 1348
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 01.10.2003 - IV ZR 27/03
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2003, 1344
Prozessuales
OLG Dresden, Urteil vom 19.03.2003 - 11 U 851/02
Wenn sich durch die angebotenen Zeugen nicht klären lässt, ob die behauptete sichtbar eingebaute Werkleistung (Türen) erbracht ist, muss das Gericht von Amts wegen einen Augenschein einnehmen, bevor es die Werklohnklage mangels Nachweis der Leistung abweist. Wenigstens muss es den Kläger vorab darauf hinweisen, dass es von Amts wegen keinen Augenschein einnehmen wird.*)
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IMRRS 2003, 1338
Prozessuales
BGH, Urteil vom 23.09.2003 - XI ZR 380/00
Gestaltet jemand seine Unterschriften bewußt in einer so großen Vielfalt und Variationsbreite, daß der Fälschungseinwand mit Hilfe eines Schriftsachverständigengutachtens nicht widerlegt werden kann, und um die Möglichkeit zu haben, sich jederzeit auf die angebliche Unechtheit seiner Unterschrift berufen zu können, liegt eine vorsätzliche Beweisvereitelung vor.*)
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IMRRS 2003, 1336
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 27.10.2003 - II ZB 38/02
Der Kläger trägt auch dann die Kosten des Verfahrens, wenn der die Klage zurücknimmt, weil sich der Rechtsstreit nach Rechtshängigkeit in der Hauptsache erledigt hat.*)
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IMRRS 2003, 1335
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 20.10.2003 - II ZB 31/02
Die Mitwirkung der Ehefrau eines Rechtsmittelrichters bei dem Erlaß der angefochtenen (Kollegial-) Entscheidung stellt weder einen Ausschlußgrund entsprechend § 41 Nr. 6 ZPO noch generell einen Ablehnungsgrund gemäß § 42 Abs. 2 ZPO im Hinblick auf dessen Beteiligung an der Entscheidung im Rechtsmittelverfahren dar.*)
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IMRRS 2003, 1330
Prozessuales
OLG Oldenburg, Beschluss vom 04.09.2003 - 5 AR 44/03
In Zwangsvollstreckungssachen hat das Landgericht auch dann über sofortige Beschwerden zu entscheiden, wenn eine Partei ihren allgemeinen Gerichtsstand im Ausland hat.*)
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IMRRS 2003, 1329
Prozessuales
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.07.2003 - 4 U 31/03
Die Berufung gegen ein Urteil, das den Einspruch gegen ein Versäumnisurteil als unzulässig verworfen hat, ist unzulässig, wenn sie allein damit begründet wird, die titulierte Forderung bestehe in der Sache nicht.*)
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IMRRS 2003, 1326
Prozessuales
KG, Urteil vom 13.02.2003 - 8 U 291/01
Liegt dem im Berufungsverfahren angegriffenen Urteil ein Verfahrensfehler zugrunde, so ist in der Regel eine Zurückverweisung an das Ausgangsgericht erforderlich.
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IMRRS 2003, 1324
Selbständiges Beweisverfahren
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 27.10.2003 - 4 W 94/03
Wird der Antrag auf Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens zurückgenommen, so ist über dessen Kosten unabhängig von der Kostenentscheidung des Hauptverfahrens eine gesonderte Kostengrundentscheidung entsprechend § 269 Abs. 3 ZPO zu treffen.*)
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IMRRS 2003, 1322
Prozessuales
OLG Schleswig, Beschluss vom 14.08.2003 - 16 W 96/03
Der Senat hält nach nochmaliger Überprüfung gegen die inzwischen herrschende Meinung an seiner Auffassung fest, dass der Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens in der Regel (nur) auf die Hälfte des mutmaßlichen Hauptsacheinteresses des Antragstellers zu schätzen ist.*)
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IMRRS 2003, 1321
Versicherungsrecht
OLG Stuttgart, Urteil vom 22.05.2003 - 7 U 18/03
Zur Abgrenzung einer vorsätzlichen von einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit, die Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens dem Haftpflichtversicherer anzuzeigen (Abgrenzung zu OLG Stuttgart, Urteil vom 11.12.1997 - 7 U 5/97 - NJW 1999, 799).*)
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IMRRS 2003, 1319
Öffentliches Baurecht
OLG Schleswig, Beschluss vom 28.01.2003 - 16 W 155/02
1. Enthält ein Vertrag mit einer Gemeinde sowohl privatrechtlich als auch öffentlich-rechtlich geprägte Regelungen, kommt es für die Bestimmung des Rechtsweges auf den Gesamtcharakter des Vertragsverhältnisses insgesamt an.*)
2. Überwiegen die privatrechtlichen Elemente, ist der ordentliche Rechtsweg auch dann gegeben, wenn die konkrete Klage auf eine öffentlich-rechtlich geprägte Bestimmung gestützt wird.*)
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IMRRS 2003, 1318
Prozessuales
OLG Schleswig, Beschluss vom 13.12.2002 - 2 W 211/02
1. Für die Zuständigkeitsbestimmung für Klagen gegen Streitgenossen bei Konkurrenz zwischen Kammer für Handelssachen und Zivilkammer desselben Gerichts Landgerichts gilt § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO entsprechend.*)
2. Bei Bauverträgen ist regelmäßig der Ort des Bauwerks Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus dem Vertrag, also auch für Vergütungsansprüche.
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IMRRS 2003, 1312
Prozessuales
BGH, Urteil vom 16.09.2003 - X ZR 142/01
a) Miterfinder ist jeder, der einen schöpferischen Beitrag zu der Erfindung geleistet hat. Die tatrichterliche Bejahung oder Verneinung eines solchen Beitrags erfordert Feststellungen dazu, was nach Haupt- und Unteransprüchen des Patents Gegenstand der geschützten Erfindung ist.*)
b) Hat das Gericht Beweis zum Zustandekommen der Erfindung erhoben, ist im Zweifel anzunehmen, daß sich die Partei ihr günstige Zeugenaussagen hierzu als Sachvortrag zu eigen machen will.*)
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IMRRS 2003, 1311
Prozessuales
BGH, Urteil vom 09.10.2003 - VII ZR 81/02
Weist ein Gericht die Zahlungsklage einer Partei, die über eine vollstreckbare Urkunde verfügt, durch Prozeßurteil ab, so ist die Berufung, mit der die Partei allein einen Antrag nach § 731 ZPO verfolgt, unzulässig.*)
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IMRRS 2003, 1304
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 02.10.2003 - V ZB 22/03
Weist der Richter nach Widerspruch gegen einen Mahnbescheid den Beklagten mit der Zustellung der Anspruchsbegründungsschrift darauf hin, daß der Anspruch verjährt sei, besteht Grund, ihn abzulehnen; dasselbe gilt, wenn der Hinweis zwar an den Kläger gerichtet, aber auch dem Beklagten zuzustellen ist.*)
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IMRRS 2003, 1302
Bauträger
BGH, Urteil vom 30.10.2003 - III ZR 32/00
1. Im Grundstückskaufvertrag ist ein Bodengutachten, das nach der Baubeschreibung zu beachten ist, nicht aber die vertragliche Beschaffenheit des Gebäudes bestimmt, nicht beurkundungsbedürftig (Anschluß an BGH, Urteil vom 14. März 2003, V ZR 278/01).
2. Zur Frage, ob der Rechtsbegriff "Unwirksamkeit des Kaufvertrages" insoweit mit Tatsachenvortrag gleichzustellen ist, als diese Frage prozessual als unstreitig angesehen werden kann.
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IMRRS 2003, 1296
Prozessuales
KG, Beschluss vom 16.09.2003 - 1 W 67/02
Werden Privatgutachterkosten als materiellrechtliche Schadensersatzansprüche im Prozess geltend gemacht und durch die Abgeltungsklausel in einen Prozessvergleich einbezogen, dann können diese Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden (wie OLG München, NJW-RR 1997, 1294).*)
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IMRRS 2003, 1295
Bauträger
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.02.2003 - 5 W 2/03
Bei der Frage, ob die Auflassung lediglich wegen einer umstrittenen Restforderung verweigert werden darf, die in keinem Verhältnis zu dem Grundstückswert steht, ist statt § 6 ZPO der flexiblere § 3 ZPO heranzuziehen um den Klagewert festzusetzen.
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IMRRS 2003, 1289
Bauarbeitsrecht
OLG Brandenburg, Urteil vom 15.01.2002 - 11 U 57/01
1. Ein Unternehmer hat bei Lötarbeiten in einem Gebäude die Unfallverhütungsvorschriften (VBG 15) einzuhalten.*)
2. Bei Zuwiderhandlung gegen Unfallverhütungsvorschriften begründet eine Vermutung für die Ursächlichkeit des Verstoßes für den eingetretenen Schaden, wenn dieser in der Gefahrenzone eingetreten ist, die durch Unfallverhütungsvorschriften beherrscht werden soll.*)
3. Zur Geltung und Reichweite des Anscheinsbeweises Gebäudebränden.*)
4. Verstößt ein Unternehmer gegen die Unfallverhütungsvorschriften und führt dies zu einem Schaden, so wird sein Verschulden vermutet.*)
5. Für den Erlass eines Grundurteils ist ausreichend, dass der geltend gemachte Anspruch auch unter Berücksichtigung der Einwendungen gegen ihn mit hoher Wahrscheinlichkeit zumindest in irgend einer Höhe besteht.*)
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IMRRS 2003, 1285
Immobilien
BGH, Urteil vom 17.10.2003 - V ZR 429/02
Ein Verstoß gegen das in § 12 Abs. 1 BORA bestimmte Verbot führt weder zur Nichtigkeit eines verbotswidrig zustande gekommenen Vertrages nach § 134 BGB noch ohne weitere Umstände zu seiner Nichtigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB.*)
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IMRRS 2003, 1280
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 23.10.2003 - III ZB 11/03
Der Gegner einer Partei, der Prozeßkostenhilfe bewilligt worden ist, kann von ihm verauslagte Gerichtskosten gegen die bedürftige Partei festsetzen lassen, wenn und soweit diese in einem Vergleich die Kosten des Rechtsstreits übernommen hat. § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG ist nicht anwendbar.*)
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IMRRS 2003, 1279
Insolvenzrecht
BGH, Beschluss vom 27.10.2003 - II ZA 9/02
Ein Insolvenzverwalter kann nicht einen gemäß § 240 ZPO unterbrochenen Passivprozeß über eine Insolvenzforderung zur Aufnahme durch den Gemeinschuldner "freigeben".*)
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IMRRS 2003, 1275
Architekten und Ingenieure
LG Saarbrücken, Urteil vom 07.10.2003 - 1 O 450/01
1. Ein Architektenvertrag ist ein Verbrauchervertrag im Sinne von Art. 15 Abs. 1 Lit. c EuGVVO, so dass der Verbraucher gemäß Art. 16 Abs. 2 EuGVVO nur vor dem für seinen Wohnsitz zuständigen Gericht verklagt werden kann.
2. Bei Verbrauchersachen i.S.d. Art. 15 ff EuGVVO ist die Anwendung des Art. 5 Nr. 1 bis 4 EuGVVO in der Regel ausgeschlossen.
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IMRRS 2003, 1274
Selbständiges Beweisverfahren
OLG Nürnberg, Beschluss vom 17.09.2003 - 2 W 2753/03
Die Höhe des Streitwertes eines selbständigen Beweisverfahrens richtet sich nach dem wirtschaftlichen Interesse des Antragstellers. Ergibt sich bereits aus der Antragsschrift, dass der Antragsteller die Werkleistung insgesamt für technisch und wirtschaftlich unbrauchbar hält, bestimmt sich der Streitwert nach dem höheren Schadensersatzanspruch und nicht nur nach den niedrigeren Kosten der Beseitigung der technischen Mängel.
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IMRRS 2003, 1272
Prozessuales
BGH, Urteil vom 09.10.2003 - VII ZR 335/02
Der Streitgegenstand einer Werklohnklage ändert sich nicht dadurch, daß eine neue Schlußrechnung vorgelegt wird (Bestätigung von BGH, Urteil vom 4. Juli 2002 - VII ZR 103/01).*)
Es handelt sich nicht um neue Angriffs- und Verteidigungsmittel im Sinne der prozeßrechtlichen Präklusionsvorschriften, wenn eine Partei im Laufe des Verfahrens die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für den Anspruch erst schafft und alsdann in den Prozeß einführt.*)
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IMRRS 2003, 1271
Prozessuales
OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.09.2003 - 14 U 278/99
Zur Frage der Zuverlässigkeit eines Sachverständigen und der entschädigungslosen Entziehung des Auftrages.
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IMRRS 2003, 1270
Bauvertrag
OLG Jena, Urteil vom 19.12.2001 - 2 U 1341/00
1. Verpflichtungserklärungen eines kommunalen Zweckverbandes, die von dem Verbandsvorsitzenden ohne Beifügung der Amtsbezeichnung und des Dienstsiegels unterzeichnet sind, sind nichtig. Dies gilt allerdings nur, wenn das entsprechende Landesgesetz über Zweckverbände dies explizit vorsieht, was in Thüringen jedoch bzgl. des Dienstsiegels nicht der Fall ist.
2. Befreit zudem die Satzung des Zweckverbandes von dem Erfordernis, die Dienstbezeichnung bei der Unterschrift anzugeben, so kann sich der Verband nicht auf einen solchen Formmangel berufen.
3. Zu der Frage der Zulässigkeit einer Feststellungswiderklage in der 2. Instanz.
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IMRRS 2003, 1269
Architekten und Ingenieure
KG, Urteil vom 28.05.2002 - 15 U 9892/00
1. In der Berufungsinstanz kann ein neuer Beklagter nicht schon bei schlichter Sachdienlichkeit, sondern grundsätzlich nur bei Vorliegen seiner Zustimmung oder bei rechtsmissbräuchlicher Verweigerung der Zustimmung in den Rechtsstreit hineingezogen werden, weil prinzipiell seine Abwehrmöglichkeiten nicht verkürzt werden dürfen.
2. Aufgrund der Änderung der Rechtsauffassung zur Rechtspersönlichkeit der GbR wäre die Verweigerung der Zustimmung der Gesellschafter in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit zur Erweiterung der Klage auch die GbR selbst rechtsmissbräuchlich, so dass eine derartige Klageänderung in der Berufungsinstanz keinen Bedenken begegnet.
3. Zur Frage, ob eine Doppelberechnung der Leistungsphasen 8 und 9 nach § 15 HOAI vorliegt.
4. Zur Frage, ob ein Architekt bei der Prüfung der Schlussrechnung die Voraussetzungen des Verfalls einer Vertragsstrafe und damit die Möglichkeit ihres Absetzens zu untersuchen hat.
5. Grundsätzlich gilt für den Baubereich, dass abgesehen von besonders gewichtigen Einzelpunkten geringfügige Abweichungen, die durchaus 1 oder 2 cm betragen können, hinzunehmen sind. Hinzu tritt, dass dann, wenn unvermaßte Zeichnungen zur Bauausführung übergeben werden, eine deutlich größere Toleranz hinzunehmen ist, weil zusätzlich Abweichungen beim Ausmessen der Zeichnungen als unschädlich in Betracht zu ziehen sind, wobei auch Beachtung finden muss, dass mit Blick auf den jeweils gewählten Maßstab, hier 1 : 20, geringfügige Messfehler sich durch den Maßstab erheblich multiplizieren. Zudem bringt die fehlende Vermaßung in aller Regel zum Ausdruck, dass eine genaue Maßhaltigkeit nicht erforderlich ist.
6. Geht eine vertragliche Regelung dahin, den vorhandenen Oberboden nach Errichtung des Bauwerks wieder einzusetzen, und allenfalls, soweit dieser nicht genügt, in geringem Umfang nachzuliefernden Oberboden zu verwenden, so ist die mangelhafte Qualität nicht dem Architekten als Überwachungsmangel anzurechnen. Vielmehr handelt es sich hierbei um eine Folge des vertraglich vorgesehenen Wiedereinbaus des abgeschobenen Altbodens.
7. Es entspricht allgemeiner Lebenserfahrung, dass bei innerstädtischen Bodenflächen auf Baugrundstücken regelmäßig mit einem hohen Anteil von Verunreinigungen in Form von Bauschutt und Sand zu rechnen ist. Naturgemäß muss dies einem Bauherrn, der im Baubereich fachkundig ist, erst recht geläufig sein, so dass eine Pflicht zum gesonderten Hinweis durch den Architekten nicht erkennbar ist.
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