Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
16496 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2003, 1169
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 23.09.2003 - VI ZA 16/03
Ob die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO für die Rechtsbeschwerde gegeben sind, beurteilt sich nach dem Zeitpunkt der Entscheidung über die Rechtsbeschwerde.*)
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IMRRS 2003, 1165
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 28.08.2003 - I ZB 5/00
Hat ein Beteiligter eine mündliche Verhandlung beantragt, so wird ihm das rechtliche Gehör versagt, wenn das Gericht - ohne zuvor diese Absicht mitzuteilen - ohne mündliche Verhandlung entscheidet.*)
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IMRRS 2003, 1152
Prozessuales
OLG Naumburg, Beschluss vom 19.05.2003 - 10 SchH 1/03
1. Zur Frage, ob die nicht rechtzeitige Benennung eines Schiedsrichters durch eine Partei zur Verwirkung des Bestimmungsrechts führt. (hier offen gelassen)
2. Aus dem Umstand, dass eine Schiedsvereinbarung in allen Einzelregelungen die gesetzliche Regelung nachstellt, kann gefolgert werden, dass die Parteien, wenn sie bei Vertragsschluss die künftigen Gesetzesänderungen gekannt hätten, die entsprechenden Änderungen vereinbart hätten.
3. Die Vereinbarung der Parteien einer Schiedsvereinbarung, dass die Benennung eines Schiedsrichters "per Einschreiben mit Rückschein" erfolgen soll, ist im Zweifel nicht als Vereinbarung eines konstitutiven Formerfordernisses auszulegen. Sie soll vielmehr lediglich der Sicherung eines Nachweises des Zugangs der Aufforderung zur Dokumentation des Fristbeginns der Monatsfrist dienen.
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IMRRS 2003, 1148
Insolvenzrecht
KG, Beschluss vom 07.07.2003 - 24 W 367/02
Für einen Kostenantrag des Antragsgegners oder seines Streithelfers nach § 494 a Abs. 2 ZPO ist kein Raum, wenn der Antrag auf Klageerhebung nach § 494a Abs. 1 ZPO unzulässig ist, weil die vom Antragsteller geltend gemachten Ansprüche ohnehin nur zur Insolvenztabelle anzumelden sind und im Übrigen ein Hauptsacheprozess wirtschaftlich unzumutbar wäre.*)
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IMRRS 2003, 1144
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 25.09.2003 - III ZR 384/02
Zur Erforderlichkeit, eine Partei im Rahmen der Beweisaufnahme über ein Vier-Augen-Gespräch von Amts wegen anzuhören oder zu vernehmen.*)
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IMRRS 2003, 1142
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 25.09.2003 - III ZB 85/02
Zur Frist, innerhalb deren eine versäumte Rechtsbeschwerdebegründung nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe nachzuholen ist (Fortführung von BGH, Beschluß vom 9. Juli 2003 - XII ZB 147/02).*)
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IMRRS 2003, 1141
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 25.09.2003 - III ZB 84/02
Zur Frist, innerhalb deren eine versäumte Rechtsbeschwerdebegründung nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe nachzuholen ist (Fortführung von BGH, Beschluß vom 9. Juli 2003 - XII ZB 147/02).*)
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IMRRS 2003, 1140
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 25.09.2003 - III ZB 68/02
1. Das deutsche Gericht ist nach Art. VII Abs. 1 UNÜ befugt - auch ohne daß sich die Parteien darauf berufen -, auf das anerkennungsfreundlichere innerstaatliche Recht in toto zurückzugreifen.*)
2. Für den Antrag auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs ist nach §§ 1025 Abs. 4, 1064 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 ZPO lediglich die Vorlage des Schiedsspruchs in Ur- oder beglaubigter Abschrift erforderlich, nicht dagegen die Vorlage einer Übersetzung des Schiedsspruchs oder der Schiedsvereinbarung. Diese nationale Regelung hat nach dem Günstigkeitsprinzip des Art. VII Abs. 1 UNÜ Vorrang vor der entsprechenden Bestimmung des Art. IV UNÜ.*)
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IMRRS 2003, 1139
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 11.09.2003 - XII ZB 188/02
Entscheidet der originäre Einzelrichter und läßt er die Rechtsbeschwerde gegen seine Beschwerdeentscheidung zu, so führt dies auch dann zur Aufhebung seiner Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache von Amts wegen, wenn er die Zulassung nicht mit grundsätzlicher Bedeutung, sondern allein mit Divergenz oder Rechtsfortbildung begründet hat (im Anschluß an BGH Beschluß vom 13. März 2003 - IX ZB 134/02 - FamRZ 2003, 669).*)
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IMRRS 2003, 1138
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 10.07.2003 - 2 Z BR 56/03
1. Werden Interessenten vom Kauf einer Eigentumswohnung durch Einwirkungen eines anderen Wohnungseigentümers abgehalten, kann dies Schadensersatzansprüche gegen diesen Wohnungseigentümer wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung begründen.*)
2. Die Beweiswürdigung des Landgerichts ist für das Rechtsbeschwerdegericht nur beschränkt, nämlich auf Rechtsfehler, nachprüfbar.*)
3. Das Gericht kann einen Beweisbeschluss, wenn es die Beweiserhebung nicht mehr für geboten erachtet, aufheben.*)
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IMRRS 2003, 1137
Prozessuales
OLG Hamm, Beschluss vom 30.06.2003 - 23 W 42/03
1. Voraussetzungen der Bewilligung von PKH für den Streitverkündeten.*)
2. Hat der Auftraggeber aus Kostengründen auf eine Ausführungsart verzichtet, die der bauausführende Handwerker ihm gegenüber als notwendig bezeichnet hat, so kann dies die Haftung des Architekten aus mangelhafter Bauaufsicht und unterlassener Hinweispflicht für dieses Gewerk ausschließen oder zumindest einschränken.
3. Die im Verhältnis zwischen Auftraggeber und Bauunternehmer vereinbarte kurze Verjährungsfrist nach VOB/B versteht sich nicht als "pactum de non petendo" zugunsten des Architekten als weiterem Gesamtschuldner neben dem Bauunternehmer im Sinne eines "gestörten Gesamtschuldverhältnisses".
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IMRRS 2003, 1135
Prozessuales
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.08.2003 - 14 W 26/03
Fristsetzung zur Klageerhebung hat dann nicht zu erfolgen, wenn einerseits der Antragsgegner in Vermögensverfall geraten ist und andererseits angesichts des eindeutigen Ergebnisses des selbständigen Beweisverfahrens ein Erfolg der Klage mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten wäre (Anschluß an OLG Rostock, BauR 1997, S. 169; gegen LG Göttingen, BauR 1998, S. 590).*)
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IMRRS 2003, 1133
Prozessuales
OLG München, Beschluss vom 02.09.2003 - 13 W 2082/03
Der Antrag auf Ablehnung eines Sachverständigen ist auch im Falle des § 406 Abs. 2 Satz 2 ZPO in der Regel binnen zwei Wochen zu stellen.*)
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IMRRS 2003, 1132
Prozessuales
OLG München, Beschluss vom 21.07.2003 - 13 W 1817/03
Die Vorschriften über die Aussetzung des Verfahrens bei Tod eines Beteiligten gemäß § 246 ZPO gelten auch für das selbständige Beweisverfahren.*)
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IMRRS 2003, 1127
Prozessuales
BGH, Urteil vom 24.07.2003 - VII ZR 99/01
Beurteilt das Landgericht die Ansprüche der Parteien eines Bauvertrages nach Kündigung als Abrechnungsverhältnis und weist es die Werklohnklage ab, so liegt kein Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot vor, wenn das Berufungsgericht der Klage teilweise stattgibt und dabei eine vom Besteller geltend gemachte Position mit einem höheren als vom Landgericht berechneten Betrag in seine Abrechnung einstellt.*)
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IMRRS 2003, 1126
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 16.09.2003 - VIII ZB 40/03
Gegen eine nach Rücknahme des Antrags auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung im Beschwerdeverfahren ergangene Entscheidung über die Kosten ist die Rechtsbeschwerde nicht statthaft.*)
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IMRRS 2003, 1121
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 17.09.2003 - IV ZR 83/03
Zum Wert des Beschwerdegegenstandes bei Verbandsklagen gem. §§ 13 ff. AGB-Gesetz zur Überprüfung von Tarifklauseln in Krankenversicherungsverträgen.*)
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IMRRS 2003, 1109
Prozessuales
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 18.08.2003 - 5 W 256/02
Das zur Erhebung einer Feststellungsklage (hier: über die Gewährleistungspflicht im Rahmen eines VOB-Vertrages) erforderliche Feststellungsinteresse fehlt, wenn aufgrund des Ergebnisses eines selbständigen Beweisverfahrens Leistungsklage erhoben werden kann.
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IMRRS 2003, 1106
Prozessuales
OLG Köln, Beschluss vom 27.01.2003 - 17 W 271/02
Bei der Bemessung des Gegenstandswerts für ein selbständiges Beweisverfahren, das werkvertragliche Gewährleistungsansprüche bei Baumängeln zum Gegenstand hat, ist maßgeblich auf den objektivierbaren Mängelbeseitigungsaufwand abzustellen. Danach kommt es nicht auf die subjektive Einschätzung des Antragstellers in seiner Antragsbegründung an, sondern auf die objektive Bewertung der mitgeteilten Beweistatsachen.
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IMRRS 2003, 1103
Zwangsvollstreckung
BGH, Urteil vom 16.07.2003 - VIII ZR 11/03
Der Zwangsverwalter einer Mietwohnung ist dem Mieter gegenüber, wenn die sonstigen Voraussetzungen gegeben sind, zur Herausgabe einer von diesem geleisteten Kaution verpflichtet, selbst wenn der Vermieter dem Zwangsverwalter die Kaution nicht ausgefolgt hat. Dies gilt auch dann, wenn für die Verpflichtungen des Zwangsverwalters die Vorschriften des Mietrechtsreformgesetzes vom 19. Juni 2001 noch nicht heranzuziehen sind.*)
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IMRRS 2003, 1102
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 10.06.2003 - VIII ZB 126/02
Zur Auslegung eines Antrags auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist bei Angabe eines falschen Aktenzeichens.*)
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IMRRS 2003, 1099
Prozessuales
BVerfG, Beschluss vom 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02
1. Nach § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO ist das Berufungsgericht grundsätzlich an die Tatsachenfeststellungen des ersten Rechtszugs gebunden.
2. Bei Zweifeln an der Richtigkeit und Vollständigkeit entscheidungserheblicher Feststellungen, die sich schon aus der Möglichkeit einer unterschiedlichen Wertung ergeben können, ist nach der gesetzlichen Neuregelung eine erneute Beweisaufnahme zwingend geboten.
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IMRRS 2003, 1098
Prozessuales
OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.08.2003 - 4 U 28/03
1. Zur Zuständigkeit des Oberlandesgerichts nach § 119 Abs. 1 Nr. 1 lit. b GVG bei nur behauptetem ausländischem Wohnsitz einer Partei.*)
2. Ist streitig, ob eine Partei einen ausländischen Wohnsitz hat und damit offen, ob nach § 72 GVG das Landgericht oder nach § 119 Abs. 1 Nr. 1 lit. b GVG das Oberlandesgericht zur Entscheidung über die Berufung gegen ein amtsgerichtliches Urteil zuständig ist, kommt eine Verweisung des Rechtsstreits analog § 281 ZPO, § 17 a GVG durch das unzuständige Gericht jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn der Berufungsführer bereits auch bei dem an sich zuständigen Gericht form- und fristgerecht Berufung eingelegt hat.*)
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IMRRS 2003, 1083
Prozessuales
GemSOGB, Beschluss vom 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98
In Prozessen mit Vertretungszwang können bestimmende Schriftsätze formwirksam durch elektronische Übertragung einer Textdatei mit eingescannter Unterschrift auf ein Faxgerät des Gerichts übermittelt werden.*)
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IMRRS 2003, 1080
Immobilien
OLG Rostock, Urteil vom 16.01.2003 - 1 U 78/01
1. Gemäß § 90 Abs. 2 ZVG erwirbt der Ersteher eines Grundstücks zugleich die Gegenstände, auf die sich die Versteigerung erstreckt hat. Dazu gehört auch Zubehör nach Maßgabe des § 55 ZVG, wenn es von der Beschlagnahme erfasst ist.
2. Auf das Eigentum eines Dritten erstreckt sich die Versteigerung nur, wenn es sich im Besitz des Schuldners oder eines neu eintretenden Eigentümers befindet und der Dritte eine Freigabe nach § 37 Nr. 5 ZVG nicht erwirkt hat.
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IMRRS 2003, 1077
Prozessuales
OLG Rostock, Beschluss vom 11.03.2003 - 3 U 28/03
Keine Aussicht auf Erfolg hat die Berufung auch dann, wenn die Begründung des angefochtenen Urteils einen Rechtsfehler aufweist oder die nach § 529 ZPO im Berufungsrechtszug zugrunde zu legenden Tatsachen eine andere Entscheidung rechtfertigen, das Urteil sich aber im Ergebnis mit anderer Begründung aufrechterhalten lässt.*)
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IMRRS 2003, 1076
Prozessuales
BAG, Urteil vom 04.06.2003 - 10 AZR 448/02
1. Eine GmbH bleibt im Passivprozeß auch nach ihrer Löschung parteifähig, wenn sie möglicherweise noch einen Ersatzanspruch gegen den Liquidator gem. § 73 Abs. 3 GmbHG hat.*)
2. Eine vor der Löschung erteilte Prozeßvollmacht besteht fort.*)
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IMRRS 2003, 1075
Prozessuales
OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.07.2003 - 4 U 74/03
In der Übertragung der Fristeneintragung auf eine Auszubildende zur Rechtsanwaltsgehilfin, die sich zudem noch im ersten Ausbildungsjahr befindet, liegt ein Organisationsverschulden in der Rechtsanwaltskanzlei.*)
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IMRRS 2003, 1074
Insolvenzrecht
OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.07.2003 - 14 U 207/01
1. Ein anhängiger Rechtsstreit wird durch die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters nicht gemäß § 240 S. 2 ZPO unterbrochen, wenn dem Schuldner kein allgemeines Verfügungsverbot, sondern nur ein Zustimmungsvorbehalt i.S.v. § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO auferlegt wird (Anschluß an BGH NJW 1999, S. 2822 f.).*)
2. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Personengesellschaft, deren persönlich haftender Gesellschafter weder eine natürliche Person noch eine nicht insolvente juristische Person ist, ist die Freigabe streitbefangener Massegegenstände durch den Verwalter unwirksam. Die Prozeßführungsbefugnis geht durch eine solche Freigabe nicht auf den Schuldner über. Die vom Schuldner nach unwirksamer Freigabe erklärte Aufnahme des Rechtsstreits führt daher nicht zur Beendigung der Unterbrechung.*)
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IMRRS 2003, 1070
Selbständiges Beweisverfahren
OLG Naumburg, Beschluss vom 09.07.2003 - 7 W 16/03
In einem der Feststellung von Baumängeln dienenden selbständigen Beweisverfahren richtet sich der Streitwert nicht nach der Schätzung der Antragsteller, sondern nach den Mängelbeseitigungskosten, die objektiv entstehen würden, wenn man die Behauptungen der Antragsschrift als zutreffend unterstellt.*)
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IMRRS 2003, 1068
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 13.08.2003 - XII ZR 303/02
a) Zu den Anforderungen an ein Berufungsurteil, gegen das die Nichtzulassungsbeschwerde stattfindet.*)
b) Zur Notwendigkeit eines Tatbestandes in einem der Nichtzulassungsbeschwerde unterliegenden Berufungsurteil, für das nach § 26 Nr. 5 EGZPO die am 31. Dezember 2001 geltenden Vorschriften der Zivilprozeßordnung weitergelten.*)
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IMRRS 2003, 1064
Zwangsvollstreckung
BGH, Beschluss vom 18.07.2003 - IXa ZB 148/03
Die mit der Pfändung eines Hauptrechts verbundene Beschlagnahme erstreckt sich ohne weiteres auch auf alle Nebenrechte, die im Falle einer Abtretung des Hauptrechts nach §§ 412, 401 BGB auf den Gläubiger übergehen (hier: Pfändung der Ansprüche aus einem Girovertrag mit Kontokorrentabrede).*)
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IMRRS 2003, 1061
Bauträger
BGH, Urteil vom 24.07.2003 - VII ZR 360/02
a) Das in Prozeßstandschaft vom Verwalter gegen den Veräußerer einer Wohnungsanlage wegen Mängeln eingeleitete selbständige Beweisverfahren unterbricht die Verjährung der Gewährleistungsansprüche der Erwerber, wenn diese den Verwalter dazu ermächtigt haben.*)
b) Ein Beschluß der Wohnungseigentümer, wonach der Verwalter ermächtigt wird, alle rechtlich notwendigen Schritte zur Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens in die Wege zu leiten, kann dahin ausgelegt werden, daß der Verwalter das Beweisverfahren in gewillkürter Prozeßstandschaft durchführen darf.*)
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IMRRS 2003, 1058
Prozessuales
BGH, Urteil vom 15.05.2003 - I ZR 277/00
Das für eine Klage auf Feststellung der Schadensersatzverpflichtung nach § 256 Abs. 1 ZPO notwendige Feststellungsinteresse entfällt auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts auch unter Geltung des zum 1. Januar 2002 neu geregelten Verjährungsrechts regelmäßig nicht deshalb, weil der Kläger im Wege der Stufenklage auf Leistung klagen könnte.*)
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IMRRS 2003, 1055
Zwangsvollstreckung
BGH, Beschluss vom 27.06.2003 - IXa ZB 62/03
Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß kann nicht mit Rücksicht auf eine gerichtsbekannte eidesstattliche Versicherung des Schuldners und das ihr zugrundeliegende Vermögensverzeichnis verneint werden.*)
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IMRRS 2003, 1054
Zwangsvollstreckung
BGH, Beschluss vom 18.07.2003 - IXa ZB 151/03
Was dem Vollstreckungsschuldner bei der erweiterten Pfändung als notwendiger Unterhalt verbleiben muß, entspricht in der Regel dem notwendigen Lebensunterhalt im Sinne der Abschnitte 2 und 4 des Bundessozialhilfegesetzes. Der Freibetrag kann nicht nach den Grundsätzen bemessen werden, die im Unterhaltsrecht für den sogenannten notwendigen Selbstbehalt gelten, der in der Regel etwas oberhalb der Sozialhilfesätze liegt.*)
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IMRRS 2003, 1043
Prozessuales
BGH, Urteil vom 18.07.2003 - V ZR 187/02
a) Ein Berufungsurteil beruht auf der Verletzung rechtlichen Gehörs, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, daß das Berufungsgericht bei Berücksichtigung des übergangenen Vorbringens anders entschieden hätte.*)
b) Eine Verletzung rechtlichen Gehörs durch das Berufungsgericht führt nicht zur Zulassung der Revision, wenn sich nach einer rechtlichen Überprüfung in dem Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren das Berufungsurteil aus anderen Gründen als richtig darstellt.*)
c) Ist die Revision wegen der Verletzung rechtlichen Gehörs zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nach § 543 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO zugelassen, so ist die Überprüfung des Berufungsurteils in dem Revisionsverfahren, als das das Beschwerdeverfahren gemäß § 544 Abs. 6 Satz 1 ZPO fortgesetzt wird, nicht auf die Gesichtspunkte beschränkt, die für die Zulassung der Revision maßgebend waren.*)
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IMRRS 2003, 1039
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 31.07.2003 - III ZB 58/02
Für die Klage auf Auszahlung einer nach DDR-Recht festgesetzten, jedoch nicht geleisteten (steckengebliebenen) Enteignungsentschädigung ist der Zivilrechtsweg gegeben.*)
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IMRRS 2003, 1037
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 23.07.2003 - XII ZB 91/03
Ein außerordentliches Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof ist nach der Neuregelung des Beschwerderechts durch das Zivilprozeßreformgesetz auch dann nicht statthaft, wenn es sich gegen eine greifbar gesetzeswidrige Entscheidung im Prozeßkostenhilfeverfahren richtet, gegen die die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen ist (Ergänzung zu BGHZ 150, 133).*)
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IMRRS 2003, 1034
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 24.07.2003 - IX ZB 539/02
a) Legt der Schuldner gegen eine die Stundung der Verfahrenskosten ablehnende Entscheidung Beschwerde ein, kann er für das Beschwerdeverfahren Prozeßkostenhilfe beantragen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen; § 4a InsO enthält insoweit keine Sonderregelung.*)
b) Lehnt das Beschwerdegericht die Gewährung von Prozeßkostenhilfe ab, weil es irrig annimmt, die Vorschriften der §§ 114 ff ZPO seien durch die Bestimmung des § 4a InsO ausgeschlossen, ist eine Rechtsbeschwerde nur statthaft, wenn sie vom Beschwerdegericht zugelassen worden ist.*)
c) Der Schuldner kann im Stundungsverfahren formlos die Angaben machen, die erforderlich sind, um zu beurteilen, ob sein Vermögen voraussichtlich die anfallenden Verfahrenskosten deckt; zur Benutzung eines vom Insolvenzgericht ausgegebenen Formulars ist er nicht verpflichtet.*)
d) Die Angaben sind inhaltlich am Maßstab der nach § 20 Abs. 1 InsO geltenden Auskunftspflicht auszurichten; sind sie unvollständig, muß das Insolvenzgericht den Schuldner darauf hinweisen, welche Punkte ergänzungsbedürftig sind.*)
e) Der Schuldner hat gegen seinen finanziell leistungsfähigen Ehepartner keinen Anspruch auf Kostenvorschuß, wenn seine Insolvenz im wesentlichen auf vorehelichen Schulden oder solchen Verbindlichkeiten beruht, die weder zum Aufbau oder zur Erhaltung einer wirtschaftlichen Existenz der Eheleute eingegangen wurden noch aus sonstigen Gründen mit der gemeinsamen Lebensführung in Zusammenhang stehen.*)
f) Der Schuldner, dem ein Kostenvorschußanspruch zusteht, kann grundsätzlich nicht Stundung der Verfahrenskosten verlangen.*)
g) Einem Schuldner, der wegen Sprachschwierigkeiten nicht in der Lage ist, die ihm erteilten Auflagen zu erfüllen, hat das Insolvenzgericht einen Dolmetscher zur Verfügung zu stellen.*)
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IMRRS 2003, 1033
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 24.07.2003 - VII ZB 8/03
a) Maßgeblich für die Zeitbestimmung, die erforderlich ist, um die Einhaltung von prozessualen Fristen zu beurteilen, ist die gesetzliche Zeit im Sinne von §§ 1 und 2 des Gesetzes über die Zeitbestimmung vom 25. Juli 1978 (BGBl. I 1110, ber. 1262).*)
b) Zur Bedeutung des Zeitnachweises in Abrechnungen von Telekommunikationsverbindungen der Telekom für die Ermittlung der gesetzlichen Zeit, wenn die Zeitangabe der Abrechnung von der Zeitangabe eines gerichtlichen Telefaxgerätes abweicht.*)
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IMRRS 2003, 1028
Prozessuales
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.06.2003 - 9 W 43/03
Über ein den Einzelrichter am Landgericht betreffendes Ablehnungsgesuch hat ein Einzelrichter zu entscheiden, sofern das Verfahren ab 1.1.2002 anhängig wurde.*)
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IMRRS 2003, 1027
Prozessuales
OLG Dresden, Beschluss vom 11.07.2003 - 2 U 382/03
Im Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO kann die Berufung im Rahmen der zu § 301 ZPO entwickelten Grundsätze auch teilweise zurückgewiesen werden.*)
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IMRRS 2003, 1024
Prozessuales
BGH, Urteil vom 16.07.2003 - XII ZR 100/00
Der Vortrag einer Partei, der Vertrag sei mit dem Gegner zustande gekommen, kann Gegenstand eines Geständnisses im Sinne des § 288 ZPO sein.*)
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IMRRS 2003, 1022
Prozessuales
BGH, Urteil vom 16.09.1999 - VII ZR 385/98
Zur Unterbrechung der Verjährung durch den Antrag eines Prozeßstandschafters auf Erlaß eines Mahnbescheids.*)
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IMRRS 2003, 1019
Bauvertrag
KG, Urteil vom 21.08.2003 - 27 U 338/02
Der Nachbar einer Baumaßnahme wird in den Schutzbereich des Vertrages zwischen dem Bauunternehmer und dem Bauherrn einbezogen. Dem Nachbarn stehen damit vertragliche Schadenersatzansprüche gegen den Bauunternehmer zu.
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IMRRS 2003, 1017
Prozessuales
BGH, Urteil vom 17.07.2003 - IX ZR 268/02
Erklärt der Beklagte nach Klagezustellung mit einer bereits vor Klageerhebung der Klageforderung aufrechenbar gegenüberstehenden Forderung gegen diese die Aufrechnung, so ist trotz der materiell-rechtlichen Rückwirkung der Aufrechnung (§ 389 BGB) erst die Aufrechnungserklärung das "erledigende Ereignis" für eine bis dahin zulässige und begründete Klage.*)
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IMRRS 2003, 1015
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 18.07.2003 - IXa ZB 124/03
Für die Lohnpfändung darf dem Gläubiger die Beiordnung eines Rechtsanwalts nicht ohne Prüfung des Einzelfalls versagt werden.*)
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IMRRS 2003, 1013
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 15.07.2003 - VIII ZB 30/03
§ 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b GVG findet auch auf Mietstreitigkeiten Anwendung.*)
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IMRRS 2003, 1012
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 29.07.2003 - VIII ZB 55/03
Bei der Prüfung der Frage, ob der Streitwert der Hauptsache die Berufungssumme übersteigt, ist grundsätzlich auf das voraussichtliche Unterliegen einer Partei abzustellen, von dem das Gericht bei seinem Kostenausspruch ausgegangen ist.*)
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