Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
16189 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2019
IMRRS 2019, 0096
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.02.2018 - 8 C 11325/17
Zur Antragsbefugnis der Eigentümer eines in einem reinen Wohngebiet gelegenen Grundstücks für die Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan, der in etwa 350 m Entfernung von dem Grundstück einen Wohnmobilstellplatz festsetzt.*)

IMRRS 2019, 0086

OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.12.2018 - 11 SV 114/18
1. Eine Gerichtsstandsbestimmung ist in entsprechender Anwendung von § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO auch dann zu treffen, wenn sich mehrere Spruchkörper eines Gerichts um ihre Zuständigkeit streiten und die Entscheidung des Kompetenzkonflikts nicht von der Auslegung des Geschäftsverteilungsplans abhängt sondern von einer gesetzlichen Zuständigkeitsregelung (hier: § 72a Satz 1 Nr. 2 GVG).*)
2. Die funktionelle Zuständigkeit einer Baukammer für Streitigkeiten aus Bauverträgen gem. § 72a Satz 1 Nr. 2 GVG ist gegeben, wenn die vertragstypische Leistung in der Herstellung, Wiederherstellung, Beseitigung oder dem Umbau eines Bauwerks liegt. Dabei können die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zum Bauwerksbegriff herangezogen werden (hier bejaht für die Konfiguration, Lieferung und Installation eines Batteriespeichers in einem ehemaligen Militärflughafen).*)

IMRRS 2019, 0088

BGH, Beschluss vom 06.12.2018 - V ZR 338/17
1. Die Beschwer des Beklagten, der sich gegen die gerichtliche Feststellung des Bestehens eines Sondernutzungsrechts eines anderen Wohnungseigentümers wendet, richtet sich nach der Wertminderung, die seine Wohneinheit erfährt, wenn es bei dem Urteil bliebe (im Anschluss an Senat, Beschluss vom 25.01.2018 - V ZR 135/17, WuM 2018, 181 Rz. 3).*)
2. Die Beschwer des Klägers, dessen Klage auf Feststellung des Bestehens bzw. auf Einräumung eines Sondernutzungsrechts abgewiesen worden ist, bemisst sich nach der Wertsteigerung, die sein Wohnungseigentum bei Stattgabe der Klage erfährt.*)

IMRRS 2019, 0084

OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.12.2018 - 6 W 94/18
1. Der erfolgte Beitritt eines Streithelfers nach § 66 ZPO wirkt grundsätzlich auch im Kostenfestsetzungsverfahren.*)
2. Ist nach Verfahrensunterbrechung infolge Insolvenz einer Partei (§ 240 ZPO) und vor Aufnahme des Verfahrens ein Kostenfestsetzungsbeschluss ergangen, kann der Streithelfer der insolventen Partei mit der Beschwerde die Aufhebung des Kostenfestsetzungsbeschlusses und die deklaratorische Feststellung der Unterbrechung des Kostenfestsetzungsverfahrens erwirken. In diesem Fall ist die Sache zur erneuten Entscheidung über den Festsetzungsantrag nach Beendigung der Unterbrechung an den Rechtspfleger zurückzuverweisen.*)

IMRRS 2019, 0078

BGH, Beschluss vom 04.12.2018 - VIII ZB 37/18
Eine Partei, die einen außerhalb des Gerichtsbezirks ansässigen Rechtsanwalt beauftragt, ohne dass die in § 91 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 ZPO vorausgesetzte Notwendigkeit bestanden hat, kann vom unterlegenen Prozessgegner - bis zur Grenze der tatsächlich angefallenen Kosten - diejenigen fiktiven Reisekosten erstattet verlangen, die angefallen wären, wenn sie einen am entferntesten Ort des Gerichtsbezirks ansässigen Rechtsanwalt beauftragt hätte (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 09.05.2018 - I ZB 62/17, IBRRS 2018, 2160 = IMRRS 2018, 0775 = NJW 2018, 2572 Rn. 12 - Auswärtiger Rechtsanwalt IX).*)

IMRRS 2019, 0060

OLG Köln, Beschluss vom 12.12.2018 - 17 W 134/18
1. An der Unvoreingenommenheit des Richters besteht Anlass zu Zweifeln, wenn dieser einen der Parteivertreter in einem (privaten) Rechtsstreit beauftragt hat, auch wenn er dies rechtzeitig anzeigt.
2. Es besteht die Besorgnis, dass sich der Richter nicht von seinem Vertrauen in "seinen" Rechtsanwalt freimachen kann und diesem nicht mehr objektiv-kritisch, sondern mit einem Vertrauensvorschuss begegnet.

IMRRS 2019, 0075

BGH, Beschluss vom 20.12.2018 - III ZR 17/18
1. Wird der Anspruch (erstmals) klageerweiternd im Wege der Anschlussberufung geltend gemacht, so führt dies zur Verjährungshemmung nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB.*)
2. Die Hemmung der Verjährung von erstmals im Wege der Anschlussberufung gerichtlich geltend gemachten Ansprüchen endet gemäß § 204 Abs. 2 Satz 1 BGB sechs Monate nach dem - mit der rechtskräftigen Zurückweisung der Hauptberufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO verbundenen - Wegfall der Anschlussberufung gemäß § 524 Abs. 4 ZPO.*)

IMRRS 2019, 0047

OLG München, Beschluss vom 25.07.2018 - 9 U 1513/16 Bau
Der Streitwert der Nebenintervention bestimmt sich nach deren Interesse an einem Obsiegen der unterstützten Partei. Schließt sich der Streithelfer den Anträgen der unterstützten Partei an, ist der Streitwert der Hauptsache maßgebend, soweit sich nicht aus seinem Sachvortrag ergibt, dass sein Interesse am Ausgang des Rechtsstreits geringer zu bewerten ist, als das der unterstützten Partei.

IMRRS 2019, 0073

BGH, Beschluss vom 12.12.2018 - XII ZR 99/17
Die Zurückweisung einer beantragten Zeugenvernehmung wegen Ungeeignetheit des Beweismittels kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn es völlig ausgeschlossen erscheint, dass diese Vernehmung sachdienliche Erkenntnisse erbringen kann; weder die Unwahrscheinlichkeit der Tatsache noch die Unwahrscheinlichkeit der Wahrnehmung der Tatsache durch den benannten Zeugen berechtigen den Tatrichter schon dazu, von der Beweisaufnahme abzusehen (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 11.10.2016 - VI ZR 547/14, IBRRS 2016, 3427, und vom 12.09.2012 - IV ZR 177/11, IBRRS 2012, 3811).*)

IMRRS 2018, 1230

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.04.2018 - 8 W 6/18
Zum schlüssigen Vortrag einer Klage auf restlichen Werklohn gehört die Darstellung der vertraglichen Grundlagen, insbesondere des vereinbarten Leistungsumfangs sowie Höhe und Art der vereinbarten Vergütung. Darüber hinaus ist der Leistungsstand zu beschreiben.

IMRRS 2019, 0067

OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.11.2018 - 13 U 258/17
1. Erkennen Bauherr und Architekt nicht, dass die zwischen ihnen mündlich getroffene Pauschalhonorarvereinbarung formunwirksam ist, ist die Geltendmachung des restlichen Honoraranspruchs auf Basis der Mindestsätze der HOAI nicht treuwidrig.
2. Es liegt eine gegen Art. 103 Abs. 1 GG und das verfahrensrechtliche Willkürverbot verstoßende Überraschungsentscheidung vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt stützt, den beide Parteien im ersten Rechtszug für unerheblich gehalten haben.*)

IMRRS 2019, 0048

OLG München, Beschluss vom 29.11.2018 - 28 W 1782/18
Die persönliche Bekanntschaft des Richters mit dem Prozessbevollmächtigten einer Partei, die auf ca. 10 Jahre zurückliegende geschäftliche Kontakte zwischen dem Rechtsanwalt und dem Vater des Richters beruht, begründet nicht die Besorgnis der Befangenheit des Richters.

IMRRS 2019, 0070

LG Berlin, Urteil vom 16.06.2015 - 14 O 425/14
Zur Schlüssigkeit eines Vorbringens in einem Zivilprozess gehört, dass nicht nur zwischen den Parteien einzelne Positionen aus Rechnungen jeweils verständlich sind, sondern, dass auch das Gericht als unbeteiligter Dritter jeweils, zumindest unter Hinzuziehung von Anlagen verstehen kann, worüber genau die Parteien streiten und wie sich eine Forderung insgesamt auch zusammensetzt.

IMRRS 2019, 0066

BGH, Urteil vom 20.11.2018 - VI ZR 394/17
Werden zwei einfache Streitgenossen rechtskräftig zur Zahlung von Schadensersatz als Gesamtschuldner verurteilt, so steht ihre Haftung zwar im Verhältnis zum Gläubiger, nicht aber im Verhältnis zwischen den Streitgenossen selbst rechtskräftig fest. Jedem der rechtskräftig als Gesamtschuldner verurteilten Streitgenossen bleibt im nachfolgenden Rechtsstreit um den Innenausgleich damit die Möglichkeit, die im Vorprozess bejahte Verbindlichkeit dem Gläubiger gegenüber und damit auch das Bestehen eines Gesamtschuldverhältnisses überhaupt in Frage zu stellen (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1992, 922, 923).*)

IMRRS 2019, 0061

OLG Hamm, Urteil vom 09.01.2019 - 12 U 123/18
Der Schaden, der durch die Sicherheitsleistung gemäß § 709 Satz 1 ZPO abgedeckt werden soll, ist in Höhe der Bauhandwerkersicherheitsleistung nach § 648a BGB (in der Fassung vom 23.10.2008) nebst zusätzlich rund 10% (Kostenzuschlag und mögliche weitere Vollstreckungsschäden) zu bemessen.*)

IMRRS 2019, 0018

KG, Beschluss vom 26.11.2018 - 8 W 58/18
1. Die Gebrauchsgewährpflicht des § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB begründet auch ohne ausdrückliche mietvertragliche Regelung die Pflicht zur Fernhaltung von unzumutbarer Konkurrenz. Diese liegt dann vor, wenn sich die Leistungen des Mieters und des Konkurrenten im "Hauptsortiment" überschneiden und an den selben Verbraucherkreis richten.
2. In einem Verfügungsverfahren ist der Antrag mit seinem Eingang bei Gericht nicht nur anhängig, sondern auch rechtshängig.
3. Hat der Antragsgegner aus Sicht des Antragstellers Anlass zur Rechtsverfolgung gegeben und dieser deshalb eine einstweilige Verfügung beantragt, die jedoch von Anfang an unbegründet war, ist dies so zu behandeln, als wäre der Anlass zur Klageerhebung vor Rechtshängigkeit weggefallen (§ 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO
IMRRS 2019, 0053

OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.12.2018 - 4 U 31/18
Wer in Deutschland ein selbständiges Beweisverfahren betrieben hat, kann als Beklagter, der seinen Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats des Lugano-Übereinkommens (LugÜ) hat, nach dem auch bei Anwendung des LugÜ zu beachtenden Grundsatz von Treu und Glauben gehindert sein, sich auf die Rüge der mangelnden internationalen Entscheidungszuständigkeit zu berufen. Ein Verfahren kann in diesem Fall so zu behandeln sein, als ob der Beklagte sich nach Art. 24 Abs. 1 Satz 1 LugÜ rügelos eingelassen hätte.*)

IMRRS 2019, 0051

OLG München, Beschluss vom 07.01.2019 - 34 AR 245/18
Für Ansprüche auf Beseitigung von Grenzbepflanzungen nach § 1004 BGB bzw. Art. 47 ff. BayAGBGB ist der ausschließliche dingliche Gerichtsstand nach § 24 ZPO gegeben (Anschluss an BayObLG vom 31.01.1996 - 1 Z AR 5/96).*)

IMRRS 2019, 0015

OLG Stuttgart, Urteil vom 16.10.2018 - 13 W 40/18
1. Im noch laufenden selbständigen Beweisverfahren steht es dem Antragsgegner frei, einen eigenen Gegenantrag zu stellen und damit eine Erweiterung oder Ergänzung der Beweisfrage herbeizuführen.
2. Gegenanträge müssen jedoch im Zusammenhang mit dem ursprünglichen Beweisthema stehen und dürfen das Verfahren nicht wesentlich verzögern.

IMRRS 2019, 0049

BGH, Beschluss vom 15.11.2018 - V ZR 25/18
1. Das für die Rechtsmittelbeschwer maßgebliche Interesse eines Wohnungseigentümers, der erreichen will, dass in einem das Wohnungseigentum betreffenden Zwangsversteigerungsverfahren der Erteilung des Zuschlags zugestimmt wird, ist in der Regel auf 20% des Meistgebots zu schätzen (im Anschluss an Senat, Beschluss vom 18.01.2018 - V ZR 71/17, NJW-RR 2018, 775 Rz. 6; Beschluss vom 19.07.2018 - V ZR 229/17, NZM 2018, 824 Rz. 3).*)
2. In Streitigkeiten über die Zustimmung zur Erteilung des Zuschlags in einem das Wohnungseigentum betreffenden Zwangsversteigerungsverfahren beläuft sich der Streitwert in der Regel auf 20% des Meistgebots (im Anschluss an Senat, Beschluss vom 18.01.2018 - V ZR 71/17, NJW-RR 2018, 775 Rz. 6 und 8; Beschluss vom 19.07.2018 - V ZR 229/17, NZM 2018, 824 Rz. 4).*)

IMRRS 2019, 0045

BGH, Urteil vom 05.12.2018 - VIII ZR 194/17
1. Für die Frage, ob eine Saldoklage zulässig ist, kommt es maßgeblich darauf an, ob sich aus der Mietkontoaufstellung unter Heranziehung der ergänzenden Angaben des Vermieters zur Höhe der Nettomiete und der Betriebskostenvorauszahlung sowie Heranziehung der Verrechnungsgrundsätze des § 366 Abs. 2 BGB eine Zuordnung von Gutschriften und Zahlungen auf die im Mietkonto aufgeführten Forderungen vornehmen lässt, was das Gericht im Rahmen der Prüfung der Sachurteilsvoraussetzungen von Amts wegen zu beachten hat.
2. Geht es um die Verrechnung von dem Mieter erteilten Gutschriften, kommt eine entsprechende Anwendung des § 366 Abs. 2 BGB in Betracht.
3. Werden in einem Mietkonto neben der Grundmiete auch Nebenkostenvorauszahlungen eingestellt, so bringt der Vermieter damit bei Fehlen weiterer Erklärungen zum Ausdruck, dass er diese Ansprüche (und nicht Nachforderungen aus Abrechnungen) zum Gegenstand seiner Klage macht.

IMRRS 2019, 0031

OLG Celle, Beschluss vom 20.12.2018 - 18 AR 33/18
1. Eine Zuständigkeitsbestimmung ist dann nicht mehr möglich, wenn gegen die potenziellen Streitgenossen bereits Klage vor verschiedenen Gerichten erhoben worden ist, an denen diese ihren allgemeinen Gerichtsstand haben.
2. Derjenige, der gegen potenzielle Streitgenossen bei verschiedenen Gerichten Klage erhebt, bringt nicht zum Ausdruck, dass die Parteien als Streitgenossen an einem gemeinsamen Gerichtsstand in Anspruch genommen werden sollen.
3. § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO bildet keine Grundlage, um über den Anwendungsbereich von § 147 ZPO hinaus zwei Verfahren miteinander zu verbinden, wenn diese bei unterschiedlichen Gerichten rechtshängig sind.

IMRRS 2019, 0035

BGH, Beschluss vom 20.11.2018 - VI ZB 32/17
Beauftragt der Prozessbevollmächtigte einer Partei einen anderen Rechtsanwalt damit, eine Berufungsschrift zu erstellen, zu unterschreiben und wegen des mit Ende des Tages eintretenden Ablaufs der Berufungsfrist an das Berufungsgericht zu faxen, unterlässt es der beauftragte Rechtsanwalt dann aber versehentlich, die von ihm erstellte und unterschriebene Berufungsschrift per Fax an das Berufungsgericht zu versenden, so ist das darin liegende Verschulden des beauftragten Rechtsanwalts der Partei gemäß § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand scheidet in diesem Fall aus.*)

IMRRS 2019, 0029

VG Augsburg, Urteil vom 13.12.2018 - 5 K 18.1826
1. Die Postzustellungsurkunde ist geeignet, vollen Beweis über die erfolgte Bekanntgabe eins Bescheides an den Empfänger zu erbringen, § 418 ZPO.
2. Ein Rechtsirrtum des Klägers über den Fristenlauf ist kein Grund für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Vielmehr ist vom Empfänger zu erwarten, sich über den Lauf der Frist rechtskundig zu machen.

IMRRS 2019, 0017

AG Koblenz, Beschluss vom 29.10.2018 - 412 C 1637/18
1. Ein einzelner Antrag, der sich auf mehrere Klagegründe stützt, ist unbestimmt und deshalb unzulässig.
2. Jede Kündigungserklärung sowie jeder einzelne Kündigungstatbestand stellen einen jeweils eigenen Streitgegenstand dar.
3. Das gilt auch dann, wenn unterschiedliche Kündigungen auf denselben Kündigungstatbestand gestützt sind, aber in Form einer neuen Erklärung, an anderem Datum, oder mit anders lautender Begründung abgegeben werden.

IMRRS 2019, 0012

BGH, Urteil vom 31.10.2018 - I ZR 20/18
1. An die Feststellung der Voraussetzungen für eine öffentliche Zustellung sind wegen der besonderen Bedeutung der Zustellung für die Gewährung rechtlichen Gehörs sowie der Intensität eines Eingriffs in dieses grundrechtsgleiche Recht durch eine öffentliche Zustellung hohe Anforderungen zu stellen.*)
2. Vor der Bewilligung einer öffentlichen Zustellung nach § 185 Nr. 2 ZPO kann von einem erneuten Zustellversuch an die im Handelsregister eingetragene Geschäftsanschrift nicht deswegen abgesehen werden, weil über ein halbes Jahr zuvor unter derselben Anschrift ein Schriftstück nicht hatte zugestellt werden können.*)

IMRRS 2018, 1303

BGH, Beschluss vom 13.09.2018 - IX ZR 275/17
Bei einer Klage auf Löschung einer Hypothek oder Grundschuld ist der Wert der der Klage zu Grunde liegenden Forderung für den Streitwert maßgeblich.

IMRRS 2019, 0008

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.12.2018 - 4 A 367/18
1. Eine gerichtliche Hinweispflicht besteht nur dann, wenn ein Beteiligter bei Anwendung der von ihm zu verlangenden Sorgfalt nicht zu erkennen vermag, auf welchen Vortrag es für die Entscheidung ankommen kann.
2. Die gerichtliche Hinweispflicht hat nicht zum Inhalt, den Kläger zu einem dem Begehren zum Erfolg verhelfenden Vortrag anzuleiten.

IMRRS 2019, 0006

BGH, Beschluss vom 02.10.2018 - VI ZR 213/17
1. Gerichte sind nicht verpflichtet, umfangreiche ungeordnete Anlagenkonvolute von sich aus durchzuarbeiten, um so die erhobenen Ansprüche zu konkretisieren. Nimmt der Kläger zur Substantiierung seines Anspruchs allerdings auf eine aus sich heraus verständliche (und im Streitfall nicht einmal eine Seite umfassende) Darstellung in den Anlagen konkret Bezug und verlangt die Berücksichtigung der in Bezug genommenen Anlage vom Tatrichter keine unzumutbare Sucharbeit, so liegt eine solche Fallgestaltung nicht vor (Fortführung BGH, Urteil vom 17.07.2003 - I ZR 295/00, NJW-RR 2004, 639, 640 = IBRRS 2003, 2813 = IMRRS 2003, 1209).*)
2. Zu einem Gehörsverstoß wegen unterbliebener Berücksichtigung einer konkret in Bezug genommenen Anlage.*)

IMRRS 2019, 0004

BGH, Beschluss vom 16.10.2018 - VI ZB 68/16
Erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben in einem Wiedereinsetzungsantrag, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten gewesen wäre, können nach Fristablauf erläutert und vervollständigt werden (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 16.08.2016 - VI ZB 19/16, Rn. 10, IBRRS 2016, 2331 = IMRRS 2016, 1401; vom 25.09.2013 - XII ZB 200/13, Rn. 9, IBRRS 2013, 4446 = IMRRS 2013, 2088).*)

Online seit 2018
IMRRS 2018, 1482
VGH Bayern, Beschluss vom 10.12.2018 - 11 CS 18.2480
1. Wird ein Kläger bei der Abfassung des Klageantrags anwaltlich vertreten , kommt der Antragsformulierung eine gesteigerte Bedeutung bei der Ermittlung des tatsächlich Gewollten zu.
2. Bei der Auslegung des Klagebegehrens dürfen nur Erklärungen und Umstände berücksichtigt werden, die vor Ablauf der Klagefrist bei Gericht bekannt geworden sind.
3. Das Gericht darf den Wesensgehalt der Auslegung nicht überschreiten und deshalb das von der Partei Erklärte nicht mit dem ersetzen, was nach Meinung des Gerichts das Parteibestreben sein sollte.

IMRRS 2018, 1489

BGH, Beschluss vom 22.11.2018 - IX ZA 14/18
Verfolgt der Kläger eine erhebliche Forderung mit einem Mahnbescheid, muss eine Partei, die tatsächlich Kenntnis vom Mahnbescheid erhält und keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt, erst ab einer Frist von sechs Monaten ab der Zustellung des Mahnbescheids nicht mehr mit weiteren Zustellungen rechnen.*)

IMRRS 2018, 1486

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 06.12.2018 - 2-13 S 150/17
1. Anfechtungsklagen verschiedener Eigentümer gegen Beschlüsse einer Versammlung sind nicht als Widerklagen zu behandeln, sondern gem. § 47 WEG insoweit zu verbinden, wie diese sich gegen den gleichen Beschluss richten.*)
2. Ein Teilurteil nur über die Anfechtungsklage eines Klägers ist unzulässig.*)

IMRRS 2018, 1478

OLG Braunschweig, Urteil vom 09.11.2018 - 5 U 5/17
Der im Verfügungsverfahren ergangenen Entscheidung kommt keine materielle Rechtskraft für den Schadensprozess zu.*)

IMRRS 2018, 1475

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 20.11.2018 - 2-13 T 116/18
1. Das Einzelinteresse zur Ermittlung des Streitwerts eines Beschlusses über die Aufnahme eines Darlehens bemisst sich nach dem auf den Kläger entfallenden Anteil.*)
2. Die Streitwerte für die Anfechtung des Beschlusses zur Finanzierung der Baumaßnahme und des Beschlusses über die Baumaßnahme sind nicht zu addieren, da das Anfechtungsziel wirtschaftlich identisch ist.*)

IMRRS 2018, 1473

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.11.2018 - 6 W 73/18
1. Nimmt der Kläger die Klage zurück, teilt mit, der Beklagte würde keinen Kostenantrag stellen; nach einer Vergleichsvereinbarung trage jede Partei ihre Kosten selbst, und stimmt der Beklagte der Klagerücknahme sodann ausdrücklich zu, so ist unstreitig, dass die Parteien vereinbart haben, dass jeder seine außergerichtlichen Kosten selbst trägt.*)
2. Jedenfalls ist ein Streithelfer in diesem Fall gem. § 67 Hs. 2 ZPO gehindert, zu behaupten, es sei in dem ihm unbekannten Vergleich tatsächlich eine andere Kostenregelung getroffen worden. Dies gilt auch dann, wenn das Bestreiten allein der Titulierung eines eigenen Kostenerstattungsanspruchs gegen den Gegner der unterstützten Partei dient.*)
3. Allein der Umstand, dass die Kostenregelung der Hauptparteien die materielle Regelung der Streitfragen im Verhältnis von Obsiegen und Unterliegen nicht abbildet, trägt ein "kollusives Zusammenwirken" der Hauptparteien nicht schlüssig vor, bedeutet für sich keinen Verstoß gegen die Gebote von Treu und Glauben und lässt nicht auf eine sittenwidrige Schädigung des Streithelfers durch die unterstützte Hauptpartei schließen.*)

IMRRS 2018, 1472

KG, Beschluss vom 13.12.2018 - 2 AR 60/18
Für Streitigkeiten aus einer Vertragserfüllungsbürgschaft, die ein am zu grunde liegenden Bauvertrag unbeteiligter Dritter gegenüber dem Auftraggeber des Bauvorhabens übernommen hat, ist eine Sonderzuständigkeit der Kammern für Bausachen nach § 72a Satz 1 Nr. 2 GVG nicht begründet.*)

IMRRS 2018, 1470

AG Fürth/Bayern, Beschluss vom 07.12.2018 - 441 AR 31/18
1. Auch bei Vorliegen eines entsprechenden gesetzlichen Verbots stellt die Ankündigung einer Schöffin, im Sitzungsdienst nicht auf das Kopftuch zu verzichten, keinen Grund dar, die Schöffin gemäß § 52 GVG von der Schöffenliste zu streichen.*)
2. Die Schöffin ist aber verpflichtet, gemäß § 54 GVG ihre Entbindung an den jeweiligen Sitzungstagen zu beantragen.*)

IMRRS 2018, 1452

LG Stuttgart, Beschluss vom 16.11.2018 - 28 O 375/17
Eine Klage auf Zahlung von Architektenhonorar ist nicht deshalb auszusetzen, weil die EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren betreffend der Vereinbarkeit des Preisrechts der HOAI mit der Niederlassungsfreiheit nach Art. 49 AEUV eingeleitet hat.

IMRRS 2018, 1434

VGH Bayern, Beschluss vom 26.11.2018 - 9 ZB 17.608
1. Unter "darlegen" ist schon nach allgemeinem Sprachgebrauch mehr als lediglich ein allgemeiner Hinweis zu verstehen. "Etwas darlegen" bedeutet vielmehr "erläutern", "erklären" oder "näher auf etwas eingehen".
2. Es ist nicht die Aufgabe des Verwaltungsgerichtshofs, sich aus einem "Darlegungs-Gemenge" das herauszusuchen, was bei wohlwollender Auslegung zur Begründung des Antrags geeignet sein könnte.

IMRRS 2018, 1441

BGH, Beschluss vom 20.11.2018 - VIII ZR 112/18
Die Beschwer einer Partei bei einer Klage auf Duldung der begehrten Modernisierungsmaßnahmen ist nach dem 3,5-fachen des infolge der Modernisierung zu erwartenden Jahresbetrags der Mieterhöhung zu bemessen.

IMRRS 2018, 1439

BGH, Beschluss vom 29.11.2018 - III ZR 222/18
Die Bemessung des Streitwerts richtet sich nach §§ 8, 9 ZPO (Rechtsmittelbeschwer) beziehungsweise § 41 Abs. 1 GKG (Gebührenstreitwert), wenn sich der auf Räumung und Herausgabe verklagte Besitzer gegenüber dem klageführenden Eigentümer darauf beruft, dass ihm aus einem zwischen dem Kläger und einem Dritten geschlossenen Pachtvertrag ein Recht auf Übertragung eines darin vereinbarten - objektbezogenen - Dauerwohnrechts und somit ein Besitzrecht zustehe.*)

IMRRS 2018, 1424

OLG Bamberg, Beschluss vom 23.11.2018 - 6 W 22/18
1. Der Streitwert eines Anspruchs auf monatliche Nutzungsentschädigung ist mit der 12-fachen Monatsbruttomiete anzusetzen.
2. Die Bestimmung des Streitwerts richtet sich nach § 48 Abs. 1 GKG i.V.m. § 3 ZPO.
3. Für die Bestimmung des Streitwerts ist auf den Zeitpunkt der Klageerhebung abzustellen.

IMRRS 2018, 1428

OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.11.2018 - 8 W 48/18
Als "andere Gründe" im Sinne des § 269 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO kommen grundsätzlich nur prozessuale Kostenerstattungsansprüche in Betracht.*)

IMRRS 2018, 1425

OLG Dresden, Beschluss vom 06.11.2018 - 4 W 883/18
1. Die verweigerte Anordnung einer beantragten Auslandszustellung kann mit der sofortigen Beschwerde angegriffen werden.*)
2. Soll eine einstweilige Verfügung ins Ausland zugestellt werden, so ist im Anwendungsbereich der EuZustVO eine Parteizustellung nur unter den Voraussetzungen des Art. 15 EuZustVO möglich. Liegen diese nicht vor, ist eine Zustellung durch das Gericht vorzunehmen.*)

IMRRS 2018, 1122

LG Karlsruhe, Beschluss vom 08.06.2018 - 10 O 194/14
Werden im Wege der Zwangsvollstreckung die Ermächtigung zur Vornahme vertretbarer Handlungen (hier Durchführung eines hydraulischen Abgleichs und Übergabe eines Protokolls über denselben) verlangt und diese Handlungen im Laufe des Verfahrens von der Schuldnerin als erbracht nachgewiesen und von der Gläubigerin keine Erledigt-Erklärung abgegeben, ist der Vollstreckungsantrag kostenpflichtig zurückzuweisen. Der Einwand der Schuldnerin, der Anspruch der Gläubigerin sei erfüllt, ist im Ermächtigungsverfahren nach § 887 ZPO zu berücksichtigen.

IMRRS 2018, 1513

OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.10.2018 - 8 W 43/18
1. Das rechtliche Interesse i. S. des § 485 Abs. 2 ZPO an der Feststellung des Zustands einer Person oder der Ursache eines Personenschadens muss sich auf das Rechtsverhältnis zwischen Antragsteller und Antragsgegner beziehen.*)
2. Ein rechtliches Interesse an der Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens kann grundsätzlich nur in völlig eindeutigen Fällen verneint werden, wenn der behauptete Anspruch keinesfalls bestehen kann. Das ist etwa der Fall, wenn ein Rechtsverhältnis oder ein möglicher Prozessgegner nicht ersichtlich ist.

IMRRS 2018, 1427

LG Mainz, Beschluss vom 24.10.2018 - 8 T 215/18
Eine per einfacher E-Mail an das Gericht übermittelte Bilddatei mit einem (abfotografierten oder eingescannten) von dem Beschwerdeführer eigenhändig unterzeichneten Schriftstück wahrt nicht die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform für die Einlegung einer Beschwerde gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1, § 14 Abs. 2 FamFG i.V.m. § 130a ZPO.*)

IMRRS 2018, 1290

OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.06.2016 - 29 W 29/16
Ein Architekt, dem vom Bauherrn der Streit verkündet wurde, hat kein rechtliches Interesse daran, dem Rechtsstreit auf Seiten des Werkunternehmers im Wege der Nebenintervention beizutreten.

IMRRS 2018, 1420

VG Hannover, Beschluss vom 14.06.2018 - 11 A 3178/17
Ein Antrag auf Zulassung der Berufung ausschließlich gegen die erstinstanzliche Kostenentscheidung ist unzulässig.*)
