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Sachgebiet: Prozessuales

16190 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2017

IMRRS 2017, 1100
ProzessualesProzessuales
Keine Glaubhaftmachung ohne "richtige" anwaltliche Versicherung

BGH, Beschluss vom 05.07.2017 - XII ZB 463/16

Zwar kann die Schilderung von Vorgängen durch einen Rechtsanwalt die mitgeteilten Tatsachen in gleicher Weise glaubhaft machen, wie dies sonst durch eine eidesstattliche Versicherung der Fall ist, wenn der Anwalt die Richtigkeit seiner Angaben unter Bezugnahme auf seine Standespflichten anwaltlich versichert. Hierzu bedarf es aber jedenfalls einer Versicherung der Richtigkeit dieser Angaben (Fortführung von BGH, 22.10.2014 - XII ZB 257/14, IBRRS 2014, 2956; IMRRS 2014, 1559).*)

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IMRRS 2017, 1102
ProzessualesProzessuales
Beschwerdewert von 20.000 EUR nicht nachgewiesen: Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig

BGH, Beschluss vom 01.06.2017 - V ZR 258/16

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2017, 1058
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Türschlosser dürfen nicht einfach ausgetauscht werden!

OLG Celle, Beschluss vom 27.06.2017 - 2 U 63/17

1. Wird nach fristloser Kündigung das Türschloss der Hauseingangstür zum Bürogebäude und das Schloss am Tor der Lagerhalle einfach ausgetauscht, um dem ehemaligen Nutzer keinen Zuritt zu ermöglichen, ist das verbotene Eigenmacht.

2. Ein Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes besteht auch dann, wenn es dem Berechtigten möglich ist, die tatsächliche Gewalt über einen Teil der entzogenen Mietsache auszuüben (hier: durch gewaltsames Aufbrechen des Schlosses). Bei verschlossenen Räumen kann von der Verschaffung des Besitzes erst dann gesprochen werden, wenn der Berechtigte ordnungsgemäßen Zugang zu sämtlichen Räumen hat und die entsprechenden Schlüssel besitzt.

3. Im Verfahren der einstweiligen Verfügung sind Gegenanträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zugunsten des Verfügungsbeklagten zumindest dann unzulässig, wenn sie einen anderen Streitgegenstand betreffen.*)

4. Im Verfahren der einstweiligen Verfügung wegen Besitzentziehung kann auch eine zur Abwehr der Zwangsvollstreckung vorgenommene Handlung (hier: Wiedereinräumung des Besitzes) des Verfügungsbeklagten zur Erledigung der Hauptsache führen, weil der Verfügungskläger die erstrebte vorläufige Sicherung erlangt hat.*)

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IMRRS 2017, 1057
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Ohne Entscheidung zur Abwendungsbefugnis keine Einstellung der Zwangsvollstreckung!

BGH, Beschluss vom 04.07.2017 - VIII ZR 101/17

1. Sind die Mieter wegen der drohenden Zwangsvollstreckung bereit ausgezogen, ist statt einer Räumungsvollstreckung nur noch eine Vollstreckung wegen Verurteilung zur Zahlung möglich. Dies setzt voraus, dass den Mietern durch Vollstreckung der Geldforderung ein unersetzlicher Nachteil droht.

2. Eine Einstellung der Zwangsvollstreckung kommt nicht in Betracht, wenn das Berufungsgericht eine Entscheidung über eine Abwendungsbefugnis unterlassen hat und der Schuldner keinen Antrag auf Urteilsergänzung stellt.

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IMRRS 2017, 1056
ProzessualesProzessuales
Sachverständigengutachten liegt vor: Keine Beweismittelbeeinträchtigung!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.07.2017 - 15 E 70/17

Die von § 485 Abs. 1 ZPO vorausgesetzte Beweismittelbeeinträchtigung fehlt etwa dann, wenn zu den entscheidungserheblichen Fragen bereits ein Sachverständigengutachten vorliegt und der Antragsteller nicht glaubhaft macht, dass dieses ungenügend ist.*)

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IMRRS 2017, 1055
RechtsanwälteRechtsanwälte
Anwalt im Inland: Keine Kostenerstattung für Auslandszustellung?

OLG Hamburg, Beschluss vom 24.04.2017 - 8 W 14/17

Die Kosten für die Zustellung einer einstweiligen Verfügung an eine im Ausland ansässige Antragsgegnerin sind nicht erstattungsfähig, wenn die einstweilige Verfügung an den inländischen Prozessbevollmächtigten, der zuvor eine Zustellung von Anwalt zu Anwalt gemäß § 195 ZPO verweigert hat, durch Gerichtsvollzieher zugestellt werden kann.*)

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IMRRS 2017, 1047
ProzessualesProzessuales
Erinnerung an Kostenansatz hemmt die Verjährung nicht!

OLG München, Beschluss vom 19.05.2017 - 34 Wx 154/17 Kost

Nach einer Zahlungsaufforderung zur Begleichung der Gebührenforderung beginnt die Verjährung neu zu laufen. Die Zahlungsaufforderung bewirkt allerdings keine Verjährungshemmung. Ebenso wenig entfaltet eine Erinnerung gegen den Kostenansatz Hemmungswirkung.

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IMRRS 2017, 1034
ProzessualesProzessuales
Baumängel wegen Planungsfehlern: Wie wird der merkantile Minderwert ermittelt?

KG, Urteil vom 04.04.2014 - 21 U 18/13

1. Zu den Beseitigungskosten für Baumängel wegen Planungsfehlern kann ein technischer oder merkantiler Minderwert hinzukommen, dessen Höhe tatrichterlich zu ermitteln ist. Schätzgrundlage kann eine sachverständig durchgeführte "Expertenbefragung" sein.

2. Ein merkantiler Minderwert eines Gebäudes liegt vor, wenn nach erfolgter Mängelbeseitigung eine verringerte Verwertbarkeit gegeben ist, weil die maßgeblichen Verkehrskreise ein im Vergleich zur vertragsgemäßen Ausführung geringeres Vertrauen in die Qualität des Gebäudes haben.

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IMRRS 2017, 1044
ProzessualesProzessuales
Zahlungsansprüche gegen GmbH-Geschäftsführer sind am Gesellschaftssitz einzuklagen!

OLG München, Beschluss vom 18.05.2017 - 34 AR 80/17

Für Zahlungsansprüche gegen den Geschäftsführer einer GmbH die sich auf Zahlungen beziehen, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung ihrer Überschuldung geleistet wurden, ist das Gericht des Erfüllungsortes am Sitz der Gesellschaft zuständig.

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IMRRS 2017, 1038
ProzessualesProzessuales
Berufung bereits vor Unterbrechung unzulässig: Verwerfung möglich!

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25.01.2017 - 4 U 159/16

1. Eine Berufung, die bereits vor Eintritt der Unterbrechung des Verfahrens nach § 240 ZPO wegen Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist unzulässig war, kann auch während der Verfahrensunterbrechung verworfen werden.*)

2. Der Umstand, dass die zu diesem Zeitpunkt noch nicht verstrichene Frist zur Beantragung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 249 ZPO aufgehört hat zu laufen, steht der Verwerfungsentscheidung nicht entgegen.*)

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IMRRS 2017, 1036
ProzessualesProzessuales
Parteianhörung ist kein Beweismittel!

KG, Urteil vom 11.07.2017 - 21 U 100/16

1. Das Gericht kann die Ergebnisse der Anhörung einer Prozesspartei gemäß § 141 Abs. 1 ZPO im Rahmen einer Beweiswürdigung verwerten - genau wie den gesamten sonstigen Akteninhalt. Es bleibt aber dabei, dass die Parteianhörung, anders als die Parteivernehmung, kein Beweismittel im Sinne der ZPO ist.*)

2. Hat das Gericht die Parteien über eine umstrittene Tatsache lediglich angehört, hat es mithin keine Beweisaufnahme durchgeführt. Mangels Beweisaufnahme besteht auch keine Grundlage für eine Beweiswürdigung.*)

3. Der Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit, der sich aus dem Recht auf gerichtliches Gehör ableitet, kann es gebieten, einer Partei, die sich in Beweisnot befindet, die Möglichkeit einzuräumen, ihre Wahrnehmungen über eine streitige Tatsache dem Gericht zu präsentieren. Dies muss nicht zwangsläufig im Rahmen einer Parteivernehmung geschehen. Es genügt, wenn die betreffende Partei angehört wird.*)

4. Ein dahingehender Antrag bindet das Gericht aber erst, nachdem die gegnerische Partei oder ein ihrem "Lager" zuzurechnender Zeuge vernommen worden ist. Erst dann widerspricht es der prozessualen Gleichbehandlung, wenn nicht auch die andere Partei die Gelegenheit erhält, ihre Wahrnehmungen dem Gericht so zu Gehör zu bringen, dass sie einer Beweiswürdigung unterzogen werden können.*)

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IMRRS 2017, 1768
ProzessualesProzessuales
(ohne)

LG Ellwangen, Urteil vom 23.12.1998 - 1 S 278/98

(ohne)

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IMRRS 2017, 1027
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwaltervertrag endet mit Abberufung: Kein Feststellungsinteresse!

AG Eschweiler, Urteil vom 08.12.2016 - 29 C 10/16

1. Wird ein Beschluss über die Abberufung des Verwalters und die Kündigung des Verwaltervertrags mangels gerichtlicher Anfechtung bestandskräftig, kann der Verwalter zur Wahrung seiner Vergütungsansprüche die Voraussetzungen des Kündigungsrechts im Wege eines Feststellungsverfahrens gerichtlich überprüfen lassen.

2. Das Feststellungsinteresse fehlt allerdings, wenn der Verwaltervertrag für die Dauer der Bestellung abgeschlossen worden war und die Abberufung wirksam ist.

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IMRRS 2017, 1012
RechtsanwälteRechtsanwälte
Keine Einigungsgebühr bei unstreitiger Sachlage!

OLG München, Urteil vom 12.07.2017 - 15 U 4938/16

1. Der Gegenstandswert soll das Interesse des Mandanten an der anwaltlichen Tätigkeit ausdrücken und muss nicht wissenschaftlich exakt ermittelt werden. Ein Sachverständigengutachten über den Wert des Grundstücks scheidet im Honorarprozess aus, wenn die Kosten in keinem vernünftigen Verhältnis zum streitigen Vergütungsanteil stehen.

2. Ist unstreitig, dass ein Rechtsverhältnis besteht und keiner Partei ein Recht zur Änderung dieses Rechtsverhältnisses zusteht, einigen sich die Parteien aber auf eine Beendigung oder Modifizierung dieses Rechtsverhältnisses, so wird keine Einigungsgebühr ausgelöst, weil es an einem Streit fehlt.

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IMRRS 2017, 1017
ProzessualesProzessuales
Für negative Tatsache beweisbelastetet: Prozessgegner trifft sekundäre Darlegungslast!

BGH, Beschluss vom 20.06.2017 - VI ZR 505/16

1. Den Prozessgegner der für eine negative Tatsache beweisbelasteten Partei trifft eine sogenannte sekundäre Darlegungslast, deren Umfang sich nach den Umständen des Einzelfalls richtet (Anschluss an BGH, Urteile vom 24.03.2010 - XII ZR 175/08, BGHZ 185, 1 Rn. 20 mwN = IBRRS 2010, 1697; vom 29.11.2016 - X ZR 122/14, NZBau 2017, 176 Rn. 33 = IBRRS 2017, 0327 = VPRRS 2017, 0031).*)

2. Das gilt auch im Falle einer unberechtigten Schutzrechtsverwarnung. Der dem Kläger obliegende Beweis der fehlenden Berechtigung kann nur geführt werden, wenn der Verwarnende die Grundlagen für die Ausschließlichkeitsrechte darlegt, auf die er sich mit seiner Verwarnung gestützt hat.*)

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IMRRS 2017, 1064
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Prozesskostenhilfeantrag nicht näher begründet: Frist gewahrt?

BGH, Beschluss vom 18.05.2017 - IX ZA 9/17

Ein Insolvenzverwalter hat die Frist zur Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde in der Regel nicht unverschuldet versäumt, wenn er innerhalb der Frist einen Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt, jedoch nicht dargelegt hat, aus welchen tatsächlichen Gründen den wirtschaftlich beteiligten Insolvenzgläubigern eine Prozessfinanzierung nicht zumutbar ist.*)

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IMRRS 2017, 1000
ProzessualesProzessuales
Klageänderung in der Berufungsinstanz?

LG Berlin, Beschluss vom 10.03.2017 - 65 S 62/17

1. Stützt der Vermieter sein (unverändertes) Räumungsbegehren auf eine weitere, nach Erlass der erstinstanzlichen Entscheidung ausgesprochene Kündigung, so handelt es sich dabei um eine Klageänderung.

2. Eine Klageänderung ist in der Berufungsinstanz nur zulässig, wenn sie auf Tatsachen gestützt werden kann, die das Berufungsgericht seiner Verhandlung und Entscheidung ohnehin zugrunde zu legen hat.

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IMRRS 2017, 0981
ProzessualesProzessuales
Verschiedene Bauaufträge müssen auch getrennt abgerechnet werden!

OLG Frankfurt, Urteil vom 21.12.2015 - 16 U 96/14

1. Macht der Auftragnehmer im Zusammenhang mit der Errichtung mehrerer Bauvorhaben seinen jeweiligen Werklohn geltend, muss er Art und Umfang der geschuldeten Leistungen und die tatsächliche vertragsgemäße Durchführung der Arbeiten für jedes Bauvorhaben darlegen und beweisen.

2. Im Rahmen der prozessualen Anforderungen ist es erforderlich, dass sich die Inhalte aus den Schriftsätzen selbst in Verbindung mit den Anlagen ergeben. Eine pauschale Bezugnahme auf Anlagen genügt nicht, wenn diese nicht aus sich heraus zweifelsfrei nachvollziehbar sind.

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IMRRS 2017, 1007
ProzessualesProzessuales
Keine Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist unter einer Bedingung!

BGH, Beschluss vom 01.06.2017 - V ZB 106/16

Die Berufungsbegründungsfrist kann nicht unter einer Bedingung verlängert werden. Geschieht dies dennoch, ist nur die Bedingung unwirksam, die Fristverlängerung ist hingegen wirksam.*)

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IMRRS 2017, 0998
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Mieterhöhung wegen sozialer Notlage abgelehnt: Mieter trägt Prozesskosten!

AG Wedding, Urteil vom 28.02.2017 - 4 C 80/16

1. Erklärt der Mieter nicht innerhalb der 2-Monats-Frist nach Zugang des Erhöhungsverlangens seine Zustimmung zur Mieterhöhung, gibt er Anlass zur Klageerhebung.

2. Die Prozesskosten sind dem Mieter aufzuerlegen, wenn er Anlass zur Klageeinreichung gegeben und keine sachlichen Einwände gegen die begehrte Mieterhöhung erhoben und insbesondere die Ortsüblichkeit nicht in Frage gestellt hat. Die Begründung mit sozialer Notlage ändert daran nichts.

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IMRRS 2017, 0993
ProzessualesProzessuales
Wo ist eine negative Feststellungsklage einzureichen?

OLG München, Beschluss vom 22.06.2017 - 34 AR 97/17

Die negative Feststellungsklage kann dort erhoben werden, wo der Kläger den vom Beklagten behaupteten Anspruch im Falle eines wirksamen Vertragsschlusses hätte erfüllen müssen.*)

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IMRRS 2017, 0988
ProzessualesProzessuales
Künftige Nutzungsentschädigung: Wie bestimmt sich der Streitwert?

LG Berlin, Beschluss vom 10.11.2016 - 67 S 285/16

Der Gebührenstreitwert für einen auf Zahlung künftiger Nutzungsentschädigung bis zur Räumung und Herausgabe gerichteten Klageantrag des Vermieters ist mit dessen Zuständigkeits- und Rechtsmittelstreitwert identisch. Er richtet sich mangels besonderer Bestimmung im GKG gemäß §§ 3, 9 Satz 1 ZPO nach dem 3-1/2-fachen Jahresbetrag der geltend gemachten Nutzungsentschädigung.*)

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IMRRS 2017, 0974
ProzessualesProzessuales
Klage "derzeit unbegründet": Tenor kann im Zurückweisungsbeschluss geändert werden!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.06.2017 - 13 U 45/16

Die erforderliche Abänderung des Tenors der erstinstanzlichen Entscheidung von einer endgültigen Klageabweisung in eine Abweisung als "derzeit unbegründet" kann auch im Rahmen einer Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO erfolgen.*)

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IMRRS 2017, 0973
ProzessualesProzessuales
Erledigungserklärung ist Verzicht auf förmliche Zustellung!

OLG München, Beschluss vom 07.07.2017 - 13 W 941/17

1. Die Erklärung, dass „auf die weitere Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil verzichtet wird, womit die Klage erledigt sei“, ist als Erledigungserklärung unter Verzicht auf die förmliche Zustellung der Klage anzusehen.

2. Schließen die Parteien einen Vergleich zur Abgeltung aller streitigen Ansprüche, darf der Gläubiger nicht weiter aus einem vorher im selben Verfahren ergangenen Versäumnisurteil vollstrecken. Alleiniger Vollstreckungstitel ist dann der abgeschlossene Vergleich.

3. Die weitere Vollstreckung aus einem früheren Titel kann sich sogar als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung darstellen.

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IMRRS 2017, 0966
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Darlehensvertrag kann auch nach sechs Monaten noch widerrufen werden!

OLG Brandenburg, Urteil vom 31.05.2017 - 4 U 188/15

1. Ohne umfassende, unmissverständliche und für den Verbraucher eindeutige ordnungsgemäße Belehrung beginnt die zweiwöchige Widerrufsfrist für Fernabsatzverträge nicht zu laufen.

2. Werden die zum Abschluss der Darlehensverträge abgegebenen Willenserklärungen wirksam widerrufen, ist eine Klage auf Feststellung der Umwandlung des Darlehensvertrags in ein Rückgewährschuldverhältnis unzulässig. Vorrangig ist eine Leistungsklage einzureichen.

3. Eine negative Feststellungsklage, mit dem Ziel festzustellen, dass der Bank aus den Darlehensverträgen keine Ansprüche mehr zustehen, ist dagegen zulässig.

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IMRRS 2017, 0967
ProzessualesProzessuales
WEG zieht Mängelrechte an sich: Klage des einzelnen Eigentümers unzulässig!

KG, Beschluss vom 18.08.2016 - 27 U 160/15

1. Die Prozessführungsbefugnis zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz ist eine von Amts wegen zu prüfender Prozessvoraussetzung.

2. Macht die Wohnungseigentümergemeinschaft "die Rechte wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum" zur "gemeinschaftlichen Angelegenheit", wird eine "Ausübungsbefugnis der WEG" begründet und der einzelne Eigentümer ist nicht mehr (prozessführungs-)befugt, Mängelrechte am Gemeinschaftseigentum zu verfolgen.

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IMRRS 2017, 0969
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
WEG zieht Mängelrechte an sich: Klage des einzelnen Eigentümers unzulässig!

KG, Beschluss vom 20.10.2016 - 27 U 160/15

1. Die Prozessführungsbefugnis zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz ist eine von Amts wegen zu prüfender Prozessvoraussetzung.

2. Macht die Wohnungseigentümergemeinschaft "die Rechte wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum" zur "gemeinschaftlichen Angelegenheit", wird eine "Ausübungsbefugnis der WEG" begründet und der einzelne Eigentümer ist nicht mehr (prozessführungs-)befugt, Mängelrechte am Gemeinschaftseigentum zu verfolgen.

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IMRRS 2017, 0951
ProzessualesProzessuales
Beschwerdewert bei wiederkehrenden Leistungen?

BGH, Beschluss vom 23.05.2017 - II ZR 169/16

Bei wiederkehrenden Leistungen, die auf Dauer verlangt werden und nicht nur für eine bestimmte streitige Zeit, ist für die Wertberechnung bei sich verändernden Jahresbeträgen auf den höchsten für die Berechnung maßgeblichen Einzelwert in den ersten dreieinhalb Jahren nach Klageerhebung abzustellen.*)

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IMRRS 2017, 0947
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Vertragsanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage: Erst verhandeln, dann klagen!

OLG Naumburg, Urteil vom 05.09.2016 - 12 U 132/15

Die Klage auf Leistung infolge Vertragsanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage setzt voraus, dass mit dem Vertragspartner erfolglos über eine angemessene Anpassung verhandelt worden ist oder dass sich der Vertragspartner solchen Verhandlungen verweigert hat.*)

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IMRRS 2017, 0946
ProzessualesProzessuales
Wie bemisst sich der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer?

BGH, Beschluss vom 21.06.2017 - VII ZR 41/17

1. Der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer bemisst sich nach dem Interesse des Rechtsmittelklägers an der Abänderung der Entscheidung des Berufungsgerichts.

2. Maßgebend für die Bewertung der Beschwer bei der Nichtzulassungsbeschwerde ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht, und zwar nach Maßgabe der dem Parteivorbringen zu diesem Zeitpunkt zugrunde liegenden tatsächlichen Angaben zum Wert.

3. Einem Beschwerdeführer, der nicht glaubhaft gemacht hat, dass bereits in den Vorinstanzen vorgebrachte Umstände, die die Festsetzung eines höheren Streitwerts - und einer entsprechend höheren Beschwer - rechtfertigen, nicht ausreichend berücksichtigt worden seien, ist es regelmäßig verwehrt, sich im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf neue Angaben zu berufen, um die Wertgrenze des § 26 Nr. 8 EGZPO zu überschreiten. Das gilt insbesondere dann, wenn dieser Vortrag in den Tatsacheninstanzen keinen Niederschlag gefunden hat.

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IMRRS 2017, 0943
ProzessualesProzessuales
Konkretisierung unbestimmter Einzelforderungen ist kein Hilfsantrag!

BGH, Beschluss vom 02.05.2017 - VI ZR 85/16

Konkretisiert der Berufungskläger bei einer Teilklage mit mehreren Einzelforderungen auf einen Hinweis des Berufungsgerichts nach § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO seinen ursprünglich unbestimmten Klageantrag ausreichend, verletzt es das Recht des Berufungsklägers auf rechtliches Gehör, wenn das Berufungsgericht diesen als Hilfsantrag wertet, ihn entsprechend § 524 Abs. 4 ZPO für wirkungslos erachtet und die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO wegen Unzulässigkeit der Klage mangels Bestimmtheit des ursprünglichen Antrags zurückweist (Anschluss an BGH, IBR 2016, 375).*)

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IMRRS 2017, 0927
ProzessualesProzessuales
Summarische Prüfung der Erfolgsaussichten genügt für Kostenentscheidung!

LG Saarbrücken, Urteil vom 23.12.2016 - 10 T 71/16

1. Die Kostenentscheidung ist nicht zu beanstanden, wenn die hälftige Zuordnung der Haftungsrisiken als Ausgangspunkt den Erfolgsaussichten des Klagebegehrens entspricht.

2. Eine detaillierte Auseinandersetzung mit den einzelnen geltend gemachten Mängeln ist nicht erforderlich, auch wenn dies die Entscheidung transparenter machen und eine Überprüfung erleichtern würde.

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IMRRS 2017, 0936
ProzessualesProzessuales
Meinungsänderung des Gerichts: Parteien müssen Stellung nehmen können!

BGH, Beschluss vom 11.05.2017 - V ZR 235/16

1. Erteilt das Gericht einen rechtlichen Hinweis in einer entscheidungserheblichen Frage, so darf es diese Frage im Urteil nicht abweichend von seiner geäußerten Rechtsauffassung entscheiden, ohne die Verfahrensbeteiligten zuvor auf die Änderung der rechtlichen Beurteilung hingewiesen und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben zu haben.

2. Dies gilt unabhängig davon, ob der gerichtliche Hinweis nur eine Nebenforderung (vgl. § 139 Abs. 2 ZPO) betrifft oder die Hauptsache.

3. Weist das Gericht zunächst darauf hin, dass wohl kein Annahmeverzug vorliege, da der Käufer das Objekt nicht lastenfrei zurückgeben könne, und entscheidet es später, dass doch Annahmeverzug vorliege, da ein Unvermögen des Käufers zur lastenfreien Rückgabe lediglich im Vollstreckungsverfahren von Relevanz sei, liegt demnach ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör vor.

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IMRRS 2017, 0924
ProzessualesProzessuales
Ausschließlicher Gerichtsstand gilt nicht für Ausgleichsansprüche der Mieter untereinander!

AG Bremen, Beschluss vom 28.04.2017 - 9 S 20/17

1. Rückforderungsansprüche (hier: Renovierungsleistungen und Umzugskosten) von Mietern untereinander, unterfallen nicht der ausschließlichen Zuständigkeit des Gerichts am Ort der Mieträume.

2. Ansprüche von Gesamtschuldnern untereinander sind ein selbständiges gesetzliches Ausgleichsverhältnis, das als solches keinen Bezug zum Mietrecht aufweist.

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IMRRS 2017, 0922
ProzessualesProzessuales
Art der Schadensberechnung geändert: Streitgegenstand bleibt gleich!

BGH, Urteil vom 18.05.2017 - VII ZR 122/14

1. Wechselt ein Kläger nur die Art der Schadensberechnung, ohne seinen Klageantrag zu erweitern oder diesen auf einen anderen Lebenssachverhalt zu stützen, liegt keine Änderung des Streitgegenstands vor (Anschluss an BGH, Urteile vom 14.05.2012 - II ZR 130/10, BauR 2012, 1644 = NZBau 2012, 567 = IBRRS 2012, 2642; vom 24.01.2002 - III ZR 63/01, BGH-Report 2002, 397 = IBRRS 2004, 2854; vom 17.06.1992 - I ZR 107/90, BGHZ 119, 20; vom 09.10.1991 - VIII ZR 88/90, BGHZ 115, 286).*)

2. Es stellt danach keine Änderung des Streitgegenstands dar, wenn ein Kläger seinen gemäß § 179 Abs. 1 BGB zu ersetzenden Schaden zunächst nach dem negativen Interesse (Vertrauensschaden) berechnet und im Laufe des Verfahrens die Berechnung dahingehend ändert, dass er nunmehr stattdessen Ersatz des positiven Interesses (Erfüllungsinteresses) begehrt, sofern Klageantrag und Lebenssachverhalt unverändert bleiben.*)

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IMRRS 2017, 0916
NachbarrechtNachbarrecht
Verhältnis zwischen Baumschutzsatzung und Nachbarrecht?

OVG Saarland, Beschluss vom 07.06.2017 - 2 A 361/17

1. Die nach der Schutzzweckumschreibung allein öffentlich-rechtlich begründeten Veränderungs- und Beseitigungsverbote in kommunalen Baumschutzsatzungen gelten nicht nur gegenüber dem Eigentümer, sondern allgemein für jedermann, so dass ein Nachbar ihm gegebenenfalls zustehende zivilrechtliche Ansprüche auf Fällen des Baumes erst durchsetzen kann, wenn das öffentliche-rechtliche, rein natur- und landschaftsschutzrechtlich motivierte Veränderungsverbot durch eine in den Satzungen regelmäßig vorgesehene Ausnahme oder gar eine Befreiung nach dem § 34 Abs. 2 SNG außer Kraft gesetzt ist.*)

2. Eine solche dem Nachbarn gewährte Ausnahme beschränkt sich auf die beschriebenen öffentlich-rechtlichen Wirkungen und räumt ihm keine Befugnis ein, den Baum nun aus eigener Rechtsmacht gegen den Willen des Eigentümers beziehungsweise unter Missachtung seiner sich aus dem Grundeigentum ergebenden privatrechtlichen Befugnis, andere von Einwirkungen auf die Sache auszuschließen (§ 903 Satz 1 BGB), zu entfernen.*)

3. Die Bejahung der tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme hat darüber hinaus vor allem keine den zivilrechtlichen Streit der privaten Beteiligten präjudizierende Wirkung und schränkt die Verteidigungsmöglichkeiten des Eigentümers gegenüber einem Beseitigungsverlangen des Nachbarn nicht ein. Für ihn lässt sich aus der Ausnahme keine (eigene) Verpflichtung zur Beseitigung des Baumes oder zu deren Duldung unabhängig von zivilrechtlichen Ansprüchen des Nachbarn herleiten.*)

4. Deswegen ist der Eigentümer mangels eigener negativer rechtlicher Betroffenheit gegenüber der dem Nachbarn erteilten Ausnahme nicht klagebefugt im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO.*)

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IMRRS 2017, 0913
ProzessualesProzessuales
Wie subtanziiert muss zu einer Pauschalhonorarabrede vorgetragen werden?

BGH, Beschluss vom 18.05.2017 - I ZR 205/16

Bei einem Geschäftsbesorgungsvertrag, das heißt einem Werkvertrag oder einem Dienstvertrag, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat, gilt eine Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn die Geschäftsbesorgung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. An die Darlegung des Abschlusses einer Pauschalhonorarabrede sind deshalb keine allzu hohen Anforderungen zu stellen.

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IMRRS 2017, 1788
ProzessualesProzessuales
Gebot der Auseinandersetzung mit Privatgutachten

BGH, Beschluss vom 17.05.2017 - VII ZR 36/15

1. Der Tatrichter hat Einwendungen einer Partei gegen das Gutachten eines gerichtlichen Sachverständigen zu berücksichtigen. Er ist verpflichtet, sich mit von der Partei vorgelegten Privatgutachten auseinanderzusetzen und auf die weitere Aufklärung des Sachverhalts hinzuwirken, wenn sich hieraus ein Widerspruch zum Gerichtsgutachten ergeben kann. Unklarheiten, Zweifeln oder Widersprüchen hat er von Amts wegen nachzugehen und in diesem Rahmen gegebenenfalls auch ein weiteres Gutachten einzuholen (so auch BGH, NJW-RR 2011, 609 = DS 2011, 211).

2. Das Gericht ist gehalten, sich mit den Streitpunkten zwischen dem gerichtlichen Sachverständigengutachten und dem Privatgutachten sorgfältig und kritisch auseinanderzusetzen und die Streitpunkte zu würdigen. Insbesondere hat es zu begründen, warum es einem von ihnen den Vorzug gibt (so auch BGH, Beschluss vom 27.01.2010 - VII ZR 97/08, IBRRS 2010, 0711 = IMRRS 2010, 0453).

3. Diese Anforderungen an die Beweisaufnahme und deren Würdigung gelten unabhängig davon, ob das gerichtliche Sachverständigengutachten durch den Tatrichter oder im Rahmen eines selbstständigen Beweisverfahrens nach den §§ 485 ff. ZPO erholt worden ist. Das hat zur Folge, dass die Beweiserhebung aus dem selbstständigen Beweisverfahren fortzusetzen und gegebenenfalls ein weiteres Gutachten eingeholt werden muss, wenn sie dem Prozessgericht ergänzungsbedürftig erscheint, § 412 Abs. 1 ZPO.

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IMRRS 2017, 1164
ProzessualesProzessuales
Erfolglose Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision

BGH, Beschluss vom 21.06.2017 - VII ZR 318/16

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2017, 1777
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 16.05.2017 - VI ZR 25/16

1. Im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren ist die Revision nicht alleine deshalb zuzulassen, weil das Berufungsgericht unter irrtümlicher Anwendung von § 313a Abs. 1, § 540 Abs. 2 ZPO rechtsfehlerhaft davon abgesehen hat, die Rechtsschutzbegehren der Parteien im Berufungsurteil wiederzugeben. Allerdings ist die Richtigkeit des Beschwerdevortrags zu unterstellen, wenn er infolge des Fehlers anhand des Urteils nicht überprüft werden kann (Fortführung Senatsbeschluss vom 18. September 2012 - VI ZR 51/12, NJW-RR 2012, 1535 Rn. 1).*)

2. Spricht das Berufungsgericht dem Kläger entgegen § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO mehr zu als von diesem beantragt, so liegt darin regelmäßig auch eine Gehörsverletzung zulasten des Beklagten.*)

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IMRRS 2017, 0907
ProzessualesProzessuales
Wann entfällt eine Bindung an die Rechtsauffassung des Revisionsgerichts?

BGH, Urteil vom 01.06.2017 - IX ZR 204/15

1. Das Berufungsgericht ist nur an diejenige rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts gebunden, die der Aufhebung unmittelbar zugrunde liegt.*)

2. Stellt das Berufungsgericht im zweiten Berufungsverfahren andere Tatsachen fest als diejenigen, die Grundlage der Aufhebung waren, entfällt eine Bindung an die Rechtsauffassung des Revisionsgerichts.*)

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IMRRS 2017, 0900
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Mülltonnenbox ist bauliche Veränderung!

AG Jever, Urteil vom 10.02.2017 - 5 C 532/15

1. Die Pflasterung und Installation zweier Mülltonnenboxen ist eine bauliche Veränderung.

2. Eine Beschlussanfechtungsklage ist gegen alle übrigen Wohnungseigentümer zu richten. Eine Klage gegen "die Eigentümer der Wohnungseigentumsanlage xx namentlich aufgeführt in der anliegenden Eigentümerliste" ist unbegründet, weil sie sich gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft (Verband) richtet, die nicht Gegnerin der Klage sein kann.

3. Ein Beseitigungsanspruch ist als Ausfluss des (Mit-)Eigentums ein Individualrecht, das jeder Miteigentümer allein und ohne eine besondere Ermächtigung durch die Eigentümermehrheit geltend machen kann.

4. Der Verband aller Wohnungseigentümer ist kein Mitglied der Eigentümergemeinschaft. Eigene Unterlassungsansprüche aus dem Miteigentum stehen ihm deshalb nicht zu. Die Individualansprüche einzelner Eigentümer können jedoch durch Mehrheitsbeschluss auf den Verband übertragen werden.

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IMRRS 2017, 0894
ProzessualesProzessuales
Einigungsgebühr fällt nur einmal an!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18.04.2017 - 5 OA 44/17

1. Die 1,0-fache Einigungsgebühr nach Nr. 1000. 1003 VV RVG fällt nur einmal auf der Basis der zusammengerechneten Streitwerte der verglichenen Verfahren an - und zwar in dem Verfahren, in dem der Vergleich geschlossen wird -, wenn eine (einheitliche) Einigung vorliegt, in die anderweitige anhängige Ansprüche einbezogen worden sind (ebenso wie OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11.8.2016 - 13 OA 130/16).*)

2. Nach Nr. 3104 VV RVG entsteht die 1,2-fache Terminsgebühr auch, wenn in einem Verfahren, für das eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, ein schriftlicher Vergleich geschlossen wird. Diese Voraussetzungen liegen vor, wenn - wie hier - im verwaltungsgerichtlichen Klageverfahren auf Vorschlag des Gerichts ein schriftlicher Vergleich nach § 106 Satz 2 VwGO geschlossen wird.*)

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IMRRS 2017, 0887
ProzessualesProzessuales
Abhilfe durch das Grundbuchamt: Keine Gerichtskosten!

OLG München, Beschluss vom 09.06.2017 - 34 Wx 124/17

1. Hat das Grundbuchamt der Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung aufgrund neuer Tatsachen abgeholfen und den Eintragungsantrag vollzogen, fallen Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren nicht an.*)

2. Wird nach (konkludenter) Abhilfe die gegen die Zwischenverfügung eingelegte Beschwerde ausdrücklich zurückgenommen, kann es sachgerecht sein, von der Erhebung gerichtlicher Kosten für das Beschwerdeverfahren abzusehen.*)

3. Solange das Beschwerdegericht über die eingelegte Beschwerde nicht abschließend entschieden hat, kann das Grundbuchamt dem Rechtsmittel abhelfen, selbst wenn es zunächst eine Abhilfe abgelehnt und die Akten dem Beschwerdegericht vorgelegt hat.

4. Nach Abhilfe wird das Beschwerdeverfahren gegenstandslos und eine Entscheidung des Rechtsmittelgerichts ist nicht mehr zu treffen.

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IMRRS 2017, 0885
ProzessualesProzessuales
Wie sind Kosten des selbständigen Beweisverfahrens anzusetzen?

OLG München, Beschluss vom 08.06.2017 - 13 W 916/17

1. Kosten des Beweisverfahrens sind Kosten des Rechtsstreits, die im Falle eines nachfolgenden Hauptsacheverfahrens im Rahmen des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs auszugleichen sind.

2. Eine Klage, mit der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens im anschließenden Hauptsacheverfahren als Schadensersatz geltend gemacht werden, ist unzulässig, weil ihr das Rechtsschutzbedürfnis fehlt.

3. Die eingeklagten Kosten sind allerdings bei der Streitwertfestsetzung für das Hauptsacheverfahren zu berücksichtigen.

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IMRRS 2017, 0884
ProzessualesProzessuales
Gegen einen Zielabweichungsbescheid können Dritte nicht vorgehen!

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.02.2017 - 8 A 10717/16

Privaten Dritten fehlt im Regelfall die Klagebefugnis für die Anfechtung eines dem Vorhabenträger erteilten Bescheides, mit dem die Abweichung von Zielen der Raumordnung zugelassen wird; ein Klagerecht ergibt sich insbesondere nicht aus den Vorschriften des Umweltrechtsbehelfsgesetzes.*)

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IMRRS 2017, 0880
RechtsanwälteRechtsanwälte
Aufrechenbarer Gegenanspruch: Keine Vergütungsfestsetzung!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.06.2017 - 18 W 85/17

Eine die Vergütungsfestsetzung nach § 11 RVG hindernde nicht-gebührenrechtliche Einwendung im Sinne von § 11 Abs. 5 Satz 1 RVG ist auch dann gegeben, wenn der Antragsgegner einen aufrechenbaren Gegenanspruch behauptet, der aus einem Sachverhalt resultieren soll, der außerhalb des Verfahrens liegt, für das die Festsetzung der Vergütung begehrt wird.*)

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IMRRS 2017, 0381
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Keine Streitwertbeschwerde ohne Beschwer!

LG Itzehoe, Beschluss vom 23.02.2017 - 11 T 12/17

1. Durch die Streitwertfestsetzung ist der Verfahrensbeteiligte beschwert, der kostenpflichtig ist.

2. Das Beschwerdebegehren eines Verfahrensbeteiligten kann schutzwürdig nur auf die Herabsetzung des Streitwerts gerichtet werden, um die auferlegte Kostenlast zu senken. Nicht jedoch darauf, den Prozessgegner mit höheren Kosten zu belasten.

3. Eine zu geringe Streitwertfestsetzung beschwert jedoch den Prozessbevollmächtigten, der aus eigenem Recht Beschwerde einlegen kann.

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IMRRS 2017, 0380
SachverständigeSachverständige
Sachverständiger muss keine "Literaturrecherche" vorlegen!

OLG Schleswig, Beschluss vom 24.02.2017 - 16 W 31/17

Im selbständigen Beweisverfahren ist eine Beweisfrage im Rahmen einer Stellungnahme zu einem Gutachten, mit der der Sachverständige angehalten werden soll, eine "Literaturrecherche" zum Meinungsstand von einschlägigen Sachverständigen zu einem bestimmten Zeitpunkt vorzunehmen, unzulässig.

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IMRRS 2017, 0850
ProzessualesProzessuales
Beleuchtete Werbeanlage kostet doppelt!

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.03.2017 - 5 S 1972/16

Bei der Festsetzung des Streitwerts für ein Verfahren, das die Errichtung einer Wechselwerbeanlage zum Gegenstand hat, ist ausschließlich von der Empfehlung in Nr. 9.1.2.3.2 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 auszugehen. Der sich aus der Anwendung der Empfehlung ergebende Betrag ist zu verdoppeln, wenn die Wechselwerbeanlage beleuchtet sein soll.*)

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