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Sachgebiet: Prozessuales

16193 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2014

IMRRS 2014, 0709
ProzessualesProzessuales
Vortrag zu nicht erbrachten Leistungen übergangen: Gehörsverstoß!

BGH, Beschluss vom 10.04.2014 - VII ZR 126/12

Geht das Gericht davon aus, dass der Planer seine Leistungen vollständig und mangelfrei erbracht hat und übergeht es den unter Beweisantritt und unter Bezugnahme auf eingeholte Privatgutachten erfolgten Vortrag des Auftraggebers, die Planungsleistungen seien nur teilweise erbracht worden, nimmt es das Vorbringen der Auftraggebers ersichtlich nicht zur Kenntnis und verletzt dessen Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs.

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IMRRS 2014, 0708
ProzessualesProzessuales
Auf Vortrag zu isolierten besonderen Leistungen ist einzugehen!

BGH, Beschluss vom 20.03.2014 - VII ZR 277/12

Wendet das Gericht die Vorschrift des § 5 Abs. 4 HOAI 1996, wonach für Besondere Leistungen, die zu den Grundleistungen hinzutreten, ein Honorar nur berechnet werden darf, wenn es schriftlich vereinbart wurde, auf sämtliche Zusatzleistungen an und übergeht es den Vortrag des Architekten zu isolierten besonderen Leistungen, liegt darin eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör.

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IMRRS 2014, 0690
ProzessualesProzessuales
Wann machen Hinweise den Richter befangen?

OLG Naumburg, Beschluss vom 22.01.2014 - 10 W 70/13

Weist der Richter lediglich auf die Beweisführungspflicht einer Partei hin, rechtfertigt das keine Ablehnung. Sachdienliche Beweisanträge bezüglich Anschlusstatsachen, die einem Sachverständigen zur Erstellung seines Gutachtens vorzugeben sind, kann der Richter zur Wahrung der gebotenen Neutralität den Parteien nicht vorschlagen. Diese zu überlegen und zu stellen ist Sache der Partei.*)

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IMRRS 2014, 0684
ProzessualesProzessuales
Einvernehmliche Verwertung von Privatgutachten: Sind Kosten erstattungsfähig?

OLG Köln, Beschluss vom 20.01.2014 - 17 W 204/13

Die Kosten eines Privatgutachtens sind dann erstattungsfähig, wenn es im Einverständnis beider Parteien von dem gerichtlicherseits bestellten Sachverständigen verwertet und benutzt worden ist und dieser sogar entsprechende eigene Aufwendungen in diesem Umfang erspart hat.

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IMRRS 2014, 0681
ProzessualesProzessuales
Neuer Richter kann aktenkundige Aussage nicht anders werten!

OLG Naumburg, Urteil vom 09.01.2014 - 1 U 80/13

Will ein neuer Richter den protokollierten Inhalt einer Zeugenaussage gänzlich anders werten als der Richter, der die Vernehmung durchgeführt und seine Bewertung in einem Hinweis- und Beweisbeschluss ausdrücklich aktenkundig gemacht hat, so muss die Zeugenvernehmung wiederholt werden. Ein Verstoß gegen § 355 ZPO stellt zugleich einen Aufhebungsgrund i. S. v. § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO dar.*)

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IMRRS 2014, 0685
ImmobilienImmobilien
Annahmeverzug des Schuldners bei Eintragung einer Zwangssicherungshypothek

OLG München, Beschluss vom 24.02.2014 - 34 Wx 355/13

Zum Nachweis des Annahmeverzugs des Schuldners gegenüber dem Grundbuchamt als Vollstreckungsorgan, wenn die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek bei einer Zug-um-Zug-Verurteilung begehrt wird.*)

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IMRRS 2014, 0797
Mit Beitrag
SchiedswesenSchiedswesen
Vergleich vor kommunaler Schiedsstelle ist nicht vollstreckbar!

OLG Rostock, Beschluss vom 02.04.2014 - 1 Sch 1/14

1. Ein im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens vor einer kommunalen Schiedsstelle geschlossener Vergleich ist kein in einem schiedsgerichtlichen Verfahren nach §§ 1025 ff. ZPO ergangener Schiedsspruch und kann daher nicht vom Oberlandesgericht gemäß § 1060 ZPO für vollstreckbar erklärt werden.*)

2. Wird gleichwohl ein entsprechender Antrag zum Oberlandesgericht gestellt, ist eine Verweisung nach § 281 ZPO nicht möglich, weil diese Vorschrift lediglich bei örtlicher oder sachlicher, nicht aber bei - in diesem Fall gegebener - funktionaler Unzuständigkeit des angegangenen Gerichts anwendbar ist.*)

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IMRRS 2014, 0680
ProzessualesProzessuales
Notwendige Beweisaufnahme wegen Gehörverstosses unterblieben: Zurückverweisung!

OLG Naumburg, Urteil vom 21.11.2013 - 1 U 28/13

Verschließt sich ein Gericht mit einer allenfalls den äußeren Wortlaut, nicht aber den Sinn erfassenden Wahrnehmung dem wesentlichen Kern des Parteivortrags, verletzt es den Anspruch der Partei auf Gewährung rechtlichen Gehörs. Hat das dazu geführt, dass eine notwendige Beweisaufnahme unterblieben ist, ist eine Aufhebung und Zurückverweisung bei entsprechender Antragstellung gerechtfertigt.*)

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IMRRS 2014, 0683
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine Eigenbedarfskündigung

BVerfG, Beschluss vom 23.04.2014 - 1 BvR 2851/13

Die Nichtzulassung der Revision mit dem Argument, die Rechtssache habe keine grundlegende Bedeutung, ist gerechtfertigt, wenn diese Rechtsfrage durch die entsprechenden Fachgerichte bereits hinreichend geklärt ist.

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IMRRS 2014, 0678
ProzessualesProzessuales
Beweisverfahren: Sachverständiger muss auch planen!

OLG Koblenz, Beschluss vom 02.09.2013 - 5 W 481/13

1. Sind im Rahmen der Feststellung des Kostenaufwands auch planerische Überlegungen zur Art der Mängelbeseitigung zu treffen, ist der Gerichtssachverständige hierzu verpflichtet.

2. Schätzt der Sachverständige den Kostenaufwand für die Mängelbeseitigung nur grob und ohne jegliche Berechnung auf "eher einen sechs- als fünfstelligen Betrag", stellt dies keine Kostenermittlung nach § 485 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO dar.

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IMRRS 2014, 0671
ProzessualesProzessuales
Verjährungshemmung nur mittels zulässiger Streitverkündung möglich!

LG Baden-Baden, Urteil vom 04.03.2014 - 3 O 253/13

1. Die Streitverkündung hat verjährungshemmende Wirkung, wenn diese gemäß § 72 Abs. 1 ZPO zulässig ist.

2. Die Streitverkündung ist nach § 72 Abs. 1 ZPO zulässig, wenn eine Partei für den Fall des eher ungünstigen Ausgangs eines Rechtsstreits Anspruch auf Gewährleistung oder Schadloshaltung gegen einen Dritten hat.

3. Für die Zulässigkeit der Streitverkündung in einem Vorprozess reicht es aus, dass die Partei des Vorprozesses in eine Lage geraten kann, in der sie den Vor- und Nachprozess verliert, obwohl sie einen gewinnen müsste.

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IMRRS 2014, 0668
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Zwangshypothek: Anwaltsbeiordnung kommt regelmäßig in Betracht

OLG München, Beschluss vom 13.09.2013 - 34 Wx 358/13

1. Zur Beiordnung eines Rechtsanwalts für das Verfahren auf Eintragung einer Zwangshypothek.*)

2. Im Verfahren auf Eintragung einer Zwangshypothek bei bewilligter Verfahrenskostenhilfe kommt regelmäßig auch die Anwaltsbeiordnung in Betracht, denn es handelt sich um keine einfache Rechtsmaterie; die Möglichkeit, den Antrag auch selbst formlos, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme der Rechtsantragsstelle, zu stellen, ändert daran nichts.

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IMRRS 2014, 0657
ProzessualesProzessuales
Aus Register gelöschte Limited ist nicht parteifähig!

KG, Beschluss vom 17.03.2014 - 20 U 254/12

Die Parteifähigkeit einer nach englischem Recht gegründeten Limited endet mit ihrer Löschung im englischen Gesellschaftsregister. Eine von der Gesellschaft nach ihrer Löschung eingelegte Berufung ist unzulässig.*)

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IMRRS 2014, 0669
BauvertragBauvertrag
Nach Kündigung: Klage auf Werklohn abzüglich Fertigstellungskosten zulässig!

BGH, Beschluss vom 10.04.2014 - VII ZR 124/13

1. Eine Klage auf Vergütung der erbrachten Leistungen nach einer Kündigung des Bauvertrags kann, wenn der Auftraggeber dem nicht widerspricht, auf eine Abrechnung gestützt werden, wonach vom vereinbarten Werklohn die unstreitigen Drittunternehmerkosten für die Fertigstellung des Bauwerks abgezogen werden.*)

2. Ein Widerspruch gegen diese Abrechnung ist unbeachtlich, wenn der Auftraggeber nicht geltend macht, dadurch benachteiligt zu sein.*)

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IMRRS 2014, 0654
ProzessualesProzessuales
Streit über Mängelrechte des Mieters: Voraussetzungen der Sicherungsanordnung?

LG Berlin, Beschluss vom 21.02.2014 - 63 T 18/14

1. Der zum Antrag auf Sicherungsanordnung glaubhaft gemachte Vortrag des Vermieters, er bedürfe "der Mietzahlungen für die Zins- und Tilgungsleistungen" des für den Erwerb der vermieteten Wohnung in Anspruch genommenen Darlehens, genügt ohne weitere Konkretisierung nicht. Es muss vielmehr erkennbar werden, in welcher Höhe das Darlehen valutiert und welche Raten hierauf zu erbringen sind. Auch sind die Vermögensverhältnisse des Vermieters, gerade wenn er nach außen gewerblich auftritt, darzulegen sowie die Auswirkungen der ausbleibenden Mietzahlungen auf seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit im Ganzen.

2. Eine verdichtete Überzeugungssituation bei einem Streit über mangelbedingte Gegenrechte des Mieters kann nicht vor dem weitestgehenden Abschluss einer Beweisaufnahme über die gerügten Mängel (hier: Schimmelbildung) eintreten.

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IMRRS 2014, 0646
ProzessualesProzessuales
Wer keine eindeutige Adresse angibt, trägt das Verspätungsrisiko!

AG Dortmund, Urteil vom 05.11.2013 - 512 C 45/12

Haben die Kläger in der Klage eine Anschrift angegeben, unter der sie nach eigenen Angaben unmittelbar so gar nicht zu erreichen sind, liegen die Gründe für etwaige Verzögerungen ausschließlich im Risikobereich der Kläger.

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IMRRS 2014, 0648
ProzessualesProzessuales
Streitwertbemessung bei Klage auf Fortbestand eines Mietverhältnisses

LG Berlin, Beschluss vom 13.02.2014 - 67 T 20/14

1. Vom Mieter erhobenen Feststellungsklagen, die sich auf die Feststellung des Fortbestands des Mietverhältnisses richten, ist der Jahreswert der vereinbarten (Netto-)Miete für die Bemessung des Gebührenstreitwerts zu Grunde zu legen; ein Feststellungsabschlag ist nicht vorzunehmen, unabhängig davon, ob die Klage als positive oder negative Feststellungsklage formuliert ist.*)

2. Betrifft die Feststellungsklage mehrere Kündigungen, erhöht dies den Gebührenstreitwert nicht.*)

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IMRRS 2014, 0627
ProzessualesProzessuales
Anforderungen an eine Verletzung des rechtlichen Gehörs?

BGH, Beschluss vom 26.03.2014 - VI ZR 298/12

Für das Vorliegen einer Verletzung des rechtlichen Gehörs ist es erforderlich, dass die fehlerhafte Rechtsanwendung unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht. Mithin muss die Rechtslage in krasser Weise verkannt worden sein.

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IMRRS 2014, 0626
ProzessualesProzessuales
Seminare eines Richters mit Rechtsanwalt der Gegenseite: Kein Ablehnungsrecht!

OLG Celle, Beschluss vom 02.04.2014 - 9 W 43/14

Die wissenschaftliche Zusammenarbeit (hier: Seminare, Kommentierungen und sonstige Veröffentlichungen) des Richters einer Baukammer mit dem Prozessbevollmächtigen der Gegenseite begründet nicht die Besorgnis der Befangenheit.

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IMRRS 2014, 0639
ProzessualesProzessuales
Beschwer im Revisionsverfahren muss dargelegt werden!

BGH, Beschluss vom 12.12.2013 - V ZR 50/13

Bei einer Nichtzulassungsbeschwerde muss dargelegt und glaubhaft gemacht werden, dass die Beschwer 20.000 Euro übersteigt.

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IMRRS 2014, 0633
ProzessualesProzessuales
Merkantiler Minderwert: Bauherr muss substanziiert darlegen und beweisen!

LG Frankenthal, Urteil vom 08.04.2014 - 6 O 361/13

1. Zur Klage auf Zahlung von merkantilem Minderwert trotz Nachbesserung am Werk muss der Bauherr die Voraussetzungen substanziiert darlegen und nachweisen.

2. Bestimmt der Kauf- und Bauvertrag, dass dem Bauherrn und Käufer zunächst nur die Ansprüche auf Nacherfüllung und erst dann, im Falle deren Scheiterns, die weiteren gesetzlichen Ansprüche - wie ein Anspruch auf Minderung - zustehen, muss der Bauherr darlegen und nachweisen, dass die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Der Vortrag, dass Nachbesserungsversuche stattgefunden haben, jedoch mit Nichtwissen bestritten wird, dass diese erfolgreich waren, reicht nicht aus.

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IMRRS 2014, 0625
ProzessualesProzessuales
Frist außergerichtlich geltend zu machen: Keine Rückwirkung der Zustellung

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.01.2014 - 21 Sa 42/13

Die Bestimmung des § 167 ZPO ist grundsätzlich nicht in den Fällen anwendbar, in denen durch die Zustellung eine Frist gewahrt werden soll, die auch durch außergerichtliche Geltendmachung gewahrt werden kann.*)

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IMRRS 2014, 0623
ProzessualesProzessuales
Welche Verfahrensdauer ist noch angemessen?

OLG Frankfurt, Urteil vom 28.02.2013 - 16 EntV 5/12

1. Der Anspruch auf Rechtsschutz in angemessener Zeit bezieht sich auf die konkrete Durchführung eines einzelnen, bestimmten Verfahrens. Die Angemessenheit der Verfahrensdauer richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Schwierigkeit und Bedeutung des Verfahrens und nach dem Verhalten der Verfahrensbeteiligten.

2. Eine Verzögerungsrüge bei einem anhängigen Verfahren muss unverzüglich nach Inkrafttreten des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren erhoben werden, um gegebenenfalls Entschädigungsansprüche durchsetzen zu können. "Unverzüglich" bedeutet, dass die Erklärung innerhalb einer nach den Umständen des Einzelfalls zu bemessenden Prüfungs- und Überlegungsfrist abzugeben ist. Als eine Obergrenze wird eine Frist von zwei Wochen angesehen.

3. Eine nicht rechtzeitige Verzögerungsrüge kann einen Anspruch auf Entschädigung erst von dem Rügezeitpunkt an begründen.

4. Nicht jede Verzögerung eines Gerichtsverfahrens ist zu entschädigen. Es kann sachgerecht sein, die Bearbeitung von Angelegenheiten, in denen eine Partei die Sachbearbeitung der Angelegenheit durch den Richter immer wieder behindert, in dem sie u.a. 5 Befangenheitsanträge stellt, zugunsten erkennbar besonders eilbedürftiger Verfahren zurückzustellen. Das gilt umso mehr, wenn es sich um eine unübersichtliche Sachlage handelt, wie etwa der zwischenzeitliche Wechsel in der Zusammensetzung der streitbefangenen WEG, in der sich das Gericht erstmals einarbeiten musste.

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IMRRS 2014, 0611
ProzessualesProzessuales
OLG für Entscheidung bei Beschwerde gegen Rechtsmittelstreitwert nicht zuständig

OLG Koblenz, Beschluss vom 09.04.2014 - 3 W 181/14

1. In Verfahren, deren Instanzenzug in der Hauptsache beim Landgericht endet, ist in Nebenpunkten, wie der Streitwertfestsetzung, ein Rechtsmittel zum Oberlandesgericht eröffnet (in Anknüpfung an OLG Koblenz, Beschlüsse vom 18.07.2013 - 3 W 132/13 - MDR 2013, 742 = OLGR Mitte 28/2013 Anm. 2; vom 13.06.2013 - 3 W 310/13; vom 18.04.2012 - 2 W 183/12; vom 28.03.2013 - 2 W 636/12 - MDR 2013, 299 = NJW-Spezial 2013, 124; vom 12.02.2008 - 5 W 70/08 - OLGR 2008, 443; OLG Celle, Beschluss vom 17.11.2005 - 3 W 142/05 - OLGR Celle 2006, 270 ff.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.08.2006 - 15 W 36/06 - OLGR Karlsruhe 2007, 686 f.).*)

2. Bei der Frage der Festsetzung des Streitwerts ist allerdings zwischen dem Gebührenstreitwert und dem Rechtsmittelstreitwert zu unterscheiden. Wendet sich die Partei ausdrücklich nur gegen den Beschwerdegegenstand des Berufungsverfahrens und nicht gegen den Gebührenstreitwert, weil das Landgericht in einem das Verfahren nicht beendenden Beschluss ausgeführt hat, dass die Berufung gegen das angefochtene Urteil des Amtsgerichts mangels Erreichens der Berufungssumme nicht zulässig sei, ist es in diesem Fall nicht Sache des Oberlandesgerichts über den Rechtsmittelstreitwert zu befinden, sondern ggf. des Bundesgerichtshofs, wenn gegen die Entscheidung der Berufungskammer nur die Revision nach Maßgabe der §§ 542 ff. ZPO zulässig wäre. Eine sofortige Beschwerde ist unzulässig.*)

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IMRRS 2014, 0602
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Keine Aktenversendungspauschale trotz räumlich getrennter Justizgebäude

OLG Koblenz, Beschluss vom 20.03.2014 - 2 Ws 134/14

Wird Akteneinsicht durch Einlegung der Akte in das Anwaltsfach beantragt, so löst eine justizinterne Beförderungsfahrt aufgrund räumlich getrennter Justizgebäude keine Aktenversendungspauschale aus.

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IMRRS 2014, 0601
ProzessualesProzessuales
Einigungsgebühr: Nicht unbedingt ein Vergleich erforderlich!

AG Bremen, Beschluss vom 14.05.2013 - 29 C 0110/12

1. Die Gesamtschuldnerschaft muss ausdrücklich angeordnet werden. Werden in der Kostengrundentscheidung den übrigen Wohnungseigentümern lediglich die Kosten auferlegt, ist von einer Kostenfestsetzung nach Kopfteilen auszugehen.

2. Für das Entstehen einer Einigungsgebühr ist nicht unbedingt ein Vergleich erforderlich, ausschlaggebend ist, dass nicht eine Partei den gesamten Anspruch anerkennt oder auf die gesamte Forderung verzichtet.

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IMRRS 2014, 0593
ProzessualesProzessuales
Gerichtskosteneinzahlung: 14 Tage sind noch „demnächst“!

AG Hamburg-Altona, Urteil vom 14.06.2013 - 303a C 32/12

Die Gerichtskosteneinzahlung bei der Anfechtungsklage innerhalb einer 14-tägigen Frist nach Eingang der Gerichtskostenrechnung ist gerade noch rechtzeitig.

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IMRRS 2014, 0595
ProzessualesProzessuales
Beweisverfahren: Antragsrücknahme führt zur Kostentragung analog § 269 ZPO!

LG Kempten, Beschluss vom 09.01.2014 - 33 OH 843/13

Nimmt der Antragsteller eines Beweisverfahrens seinen Antrag vor der Erhebung verwertbarer Beweise zurück, hat er entsprechend § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO die Kosten des Beweisverfahrens zu tragen.

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IMRRS 2014, 0588
ProzessualesProzessuales
Anforderungen an den Inhalt einer Berufungsbegründung?

BGH, Beschluss vom 11.03.2014 - VI ZB 22/13

Zu den Anforderungen an den Inhalt einer Berufungsbegründung.*)

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IMRRS 2014, 0574
ProzessualesProzessuales
Wann ist ein Teil-Anerkenntnisurteil zulässig?

LG Heidelberg, Urteil vom 07.02.2014 - 3 S 28/13

Zu den Voraussetzungen eines Teil-Anerkenntnisurteils.*)

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IMRRS 2014, 0569
ProzessualesProzessuales
Mahnbescheid in der Berufung nachgebessert: Verjährung nicht rückwirkend gehemmt

OLG Celle, Urteil vom 20.03.2014 - 16 U 57/13

1. Ein Mahnbescheid muss so bestimmt sein, dass, wenn mehrere Mängel geltend gemacht werden, deutlich wird, in welcher Höhe die Ansprüche wegen der einzelnen Mängel jeweils erhoben werden. Der Mahnbescheid muss also Grundlage eines materiell rechtskräftigen Vollstreckungstitels sein können.

2. Die geltend gemachten Ansprüche müssen noch innerhalb der Verjährungsfrist individualisiert werden, eine in der Berufung nachgeholte Individualisierung kann nicht rückwirkend verjährungshemmend wirken. Dies gilt auch, wenn ein Teilbetrag aus mehreren Einzelforderungen geltend gemacht wurde und die genaue Aufschlüsselung des geforderten Betrages auf die Einzelforderungen im Mahnbescheid unterblieben ist.

3. Bei einem Klagebegehren, das sich aus mehreren - wenn auch in einem einzigen Leistungsantrag zusammengefassten Teilansprüchen zusammensetzt, kann ein einheitliches Grundurteil nur dann ergehen, wenn feststeht, dass jeder Teilanspruch dem Grunde nach gerechtfertigt ist. Insbesondere wenn noch nicht einmal die Beweisaufnahme abgeschlossen ist, kann kein Grundurteil ergehen.

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IMRRS 2014, 0568
ProzessualesProzessuales
Drei Tage Fristverlängerung verzögern ein Beweisverfahren nur unwesentlich!

OLG Köln, Beschluss vom 28.02.2014 - 16 W 34/13

1. Gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Verlängerung der Stellungnahmefrist zum Sachverständigengutachten und der darin zum Ausdruck gebrachten Feststellung, dass das selbständige Beweisverfahren beendet ist, ist die sofortige Beschwerde statthaft.

2. Im Rahmen der dem Gericht obliegenden Ermessensentscheidung über die Verlängerung der Stellungnahmefrist ist auch zu berücksichtigen, dass eine Fristverlängerung um lediglich drei Tage zu keiner nennenswerten Verzögerung eines selbstständigen Beweisverfahrens führt.

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IMRRS 2014, 0566
ProzessualesProzessuales
Wie lange können im Beweisverfahren Fragen an Sachverständigen gestellt werden?

OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.01.2014 - 10 W 34/13

1. Lehnt das Gericht im selbständigen Beweisverfahren den Antrag auf - schriftliche oder mündliche - Erläuterung des erstatteten Gutachtens ab, ist dagegen die sofortige Beschwerde statthaft.*)

2. Nach Abschluss des selbständigen Beweisverfahrens kann eine Anhörung des Sachverständigen oder Ergänzung des Gutachtens durch den Sachverständigen nicht mehr verlangt werden.*)

3. Haben die Parteien rechtzeitig Einwendungen gegen das im selbständigen Beweisverfahren erstattete Gutachten erhoben, ist - sofern nicht eine weitere Beweisaufnahme stattfindet - das selbständige Beweisverfahren jedenfalls dann beendet, wenn der mit der Beweisaufnahme befasste Richter zum Ausdruck bringt, dass eine weitere Beweisaufnahme nicht stattfindet und dagegen innerhalb angemessener Frist keine Einwände erhoben werden (BGH NJW 2011, 594).*)

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IMRRS 2014, 0662
ProzessualesProzessuales
Keine Prozesskostenhilfe bei Zurückweisen der Rechtsbeschwerde wegen Verfristung

BGH, Beschluss vom 18.03.2014 - IX ZB 10/14

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2014, 0661
ProzessualesProzessuales
Urteilsberichtigung

BGH, Beschluss vom 10.03.2014 - XI ZR 424/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2014, 0659
ProzessualesProzessuales
Umgangsrechtverfahren: Anhebung der Pauschale nur im Einzelfall!

BGH, Urteil vom 13.03.2014 - III ZR 91/13

a) Gerichtsverfahren im Sinne von § 198 Abs. 6 Nr. 1 GVG ist nicht jeder einzelne Antrag oder jedes Gesuch im Zusammenhang mit dem verfolgten Rechtsschutzbegehren.*)

b) Allein der Umstand, dass eine Kindschaftssache (Umgangsrechtsverfahren) vorliegt, führt nicht "automatisch" dazu, dass die Entschädigungspauschale (§ 198 Abs. 2 Satz 3 GVG) nach § 198 Abs. 2 Satz 4 GVG zu erhöhen ist. Vielmehr ist es auch in diesem Fall erforderlich, dass die "Umstände des Einzelfalls" den Pauschalsatz als unbillig erscheinen lassen.*)

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IMRRS 2014, 0559
ProzessualesProzessuales
Kein Rechtsbehelf gegen Fortsetzung des selbständigen Beweisverfahrens!

OLG Celle, Urteil vom 17.03.2014 - 4 W 26/14

Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts, das selbständige Beweisverfahren fortzusetzen, ist unter Berücksichtigung des Rechtsgedankens des § 490 Abs. 2 Satz 2 ZPO nicht statthaft.*)

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IMRRS 2014, 0558; IMRRS 2013, 2440
ProzessualesProzessuales
Selbständiges Beweisverfahren: Unterschiedliche Mängel verjähren unterschiedlich

KG, Urteil vom 23.07.2013 - 27 U 72/11

1. Ein Gericht kann grundsätzlich auch fremdsprachige Beweisurkunden verwerten. Dies steht im Ermessen des Gerichts, wenn alle Richter die entsprechende Sprache verstehen. Dies dies auch aufgrund der identischen Interessenlage für eine schriftlich eingeholte Zeugenaussage.

2. Die Dauer der Verjährungshemmung für die in einem selbstständigen Beweisverfahren untersuchten Mängel ist jeweils eigenständig zu beurteilen.

3. Ob und in welcher Weise eine Werkleistung mangelhaft ist, hängt nicht davon ab, dass der Mangel sich - schon - in bestimmten Erscheinungen bemerkbar gemacht hat. Die Mangelhaftigkeit muss auch nicht auf die Stellen beschränkt sein, an denen Mangelerscheinungen aufgetreten sind.

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IMRRS 2014, 0553
ProzessualesProzessuales
Unterschiedliche Vermögenspositionen: § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG nicht anwendbar!

BGH, Beschluss vom 11.03.2014 - VIII ZR 261/12

§ 45 Abs. 1 Satz 3 GKG findet keine Anwendung, wenn mit Klage und Widerklage lediglich Teilansprüche aus demselben Rechtsverhältnis hergeleitet werden, die sich rechtlich zwar wechselseitig ausschließen, wirtschaftlich aber nicht überschneiden, sondern unterschiedliche Vermögenspositionen (hier: voneinander abgrenzbare Teile der Gesamtvergütung des Leasinggebers aus dem Leasingverhältnis) betreffen.*)

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IMRRS 2014, 0554
ProzessualesProzessuales
Sind die Kosten eines Unterbevollmächtigten erstattungsfähig?

BGH, Beschluss vom 26.02.2014 - XII ZB 499/11

1. Die Kosten eines Unterbevollmächtigten, der für den auswärtigen Prozessbevollmächtigten die Vertretung in der mündlichen Verhandlung übernommen hat, stellen notwendige Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO dar, soweit sie die hierdurch ersparten, erstattungsfähigen Reisekosten des Prozessbevollmächtigten nicht wesentlich übersteigen.*)

2. Für die Vergleichsberechnung zwischen den fiktiven Reisekosten des Hauptbevollmächtigten und den durch die Beauftragung des Unterbevollmächtigten zur Terminsvertretung entstandenen Kosten ist auf eine ex ante-Betrachtung abzustellen. Maßgeblich ist, ob eine verständige und wirtschaftlich denkende Partei die kostenauslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte.*)

3. Zur Erstattungsfähigkeit einer sowohl für den Hauptbevollmächtigten als auch den Unterbevollmächtigten angefallenen Einigungsgebühr.*)

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IMRRS 2014, 0550
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wann muss eine Parteivernehmung stattfinden?

OLG Koblenz, Beschluss vom 25.03.2014 - 3 U 1396/13

1. Trägt eine Partei im Berufungsverfahren vor, das erstinstanzliche Urteil entspreche nicht den gesetzlichen Formvorschriften, da es erst unter Heranziehung der Entscheidungsgründe verständlich sei und der Tatbestand des Urteils Auslassungen enthalte, ist sie mit diesen Einwänden ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen einen Antrag auf Tatbestandsberichtigung bzw. Urteilsergänzung gestellt hat (In Anknüpfung an OLG Koblenz, Beschluss vom 12.06.2012 - 2 U 561/11 - BauR 2012, 1838; Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 08.01.2013 - 3 U 731/12 - ZfS 2013, 500 ff. Juris Rn. 24).*)

2. § 448 ZPO will und darf nicht die beweisbelastete Partei von den Folgen der Beweisfälligkeit befreien. Ihr Zweck besteht vielmehr darin, wenn nach dem Ergebnis der Verhandlungen eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der streitigen Behauptung spricht und andere Erkenntnisquellen nicht mehr zur Verfügung stehen, dem Gericht ein Mittel zur Gewinnung der letzten Klarheit an die Hand zu geben.*)

3. Auch wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen nach § 448 ZPO vorliegen, ist das Gericht zur Parteivernehmung von Amts wegen nicht verpflichtet. Die Parteivernehmung steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts. Für die Ausübung des Ermessens ist insbesondere von Bedeutung, ob das Gericht von der Parteivernehmung eine Ausräumung seiner Restzweifel erwartet. Dies beurteilt sich nach dem Grad der Wahrscheinlichkeit, die bereits für die zu beweisende Behauptung einerseits spricht und dem voraussichtlichen Überzeugungswert der Parteiaussage andererseits. Eine vorweggenommene Beweiswürdigung ist insoweit ausnahmsweise zulässig (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 20.12.1967 - VIII ZR 186/65 - WM 1968, 406; Juris Rn.26).*)

4. Eine Rechtsverletzung liegt nicht schon dann vor, wenn Urteilsgründe unrichtig, unzureichend oder unvollständig sind (In Anknüpfung an BGH, NJW 1991, 2761; NJW 1981, 1045).*)

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IMRRS 2014, 0549
ProzessualesProzessuales
Wann muss Parteivernehmung stattfinden?

OLG Koblenz, Beschluss vom 20.02.2014 - 3 U 1396/13

1. Trägt eine Partei im Berufungsverfahren vor, das erstinstanzliche Urteil entspreche nicht den gesetzlichen Formvorschriften, da es erst unter Heranziehung der Entscheidungsgründe verständlich sei und der Tatbestand des Urteils Auslassungen enthalte, ist sie mit diesen Einwänden ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen einen Antrag auf Tatbestandsberichtigung bzw. Urteilsergänzung gestellt hat (In Anknüpfung an OLG Koblenz, Beschluss vom 12.06.2012 - 2 U 561/11 - BauR 2012, 1838; Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 08.01.2013 - 3 U 731/12 - ZfS 2013, 500 ff. Juris Rn. 24).*)

2. § 448 ZPO will und darf nicht die beweisbelastete Partei von den Folgen der Beweisfälligkeit befreien. Ihr Zweck besteht vielmehr darin, wenn nach dem Ergebnis der Verhandlungen eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der streitigen Behauptung spricht und andere Erkenntnisquellen nicht mehr zur Verfügung stehen, dem Gericht ein Mittel zur Gewinnung der letzten Klarheit an die Hand zu geben.*)

3. Auch wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen nach § 448 ZPO vorliegen, ist das Gericht zur Parteivernehmung von Amts wegen nicht verpflichtet. Die Parteivernehmung steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts. Für die Ausübung des Ermessens ist insbesondere von Bedeutung, ob das Gericht von der Parteivernehmung eine Ausräumung seiner Restzweifel erwartet. Dies beurteilt sich nach dem Grad der Wahrscheinlichkeit, die bereits für die zu beweisende Behauptung einerseits spricht und dem voraussichtlichen Überzeugungswert der Parteiaussage andererseits. Eine vorweggenommene Beweiswürdigung ist insoweit ausnahmsweise zulässig (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 20.12.1967 - VIII ZR 186/65 - WM 1968, 406; Juris Rn.26).*)

4. Eine Rechtsverletzung liegt nicht schon dann vor, wenn Urteilsgründe unrichtig, unzureichend oder unvollständig sind (In Anknüpfung an BGH, NJW 1991, 2761; NJW 1981, 1045).*)

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IMRRS 2014, 0548
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Hausgeldforderungen

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 25.03.2014 - 2-09 S 63/12

1. Für Klagen gegen einen Wohnungseigentümer auf Zahlung rückständigen Hausgeldes ist gemäß Art. 5 Nr. 1 a und c EuGVVO der besondere Gerichtsstand des Erfüllungsorts gegeben.

2. Bei dem Anspruch auf Zahlung von Hausgeld handelt es sich um einen vertraglichen Anspruch im Sinne von Art. 5 Nr. 1 a EuGVVO.

3. Erfüllungsort im Sinne von Art. 5 Nr. 1 EuGVVO für die eingeklagten Hausgeldforderungen ist der Ort der Wohnungseigentumsanlage.

4. Die Hausgelder sind eng grundstücksbezogen, da sie für eine gesicherte Verwaltung von grundlegender Bedeutung sind und den Betrieb und die Erhaltung des gemeinsamen Eigentums ermöglichen sollen. Diese starke Ortsbezogenheit rechtfertigt es, als Erfüllungsort der Zahlungsverpflichtung der Wohnungseigentümer den Ort der Wohnanlage anzusehen.

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IMRRS 2014, 0534
ProzessualesProzessuales
Gegenvorstellung gegen Zurückweisungsbeschluss: 2-Wochen-Frist!

OLG Koblenz, Beschluss vom 10.03.2014 - 3 U 1287/13

Die Gegenvorstellung gegen einen Zurückweisungsbeschluss gemäß ZPO ist in analoger Anwendung des § 321 a Abs. 2 ZPO fristgebunden und unterliegt einer zweiwöchigen Einlegungsfrist (in Anknüpfung an BGH, Beschluss vom 07.03.2002 - IX ZB 11/02 - BGHZ 155, 133 ff. = NJW 2002, 1577 = WM 2002, 775 f. = ZIP 2002, 959 f. = VersR 2002, 636; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.03.2006 - 2 WF 35/06 - FamRZ 2008, 1359; OLG Dresden, Beschluss vom 17.10.2005 - 21 UF 0527/04, 21 UF 0527/04 - NJW-RR 2006, 851 = MDR 2006, 771 = OLGR Dresden 2006, 116 f.; OLG Koblenz, Beschluss vom 26.02.2008 - 13 WF 2/08 - FamRZ 2008, 1359 = MDR 2008, 644 mit Anm. Harms, jurisPR-FamR 22/2008; BFH, Beschuss vom 05.12.2012 - IV B 190/02 - BFHE 200, 42 = NJW 2003, 919 f. = FamRZ 2003, 677 f.,).*)

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IMRRS 2014, 0537
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Voraussetzungen einer fristgemäßen Berufungsbegründung durch Computerfax?

OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.03.2014 - 2 U 16/13

1. Zu den Voraussetzungen einer fristgemäßen Berufungsbegründung durch Einreichung eines Computerfaxes.*)

2. Zum Mieterwechsel nach sog. Asset-Deal.*)

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IMRRS 2014, 0532
ProzessualesProzessuales
Wann darf Gericht von Parteivernehmung absehen?

OLG Koblenz, Beschluss vom 03.02.2014 - 3 U 1045/13

1. Eine im Ermessen des Gerichts stehende Parteivernehmung kommt nur in Betracht, wenn nach dem Ergebnis der Verhandlung eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit einer streitigen Behauptung besteht und andere Erkenntnisquellen nicht mehr zur Verfügung stehen, dem Gericht ein Mittel zur letzten Klarheit an die Hand gegeben werden soll. Eine vom sonstigen Beweisergebnis unabhängige Pflicht zur Parteivernehmung von Amts wegen lässt sich nicht allein aus dem Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit ableiten.*)

2. Die Notwendigkeit einer Parteivernehmung nach § 448 ZPO lässt sich nicht mit einer Beweisnot einer Partei rechtfertigen. Diese führt nicht dazu, dass an ihre Behauptungen ein geringerer Wahrscheinlichkeitsmaßstab anzulegen ist.*)

3. Befindet sich die beweisbelastete Partei in Beweisnot, beantragt sie eine Parteivernehmung und spricht für ihre Richtigkeit eine gewisse Wahrscheinlichkeit, muss das Gericht in nachvollziehbarer Weise darlegen, weshalb es von einer Parteivernehmung abgesehen hat, andernfalls nicht von einer ordnungsgemäßen Ausübung des Ermessens auszugehen ist (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 09.03.1990 - V ZR 244/88 - BGHZ 110, 363 ff. = ZIP 1990, 797 ff. = WM 1990, 1077 ff. = NJW 1990, 1721 ff.; Urteil vom 01.02.1983 - VI ZR 152/81 - VersR 1983, 445 = NJW 1983, 2033 f. = MDR 1983, 478 f.,).*)

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IMRRS 2014, 0531
ProzessualesProzessuales
Wann darf Gericht von Parteivernehmung absehen?

OLG Koblenz, Beschluss vom 10.03.2014 - 3 U 1045/13

1. Eine im Ermessen des Gerichts stehende Parteivernehmung kommt nur in Betracht, wenn nach dem Ergebnis der Verhandlung eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit einer streitigen Behauptung besteht und andere Erkenntnisquellen nicht mehr zur Verfügung stehen, dem Gericht ein Mittel zur letzten Klarheit an die Hand gegeben werden soll. Eine vom sonstigen Beweisergebnis unabhängige Pflicht zur Parteivernehmung von Amts wegen lässt sich nicht allein aus dem Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit ableiten.*)

2. Die Notwendigkeit einer Parteivernehmung nach § 448 ZPO lässt sich nicht mit einer Beweisnot einer Partei rechtfertigen. Diese führt nicht dazu, dass an ihre Behauptungen ein geringerer Wahrscheinlichkeitsmaßstab anzulegen ist.*)

3. Befindet sich die beweisbelastete Partei in Beweisnot, beantragt sie eine Parteivernehmung und spricht für ihre Richtigkeit eine gewisse Wahrscheinlichkeit, muss das Gericht in nachvollziehbarer Weise darlegen, weshalb es von einer Parteivernehmung abgesehen hat, andernfalls nicht von einer ordnungsgemäßen Ausübung des Ermessens auszugehen ist (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 09.03.1990 - V ZR 244/88 - BGHZ 110, 363 ff. = ZIP 1990, 797 ff. = WM 1990, 1077 ff. = NJW 1990, 1721 ff.; Urteil vom 01.02.1983 - VI ZR 152/81 - VersR 1983, 445 = NJW 1983, 2033 f. = MDR 1983, 478 f.,).*)

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IMRRS 2014, 0527
ProzessualesProzessuales
Kartell- oder Zivilsenat? BGH für Kompetenzkonflikt unzuständig!

BGH, Beschluss vom 11.03.2014 - X ARZ 664/13

Der Bundesgerichtshof ist bei einem negativen Kompetenzkonflikt zwischen dem Kartellsenat und einem Zivilsenat des Oberlandesgerichts nicht zur Bestimmung des zuständigen Gerichts berufen.*)

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IMRRS 2014, 0526
BauvertragBauvertrag
Umkehr der Beweislast für Mängelursache in AGB unwirksam!

BGH, Beschluss vom 06.02.2014 - VII ZR 160/12

1. Mit der Abnahme kehrt sich die Beweislast für behauptete Mängel um. Da sich die Darlegungs- und Beweislast auch auf die Ursächlichkeit der Leistungen des Auftragnehmers für einen Mangel erstreckt, obliegt es nach der Abnahme grundsätzlich dem Auftraggeber nachzuweisen, dass festgestellte Mängel (hier: überhöhter Trittschallpegel) auf solche Arbeiten zurückzuführen sind, die der Auftragnehmer ausgeführt hat.

2. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, wonach der Auftragnehmer auch für die Zeit nach der Abnahme die Darlegungs- und Beweislast für eine mangelfreie Leistung trägt, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist unwirksam.

3. Behauptet der Auftragnehmer unter Beweisantritt, dass gerügte Schallschutzmängel nicht auf mangelhafte Leistung, sondern auf einen großflächigen Parkettaustausch durch den Auftraggeber zurückzuführen sind, ist dieser Vortrag einer Beweisaufnahme zugänglich. Der Auftragnehmer muss deshalb nicht zusätzlich darlegen, wann und wo dies konkret geschehen ist.

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IMRRS 2014, 0525
Selbständiges BeweisverfahrenSelbständiges Beweisverfahren
Vorbereitende Hilfsarbeiten sind zu ersetzen!

LG München II, Beschluss vom 20.06.2013 - 5 OH 3257/11

1. Vorbereitende Hilfsarbeiten seitens einer Partei für den gerichtlichen Sachverständigen sind grundsätzlich als notwendige Kosten zu erstatten, wenn dem Sachverständigen dadurch der Einsatz von Hilfskräften erspart bleibt.

2. Soll der Sachverständige die Standfestigkeit einer Natursteinmauer untersuchen, so darf der Antragsteller einen Statiker hinzuziehen, um vorbereitende Arbeiten (Öffnungen im Sockelbereich) planen und überwachen zu lassen.

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