Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
3027 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2012, 2047
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 13.06.2012 - XII ZB 346/10
Die Vergütung des in einer Unterbringungssache im Wege der Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts bestimmt sich nach Nummer 6300 RVG VV (im Anschluss an BGH Beschluss vom 29. März 2012 - V ZB 309/10 - [...]).*)
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IMRRS 2012, 2038
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 02.07.2012 - AnwZ (Brfg) 53/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2031
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 23.06.2012 - AnwZ (Brfg) 16/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 2027
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 26.06.2012 - VI ZB 12/12
Eine konkrete Einzelanweisung vermag den Rechtsanwalt dann nicht zu entlasten, wenn sie unvollständig ist und deshalb der Fristversäumung nicht wirksam entgegenwirken kann.*)
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IMRRS 2012, 1990
Rechtsanwälte
AGH Niedersachsen, Urteil vom 16.01.2012 - AGH 20/11
§ 43c Abs. 4 Satz 2 BRAO sanktioniert nur das Unterlassen der Fortbildung selbst, nicht das Nichtvorlegen des Nachweises.
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IMRRS 2012, 1966
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 11.06.2012 - AnwZ (B) 74/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 1961
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 11.06.2012 - AnwZ (Brfg) 18/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 1954
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 11.06.2012 - AnwZ (Brfg) 20/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 1948
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 13.06.2012 - AnwZ (Brfg) 49/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 1945
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 30.05.2012 - AnwZ (Brfg) 3/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 1927
Vergabe
OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.04.2012 - 11 Verg 5/10
Die Festsetzung einer 2,3 Geschäftsgebühr in einem durchschnittlichen Vergabenachprüfungsverfahren mit mündlicher Verhandlung ist nicht unbillig.
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IMRRS 2012, 1911
Rechtsanwälte
AGH Berlin, Urteil vom 27.03.2012 - I AGH 12/11
Das Strafvollzugsrecht ist "besonderes Verwaltungsrecht" im Sinne des § 8 Nr. 2 FAO.*)
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IMRRS 2012, 1900
Rechtsanwälte
OLG Hamburg, Beschluss vom 06.06.2012 - 8 W 32/12
1. Führt ein Antragsgegner unsubstanziierte Einwendungen im Rahmen eines Vergütungsfestsetzungsverfahrens, die nicht im Gebührenrecht begründet sind, hindert dies den Erlass eines entsprechenden Vergütungsfestsetzungsbeschlusses nicht.
2. Eine Aufrechnung mit angeblichen Schadensersatzansprüchen aus abgetretenem Recht muss in diesem Zusammenhang wenigstens erkennen lassen, wann, wo und in welcher Weise eine Abtretung erfolgt sei.
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IMRRS 2012, 1895
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 05.06.2012 - VI ZB 76/11
a) Der Rechtsanwalt muss sich davon überzeugen, dass ihm am Tag des notierten Fristablaufs noch Zeit für die Anfertigung der Rechtsmittelbegründung oder für einen Antrag auf Verlängerung der Begründungsfrist verbleibt, wenn ihm die Sache zur Vorbereitung einer fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt wird.*)
b) Ein stillschweigender Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann dann nicht angenommen werden, wenn die fristgebundene Prozesshandlung in der irrigen Annahme erbracht wird, die Frist sei noch nicht abgelaufen.*)
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IMRRS 2012, 1893
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 08.05.2012 - VI ZB 1/11
Bestehen Zweifel, ob der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 Euro übersteigt, hat der Rechtsanwalt den für seinen Mandanten sichersten Weg zu beschreiten, selbst wenn dies zu der Notwendigkeit führt, zwei Rechtsbehelfe (hier: Berufung und Anhörungsrüge) parallel anhängig zu machen.*)
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IMRRS 2012, 1888
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 05.06.2012 - VI ZB 16/12
Ein Prozessbevollmächtigter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, sich innerhalb des Laufs der Berufungsbegründungsfrist bei Gericht zu erkundigen, ob sein Antrag auf Verlängerung der Frist rechtzeitig eingegangen sei und ihm stattgegeben werde.*)
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IMRRS 2012, 1871
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 29.05.2012 - AnwZ (Brfg) 15/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 1868
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 11.06.2012 - AnwZ (Brfg) 52/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 1824
Rechtsanwälte
BGH, Urteil vom 10.05.2012 - IX ZR 125/10
a) Eine Rechtsanwaltssozietät ist auch dann verpflichtet, über die Erfolgsaussichten eines von der Mandantin beabsichtigten Rechtsstreits zu belehren, wenn das Mandat von einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung erteilt worden ist, deren Geschäftsführer und Gesellschafter selbst Rechtsanwälte und Mitglieder der beauftragten Sozietät sind. Auch in diesem Fall kann vermutet werden, die Mandantin hätte sich bei pflichtgemäßer Belehrung beratungsgerecht verhalten und wäre dem anwaltlichen Rat gefolgt.*)
b) Wird ein Anwaltsvertrag mit einer Sozietät geschlossen, der neben Rechtsanwälten auch Steuerberater angehören, so haften für einen Regressanspruch wegen Verletzung anwaltlicher Beratungspflichten auch diejenigen Sozien persönlich, die selbst nicht Rechtsanwälte sind.*)
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IMRRS 2012, 1820
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 12.06.2012 - VI ZB 54/11
Bei der Übermittlung fristgebundener Schriftsätze per Telefax soll die Überprüfung des Sendeberichts anhand eines aktuellen Verzeichnisses oder einer anderen geeigneten Quelle auch sicherstellen, dass der Schriftsatz tatsächlich übermittelt worden ist.*)
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IMRRS 2012, 1777
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 23.05.2012 - AnwZ (Brfg) 11/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 1776
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 30.05.2012 - AnwZ (B) 1/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 1743
Rechtsanwälte
AG Bonn, Urteil vom 19.12.2011 - 101 C 274/11
Ausnahmsweise braucht der mit der Klage auf rückständiges Wohngeld beauftragte Rechtsanwalt hinsichtlich der Solvenz des Wohngeldschuldners keine weiteren Recherchen anzustellen, wenn ihm das Mandat unter Hinweis auf die Eilbedürftigkeit der Angelegenheit von einem professionell tätigen Wohnungseigentumsverwalter erteilt wird, von dem der Rechtsanwalt berechtigt erwarten darf, dass er die Solvenzfrage auf der einschlägigen, für jedermann zugänglichen Internetseite geprüft hat.
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IMRRS 2012, 1731
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 16.05.2012 - AnwZ (Brfg) 7/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 1729
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 18.05.2012 - AnwZ (Brfg) 19/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 1716
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 16.05.2012 - AnwZ (Brfg) 13/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 1715
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 21.05.2012 - AnwZ (B) 6/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 1694
Notare
OLG Oldenburg, Urteil vom 06.01.2011 - 1 U 89/09
Verstoßen Teile eines notariell beurkundeten Kaufvertrags gegen europäisches Recht wird grundsätzlich eine Haftung des Notars wegen Amtspflichtverletzung in Betracht kommen. Eine Haftung des Notars aus § 19 BNotO kann allerdings wegen fehlenden Verschuldens ausgeschlossen sein, wenn die Europarechtswidrigkeit der vertraglichen Regelung sich erst nach einer Vorabentscheidung des EuGH nach Art. 234 EGV (nunmehr Art. 267 AEUG) herausgestellt hat und im Zeitpunkt der notariellen Beurkundung eine eindeutige Rechtslage und/oder Rechtsprechung oder Literatur, aus der auf eine Europarechtswidrigkeit der betreffenden Regelung geschlossen werden musste, nicht vorhanden war.*)
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IMRRS 2012, 1689
Rechtsanwälte
OLG Köln, Beschluss vom 24.01.2012 - 5 U 188/11
1. Die Angabe eines nach den voraussichtlichen Gesamtsanierungskosten bemessenen Streitwerts in der Antragsschrift kann pflichtwidrig sein, wenn sie für den endgültigen Streitwert des selbstständigen Beweisverfahrens ausschlaggebend ist, dem Anspruchsteller deshalb bei bloßer Feststellung der Erforderlichkeit einer Reparatur durch den Sachverständigen Kostennachteile drohen und die Durchsetzung eines möglichst umfassenden Schadensausgleichs bei Angabe eines niedrigeren Streitwerts gleichermaßen möglich bliebt.
2. Ein Rechtsanwalt muss auf die durch den Abschluss eines Anwaltsvertrags und die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens entstehenden Gebühren und deren Höhe nicht ungefragt hinweisen, weil kein Mandant ein unentgeltliches Tätigwerden erwarten darf und die gesetzlichen Gebühren allgemein zu erfahren sind.
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IMRRS 2012, 1645
Prozessuales
OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.04.2012 - 6 W 64/12
Die Einigungsgebühr des Rechtsanwalts für dessen Mitwirkung an einem zur Erledigung eines Rechtsstreits führenden außergerichtlichen Vergleich kann zu den gemäß § 91 ZPO erstattungsfähigen Kosten des Rechtsstreits gehören, ohne dass es einer Protokollierung des Vergleichs bedarf. Im Verfahren nach §§ 103 ff ZPO festgesetzt werden kann die Einigungsgebühr aber nur bei Vorliegen einer Kostengrundentscheidung, welche die gebührenauslösende Tätigkeit des Rechtsanwalts erfasst.*)
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IMRRS 2012, 1643
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 08.05.2012 - VIII ZB 3/11
In einem auf eine Vorabentscheidungsvorlage des Bundesgerichtshofs geführten Vorabentscheidungsverfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union steht einem bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt, der seine Partei auch im Vorabentscheidungsverfahren vertritt, für diese Tätigkeit eine 1,6-fache Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3206 VV-RVG zu. Darüber hinaus kann er selbst dann, wenn im Vorabentscheidungsverfahren ohne mündliche Verhandlung entschieden wird, eine 1,5-fache Terminsgebühr nach Nr. 3210 VV-RVG beanspruchen.*)
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IMRRS 2012, 1607
Rechtsanwälte
OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.05.2010 - 24 U 84/09
1. Der Rechtsanwalt darf sich auf Erklärungen seines Mandanten über Fristen und Zustellungszeitpunkte selbst dann nicht verlassen, wenn dieser Volljurist ist, weil auch dieser auf die vertragsgerechte Pflichterfüllung des Rechtsanwalts vertrauen darf.*)
2. Schließt der Mandant später einen Vergleich, weil die Durchsetzung seines Begehrens infolge eines Fehlers seines eigenen Anwalts mit erheblichen rechtlichen Unwägbarkeiten behaftet ist, so unterbricht dies nicht den Kausalzusammenhang zwischen dessen Pflichtverletzung und dem Schaden.*)
3. Dem Mandanten kann bei Beauftragung eines Zweitanwalts zur Behebung eines erkannten oder für möglich gehaltenen Fehlers eines früheren Rechtsberaters ein schuldhafter Schadensbeitrag seines Zweitberaters als Mitverschulden anzurechnen sein (hier verneint).*)
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IMRRS 2012, 1579
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 04.04.2012 - AnwZ (Brfg) 2/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 1531
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Urteil vom 08.05.2012 - VI ZR 196/11
Zur Frage, ob der durch einen Verkehrsunfall Geschädigte vom Ersatzpflichtigen die Erstattung außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten für die Geltendmachung der Unfallschäden gegenüber seinem Kaskoversicherer verlangen kann.*)
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IMRRS 2012, 1530
Rechtsanwälte
BGH, Urteil vom 08.05.2012 - VI ZR 273/11
Bei Rahmengebühren im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 RVG, zu denen die Geschäftsgebühr im Sinne der Nr. 2300 VV RVG zählt, steht dem Rechtsanwalt ein Spielraum (sogenannte Toleranzgrenze) von 20 % zu (im Anschluss an BGH, Urteil vom 13. Januar 2011 - IX ZR 110/10, NJW 2011, 1603).*)
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IMRRS 2012, 1505
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 04.04.2012 - AnwZ (Brfg) 6/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 1481
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 17.04.2012 - VI ZB 55/11
Zu den anwaltlichen Organisationspflichten hinsichtlich der Kontrolle von Eingaben von Fristen in einen EDV-Kalender.*)
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IMRRS 2012, 1476
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 17.04.2012 - VI ZB 46/11
Sind bleibende Ausgaben für vorsteuerabzugsberechtigte Prozessbevollmächtigte einer Partei in Form gezahlter Umsatzsteuer wegen der Möglichkeit des Vorsteuerabzugs nicht gegeben, dürfen dem Mandanten als Auftraggeber die entsprechenden Umsatzsteuerbeträge nicht in Rechnung gestellt und können diese bei der Kostenfestsetzung nicht berücksichtigt werden.*)
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IMRRS 2012, 1459
Rechtsanwälte
OLG Hamm, Urteil vom 24.04.2012 - 28 U 152/11
Der Verjährungsbeginn gem. § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB setzt grundsätzlich nur die Kenntnis der den Anspruch begründenden Tatsachen voraus. Nicht erforderlich ist in der Regel, dass der Gläubiger aus den ihm bekannten Tatsachen die zutreffenden rechtlichen Schlüsse zieht. Auch die Kenntnis der einen Anwaltsregressanspruch begründenden Umstände setzt keine Parallelwertung in der Laiensphäre voraus.*)
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IMRRS 2012, 1445
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 04.04.2012 - AnwZ (Brfg) 1/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 1431
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 04.04.2012 - AnwZ (Brfg) 62/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 1380
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 16.04.2012 - AnwZ (Brfg) 32/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 1360
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 02.04.2012 - AnwZ (Brfg) 9/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 1351
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 27.03.2012 - II ZB 10/11
Eine Frist darf im Fristenkalender erst dann gestrichen und als erledigt gekennzeichnet werden, wenn die Person, die mit der Kontrolle betraut ist, sich anhand der Akte oder des postfertigen, die Frist erledigenden Schriftsatzes selbst vergewissert hat, dass zweifelsfrei nichts mehr zu veranlassen ist.*)
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IMRRS 2012, 1317
Kaufrecht
OLG Frankfurt, Urteil vom 11.04.2012 - 16 U 226/10
Der Drittkäufer hat im Falle der Ausübung seines Vorkaufsrechts die angefallenen Notarkosten zu tragen.
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IMRRS 2012, 1270
Rechtsanwälte
OLG Celle, Urteil vom 17.03.2010 - 3 U 273/08
1. Steht nach der Einholung eines Gutachtens im selbständigen Beweisverfahren fest, dass die Leistung des Bauträgers Mängel aufweist, darf der den Bauträger vertretende Rechtsanwalt nicht dazu raten, einen Antrag nach § 494 a ZPO zu stellen und den Erwerber so dazu veranlassen, in ein gerichtliches Streitverfahren mit dem Bauträger einzutreten.
2. Setzt der Erwerber dem Bauträger eine Frist zur Mängelbeseitigung mit dem Hinweis, dass nach fruchtlosem Fristablauf die Mängelbeseitigung abgelehnt und großer Schadensersatz geltend gemacht wird, muss der Rechtsanwalt den Bauträger auf die Gefahr einer Rückabwicklung des Kaufvertrags hinweisen.
3. Geht der Erwerber nach fruchtlosem Fristablauf zum großen Schadensersatz über und verlangt eine Rückabwicklung, ist der Rechtsanwalt dem Bauträger zum Ersatz sämtlicher hierdurch entstehender Schäden verpflichtet. Das gilt jedenfalls dann, wenn die bei Durchführung der Mängelbeseitigungsarbeiten anfallenden Kosten durch eine Bankbürgschaft gesichert sind und deshalb bei vernünftiger Betrachtungsweise nur die Durchführung dieser Arbeiten in Betracht kommt.
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IMRRS 2012, 1216
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 15.03.2012 - AnwZ (Brfg) 4/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2012, 1136
Rechtsanwälte
OLG Koblenz, Beschluss vom 20.03.2012 - 5 U 76/12
1. Der Haftpflichtversicherer gilt nach § 5 Nr. 6 AHB als bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr des Anspruchs ihm zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben. Der Versicherer ist daher auch berechtigt, namens und in Vollmacht des gerichtlich auf Schadensersatz in Anspruch genommenen Versicherungsnehmers einen Rechtsanwalt mit der Prozessführung zu beauftragen.
2. Dass der Versicherungsnehmer selbst diesem Rechtsanwalt keine Vollmacht erteilt hat, ist nach § 88 Abs. 2, zweiter Halbsatz ZPO unerheblich.
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IMRRS 2012, 1107
Notare
BGH, Urteil vom 05.03.2012 - NotZ(Brfg)14/11
Ein Bewerber um ein Anwaltsnotariat, der in dem in Aussicht genommenen Amtsbereich nur eine Zweigstelle unterhält, die eigentlichen Grundlagen seiner Existenz aber am Hauptsitz seiner in einem anderen Amtsgerichtsbezirk gelegenen Kanzlei erwirtschaftet, erfüllt nicht das Erfordernis der örtlichen Wartezeit nach § 6 Abs. 2 Nr. 2 BNotO a.F..*)
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IMRRS 2012, 1096
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 15.03.2012 - AnwZ (Brfg) 55/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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