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Sachgebiet: Rechtsanwälte und Notare

3027 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2011

IMRRS 2011, 3901
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Annahmeerklärung beim Grundstückskauf: Wie muss Notar belehren?

BGH, Urteil vom 08.12.2011 - III ZR 225/10

Zur Belehrungspflicht des Notars, der die Annahmeerklärung zu einem Grundstückskaufvertrag beurkundet, ohne dass ihm die von einem anderen Notar beurkundete Angebotserklärung vorliegt.*)

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IMRRS 2011, 3895
NotareNotare
Zwischenzeitliche Niederlegung des Amts

BGH, Urteil vom 21.11.2011 - NotZ(Brfg) 3/11

Legt ein Anwaltsnotar sein Amt gemäß § 48b BNotO für mehr als ein Jahr nieder, so hat er keinen Anspruch auf eine erneute Übertragung des Notaramtes. Nach Ablauf der Pflege- bzw. Betreuungszeit kann der Betroffene gemäß § 6b Abs. 1 Halbsatz 1 BNotO nur dann erneut zum Notar bestellt werden, wenn eine neue Notarstelle ausgeschrieben worden ist und er das Bewerbungsverfahren erfolgreich durchlaufen hat. Er hat keinen Anspruch auf Schaffung einer neuen Notarstelle.*)

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IMRRS 2011, 3853
NotareNotare
Klauselerteilung für Rechtsnachfolgerin

BGH, Beschluss vom 24.11.2011 - VII ZB 30/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2011, 3827
RechtsanwälteRechtsanwälte
Widerruf der Anwaltszulassung

BGH, Beschluss vom 08.11.2011 - AnwZ (Brfg) 41/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2011, 3816
NotareNotare
Klauselerteilung für Rechtsnachfolgerin

BGH, Beschluss vom 24.11.2011 - VII ZB 29/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2011, 3807
RechtsanwälteRechtsanwälte
Widerruf der Anwaltszulassung

BGH, Beschluss vom 09.11.2011 - AnwZ (Brfg) 38/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2011, 3805
RechtsanwälteRechtsanwälte
Widerruf der Anwaltszulassung

BGH, Beschluss vom 28.10.2011 - AnwZ (Brfg) 20/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2011, 3786
RechtsanwälteRechtsanwälte
Verdacht der Gebührenüberhebung: Durchsuchung der Kanzlei?

BVerfG, Beschluss vom 05.05.2011 - 2 BvR 1011/10

1. Art. 13 Abs. 1 GG garantiert die Unverletzlichkeit der Wohnung. Sinn der Garantie ist die Abschirmung der Privatsphäre in räumlicher Hinsicht. Damit wird dem Einzelnen zur freien Entfaltung der Persönlichkeit ein elementarer Lebensraum gewährleistet. Im Interesse eines wirksamen Schutzes ist der Begriff der Wohnung weit auszulegen. Er umfasst auch Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume. In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein.

2. Das Gewicht des Eingriffs verlangt als Durchsuchungsvoraussetzung Verdachtsgründe, die über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausreichen. Ein Verstoß gegen diese Anforderung liegt vor, wenn sich sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht mehr finden lassen. Es ist zu verlangen, dass ein dem Beschuldigten angelastetes Verhalten geschildert wird, das den Tatbestand eines Strafgesetzes erfüllt. Die wesentlichen Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes, die die Strafbarkeit des zu subsumierenden Verhaltens kennzeichnen, müssen berücksichtigt werden.

3. Die Durchsuchung bedarf vor allem einer Rechtfertigung nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Sie muss im Blick auf den bei der Anordnung verfolgten gesetzlichen Zweck erfolgversprechend sein. Ferner muss gerade diese Zwangsmaßnahme zur Ermittlung und Verfolgung der vorgeworfenen Tat erforderlich sein; das ist nicht der Fall, wenn andere, weniger einschneidende Mittel zur Verfügung stehen. Schließlich muss der jeweilige Eingriff in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Tat und der Stärke des Tatverdachts stehen.

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IMRRS 2011, 3766
RechtsanwälteRechtsanwälte
Widerruf der Anwaltszulassung

BGH, Beschluss vom 28.10.2011 - AnwZ (Brfg) 30/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2011, 3720
RechtsanwälteRechtsanwälte
Beamtenernennung führt zum Wideruf der Anwaltszulassung!

BGH, Beschluss vom 10.10.2011 - AnwZ (B) 10/10

Die Regelung des § 14 Abs. 2 Nr. 5 BRAO, nach der die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zu widerrufen ist, wenn ein Rechtsanwalt zum Beamten auf Lebenszeit berufen wird und auf die Rechte aus dieser Zulassung nicht verzichtet, verstößt weder gegen höherrangiges deutsches Recht noch gegen primäres oder sekundäres Recht der Europäischen Union.*)

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IMRRS 2011, 3715
RechtsanwälteRechtsanwälte
Welche Hemmungswirkung hat eine Honorarklage?

OLG Hamm, Urteil vom 11.10.2011 - 28 U 78/11

Eine auf eine (unwirksame) anwaltliche Honorarvereinbarung gestützte Honorarklage hemmt wegen des einheitlichen Streitgegenstands auch die Verjährung des gesetzlichen Vergütungsanspruchs. Das gilt auch dann, wenn der Anwalt in der Klageschrift nicht auch zu den Voraussetzungen des gesetzlichen Gebührenanspruchs vorträgt.*)

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IMRRS 2011, 3711
RechtsanwälteRechtsanwälte
Fristversäumnis durch den Rechtsanwalt trotz Kontrolle

BGH, Beschluss vom 17.10.2011 - LwZB 2/11

1. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, wenn trotz Befolgung der für die Unterschriftenkontrolle bestehenden Anweisungen durch das Kanzleipersonal die Frist wegen eines Verschuldens des Prozessbevollmächtigten bei der Unterschriftsleistung versäumt wurde.*)

2. Ist eine Kanzleianordnung nicht geeignet, den konkreten Fehler des Rechtsanwalts (hier die Unterzeichnung des falschen Schriftstücks) bei einem normalen Verlauf der Dinge aufzufangen, ist das Anwaltsverschulden bei der Unterschriftsleistung als für die versäumte Frist ursächlich anzusehen und bei einer wertenden Betrachtung weiterhin dem Anwalt und nicht (allein) dem Büropersonal zuzurechnen.*)

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IMRRS 2011, 3708
RechtsanwälteRechtsanwälte
GmbH aus Patentanwälten als Rechtsanwaltsgesellschaft?

BGH, Urteil vom 10.10.2011 - AnwZ (Brfg) 1/10

1. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, bei welcher die Mehrheit der Geschäftsanteile und der Stimmanteile Patentanwälten zusteht, welche nicht zugleich Rechtsanwälte sind, kann nicht als Rechtsanwaltsgesellschaft zugelassen werden.*)

2. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Geschäftsführer mehrheitlich nicht zur Rechtsanwaltschaft zugelassene Patentanwälte sind, kann nicht als Rechtsanwaltsgesellschaft zugelassen werden.*)

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IMRRS 2011, 3706
NotareNotare
Klauselerteilung für Rechtsnachfolgerin

BGH, Beschluss vom 27.10.2011 - VII ZB 38/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2011, 3705
RechtsanwälteRechtsanwälte
Ablehnung der Anwaltszulassung

BGH, Beschluss vom 10.11.2011 - AnwZ (Brfg) 23/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2011, 3695
VersicherungenVersicherungen
Amtshaftung-Verjährungsunterbrechung durch Anerkenntnis bei Haftplfichtversich.

OLG Celle, Urteil vom 09.07.2003 - 3 U 39/03

Teilt der Rechtsanwalt seinem wegen Anwaltsverschuldens Regressansprüche geltend machenden Auftraggeber mit, dass er seine Haftpflichtversicherung von dem Schadensfall in Kenntnis gesetzt hat, so liegt darin kein Anerkenntnis gem. § 208 BGB a.F., das die Primärverjährung des § 51b Alt. 1 BRAO unterbricht.

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IMRRS 2011, 3662
RechtsanwälteRechtsanwälte
Gebührenfestsetzung für Beratungshilfe in einer Familiensache

OLG Koblenz, Beschluss vom 28.11.2011 - 14 W 694/11

Durch das seit September 2009 gültige Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit hat sich nichts daran geändert, dass eine Zuständigkeit der Familiensenate der Oberlandesgerichte im Beschwerdeverfahren der anwaltlichen Vergütungsfestsetzung für Beratungshilfe auch dann nicht gegeben ist, wenn die Beratung in einer Familiensache erfolgte. Beschwerdegericht ist das Landgericht.*)

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IMRRS 2011, 3626
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Verfahrensrecht - Rechtsmittelbelehrung falsch: Welche Frist läuft?

OLG Naumburg, Beschluss vom 27.05.2011 - 8 UF 73/11

Eine unrichtige Rechtsmittelbelehrung - falsche Rechtsmittelfrist - rechtfertigt für einen in erster Instanz anwaltlich vertretenen Beteiligten keine Wiedereinsetzung.*)

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IMRRS 2011, 3533
NotareNotare
Unterbrechung der Verjährung durch Streitverkündung

BGH, Urteil vom 18.12.1961 - III ZR 181/60

a) Eine Streitverkündung kann die Verjährung auch dann unterbrechen, wenn der Streitverkündende im Vorprozeß obsiegt.*)

b) Die Unterbrechungswirkung der Streitverkündung tritt schon dann ein, wenn der Streitverkündende im Augenblick der Streitverkündung glaubt, einen Anspruch auf Schadloshaltung gegen den Streitverkündungsgegner erheben zu können, falls der Vorprozeß für ihn einen ungünstigen Ausgang nimmt. Ungünstig fällt die Entscheidung für ihn aus, wenn sie in ihren tatsächlichen oder rechtlichen Grundlagen einen für ihn nachteiligen Ausgang nimmt; der Inhalt der Urteilsformel für sich allein ist dabei unerheblich.*)

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IMRRS 2011, 3531
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Reisekosten des "Rechtsanwalts am dritten Ort"

BGH, Beschluss vom 25.10.2011 - VIII ZB 93/10

1. Macht die bei einem auswärtigen Gericht klagende Partei Reisekosten eines Rechtsanwalts geltend, der weder am Gerichtsort noch am Wohn- oder Geschäftsort der Partei ansässig ist ("Rechtsanwalt am dritten Ort"), sind diese Kosten regelmäßig nur bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten eines am Wohn- oder Geschäftsort der Partei ansässigen Rechtsanwalts zu erstatten (Fortführung von*)

2. Bei der Prüfung der Notwendigkeit einer bestimmten Rechtsverfolgungs- oder Rechtsverteidigungsmaßnahme ist eine typisierende Betrachtungsweise geboten (Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 2002 - I ZB 29/02, NJW 2003, 901 unter II 2 b aa - Auswärtiger Rechtsanwalt I; vom 2. Dezember 2004 - I ZB 4/04, GRUR 2005, 271 unter II 2 - Unterbevollmächtigter III; vom 13. September 2005 - X ZB 30/04, NJW-RR 2005, 1662 unter II 2 - Auswärtiger Rechtsanwalt V; vom 28. Juni 2006 - IV ZB 44/05, NJW 2006, 3008 Rn. 13; vom 16. April 2008 - XII ZB 214/04, NJW 2008, 2122 Rn. 19; vom 28. Januar 2010 - III ZB 64/09, JurBüro 2010, 369 unter [III] b; vom 13. September 2011 - VI ZB 9/10, [...] Rn. 8). Für die Erstattungsfähigkeit von Reisekosten bedarf es daher nicht der Feststellung im Einzelfall, dass die Partei zu dem den Termin wahrnehmenden Rechtsanwalt ein besonderes Vertrauensverhältnis gehabt hat (Anschluss an BGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - III ZB 64/09, aaO).*)

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IMRRS 2011, 3512
RechtsanwälteRechtsanwälte
"Zertifizierter Testamentsvollstrecker": Praktische Erfahrung?

BGH, Urteil vom 09.06.2011 - I ZR 113/10

Der Verkehr erwartet von einem Rechtsanwalt, der sich als "zertifizierter Testamentsvollstrecker" bezeichnet, dass er nicht nur über besondere Kenntnisse, sondern auch über praktische Erfahrungen auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung verfügt.*)

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IMRRS 2011, 3509
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsanwalt hat Frist aus überlassener Handakte zu prüfen

BGH, Beschluss vom 02.11.2011 - XII ZB 317/11

Wird dem Rechtsanwalt die Handakte zur Wahrung der Beschwerdefrist vorgelegt, hat er stets auch die korrekte Notierung der Begründungsfrist zu prüfen (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 11. Februar 2004 XII ZB 263/03 - FamRZ 2004, 696 und vom 19. Oktober 2011 XII ZB 250/11 - zur Veröffentlichung bestimmt).*)

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IMRRS 2011, 3505
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erstattung der eigenen Anwaltskosten durch obsiegende Partei

BGH, Beschluss vom 13.10.2011 - V ZB 290/10

Grundsätzlich kann jeder kostenrechtlich obsiegende Streitgenosse die Kosten eines eigenen Anwalts erstattet verlangen (§ 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO); mit Rücksicht darauf, dass es sich bei dem Kostenfestsetzungsverfahren um ein Massenverfahren handelt, das einer zügigen und möglichst unkomplizierten Abwicklung bedarf, gilt etwas anders nur in besonderen - atypischen - Konstellationen.*)

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IMRRS 2011, 3496
NotareNotare
Klauselerteilung für Rechtsnachfolgerin

BGH, Beschluss vom 27.10.2011 - VII ZB 100/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2011, 3456
RechtsanwälteRechtsanwälte
Schaden nur, wenn Fehlverhalten ursächlich ist!

OLG Hamm, Urteil vom 24.02.2011 - 28 U 125/10

1. Ein Mandant, der infolge eines pflichtwidrigen Verhaltens seines Rechtsanwalts eine Forderung verliert, erleidet einen Schaden im Rechtssinn nur, wenn er bei sachgerechtem Vorgehen des Rechtsanwalts Leistungen erhalten hätte. Trifft dies nicht zu, ist die verlorene Forderung wertlos.*)

2. Der Umstand, dass der Anwalt Ansprüche gegen einen (vermeintlichen) Schuldner des Mandanten verjähren lässt, ändert nichts daran, dass der Regresskläger beweisen muss, dass eine rechtzeitige Inanspruchnahme des Schuldners erfolgreich gewesen wäre.*)

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IMRRS 2011, 3453
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Rechtsanwälte-Ausführung und Rechtsfolgen verbotener Rechtsbesorgungen

BGH, Urteil vom 25.06.1962 - VII ZR 120/61

a) Der Geschäftsbesorgungsvertrag, den ein nicht zugelassener Rechtsberater unter Verstoß gegen den Art. 1 § 1 RBeratG mit einem Rechtsuchenden geschlossen hat, ist gemäß § 134 BGB nichtig.*)

b) Die Voraussetzungen der Geschäftsführung ohne Auftrag können auch, dann gegeben sein, wenn sich der Geschäftsführer zur Übernahme der von ihm erbrachten Leistungen für verpflichtet gehalten hat.*)

c) Die im Art. 1 § 5 Ziff. 3 RBeratG genannte Rechtsbesorgung darf ohne Erlaubnis nur dann ausgeübt werden, wenn es sich um Nebenaufgaben handelt.*)

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IMRRS 2011, 3444
RechtsanwälteRechtsanwälte
Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Rechtsanwälte

BGH, Urteil vom 20.10.1964 - VI ZR 101/63

Zur Rechtsnatur und Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt wegen Unrichtigkeit erteilter Rechtsauskunft.*)

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IMRRS 2011, 3406
RechtsanwälteRechtsanwälte
Berufungsschrift falsch adressiert: Keine Wiedereinsetzung!

OLG Jena, Beschluss vom 08.09.2011 - 4 U 622/11

Übersieht ein Rechtsanwalt, dass die Berufungsschrift - fehlerhaft - an das Ausgangsgericht (LG statt an das zuständige OLG) adressiert wurde und wird dadurch die Frist zur ordnungsgemäßen Einlegung der Berufung beim zuständigen Rechtsmittelgericht versäumt, ist der von ihm vertretenen Partei nach Ablauf der Berufungsfrist keine Wiedereinsetzung hinsichtlich der Fristversäumung zu gewähren, weil das Verschulden des Anwalts der von ihm vertretenen Partei zuzurechnen ist.*)

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IMRRS 2011, 3405
RechtsanwälteRechtsanwälte
Muss Anwalt Eintragung von Fristen in Fristenkalender prüfen?

BGH, Beschluss vom 13.10.2011 - VII ZB 18/10

Werden einem Anwalt die Akten im sachlichen oder zeitlichen Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt und gibt er zur Vorbereitung des von ihm zu fertigenden fristwahrenden Schriftsatzes noch Anweisungen an sein Personal, die es erfordern, dass die Akte noch einmal in den Kanzleibetrieb geht, kann er sich in aller Regel darauf verlassen, dass ihm die Akten rechtzeitig vor Ablauf der im Bürokalender eingetragenen Frist wieder vorgelegt werden. Besonderer Anweisungen, um die erneute Aktenvorlage sicherzustellen, bedarf es im Allgemeinen nicht (Anschluss an BGH, Beschluss vom 12. August 1997 - VI ZB 13/97, NJW 1997, 3243).*)

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IMRRS 2011, 3393
NotareNotare
Notarkosten: Wann liegt eine Durchführungserklärung vor?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.07.2011 - 20 W 50/06

Werden mit der einseitigen Grundschuldbestellung die zur Rangherstellung erforderlichen Löschungserklärungen des Eigentümers mit beurkundet, so sind diese nicht mehr Durchführungserklärung, weil die Verpflichtung hierzu allenfalls in dem nicht beurkundeten Darlehensvertrag und nicht in der einseitigen Grundschuldbestellung begründet wird.

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IMRRS 2011, 3383
RechtsanwälteRechtsanwälte
Günstiger Vergleich scheitert: Anwaltshaftung?

OLG Koblenz, Urteil vom 21.10.2011 - 5 U 653/10

1. Rät der Anwalt dem Mandant, eine günstige Vergleichsmöglichkeit nicht wahrzunehmen, liegt darin eine Pflichtverletzung, wenn zureichende Anhaltspunkte bestanden, dass die Partei bei streitiger Entscheidung leer ausgehen würde.

2. Zur Frage, ob der in eine Anwalts-GbR eintretende Gesellschafter für Pflichtverletzungen der Altgesellschafter vor seinem Eintritt haftet.

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IMRRS 2011, 3316
NotareNotare
Klauselerteilung für Rechtsnachfolgerin

BGH, Beschluss vom 27.10.2011 - VII ZB 20/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2011, 3248
RechtsanwälteRechtsanwälte
Widerruf der Anwaltszulassung

BGH, Beschluss vom 24.10.2011 - AnwZ (Brfg) 34/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2011, 3245
RechtsanwälteRechtsanwälte
Abschluss einer Vergütungsvereinbarung

BGH, Urteil vom 03.11.2011 - IX ZR 47/11

1. Für den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung sind nicht die im Zeitpunkt der unbedingten Auftragserteilung, sondern die im Zeitpunkt des Zustandekommens der Vereinbarung geltenden rechtlichen Regelungen maßgeblich.*)

2. Der Textform ist nicht genügt, wenn es infolge nachträglicher handschriftlicher Ergänzungen an einem räumlichen Abschluss der Vereinbarung fehlt.*)

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IMRRS 2011, 3242
RechtsanwälteRechtsanwälte
Ablehnung der Anwaltszulassung

BGH, Beschluss vom 24.10.2011 - AnwZ (Brfg) 40/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2011, 3233
RechtsanwälteRechtsanwälte
Kann ein IHK-Geschäftsführer als Rechtsanwalt tätig sein?

BGH, Beschluss vom 10.10.2011 - AnwZ (B) 49/10

Die Tätigkeit eines Geschäftsführers einer Industrie- und Handelskammer ist mit dem Anwaltsberuf nicht von vorneherein unvereinbar.

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IMRRS 2011, 3221
RechtsanwälteRechtsanwälte
Keine Reaktion auf Berufungsverlängerungsantrag: Nachfragen!

BGH, Beschluss vom 13.10.2011 - VII ZR 29/11

Der Rechtsanwalt hat durch geeignete Organisationsmaßnahmen sicherzustellen, dass nach Stellung eines Antrags auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist und ausbleibender Reaktion des Gerichts hierauf noch vor Ablauf der beantragten verlängerten Frist dort Nachfrage gehalten wird, ob und in welchem Umfang dem Antrag stattgegeben wurde. Kommt er dem nicht nach, wird spätestens zu dem Zeitpunkt, zu dem er eine klärende Antwort auf die Nachfrage erhalten hätte, die Monatsfrist des § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO in Gang gesetzt.*)

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IMRRS 2011, 3218
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beiordnung eines Verkehrsanwalts

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.06.2011 - 24 W 48/11

Vor der Beiordnung eines nicht am Prozessgericht niedergelassenen Anwalts "zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts" hat das Gericht zu prüfen, ob die bedürftige Partei Anspruch auf die Beiordnung eines Verkehrsanwalts hätte.*)

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IMRRS 2011, 3200
NotareNotare
Verwahrung durch Notar, Grundstückskauf

BGH, Beschluss vom 29.09.2011 - V ZB 241/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2011, 3194
RechtsanwälteRechtsanwälte
Widerruf der Anwaltszulassung

BGH, Urteil vom 10.10.2011 - AnwZ (Brfg) 10/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2011, 3185
RechtsanwälteRechtsanwälte
Befugnis zur Führung des Fachanwalts

BGH, Urteil vom 10.10.2011 - AnwZ (Brfg) 9/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2011, 3175
RechtsanwälteRechtsanwälte
Ablehnung der Anwaltszulassung

BGH, Beschluss vom 16.09.2011 - AnwZ (Brfg) 28/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2011, 3162
RechtsanwälteRechtsanwälte
RA, die nacheinander Schäden verursachen, sind Gesamtschuldner

OLG Brandenburg, Urteil vom 03.11.2011 - 5 U 46/09

1. Der Beginn der Verjährung für einen vor dem 15. Dezember 2004 entstandenen vertraglichen (primären) Schadensersatzanspruch gegen einen Rechtsanwalt richtet sich gemäß Art. 229 § 12 Abs. 1, § 6 Abs. 1 EGBGB nach altem Recht, nämlich nach § 51b BRAO. Da im vorliegenden Fall die altrechtliche 3-jährige Verjährungsfrist kenntnisunabhängig entstand, ist die neue Frist aus §§ 195, 199 Abs. 1 BGB "länger" i.S.v. Art. 229 § 6 Abs. 3 EGBGB. Maßgebend ist demnach zum Schutz des Schuldners die alte Frist.

2. Eine unzulässige Streitverkündung löst keine materiellrechtlichen und prozessrechtlichen Wirkungen aus, also kann die Verährung eines Anspruchs nicht hemmen.

3. Sind an einem Schadensfall mehrere Anwälte beteiligt, die jeweils verschiedene Schadensursachen in ihrem eigenen Verantwortungsbereich gesetzt haben, so haften sie grundsätzlich als Gesamtschuldner. Ein Gesamtschuldnerschaftsverhältnis kann auch bei nacheinander tätigen Rechtsanwälten vorliegen, sofern jeweils Pflichtverletzungen in Bereichen einer Pflichtenüberschneidung zu verzeichnen sind.

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IMRRS 2011, 3143
RechtsanwälteRechtsanwälte
Regress gegen Anwalt: Verjährungsunterbrechung bei Teilklage

BGH, Urteil vom 22.05.1984 - VI ZR 228/82

Die verjährungsunterbrechende Wirkung einer Teilleistungsklage, mit der mehrere selbständige Ansprüche geltend gemacht werden, ohne diese hinreichend abzugrenzen, entfällt rückwirkend, wenn der Kläger die Abgrenzung nicht mehr vornehmen kann, weil der Rechtsstreit rechtskräftig durch ein Urteil abgeschlossen ist, dessen materielle Reichweite wegen der fehlenden Abgrenzung nicht festgestellt werden kann.*)

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IMRRS 2011, 3134
RechtsanwälteRechtsanwälte
Anwaltliche Belehrungspflicht bei Rechtsfolgen ü. Garantie

BGH, Urteil vom 11.07.1985 - IX ZR 11/85

1. Zu den Rechtsfolgen einer Garantie, daß ein vom Garanten zu benennender Dritter mit dem Versprechensempfänger ein Rechtsgeschäft bis zu einem bestimmten Zeitpunkt abschließen werde.*)

2. Hatte der Anwalt bei fortbestehendem Mandat begründeten Anlaß, über einen gegen ihn bestehenden Schadensersatzanspruch und dessen Verjährung seinen Mandanten zu belehren, so kann auf der Nichterfüllung dieser Verpflichtung der Eintritt der Verjährung des Primäranspruchs beruhen (vgl. BGH, NJW 1985, NJW Jahr 1985 Seite 2250), auch wenn der Mandant noch vor Ablauf der Verjährungsfrist von dem Anspruch erfahren hat.*)

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IMRRS 2011, 3089
RechtsanwälteRechtsanwälte
Anwalt erkennt Fehler von Kanzleikraft: Keine Wiedereinsetzung!

BGH, Beschluss vom 17.08.2011 - I ZB 21/11

Der Grundsatz, dass ein Rechtsanwalt darauf vertrauen darf, dass eine bislang zuverlässige Kanzleikraft eine konkrete Einzelweisung befolgen wird, gilt insoweit nicht, als der Rechtsanwalt von der ihm selbst ohne weiteres möglichen Beseitigung eines von ihm erkannten Fehlers absieht.*)

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IMRRS 2011, 3086
RechtsanwälteRechtsanwälte
Anwalt haftet nach Verjährung von Ansprüchen gegen Notar

BGH, Beschluss vom 29.09.2011 - IX ZR 184/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2011, 3075
RechtsanwälteRechtsanwälte
Ablehnung der Anwaltszulassung

BGH, Beschluss vom 06.10.2011 - AnwZ (Brfg) 25/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2011, 3040
Mit Beitrag
NotareNotare
Notar und weiterer Ersatzpflichtiger sind keine Gesamtschuldner

OLG Bremen, Beschluss vom 01.11.2011 - 3 AR 16/11

1. Wird ein Notar wegen fahrlässiger Verletzung seiner Amtspflichten neben einem möglicherweise anderweitig ersatzpflichtigen Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen, ist schon die Entstehung eines solchen Anspruchs gegen den Notar und damit auch die Begründung eines Gesamtschuldverhältnisses mit dem Dritten ausgeschlossen, solange eine solche Ersatzmöglichkeit gegen den Dritten in Betracht kommt.*)

2. Die gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO scheidet in einem solchen Fall mangels Bestehen einer Streitgenossenschaft aus.*)

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IMRRS 2011, 3026
RechtsanwälteRechtsanwälte
Anwalt haftet nach Verjährung von Ansprüchen gegen Notar

BGH, Urteil vom 06.10.2011 - III ZR 34/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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