Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
3027 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IMRRS 2011, 1469
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 27.04.2011 - AnwZ (Brfg) 14/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2011, 1463
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 05.05.2011 - AnwZ (B) 74/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2011, 1434
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 12.04.2011 - VI ZB 6/10
1. Eine fristwahrende Maßnahme darf im Kalender als erledigt gekennzeichnet werden, wenn der fristwahrende Schriftsatz in ein Postausgangsfach des Rechtsanwalts eingelegt wird und das Postausgangsfach "letzte Station" auf dem Weg zum Adressaten ist.*)
2. Das Postausgangsfach ist nicht "letzte Station" auf dem Weg zum Adressaten, wenn eine Mitarbeiterin die in dem Postausgangsfach gesammelten Schriftsätze noch in Umschläge einsortieren muss.*)
Volltext
IMRRS 2011, 1433
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 07.02.2011 - AnwZ (B) 11/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2011, 1407
Rechtsanwälte
BGH, Urteil vom 10.03.2011 - IX ZR 82/10
1. Der Prozessvertreter des Beklagten verletzt seine Pflichten aus dem Anwaltsvertrag, wenn er die Pfändung und Überweisung der Klageforderung an seine Partei nicht geltend macht.*)
2 a) Die Pfändung in eigene Schuld ist jedenfalls dann zulässig, wenn sie dazu dient, dem Gläubiger die Verrechnung in den Fällen zu ermöglichen, in denen die allgemeinen Aufrechnungsvoraussetzungen nicht vorliegen oder die Aufrechnung aus prozessualen Gründen unstatthaft ist.*)
2 b) Für die Einziehung der gepfändeten Forderung in eigene Schuld reicht es aus, dass der Vollstreckungsgläubiger und Drittschuldner gegenüber dem Vollstreckungsschuldner erklärt, die wechselseitigen Forderungen zu verrechnen.*)
Volltext
IMRRS 2011, 1391
Wohnungseigentum
OLG Oldenburg, Beschluss vom 05.01.2011 - 12 W 296/10
Eine Zustimmung der Inhaber einer dinglichen Rechtsposition zur Aufteilung eines Grundstücks in Wohnungseigentum ist unnötig , weil seine dingliche Rechtsstellung durch die Änderung nicht nachteilig berührt wird.
Volltext
IMRRS 2011, 1388
Prozessuales
LG Coburg, Beschluss vom 04.02.2011 - 41 T 147/10
1. Sofern ein Umschuldungsfall vorliegt, ist der Sicherungsgeber nicht schutzwürdig und auch nicht schutzbedürftig, da der Gläubigerwechsel mit seinem Wissen und Wollen herbeigeführt wurde.
2. Der Notar prüft, ob ein Gläubigerwechsel mit Wissen und Wollen des Schuldners stattgefunden hat. Demgemäß hat sich aus den dem Gläubigerwechsel zugrundeliegenden öffentlichen oder öffentlich beglaubigten Urkunden zu ergeben, ob der Sicherungsgeber die Grundschuldabtretung initiiert hat oder nicht.
Volltext
IMRRS 2011, 1387
Rechtsanwälte und Notare
EuGH, Urteil vom 24.05.2011 - Rs. C-54/08
Das in der Regelung der BRD aufgestellte Staatsangehörigkeitserfordernis für den Zugang zum Notarberuf stellt eine nach dem EG-Vertrag verbotene Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit dar.
Volltext
IMRRS 2011, 1382
Mietrecht
OLG Schleswig, Beschluss vom 06.08.2010 - 2 W 112/10
Ein Saunaverein, der den Zweck verfolgt, den Saunabetrieb in den gemieteten Räumlichkeiten für seine Mitglieder und durch deren ehrenamtliche Tätigkeit aufrecht zu erhalten und die weiteren Kosten aus Mitgliedsbeiträgen zu bestreiten, ist auch dann ein nicht wirtschaftlicher Verein, wenn er aufgrund Vereinbarung mit dem Vermieter (Badbetreiber) Nichtvereinsmitglieder als Besucher gegen Zahlung eines Eintrittspreises dulden muss, der von dem Badbetreiber vereinnahmt wird.*)
Volltext
IMRRS 2011, 1359
Rechtsanwälte
AGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.10.2010 - AGH 3/10
1. Die Angaben des Antragstellers zum Nachweis des Erwerbs besonderer praktischer Erfahrung ("Fallliste") müssen erkennen lassen, welche Sachverhaltskonstellation gegeben war und welche rechtliche Argumentation im betreffenden Fall vorgenommen worden ist.
2. Die Abwertung eines Falles auf 0,5 ist möglich, wenn der Arbeitsaufwand sehr gering ist und der Fall auch nur eine geringfügige Komplexität aufweist.
3. Eine Aufwertung eines Falls kommt in Betracht, wenn der Antragsteller den Nachweis führt, dass nicht nur von einem üblichen, vom Schwierigkeitsgrad her durchschnittlichen Rechtsstreit auszugehen ist.
Volltext
IMRRS 2011, 1346
Notare
OLG Hamm, Beschluss vom 05.10.2010 - 15 Wx 156/09
1. Bei der nach § 16 KostO gebotenen hypothetischen Betrachtung sind anstelle der durch die unrichtige Sachbehandlung verursachten nur solche Kosten anzusetzen, deren Entstehung nach den rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten unvermeidlich oder sicher zu erwarten war. Ein Gestaltungsermessen des Notars kann in diesem Zusammenhang nicht berücksichtigt werden.*)
2. Sind die Gebühren für die selbstständige Beurkundung einer isolierten Löschungsbewilligung (sog. Schubladenlösung) wegen unrichtiger Sachbehandlung nicht zu erheben, kann der Notar an deren Stelle nicht eine Betreuungsgebühr nach § 147 Abs. 2 KostO berechnen, die angefallen wäre, wenn er eine Löschungsbewilligung im Rahmen des Kaufvertrages beurkundet und sich für deren Verwendung einen Treuhandauftrag hätte erteilen lassen.*)
Volltext
IMRRS 2011, 1344
Rechtsanwälte
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.05.2010 - 24 U 211/09
1. Aus dem Umfang einer standardisierten Formular-Vollmacht lässt sich nicht auf den Inhalt des Mandats schließen.*)
2. Hat sich der Mandant vereinbarungsgemäß selbst um die Deckungszusage eines Rechtsschutzversicherers zu bemühen, kann der Rechtsanwalt für die Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer Gebühren nur beanspruchen, wenn er sich ausdrücklich unter Hinweis auf auch insoweit entstehende Gebühren hat beauftragen lassen.*)
3. Der Rechtsanwalt darf, abgesehen von Eilfällen, erst dann tätig werden, wenn entweder die entsprechende Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers vorliegt oder der Mandant in Kenntnis seiner Verpflichtung, die Kosten selbst übernehmen zu müssen, eindeutig den Auftrag erteilt hat.*)
4. Lässt sich der Rechtsanwalt mit der Durchsetzung eines Schmerzensgeldanspruchs beauftragen, dessen Höhe frühere Rechtsprechungserkenntnisse deutlich übersteigt, hat er den Mandanten auch auf die damit verbundenen Gebührenrisiken hinzuweisen.*)
Volltext
IMRRS 2011, 1334
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 24.03.2011 - AnwZ (Brfg) 3/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2011, 1282
Rechtsanwälte
OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.03.2011 - 3 W 69/10
Zur Beanstandung konfrontativen Verhaltens eines Rechtsanwalts im Zivilprozess.
Volltext
IMRRS 2011, 1280
Rechtsanwälte
BGH, Urteil vom 06.04.2011 - IV ZR 232/08
1. Schuldner der nach den §§ 28 Abs. 2 GKG, 107 Abs. 5 OWiG erhobenen Aktenversendungspauschale ist allein derjenige, der mit seiner Antragserklärung gegenüber der aktenführenden Stelle die Aktenversendung unmittelbar veranlasst.*)
2. Die Inrechnungstellung der vom Rechtsanwalt verauslagten Aktenversendungspauschale unterliegt nach § 10 Abs. 1 UStG der Umsatzsteuer. Es liegt insoweit kein durchlaufender Posten i.S. von § 10 Abs. 1 Satz 6 UStG vor.*)
3. Die auf die Aktenversendungspauschale entfallende Umsatzsteuer zählt deshalb zur gesetzlichen Vergütung des Rechtsanwalts, die der Rechtsschutzversicherer seinem Versicherungsnehmer nach §§ 1, 5 (1) Buchst. a der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (hier ARB 2002) zu erstatten hat.*)
Volltext
IMRRS 2011, 1254
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 24.03.2011 - AnwZ (Brfg) 4/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2011, 1242
Rechtsanwälte
OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.11.2009 - 24 U 207/08
1. Unterliegt der Mandant (Arbeitnehmer) im Kündigungsschutzprozess, obwohl die notwendige Zustimmung des Integrationsamtes noch nicht bestandskräftig verweigert war, so hat der Rechtsanwalt dem Mandanten zur fristgerechten Erhebung der Restitutionsklage zum Zwecke erneuter Verhandlung der Kündigungsschutzklage zu raten, nachdem das Verwaltungsgericht den ablehnenden Bescheid des Integrationsamtes rechtskräftig aufgehoben hatte.*)
2. Das Regressgericht hat zu prüfen, ob der Mandant in dem wieder aufgenommenen Kündigungsschutzprozess obsiegt hätte; dies wäre nicht an der abnehmenden Leistungsfähigkeit eines Schwerbehinderten gescheitert, weil ihm der Arbeitgeber einen Arbeitsplatz hätte zuweisen müssen, auf dem er seine eingeschränkte Arbeitskraft noch hätte einsetzen können.*)
Volltext
IMRRS 2011, 1216
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 21.03.2011 - AnwZ (B) 95/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2011, 1209
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 23.03.2011 - AnwZ (Brfg) 9/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2011, 1208
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 21.03.2011 - AnwZ (B) 41/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2011, 1207
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 01.04.2011 - AnwSt (B) 4/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2011, 1199
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 10.03.2011 - VII ZB 3/10
Beantragt ein Rechtsanwalt im Auftrag des Gläubigers den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, mit dem Forderungen des Schuldners gegen drei Drittschuldner gepfändet und dem Gläubiger zur Einziehung überwiesen werden sollen, bezieht sich seine Tätigkeit auf drei Gegenstände. Eine Zusammenrechnung der Gegenstandswerte kommt nicht in Betracht, soweit die Gegenstände wirtschaftlich identisch sind.*)
Volltext
IMRRS 2011, 1196
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 23.03.2011 - AnwZ (Brfg) 6/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2011, 1185
Rechtsanwälte
OLG Brandenburg, Urteil vom 30.03.2011 - 3 U 161/10
1. Allein der Umstand, dass ein Kläger die bestrittene Höhe seiner Forderung unter Beweis stellt, kann nicht schon dahin verstanden werden, Streitgegenstand solle über einen bezifferten Klageantrag hinaus der sich aufgrund der gerichtlichen Beweisaufnahme letzten Endes insgesamt ergebende Schadensbetrag sein. Denn Gericht und Gegner müssen sich im Hinblick auf die Verjährung ebenso wie für den Umfang der Rechtskraft auf die Bezifferung im Klageantrag verlassen können.*)
2. Der Formulierung in der Klageschrift, es sei "mindestens" der bezifferte Schaden entstanden, kann nicht entnommen werden, auch ein weitergehender, über den "Mindestschaden" hinausgehender Anspruch solle bereits Gegenstand der ursprünglich erhobenen Klage sein.*)
3. Eine "Mindestklage" in dem Sinne, dass lediglich ein Mindestbetrag beziffert, gleichwohl der gesamte Anspruch geltend gemacht wird, wie es insbesondere bei Schmerzensgeldklagen häufig der Fall ist, ist zu unterscheiden von der bloßen Darlegung eines Mindestschadens. Eine Partei, die vorträgt, ihr sei mindestens ein bestimmter Schaden, möglicherweise aber auch ein darüber hinausgehender Schaden entstanden, erklärt damit noch nicht, dass sie auch diesen weitergehenden Schaden schon zum Gegenstand ihrer Klage machen will. Dazu bedarf es einer eigenständigen Erklärung, wie sie insbesondere mit einer entsprechenden Formulierung des Klageantrages zum Ausdruck gebracht werden kann.*)
Volltext
IMRRS 2011, 1174
Rechtsanwälte
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.04.2011 - 24 U 214/09
1. Eine Vereinbarung, in der der Rechtsanwalt auf sein Honorar verzichten soll, bedarf nur der Schriftform, wenn die Beurkundung nach dem Willen der Vertragspartner Abschlussvoraussetzung sein soll.*)
2. Bezichtigt der Mandant den Rechtsanwalt der Lüge, der Verleumdung und strafrechtlich relevanter Handlungen, so ist es diesem nicht mehr zumutbar, das Mandat weiterzuführen.*)
3. Ist die Honorarforderung des Rechtsanwalts entscheidungsreif, so kann ein Vorbehaltsurteil ergehen, wenn die von dem Mandanten zur Aufrechnung gestellte Schadensersatzforderung aus einem Mandat hergeleitet wird, für das der Rechtsanwalt Honorar nicht begehrt.*)
Volltext
IMRRS 2011, 1173
Rechtsanwälte
OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.02.2011 - 24 U 112/09
1. Eine Zeittaktklausel, die die Aufrundung nur der letzten pro Tag angefangenen Viertelstunde vorsieht, ist nicht zu beanstanden (Abgrenzung zu Senat NJW-RR 2007, 129).*)
2. Der Rechtsanwalt darf Kosten für Tätigkeiten gegenüber der Rechtsschutzversicherung nur abrechnen, wenn er den Mandanten zuvor darauf hingewiesen hat, dass die Einholung der Deckungszusage zusätzliche Kosten entstehen lässt.*)
3. Der von dem Rechtsanwalt nachgewiesene Zeitaufwand kann nur dann in vollem Umfang berücksichtigt werden, wenn er in einem angemessenen Verhältnis zu Schwierigkeit, Umfang und Dauer der zu bearbeitenden Angelegenheit steht.*)
Volltext
IMRRS 2011, 1170
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 10.03.2011 - VII ZB 37/10
Werden im Büro eines Anwalts zwei Fristenkalender geführt, die für die Fristenkontrolle maßgeblich sind, so darf ein Erledigungsvermerk in die Handakte erst dann aufgenommen werden, wenn die Fristen in beiden Kalendern eingetragen sind.*)
Volltext
IMRRS 2011, 1166
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 21.03.2011 - AnwZ (B) 19/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2011, 1164
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 21.03.2011 - AnwZ (B) 36/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2011, 1163
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 21.03.2011 - AnwZ (B) 27/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2011, 1156
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 21.03.2011 - AnwZ (B) 26/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2011, 1155
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 07.02.2011 - AnwZ (B) 13/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2011, 1154
Rechtsanwälte
BGH, Urteil vom 24.03.2011 - IX ZR 197/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2011, 1153
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 21.03.2011 - AnwZ (B) 33/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2011, 1148
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 22.03.2011 - II ZB 19/09
Die im Rahmen der Organisation einer wirksamen Fristenkontrolle dem Prozessbevollmächtigten obliegende Pflicht, das beantragte Fristende nebst Vorfrist bei oder alsbald nach Einreichung eines Verlängerungsantrags im Fristenkalender einzutragen, hängt nicht davon ab, in welchem zeitlichen Abstand zum Ende der ursprünglichen Frist ein Fristverlängerungsantrag gestellt wird.*)
Volltext
IMRRS 2011, 1135
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 21.03.2011 - AnwZ (B) 37/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2011, 1125
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 21.03.2011 - AnwZ (B) 31/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2011, 1124
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 23.03.2011 - AnwSt (R) 11/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2011, 1121
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 29.03.2011 - VI ZB 25/10
Den Rechtsanwalt, dem aufgrund eines Büroversehens eine Fristsache als nicht fristgebunden vorgelegt wird, trifft ein eigenes Verschulden an der Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist, wenn er sich nicht in angemessener Zeit durch einen Blick in die Akten wenigstens davon überzeugt, was zu tun ist und wie lange er sich mit der Bearbeitung Zeit lassen kann.*)
Volltext
IMRRS 2011, 1118
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 24.03.2011 - AnwZ (B) 13/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2011, 1109
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 22.03.2011 - AnwZ (Brfg) 7/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2011, 1108
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 21.03.2011 - AnwZ (B) 97/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2011, 1102
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Urteil vom 04.11.2010 - I ZR 118/09
1. Ein Verweis auf die Erlaubnistatbestände der §§ 5 bis 8 RDG reicht bei einem verallgemeinernd abstrakt gefassten Unterlassungsantrag zur hinreichenden Konkretisierung der Merkmale nicht aus, unter denen eine Rechtsdienstleistung zulässigerweise erbracht werden darf.*)
2. Die Beurteilung der Verkehrsfähigkeit eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union zulässigerweise in den Verkehr gebrachten Erzeugnisses im Inland erfordert regelmäßig eine rechtliche Prüfung im Sinne von § 2 Abs. 1 RDG.*)
3. Der Erlaubnistatbestand des § 5 Abs. 1 Satz 1 RDG setzt nicht voraus, dass die sachgerechte Erfüllung der Hauptleistung beeinträchtigt wird, wenn nicht auch die Nebenleistung in Form der Rechtsdienstleistung erbracht wird.*)
Volltext
IMRRS 2011, 1097
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 17.03.2011 - AnwZ (B) 74/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2011, 1082
Versicherungen
OLG Frankfurt, Urteil vom 07.05.2009 - 3 U 200/08
1. Bei der Tätigkeit des Anwalts im Zusammenhang mit dem Angebot eines Aufhebungsvertrages und der anschließenden Kündigung handelt es sich nicht um denselben Gegenstand im Sinne der Vorbemerkung 3 Abs. 4 RVG-VV.*)
2. Das Angebot eines Arbeitsgebers auf Abschluss eines Aufhebungsvertrags stellt keinen Verstoß gegen Rechtspflichten i. S. des § 4 I lit. c ARB 2000 dar.
Volltext
IMRRS 2011, 1073
Immobilien
OLG Frankfurt, Urteil vom 12.05.2010 - 4 U 219/09
1. Die hinreichende Aufklärung der Urkundsbeteiligten hinsichtlich der rechtlichen Problematik der Beurkundung eines Verfügungsgeschäfts über ein in der Türkei belegenes Wohneigentum setzt gemäß § 17 III 1 BeurkG den Hinweis auf das möglicherweise zur Anwendung berufene ausländische Recht voraus.*)
2. Gemäß § 17 III 2 BeurkG muss ein Notar die Beteiligten zwar nicht über den Inhalt ausländischer Rechtsordnungen belehren; er muss indes die Beteiligten darauf hinweisen, dass eine Orientierung am deutschen Recht zur Unwirksamkeit des beurkundeten Rechtsgeschäfts führen kann.*)
3. Wenn sich die Beteiligten mit dem nicht zufrieden geben und auf der Beurkundung bestehen, kann der Notar nach § 15 I 1 BNotO eine Urkundstätigkeit ablehnen, oder er muss bei Zweifeln an der Wirksamkeit des Geschäfts gemäß § 17 II 2 BeurkG seine Belehrung und die dazu abgegebenen Erklärungen der Beteiligten in der Urkunde vermerken.*)
4. Fehlt ein solcher Vermerk, so kehrt sich im Haftungsprozess die Beweislast dahingehend um, dass nicht der Anspruchsteller das Fehlen der Belehrung, sondern der Notar deren Erteilung zu beweisen hat.*)
5. Hat der Notar nicht in dem erforderlichen Umfang belehrt und erfährt er nach Beurkundung positiv von der Unwirksamkeit des Geschäfts, so hat er die Urkundsbeteiligten auf die Unwirksamkeit hinzuweisen, gemäß § 17 I 1 BeurkG den wahren Willen der Beteiligten zu erforschen und ihnen den zur Erreichung des Ziels geeigneten Weg vorzuschlagen.*)
Volltext
IMRRS 2011, 0997
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 15.03.2011 - VI ZB 45/09
Die Kosten eines außergerichtlichen Vergleichs gehören nur dann zu den erstattungsfähigen Kosten des Rechtsstreits, wenn die Parteien dies vereinbart haben.*)
Volltext
IMRRS 2011, 0996
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 02.03.2011 - AnwZ (B) 50/10
1. § 112a Abs. 1 BRAO eröffnet in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen den Rechtsweg zum Anwaltsgerichtshof. Von dieser weit gespannten Zuständigkeit sind alle Streitigkeiten umfasst, die aus der Anwendung der Bundesrechtsanwaltsordnung und der auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen und Satzungen resultieren und die nicht ausdrücklich dem Anwaltsgericht oder einem anderen Gericht zugewiesen sind.*)
2. Die Zuständigkeit des Anwaltsgerichts ist beschränkt auf die Verhängung anwaltsgerichtlicher Maßnahmen gegen einen Rechtsanwalt (§§ 113, 114, 119 BRAO) und - in den Fällen geringfügiger Pflichtverletzungen - auf eine gerichtliche Entscheidung gegen eine von der Anwaltskammer erteilte Rüge (§§ 74, 74a BRAO). Für rechtliche Streitigkeiten, die aus Anlass eines solchen Verfahrens entstehen, ist grundsätzlich keine Annexzuständigkeit des Anwaltsgerichts begründet.*)
3. Verneint der Anwaltsgerichtshof seine Zuständigkeit mit der Begründung, das Anwaltsgericht sei zur Entscheidung über den gestellten Antrag berufen, ist dessen Entscheidung unter den Voraussetzungen des § 17a Abs. 4 Satz 4 GVG mit der Beschwerde zum Bundesgerichtshof (§ 112a Abs. 2 Nr. 2 BRAO) anfechtbar.*)
Volltext
IMRRS 2011, 0985
Handelsrecht
BGH, Beschluss vom 01.03.2011 - II ZB 6/10
1. Weigert sich das Registergericht wegen formaler Beanstandungen, eine von einem Notar eingereichte Gesellschafterliste in den Registerordner aufzunehmen, hat der Notar ein eigenes Beschwerderecht.*)
2. Die Umnummerierung abgetretener Geschäftsanteile in der Gesellschafterliste ist dann zulässig, wenn jeder Geschäftsanteil durch die Angabe der bisherigen Nummerierung zweifelsfrei zu identifizieren bleibt.*)
Volltext
IMRRS 2011, 0978
Rechtsanwälte
BGH, Urteil vom 14.10.2010 - I ZR 212/08
Verlangt ein Mandant, der aufgrund einer Abmahnung Kenntnis von der Unvollständigkeit der Markenrecherche hat, die sein Rechtsanwalt für ihn durchgeführt hat, von diesem Anwalt Schadensersatz, muss er sich unter Umständen ein Verschulden des von ihm zur Abwehr der Abmahnung eingeschalteten Zweitanwalts anrechnen lassen.*)
Volltext




