Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
3027 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IMRRS 2010, 1108
Notare
BGH, Beschluss vom 22.03.2010 - NotZ 21/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2010, 1106
Notare
BGH, Beschluss vom 22.03.2010 - NotZ 12/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2010, 1040
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 03.12.2009 - IX ZB 142/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2010, 1036
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 14.12.2009 - NotSt (B) 2/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2010, 1032
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 07.12.2009 - AnwZ (B) 70/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2010, 1030
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 07.12.2009 - AnwZ (B) 113/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2010, 1024
Zwangsvollstreckung
BGH, Beschluss vom 10.12.2009 - I ZB 36/09
1. Der Schuldner kann seinen Widerspruch nach § 900 Abs. 4 ZPO auch darauf stützen, dass die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung für ihn eine sittenwidrige Härte i.S. von § 765a Abs. 1 Satz 1 ZPO bedeute.*)
2. Der Umstand, dass dem Schuldner im Falle der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO der Widerruf seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft droht, rechtfertigt nicht ohne weiteres die Annahme einer mit den guten Sitten unvereinbaren Härte i.S. von § 765a Abs. 1 Satz 1 ZPO.*)
Volltext
IMRRS 2010, 1022
Prozessuales
BGH, Urteil vom 07.12.2009 - StbSt (R) 2/09
Zur Kompensation rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung im berufsrechtlichen Verfahren der Steuerberater.*)
Volltext
IMRRS 2010, 1008
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 22.03.2010 - NotZ 16/09
1. Die Regelung in §§ 47 Nr. 1, 48a BNotO, wonach das Amt des Notars mit Erreichen der Altersgrenze von 70 Jahren erlischt, ist mit dem Grundgesetz vereinbar.*)
2. Sie verstößt auch nicht gegen das aus der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf folgende Verbot der Diskriminierung aufgrund des Alters.*)
Volltext
IMRRS 2010, 1004
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 09.03.2010 - AnwZ (B) 121/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2010, 1001
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 08.02.2010 - AnwZ (B) 96/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2010, 0997
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 18.03.2010 - AnwZ (B) 58/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2010, 0995
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 16.03.2010 - VI ZB 46/09
Ein Prozessbevollmächtigter darf mit der Bewilligung einer erstmals beantragten Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist rechnen, wenn er zur Begründung des Verlängerungsantrags darauf verweist, eine ausreichende Rücksprache mit dem Mandanten und die notwendige Beschaffung von Unterlagen hätten innerhalb der Berufungsbegründungsfrist nicht erfolgen können. In der Regel reicht die pauschale Berufung auf einen dieser Gründe in der Antragsschrift aus; eine weitere Substantiierung oder Glaubhaftmachung ist nicht erforderlich.*)
Volltext
IMRRS 2010, 0994
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 22.03.2010 - AnwZ (B) 121/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2010, 0991
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 05.03.2010 - AnwZ (B) 41/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2010, 0979
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 22.03.2010 - AnwZ (B) 114/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2010, 0975
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 25.02.2010 - I ZB 66/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2010, 0966
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 22.03.2010 - AnwZ(B) 28/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2010, 0962
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 05.03.2010 - AnwZ (B) 12/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2010, 0960
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 09.12.2009 - XII ZB 154/09
Ein Rechtsanwalt darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass seine Büroangestellte, die sich bisher als zuverlässig erwiesen hat, eine konkrete schriftliche Einzelanweisung befolgt. Deshalb ist er im Allgemeinen nicht verpflichtet, sich anschließend über die Ausführung seiner Weisung zu vergewissern. Auf allgemeine organisatorische Vorkehrungen bzw. Anweisungen für die Fristwahrung in einer Anwaltskanzlei kommt es in solchen Fällen nicht mehr an.*)
Volltext
IMRRS 2010, 0941
Rechtsanwälte
OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.03.2010 - 11 Verg 9/09
1. Auch soweit sich die Verfahrensgebühr für das Verfahren vor der Vergabekammer nach Nr. 2301 RVG-VV richtet, weil der Anwalt bereits im Vergabeverfahren tätig war, kommt der Ansatz der Höchstgebühr nur in Frage, wenn es sich um ein überdurchschnittlich schwieriges oder umfangreiches Nachprüfungsverfahren handelt.*)
2. Handelt es sich um eine tatsächlich und rechtlich nicht einfache Sache und hat eine mündliche Verhandlung stattgefunden, kann eine 1,1-fache Gebühr im Einzelfall angemessen sein.*)
Volltext
IMRRS 2010, 0924
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 02.03.2010 - II ZR 62/06
Die Erhöhung der Wertgrenze für die Anwaltsgebühren auf 100 Mio. EUR nach § 22 Abs. 2 Satz 2 RVG setzt voraus, dass die dort als "in derselben Angelegenheit" für die mehreren Auftraggeber bezeichnete anwaltliche Tätigkeit verschiedene Gegenstände betrifft.*)
Volltext
IMRRS 2010, 0897
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 07.12.2009 - AnwZ (B) 111/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2010, 0893
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 02.12.2009 - AnwZ (B) 41/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2010, 0888
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 03.12.2009 - IX ZB 238/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2010, 0881
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 03.12.2009 - AnwZ (B) 48/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2010, 0874
Rechtsanwälte
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.12.2009 - 24 U 79/09
1. Obgleich es dem Rechtsanwalt nicht obliegt, die Erfolgsaussicht eines Rechtsstreits mit mathematischer Genauigkeit anzugeben, muss er den Mandanten auf ein besonders hohes Risiko aufmerksam machen.
2. Bevor der Rechtsanwalt dem Mandanten nach der Ehescheidung trotz Gütertrennung zur Durchsetzung eines Ausgleichsanspruchs rät, hat er ihn nach allen relevanten, also auch ihm ungünstigen Umständen zu befragen, um die notwendige Abwägung der Interessen beider Ehegatten vornehmen zu können.*)
3. Bei Zurückweisung der Berufung durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO ist eine Kostenentscheidung im Verhältnis der Werte von Haupt- und Anschlussberufung zu treffen (Bestätigung von Senat NJW 2003, 1260).
Volltext
IMRRS 2010, 0868
Rechtsanwälte
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.02.2010 - 24 U 156/09
1. Auf den Rechtsschutzversicherer, der vertragsgemäß Leistungen an den Rechtsanwalt des Versicherungsnehmers zur Einzahlung bei Gericht erbringt, geht ein etwaiger Kostenerstattungsanspruch des Mandanten mangels Entstehung nicht über, wenn der Rechtsanwalt die ihm überlassenen Mittel nicht bestimmungsgemäß an das Gericht weiterleitet.*)
2. Gegen zweckgebunden vereinnahmte Gelder darf der Rechtsanwalt auch dann nicht aufrechnen, wenn die zur Aufrechnung gestellten Honoraransprüche aus demselben Mandat stammen; stammen sie aus anderen Mandaten, gilt das erst recht.*)
3. Es ist dem Rechtsanwalt versagt, eine durch schwerwiegende Vertragsverstöße erlangte Aufrechnungslage zu seinem Vorteil auszunutzen.*)
Volltext
IMRRS 2010, 0867
Rechtsanwälte
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.12.2009 - 24 U 89/09
1. Ob ein vereinbartes Pauschalhonorar die gesetzliche Vergütung überschreitet, ergibt sich aus einem Vergleich der gesamten gesetzlichen Vergütung mit dem gesamten vereinbarten Pauschalhonoraraufwand und lässt sich regelmäßig erst nach dem Ende des Mandats feststellen.*)
2. Eine freiwillig und ohne Vorbehalt geleistete Zahlung liegt nur dann vor, wenn der Mandant sie in Kenntnis der Gebührenüberschreitung erbracht hat.*)
Volltext
IMRRS 2010, 0836
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 07.12.2009 - AnwZ (B) 115/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2010, 0818
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 10.12.2009 - VII ZB 31/09
Auch bei der eingeschränkten pauschalen Bewilligung der Prozesskostenhilfe für die Zwangsvollstreckung gemäß § 119 Abs. 2 ZPO ist die Notwendigkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts in Anwendung des § 121 Abs. 2 ZPO für die jeweilige Maßnahme der Zwangsvollstreckung zu prüfen.*)
Volltext
IMRRS 2010, 0814
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 07.12.2009 - AnwZ (B) 120/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2010, 0810
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 10.12.2009 - VII ZB 41/09
Im Kostenfestsetzungsverfahren kommt die Anrechnung einer Geschäftsgebühr nach den Nummern 2300 bis 2303 RVG VV auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens nicht in Betracht, wenn beide Gebühren von verschiedenen Rechtsanwälten verdient worden sind.*)
Volltext
IMRRS 2010, 0808
Rechtsanwälte
OLG Brandenburg, Urteil vom 24.02.2010 - 3 U 5/09
Zur Haftung des Rechtsanwalts auf entgangenen Gewinn wegen nicht sachgerechter Betreibung einer Räumungssache.
Volltext
IMRRS 2010, 0806
Rechtsanwälte
OLG Celle, Beschluss vom 06.04.2010 - 2 W 79/10
Der Senat hält mit Rücksicht auf die Rechtsprechung des XII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (vgl. IMR 2010, 116) nicht mehr an seiner Auffassung fest, dass es sich bei der Neuregelung des § 15a RVG um eine Gesetzesänderung handele, auf die die Übergangsregelung des § 60 Abs. 1 RVG Anwendung findet.*)
Volltext
IMRRS 2010, 0802
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 07.12.2009 - AnwZ (B) 104/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2010, 0797
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 02.12.2009 - AnwZ (B) 58/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2010, 0785
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Urteil vom 10.12.2009 - IX ZR 238/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2010, 0779
Öffentliches Baurecht
BVerwG, Beschluss vom 22.12.2009 - 4 BN 54.09
1. Eine Fristverkürzung auf nur sechs Tage ist auch dann nicht möglich, wenn der Prozessbevollmächtigte eines Beigeladenen auf Grund der Vertretung des Beigeladenen im Anfechtungsverfahren gegen die Baugenehmigung mit der Materie vertraut war.
2. Sofern dem Rechtsanwalt der Sozietät die Vorbereitung des Termins nicht zuzumuten ist, kann der Beteiligte nicht darauf verwiesen werden, sich durch einen anderen Rechtsanwalt der Sozietät vertreten zu lassen.
Volltext
IMRRS 2010, 0762
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 09.03.2010 - AnwZ (B) 31/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2010, 0760
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 08.02.2010 - AnwZ (B) 11/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2010, 0755
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 11.03.2010 - IX ZB 82/08
§ 15a RVG gilt auch in Altfällen.
Volltext
IMRRS 2010, 0754
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 08.02.2010 - AnwZ (B) 6/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2010, 0752
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 08.02.2010 - AnwZ (B) 67/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2010, 0751
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 09.03.2010 - AnwZ (B) 13/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2010, 0750
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 25.02.2010 - AnwZ (B) 97/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2010, 0745
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 02.03.2010 - VI ZR 284/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2010, 0720
Rechtsanwälte
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.02.2010 - 24 U 100/09
1. Wegen fehlerhafter Beratung des Mandanten über dessen Pflichten während der Insolvenzreife kann der Rechtsanwalt vom Insolvenzverwalter nur in Regress genommen werden, wenn die geschuldete Beratung einen Schaden der Insolvenzgläubiger vermieden hätte.*)
2. Hätte der Mandant bei Insolvenzreife gegen Zuführung neuer Mittel durch einen Unterhaltspflichtigen auf notwendigen Unterhalt verzichtet, wäre die Insolvenzmasse nicht verkürzt worden.*)
3. Die Insolvenzgläubiger des Mandanten stehen nicht im Schutzbereich eines Anwaltsdienstvertrages, der die Beratung des Mandanten wegen drohender Insolvenz bezweckt.*)
Volltext
IMRRS 2010, 0718
Rechtsanwälte
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.11.2009 - 24 U 57/09
1. Wird der Rechtsanwalt beauftragt, den Abschluss eines Darlehensvertrages mit einer Bank zu von dieser angeblich zugesagten Konditionen herbeizuführen, weil dem Mandanten nur ein ungünstigeres Darlehensangebot einer anderen Bank vorliegt, so beschränkt sich der Gegenstandswert der Tätigkeit auf die Zinsdifferenz.*)
2. Erhält der Rechtsanwalt den Auftrag, bezüglich eines Versicherungsantrags das vereinbarte Widerrufsrecht des Mandanten auszuüben, ist die Tätigkeit nach den Wertvorschriften des GKG zu bemessen.*)
3. Zur Berechnung des Mehrvertretungszuschlags nach RVG-VV Nr. 1008.*)
Volltext
IMRRS 2010, 0708
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 04.02.2010 - I ZB 3/09
Die einer Kanzleiangestellten erteilte konkrete Weisung, die in der Berufungsschrift angegebene Faxnummer des Berufungsgerichts noch einmal zu überprüfen, reicht in Verbindung mit der in der Rechtsanwaltskanzlei bestehenden allgemeinen Weisung, zur Ermittlung der Telefaxnummer des zuständigen Gerichts das Ortsverzeichnis "Gerichte und Finanzbehörden" zu verwenden, aus, um Fehler bei der Ermittlung der Faxnummer oder ihrer Übertragung in den Schriftsatz aufzudecken. Es ist dann ausnahmsweise nicht erforderlich, die Faxnummer nach dem Absenden des Schriftsatzes nochmals anhand eines zuverlässigen Verzeichnisses zu überprüfen.*)
Volltext




