Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
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IMRRS 2010, 0707
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 22.02.2010 - II ZB 8/09
Wegen des eindeutigen, einer Auslegung nicht zugänglichen Wortlauts des § 155 Abs. 5 Satz 1 BRAO und des darin zum Ausdruck kommenden Willens des Gesetzgebers, aus Gründen der Rechtssicherheit Rechtshandlungen eines Rechtsanwalts auch dann als wirksam zu behandeln, wenn der Rechtsanwalt damit einem ihm gegenüber verhängten Berufsverbot zuwider handelt, muss - ungeachtet der damit verbundenen, den Rechtsanwalt unbillig begünstigenden Rechtsfolgen - auch die fristgerechte Einlegung der Berufung durch einen sich selbst vertretenden Rechtsanwalt, der in Kenntnis des gegen ihn verhängten Berufsverbots und unter Verstoß gegen § 155 Abs. 2 i.V.m. § 155 Abs. 4 letzter Halbsatz BRAO handelt, als fristwahrende, wirksame Berufung behandelt werden.*)
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IMRRS 2010, 0706
Rechtsanwälte
BGH, Urteil vom 11.03.2010 - IX ZR 104/08
1. Hat ein Rechtsanwalt in einem Scheidungsverbundverfahren bezifferte Ansprüche seines Mandanten auf Hausratsteilung geltend gemacht, kann er sich in einem später gegen ihn geführten Regressprozess nicht darauf beschränken, den Wert der Gegenstände unsubstantiiert zu bestreiten.*)
2. Hat ein Rechtsanwalt dem Mandanten pflichtwidrig zum Abschluss eines Vergleichs geraten, der zu einem Verlust von Versorgungsausgleichsansprüchen geführt hat, kann der Mandant lediglich die Feststellung begehren, vom Zeitpunkt der Rentenberechtigung an so gestellt zu werden, als sei dieser Betrag auf sein Versicherungskonto eingezahlt worden, wenn eine die Rente erhöhende Zahlung an den Rentenversicherungsträger nach dem Sozialversicherungsrecht nicht zulässig ist.*)
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IMRRS 2010, 0672
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 03.02.2010 - XII ZB 177/09
§ 15a RVG ist auch auf Altfälle anzuwenden (Bestätigung des Beschlusses vom 09.12.2009 - XII ZB 175/07, IMR 2010, 116).
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IMRRS 2010, 0607
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 08.02.2010 - AnwZ (B) 2/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 0601
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 25.02.2010 - AnwZ (B) 81/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 0598
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 28.01.2010 - VII ZB 74/09
Für die Erinnerung gegen Vollstreckungsmaßnahmen fällt keine gesonderte Gebühr nach RVG VV Nr. 3500 an.*)
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IMRRS 2010, 0546
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 02.02.2010 - XI ZB 23/08
Ein anwaltliches Organisationsverschulden liegt vor, wenn ein Rechtsanwalt einen EDV-gestützten Fristenkalender verwendet, aber nicht anordnet, dass die Eingaben in diesen Kalender jeweils durch Ausgabe der eingegebenen Einzelvorgänge über einen Drucker oder durch Ausgabe eines Fehlerprotokolls kontrolliert werden.*)
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IMRRS 2010, 0533
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 12.11.2009 - I ZB 101/08
Die für die Notwendigkeit der Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts erforderlichen besonderen Umstände setzen, wenn sie nicht aus der Natur des Streitfalls folgen, jedenfalls voraus, dass die außergerichtliche Bearbeitung der Sache aufgrund einer allgemeinen Maßnahme der Betriebsorganisation und nicht nur im Einzelfall für die Partei an dem Ort erfolgt, an dem der auswärtige Rechtsanwalt seine Kanzlei hat.*)
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IMRRS 2010, 0532
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 27.01.2010 - AnwZ (B) 71/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 0522
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 08.02.2010 - AnwZ (B) 5/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 0512
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 18.02.2010 - AnwZ (B) 101/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 0509
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 27.01.2010 - AnwZ (B) 104/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 0506
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 08.02.2010 - II ZB 10/09
Zu den zur Ermöglichung einer Gegenkontrolle erforderlichen Vorkehrungen im Rahmen der Fristenkontrolle gehört, dass die Rechtsmittelfristen in der Handakte notiert werden und die Handakte durch entsprechende Erledigungsvermerke oder auf sonstige Weise erkennen lässt, dass die Fristen in den Fristenkalender eingetragen worden sind. Wird dem Rechtsanwalt die Sache im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung zur Bearbeitung vorgelegt, hat er die Einhaltung seiner Anweisungen zur Berechnung und Notierung laufender Rechtsmittelfristen einschließlich deren Eintragung in den Fristenkalender auch dann eigenverantwortlich zu prüfen, wenn die Handakte zur Bearbeitung nicht zugleich mit vorgelegt worden ist.*)
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IMRRS 2010, 0480
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 08.02.2010 - AnwZ (B) 81/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 0474
Rechtsanwälte
BGH, Urteil vom 04.02.2010 - IX ZR 18/09
1. Die aus dem Überschreiten des fünffachen Satzes der gesetzlichen Gebühren herzuleitende Vermutung der Unangemessenheit eines vereinbarten Verteidigerhonorars kann durch die Darlegung entkräftet werden, dass die vereinbarte Vergütung im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände angemessen ist (Modifikation von BGHZ 162, 98).*)
2. Veranlasst der Verteidiger den Mandanten mit dem Hinweis, andernfalls das Mandat niederzulegen, zum Abschluss einer die gesetzlichen Gebühren überschreitenden Vergütungsvereinbarung, kann der Mandant seine Erklärung nur dann wegen widerrechtlicher Drohung anfechten, wenn ihn der Verteidiger erstmals unmittelbar vor oder in der Hauptverhandlung mit diesem Begehren konfrontiert.*)
3. Wird zugunsten des Rechtsanwalts ein Stundenhonorar vereinbart, hat er die während des abgerechneten Zeitintervalls erbrachten Leistungen konkret und in nachprüfbarer Weise darzulegen.*)
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IMRRS 2010, 0472
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 08.02.2010 - AnwZ (B) 56/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 0468
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 08.02.2010 - AnwZ (B) 92/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 0465
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 02.02.2010 - VI ZB 58/09
Der Rechtsanwalt darf das Empfangsbekenntnis nur unterzeichnen und zurückgeben, wenn sichergestellt ist, dass in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten und vermerkt ist, dass die Frist im Fristenkalender notiert worden ist.*)
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IMRRS 2010, 0461
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 08.02.2010 - AnwZ (B) 91/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 0458
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 18.11.2009 - IV ZR 36/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 0450
Rechtsanwälte
LG Düsseldorf, Beschluss vom 01.10.2009 - 25 T 528/09
Bei Erhebung von Anfechtungsklage durch mehrere Wohnungseigentümer kann trotz § 50 WEG die Beauftragung verschiedener Anwälte notwendig sein.
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IMRRS 2010, 0449
Rechtsanwälte
LG Düsseldorf, Beschluss vom 01.10.2009 - 25 T 527/09
Bei Erhebung von Anfechtungsklage durch mehrere Wohnungseigentümer kann trotz § 50 WEG die Beauftragung verschiedener Anwälte notwendig sein.
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IMRRS 2010, 0448
Rechtsanwälte
LG Düsseldorf, Beschluss vom 01.10.2009 - 25 T 526/09
Bei Erhebung von Anfechtungsklage durch mehrere Wohnungseigentümer kann trotz § 50 WEG die Beauftragung verschiedener Anwälte notwendig sein.
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IMRRS 2010, 0447
Wohnungseigentum
LG Düsseldorf, Beschluss vom 01.10.2009 - 25 T 525/09
Bei Erhebung von Anfechtungsklage durch mehrere Wohnungseigentümer kann trotz § 50 WEG die Beauftragung verschiedener Anwälte notwendig sein.
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IMRRS 2010, 0389
Rechtsanwälte
LG Essen, Beschluss vom 05.05.2009 - 10 S 3/09
Ein Schreiben des Mandants, das wohl eine Reaktion auf die Mitteilung der fehlenden Erfolgsaussicht der Berufung war und in dem erstmals die Rede davon war, dass vor Berufungseinlegung die Gerichtsakte hätte eingesehen werden sollen, gibt dem Rechtsanwalt hinreichenden Anlass zur Mandatskündigung. Infolgedessen verliert der Rechtsanwalt seinen Vergütungsanspruch nicht etwa deshalb , weil er das Mandat zur Unzeit niedergelegt hätte.
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IMRRS 2010, 0385
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 18.01.2010 - AnwZ (B) 3/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 0373
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 28.01.2010 - III ZB 64/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 0359
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 28.01.2010 - III ZR 75/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 0357
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 15.12.2009 - VIII ZR 296/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 0345
Rechtsanwälte
OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.02.2010 - 24 U 183/05
1. Eine formularmäßige 15-Minuten-Zeittaktklausel verstößt wegen Benachteiligung des Mandanten gegen § 307 BGB (Bestätigung von Senat NJW-RR 2007, 129).*)
2. Die Angemessenheit eines Zeithonorars ist danach zu beurteilen, ob im konkreten Fall diese Honorarform, der ausgehandelte Stundensatz und die Bearbeitungszeit angemessen sind und in welchem Verhältnis das abgerechnete Honorar zu der gesetzlichen Vergütung steht.*)
3. Ein vereinbartes und fälliges Zeithonorar ist erst dann einforderbar, wenn dem Mandanten eine schriftliche Berechnung mitgeteilt worden ist, die den Anforderungen für die Abrechnung gesetzlicher Vergütungen entspricht und knappe Leistungsbeschreibungen enthält, die dem Mandanten die Prüfung der anwaltlichen Tätigkeit ermöglichen.*)
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IMRRS 2010, 0344
Rechtsanwälte
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.12.2009 - 24 U 107/09
1. Zahlt nach Auflösung einer Sozietät (Partnergesellschaft) ein Partner dem Mandanten von einem gegnerischen Haftpflichtversicherer eingegangene Fremdgelder aus, so lässt sich diese Zahlung nicht nachträglich als Darlehensgewährung deklarieren mit der Folge, dass der Mandant von einem anderen Partner die Herausgabe noch fordern könnte.*)
2. Zur Frage der Interessenkollision, wenn sich der Mandant von dem zahlenden Partner in dem Rechtstreit mit dem anderen Partner vertreten lässt.*)
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IMRRS 2010, 0328
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 28.10.2009 - VIII R 78/05
1. Lässt sich der Regelungsgehalt eines Verlangens zur Vorlage von Unterlagen auch nicht durch Auslegung unter Berücksichtigung der dem Adressaten bekannten Umstände hinreichend klar ermitteln, ist das Verlangen rechtswidrig und nicht nach §§ 328 ff. AO vollstreckbar.*)
2. Ein Vorlageverlangen ist in der Regel übermäßig und damit rechtswidrig, wenn es sich auf Unterlagen richtet, deren Existenz beim Steuerpflichtigen ihrer Art nach nicht erwartet werden kann.*)
3. Vorlageverweigerungsrechte aus § 104 Abs. 1 AO bestehen auch in der beim Berufsgeheimnisträger (Rechtsanwalt, Steuerberater usw.) selbst stattfindenden Außenprüfung, jedoch kann das FA grundsätzlich die Vorlage der zur Prüfung erforderlich erscheinenden Unterlagen in neutralisierter Form verlangen.*)
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IMRRS 2010, 0289
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 18.01.2010 - AnwZ (B) 65/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 0272
Rechtsanwälte und Notare
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.12.2009 - 3 Wx 91/09
Eine Notarbeschwerde wegen Amtsweigerung, die darauf abzielt, den Notar zu einer Amtshandlung anzuweisen, die er weder vornehmen kann noch darf (hier: Anweisung, mit der von ihm wegen Vertragsrücktritts verweigerten Abwicklung des beurkundeten Kaufvertrages nach erfolgter Löschung der Auflassungsvormerkung fortzufahren), ist nicht zulässig.*)
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IMRRS 2010, 0271
Rechtsanwälte und Notare
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.12.2009 - 3 Wx 92/09
Eine Notarbeschwerde wegen Amtsweigerung, die darauf abzielt, den Notar zu einer Amtshandlung anzuweisen, die er weder vornehmen kann noch darf, (hier: Anweisung, mit der von ihm wegen Vertragsrücktritts verweigerten Abwicklung des beurkundeten Kaufvertrages nach erfolgter Löschung der Auflassungsvormerkung fortzufahren) ist nicht zulässig.*)
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IMRRS 2010, 0270
Steuerrecht
OLG Celle, Urteil vom 03.02.2010 - 3 U 194/09
1. Zur Pflicht des Steuerberaters auf Nachfrage seines Mandanten, der die Absicht hat, ein vor Ablauf von zehn Jahren erworbenes und zwischenzeitlich in das Betriebsvermögen eingelegtes, später aber wieder entnommenes Grundstück zu verkaufen, auf die ungefähre Größenordnung des dann anfallenden steuerpflichtigen Gewinns hinzuweisen. *)
2. Eine doppelte Besteuerung findet trotz der schon durch die Entnahme aufgedeckten stillen Reserven nicht statt.*)
3. Wird das Grundstück nach mehr als zehn Jahren seit der ursprünglichen Anschaffung aber weniger als zehn Jahre nach seiner Entnahme aus dem Betriebsvermögen veräußert, ergibt sich der zu versteuernde Veräußerungsgewinn aus der Differenz zwischen dem Veräußerungserlös und dem Entnahmewert. *)
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IMRRS 2010, 0269
Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.12.2009 - 3 Wx 153/09
Ist dem Notar nach dem von ihm beurkundeten Kaufvertrag über ein zu errichtendes und zu vermietendes Gebäude die Auszahlungsreife des auf dem Notaranderkonto hinterlegten Kaufpreises durch Vorlage eines Übergabeprotokolls nachzuweisen, das "keine Mängel oder Restarbeiten beinhalten darf, die den Mieter berechtigen, die Miete nicht in voller Höhe zu entrichten", so kann der Verkäufer die Voraussetzung für die Auszahlung des hinterlegten Kaufpreises nicht durch eine einseitige Bestätigung der Mängelfreiheit ohne Mitwirkung des Mieters schaffen.*)
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IMRRS 2010, 0259
Rechtsanwälte
OLG München, Beschluss vom 27.08.2009 - Verg 04/09
Zur Frage der Vergütung eines Rechtsanwalts in einem Vergabenachprüfungsverfahren.
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IMRRS 2010, 0233
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 09.01.2009 - AnwZ (B) 87/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 0227
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 07.01.2010 - AnwZ (B) 79/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 0225
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 19.01.2010 - VI ZB 36/08
Wird ein Rechtsanwalt für eine im Wege des Direktanspruchs mitverklagte Partei und zugleich für diese als Streithelferin einer anderen Partei tätig, steht ihm keine erhöhte Gebühr nach Nr. 1008 RVG-VV zu.*)
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IMRRS 2010, 0218
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 26.11.2009 - AnwZ (B) 75/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 0206
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 03.12.2009 - RiZ (R) 7/08
Gemäß § 76 c Abs. 1 Satz 1 DRiG kann Teilzeitbeschäftigung von Richtern nur durch förmliches Gesetz vorgesehen werden; dies gilt nach § 76 c Abs. 1 Satz 2 DRiG auch für Teilzeitbeschäftigung, bei welcher nach einer im Voraus festgelegten Abfolge Phasen einer vollen dienstlichen Inanspruchnahme mit Phasen einer vollständigen oder teilweisen Freistellung vom regelmäßigen Dienst wechseln (sogenanntes Blockmodell oder Sabbatjahr).*)
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IMRRS 2010, 0204
Bauvertrag
BGH, Urteil vom 17.12.2009 - IX ZR 4/08
Soll durch die Zustellung einer Streitverkündung die Verjährung gehemmt werden, tritt diese Wirkung auch dann bereits mit dem Eingang der Streitverkündungsschrift bei Gericht ein, wenn der Anspruch zum Zeitpunkt der demnächst erfolgten Zustellung noch nicht verjährt war.*)
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IMRRS 2010, 0198
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 07.12.2009 - AnwZ (B) 117/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 0184
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 07.12.2009 - AnwZ (B) 101/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 0153
Rechtsanwälte
OLG Bamberg, Urteil vom 29.07.2009 - 3 U 71/09
Durch die Bezeichnung "Rechtsanwalt für Bau- und Architektenrecht" wird eine Nähe zur Fachanwaltschaft hergestellt, die eine Verwechslungsgefahr begründet.
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IMRRS 2010, 0151
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 12.01.2010 - VI ZB 64/09
Der Rechtsanwalt darf das Empfangsbekenntnis nur unterzeichnen und zurückgeben, wenn sichergestellt ist, dass in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten und vermerkt ist, dass die Frist im Fristenkalender notiert worden ist.*)
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IMRRS 2010, 0118
Mietrecht
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.04.2009 - 24 U 9/09
Der Mieter ist nicht zum Ersatz der Anwaltskosten des Vermieters verpflichtet, sofern es die Abwehr einer Kündigung geht.
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IMRRS 2010, 0104
Rechtsanwälte
OLG Köln, Beschluss vom 04.01.2010 - 17 W 342/09
Die zeitgleich erfolgende Beratung des Mieters wegen zweier Nebenkostenabrechnungen des Vermieters ist auch dann nur eine Angelegenheit im Sinne der §§ 2, 6 BerHG, § 15 RVG, wenn gegenüber den beiden Abrechnungen unterschiedliche Einwendungen erhoben werden und der Anwalt seine Stellungnahme auf zwei verschiedene Briefe an den Vermieter aufteilt.*)
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