Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
3027 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2008
IMRRS 2008, 2040
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 02.07.2007 - AnwZ(B) 30/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2008, 2039
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 26.03.2007 - AnwZ (B) 104/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2008, 2038
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 10.12.2007 - AnwZ (B) 40/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2008, 2037
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 11.04.2008 - AnwZ (B) 58/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2008, 2036
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 11.04.2008 - AnwZ (B) 4/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2008, 2035
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 21.07.2008 - AnwZ (B) 65/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2008, 2034
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 31.03.2008 - AnwZ (B) 29/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2008, 2033
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 25.09.2008 - AnwZ (B) 79/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2008, 2032
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 25.09.2006 - AnwZ (B) 24/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2008, 2031
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 03.11.2008 - AnwZ (B) 3/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2008, 2030
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 25.09.2006 - AnwZ (B) 70/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2008, 2029
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 09.07.2008 - AnwZ (B) 44/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2008, 2028
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 28.04.2008 - AnwZ (B) 16/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2008, 2027
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 25.02.2008 - AnwZ (B) 25/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2008, 2026
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 26.04.2007 - AnwZ(B) 2/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2008, 2025
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 25.09.2006 - AnwZ (B) 79/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2008, 2015
Rechtsanwälte
OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.08.2008 - 9 U 50/08
Der Anwalt muss sicherstellen, dass nicht ein einfacher Tippfehler bei der Eingabe eines Datums in den elektronischen Fristenkalender allein zur Versäumung von Notfristen führen kann. Weil das Fehlerrisiko bei der Eingabe von Datumsangaben über eine Tastatur erheblich höher ist als bei der handschriftlichen Übertragung eines Datums, ist es erforderlich, dass eine zweite Person die Eintragungen der Anwaltsgehilfin in das Programm überprüft.*)
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IMRRS 2008, 2014
Rechtsanwälte
OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.08.2008 - 19 U 57/08
1. Zur Frage der Verjährung von Ansprüchen gegen einen Rechtsanwalt wegen Verletzung anwaltlicher Pflichten.*)
2. Zur Abgrenzung von Dauermandat und Einzelauftrag zur Prozessvertretung.*)
3. Zur Frage, ob bereits die Mitteilung des Rechtsanwalts an seine Haftpflichtversicherung ein "Verhandeln" i. S. des § 203 BGB darstellt.*)
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IMRRS 2008, 2013
Rechtsanwälte
OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.10.2008 - 24 U 146/07
Gegen Anspruch des Mandanten auf Auszahlung von Fremdgeldern darf der Rechtsanwalt ausnahmsweise mit der Honorarforderung aus einem anderen Mandat aufrechnen, wenn diese zeitgleich fällig geworden ist.*)
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IMRRS 2008, 2002
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 23.07.2007 - NotZ 2/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2008, 2000
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 04.06.2008 - AnwZ (B) 32/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2008, 1996
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 06.10.2006 - NotZ 49/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2008, 1987
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 23.07.2008 - AnwZ (B) 52/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2008, 1982
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 03.07.2006 - AnwZ (B) 26/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2008, 1980
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 19.02.2007 - AnwZ (B) 75/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2008, 1976
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 21.07.2008 - AnwZ (B) 51/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2008, 1969
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 21.11.2006 - AnwZ (B) 39/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2008, 1962
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 17.11.2008 - NotZ 18/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2008, 1951
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 17.11.2008 - NotZ 13/08
1. Der Notar ist auch dann gemäß § 54d BeurkG verpflichtet, trotz Vorliegens der formalen Voraussetzungen für die Abwicklung des Treuhandgeschäfts von der Auszahlung bei ihm hinterlegter Gelder abzusehen, wenn er nicht erst nach Annahme des Verwahrungsauftrags, sondern bereits bei Beurkundung des zu Grunde liegenden Vertrages wusste, dass mit dem Geschäft unerlaubte oder unredliche Zwecke verfolgt werden.*)
2. Auch in diesen Fällen kommt neben der Verhängung von disziplinarrechtlichen Maßnahmen die Amtsenthebung nach § 50 Abs. 1 Nr. 8 BNotO in Betracht.*)
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IMRRS 2008, 1950
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 23.10.2008 - V ZB 89/08
1. Der Geschäftswert für die Beglaubigung der Unterschriften unter einen Beschluss über die Bestellung eines Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist nach § 30 Abs. 2 KostO zu bestimmen.*)
2. Bei der Ermessensentscheidung, ob von dem Regelwert abzuweichen ist, sind die Umstände des Einzelfalls, darunter insbesondere die wirtschaftliche Bedeutung des Geschäfts für die Beteiligten, zu berücksichtigten.*)
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IMRRS 2008, 1949
Rechtsanwälte
BGH, Urteil vom 13.11.2008 - IX ZR 69/07
Bestimmt sich bei einer einem Rechtsanwalt unterlaufenen Fehlberatung die Verjährung des Primäranspruchs auf der Grundlage des maßgeblichen Übergangsrechts nach § 51b BRAO, so gilt dies auch für den Sekundäranspruch.*)
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IMRRS 2008, 1948
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 17.11.2008 - NotZ 10/08
Angaben eines Notarbewerbers gegenüber der Landesjustizverwaltung müssen richtig und vollständig sein. Mangelt es hieran, können begründete Zweifel an der Eignung des Bewerbers für das Amt des Notars bestehen.*)
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IMRRS 2008, 1946
Versicherungsrecht
BGH, Urteil vom 19.11.2008 - IV ZR 305/07
1. Die Festlegung eines verstoßabhängigen Rechtsschutzfalles i.S. von § 14 (3) Satz 1 ARB 75 (entsprechend für § 4 (1) Satz 1 c ARB 94) richtet sich allein nach den vom Versicherungsnehmer behaupteten Pflichtverletzungen.*)
2. Dieses Vorbringen muss (erstens) einen objektiven Tatsachenkern im Gegensatz zu einem bloßen Werturteil enthalten, mit dem er (zweitens) den Vorwurf eines Rechtsverstoßes verbindet, der den Keim für eine rechtliche Auseinandersetzung enthält, und worauf er (drittens) seine Interessenverfolgung stützt.*)
3. Auf die Schlüssigkeit, Substantiiertheit und Entscheidungserheblichkeit dieser Behauptungen kommt es nicht an.*)
4. Nach diesen Grundsätzen kann die Androhung einer betriebsbedingten Kündigung, wenn ein unterbreitetes Angebot zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages abgelehnt wird, einen Rechtsschutzfall auslösen.*)
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IMRRS 2008, 1945
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 17.11.2008 - NotZ 8/08
Beantragt ein Notarassessor gemäß § 111 BNotO gerichtliche Entscheidung gegen eine Aufforderung gemäß § 7 Abs. 7 Satz 2 Nr. 3 BNotO, so ist die für den Bezirk zuständige Notarkammer nicht befugt, gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts sofortige Beschwerde einzulegen.*)
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IMRRS 2008, 1924
Rechtsanwälte
OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.08.2008 - 24 U 228/07
1. Abreden über die Verlängerung der Verjährungsfrist für den Honoraranspruch bewirken nicht die Unwirksamkeit der Honorarvereinbarung nach § 3 Abs. 1 BRAGO a.F..*)
2. Die "anfängliche" Stundung eines Honoraranspruchs verschiebt die Fälligkeit nach § 16 BRAGO a.F..*)
3. Die Formularklausel "Verzugszinsen ab Rechnungsstellung" ist unklar.*)
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IMRRS 2008, 1923
Rechtsanwälte
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.08.2008 - 24 U 139/07
Rechtsanwaltskosten für einen durch Prozessvergleich erledigten Rechtsstreit werden mit dem Vergleichsabschluss fällig, und zwar ohne Rücksicht auf dessen bürotechnische Abwicklung oder die Kostenfestsetzung.*)
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IMRRS 2008, 1919
Rechtsanwälte
OLG Koblenz, Beschluss vom 06.03.2008 - 2 U 1582/07
Zur Versäumung der Berufungsbegründungsfrist bei Anwaltswechsel.*)
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IMRRS 2008, 1912
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 02.10.2008 - I ZB 111/07
Beantragt der Berufungsbeklagte nach Einlegung und Begründung des Rechtsmittels dessen Zurückweisung, so sind die dadurch entstehenden Anwaltsgebühren auch dann notwendige Kosten der Rechtsverteidigung, wenn der Berufungsbeklagte sich mit der Berufungsbegründung nicht inhaltlich auseinandersetzt.*)
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IMRRS 2008, 1895
Rechtsanwälte
OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.06.2008 - 11 Verg 4/07
Keine Anrechnung der vor der Vergabekammer entstandenen Geschäftsgebühr im Sinne der Vorbemerkung 3 Abs. 4 (VV) RVG auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens.*)
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IMRRS 2008, 1894
Rechtsanwälte
OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.06.2008 - 11 Verg 3/07
Keine Anrechnung der vor der Vergabekammer entstandenen Geschäftsgebühr im Sinne der Vorbemerkung 3 Abs. 4 (VV) RVG auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens.*)
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IMRRS 2008, 1892
Rechtsanwälte
OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.07.2008 - 17 U 345/08
Im Regressprozess gegen den Rechtsanwalt ist auch dann darauf abzustellen, wie das erkennende Gericht des Ausgangsprozesses bei pflichtgemäßem Handeln des Anwalts richtigerweise zu entscheiden gehabt hätte, wenn feststeht, dass es anders entschieden hätte.*)
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IMRRS 2008, 1891
Rechtsanwälte
OLG Celle, Urteil vom 03.09.2008 - 3 U 70/08
1. Der Gebührenanspruch des Rechtsanwalts bei außergerichtlicher Tätigkeit richtet sich auch dann nach Nr. 2300 VV-RVG (und nicht nach Nr. 3309), wenn die Tätigkeit Verhandlungen über den Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen betrifft.*)
2. Für die Bemessung des der anwaltlichen Gebührenforderung zu Grunde zu legenden Gegenstandswertes können insoweit die Grundsätze, die die Rechtsprechung für die Wertbestimmung bei der einstweiligen Einstellung von Vollstreckungsmaßnahmen entwickelt hat, angewendet werden.*)
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IMRRS 2008, 1881
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 14.10.2008 - VI ZB 23/08
Unterstellt das Berufungsgericht den Vortrag des Berufungsführers zur Eintragung der Berufungs- und der Berufungsbegründungsfrist im Fristenkalender als wahr, darf es nicht zugleich diesen Vortrag als unsubstantiiert beanstanden.*)
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IMRRS 2008, 1872
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 15.09.2008 - AnwZ (B) 78/07
1. Die Vorschrift des § 53 Abs. 10 Satz 5 BRAO ist entsprechend auf den Fall anzuwenden, dass die mit dem vertretenen Rechtsanwalt vereinbarte Vergütung nicht gezahlt wird und auch nicht aus dem Gebührenaufkommen zu erlangen ist. Das gilt nicht, wenn der Ausfall des Vertreters darauf beruht, dass er verfügbare Sicherheiten nicht verlangt hat, die der Vertretene ihm gestellt hätte.*)
2. Vorschüsse auf die gesetzliche Vergütung nach § 53 Abs. 10 Satz 4 BRAO sind nicht im Festsetzungsverfahren nach § 53 Abs. 10 Satz 5 BRAO, sondern bei der Geltendmachung des Anspruchs gegenüber dem Vertretenen oder der Bürgenhaftung zu berücksichtigen (Aufgabe von Senat, Beschl. v. 5. Oktober 1998, AnwZ (B) 21/98, NJW-RR 1999, 797).*)
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IMRRS 2008, 1871
Rechtsanwälte
BGH, Urteil vom 06.11.2008 - III ZR 231/07
1. Der Prozessbevollmächtigte einer Partei ist nicht verpflichtet, um dem Vorwurf nachlässigen Verhaltens zu entgehen, umfangreiche staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakten im Einzelnen darauf durchzusehen, ob ihnen Anhaltspunkte für bestimmte Pflichtverletzungen zu entnehmen sein könnten, die nach dem bisherigen Sachstand nicht im Raum stehen.*)
2. Zur Pflicht der Treuhandkommanditistin eines Filmfonds, den Anleger bei Annahme seines Vertragsangebots zum Abschluss eines Treuhandvertrags über ihr bekannte regelwidrige Auffälligkeiten zu informieren, die sich so nicht aus der Lektüre des Emissionsprospekts erschließen (im Anschluss an das Senatsurteil vom 29. Mai 2008 III ZR 59/07 - NJW RR 2008, 1129).*)
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IMRRS 2008, 1870
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 02.10.2008 - I ZB 96/07
Beauftragt ein rechtsfähiger Verband zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen (§ 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG; § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UKlaG) oder eine qualifizierte Einrichtung, die in die Liste qualifizierter Einrichtungen nach § 4 des Unterlassungsklagengesetzes eingetragen ist (§ 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG; § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UKlaG), einen nicht am Ort des Prozessgerichts ansässigen Rechtsanwalt mit der Verfolgung eines Wettbewerbsverstoßes (§ 3 UWG) bzw. eines Verstoßes gegen die §§ 307 bis 309 BGB (§ 1 UKlaG) oder gegen Verbraucherschutzgesetze (§ 2 UKlaG), zählen die Reisekosten dieses Rechtsanwalts zum Prozessgericht nicht zu den notwendigen Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.*)
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IMRRS 2008, 1867
Öffentliches Baurecht
VG Koblenz, Urteil vom 04.11.2008 - 1 K 921/08
Eine Gebühr von 150 Euro für die Übersendung einer Bauakte zur Einsichtnahme in eine Anwaltskanzlei ist ermessensfehlerhaft.
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IMRRS 2008, 1847
Prozessuales
OLG München, Beschluss vom 12.09.2008 - 31 Wx 20/08
Ist der auf Notaranderkonto hinterlegte Kaufpreis gepfändet und behauptet ein Dritter, durch schon zuvor erfolgte Abtretung Inhaber der gepfändeten Kaufpreisforderung geworden zu sein, so stehen im Streit um die Auskehrung des Verkaufserlöses die Rechtsbehelfe der Notarbeschwerde und der Drittwiderspruchsklage selbständig nebeneinander; das eine Rechtsmittel schließt das andere nicht aus.*)
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IMRRS 2008, 1846
Prozessuales
OLG München, Beschluss vom 12.09.2008 - 31 Wx 18/08
Ist der auf Notaranderkonto hinterlegte Kaufpreis gepfändet und behauptet ein Dritter, durch schon zuvor erfolgte Abtretung Inhaber der gepfändeten Kaufpreisforderung geworden zu sein, so stehen im Streit um die Auskehrung des Verkaufserlöses die Rechtsbehelfe der Notarbeschwerde und der Drittwiderspruchsklage selbständig nebeneinander; das eine Rechtsmittel schließt das andere nicht aus.*)
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IMRRS 2008, 1833
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 30.10.2008 - III ZB 54/08
1. Ein Rechtsanwalt, der seiner bislang zuverlässigen Kanzleiangestellten die Weisung erteilt, in einer von ihm bereits unterzeichneten Berufungsschrift die falsche Bezeichnung des Berufungsgerichts zu korrigieren, ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die ordnungsgemäße Ausführung der Korrektur zu überprüfen.*)
2. Im Fristenkalender muss nicht das zuständige Rechtsmittelgericht eingetragen sein. Dieses hat vielmehr der Rechtsanwalt selbst zu ermitteln.*)
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