Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
3027 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2008, 1357
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 11.06.2008 - XII ZB 11/06
Eine durch außergerichtliche Verhandlungen entstandene Terminsgebühr kann im Kostenfestsetzungsverfahren in Ansatz gebracht werden, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen des Gebührentatbestandes gemäß § 138 Abs. 3 ZPO als unstreitig anzusehen sind (im Anschluss an BGH Beschlüsse vom 20. November 2006 II ZB 6/06 NJW-RR 2007, 286 und vom 14. Dezember 2006 V ZB 11/06 NJW-RR 2007, 787).*)
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IMRRS 2008, 1352
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 11.06.2008 - XII ZB 184/07
Die Zurechnung eines Anwaltsverschuldens setzt das Bestehen eines wirksamen Mandats im Innenverhältnis voraus. § 85 Abs. 2 ZPO erfasst deshalb ein nach der Kündigung des Mandatsverhältnisses liegendes schuldhaftes Verhalten eines Anwalts nicht mehr.*)
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IMRRS 2008, 1349
Rechtsanwälte
OLG Celle, Beschluss vom 23.06.2008 - 13 Verg 10/07
Eine Anrechnung der für die Tätigkeit der Verfahrensbevollmächtigten vor der Vergabekammer entstandenen Geschäftsgebühr i. S. der Vorbemerkung 3 Abs. 4 (VV) RVG auf die Verfahrensgebühr des anschließenden Beschwerdeverfahrens findet nicht statt.*)
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IMRRS 2008, 1348
Rechtsanwälte
OLG Celle, Urteil vom 21.05.2008 - 3 U 49/08
Zum Umfang der Belehrungspflicht des Anwalts in Abhängigkeit vom Umfang des Mandats, zur Beweislast insoweit und zur Frage, inwieweit der Anwalt außerhalb des Mandats - ausnahmsweise - zur Belehrung seines Mandanten verpflichtet ist.*)
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IMRRS 2008, 1343
Rechtsanwälte
OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.07.2008 - 8 W 287/08
1. Ist dem Hauptsacheverfahren ein selbstständiges Beweisverfahren und diesem eine außergerichtliche Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten bei Identität der Personen und des Gegenstands in allen drei Angelegenheiten vorgeschaltet, so hat zunächst gem. Teil 3 Vorbem. 3 Abs. 5 RVG-VV die Anrechnung der im selbstständigen Beweisverfahren angefallenen Verfahrensgebühr (Nr. 3100 RVG-VV) auf die Verfahrensgebühr (Nr. 3100 RVG-VV) des Hauptsacheverfahrens zu erfolgen, wodurch die zuvor entstandene Verfahrensgebühr des selbstständigen Beweisverfahrens Bestand hat, während die des Hauptsacheverfahrens durch Anrechnung in Wegfall kommt.*)
2. Erst auf die danach allein verbleibende Verfahrensgebühr des selbstständigen Beweisverfahrens ist die außergerichtliche Geschäftsgebühr (Nr. 2300 RVG-VV) gem. Teil 3 Vorbem. 3 Abs. 4 RVG-VV anteilig in Anrechnung zu bringen, wodurch die Verfahrensgebühr im Umfang der Anrechnung entfällt und die Geschäftsgebühr unvermindert bestehen bleibt.*)
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IMRRS 2008, 1342
Rechtsanwälte
OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.07.2008 - 8 W 264/08
Die gem. Vorbem. 3 Abs. 5 VV-RVG gebotene Anrechnung der Verfahrensgebühr hat dergestalt zu erfolgen, dass die zeitlich zuvor entstandene Verfahrensgebühr im selbständigen Beweisverfahren Bestand hat und die Verfahrensgebühr im Hauptsacheverfahren durch Anrechnung in Wegfall kommt.*)
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IMRRS 2008, 1341
Rechtsanwälte
OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.07.2008 - 8 W 265/08
Die gem. Vorbem. 3 Abs. 5 VV-RVG gebotene Anrechnung der Verfahrensgebühr hat dergestalt zu erfolgen, dass die zeitlich zuvor entstandene Verfahrensgebühr im selbständigen Beweisverfahren Bestand hat und die Verfahrensgebühr im Hauptsacheverfahren durch Anrechnung in Wegfall kommt.*)
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IMRRS 2008, 1330
Rechtsanwälte
OLG Oldenburg, Beschluss vom 18.02.2008 - 5 W 8/08
War die Einschaltung eines Unterbevollmächtigten nicht erforderlich, so sind hierdurch entstandene Kosten nur in Höhe von maximal 100 % der fiktive Reisekosten des Hauptbevollmächtigten zu erstatten.*)
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IMRRS 2008, 1329
Rechtsanwälte
OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.08.2007 - 14 U 72/06
1. Für die Honorarklage eines deutschen Rechtsanwalts wegen der Vertretung einer in Spanien wohnhaften Partei vor einem deutschen Gericht sind grundsätzlich die deutschen Gerichte zuständig.*)
2. Der Umstand, daß ein deutscher Rechtsanwalt auf einer passiven Internetseite über sich und seinen Tätigkeitsbereich informiert, hat für sich allein noch nicht zur Folge, daß er seine Honorarklage vor den Gerichten eines anderen Mitgliedsstaates der EG, in dem die von ihm vertretene Partei ihren Wohnsitz hat, zu erheben hat. Für das Eingreifen der Zuständigkeitsregelung gemäß Art. 15 Abs. 1 lit. c EuGVVO muß vielmehr hinzukommen, daß zwischen seinem Internet-Auftritt und der Beauftragung des Anwalts ein innerer Zusammenhang besteht.*)
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IMRRS 2008, 1328
Rechtsanwälte
KG, Urteil vom 05.02.2008 - 7 U 83/07
1. Erbringt ein Rechtsanwalt Vorleistungen, die der inzwischen in der Krise befindliche Mandant mehr als 30 Tage später vergütet, handelt es sich nicht mehr um ein anfechtungsrechtlich privilegiertes Bargeschäft.*)
2. Die Übersendung des Originals neben dem Fax ist für eine wirksame Klageeinreichung nicht erforderlich.*)
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IMRRS 2008, 1326
Rechtsanwälte
OLG Frankfurt, Urteil vom 19.09.2007 - 4 U 55/07
Zum Anspruch eines Rechtsanwalts auf Herausgabe von Büroinventar und Firmenfahrzeugen sowie von Geschäfts- und Buchhaltungsunterlagen gegen eine überörtliche Rechtsanwaltssozietät nach ordentlicher Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses.*)
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IMRRS 2008, 1325
Rechtsanwälte
OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.02.2008 - 6 W 207/07
1. Flugreisekosten des Prozessbevollmächtigten sind - in Höhe der Kosten für einen Flug in der Economy Class - erstattungsfähig, wenn die Mehrkosten der Flugreise nicht außer Verhältnis zu den Kosten der Benutzung der Bahn (1. Wagenklasse) stehen; dies ist für einen Flug von München nach Frankfurt regelmäßig der Fall.*)
2. Kosten für eine erforderliche Übernachtung in Frankfurt sind - jedenfalls außerhalb von Messezeiten - in Höhe von höchstens 170,-- € erstattungsfähig.*)
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IMRRS 2008, 1309
Rechtsanwälte
BGH, Urteil vom 28.05.2008 - IV ZR 282/07
1. Der Anwendungsbereich des Risikoausschlusses in § 4 (1) k ARB 1975/95 (entspricht § 3 (1) d ARB 94) ist nicht eröffnet, wenn Rechtsschutz für die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt begehrt wird, der in einem Rechtsstreit, welcher Vorhaben oder Finanzierungsverhältnisse im Sinne von § 4 (1) k aa bis dd ARB 1975/95 betrifft, anwaltliche Pflichten verletzt haben soll.*)
2. Der Bau-Risikoausschluss in den Rechtsschutzversicherungsbedingungen erfasst nicht Regressklagen gegen einen Rechtsanwalt, dem vorgeworfen wird, einen unter den Risikoausschluss fallenden Bauprozess schlecht geführt zu haben.
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IMRRS 2008, 1305
Rechtsanwälte
OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.05.2008 - 6 W 61/08
1. Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Schutzschrift.*)
2. Die vorprozessual entstandene Geschäftsgebühr ist auf die Verfahrensgebühr auch dann teilweise anzurechnen, wenn es sich bei dem nachfolgenden Verfahren um ein Eilverfahren handelt.*)
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IMRRS 2008, 1300
Rechtsanwälte und Notare
OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.05.2007 - 2 Not 11/06
Zur Vermutung des Vermögensverfalls eines Notars aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen.*)
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IMRRS 2008, 1297
Rechtsanwälte
OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.06.2008 - 24 U 204/07
1. Der Rechtsanwalt ist nicht gehindert, in einer Neuberechnung der Kosten sein höheres Honorar auf einen nach oben korrigierten Gegenstandswert zu stützen.*)
2. Auch eine inhaltlich unrichtige, aber formal korrekte Kostenrechnung ist wegen der tatsächlich verdienten Gebühren durchsetzbar, sofern diese Gebührenforderung die zuvor abgerechneten Gebühren nicht übersteigt.*)
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IMRRS 2008, 1294
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 27.03.2008 - IX ZR 33/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2008, 1292
Rechtsanwälte und Notare
OLG Celle, Beschluss vom 08.02.2008 - 2 W 32/08
Die Justizbehörden des Landes sind berechtigt, für die gemäß § 93 BNotO durchgeführten regelmäßigen Notarprüfungen von dem Notar Gebühren zu erheben. Die Regelung der Nr. 6.6.1 - 3 der Anlage zu § 1 Abs. 2 Nds. JVKostG verstößt nicht gegen höherrangiges Recht.*)
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IMRRS 2008, 1291
Rechtsanwälte
OLG Celle, Beschluss vom 27.03.2008 - 23 W 31/08
Für die anwaltliche Zustellung entsteht eine Verfahrensgebühr in Höhe von 0,3 nach Nr. 3309 VV-RVG.*)
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IMRRS 2008, 1280
Selbständiges Beweisverfahren
BGH, Beschluss vom 03.06.2008 - VI ZB 55/07
Die in Vorbem. 3 Abs. 4 Satz 1 VV zum RVG geregelte teilweise Anrechnung der Geschäftsgebühr auf eine später betreffend denselben Gegenstand angefallene Verfahrensgebühr gilt auch in dem zu einem selbständigen Beweisverfahren geführten Kostenfestsetzungsverfahren.
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IMRRS 2008, 1274
Mietrecht
LG Hamburg, Urteil vom 30.11.2007 - 407 O 253/07
1. Ein Mieterverein ist als eine der in Art. 1 § 7 RBerG genannte Vereinigung anzusehen.
2. Die Beratung durch den Mieterverein darf auch Kaufverträge zwischen Vor- und Nachmieter erfassen (hier: Verkauf einer Einbauküche).
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IMRRS 2008, 1270
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 10.06.2008 - VI ZB 2/08
Dem Rechtsanwalt obliegt eine Pflicht zur eigenverantwortlichen Prüfung, ob das Fristende von seiner Fachangestellten richtig ermittelt worden ist, wenn ihm die Akten - etwa auf Vorfrist - zur Bearbeitung vorgelegt werden (Anschluss an Senat, Beschlüsse vom 28. September 1998 VI ZB 16/98 BRAK-Mitt. 1998, 269 und vom 9. März 1999 VI ZB 3/99 VersR 1999, 866; BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 1994 VIII ZB 12/94 NJW 1994, 2831 und vom 24. Oktober 2001 VIII ZB 19/01 VersR 2002, 1391 f., jeweils m.w.N.).*)
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IMRRS 2008, 1265
Prozessuales
OLG Hamm, Urteil vom 03.06.2008 - 19 U 26/08
1. Ein vorläufiges Tätigkeitsverbot gegen einen Rechtsanwalt nach §§ 150, 155 BRAO führt zur Unterbrechung eines Zivilprozesses gemäß § 244 ZPO auch dann, wenn das erkennende Gericht davon nichts weiß.
2. Eine gleichwohl durchgeführte Beweisaufnahme ist zu wiederholen; ein ergangenes Urteil ist nicht nichtig, jedoch auf die Berufung hin aufzuheben und der Rechtsstreit an das Gericht I. Instanz zurückzuweisen.
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IMRRS 2008, 1239
Wettbewerbsrecht
KG, Beschluss vom 30.01.2007 - 9 U 131/06
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2008, 1238
Rechtsanwälte
OLG Hamm, Urteil vom 11.12.2007 - 4 U 132/07
Die Veröffentlichung einer Gerichtsentscheidung sowie des die Berufung des unterlegenen Mandanten zurücknehmenden Schriftsatzes auf einer Internetseite verletzt auch dann keine Persönlichkeitsrechte oder das informationelle Selbstbestimmungsrecht der prozessvertretenden Rechtsanwälte des unterlegenen Mandanten, wenn deren Namen in den betreffenden Dokumenten nicht anonymisiert worden sind.
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IMRRS 2008, 1218
Rechtsanwälte
KG, Beschluss vom 07.05.2008 - 1 W 168/07
Die Terminsgebühr entsteht nicht bei einer telefonischen Besprechung der Anwälte nach Erlass einer einstweiligen Verfügung und vor Einlegung des Widerspruchs, wenn der Bevollmächtigte des Antragstellers lediglich mitteilt, der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung solle zurückgenommen werden, und der Bevollmächtigte des Antragsgegners daraufhin die Kostenfolgen der Antragsrücknahme erörtert.*)
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IMRRS 2008, 1190
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 20.05.2008 - VIII ZB 92/07
Es ist für sich allein kein ausreichender Grund, einen weder am Sitz des Prozessgerichts noch der Prozesspartei niedergelassenen Rechtsanwalt mit der Prozessvertretung zu beauftragen, wenn eine zu einer Unternehmensgruppe gehörende Handelsgesellschaft den an einem dritten Ort niedergelassenen Rechtsanwalt nur deshalb wählt, weil dieser mit den Gesellschaftern der zur Unternehmensgruppe gehörenden Gesellschaften durch eine langjährige vertrauensvolle Zusammenarbeit verbunden ist und daher für alle Gesellschaften dieser Gruppe tätig wird.*)
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IMRRS 2008, 1180
Wohnungseigentum
OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.06.2008 - 8 W 239/08
Zur Erstattungsfähigkeit gem. § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO der Erhöhungsgebühr nach § 7 Abs. 1 RVG i. V. m. Nr. 1008 RVG-VV in der Übergangszeit zwischen der Grundsatzentscheidung des 5. Zivilsenats des BGH vom 2. Juni 2005 (NJW 2005, 2061) zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft - beschränkt auf die Teilbereiche des Rechtslebens, bei denen die Wohnungseigentümer im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnehmen - und den Urteilen des 7. Zivilsenats des BGH vom 12. April 2007 (NJW 2007, 1952: Mängel des Gemeinschaftseigentums; NJW 2007, 1957: Bauträgerbürgschaft) zur Befugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft als rechts- und parteifähiger Verband, auch die Rechte der Erwerber wegen Mängeln an der Bausubstanz des Gemeinschaftseigentums geltend zu machen und gerichtlich durchzusetzen.*)
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IMRRS 2008, 1173
Rechtsanwälte
OLG Dresden, Beschluss vom 19.09.2007 - 5 U 870/07
Sind in einem Faxgerät auf Kurzwahltasten sämtliche "gängigen" Gerichte gespeichert, hat eine gesonderte Anweisung des Rechtsanwalts an die Kanzleiangestellten dahingehend zu erfolgen, dass die Kontrolle auch den Vergleich der gewählten mit der korrekten Faxnummer des Adressaten umfassen muss. Erhält der Rechtsanwalt die Akte mit dem "OK-Vermerk" auf dem Faxbericht zurück, so hat dieser die Kontrolle nicht nur auf einen "OK-Vermerk" zu beschränken, sondern muss einen genauen Ziffernabgleich der Faxnummern vornehmen.
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IMRRS 2008, 1147
Vergabe
OLG München, Beschluss vom 12.06.2008 - Verg 13/07
Eine im Verfahren vor der Vergabekammer für den Rechtsanwalt entstandene Geschäftsgebühr wird nicht auf die Geschäftsgebühr im Beschwerdeverfahren vor dem Vergabesenat angerechnet.*)
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IMRRS 2008, 1134
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 14.05.2008 - XII ZB 34/07
Ein Rechtsanwalt genügt seiner Pflicht zur wirksamen Ausgangskontrolle fristwahrender Schriftsätze nur dann, wenn er seine Angestellten anweist, nach einer Übermittlung per Telefax anhand des Sendeprotokolls zu überprüfen, ob die Übermittlung vollständig und an den richtigen Empfänger erfolgt ist. Dabei ist ein Vergleich der Anzahl der zu übermittelnden Seiten mit den laut Sendeprotokoll versandten Seiten besonders nachdrücklich anzuordnen, wenn die Vorgaben eines in der Anwaltskanzlei verwendeten Qualitätshandbuchs in diesem Punkt lückenhaft sind (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 18. Juli 2007 - XII ZB 32/07 - FamRZ 2007, 1722 ff.).*)
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IMRRS 2008, 1098
Rechtsanwälte
BGH, Urteil vom 24.04.2008 - IX ZR 53/07
Bereits vor dem 18. Dezember 2007 konnten Vergütungsansprüche von Rechtsanwälten mit wirksamer Zustimmung des Schuldners auch an Nichtanwälte abgetreten werden, ohne dass es unter dieser Voraussetzung auf eine rechtskräftige Feststellung der Forderung und einen erfolglosen Vollstreckungsversuch ankam.*)
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IMRRS 2008, 1090
Zwangsvollstreckung
BGH, Beschluss vom 17.04.2008 - V ZB 146/07
Die Wirksamkeit einer durch einen Vertreter abgegebenen Unterwerfungserklärung setzt nicht voraus, dass die Vollmacht notariell beurkundet ist. Die Klausel für eine Urkunde mit einer Unterwerfungserklärung darf aber nur erteilt werden, wenn die Vollmacht in öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Urkunde nachgewiesen wird.*)
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IMRRS 2008, 1088
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Urteil vom 24.04.2008 - III ZR 223/06
Bei der Beurkundung eines Kapitalerhöhungsbeschlusses muss sich der Notar regelmäßig auch darüber vergewissern, ob eine Vorauszahlung an die Gesellschaft erfolgt ist und gegebenenfalls über die Voraussetzungen einer Zahlung auf künftige Einlagenschuld aufklären (Fortführung von BGH, Urteil vom 16. November 1995 - IX ZR 14/95 - NJW 1996, 524).*)
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IMRRS 2008, 1084
Rechtsanwälte
BGH, Urteil vom 16.04.2008 - VIII ZR 230/07
Keine Rechtsscheinhaftung des Mitglieds einer anwaltlichen Scheinsozietät für Forderungen, die nicht die anwaltstypische - rechtsberatende oder rechtsvertretende - Tätigkeit betreffen.*)
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IMRRS 2008, 1083
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 22.04.2008 - X ZB 18/07
Ist die vom Prozessbevollmächtigten eingelegte Berufung unwirksam, weil er nicht mehr als Rechtsanwalt zugelassen und aus der beim Berufungsgericht geführten Rechtsanwaltsliste gelöscht ist, muss sich die Partei die schuldhafte Unkenntnis des Prozessbevollmächtigten von der Löschung nicht zurechnen lassen (im Anschluss an BAG, Urt. v. 18.7.2007 - 5 AZR 848/06, NJW 2007, 3226; Abgrenzung zu BVerwG, Beschl. v. 10.6.2005 - 1 B 149/04, NJW 2005, 3018).*)
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IMRRS 2008, 1082
Immobilienanlagen
BGH, Beschluss vom 14.01.2008 - II ZR 85/07
1. Ein vom Prozessbevollmächtigten eigenhändig unterschriebener Berufungsbegründungsschriftsatz ist auch dann formwirksam, wenn er entgegen der Anweisung des Prozessbevollmächtigten nicht auf \"normalem\" Weg gefaxt, sondern direkt als Computerfax mit eingescannter Unterschrift elektronisch an das Berufungsgericht übermittelt wird. Dies stellt eine lediglich äußerliche (technische, nicht aber inhaltliche) Veränderung des von dem Prozessbevollmächtigten durch seine eigenhändige Unterschrift autorisierten bestimmenden Schriftsatzes dar.*)
2. Der Prospekt, mit dem für den Beitritt zu einer Windpark-Beteiligungsgesellschaft geworben wird, muss - auch - im Bereich der für die Beitrittsentscheidung des Anlegers wesentlichen Frage der Winderträge, und damit letztlich der Rentabilität der Anlage, die Interessenten richtig und vollständig informieren. Daran fehlt es, wenn in dem Prospekt verschwiegen wird, dass in den Gutachten über die im Prospekt dargestellten prognostizierten Winderträge jeweils ein Sicherheitsabschlag empfohlen worden ist.*)
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IMRRS 2008, 1065
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 13.03.2008 - I ZB 20/07
Für die gegen einen erwarteten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bei Gericht eingereichte Schutzschrift mit Sachvortrag erhält der mit der Vertretung im erwarteten Eilverfahren betraute Rechtsanwalt die 1,3-fache Gebühr nach Nr. 3100 RVG VV, wenn der Verfügungsantrag bei Gericht eingeht und später wieder zurückgenommen wird.*)
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IMRRS 2008, 1062
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 15.04.2008 - X ZB 12/06
Bei einem inhaltsgleichen gegen mehrere Beklagte gerichteten Unterlassungsbegehren handelt es sich nicht um denselben Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit; das gilt auch, wenn eine juristische Person und ihr Organ in Anspruch genommen werden.*)
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IMRRS 2008, 1060
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 30.04.2008 - III ZR 262/07
Zur Haftung des Notars wegen einer Fehlüberweisung vom Notaranderkonto.*)
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IMRRS 2008, 1059
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 30.04.2008 - III ZB 8/08
Zur anteiligen Anrechnung einer vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 22. Januar 2008 - VIII ZB 57/07 - NJW 2008, 1323).*)
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IMRRS 2008, 1045
Rechtsanwälte
OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.03.2008 - 24 U 98/07
1. Erklärt sich ein Dritter bereit, die Kosten eines Mandats zu übernehmen, liegt darin nicht ohne weiteres die Beauftragung des Rechtsanwalts in eigenem Namen.*)
2. Die Kostenübernahmeerklärung des Dritten ist als Schuldversprechen formbedürftig, es sei denn er handelt als Kaufmann.*)
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IMRRS 2008, 1041
Rechtsanwälte
OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.05.2007 - 24 U 12/07
Der Mandant hat gegen den Angestellten des von ihm beauftragten Rechtsanwalts keinen Anspruch auf Herausgabe der Handakten, auch wenn der Angestellte selbst Rechtsanwalt ist.*)
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IMRRS 2008, 1027
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 18.04.2008 - NotZ 122/07
Die Berliner Justizverwaltung darf bei der Ausschreibung einer Vielzahl von zu besetzenden Notarstellen die Vergabe einzelner Stellen grundsätzlich Bewerbern mit juristischem Diplomabschluss nach der Prüfungsordnung der DDR vorbehalten. Allerdings kann im Hinblick auf Art. 3, 12 Abs. 1 und 33 Abs. 2 GG bei der Abwägung der Qualifikationsmerkmale aller Bewerber einem besonders qualifizierten Interessenten mit Zweitem juristischen Staatsexamen auch hinsichtlich einer bevorzugt an Diplom-Juristen zu vergebenden Notarstelle der Vorzug gebühren.*)
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IMRRS 2008, 1018
Rechtsanwälte
BGH, Urteil vom 13.03.2008 - IX ZR 136/07
Zur Frage der Anwendung des "Gebotes des sichersten Weges" bei der anwaltlichen Prüfung von Verjährungsfristen.*)
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IMRRS 2008, 1016
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 02.04.2008 - XII ZB 120/06
Der Mangel der Unterschrift in einem als Urschrift der Berufung gedachten Schriftsatz kann durch eine gleichzeitig eingereichte beglaubigte Abschrift dieses Schriftsatzes behoben werden, auf der der Beglaubigungsvermerk von dem Prozessbevollmächtigten handschriftlich vollzogen worden ist (im Anschluss an BGHZ 24, 179, 180).*)
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IMRRS 2008, 1015
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 02.04.2008 - XII ZB 189/07
Zur Wiedereinsetzung in die Frist zur Begründung eines Rechtsmittels, wenn diese versäumt wurde, weil eine Kanzleiangestellte die ihr vom Rechtsanwalt mündlich erteilte Einzelanweisung, die Frist unter dem ihr genannten Datum sofort in den Fristenkalender einzutragen, nicht befolgt hat.*)
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IMRRS 2008, 1010
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 14.04.2008 - NotZ 121/07
1. Zur Besetzung von Stellen für Anwaltsnotare in Berlin nach Abschnitt III Nr. 12 der Allgemeinen Verfügung über Angelegenheiten der Notare in der Fassung vom 30. November 2004 (ABl. S. 4714) in Verbindung mit den Maßgaben der Ausschreibung im Amtsblatt von Berlin vom 8. April 2005 (S. 1242).*)
2. Es liegt innerhalb des Beurteilungsspielraums der Berliner Justizverwaltung, wenn sie die Dauer der punktemäßig zu berücksichtigenden Zeit der hauptberuflichen Tätigkeit der Bewerber als Rechtsanwalt (Maßgabe 2 b) auf zehn Jahre begrenzt.*)
3. Es liegt innerhalb des Beurteilungsspielraums der Berliner Justizverwaltung, wenn sie länger zurückliegende Fortbildungsveranstaltungen bei der Vergabe von Punkten für die erfolgreiche Teilnahme an notarspezifischen Fortbildungskursen (Maßgabe 2 c) nicht weniger gewichtet als kürzer zurückliegende. Allerdings kann bei der notwendigen Gesamtbetrachtung Anlass bestehen zu hinterfragen, ob die dem Bewerber zuzubilligenden Punkte seine fachliche Eignung zutreffend wiedergeben, wenn die angerechneten Lehrgänge sehr weit zurückliegen und das dort erworbene Wissen nicht durch eine alsbald aufgenommene fortdauernde Anwendung in der Praxis oder durch spätere Fortbildungen verfestigt und weiterentwickelt wurde.*)
4. Notarverwaltungen und -vertretungen müssen nicht unterschiedlich gewichtet werden.*)
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IMRRS 2008, 1009
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 16.04.2008 - XII ZB 214/04
Die durch die Terminswahrnehmung anfallenden Reisekosten eines am Wohn- oder Geschäftssitz der auswärtigen Partei ansässigen Prozessbevollmächtigten sind regelmäßig nach § 91 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 ZPO als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig anzusehen und damit erstattungsfähig. Dieser Grundsatz gilt selbst dann, wenn der sachbearbeitende Rechtsanwalt einer überörtlichen Anwaltssozietät angehört, die auch am Sitz des Prozessgerichts mit dort postulationsfähigen Rechtsanwälten vertreten ist.*)
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IMRRS 2008, 0997
Immobilien
OLG Celle, Urteil vom 12.12.2007 - 3 U 104/07
1. Zu den Voraussetzungen, unter denen der Pfandrechtsgläubiger zu Lasten des Grundstücksverkäufers und -eigentümers die Umschreibung des Eigentums auf den Auflassungsempfänger - seinen Schuldner - erwirken kann, obwohl Umschreibungsreife nach dem zwischen den Kaufvertragsparteien geschlossenen Vertrag noch nicht vorlag.*)
2. Zur Möglichkeit des Rechtsmittels auf Grundbuchberichtigung.*)
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