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Sachgebiet: Rechtsanwälte und Notare

3027 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2007

IMRRS 2007, 0221
RechtsanwälteRechtsanwälte
Wann liegt ein Schaden durch fehlerhafte Beratung vor?

BGH, Beschluss vom 07.12.2006 - IX ZR 173/03

Hängt die Frage, ob der Mandant durch fehlerhafte Beratung einen Schaden erlitten hat, allein davon ab, wie sich ein Dritter bei richtiger Beratung verhalten hätte, so verletzt der Richter das Grundrecht auf rechtliches Gehör, wenn er den als Zeugen benannten Dritten nicht vernimmt, obwohl keine anderen gleichwertigen Beweismittel zur Verfügung stehen.*)

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IMRRS 2007, 0204
VergabeVergabe
Gebührenfestsetzung nach Unanfechtbarkeit?

OLG München, Beschluss vom 30.01.2007 - Verg 20/06

1. Selbst nach Unanfechtbarkeit eines Kostenfestsetzungsbeschlusses der Vergabekammer kann die erstattungsberechtigte Partei die Nachfestsetzung höherer Gebühren verlangen, wenn sie im abgeschlossenen Kostenfestsetzungsverfahren irrtümlich von einem zu niedrigen Streitwert ausgegangen ist.

2. Eine Nachfestsetzung kann auch für die Forderung von Mehrbeträgen von schon geltend gemachten Ansätzen zulässig sein.

3. Hat die Vergabekammer die Kostengrundentscheidung getroffen und darüber befunden, ob die Hinzuziehung eines Anwalts notwendig war und damit eine Erstattung der Anwaltskosten überhaupt in Betracht kommt, muss der Rechtsanwalt, sofern das Nachprüfungsverfahren in der Hauptsache ohne Anrufung des Vergabesenats endet, den Wert zunächst anhand der einschlägigen Vorschriften des RVG selbständig bestimmen und seinem Antrag auf Kostenfestsetzung zu Ggrunde legen. Die Vergabekammer hat diesen Wertansatz jedoch inzident mit zu überprüfen und darauf aufbauend die zu erstattenden Anwaltsgebühren zu berechnen und festzusetzen.

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IMRRS 2007, 0189
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Vorzug von Notarassessor vor Notar: Aufhebung

BGH, Beschluss vom 07.12.2006 - NotZ 24/06

Soll bei der Besetzung einer Notarstelle einem Notarassessor der Vorzug gegenüber einem Notar gegeben werden, so ist die Auswahlentscheidung der Justizverwaltung grundsätzlich aufzuheben, wenn dabei verkannt worden ist, dass der Notarassessor bei Ablauf der Bewerbungsfrist die dreijährige Regelausbildungszeit des § 7 Abs. 1 BNotO noch nicht abgeleistet hatte.*)

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IMRRS 2007, 0178
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Nichtige Notarvollmacht: Darlehensabschlussvollmacht miterfasst?

BGH, Urteil vom 24.10.2006 - XI ZR 216/05

Zur Frage, ob die auf einem Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz beruhende Nichtigkeit einer notariell beurkundeten Vollmacht und eines Treuhandvertrages die in einem formularmäßigen Zeichnungsschein enthaltene, nicht gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßende Vollmacht eines Treuhänders zum Abschluss eines Darlehensvertrages gemäß § 139 BGB erfasst.*)

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IMRRS 2007, 0174
RechtsanwälteRechtsanwälte
Aufwendungsersatzanspruch eines Berufsbetreuers

BGH, Beschluss vom 20.12.2006 - XII ZB 118/03

Zum Aufwendungsersatzanspruch eines zum Berufsbetreuer bestellten Rechtsanwalts bei Erbringung anwaltsspezifischer Dienste für seinen mittellosen Betreuten.*)

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IMRRS 2007, 0167
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beschwerdefrist abgelaufen: Unkenntniss dennoch unverschuldet

BGH, Beschluss vom 25.10.2006 - XII ZB 49/06

Die auf einem Versehen einer Kanzleiangestellten beruhende Unkenntnis vom Ablauf der Beschwerdefrist gegen eine Abänderungsentscheidung nach § 10 a VAHRG bleibt auch dann unverschuldet, wenn die durch die Abänderung belastete Partei eine weitergehende Kürzung ihrer Versorgung bemerkt. Die Wiedereinsetzungsfrist beginnt deshalb nicht bereits mit diesem Zeitpunkt.*)

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IMRRS 2007, 0164
RechtsanwälteRechtsanwälte
Anspruch auf Festsetzung einer Terminsgebühr

BGH, Beschluss vom 20.11.2006 - II ZB 6/06

Partei hat Anspruch auf Festsetzung einer Terminsgebühr, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen des Gebührentatbestandes zwischen den Parteien unstreitig sind.*)

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IMRRS 2007, 0154
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Notarrecht - Amtsenthebung wg Vermögensverfall trotz Insolvenzverfahrens möglich

BGH, Beschluss vom 20.11.2006 - NotZ 26/06

Das berufsrechtliche Verfahren zur vorläufigen oder endgültigen Amtsenthebung eines Notars wegen Vermögensverfalls steht grundsätzlich in keinem Nachrangigkeitsverhältnis zum Insolvenzverfahren über das Vermögen des Notars. Es ist daher nicht zurückzustellen, um dem Notar zunächst Gelegenheit zu geben, über ein Insolvenzplanverfahren seine finanziellen Verhältnisse wieder zu ordnen.*)

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IMRRS 2007, 0141
RechtsanwälteRechtsanwälte
Fachanwaltsbezeichnung: Keine „Alte-Hasen-Regelung“!

AGH Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.09.2006 - 1 ZU 63/06

1. Außerhalb eines Lehrgangs erworbene theoretische Kenntnisse müssen den Lehrgangsinhalten gleichwertig sein. Daher ist ein Leistungsnachweis Voraussetzung.

2. Praktische Erfahrungen können den Nachweis theoretischer Kenntnisse nicht ersetzen.

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IMRRS 2007, 0107
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Ablehnungsgesuch gegen Notar

BGH, Beschluss vom 28.08.2006 - NotZ 46/05

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2007, 0101
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Richter - Ablehnungsgesuch zurückgewiesen: Keine erneute Entscheidung!

BGH, Beschluss vom 18.10.2006 - XII ZB 244/04

Weist ein abgelehnter Richter das gegen ihn gerichtete Ablehnungsgesuch zurück und entscheidet sodann in der Hauptsache, so entfällt für eine sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs regelmäßig das Rechtsschutzinteresse, wenn eine Berufung in der Hauptsache statthaft ist, da in deren Rahmen auf entsprechende Rüge auch über die Ablehnung zu entscheiden ist. Der Beschwerdeführer muss dann die sofortige Beschwerde für erledigt erklären, um der Kostenfolge des § 97 Abs. 1 ZPO zu entgehen.*)

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IMRRS 2007, 0099
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Briefkopf "RA und Notar" nicht erlaubt!

BGH, Beschluss vom 20.11.2006 - NotZ 30/06

Ein (Anwalts-)Notar ist nicht befugt, auf dem Briefbogen der von ihm und anderen Rechtsanwälten betriebenen Kanzlei die Kopfzeile "Notariat und Anwaltskanzlei" anzubringen.*)

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IMRRS 2007, 0086
SachverständigeSachverständige
Architekten & Ingenieur - Fachtechnische Überprüfung von Architektenleistungen

BGH, Urteil vom 07.12.2006 - VII ZR 290/04

Die fachtechnische Überprüfung von Architektenleistungen und deren Berechnung ist keine unerlaubte Rechtsberatung.*)

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IMRRS 2007, 0046
RechtsanwälteRechtsanwälte
Mehrfache Vollstreckungsgebühr

BGH, Beschluss vom 10.08.2006 - I ZB 99/05

Jeder gegen einen von mehreren Schuldnern gerichtete Antrag nach § 887 Abs. 1 und 2 ZPO gilt als eine Angelegenheit im Sinne von § 58 Abs. 1 BRAGO.*)

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IMRRS 2007, 0040
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Bestellung zum Notar: Sonderpunkte für Fachanwalt?

BGH, Beschluss vom 24.07.2006 - NotZ 11/06

Zur Frage, inwieweit die Qualifikation als Fachanwalt für die Vergabe von Sonderpunkten nach Abschnitt A II Nr. 3 Buchst. e cc des Runderlasses zur Ausführung der Bundesnotarordnung in seiner geänderten Fassung vom 10. August 2004 (JMBl. für Hessen S. 323) im Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen für Anwaltsnotare zu berücksichtigen ist (teilweise Aufgabe der Senatsrechtsprechung gemäß Beschlüssen vom 3. November 2003 - NotZ 8/03 - ZNotP 2004, 71 und vom 16. März 1998 - NotZ 25/97 - NJW-RR 1998, 1596).*)

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IMRRS 2007, 0039
RechtsanwälteRechtsanwälte
Zulassung als Rechtsanwalt beim BGH

BGH, Beschluss vom 11.09.2006 - AnwZ 1/06

1. Ein Bewerber, den der Wahlausschuss für Rechtsanwälte bei dem Bundesgerichtshof dem Bundesministerium der Justiz benannt hat, kann die Wahl auch dann nicht isoliert anfechten, wenn er einen ungünstigen Platz in der zweiten Hälfte der Liste erreicht hat; er kann einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung nur gegen den Bescheid des Bundesministeriums der Justiz nach § 170 Abs. 1, § 21 Abs. 1 BRAO richten (Abgrenzung zu Senatsbeschl. v. 14. Mai 1975, AnwZ 7/75, und v. 10. Mai 1978, AnwZ 11/78, beide unveröffentlicht).*)

2. Das Bundesministerium der Justiz ist bei seiner Entscheidung nach § 170 Abs. 1 BRAO nur an den Kreis der Listenbewerber, aber weder an die Zahl der von dem Wahlausschuss für angemessen erachteten Neuzulassungen noch an eine von dem Wahlausschuss bestimmte Rangfolge der Bewerber gebunden.*)

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IMRRS 2007, 0038
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Eingescannte Unterschrift auf Fax

BGH, Beschluss vom 10.10.2006 - XI ZB 40/05

Eine eingescannte Unterschrift des Prozessbevollmächtigten in einem bestimmenden Schriftsatz genügt nicht den Formerfordernissen des § 130 Nr. 6 ZPO, wenn der Schriftsatz mit Hilfe eines normalen Faxgerätes und nicht unmittelbar aus dem Computer versandt wurde.*)

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IMRRS 2007, 0029
RechtsanwälteRechtsanwälte
Darf Syndikus Fachanwaltsbezeichnung führen?

BGH, Beschluss vom 25.10.2006 - AnwZ (B) 80/05

1. Auch nach der Änderung des § 5 FAO durch Beschluss der Satzungsversammlung vom 7. November 2002 genügt eine persönliche und weisungsfreie Fallbearbeitung als in einem ständigen Dienstverhältnis stehender Rechtsanwalt (sog. Syndikusanwalt) allein nicht zum Nachweis der erforderlichen praktischen Erfahrung; es bedarf zusätzlich der Bearbeitung einer erheblichen Anzahl nicht unbedeutender Mandate außerhalb des Anstellungsverhältnisses (Fortführung von Senat, Beschl. v. 13. Januar 2003, AnwZ (B) 25/02, NJW 2003, 883, und v. 6. März 2006, AnwZ (B) 37/05, NJW 2006, 1516).*)

2. Eine im Sinn von § 5 FAO persönliche Fallbearbeitung als Rechtsanwalt liegt nicht vor, wenn sich ein Syndikusanwalt auf ein Wirken im Hintergrund beschränkt und weder eigene Schriftsätze anfertigt noch selbst an Gerichtsverhandlungen teilnimmt (Ergänzung v. Senatsbeschl. v. 6. März 2006, AnwZ (B) 37/05, NJW 2006, 1516).*)

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IMRRS 2007, 0021
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anwaltskosten bei Streitgenossenschaft

BGH, Beschluss vom 05.07.2006 - VIII ZB 53/05

Waren Streitgenossen in einem Prozess, in welchem ein Streitgenosse obsiegt hat und ein anderer unterlegen ist, durch einen gemeinschaftlichen Anwalt vertreten, so kann der obsiegende Streitgenosse grundsätzlich nur den seiner Beteiligung am Rechtsstreit entsprechenden Bruchteil der Anwaltskosten von dem Prozessgegner erstattet verlangen.

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IMRRS 2007, 0004
RechtsanwälteRechtsanwälte
Anrechnung von Geschäftsgebühr aus dem Widerspruchsverfahren

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.07.2006 - 8 S 1621/06

1. Eine Anrechnung der im Widerspruchsverfahren entstandene Geschäftsgebühr der Prozessbevollmächtigten des Antragstellers nach Absatz 4 der Vorbemerkung 3 im Vergütungsverzeichnis (VV) zum RVG erfolgt nur, wenn beide Verfahren den selben Antragsgegenstand betreffen. Das ist aber bei einem Widerspruchsverfahren und einem gerichtlichen Aussetzungsverfahren nicht der Fall.

2. Darüber hinaus setzt eine Anrechnung voraus, dass einzig die rechtliche Beziehung zwischen Rechtsanwalt und Auftraggeber betroffen wird. Die Anrechnungsregelung hindert hingegen nicht die Festsetzung der vollen Prozessgebühr gegen den Gegner.

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IMRRS 2007, 0003
RechtsanwälteRechtsanwälte
Teilbereichsberatungserlaubnis für Insolvenzrecht?

VG Mainz, Urteil vom 01.10.2003 - 4 K 233/03

1. Eine Teilbereichserlaubnis zur Rechtsberatung für das Gebiet des Insolvenzrechtes lässt sich nicht aus Art. 1 § 1 des RBerG schließen, da dieser die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, einschließlich der Rechtsberatung und der Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderungen geschäftsmäßig - ohne Unterschied zwischen haupt- und nebenberuflicher oder entgeltlicher und unentgeltlicher Tätigkeit - nur Personen überträgt, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist. Die Aufzählung der Sachbereichserlaubnisse in Art. 1 § 1 des RBerG ist abschließend.

2. Weder ist § 2 der 1. Verordnung zur Ausführung des Rechtsberatungsgesetzes als Öffnungsklausel des Art. 1 § 1 RBerG anzusehen, noch ist eine Analogiebildung zu Art. 1 § 1 RBerG angebracht, da diese eine planwidrige Regelungslücke voraussetzen würde.

3. Das Grundrecht der Berufsfreiheit ist trotz Eröffnung des Schutzbereichs nicht verletzt, da die Zulassung nicht unmöglich gemacht wird und damit lediglich eine Einschränkung der Freiheit der Berufswahl durch eine subjektive Zulassungsvoraussetzung geschaffen wird. Dieser Eingriff in Art. 12 GG ist jedoch verfassungsrechtlich unbedenklich, da er verhältnismäßig, d.h. geeignet und erforderlich ist, um überragende Gemeinwohlinteressen zu sichern, und keine übermäßige, unzumutbare Belastung enthält. Wer Rechtsangelegenheiten auf dem Gebiet des Insolvenzrechtes und damit zusammenhängenden Rechtsgebieten besorgen möchte, kann dies nämlich tun, wenn er die Zulassung als Rechtsanwalt erhält. Das Rechtsberatungsgesetz macht diese Tätigkeit also nicht unmöglich, sondern von einer wesentlich qualifizierteren und umfassenderen Ausbildung abhängig.

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Online seit 2006

IMRRS 2006, 3205
RechtsanwälteRechtsanwälte
Einigungsgebühr ist mehr als frühere Vergleichsgebühr

BGH, Urteil vom 10.10.2006 - VI ZR 280/05

Zu den Voraussetzungen für die Entstehung einer Einigungsgebühr.*)

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IMRRS 2006, 3195
RechtsanwälteRechtsanwälte
Vergütung für Vergabenachprüfungsverfahren

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10.08.2006 - VK 2-LVwA LSA 07/06

Zu Frage der angemessenen Vergütung eines Rechtsanwalts in einem Vergabenachprüfungsverfahren.

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IMRRS 2006, 3192
RechtsanwälteRechtsanwälte
Wahl des Rechtsmittels

OLG München, Beschluss vom 06.11.2006 - 32 Wx 155/05

Die Prüfung und Entscheidung, welches Rechtsmittel im konkreten Fall statthaft ist, hat der Anwalt selbst zu treffen und darf sie nicht seinem Personal überlassen.*)

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IMRRS 2006, 3156
VergabeVergabe
Bestimmung des Gegenstandswertes

VK Sachsen, Beschluss vom 17.11.2006 - 1/SVK/128-04

1. Der Gegenstandswert eines Nachprüfungsverfahrens ist mit 5% der Brutto-Auftrags- oder Angebotssumme anzunehmen.

2. Maßgeblich für die Berechnung des Gegenstandswertes ist das Interesse des Antragstellers am Auftrag.

3. Wird das Einsammeln und Verwerten von Abfall ausgeschrieben, wobei der Unternehmer lediglich durch die Verwertung einen Erlös erzielt, bestimmt sich der Gegenstandswert aus dem Verwertungserlös abzüglich der an den Auftraggeber zu zahlenden Vergütung.

4. Zu der Frage, welcher Gebührensatz des Rechtsanwalts für ein Vergabeverfahren angemessen ist.

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IMRRS 2006, 3117
RechtsanwälteRechtsanwälte
Mehrvertretungsgebühr in WEG-Verfahren

OLG Köln, Beschluss vom 15.08.2005 - 17 W 161/05

Ist die Mehrvertretungsgebühr vor Verkündung der BGH-Entscheidung zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft (IBR 2005, 517) entstanden, so ist sie auch weiterhin erstattungsfähig.

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IMRRS 2006, 3109
RechtsanwälteRechtsanwälte
Verstößt Honorarordnung gegen EG-Dienstleistungsfreiheit?

EuGH, Urteil vom 05.12.2006 - Rs. C-202/04

1. Den Artikeln 10, 81 und 82 EG-Vertrag läuft es nicht zuwider, wenn ein Mitgliedstaat eine Norm erlässt, die auf der Grundlage eines von einer berufsständischen Vertretung von Rechtsanwälten wie dem Consiglio nazionale forense (Nationaler Rat der Rechtsanwälte) erarbeiteten Vorschlags eine Gebührenordnung genehmigt, die eine Mindestgrenze für die Honorare der Mitglieder der Rechtsanwaltschaft festlegt, von der grundsätzlich ebenso wenig bei Leistungen, die diesen Mitgliedern vorbehalten sind, wie bei Leistungen abgewichen werden kann, die, wie außergerichtliche Dienstleistungen, auch von jedem anderen, der genannten Gebührenordnung nicht unterworfenen Wirtschaftsteilnehmer erbracht werden können.*)

2. Eine Regelung, die es verbietet, im Wege einer Vereinbarung von den durch eine Rechtsanwaltsgebührenordnung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden festgelegten Mindesthonoraren für Leistungen abzuweichen, die zum einen Gerichtsbezug aufweisen und zum anderen Rechtsanwälten vorbehalten sind, stellt eine Beschränkung des in Artikel 49 EG-Vertrag vorgesehenen freien Dienstleistungsverkehrs dar. Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, zu prüfen, ob eine solche Regelung angesichts ihrer konkreten Anwendungsmodalitäten tatsächlich den Zielen des Verbraucherschutzes und der geordneten Rechtspflege Rechnung trägt, die sie rechtfertigen können, und ob die mit ihr auferlegten Beschränkungen nicht außer Verhältnis zu diesen Zielen stehen.*)




IMRRS 2006, 3108
RechtsanwälteRechtsanwälte
Mindestgebühren können gegen Dienstleistungsfreiheit verstoßen

EuGH, Urteil vom 05.12.2006 - Rs. C-94/04

1. Den Artikeln 10, 81 und 82 EG-Vertrag läuft es nicht zuwider, wenn ein Mitgliedstaat eine Norm erlässt, die auf der Grundlage eines von einer berufsständischen Vertretung von Rechtsanwälten wie dem Consiglio nazionale forense (Nationaler Rat der Rechtsanwälte) erarbeiteten Vorschlags eine Gebührenordnung genehmigt, die eine Mindestgrenze für die Honorare der Mitglieder der Rechtsanwaltschaft festlegt, von der grundsätzlich ebenso wenig bei Leistungen, die diesen Mitgliedern vorbehalten sind, wie bei Leistungen abgewichen werden kann, die, wie außergerichtliche Dienstleistungen, auch von jedem anderen, der genannten Gebührenordnung nicht unterworfenen Wirtschaftsteilnehmer erbracht werden können.*)

2. Eine Regelung, die es verbietet, im Wege einer Vereinbarung von den durch eine Rechtsanwaltsgebührenordnung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden festgelegten Mindesthonoraren für Leistungen abzuweichen, die zum einen Gerichtsbezug aufweisen und zum anderen Rechtsanwälten vorbehalten sind, stellt eine Beschränkung des in Artikel 49 EG-Vertrag vorgesehenen freien Dienstleistungsverkehrs dar. Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, zu prüfen, ob eine solche Regelung angesichts ihrer konkreten Anwendungsmodalitäten tatsächlich den Zielen des Verbraucherschutzes und der geordneten Rechtspflege Rechnung trägt, die sie rechtfertigen können, und ob die mit ihr auferlegten Beschränkungen nicht außer Verhältnis zu diesen Zielen stehen.*)




IMRRS 2006, 3069
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Notar hat zu prüfen und entscheiden, wer Empfangsberechtigter ist

OLG Schleswig, Beschluss vom 15.03.2006 - 2 W 16/06

1. Der Notar und die Instanzen des Notarbeschwerdeverfahrens haben im Falle der Abtretung eines Anspruchs auf Auskehrung eines auf Anderkonto verwahrten Betrages grundsätzlich die Frage zu prüfen und zu entscheiden, wer Empfangsberechtigter ist.*)

2. Bei begründeten Zweifeln über die Person des Empfangsberechtigten hat der Notar den hinterlegten Betrag vorläufig in Verwahrung zu nehmen, bis die als empfangsberechtigt in Betracht kommenden Personen übereinstimmende Erklärungen abgegeben haben, oder die Frage der Empfangsberechtigung im Zivilprozess entschieden ist.*)

3. Es bleibt unentschieden, ob die Prüfung des Beschwerdegerichts sich darauf zu erstrecken hat, ob die Entscheidung des Notars in jeder Hinsicht berechtigt oder ob sie lediglich im Rahmen eines ihm einzuräumenden Ermessens fehlerfrei ist.*)

4. Wird dem Notar ein Ermesssensspielraum eingeräumt, so kann ein Ermessensfehler seiner Entscheidung darin liegen, dass er versäumt hat, die Frage der Empfangsberechtigung durch Fragen an die Beteiligten aufzuklären.*)

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IMRRS 2006, 3068
RechtsanwälteRechtsanwälte
Pflicht zur sorgfältigen Überprüfung von Gutachten

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.03.2006 - 24 U 161/05

Der Rechtsanwalt hat ein gerichtlich eingeholtes Sachverständigengutachten sorgfältig zu prüfen und das Gericht auf Fehler des Sachverständigen hinzuweisen (hier: fehlerhafte Flächenangaben in Bewertungsgutachten im Zugewinnausgleichsprozess).*)

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IMRRS 2006, 3054
RechtsanwälteRechtsanwälte
Pflichten bei Überprüfung eines Schimmelschadens-Gutachtens

OLG Brandenburg, Urteil vom 31.08.2005 - 3 U 8/05

1. Der Rechtsanwalt hat die Pflicht, potentielle Beweismittel auf ihre Brauchbarkeit innerhalb eines möglichen Klageverfahrens sorgfältig zu prüfen.

2. Soweit er zur Feststellung streiterheblicher Tatsachen ein Beweisverfahren durchführt oder auf dessen Ergebnisse zurückgreift, hat er ein dort erstelltes Sachverständigengutachten auf seine Verwertbarkeit im folgenden Prozess zu untersuchen. Hierbei hat er sich mindestens die Fragen vorzulegen, ob der Sachverständige die Beweisfrage zutreffend erfasst und ergiebig beantwortet hat, ob er hierbei von zutreffenden und verlässlichen Anknüpfungstatsachen ausgegangen ist, ob er diese methodengerecht untersucht und ob er seine Untersuchungsergebnisse plausibel und widerspruchsfrei dargestellt hat. Erkennbaren Bedenken gegen hinreichende Sach- und Fachkunde oder wegen fehlender forensischer Erfahrung hat er Rechnung zu tragen.

3. Das Vorliegen der verwerflichen Gesinnung bedarf im Gewerbemietbereich auch bei einem objektiv überhöhten Mietzins einer besonderen Feststellung.

4. Die Geltendmachung offensichtlich aussichtsloser Rechtspositionen ist generell geeignet, die Verhandlungsbereitschaft des Gegenüber spürbar zu verschlechtern und die Verhandlungsposition des erkennbar Unberechtigten nachhaltig zu schwächen; sie birgt in sich die greifbare Gefahr, dass der die offensichtlich aussichtslose Position geltend machende Vertreter einer Partei sich selbst als sachkundiger, kompetenter oder gar vertrauenswürdiger Verhandlungspartner gegenüber der anderen Partei unumkehrbar diskreditiert.

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IMRRS 2006, 3029
RechtsanwälteRechtsanwälte
Nur selbständiges Beweisverfahren unterliegt Geltung der BRAGO

OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.09.2006 - 8 W 359/06

Fällt der Auftrag für ein selbständiges Beweisverfahren noch unter die Geltung der BRAGO, wurde aber der Auftrag für die Vertretung in der Hauptsache erst unter der Geltung der RVG erteilt, so bestimmt sich die Prozessgebühr für das Beweisverfahren nach der BRAGO, die Verfahrensgebühr für das Hauptsacheverfahren nach RVG, wobei eine Anrechnung der Prozessgebühr auf die Verfahrensgebühr vorzunehmen ist (Vorbem. 3 Abs. 5 VV-RVG).*)

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IMRRS 2006, 3028
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsmittel gegen vollstreckbare Ausfertigung einer Urkunde

OLG Köln, Beschluss vom 11.09.2006 - 2 Wx 13/06

Gegen die Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung einer Urkunde durch den Notar bzw. deren Ankündigung sieht weder das BeurkG noch die BNotO ein Rechtsmittel vor. Der in § 54 BeurkG eröffnete Beschwerderechtszug gibt lediglich dem Gläubiger die Möglichkeit, seinen Anspruch auf Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung durchzusetzen. Der Schuldner kann Einwendungen im Wege der allgemeinen vollstreckungsrechtlichen Rechtsbehlfe geltend machen.*)

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IMRRS 2006, 3017
VergabeVergabe
Vergütung des RA für Beratung im Vergabe- und Nachprüfungsverfahren

OLG München, Beschluss vom 16.11.2006 - Verg 14/06

1. Hat ein im Nachprüfungsverfahren tätiger Rechtsanwalt den Beteiligten bereits im Vergabeverfahren beraten, bestimmt sich die Abrechnung seiner Gebühren für das Nachprüfungsverfahren nicht nach dem reduzierten Gebührenrahmen der Nr. 2301 (bis 30.6.2006: 2401) VV RVG sondern nach Nr. 2300 (bis 30.6.2006: 2400) VV RVG.*)

2. Bei der Ausfüllung des Rahmens der Nr. 2300 RVG kann sich die Vorbefassung des Rechtsanwalts im Vergabeverfahren gebührenmindernd auswirken.*)

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IMRRS 2006, 3016
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wirksame Einlegung des Rechtsmittels

OLG München, Beschluss vom 26.06.2006 - 34 Wx 29/06

Wird die sofortige weitere Beschwerde von einem Rechtsanwalt unterzeichnet, dessen Unterschrift der Name eines anderen Rechtsanwalts mit dem Hinweis auf ein Vertretungsverhältnis ("pro abs.") beigefügt ist, ist das Rechtsmittel nicht wirksam eingelegt, wenn der bezeichnete Rechtsanwalt nicht der dafür bevollmächtigte Vertreter des Beschwerdeführers war.*)

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IMRRS 2006, 3011
VergabeVergabe
Vergütung des RA für Beratung im Vergabe- und Nachprüfungsverfahren

OLG München, Beschluss vom 13.11.2006 - Verg 13/06

1. Hat ein im Nachprüfungsverfahren tätiger Rechtsanwalt den Beteiligten bereits im Vergabeverfahren beraten, bestimmt sich die Abrechnung seiner Gebühren für das Nachprüfungsverfahren nicht nach dem reduzierten Gebührenrahmen der Nr. 2301 (bis 30.6.2006: 2401) VV RVG sondern nach Nr. 2300 (bis 30.6.2006: 2400) VV RVG.*)

2. Bei der Ausfüllung des Rahmens der Nr. 2300 RVG kann sich die Vorbefassung des Rechtsanwalts im Vergabeverfahren gebührenmindernd auswirken.*)

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IMRRS 2006, 2994
RechtsanwälteRechtsanwälte
Strafbare Gebührenüberhebung trotz Honorarvereinbarung?

BGH, Urteil vom 06.09.2006 - 5 StR 64/06

Zum Anwendungsbereich des § 352 StGB bei Honorarvereinbarungen.*)

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IMRRS 2006, 2964
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Einführung des freien Notariats in Baden: OLG zuständig?

BGH, Beschluss vom 24.07.2006 - NotZ 9/06

Zur Rechtswegzuständigkeit des Oberlandesgerichts (Notarsenat), wenn sich baden-württembergische Notare im Landesdienst gegen die Einrichtung und Ausschreibung von freien Notarstellen in ihrem Amtsbezirk durch die Landesjustizverwaltung wenden.*)

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IMRRS 2006, 2963
RechtsanwälteRechtsanwälte
Versäumnisurteil in beiden Instanzen: 1,2 Terminsgebühr

BGH, Beschluss vom 18.07.2006 - XI ZB 41/05

Dem Prozessbevollmächtigten, der sowohl das erste als auch das zweite Versäumnisurteil erwirkt, steht eine 1,2-Terminsgebühr gemäß Nr. 3104 RVG VV, nicht nur eine 0,5-Terminsgebühr nach Nr. 3105 RVG VV zu.*)

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IMRRS 2006, 2962
RechtsanwälteRechtsanwälte
Zusage einer Altersversorgung: §§ 1 bis 16 BetrAVG entsprechend

BGH, Urteil vom 13.07.2006 - IX ZR 90/05

Auf Rechtsanwälte und Steuerberater, denen aus Anlass ihrer Tätigkeit für ein fremdes Unternehmen von diesem Leistungen der Altersversorgung zugesagt worden sind, finden die §§ 1 bis 16 BetrAVG entsprechende Anwendung.*)

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IMRRS 2006, 2932
RechtsanwälteRechtsanwälte
Terminsgebühr nach Versäumnisurteil und Einspruch

BGH, Beschluss vom 07.06.2006 - VIII ZB 108/05

Ist nach Erlass eines Versäumnisurteils und nach Einspruch durch den Gegner dieser im daraufhin anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung weder erschienen noch ordnungsgemäß vertreten, so ist für die Terminsgebühr RVG VV Nr. 3104 einschlägig. Aus dem Umstand, dass das erste Versäumnisurteil nach § 331 Abs. 3 ZPO erging, ergibt sich nichts anderes.*)

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IMRRS 2006, 2930
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Versendung eines Frist wahrenden Schriftsatzes per Telefax

BGH, Beschluss vom 02.08.2006 - XII ZB 84/06

Zu den Sorgfaltsanforderungen an einen Rechtsanwalt bei Versendung eines Frist wahrenden Schriftsatzes per Telefax unmittelbar vor Fristablauf.*)

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IMRRS 2006, 2928
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Keine Wiedereinsetzung bei Organisationsmängeln

BGH, Beschluss vom 13.09.2006 - XII ZB 103/06

Soll eine Einzelanweisung an eine Kanzleiangestellte nicht sofort, sondern erst am nächsten Tag anlässlich einer Fahrt an den Sitz des Berufungsgerichts ausgeführt werden, können zusätzliche organisatorische Maßnahmen erforderlich sein, um einem Vergessen der Anweisung vorzubeugen.*)

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IMRRS 2006, 2923
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Wann entfällt Sekundärhinweispflicht?

BGH, Urteil vom 13.04.2006 - IX ZR 208/02

a) Hat ein Rechtsanwalt, der von dem Mandanten eines regresspflichtigen Steuerberaters - nicht wegen der Regressfrage - beauftragt worden ist, auf Grund einer nebenvertraglichen Warn- oder Hinweispflicht auf den möglichen Regress gegen den Steuerberater aufmerksam zu machen, lässt dies die Sekundärhinweispflicht des Steuerberaters nicht entfallen*)

b) Belehrt der nicht wegen der Regressfrage beauftragte Rechtsanwalt den Mandanten darüber, es komme ein Regressanspruch gegen den zuvor beauftragten Steuerberater in Betracht, nicht aber über die kurze Verjährungsfrist, besteht insoweit die Sekundärhinweispflicht des Steuerberaters fort.*)

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IMRRS 2006, 2921
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PKH: Anspruch des beigeordneten Anwalts auf MwSt-Erstattung?

BGH, Beschluss vom 12.06.2006 - II ZB 21/05

Bei der Kostenfestsetzung nach § 126 Abs. 1 ZPO kann der beigeordnete Rechtsanwalt von der unterlegenen Partei nicht die Erstattung von Mehrwertsteuer auf die Honorarforderung fordern. Für die arme, zum Abzug der Vorsteuer berechtigte Partei ist der ihr von dem Prozessbevollmächtigten in Rechnung zu stellende Mehrwertsteuerbetrag ein durchlaufender Posten.*)

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IMRRS 2006, 2902
RechtsanwälteRechtsanwälte
Reisekosten bei Anwalt aus anderer Stadt

LG Erfurt, Beschluss vom 16.01.2006 - 9 O 3017/99

Die Reisekosten eines an einem dritten Ort (also weder Gerichtsort, noch Wohn- oder Geschäftsort der Partei) ansässigen Prozessbevollmächtigten sind bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten eines am Wohn- oder Geschäftsort der Partei ansässigen Rechtsanwalts erstattungsfähig, wenn dessen Beauftragung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung erforderlich gewesen wäre.

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IMRRS 2006, 2860
RechtsanwälteRechtsanwälte
Aufrechnung des Rechtsanwalts

KG, Urteil vom 02.03.2006 - 19 U 35/05

Die Aufrechnung des Rechtsanwalts mit seinem Honoraranspruch gegen den Anspruch des Mandanten auf Abführung erstrittenen Geldes ist weder als kongruente noch als inkongruente Deckung anfechtbar, wenn die Mandatsverträge jeweils vor dem kritischen Dreimonatszeitraum zustande gekommen sind. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anfechtbarkeit ist dabei nicht der Tag der Aufrechnungserklärung sondern die Entstehung der Aufrechnungslage.*)

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IMRRS 2006, 2857
RechtsanwälteRechtsanwälte
Kosten für Informationsreise von ausländischer Partei

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.03.2006 - 10 W 139/05

Eine ausländische Partei kann grundsätzlich nicht darauf verwiesen werden, sie habe zur Kostengeringhaltung auf eine persönliche Information ihres am Ort des Prozessgerichts ansässigen Prozessbevollmächtigten verzichten und stattdessen einen Verkehrsanwalt am Ort ihres ausländischen Geschäftssitzes einschalten müssen. Die Geltendmachung der Kosten für eine Informationsreise der Partei ist auch nicht der Höhe nach beschränkt auf die ansonsten angefallenen Kosten für die Einschaltung eines Verkehrsanwaltes.*)

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IMRRS 2006, 2850
RechtsanwälteRechtsanwälte
Terminsgebühr für schriflichen Vergleich

BGH, Beschluss vom 10.07.2006 - II ZB 28/05

a) Ein Rechtsanwalt verdient die Terminsgebühr nach RVG Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 Nr. 3104 VV immer dann, wenn ein schriftlicher Vergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO geschlossen wird, unabhängig davon, ob dies im Verfahren nach § 128 Abs. 2 ZPO oder § 495 a ZPO geschieht oder die Parteien in einem Verfahren, in dem zunächst die mündliche Verhandlung vorgesehen war, durch Abschluss eines schriftlichen Vergleichs auf die mündliche Verhandlung verzichten (Bestätigung von BGH, Beschl. v. 3. Juli 2006 - II ZB 31/05).*)

b) Den Vergleich vorbereitende "Besprechungen" zwischen den Rechtsanwälten finden in einem Rechtsstreit auch dann statt, wenn diese ihre unterschiedlichen Vorstellungen über eine vergleichsweise Beilegung des Rechtsstreits dem Gericht mitteilen und dieses die Vorschläge und die Antworten hierauf an den jeweils anderen Anwalt weiterleitet.*)

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IMRRS 2006, 2845
BauträgerBauträger
Notarrecht - Belehrungspflichten bei Beurkundung eines Bauträgervertrags

LG Darmstadt, Urteil vom 27.06.2005 - 19 O 105/04

1. Unterlässt ein Notar fahrlässig die Belehrung hinsichtlich der Größe eines im Sondereigentum stehenden Gebäudeteils und verletzt damit seine Amtspflicht nach § 17 BeurkG, so bestimmt sich seine Haftung nach § 19 BNotO.

2. Die Vorschrift des § 17 BeurkG verpflichtet den Notar, den Willen der Beteiligten zu erforschen, sowie den Sachverhalt zu klären und die Beteiligten über die rechtliche Tragweite des zu beurkundeten Geschäftes zu belehren. Dabei muss er, obwohl er sich auf die Angaben der Beteiligten grundsätzlich verlassen darf, bedenken, dass die Beteiligten entscheidende Umstände möglicherweise nicht erkennen, und solche Umstände gesondert in seine Belehrung mit einbeziehen.

3. Ein Notar kann nicht ohne weiteres davon ausgehen, dass einem Laien die Konsequenz und die Gefahr einer Planabweichung in Kaufvertrag und Teilungserklärung bewusst ist und dass er deshalb bei der Einsicht in den Aufteilungsplan darauf achtet, ob die enthaltene Beschreibung des Sondereigentums mit derjenigen im Kaufvertrag identisch ist.

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