Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
3027 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2006, 2798
Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.05.2006 - 3 S 787/06
Wendet sich ein Nachbar mit seinem Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen Beeinträchtigungen, die von der Nutzung des genehmigten Bauvorhabens ausgehen, rechtfertigt dies eine Halbierung des im Hauptsacheverfahren festzusetzenden Streitwerts.*)
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IMRRS 2006, 2792
Rechtsanwälte
OLG Hamm, Urteil vom 18.05.2006 - 27 U 185/05
Die Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV zu § 13 RVG entsteht außerhalb gerichtlicher Verfahren nur für die Mitwirkung an solchen Besprechungen, die beiderseits zum Zwecke der evtl. Verfahrensvermeidung geführt werden.*)
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IMRRS 2006, 2759
Prozessuales
KG, Beschluss vom 09.06.2006 - 12 U 91/06
Scheitert die Übermittlung der Berufungsschrift per Telefax am vorletzten Tag vor Ablauf der Berufungsfrist wegen eines Defektes an der Telekommunikationsanlage des Prozessbevollmächtigten, so ist dieser verpflichtet, alle anderen noch möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um ein Fristversäumnis zu verhindern.*)
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IMRRS 2006, 2758
Rechtsanwälte
OLG Frankfurt, Urteil vom 14.06.2006 - 9 U 70/98 (1)
1. Zu den Voraussetzungen einer einheitlichen gebührenrechtlichen Angelegenheit im Sinne von § 13 Abs. 2 BRAGO, wenn der Anwalt seinen Auftraggeber bei der Vermarktung eines Grundstücks gegenüber verschiedenen Interessenten rechtlich unterstützt.*)
2. Ein Anwalt kann aus einer Honorarvereinbarung keinen Vergütungsanspruch herleiten, wenn sich die Vereinbarung auf eine teilweise bereits abgerechnete einheitliche gebührenrechtliche Angelegenheit bezieht und er es unterlassen hat, seinen Auftraggeber darauf hinzuweisen, dass ihm deshalb eigentlich kein selbständiger Gebührenanspruch mehr zusteht.*)
3. Zu den Umständen, unter denen der Anwalt ausnahmsweise nach Treu und Glauben verpflichtet sein kann, seinen Auftraggeber auf die Gebührenhöhe hinzuweisen.*)
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IMRRS 2006, 2721
Prozessuales
OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.07.2006 - 9 U 56/06
Der Prozessbevollmächtigte des Rechtsmittelführers, der am letzten Tag einen fristwahrenden Schriftsatz per Fax bei Gericht einreichen will, muss mit Störungen seines Faxgerätes rechnen und sowohl im Vorfeld als auch nach Eintritt der Störungen sämtliche möglichen und zumutbaren Maßnahmen treffen, um eine Fristversäumnis zu verhindern. Hat er dies nicht in ausreichendem Maße getan, kann bei einer durch einen Defekt seines Telefaxgerätes hervorgerufenen Fristversäumnis keine Wiedereinsetzung gewährt werden.*)
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IMRRS 2006, 2720
Rechtsanwälte
OLG Frankfurt, Urteil vom 12.07.2006 - 1 U 12/06
Der von einem Gesamtschuldner beauftragte Rechtsanwalt begeht nicht ohne Weiteres dadurch eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung zu Lasten des anderen Gesamtschuldners, dass er seinem Mandanten bei der Suche nach einem neuen Darlehensgeber behilflich ist, sich von beiden finanzierenden Banken im Rahmen des Ablösevorgangs als Treuhänder beauftragen und Grundschulden abtreten lässt und nach Ablösung aufgrund einer auf dem Grundbesitz des passiv bleibenden Gesamtschuldners eingetragenen Grundschuld die Zwangsvollstreckung in diesen Grundbesitz betreibt.*)
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IMRRS 2006, 2709
Rechtsanwälte
VGH Bayern, Beschluss vom 27.07.2006 - 2 N 04.2476
Reisekosten eines Rechtsanwalts mit Kanzlei weder in der Nähe des Wohn- bzw. Geschäftsorts der ihn beauftragenden Partei noch in der Nähe des angerufenen Gerichts sind i.d. Regel nicht erstattungsfähig (§ 162 Abs. 1, 2 VwGO).*)
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IMRRS 2006, 2708
Rechtsanwälte
OLG Frankfurt, Urteil vom 03.08.2006 - 26 U 26/06
§ 478 BGB a.F. gewährt dem Käufer einer mangelhaften Sache lediglich ein Leistungsverweigerungsrecht, eine Rückforderung des gezahlten Teilkaufpreises kommt nur in Betracht, wenn der Verkäufer die Herausgabe der Sache verlangt.*)
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IMRRS 2006, 2706
Rechtsanwälte
OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.08.2006 - 8 W 327/06
Wird im Rahmen einer mündlichen Verhandlung in einem anhängigen Verfahren zugleich auch über nicht rechtshängige Ansprüche mit dem Ziel der Einigung verhandelt, entsteht eine 1,2-Terminsgebühr aus dem aus den Werten der rechtshängigen und der nicht rechtshängigen Ansprüche gebildeten Gesamtwert.*)
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IMRRS 2006, 2643
Rechtsanwälte und Notare
KG, Beschluss vom 25.05.2004 - 1 W 472/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 2634
Rechtsanwälte und Notare
KG, Beschluss vom 15.06.2004 - 1 W 295/01
1. Der Notar ist nach § 17 Abs. 1 BeurkG verpflichtet, bei Aufnahme einer Belastungsvollmacht in einen zu beurkundenden Wohnungskaufvertrag zu klären, welche Form der Kaufpreisfinanzierung beabsichtigt ist und welche Art der dinglichen Sicherung hierfür benötigt wird.*)
2. Die Beurkundung einer Belastungsvollmacht, die weder zur Finanzierung des innerhalb weniger Tage an den Verkäufer direkt zu zahlenden Kaufpreises geeignet ist noch für eine eventuell beabsichtigte Nachfinanzierung verwendet werden kann, stellt eine unrichtige Sachbehandlung jedenfalls nur dann dar, wenn die erforderliche Klärung des Parteiwillens unterblieben ist.*)
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IMRRS 2006, 2618
Rechtsanwälte
LG Bonn, Urteil vom 02.03.2006 - 6 S 279/05
1. Vorgerichtliche Kündigung eines Mietverhältnisses und anschließende Räumungsklage betreffen bezüglich der anwaltlichen Tätigkeit denselben Gegenstand.*)
2. Eine nach Nr. 2400 VV RVG entstandene Geschäftsgebühr unterliegt gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 4 zu Nr. 3100 VV RVG der (hälftigen) Anrechnung.*)
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IMRRS 2006, 2612
Rechtsanwälte
OLG Frankfurt, Urteil vom 26.04.2006 - 23 U 102/99
Zu möglichen Schadensersatzansprüchen eines Auftraggebers gegen seinen Rechtsanwalt, die dieser daraus herleitet, dass es der Anwalt abgelehnt hat, ihn zu Verkaufsverhandlungen zu begleiten.*)
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IMRRS 2006, 2595
Rechtsanwälte
BGH, Urteil vom 29.06.2006 - IX ZR 76/04
Hat ein Rechtsanwalt für seinen Mandanten einen Verzugsschadensersatzanspruch geltend zu machen, stellt es eine Pflichtverletzung dar, wenn er es unterlässt, in dem Mahnschreiben eine Ablehnungsandrohung auszusprechen. Er darf sich regelmäßig nicht darauf verlassen, dass die Ablehnungsandrohung wegen Interessenwegfalls entbehrlich ist.*)
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IMRRS 2006, 2593
Rechtsanwälte
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.04.2006 - 24 U 191/05
Ein unzulässiges Erfolgshonorar liegt vor, wenn sich der Rechtsanwalt vor dem Ende eines Prozesses einen Teil des zu erstreitenden Geldbetrages ("quota litis") versprechen lässt.*)
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IMRRS 2006, 2592
Architekten und Ingenieure
OLG Brandenburg, Beschluss vom 23.08.2006 - 12 W 28/06
1. Der Auftraggeber muss nach Treu und Glauben gegenüber dem Architekten den Einwand fehlender Prüffähigkeit der Honorarschlussrechnung in angemessener Frist erheben. Diese ist in Anlehnung an § 16 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B mit zwei Monaten ab Zugang der Schlussrechnung anzusetzen (BGH, IBR 2004, 79).
2. Im Wege der Prozesskostenhilfe ist nach § 121 Abs. 1 ZPO ein zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt nach Wahl der Partei beizuordnen. Maßgeblich ist dabei die Angabe im Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag. Zu beachten ist daher auch eine Änderung der Wahl seitens der Partei durch Mandatsentzug und Benennung eines neuen Rechtsanwaltes vor Entscheidung über den Antrag.
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IMRRS 2006, 2584
Rechtsanwälte
OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.06.2006 - 24 U 196/04
1. Zulässige Nebenabreden einer anwaltlichen Honorarvereinbarung müssen diese ausschließlich und unmittelbar ergänzen.*)
2. Zur Sittenwidrigkeit einer Honorarvereinbarung.*)
3. Eine formularmäßige 15-Minuten-Zeittaktklausel verstößt wegen Benachteiligung des Mandanten gegen § 9 AGBG (jetzt § 307 BGB).*)
4. In Stundenabrechnungen enthaltene Leistungsbeschreibungen müssen dem Mandanten die Prüfung der anwaltlichen Tätigkeit ermöglichen.*)
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IMRRS 2006, 2583
Schiedswesen
OLG München, Beschluss vom 05.07.2006 - 34 SchH 5/06
1. Die Patenschaft eines bestellten Schiedsrichters mit einem nicht sachbearbeitenden Mitglied der bevollmächtigten Sozietät einer Partei begründet in der Regel keine berechtigten Zweifel an der Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit des Schiedsrichters.*)
2. Soll das Schiedsgericht zunächst in "kleiner Besetzung" (Zweier-Gremium) auf eine gütliche Einigung hinwirken und erst später nach Bestellung eines Obmanns in vollständiger Besetzung streitig verhandeln, findet auch für das Schiedsgericht in "kleiner Besetzung" das Ablehnungsverfahren gemäß §§ 1036, 1037 ZPO Anwendung.*)
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IMRRS 2006, 2555
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 23.09.2004 - 1Z BR 75/04
1. Gegen den Beschluss des Notars, mit dem das Versteigerungsverfahren nach §§ 53 ff. WEG eingestellt wird, ist die Beschwerde nach § 15 Abs. 2 Satz 1 BNotO gegeben.*)
2. Der Notar darf die Fortsetzung des Versteigerungsverfahrens trotz freihändiger Übertragung des Wohnungseigentums durch den Verurteilten auf einen Dritten nicht verweigern, wenn zwischen den Verfahrensbeteiligten Streit über die Erfüllungswirkung der Übertragung besteht.*)
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IMRRS 2006, 2552
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 14.06.2006 - IV ZB 36/05
Zu den Anforderungen an eine mündliche Weisung des Rechtsanwalts an sein Büro, einen Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist vorzubereiten.*)
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IMRRS 2006, 2549
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 10.05.2006 - XII ZB 267/04
1. Wird ein fristgebundener Schriftsatz per Telefax übermittelt, muss sich die im Rahmen der Ausgangskontrolle gebotene Überprüfung des Sendeberichts auch darauf erstrecken, ob die zutreffende Faxnummer des Empfangsgerichts angewählt wurde (st. Rspr., vgl. BGH Beschluss vom 18. Mai 2004 - VI ZB 12/03 - FamRZ 2004, 1275 f. m.N.).*)
2. Ergab sich die Faxnummer des Gerichts nicht aus in der Handakte befindlichen Schreiben dieses Gerichts und hatte der Rechtsanwalt es zulässigerweise einer ausreichend ausgebildeten und zuverlässigen Kanzleiangestellten überlassen, die Faxnummer des Gerichts (hier: anhand einer Internet-Telefonbuchseite der Telekom) zu ermitteln und in den Schriftsatz einzufügen, darf sich die Kontrolle des Sendeberichts nicht darauf beschränken, die darin ausgedruckte Faxnummer mit der zuvor in den Schriftsatz eingefügten Faxnummer zu vergleichen. Der Abgleich hat vielmehr anhand des zuvor verwendeten oder eines anderen, ebenso zuverlässigen Verzeichnisses zu erfolgen, um nicht nur Fehler bei der Eingabe, sondern auch schon bei der Ermittlung der Faxnummer oder ihrer Übertragung in den Schriftsatz aufdecken zu können (Fortführung von Senatsbeschluss vom 20. Juli 2005 - XII ZB 68/05 - FamRZ 2005, 1534 f.).*)
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IMRRS 2006, 2534
Rechtsanwälte
OLG Celle, Urteil vom 05.07.2006 - 3 U 57/06
1. Das Mitglied einer Scheinsozietät haftet nicht für Vertragsverletzungen aus einem Treuhandvertrag, wenn der vom sachbearbeitenden Rechtsanwalt übernommene Treuhandauftrag keine anwaltstypische Tätigkeit darstellt.*)
2. Eine anwaltstypische Tätigkeit liegt dann nicht vor, wenn es dem Mandanten bei Abschluss des Treuhandvertrages ersichtlich nur auf die reine Vermögensbetreuung ankam und mit dem Treuhandvertrag keine rechtsberatenden Tätigkeiten verbunden sind bzw. diese derartig in den Hintergrund treten, dass ihnen keine eigenständige Bedeutung zukommt.*)
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IMRRS 2006, 2508
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 02.03.2006 - IX ZR 114/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 2507
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 04.05.2006 - V ZB 130/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 2505
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 29.06.2006 - IX ZR 75/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 2494
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 01.08.2006 - NotZ 8/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 2489
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 21.06.2006 - X ZB 8/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 2470
Rechtsanwälte
BGH, Urteil vom 22.02.2006 - RiZ(R) 3/05
Die in Frageform gefasste Äußerung eines Richters in einer Verhandlung gegenüber einem Prozessbeteiligten, "ob dieser ihn nicht verstehen wolle oder zu dumm sei, ihm zu folgen", kann der Dienstaufsicht unterfallen, wenn sie nicht den sachlichen Inhalt einer Entscheidung mitbestimmt.*)
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IMRRS 2006, 2386
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 28.06.2006 - VII ZB 157/05
Erklärt sich der Gläubiger allgemein dem Gerichtsvollzieher gegenüber mit der Gestattung von Ratenzahlungen durch den Schuldner einverstanden, löst dies keine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG aus.*)
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IMRRS 2006, 2385
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 15.05.2006 - AnwZ(B) 43/05
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit.
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IMRRS 2006, 2358
Vergabe
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.03.2006 - 1 VK LVwA 44/05-K
1. Bei einer Sachentscheidung ohne mündliche Verhandlung ist höchstens eine 1,8-fache Wertgebühr angemessen.*)
2. Im vorliegenden Fall rechtfertigt unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände ein besonders hoher terminlicher Druck im Kammerverfahren keine Erhöhung der Wertgebühr.*)
3. Eine gesonderte Gebühr wird durch den Antrag gem. § 115 Abs. 2 S. 1 GWB nicht ausgelöst.*)
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IMRRS 2006, 2354
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 11.07.2006 - VI ZB 13/06
Zur gebührenrechtlichen Auswirkung einer Vertretung des Streithelfers bei der Wahrnehmung des Termins zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits durch einen Rechtsanwalt der unterstützten Prozesspartei auf die Terminsgebühr und zur Abgrenzung von einer weitergehenden Beauftragung mit einer Einzeltätigkeit nach Teil 3 Abschnitt 4 VV-RVG.*)
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IMRRS 2006, 2351
Vergabe
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.03.2006 - 1 VK LVwA 44/05
1. Bei einer Sachentscheidung ohne mündliche Verhandlung ist höchstens eine 1,8-fache Wertgebühr angemessen.*)
2. Im vorliegenden Fall rechtfertigt unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände ein besonders hoher terminlicher Druck im Kammerverfahren keine Erhöhung der Wertgebühr.*)
3. Eine gesonderte Gebühr wird durch den Antrag gem. § 115 Abs. 2 S. 1 GWB nicht ausgelöst.*)
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IMRRS 2006, 2350
Vergabe
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20.06.2006 - 1 VK LVwA 51/05
Grundsätzlich hat der öffentliche Auftraggeber die Möglichkeit der Anrufung der Vergabekammern in seine zeitlichen Planungen einzubeziehen. Kommt er dem nicht nach, so kann dieses selbst gewählte Los nicht dazu führen, dass die im Nachprüfungsverfahren unterliegende Gegenseite ein erhöhtes Kostenrisiko trägt. Dies gilt selbstverständlich auch für damit verbundene Risiken der Geltendmachung von Schadensersatzforderungen.*)
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IMRRS 2006, 2331
Prozessuales
BayObLG, Beschluss vom 14.05.2003 - 2Z BR 54/03
Zur Frage des Organisationsverschuldens bei Fristsachen.*)
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IMRRS 2006, 2307
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 22.12.2004 - XII ZB 94/04
Wird in einen gerichtlichen Vergleich eine bisher nicht rechtshängige Forderung einbezogen, so können gemäß § 118 BRAGO aufgrund außergerichtlicher Vergleichsverhandlungen erwachsene Gebühren in der Regel nicht gemäß §§ 103 f. ZPO festgesetzt werden.*)
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IMRRS 2006, 2267
Immobilien
BayObLG, Beschluss vom 18.04.2001 - 3Z BR 115/01
Die Bewertung der Auseinandersetzung einer Miteigentümergemeinschaft über ein Grundstück hängt davon ab, ob über das Grundstück im ganzen oder nur über einzelne Miteigentumsanteile verfügt wird.*)
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IMRRS 2006, 2251
Sonstiges Arbeits- und Sozialrecht
OLG Köln, Urteil vom 22.04.2004 - 8 U 77/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 2159
Immobilienmakler
KG, Urteil vom 01.07.2003 - 7 U 283/02
Zur Abgrenzung zwischen Maklervertrag und Rechtsanwaltsvertrag.*)
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IMRRS 2006, 2155
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 30.07.2003 - 2Z BR 143/03
Wird ein Eigentümerbeschluss aus einem formellen Grund angefochten (hier: Redeverbot für den Rechtsanwalt eines Wohnungseigentümers), kann es gerechtfertigt sein, einen geringeren als den an sich angemessenen Geschäftswert festzusetzen.*)
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IMRRS 2006, 2148
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 14.06.2006 - IV ZB 18/05
Ist die Frist zur Berufungsbegründung richtig errechnet und deren Eintragung im Fristenkalender des Anwaltsbüros in der Handakte als erledigt notiert, muss der Anwalt die Eintragung im Fristenkalender nicht noch persönlich überprüfen.*)
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IMRRS 2006, 2143
Rechtsanwälte
KG, Beschluss vom 13.06.2005 - 1 AR 587/05 - 5 Ws 253/05
Das RVG ist nicht anwendbar, wenn Mandatierung als Nebenklägervertreter vor dem 1. Juli 2004 erfolgte; eine spätere Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung ist insoweit unerheblich.*)
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IMRRS 2006, 2094
Prozessuales
BayObLG, Beschluss vom 05.07.2001 - 2Z BR 100/01
Versäumt der Rechtsanwalt am letzten Tag die Einlegung des Rechtsmittels, weil er sich plötzlich um seine Frau kümmern muß, deren Geburtswehen unerwartet früh einsetzten, so können die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegeben sein.*)
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IMRRS 2006, 2092
Wettbewerbsrecht
OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.07.2001 - 20 U 20/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 2069
Immobilien
OLG Brandenburg, Beschluss vom 18.07.2001 - 8 Wx 27/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 2055
Immobilien
OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.09.2001 - 8 Wx 218/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 2043
Immobilienanlagen
KG, Urteil vom 28.09.2001 - 7 U 10727/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 2011
Immobilien
OLG Köln, Urteil vom 22.11.2001 - 7 U 179/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1982
Immobilien
OLG Frankfurt, Urteil vom 30.01.2002 - 9 U 91/01
Zur Amtspflicht des Notars, Treuhandgeschäfte abzulehnen, die dem Sicherungsinteresse der am Verwahrgeschäft beteiligten Anleger nicht Rechnung tragen. Es fehlt an der Kausalität der Amtspflichtverletzung für den eingetragenen Schaden, wenn der Vertreter des Anlegers über den vom Notar verwahrten Betrag in gleicher Weise wie dieser verfügt hätte.*)
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IMRRS 2006, 1952
Steuerrecht
BGH, Urteil vom 13.07.2006 - III ZR 361/04
Schadensersatzansprüche von Kapitalanlegern gegen einen Steuerberater als Treuhandkommanditisten einer Publikums-KG wegen eines Verschuldens bei den Beitrittsverhandlungen unterliegen nach dem bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Recht nicht der Verjährung nach § 68 StBerG (Anschluss an BGH, Urteil vom 20. März 2006 - II ZR 326/04 - ZIP 2006, 849).*)
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