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Sachgebiet: Steuerrecht

1712 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2008

IMRRS 2008, 1509
SteuerrechtSteuerrecht
Vorrangige Berücksichtigung des "Baukindergeldes"

BFH, Urteil vom 30.01.2008 - X R 1/07

Die Steuerermäßigung des § 34f Abs. 3 EStG (Baukindergeld) ist vor der Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse des § 35a EStG zu berücksichtigen.*)

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IMRRS 2008, 1507
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Grunderwerbsteuerfreiheit für Grundstücksübertragung?

BFH, Urteil vom 17.10.2007 - II R 63/05

Überträgt ein Gesellschafter aufgrund des Gesellschaftsverhältnisses ein Grundstück auf eine Kapitalgesellschaft, handelt es sich um einen gesellschaftsrechtlichen Vorgang und nicht um eine freigebige Zuwendung i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, die zur Grunderwerbsteuerfreiheit nach § 3 Nr. 2 GrEStG führt.*)

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IMRRS 2008, 1495
SteuerrechtSteuerrecht
Verwaltungsverfahren - Mitteilungspflichten des Finanzamtes bei Straftatverdacht

BFH, Beschluss vom 14.07.2008 - VII B 92/08

1. Begründen Tatsachen den Verdacht einer Tat, die den Straftatbestand einer rechtswidrigen Zuwendung von Vorteilen i.S. des § 299 Abs. 2 StGB erfüllt, so ist die Finanzbehörde ohne eigene Prüfung, ob eine strafrechtliche Verurteilung in Betracht kommt, verpflichtet, die erlangten Erkenntnisse an die Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten.*)

Das Recht auf "informationelle Selbstbestimmung" und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebieten es nicht, dass das FA vor der Übermittlung der den Tatverdacht begründenden Tatsachen prüft, ob hinsichtlich der festgestellten Zuwendungen Strafverfolgungsverjährung eingetreten ist oder Verwertungs- bzw. Verwendungsverbote vorliegen.*)

2. Ein Verdacht i.S. des § 4 Abs. 5 Nr. 10 Satz 3 EStG, der die Information der Strafverfolgungsbehörden gebietet, besteht, wenn ein Anfangsverdacht im Sinne des Strafrechts gegeben ist. Es müssen also zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Tat nach § 4 Abs. 5 Nr. 10 Satz 1 EStG vorliegen.*)

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IMRRS 2008, 1405
Mit Beitrag
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Einkünfteerzielungsabsicht bei geschlossenem Immobilienfonds

BFH, Beschluss vom 02.07.2008 - IX B 46/08

Soll nach dem Konzept eines geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform einer Personengesellschaft die Vermietungstätigkeit des Fonds nur 20 Jahre umfassen, ist sie nicht auf Dauer ausgerichtet und die Einkünfteerzielungsabsicht muss auf beiden Ebenen (auf der Ebene der Personengesellschaft wie auf der Ebene des Gesellschafters) überprüft werden.*)

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IMRRS 2008, 1282
SteuerrechtSteuerrecht
Steuerberater: Meldung eines nicht Versicherungspflichtigen

BGH, Urteil vom 29.05.2008 - IX ZR 222/06

Hat der für die Lohnbuchhaltung zuständige Steuerberater einen nicht versicherungspflichtigen Geschäftsführer einer GmbH der Einzugsstelle zu Unrecht als versicherungspflichtigen Arbeitnehmer gemeldet und in der Folgezeit für ihn die monatliche Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen veranlasst, beginnt die Verjährung spätestens mit der Bezahlung des ersten Sozialversicherungsbeitrages.*)

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IMRRS 2008, 1278
SteuerrechtSteuerrecht
Werbung mit Begriff "Buchführungsbüro"

BGH, Urteil vom 21.02.2008 - I ZR 142/05

Die in § 6 Nr. 4 StBerG bezeichneten Personen dürfen unter Verwendung der Begriffe "Buchführung" und/oder "Buchführungsbüro" werben, wenn sie im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit diesen Angaben darauf hinweisen, dass mit diesen Begriffen nur die in § 6 Nr. 4 StBerG aufgeführten Tätigkeiten gemeint sind.*)

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IMRRS 2008, 1228
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Maklerbetrieb: Errichtung und Veräußerung eines Einkaufsmarkts

BFH, Urteil vom 07.05.2008 - X R 49/04

Die Errichtung und Veräußerung eines Einkaufsmarktes kann einem Maklerbetrieb zugeordnet werden, wenn der Erwerb des Grundstücks und die Errichtung des Einkaufsmarktes nicht zuletzt mit Hilfe der Kenntnisse aus der Maklertätigkeit abgewickelt werden und wenn die Errichtung und Veräußerung von Objekten in den folgenden Jahren im Rahmen einer Bauträger-GmbH fortgesetzt wird.*)

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IMRRS 2008, 1208
ImmobilienImmobilien
Umsatzsteueroption in einem Grundstückskaufvertrag

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.06.2008 - 10 W 25/08

1. Nach der Änderung des Umsatzsteuerrechts mit Wirkung zum 01.04.2004 ist bei einer Umsatzsteueroption in einem Grundstückskaufvertrag die Umsatzsteuer nicht mehr als Teil des vom Käufer geschuldeten Kaufpreises im Sinne des § 20 Abs. 1 KostO anzusehen.*)

2. Für die Beurkundung des vom Verkäufer im Grundstückskaufvertrag erklärten Verzichts auf die Steuerbefreiung und die Option zur Umsatzsteuer nach § 9 UStG fällt keine gesonderte, nach § 36 Abs. 1 KostO unter Berücksichtigung von § 44 Abs. 2b KostO zu bemessende Gebühr an.*)

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IMRRS 2008, 1206
SteuerrechtSteuerrecht
Zweitwohnungssteuerpflicht eines Verheirateten

VG Gießen, Urteil vom 02.06.2008 - 8 E 2835/07

"Aus beruflichen Gründen" kann ein Verheirateter eine Zweitwohnung auch dann innehaben, wenn Beschäftigungsort und Ort der Zweitwohnung nicht identisch sind, so dass er in diesem Fall nicht Steuerpflichtiger der Zweitwohnungssteuer ist.

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IMRRS 2008, 1205
SteuerrechtSteuerrecht
Bau- /Architektenverträge - Umsatzsteuer aus Abschlags- und(!) Schlussrechnung!

OLG Celle, Urteil vom 21.05.2008 - 3 U 26/08

1. Ein Mitverschulden des Mandanten liegt noch nicht darin, dass er einen Hinweis seines Steuerberaters nicht umsetzt, wenn zum Mandat des Steuerberaters gerade gehörte, den begangenen Fehler zu entdecken und zu vermeiden.*)

2. Weist ein Architekt in einer Abschlagsrechnung die Umsatzsteuer auf den Abschlagsbetrag und in der abschließenden Schlussrechnung auf den Gesamtbetrag aus, muss er beide Umsatzsteuerbeträge an das Finanzamt abführen.

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IMRRS 2008, 1175
SteuerrechtSteuerrecht
Auch Tauschgeschäfte können der Umsatzsteuer unterliegen

BFH, Urteil vom 16.04.2008 - XI R 56/06

1. Überlässt eine Werbeagentur einer Gemeinde ein mit Werbeaufdrucken versehenes Kfz im Rahmen eines tauschähnlichen Umsatzes zur Nutzung mit dem Recht, es nach Ablauf von fünf Jahren ohne Zahlung eines Entgelts zu erwerben, liegt eine Lieferung vor.*)

2. Als Bemessungsgrundlage sind die Anschaffungskosten des Kfz anzusetzen.*)

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IMRRS 2008, 1087
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Unberechtigte Veräußerung einer fremden Sache und Umsatzsteuer

BGH, Urteil vom 08.05.2008 - IX ZR 229/06

1. Unterliegt die unberechtigte Veräußerung einer fremden Sache der Umsatzsteuer und hat der Verwalter diese an das Finanzamt abgeführt, kann der Ersatzaussonderungsberechtigte nur den Nettokaufpreis herausverlangen.*)

2. Liegt der dem Berechtigten gegenüber wirksamen Verfügung eine umsatzsteuerpflichtige Lieferung zugrunde und hat der Nichtberechtigte die Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt, kann er sich insoweit auf einen Wegfall der Bereicherung berufen.*)

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IMRRS 2008, 1026
SteuerrechtSteuerrecht
Verjährung des Schadensersatzanspruches gegen einen Steuerberater

BGH, Urteil vom 07.02.2008 - IX ZR 198/06

1. Die Verjährung des Schadensersatzanspruches gegen einen Steuerberater, der steuerliche Nachteile seines Mandanten verschuldet hat, beginnt mit der Bekanntgabe des belastenden Steuerbescheides; das gilt auch dann, wenn der Steuerbescheid noch keine Steuerfestsetzung enthält, sondern Bemessungsgrundlagen selbständig feststellt, welche für die nachfolgende Steuerfestsetzung bindend sind.*)

2. Für den Beginn der Verjährung ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem der Steuerbescheid dem Steuerpflichtigen oder seinem Steuerberater tatsächlich zugegangen ist; die gesetzliche Bekanntgabefiktion in § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO ist nicht maßgebend.*)

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IMRRS 2008, 0990
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Versteuerung von Zinseinkünften aus der Anlage von Mieterträgen

BFH, Urteil vom 20.09.2007 - IV R 19/05

1. Erzielt ein Grundstücksunternehmen Zinseinkünfte aus der Anlage von Mieterträgen, so handelt es sich um Erträge aus der Nutzung von Kapitalvermögen, die nicht von der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG erfasst werden. Das gilt auch für Zinsen aus der Anlage von Mieten, die ein Mieter unter Vorbehalt gezahlt hat und mit deren Rückzahlung aufgrund eines für die Vergangenheit ergangenen Zivilgerichtsurteils gerechnet werden muss.*)

2. Die von der Herausgabepflicht nach § 818 BGB bedrohten Zinserträge sind jedoch um Betriebsausgaben in Höhe der wegen der möglichen Zinszahlungsverpflichtung vorgenommenen Zuführungen zu den Rückstellungen zu kürzen.*)

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IMRRS 2008, 0984
SteuerrechtSteuerrecht
Steuerrecht

BGH, Urteil vom 20.03.2008 - IX ZR 238/06

1. Ist nicht eindeutig bestimmbar, ob wirtschaftliche oder steuerrechtliche Fragen bei einer Unternehmensberatung im Vordergrund stehen, handelt es sich bei dem steuerrechtlichen Teil nicht um ein bloßes Hilfsgeschäft im Rahmen der anderweitigen Berufsaufgabe.*)

2. Zur Hinweispflicht des steuerlich Hilfeleistenden bei Überschreitung der Grenzen seiner Leistungsbefugnis gegenüber einem Berufsträger.*)

3. Übernimmt ein hierzu nicht befugter Unternehmensberater die auf ein bestimmtes Vorhaben bezogene Hilfeleistung in Steuersachen gegenüber einer Steuerberatungsgesellschaft, steht der Auftraggeberin ein Ersatz ihres Vertrauensinteresses nicht zu, weil auch sie den Verstoß des Vertrages gegen das gesetzliche Verbot erkennen musste.*)

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IMRRS 2008, 0931
SteuerrechtSteuerrecht
Steuerberater

BGH, Urteil vom 20.03.2008 - IX ZR 104/05

Macht der Mandant geltend, er hätte bei sachgerechter steuerlicher Beratung die nachteiligen Folgen einer Betriebsaufspaltung vermieden, indem er wesentliche Teile des Betriebsvermögens auf seine Ehefrau übertragen hätte, muss er dies gemäß § 287 ZPO beweisen. Die Erleichterung eines Anscheinsbeweises kommt ihm nicht zugute.*)

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IMRRS 2008, 0904
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Grundsteuererlass bei Leerstand

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.01.2008 - 14 A 461/07

1. Mit Anerkennung des strukturell bedingten Leerstandes als berücksichtigungsfähig für einen Grundsteuererlass gemäß § 33 Abs.1 GrStG durch das Bundesverwaltungsgericht ist kein genereller Verzicht auf das Merkmal der "Atypizität" eines Leerstandes im Übrigen verbunden.*)

2. Erforderlich gewordene Modernisierungs- und/oder Sanierungsmaßnahmen bei älteren Objekten bedingen in der Regel noch keine "Atypizität" eines damit verbundenen Leerstandes.*)

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IMRRS 2008, 0867
SteuerrechtSteuerrecht
Erstbezug: Lieferung von Gebäuden/Gebäudeteilen umsatzsteuerfei!

BFH, Urteil vom 24.01.2008 - V R 42/05

1. Der deutsche Gesetzgeber hat in § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG 1999 von der gemäß Art. 28 Abs. 3 Buchst. b i.V.m. Anhang F Nr. 16 der Richtlinie 77/388/EWG bestehenden Möglichkeit Gebrauch gemacht, die gemäß Art. 4 Abs. 3 Buchst. a von der Steuerbefreiung des Art. 13 Teil B Buchst. g der Richtlinie 77/388/EWG ausgenommene Lieferung von Gebäuden oder Gebäudeteilen vor dem Erstbezug weiterhin von der Umsatzsteuer zu befreien.*)

2. Beim Verkauf eines neu errichteten Gebäudes ist der über eine einfache "Grundausstattung" hinausgehende Einbau von zusätzlichen Treppen, Wänden, Fenstern, Duschen sowie die Errichtung von Garagen und Freisitzüberdachungen durch den Verkäufer jedenfalls dann ein Bestandteil der steuerfreien Grundstückslieferung, wenn das Gebäude dem Erwerber in dem gegenüber der "Grundausstattung" höherwertigen Zustand übergeben wird.*)

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IMRRS 2008, 0800
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Mehrfachbelastung von Bauherren mit Grunderwerb- u. Umsatzsteuer

FG Niedersachsen, Beschluss vom 02.04.2008 - 7 K 333/06

Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) wird folgende Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Verstößt die Erhebung der deutschen Grunderwerbsteuer auf künftige Bauleistungen durch deren Einbeziehung in die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage beim Erwerb eines noch unbebauten Grundstücks (sogenannter einheitlicher Leistungsgegenstand bestehend aus Bauleistungen sowie Erwerb des Grund und Bodens) gegen das europäische Umsatzsteuer-Mehrfachbelastungsverbot des Art. 401 der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (einst: Art. 33 Abs. 1 der 6. EG-Richtlinie), wenn die grunderwerbsteuerlich belasteten Bauleistungen zugleich als eigenständige Leistungen der deutschen Umsatzsteuer unterliegen?

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IMRRS 2008, 0759
SteuerrechtSteuerrecht
Bestimmtheit eines zusammengefassten Grunderwerbsteuerbescheids

BFH, Urteil vom 13.12.2007 - II R 28/07

1. Ein unaufgegliederter Grunderwerbsteuerbescheid über den Erwerb mehrerer Grundstücke aufgrund eines Gesamtausgebots in einem Zwangsversteigerungsverfahren ist hinreichend bestimmt, wenn die Grunderwerbsteuer für jedes Grundstück anhand des Bescheids und ggf. weiterer dem Steuerpflichtigen bekannter Unterlagen zweifelsfrei ermittelt werden kann.*)

2. Der gemäß § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzte Grundstückswert ist für die Berechnung des neben dem Meistgebot als weitere Gegenleistung anzusetzenden Forderungsverlusts gemäß § 114a ZVG nicht bindend, wenn der Erwerber mangels Rechtsschutzinteresses im Zwangsversteigerungsverfahren keinen Antrag auf Änderung dieser Festsetzung stellen konnte.*)

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IMRRS 2008, 0595
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Überlassung von Markt-Standplätzen: Einheitl. Vermietungsleistung?

BFH, Urteil vom 25.01.2008 - V R 12/05

Die Überlassung von Standplätzen durch den Veranstalter von Wochenmärkten an die Markthändler kann als einheitliche Vermietungsleistung anzusehen sein (Abgrenzung zu den BFH-Urteilen vom 7. April 1960 V 143/58 U, BFHE 71, 41, BStBl III 1960, 261, unter 2.; vom 25. April 1968 V 120/64, BFHE 93, 393, BStBl II 1969, 94).*)

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IMRRS 2008, 0594
ImmobilienImmobilien
Erbbauzins als Gegenleistung beim Erbbaurechtserwerb?

BFH, Urteil vom 19.11.2007 - II R 64/06

Erwirbt der Eigentümer eines erbbaurechtsbelasteten Grundstücks das Erbbaurecht, gehört die Erbbauzinsreallast nicht zur grunderwerbsteuerrechtlichen Gegenleistung.*)

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IMRRS 2008, 0553
SteuerrechtSteuerrecht
Umsatzsteuer auf Erlösanteile: Schaden?

BGH, Urteil vom 17.01.2008 - IX ZR 172/06

Hat der Mandant aufgrund einer schuldhaften Pflichtverletzung des steuerlichen Beraters aus Erlösanteilen, die er ansonsten an Dritte hätte auszahlen müssen, zu Unrecht Umsatzsteuer entrichtet, ist ihm insoweit nur dann ein Schaden entstanden, wenn er darlegt und beweist, dass der Dritte ihn deswegen auf Schadensersatz in Anspruch nimmt.*)

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IMRRS 2008, 0505
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Eigenheimzulage: Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

BFH, Urteil vom 28.11.2007 - IX R 27/07

Ein nicht ausgeübter Vorbehaltsnießbrauch schließt die Nutzung des zivilrechtlichen Eigentümers zu eigenen Wohnzwecken i.S. von § 4 Satz 1 EigZulG nicht aus.*)

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IMRRS 2008, 0435
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Verpachtung v. unbebautem Grundbesitz: Einkünfteerzielungsabsicht?

BFH, Urteil vom 28.11.2007 - IX R 9/06

1. Die § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zugrunde liegende typisierende Annahme, dass bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit der Steuerpflichtige beabsichtigt, letztlich einen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften, gilt nicht für die dauerhafte Verpachtung unbebauten Grundbesitzes (Bestätigung des BFH-Beschlusses vom 25. März 2003 IX B 2/03, BFHE 202, 262, BStBl II 2003, 479).*)

2. Der Prognosezeitraum beträgt auch bei einer Verpachtung unbebauten Grundbesitzes 30 Jahre.*)

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IMRRS 2008, 0421
SteuerrechtSteuerrecht
Steuerrecht

BGH, Beschluss vom 26.04.2007 - IX ZR 118/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2008, 0413
SteuerrechtSteuerrecht
Steuerrecht

BGH, Beschluss vom 29.03.2007 - IX ZR 102/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2008, 0398
SteuerrechtSteuerrecht
Steuerrecht

BGH, Beschluss vom 29.11.2007 - IX ZR 63/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2008, 0370
BauvertragBauvertrag
Umsatzsteuer auf Zahlungen für Bauzeitverzögerungen

BGH, Urteil vom 24.01.2008 - VII ZR 280/05

1. Der gemäß § 642 BGB zu zahlenden Entschädigung liegt eine steuerbare Leistung des Unternehmers zugrunde. Diese Entschädigung ist Entgelt im Sinne von § 10 Abs. 1 UStG und damit Bemessungsgrundlage für den Umsatz.*)

2. Die gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B zu zahlende geänderte Vergütung ist Entgelt im Sinne von § 10 Abs. 1 UStG für die geänderte Leistung des Auftragnehmers und damit Bemessungsgrundlage für den Umsatz.*)

3. § 6 Nr. 6 VOB/B gewährt dem Auftragnehmer einen Schadensersatzanspruch, dem keine steuerbare Leistung zugrunde liegt, so dass hierfür eine Umsatzsteuerpflicht ausscheidet.*)




IMRRS 2008, 0347
BauvertragBauvertrag
Abgetretener Vorsteuer-Erstattungsanspruch und spätere Insolvenz

FG München, Urteil vom 29.11.2007 - 14 K 1722/06

1. § 17 Abs. 1 Satz 7 UStG stellt eine eigenständige materiell-rechtliche Grundlage für die Rückforderung von Vorsteuererstattungsansprüchen dar.

2. Bei nachträglicher Uneinbringlichkeit der Rechnungsbeträge darf nicht rückwirkend für den Zeitraum der Rechnungsstellung die Vorsteuer berichtigt werden, sondern im Zeitraum in welchem die Uneinbringlichkeit feststeht.

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IMRRS 2008, 0311
SteuerrechtSteuerrecht
Schadensersatzanspruch wegen falscher Auskunft: Verjährungsbeginn?

BGH, Urteil vom 10.01.2008 - IX ZR 53/06

Beruht der Schadensersatzanspruch des Mandanten auf falscher Auskunft des Steuerberaters über die Höhe der nach einer Betriebsprüfung gesondert und einheitlich festzustellenden Gewinne, so beginnt der Lauf der Verjährung mit der ersten Bekanntgabe des hierauf ergehenden Feststellungsbescheides, ohne dass es darauf ankommt, ob dieser Bescheid gleichzeitig oder später auch dem geschädigten Mandanten bekannt gegeben wird.*)

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IMRRS 2008, 0310
SteuerrechtSteuerrecht
Verjährungsbeginn nach unrichtiger Auskunft

BGH, Urteil vom 13.12.2007 - IX ZR 130/06

Hängt eine zivilrechtliche Vertragsgestaltung nach dem Willen des Mandanten von dem voraussichtlichen Ergebnis eines oder mehrerer Besteuerungsverfahren ab und erteilt der steuerliche Berater hierzu eine unrichtige Auskunft, so beginnt die Verjährung eines auf diese Pflichtverletzung gestützten Schadenersatzanspruchs mit der Bekanntgabe des ersten nachteiligen Steuerbescheids, nicht schon mit dem Vertragsabschluss.*)

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IMRRS 2008, 0275
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Vorsteuerabzug bei Erwerb und erheblichem Umbau eines Gebäudes

BFH, Urteil vom 22.11.2007 - V R 43/06

1. Der Senat hält für den Umfang des Vorsteuerabzugs bei Erwerb und erheblichem Umbau eines Gebäudes, das anschließend vom Erwerber für steuerpflichtige und steuerfreie Verwendungsumsätze vorgesehen ist, an seiner Rechtsprechung im Urteil vom 28. September 2006 V R 43/03 (BFHE 215, 335, BStBl II 2007, 417) fest.*)

2. Er folgt nicht der Auffassung des BMF in dessen Schreiben vom 24. November 2004 (BStBl I 2004, 1125) und vom 22. Mai 2007 (BStBl I 2007, 482).*)

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IMRRS 2008, 0155
SteuerrechtSteuerrecht
Bemessung der Grunderwerbssteuer für nachträgl. Kaufpreiserhöhung

BFH, Urteil vom 26.04.2006 - II R 3/05

Vereinbaren die Partner eines Rechtsgeschäfts i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG nachträglich eine Erhöhung der Gegenleistung, ist der darin liegende Erwerbsvorgang in Form der zusätzlich gewährten Gegenleistung i.S. des § 9 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG in dem Zeitpunkt gemäß § 23 Abs. 4 GrEStG verwirklicht, in dem die Bindung der Vertragspartner hinsichtlich der zusätzlich gewährten Gegenleistung eingetreten ist.*)

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IMRRS 2008, 0133
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Gewerblicher Grundstückshandel

BFH, Urteil vom 08.11.2007 - IV R 34/05

1. Grundstücksveräußerungen sind erst dann Gegenstand eines selbständigen gewerblichen Grundstückshandels und keine landwirtschaftlichen Hilfsgeschäfte (mehr), wenn der Landwirt über die Parzellierung und Veräußerung hinausgehende Aktivitäten entfaltet, die darauf gerichtet sind, den zu veräußernden Grundbesitz zu einem Objekt anderer Marktgängigkeit zu machen (Anschluss an das Senatsurteil vom 8. September 2005 IV R 38/03, BFHE 211, 195, BStBl II 2006, 166).*)

2. Der Hinzutausch von Grundstücksflächen zur Optimierung der Bebaubarkeit von bisher landwirtschaftlich genutzten Grundstücksflächen und die Beantragung eines konkreten Bauvorbescheides sind Aktivitäten, die darauf gerichtet sind, den zu veräußernden Grundbesitz zu einem Objekt anderer Marktgängigkeit zu machen.*)

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IMRRS 2008, 0124
SteuerrechtSteuerrecht
Kein Werbungskostenabzug für in "Cash-Pool" eingebrachtes Darlehen

BFH, Urteil vom 29.03.2007 - IX R 10/06

Wer einen als Darlehen empfangenen Geldbetrag nicht dazu nutzt, Aufwendungen im Zusammenhang mit seiner Vermietungstätigkeit zu begleichen, sondern ihn in einen Cash-Pool einbringt, aus dem heraus er später seine Kosten bestreitet, kann Schuldzinsen aus diesem Darlehen nicht als Werbungskosten von seinen Einnahmen aus Vermietung abziehen.*)

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IMRRS 2008, 0123
SteuerrechtSteuerrecht
Eigener Hausstand eines alleinstehenden Arbeitnehmers

BFH, Urteil vom 14.06.2007 - VI R 60/05

Im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller Umstände ist zu klären, ob ein alleinstehender Arbeitnehmer einen eigenen Hausstand unterhält oder in einem fremden Haushalt eingegliedert ist. Dabei ist auch von Bedeutung, ob der Arbeitnehmer die Wohnung entgeltlich oder unentgeltlich nutzt.*)

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IMRRS 2008, 0076
BauvertragBauvertrag
Freie Kündigung: Ist Vergütung Entgelt nach § 10 UStG?

BGH, Urteil vom 22.11.2007 - VII ZR 83/05

Die gemäß § 649 Satz 2 BGB oder § 8 Nr. 1 Abs. 2 VOB/B nach freier Kündigung eines Bauvertrages zu zahlende Vergütung ist nur insoweit Entgelt im Sinne von § 10 Abs. 1 UStG und damit Bemessungsgrundlage für den gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbaren Umsatz, als sie auf schon erbrachte Leistungsteile entfällt (Bestätigung von BGH, Urteil vom 4. Juli 1996 - VII ZR 227/93, BauR 1996, 846 = NJW 1996, 3270; Urteil vom 2. Juni 1987 - X ZR 39/86, BGHZ 101, 130).*)

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IMRRS 2008, 0021
SteuerrechtSteuerrecht
Verbindliche Auskunft des Finanzamtes

BGH, Urteil vom 15.11.2007 - IX ZR 34/04

1. Ist der Steuerberater verpflichtet, den Mandanten auf die Möglichkeit einer verbindlichen Auskunft des Finanzamts hinzuweisen, hat er jenem doch die Entscheidung, ob er einen solchen Antrag stellen will, zu überlassen (im Anschluss an BGH, Urt. v. 8. Februar 2007 - IX ZR 188/05, WM 2007, 903, 904).*)

2. Kommt es darauf an, ob das zuständige Finanzamt eine von ihm erbetene verbindliche Auskunft erteilt hätte, hat das Regressgericht zu prüfen, wie das Finanzamt sein Ermessen ausgeübt hätte. Hinsichtlich der Frage, welchen Inhalt die verbindliche Auskunft gehabt hätte, ist demgegenüber entscheidend, wie das Regressgericht die objektive Rechtslage beurteilt.*)

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Online seit 2007

IMRRS 2007, 2533
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Grundsteuererlass bei strukturell bedingter Ertragsminderung

BFH, Urteil vom 24.10.2007 - II R 5/05

1. Eine Ertragsminderung, die das nach § 33 Abs. 1 Satz 1 GrStG erforderliche Ausmaß erreicht, führt auch dann zu einem Grundsteuererlass, wenn sie strukturell bedingt und nicht nur vorübergehender Natur ist.*)

2. Bei bebauten Grundstücken i.S. des § 33 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 GrStG ist für die Berechnung der Ertragsminderung zunächst danach zu unterscheiden, ob die von der Ertragsminderung betroffenen Räume/Raumeinheiten zu Beginn des Erlasszeitraums leer standen oder - wenn auch verbilligt - vermietet waren.*)

3. Bei zu diesem Zeitpunkt leer stehenden Räumen bildet die übliche Miete die Bezugsgröße, an der die Ertragsminderung zu messen ist. Bei den vermieteten Räumen bildet die vereinbarte Miete diese Bezugsgröße, solange die Miete nicht um mehr als 20 v.H. von der üblichen Miete abweicht.*)

4. Ist die Ertragsminderung durch einen Leerstand bedingt, hat sie der Steuerpflichtige nicht zu vertreten, wenn er sich nachhaltig um eine Vermietung zu einem marktgerechten Mietzins bemüht hat.*)

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IMRRS 2007, 2487
SteuerrechtSteuerrecht
Aufwendungen für den Umbau eines Großraumbüros

BFH, Urteil vom 16.01.2007 - IX R 39/05

Aufwendungen für den Umbau eines Großraumbüros in vier Einzelbüros unter Verwendung von Rigips-Ständerwerk sowie für die Anpassung der Elektroinstallation im hierdurch notwendigen Umfang sind sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.*)

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IMRRS 2007, 2469
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Zweitwohnungssteuer bei selbst vermieteten Ferienwohnungen

VG Schleswig, Urteil vom 27.09.2007 - 6 A 44/07

Eine glaubhafte Darlegung, dass mehrere Ferienwohnungen allein zur Vermietung an Feriengästen vorbehalten werden, schließt die Vermutung an eine „Mischnutzung“ aus, auch wenn Familienmitglieder einige Tage im Jahr zwecks Säuberungsmaßnahmen die Wohnungen nutzen.

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IMRRS 2007, 2402
SteuerrechtSteuerrecht
Grunderwerbssteuerpflicht bei schenkweiser Anteilsübertragung?

BFH, Urteil vom 12.10.2006 - II R 79/05

Nach § 1 Abs. 2a GrEStG steuerbare Änderungen im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft sind insoweit nach § 3 Nr. 2 GrEStG steuerfrei, als sie auf einer schenkweisen Anteilsübertragung beruhen.*)

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IMRRS 2007, 2350
ImmobilienImmobilien
Wohnungsbegriff bei der Bedarfsbewertung

BFH, Urteil vom 26.09.2007 - II R 74/05

Die Frage, ob mehr als zwei Wohnungen vorliegen, bestimmt sich im Rahmen des § 146 Abs. 5 BewG nach dem Wohnungsbegriff, wie er für Zwecke der Einheitsbewertung des Grundvermögens im Urteil des BFH vom 5. Oktober 1984 III R 192/83 (BFHE 142, 505, BStBl II 1985, 151) entwickelt worden ist. Dies gilt unabhängig davon, wann das Gebäude bezugsfertig errichtet, aus- oder umgebaut worden ist.*)

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IMRRS 2007, 2345
SteuerrechtSteuerrecht
Abfindungsvereinbarung bezüglich Pflichtteil

BFH, Urteil vom 27.06.2007 - II R 30/05

Haben Eheleute ihre Kinder im Wege eines Berliner Testaments zu Schlusserben eingesetzt und vereinbaren diese mit dem überlebenden Ehegatten, jeweils gegen Zahlung einer erst mit dessen Tod fälligen Abfindung auf die Geltendmachung der Pflichtteile nach dem erstverstorbenen Ehegatten zu verzichten, können die Kinder beim Tod des überlebenden Ehegatten keine Nachlassverbindlichkeiten i.S. des § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG aus dieser Vereinbarung abziehen. Die Abfindungsverpflichtungen stellten für den überlebenden Ehegatten keine wirtschaftliche Belastung dar.*)

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IMRRS 2007, 2342
SteuerrechtSteuerrecht
Anspruch auf Eigenheimzulage für ein Folgeobjekt?

BFH, Urteil vom 22.02.2007 - IX R 26/05

Eigenheimzulage für ein Folgeobjekt (§ 7 EigZulG) kann nur beanspruchen, wer im Jahr der Anschaffung oder Herstellung des Folgeobjekts sowie im Vorjahr insgesamt die Einkunftsgrenzen des § 5 EigZulG nicht überschreitet.*)

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IMRRS 2007, 2341
SteuerrechtSteuerrecht
Anschaffungskosten: Aufwendungen eines Grundstückerwerbers

BFH, Urteil vom 17.04.2007 - IX R 56/06

Aufwendungen eines Grundstückserwerbers zur Befriedigung eines den Kaufvertrag nach § 3 Abs. 2 AnfG anfechtenden Gläubigers gehören zu den nachträglichen Anschaffungskosten für das Grundstück.*)

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IMRRS 2007, 2340
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Einkünfteerzielungsabsicht bei längerfristiger Vermietung

BFH, Urteil vom 10.05.2007 - IX R 7/07

Im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung ist die Einkünfteerzielungsabsicht bei einer langfristigen Vermietung ausnahmsweise zu prüfen, wenn der Steuerpflichtige die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten des Vermietungsobjekts sowie anfallende Schuldzinsen fremdfinanziert und somit Zinsen auflaufen lässt, ohne dass durch ein Finanzierungskonzept von vornherein deren Kompensation durch spätere positive Ergebnisse vorgesehen ist (Abgrenzung zu BFH-Urteil vom 19. April 2005 IX R 15/04, BFHE 210, 24, BStBl II 2005, 754).*)

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IMRRS 2007, 2335
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Anspruch aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung bevorrechtigt?

BGH, Beschluss vom 11.10.2007 - IX ZR 87/06

Erlangt der Schuldner im Zuge eines strafbaren Umsatzsteuerkarussells ungerechtfertigte Steuererstattungen, bildet der auf dieser vorsätzlichen unerlaubten Handlung beruhende Schadensersatzanspruch der Finanzbehörden lediglich eine nicht bevorrechtigte Insolvenzforderung, selbst wenn aus diesen Vorgängen stammende Gelder sich noch in der Insolvenzmasse befinden.*)

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IMRRS 2007, 2295
SteuerrechtSteuerrecht
Grundstückshandelsgesellschaft und Gewerbesteuer

BFH, Urteil vom 14.12.2006 - IV R 3/05

1. Ein Gewinn aus der Veräußerung des Anteils an einer Personengesellschaft, zu deren Betriebsvermögen im Zeitpunkt der Veräußerung Grundstücke gehören, die dem Umlaufvermögen des von der Gesellschaft betriebenen Unternehmens zuzurechnen sind, ist als laufender Gewinn dem Gewerbeertrag zuzurechnen und unterliegt somit auch der Gewerbesteuer. Das gilt jedenfalls dann, wenn das Betriebsvermögen der Gesellschaft ausschließlich oder nahezu ausschließlich aus solchen Grundstücken besteht.*)

2. Ein Grundstück gehört nur dann zum Umlaufvermögen einer gewerblich geprägten Personengesellschaft, wenn bei der Gesellschaft die Voraussetzungen eines gewerblichen Grundstückshandels erfüllt sind.*)

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