Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1721 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2005, 0105
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 20.10.2004 - II R 34/02
Es ist nicht zu beanstanden, dass die Finanzverwaltung bei der Feststellung des Einheitswerts ehemals landwirtschaftlich genutzter Grundstücke, die am Bewertungsstichtag an einen Golfplatzbetreiber verpachtet sind, den innerlandwirtschaftlichen Verkehrswert als Untergrenze ansetzt. Dies gilt sowohl für bereits eingerichtete als auch für noch einzurichtende Golfplätze.*)
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IMRRS 2005, 0104
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 20.10.2004 - I R 11/03
1. Der Rangrücktritt eines Darlehensgläubigers lässt das Erfordernis zur Passivierung der Darlehensverbindlichkeit regelmäßig unberührt. "Haftungslose" Darlehen sind hingegen nicht zu passivieren.*)
2. Einnahmen i.S. des § 3c EStG liegen bei Darlehensaufnahmen regelmäßig nicht vor.*)
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IMRRS 2005, 0077
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 10.11.2004 - II R 44/02
1. Sagt der Schenker dem Bedachten den für den Kauf eines bestimmten Grundstücks vorgesehenen Geldbetrag vor dem Erwerb des Grundstücks zu und stellt er ihm den Betrag bis zur Tilgung der Kaufpreisschuld zur Verfügung, liegt eine mittelbare Grundstücksschenkung auch dann vor, wenn der Bedachte bereits vor der Überlassung des Geldes Eigentümer des Grundstücks geworden war (Änderung der Rechtsprechung).*)
2. Ein Grundstück kann aufgrund entsprechender Abreden auch dadurch (mittelbar) geschenkt werden, dass der Schenker dem Bedachten einen ihm zustehenden Anspruch auf Übereignung des Grundstücks unentgeltlich abtritt oder ihm die Mittel für den Erwerb eines solchen Anspruchs gewährt.*)
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IMRRS 2005, 0036
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 15.09.2004 - I R 7/02
1. Aufwendungen für die Instandsetzung eines Gebäudes, die weder der Herstellung der Betriebsbereitschaft noch der Erweiterung oder der wesentlichen Verbesserung des Gebäudes dienen, sind für Veranlagungszeiträume bis 2003 nicht allein wegen ihrer zeitlichen Nähe zum Anschaffungsvorgang aktivierungspflichtig (Anschluss an BFH-Urteile vom 12. September 2001 IX R 39/97, BFHE 198, 74, BStBl II 2003, 569, und IX R 52/00, BFHE 198, 85, BStBl II 2003, 574).*)
2. Bringt eine GmbH ihr Unternehmen unentgeltlich in eine KG ein, an deren Vermögen ausschließlich der beherrschende Gesellschafter der GmbH beteiligt ist, so liegt eine vGA in Höhe des fremdüblichen Entgelts für das eingebrachte Unternehmen vor.*)
3. Wird der Wert des von der GmbH übertragenen Unternehmens dadurch gemindert, dass die GmbH ihrem Gesellschafter eine überhöhte Vergütung zugesagt hat, so ist bei der Berechnung der vGA nicht der geminderte Unternehmenswert anzusetzen. Maßgeblich ist vielmehr derjenige Wert, der sich bei einer Vereinbarung angemessener Bezüge ergäbe.*)
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IMRRS 2005, 0026
Steuerrecht
BFH, Beschluss vom 18.08.2004 - III B 116/03
1. Nur mechanische Fehler, die ohne weitere Prüfung erkannt und berichtigt werden können, fallen unter die Berichtigungsvorschrift des § 107 Abs. 1 FGO.
2. Ein offenbarer Fehler liegt vor, wenn er auf der Hand liegt, wenn er durchschaubar, eindeutig oder augenfällig ist. Einen nicht unter die Berichtigungsnormen fallenden nachträglich erkannten Fehler darf das FG nicht mehr selbst korrigieren.
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IMRRS 2005, 0021
Öffentliches Baurecht
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 08.06.2004 - 3 L 64/02
Voraussetzung für die Erteilung einer Bescheinigung nach § 7h Abs. 1 Satz 1 EStG ist, dass ein Gebot für eine Maßnahme nach § 177 Abs. 1 Satz 1 BauGB erlassen oder ein wirksamer öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen worden ist, in dem sich der Eigentümer des Gebäudes zu derartigen Maßnahmen verpflichtet. Auflagen in einer Baugenehmigung erfüllen diese Voraussetzungen nicht.*)
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IMRRS 2005, 0019
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 04.05.2004 - XI R 38/01
1. Nach § 82g Abs. 1 Satz 1 EStDV prüft allein die bescheinigende Gemeinde, ob --nach Art und Umfang-- Baumaßnahmen im Sinne der Vorschrift durchgeführt wurden.*)
2. Im Gegensatz zu den nach § 82i EStDV geförderten Baumaßnahmen an Baudenkmälern ist bei Maßnahmen i.S. des § 82g EStDV nicht vorgeschrieben, dass sich aus der Bescheinigung auch die Höhe der begünstigten Herstellungskosten ergibt (gegen Abschn. 159 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStR 1990).*)
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Online seit 2004
IMRRS 2004, 2291
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 20.10.2004 - II R 27/03
1. Bei der gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen nach § 17 Abs. 3 GrEStG (i.d.F. bis 30. Dezember 2001) erfolgt die Feststellung der als Bemessungsgrundlage anzusetzenden Werte nach § 8 Abs. 2 Satz 1 GrEStG i.V.m. § 138 Abs. 2 und 3 BewG in einem verselbständigten Feststellungsverfahren. Innerhalb dieses zweistufigen Feststellungsverfahrens entfaltet der den Grundbesitz- oder Grundstückswert feststellende Bescheid im Umfang des ihm zugewiesenen Regelungsbereichs Bindungswirkung für den Bescheid nach § 17 Abs. 3 GrEStG.*)
2. § 17 Abs. 3 GrEStG lässt die sachliche und örtliche Zuständigkeit des Lagefinanzamts für die gesonderte Feststellung des Grundbesitz- oder Grundstückswerts unberührt.*)
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IMRRS 2004, 2290
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 07.10.2004 - IV R 27/03
Das Überschreiten der Drei-Objekt-Grenze indiziert nicht die Nachhaltigkeit. Auch wenn mehr als drei Objekte mit einem einzigen Verkaufsgeschäft veräußert werden, ist das Kriterium der Nachhaltigkeit in der Regel nur dann erfüllt, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass noch andere derartige Grundstücksgeschäfte geplant waren.*)
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IMRRS 2004, 2289
Immobilien
BFH, Urteil vom 20.10.2004 - II R 74/00
Die rückwirkende Anwendung des ErbStG i.d.F. des JStG 1997 auf Erwerbsvorgänge ab 1. Januar 1996 ist nicht verfassungswidrig.*)
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IMRRS 2004, 2220
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 27.07.2004 - VI R 43/03
Die Dreimonatsfrist des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 EStG findet auch dann Anwendung, wenn ein Arbeitnehmer im Zuge einer Einsatzwechseltätigkeit längerfristig vorübergehend an derselben Tätigkeitsstätte eingesetzt wird (gegen R 39 Abs. 1 Satz 5 LStR).*)
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IMRRS 2004, 2210
Insolvenzrecht
BGH, Urteil vom 28.09.2004 - IX ZR 158/03
1. Die Verjährung des Anfechtungsanspruchs wird auch durch einen erfolglosen Antrag des Insolvenzverwalters auf Zuständigkeitsbestimmung gegenüber den in der Antragsschrift bezeichneten Anfechtungsgegnern bei nachfolgend fristgerechter Klage gehemmt.
2. Bei einer kongruenten Leistung kommt ein Gläubigerbenachteiligungsvorsatz in Betracht, wenn der Schuldner mit der Befriedigung gerade eines bestimmten Gläubigers Vorteile für sich erlangen oder Nachteile von sich abwenden will.
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IMRRS 2004, 2208
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 07.07.2004 - X R 26/01
Unterbleibt beim Vermieter/Verpächter die materiell-rechtlich gebotene Kürzung von Miet- oder Pachtzinsen (§ 9 Nr. 4 GewStG), kann der Mieter/Pächter keine Korrektur der bei ihm nach § 8 Nr. 7 GewStG vorgenommenen und bestandskräftig gewordenen Hinzurechnung zum Gewerbeertrag verlangen.*)
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IMRRS 2004, 2207
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 27.10.2004 - II R 8/01
1. Ob Grundbesitz zu einem Gewerbebetrieb gehört und deshalb ein Betriebsgrundstück im bewertungsrechtlichen Sinn ist, ist nach ertragsteuerrechtlichen Grundsätzen zu entscheiden, soweit § 99 Abs. 2 BewG keine Sonderregelungen vorsieht.*)
2. § 99 Abs. 2 Sätze 1 und 2 BewG betrifft nur Grundstücke, die ertragsteuerrechtlich teilweise Betriebs- und teilweise Privatvermögen sind.*)
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IMRRS 2004, 2178
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 08.09.2004 - XI R 48/03
Erwirbt der Miterbe in der Zwangsversteigerung das von ihm zu 1/2 geerbte Grundstück, so stellt sich für die Beurteilung eines gewerblichen Grundstückshandels nur der Erwerb des hälftigen Anteils des anderen Miterben als Anschaffungsgeschäft dar.*)
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IMRRS 2004, 2177
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 03.08.2004 - X R 40/03
Bei der Anwendung der Grundsätze über die sog. Drei-Objekt-Grenze sind aneinander grenzende, rechtlich selbständige Mehrfamilienhausgrundstücke grundsätzlich jeweils gesonderte wirtschaftliche Einheiten (vgl. § 2 Abs. 1 BewG), die auch durch eine Vereinigung/Zuschreibung nach § 890 BGB, §§ 3 ff. GBO nicht zu einem einzigen Objekt ("Häuserzeile") werden können.*)
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IMRRS 2004, 2176
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 06.10.2004 - IX R 68/01
1. Bringen Bruchteilseigentümer Grundstücke zu unveränderten Anteilen in eine personenidentische Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit Vermietungseinkünften ein, liegt steuerrechtlich kein Anschaffungsvorgang vor, weil die Gesellschafter gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO 1977 weiterhin im bisherigen Umfang als Bruchteilseigentümer der Grundstücke anzusehen sind.*)
2. Schuldzinsen sind als Werbungskosten abziehbar, wenn sie für ein Darlehen gezahlt worden sind, das tatsächlich zum Erzielen von Einkünften verwendet worden ist.*)
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IMRRS 2004, 2145
Steuerrecht
BFH, Beschluss vom 31.03.2004 - II R 62/01
Ein bebautes Grundstück i.S.d. Grundsteuergesetzes wird auch dann erworben, wenn zwischen den Grundstücksverkäufern und dem Projektanbieter unmittelbar keine Absprachen über den Abschluss von Grundstückskaufvertrag, Baubetreuungsvertrag und Bauvertrag getroffen wurden, sondern lediglich über einen von ihnen als Mittelsperson eingeschalteten Dritten.
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IMRRS 2004, 2141
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 06.10.2004 - IX R 53/01
Beteiligt sich eine vermögensverwaltende Personengesellschaft (Obergesellschaft) mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung an einer gewerblich tätigen anderen Personengesellschaft (Untergesellschaft), so hat das nicht zur Folge, dass die gesamten Einkünfte der Obergesellschaft als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gelten (gegen R 138 Abs. 5 Satz 4 EStR).*)
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IMRRS 2004, 2140
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 24.06.2004 - III R 69/03
1. Objekte, die sich im Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft befinden, sind für die Eigenheimzulagenförderung den Gesellschaftern nach den für Bruchteilseigentum geltenden Regeln anteilig zuzurechnen, so dass die Gesellschafter, soweit es sich um natürliche Personen handelt, die Eigenheimzulage nach den für Miteigentümer geltenden Regeln beanspruchen können.*)
2. Sind mehrere Anspruchsberechtigte Miteigentümer einer Wohnung, steht einem Miteigentümer der Fördergrundbetrag nur anteilig zu, unabhängig davon, ob die anderen Miteigentümer die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer Eigenheimzulage erfüllen. Dagegen hat er Anspruch auf den ungekürzten Fördergrundbetrag, wenn die anderen Miteigentümer nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und deshalb keine Anspruchsberechtigten i.S. des § 1 EigZulG sind.*)
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IMRRS 2004, 2139
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 29.09.2004 - II R 57/02
Verstoßen die Belastungsfolgen einer schematisierenden Bedarfsbewertung eines Erbbaurechts gemäß § 148 Abs. 1 Satz 2 BewG gegen das Übermaßverbot, ist in verfassungskonformer Auslegung der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes durch den Steuerpflichtigen zuzulassen.*)
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IMRRS 2004, 1977
Steuerrecht
BFH, Beschluss vom 25.06.2004 - V B 134/03
1. Wird ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht mit der Begründung gerügt, das Gericht hätte auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen den Sachverhalt weiter aufklären müssen, so ist vorzutragen, welche Tatsachen hätten aufgeklärt werden müssen, aus welchen Gründen sich die Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei weiterer Aufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern sich daraus auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des Gerichts eine andere Entscheidung hätte ergeben können.
2. Für Werklieferungen und sonstige Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers hat der Leistungsempfänger die Steuer von der Gegenleistung einzubehalten, anzumelden und an das für ihn zuständige Finanzamt abzuführen.
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IMRRS 2004, 1974
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 14.07.2004 - IX R 56/01
1. Aufwendungen, die durch die Erzielung steuerpflichtiger Einnahmen entstanden sind, können dann als vorab entstandene Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart besteht, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird.
2. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Grundstücks einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen.
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IMRRS 2004, 1967
Öffentliches Baurecht
VGH Bayern, Urteil vom 23.07.2004 - 6 B 00.1402
1. Sind beim Erwerb eines Grundstücks von einer Gemeinde Grundstückskauf und die Ablösung von Beiträgen für die Erschließung des Grundstücks in einem Vertrag verbunden und erweist sich die Ablösungsvereinbarung als nichtig, kann gegenüber einem daraus erwachsenden öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch wegen dessen Rechtsnatur selbst im Falle der Gesamtnichtigkeit des Vertrags kein Zurückbehaltungsrecht in entsprechender Anwendung von § 273 BGB ausgeübt werden.*)
2. Im kommunalen Beitragsrecht kann der besonderen Zahlungsverjährung nicht der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegengehalten werden.*)
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IMRRS 2004, 1943
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 24.06.2004 - III R 50/01
1. Ein auf die Lebenszeit des Nießbrauchers bestellter Nießbrauch an einem im Eigentum eines Dritten stehenden bebauten Grundstück führt regelmäßig nicht zu wirtschaftlichem Eigentum des Nießbrauchers an Grundstück und Gebäude.*)
2. Beteiligt sich der Nießbraucher an den Anschaffungskosten des Grundstücks und den Herstellungskosten des Gebäudes, kann er wirtschaftlicher Eigentümer nur in Höhe seiner Beteiligung an den auf das Gebäude entfallenden Gesamtaufwendungen sein. Bei mehreren Anspruchsberechtigten kann der Nießbraucher daher den Fördergrundbetrag der Eigenheimzulage nur entsprechend seinem wirtschaftlichen Miteigentumsanteil in Anspruch nehmen.*)
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IMRRS 2004, 1942
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 15.07.2004 - III R 19/03
1. Ein nach dem EigZulG begünstigtes Objekt, das sich im Gesamthandsvermögen einer Erbengemeinschaft befindet, ist für die Förderung nach dem EigZulG den Miterben anteilig entsprechend ihrem jeweiligen Erbanteil zuzurechnen, so dass sie die Eigenheimzulage nach den für Miteigentümer geltenden Regeln beanspruchen können.*)
2. Der hinterbliebene Ehegatte, der vom verstorbenen Ehegatten einen Miteigentumsanteil an der eigengenutzten Wohnung unentgeltlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge hinzu erwirbt, kann den darauf entfallenden Fördergrundbetrag nur dann nach § 6 Abs. 2 Satz 3 EigZulG "weiter in der bisherigen Höhe in Anspruch nehmen", wenn der Anspruch auf Eigenheimzulage in der Person des Erblassers bereits entstanden war. Als Ausnahmeregelung ist § 6 Abs. 2 Satz 3 EigZulG nicht über seinen Wortlaut hinaus anwendbar.*)
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IMRRS 2004, 1941
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 02.07.2004 - II R 9/02
1. Der Grundstückswert für Grundstücke, auf denen sich Gebäude auf fremdem Grund und Boden befinden, ist gemäß § 148 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 BewG zu ermitteln.*)
2. Verstößt der nach § 148 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 BewG ermittelte Wert solch eines Grundstücks, das mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden bebaut ist, im Einzelfall gegen das Übermaßverbot, ist er im Wege verfassungskonformer Auslegung der Vorschrift auf den Verkehrswert des Grundstücks herabzusetzen.*)
3. Die Rechtsprechung, wonach die aus reinen Grundstücksvermächtnissen sich ergebenden Sachleistungsverpflichtungen der Erben und Sachleistungsansprüche der Vermächtnisnehmer ausnahmsweise mit den Steuerwerten der Grundstücke zu bewerten sind, bedarf unter der Geltung der §§ 138 ff. BewG einer Überprüfung.*)
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IMRRS 2004, 1940
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 18.08.2004 - II R 22/04
Werden zur gleichen Zeit Miteigentumsanteile an einem Grundstück auf mehrere Bedachte schenkweise übertragen, ist keine einheitliche gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts für das ganze Grundstück mit anschließender Verteilung durchzuführen; vielmehr bilden die zugewendeten Miteigentumsanteile jeweils den Gegenstand einer lediglich gesonderten Feststellung nach § 138 Abs. 5 BewG.*)
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IMRRS 2004, 1939
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 14.01.2004 - X R 7/02
1. Die Vermietung einer Ferienwohnung erfolgt im Regelfall dann gewerbsmäßig, wenn sie in einem Feriengebiet im Verbund mit einer Vielzahl gleichartig genutzter Wohnungen einer einheitlichen Wohnungsanlage liegt, für eine kurzfristige und spontane Vermietung an wechselnde Mieter geworben wird sowie zudem ständig Personal in der Wohnanlage anwesend oder zumindest ohne großen Zeitaufwand erreichbar ist, um das Mietverhältnis mit nicht vorangemeldeten Interessenten zu schließen. Ein gewerblicher Charakter der Vermietung kann sich aber auch aus erbrachten Zusatzleistungen ergeben, die eine unternehmerische Organisation erfordern.
2. Eine erwerbsmäßige Vermietung einer Ferienwohnung ist nicht deshalb auszuschließen, weil die Rezeption der Wohnungsanlage nicht ständig besetzt ist.
3. Die Zwischenschaltung eines gewerblichen Vermittlers zur Vornahme der für die Vermietung erforderlichen Maßnahmen führt nicht zwangsläufig dazu, dass deshalb auch der Vermieter eine gewerbliche Tätigkeit ausübt.
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IMRRS 2004, 1930
Steuerrecht
BFH, Beschluss vom 28.11.2003 - II B 143/02
Zur Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs nach § 16 Abs. 1 GrEStG ist nicht nur die zivilrechtlich wirksame Aufhebung der Verpflichtung zur Übereignung des Grundstücks erforderlich, sondern auch die tatsächliche Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs.
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IMRRS 2004, 1867
Steuerrecht
FG Sachsen, Beschluss vom 06.03.2003 - 5 K 1325/97
1. Sofern keine Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 Abs. 3 AÜG vorliegt, haftet der sog. Entleiher neben dem Arbeitgeber für die Lohnsteuer, wenn ihm Arbeitnehmer gewerbsmäßig zur Arbeitsleistung überlassen werden.
2. Nicht unter die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung fallen gelegentliche Ausleihen von Arbeitnehmern zwischen selbständigen Betrieben zur Deckung eines kurzfristigen Personalmehrbedarfs, Entsendung von Arbeitnehmern in eine andere Betriebsstätte, Freistellung oder Abordnung zu Arbeitsgemeinschaften, Überlassung von Arbeitnehmern als Nebenleistung, zum Beispiel bei Vermietung von Maschinen mit Bedienungspersonal, Subunternehmerverhältnisse, werkvertragliche Rechtsbeziehungen.
3. Es kann derjenige durch Haftungsbescheid in Anspruch genommen werden, der kraft Gesetzes für die Steuer eines anderen haftet, d.h. die Inanspruchnahme eines Haftungsschuldners steht im pflichtgemäßen Ermessen des Finanzamts, das darüber entscheidet, ob es den in Frage kommenden Haftungsschuldner überhaupt in Anspruch nehmen und gegebenenfalls welchen bzw. welchen von mehreren es zur Haftung heranziehen will.
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IMRRS 2004, 1854
Steuerrecht
FG Niedersachsen, Urteil vom 26.02.2004 - 14 K 858/00
Keine Anfechtung der bestandskräftig gewählten linearen Gebäudeabschreibung (§ 7 Abs. 4 Nr. 2 EStG) wegen eines Willensmangels.*)
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IMRRS 2004, 1844
Steuerrecht
FG Niedersachsen, Urteil vom 05.09.2003 - 13 K 288/99
Kein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten, wenn der Verkäufer einer Wohnung dem Käufer den gezahlten Kaufpreis als Darlehen zur Verfügung stellt, das Darlehen innerhalb der statistischen Lebenserwartung des Verkäufers nur anteilig getilgt wird und der Käufer gleichzeitig Erbe des Verkäufers ist.*)
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IMRRS 2004, 1843
Steuerrecht
FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.09.2004 - 4 K 2030/04
1. Von § 35a Abs. 2 EStG werden nur handwerkliche Tätigkeiten als regelmäßig anfallende, laufende „Wartungsarbeiten“, oder „Schönheitsreparaturen und kleinere Ausbesserungsarbeiten“ im Haushalt von der Steuerermäßigung umfasst.
2. Grundlegende Renovierungsarbeiten sowie Aus- und Umbauten, die eine von einem Privathaushalt genutzte Immobilie betreffen, sind nicht begünstigt.
3. Der Bezug auf typischerweise in einem Privathaushalt anfallende laufende Tätigkeiten verbiete es, aus einer einheitlichen handwerklichen Werkleistung, wie etwa der Einbau neuer Innentüren oder eines neuen Bades, fiktiv einzelne Arbeitsgänge herauszulösen. Maßgeblich ist vielmehr, ob eine handwerkliche Dienstleistung tatsächlich als einzelne Maßnahme angefallen ist.
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IMRRS 2004, 1842
Steuerrecht
OLG Koblenz, Urteil vom 30.09.2004 - 5 U 557/04
Vom Grundsatz, dass die Verjährung der Ansprüche gegen einen Steuerberater erst mit der Bekanntgabe des Steuerbescheides beginnt, ist eine Ausnahme zu machen, wenn der Fehler des Steuerberaters den Schaden bereits vorher unmittelbar und unkorrigierbar herbeigeführt hat.
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IMRRS 2004, 1833
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 14.07.2004 - IX R 65/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2004, 1816
Steuerrecht
FG Münster, Urteil vom 29.01.2004 - 12 K 484/01
Ein im Umlegungsverfahren erworbenes Grundstück ist dem gewerblichen Grundstückshandel zuzurechnen, soweit es mit dem Einwurfsgrundstück nicht identisch ist.
Im Umlegungsverfahren ist von einer Identität zwischen dem eingeworfenen und dem zugeteilten Grundstück insoweit auszugehen, als das Zuteilungsgrundstück mit dem Einwurfsgrundstück identisch, d.h. flächen- und deckungsgleich ist.
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IMRRS 2004, 1809
Immobilien
BGH, Urteil vom 11.05.2001 - V ZR 492/99
Der Tatrichter ist rechtlich nicht gehalten, daraus, daß die offengelegte Preiskalkulation die Umsatzsteuer nicht einbezieht, zu schließen, der Käufer habe die Vorstellung des Verkäufers geteilt, der Verkauf von Bergwerkseigentum sei steuerfrei (im Anschluß an Senatsurt. v. 14. Januar 2000, V ZR 416/97, WM 2000, 915).*)
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IMRRS 2004, 1773
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 27.07.2004 - IX R 32/01
Schuldzinsen, die der Erwerber eines zum Vermieten bestimmten Grundstücks vereinbarungsgemäß für den Zeitraum nach dem Übergang von Besitz, Nutzen, Lasten und Gefahren bis zur später eintretenden Fälligkeit des Kaufpreises an den Veräußerer erstattet, sind als Werbungskosten abziehbar.*)
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IMRRS 2004, 1772
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 14.07.2004 - I R 111/03
Zahlt eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer zusätzlich zu seinem Festgehalt Vergütungen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, so liegt darin nicht immer eine verdeckte Gewinnausschüttung (Abgrenzung zu den Senatsurteilen vom 19. März 1997 I R 75/96, BFHE 183, 94, BStBl II 1997, 577, und vom 27. März 2001 I R 40/00, BFHE 195, 243, BStBl II 2001, 655).*)
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IMRRS 2004, 1767
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 04.02.2004 - X R 24/02
Wird ein bebautes Grundstück gekauft und das Gebäude innerhalb von drei Jahren abgerissen, um ein neues zu errichten, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass diese Absicht schon beim Kauf bestanden hat. Die Abbruchkosten können deshalb nicht sofort als Werbungskosten steuermindernd geltend gemacht werden.
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IMRRS 2004, 1594
Steuerrecht
OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.05.2004 - 17 U 73/02
1. Der Haftungsumfang wird auch bei der Verletzung der vertraglichen Pflichten eines Steuerberaters durch den Schutzzweck der verletzten Pflicht begrenzt.*)
2. Ein Steuerberater, der vertraglich lediglich die Beratung über bestimmte steuerliche Auswirkungen einer Kapitalanlageentscheidung schuldet, haftet deshalb grundsätzlich nicht für Vermögensschäden des Anlegers wie etwa allgemeine Kursverluste, die dieser erleidet, weil er auf die Richtigkeit der Auskunft zu den steuerlichen Aspekten der Anlageentscheidung vertraut. Solche Schäden, die aus anderen als steuerlichen Gründen entstehen, sind bei einer auf steuerliche Aspekte beschränkten Beratung regelmäßig nicht vom Schutzzweck der vertraglichen Verpflichtung umfasst.*)
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IMRRS 2004, 1593
Steuerrecht
OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.05.2004 - 17 U 46/02
1. Die Verpflichtung eines Steuerberaters nach einem Beratungsfehler, auf die eigene Regresspflicht und deren kurze Verjährung nach § 68 StBerG hinzuweisen, entfällt nicht allein deshalb, weil sich der geschädigte Mandant bei einem anderen Steuerberater in steuerrechtliche Beratung begibt.*)
2. Die Einschaltung der Haftpflichtversicherung des Steuerberaters nach einem Beratungsfehler, die Vertretung des zuvor geschädigten Mandanten im finanzgerichtlichen Verfahren sowie die Darstellung von dessen Durchführung als erfolgversprechend führen nicht ohne weiteres dazu, dass die Berufung auf die Einrede der Verjährung durch den Steuerberater gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstößt.*)
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IMRRS 2004, 1587
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 30.09.2003 - III R 52/00
Ein Bauantrag ist i.S. von § 19 Abs. 4 EigZulG i.d.F. vom 26. März 1997 (BStBl I 1997, 364) gestellt, wenn der Antrag auf Baugenehmigung bei der Gemeinde oder, wenn diese nicht Baugenehmigungsbehörde ist, bei der Baugenehmigungsbehörde eingereicht wird.*)
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IMRRS 2004, 1586
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 14.10.2003 - IX R 60/02
Öffentliche Fördermittel (Zuschüsse oder nicht rückzahlbare Darlehen), die ein Bauherr zur Förderung von Mietwohnraum im Rahmen des sog. Dritten Förderungswegs für Belegungs- und Mietpreisbindungen erhält, sind als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung im Kalenderjahr des Zuflusses zu versteuern.*)
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IMRRS 2004, 1581
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 15.07.2004 - III R 37/02
1. Werden zwei - in Eigentumswohnungen aufgeteilte - Mehrfamilienhäuser in zwei Kaufverträgen an zwei verschiedene Erwerber mit Gewinnerzielungsabsicht veräußert, liegt eine nachhaltige Tätigkeit vor.*)
2. Gleichheitsrechtlich unbedenklich ist es, die Veräußerung von zwei ungeteilten Mehrfamilienhäusern an zwei Erwerber im Rahmen der Drei-Objekt-Grenze nur als zwei Objekte zu bewerten, hingegen die Veräußerung von zwei in Wohneigentum aufgeteilten Mehrfamilienhäusern en bloc an zwei Erwerber als Veräußerung der der Zahl der Wohneigentumsrechte entsprechenden Objektzahl zu qualifizieren. Insoweit liegen weder rechtlich noch wirtschaftlich vergleichbare Sachverhalte vor.*)
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IMRRS 2004, 1580
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 06.05.2004 - V R 73/03
Bezieht ein Unternehmer im Inland Leistungen, die er im Ausland für eine Grundstücksvermietung verwendet, ist nach § 15 Abs. 2 Nr. 2 UStG zu prüfen, ob die Grundstücksvermietung steuerfrei (vorsteuerabzugschädlich) wäre, wenn sie im Inland ausgeführt würde. Dies bestimmt sich nach den Vorschriften des § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG und des § 9 UStG. Die Grundstücksvermietung wäre im Inland nicht steuerfrei gewesen, wenn der Grundstücksvermieter die Grundstücksvermietung im Ausland tatsächlich als steuerpflichtig behandelt hat und die Voraussetzungen des § 9 UStG für den Verzicht auf die Steuerbefreiung einer Grundstücksvermietung vorlagen (entgegen Abschn. 205 Abs. 1 UStR).*)
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IMRRS 2004, 1565
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 17.06.2004 - V R 61/00
Bei richtlinienkonformer Auslegung der Vorschriften des § 18 Abs. 8 UStG 1993, §§ 51 ff. UStDV 1993 ist die Vorschrift des § 52 Abs. 2 UStDV 1993 (Nullregelung) anwendbar, soweit der Leistungsempfänger entsprechend den Bestimmungen der Richtlinie 77/388/EWG Steuerschuldner ist und den Vorsteuerabzug geltend machen kann.*)
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IMRRS 2004, 1502
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 16.03.2004 - IX R 46/03
Erhält der Grundstückserwerber vom Vermittler des Kaufvertrags eine Provision, die keine besonderen, über die Anschaffung hinausgehenden Leistungen abgelten soll, so mindert diese Zahlung die Anschaffungskosten der Immobilie i.S. des § 255 Abs. 1 Satz 3 HGB.*)
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IMRRS 2004, 1462
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 14.07.2004 - IX R 52/02
Aufwendungen für den Einbau einer Solaranlage zur Brauchwassererwärmung in eine bereits vorhandene Gaswärmeversorgung eines Wohnhauses stellen Erhaltungsaufwand dar (Anschluss an BFH-Urteil vom 20. August 2002 IX R 98/00, BFHE 200, 231, BStBl II 2003, 604).*)
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