Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1228 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IMRRS 2010, 1307
Versicherungsrecht
BGH, Urteil vom 21.04.2010 - IV ZR 8/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1292
Versicherungsrecht
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 90/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1290
Versicherungsrecht
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 78/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1280
Versicherungsrecht
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 91/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1277
Versicherungsrecht
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 68/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1275
Versicherungsrecht
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 164/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1262
Versicherungsrecht
AG Düsseldorf, Urteil vom 01.03.2010 - 231 C 16403/09
1. Bei Risikoausschlüssen geht das Interesse des Versicherungsnehmers regelmäßig dahin, dass der Versicherungsschutz nicht weiter verkürzt wird, als der erkennbare Zweck der Klausel dies gebietet.
2. Der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, dass er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne dass ihm diese hinreichend verdeutlicht werden.
3. Zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalls und den Besonderheiten des ausgeschlossenen Umstands muss - unter Berücksichtigung des mit dem Risikoausschluss verfolgten Zwecks - ein adäquater Zusammenhang bestehen.
4. Der Baurisikoausschluss verfolgt den - auch für den Versicherungsnehmer erkennbaren - Zweck, die erfahrungsgemäß besonders kostenträchtigen und im Kostenrisiko schwer überschaubaren und kaum kalkulierbaren rechtlichen Streitigkeiten in diesem Bereich von der Versicherung auszunehmen, weil nur für einen verhältnismäßig kleinen Teil der in der Risikogemeinschaft zusammengeschlossenen Versicherungsnehmer ein solches Risiko entstehen kann.
5. Die Amtspflichtverletzung des Notars ist einem anders gearteten Risiko zuzuordnen als nach dem Zweck der Baurisikoklausel vorgesehen und somit ist der erforderliche adäquate Sachzusammenhang zu verneinen.
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IMRRS 2010, 1243
Versicherungsrecht
LG Dortmund, Urteil vom 01.04.2010 - 2 O 355/09
Der Haftpflichtversicherer einer Umwelt-Haftpflicht-Police ist zur Begleichung der Haftpflichtforderung des geschädigten Dritten verpflichtet, wenn der Geschädigte in der Insolvenz des Versicherten auf behördliche Anordnung hin zur Beseitigung und Abwendung einer Grundwasserverunreinigung durch unterirdische Tanks auf einem an den Versicherten vermieteten Grundstück Aufwendungen hatte, die durch den Insolvenzverwalter des insolventen Versicherten widerspruchslos zur Insolvenztabelle festgestellt wurden, nachdem der Haftpflichtversicherer sich über Jahre nicht eindeutig und unmissverständlich zu seiner Einstandspflicht erklärt hatte.*)
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IMRRS 2010, 1242
Versicherungsrecht
OLG Dresden, Urteil vom 11.03.2010 - 4 U 846/09
1. Treten im Anschluss an die Regulierung eines Versicherungsfalles in der Gebäudeversicherung weitere Folgeschäden auf, beginnt für diese der Lauf der Verjährungsfrist gemäß § 12 Abs. 1 VVG a. F. erst ab dem Zeitpunkt, in dem der Versicherer auch insoweit die nötigen Erhebungen abgeschlossen hat.
2. War das Gebäude bei Eintritt des Versicherungsfalles bereits vorgeschädigt, ist die Versicherungsentschädigung um den auf die Vorschäden entfallenden Anteil, der gemäß § 287 ZPO geschätzt werden kann, zu verringern.
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IMRRS 2010, 1241
Versicherungsrecht
OLG Schleswig, Urteil vom 24.09.2009 - 11 U 156/08
1. Ein Verein hat seine Mitglieder grundsätzlich von der Haftung ganz oder teilweise freizustellen, wenn sich bei der unentgeltlichen Durchführung der satzungsmäßigen Aufgaben eine damit typischerweise verbundene Gefahr verwirklicht hat und dem Mitglied weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.*)
2. Das Haftungsprivileg entfällt nicht durch eine freiwillige Haftpflichtversicherung des Vereinsmitglieds.*)
3. Der Vorstandsbeschluss eines Vereins zur Erteilung eines entgeltlichen Auftrags ist noch keine Entgeltvereinbarung mit dem erst zu Beauftragenden.*)
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IMRRS 2010, 1209
Versicherungsrecht
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 206/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1205
Versicherungsrecht
BGH, Urteil vom 23.03.2010 - VI ZR 249/08
Liegt eine Einwilligung des Heimbewohners oder seines gesetzlichen Betreuers vor, kann dem Krankenversicherer aus übergegangenem Recht gemäß § 116 Abs. 1 SGB X in Verbindung mit §§ 401 Abs. 1 analog, 412 BGB ein Anspruch auf Herausgabe von Kopien der Pflegedokumentation gegen Kostenerstattung zustehen.*)
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IMRRS 2010, 1203
Versicherungsrecht
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 163/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1159
Versicherungsrecht
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 166/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1141
Verbraucherrecht
BGH, Urteil vom 15.12.2009 - XI ZR 45/09
Ein Darlehensvertrag und ein Restschuldversicherungsvertrag können verbundene Geschäfte sein.
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IMRRS 2010, 1136
Versicherungsrecht
BGH, Urteil vom 02.12.2009 - IV ZR 279/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1129
Versicherungsrecht
BGH, Urteil vom 23.03.2010 - VI ZR 327/08
1. Liegt eine Einwilligung des Heimbewohners oder seines gesetzlichen Betreuers vor, kann dem Krankenversicherer aus übergegangenem Recht gemäß § 116 Abs. 1 SGB X in Verbindung mit §§ 401 Abs. 1 analog, 412 BGB ein Anspruch auf Herausgabe von Kopien der Pflegedokumentation gegen Kostenerstattung zustehen (vgl. Senatsurteil vom 23. März 2010 - VI ZR 249/08, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).*)
2. § 294a SGB V ist nicht entsprechend auf die Einsicht in Pflegedokumentationen anwendbar.*)
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IMRRS 2010, 1126
Versicherungsrecht
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 160/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1107
Versicherungsrecht
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 69/08
Den Versicherten steht im Rahmen des in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes eingeführten Betriebsrentensystems (hier: Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) kein Anspruch auf Überschussbeteiligung durch Zuteilung und Gutschrift von Bonuspunkten in bestimmter Höhe zu. Schon daraus folgt, dass ein darauf bezogener Auskunftsanspruch ausscheidet.*)
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IMRRS 2010, 1101
Versicherungsrecht
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 165/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1016
Versicherungsrecht
BGH, Beschluss vom 18.11.2009 - IV ZR 75/07
Waren die Anspruchsvoraussetzungen für die gesetzliche Rente bereits vor dem Stichtag des 31. Dezember 2001 erfüllt, ist damit der Versicherungsfall in der Zusatzversorgung gemäß § 33 Satz 1 VBLS eingetreten, und zwar unabhängig davon, ob die Pflichtversicherung über den Stichtag hinaus fortbestand und die gesetzliche Rente erst nach dem Stichtag ausgezahlt worden ist. Die Startgutschrift richtet sich in einem solchen Fall nach § 75 Abs. 3 Buchst. d Satz 2 VBLS.*)
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IMRRS 2010, 1002
Insolvenzrecht
BGH, Urteil vom 10.03.2010 - IV ZR 207/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 0982
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 17.02.2010 - IV ZR 349/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 0981
Versicherungsrecht
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 296/07
1. Den Versicherten steht im Rahmen des in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes eingeführten Betriebsrentensystems (hier: Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) kein Anspruch auf Überschussbeteiligung durch Zuteilung und Gutschrift von Bonuspunkten in bestimmter Höhe zu.*)
2. Die Versicherten haben gleichwohl einen Anspruch, entsprechend den satzungsgemäßen Vorgaben an (fiktiven) Überschüssen beteiligt zu werden. Fehlen den Versicherten die für die Überprüfung des satzungsgemäßen Vorgehens der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) erforderlichen Informationen, ist diese insoweit grundsätzlich zur Auskunft verpflichtet.*)
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IMRRS 2010, 0964
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 17.02.2010 - IV ZR 350/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 0903
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 16.12.2009 - IV ZR 162/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 0868
Rechtsanwälte
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.02.2010 - 24 U 156/09
1. Auf den Rechtsschutzversicherer, der vertragsgemäß Leistungen an den Rechtsanwalt des Versicherungsnehmers zur Einzahlung bei Gericht erbringt, geht ein etwaiger Kostenerstattungsanspruch des Mandanten mangels Entstehung nicht über, wenn der Rechtsanwalt die ihm überlassenen Mittel nicht bestimmungsgemäß an das Gericht weiterleitet.*)
2. Gegen zweckgebunden vereinnahmte Gelder darf der Rechtsanwalt auch dann nicht aufrechnen, wenn die zur Aufrechnung gestellten Honoraransprüche aus demselben Mandat stammen; stammen sie aus anderen Mandaten, gilt das erst recht.*)
3. Es ist dem Rechtsanwalt versagt, eine durch schwerwiegende Vertragsverstöße erlangte Aufrechnungslage zu seinem Vorteil auszunutzen.*)
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IMRRS 2010, 0833
Gesellschaftsrecht
BGH, Urteil vom 17.12.2009 - III ZR 54/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 0830
Versicherungen
BGH, Beschluss vom 25.11.2009 - IV ZR 340/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 0821
Versicherungsrecht
BGH, Urteil vom 02.12.2009 - IV ZR 181/07
1. Aus dem allein vom Versicherungsnehmer einer Unfallversicherung nach § 11 IV AUB 88 fristgemäß vorbehaltenem Recht, die Neubemessung der Invalidität zu verlangen, erwächst für den Versicherungsnehmer nicht die Pflicht, eine solche Neubemessung tatsächlich herbeizuführen.*)
2. Die Weigerung des Versicherungsnehmers, zum Zweck der Neubemessung einen vom Versicherer benannten Arzt aufzusuchen, steht insoweit einem - zulässigen - Verzicht auf die Neubemessung gleich und verletzt nicht die Obliegenheit aus § 9 IV AUB 88.*)
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IMRRS 2010, 0813
Versicherungsrecht
BGH, Urteil vom 02.12.2009 - IV ZR 65/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 0801
Versicherungen
BGH, Urteil vom 18.11.2009 - IV ZR 134/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 0789
Versicherungen
BGH, Beschluss vom 25.11.2009 - IV ZR 244/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 0705
Mietrecht
OLG München, Beschluss vom 02.02.2010 - 25 U 4388/09
Der Rechtsschutzversicherer kann sich nicht auf Vorvertraglichkeit berufen, wenn der Versicherungsnehmer als Vermieter im Grundprozess nach Beendigung des Mietverhältnisses vom Mieter Schadensersatz wegen Nichtbeseitigung während der Mietzeit verursachter Schäden bei Auszug verlangt.
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IMRRS 2010, 0688
Versicherungen
BGH, Urteil vom 24.02.2010 - IV ZR 119/09
1. Wird ein Auszubildender gegen Berufsunfähigkeit versichert, ist der Berufsbegriff auf solche Tätigkeiten auszuweiten, die erst die Voraussetzungen für die Aufnahme einer bestimmten, auf Erwerb gerichteten Tätigkeit schaffen sollen.*)
2. Für die Nachprüfung der Berufsunfähigkeit ist nicht zwischen der Ausbildungs- und der Ausübungsphase zu unterscheiden. Ist der Versicherte nach abgeschlossener Ausbildung den Anforderungen seines Berufes nicht gewachsen, kann der Versicherer deshalb nicht geltend machen, er übe jetzt einen - verglichen mit der Tätigkeit als Auszubildender - anderen Beruf aus, dem er zu keiner Zeit "in gesunden Tagen" nachgegangen sei.*)
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IMRRS 2010, 0680
Versicherungen
BGH, Urteil vom 02.02.2010 - VI ZR 139/08
1. Für die Frage, ob ein günstigerer Tarif als der sogenannte Unfallersatztarif "ohne weiteres" zugänglich war, kommt es darauf an, ob dem Geschädigten in seiner konkreten Situation "ohne weiteres" ein günstigeres Angebot eines bestimmten Autovermieters zur Verfügung stand.*)
2. Es obliegt dem Schädiger, der einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht (§ 254 Abs. 2 BGB) geltend macht, darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass dem Geschädigten ein günstigerer Tarif nach den konkreten Umstanden "ohne weiteres" zugänglich gewesen ist.*)
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IMRRS 2010, 0647
Mietrecht
LG Dortmund, Beschluss vom 01.03.2010 - 2 T 5/10
1. Zum Umfang der Deckungserweiterung einer Haftpflichtversicherung auf Mietsachschäden.
2. Die Benutzung eines Rollschreibtischstuhles im Wohnbereich fällt nicht unter eine an sich vertragsgemäße, jedoch überbordende Nutzung (quantitative Abweichung), sondern unter eine schon ihrer Art nach falsche Benutzung der Mietsache (qualitative Abweichung), so dass dadurch verursachte Haftpflichtansprüche erfasst sind.
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IMRRS 2010, 0592
Versicherungen
BGH, Urteil vom 23.02.2010 - VI ZR 331/08
Macht ein Unfallversicherungsträger wegen der Zahlung eines Verletztengeldes einen nach § 116 Abs. 1 SGB X übergegangenen Schadensersatzanspruch geltend, ist der kongruente Erwerbsschaden eines selbständigen Unternehmers nach den Grundsätzen für die Ermittlung des entgangenen Gewinns zu schätzen.*)
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IMRRS 2010, 0578
Versicherungsrecht
LG München I, Urteil vom 30.04.2009 - 26 O 19450/08
Dringt Leitungswasser durch Haarrisse in der Duschwand in Wände und Mauerwerk ein, so handelt es sich nicht um "bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser" und damit auch nicht um einen Versicherungsfall im Sinne der Gebäudeversicherungsbedingungen.
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IMRRS 2010, 0567
Versicherungsrecht
OLG Köln, Urteil vom 20.10.2009 - 9 U 31/09
1. Kommt es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung über das Entstehen oder Bestehen eines gesetzlichen Vorkaufsrechts als solches, so handelt es sich um eine mietrechtliche Streitigkeit.
2. Anders ist es, wenn lediglich der Erfüllungsanspruch aus dem Vorkaufsrecht (§§ 463 ff BGB) im Streit ist; in diesem Fall geht es um Kaufrecht, und der Mieter ist in seiner Eigenschaft als Käufer der Eigentumswohnung betroffen.
3. Setzt der Versicherungsschutz voraus, dass der Versicherungsnehmer bzw. der Versicherte in seiner speziellen Eigenschaft als Mieter betroffen ist, so kann er diesen Schutz nur im ersten Fall beanspruchen: der Deckungsschutz muss in einem inneren sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Eigenschaft stehen.
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IMRRS 2010, 0544
Versicherungen
BGH, Urteil vom 27.01.2010 - IV ZR 5/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 0540
Versicherungen
BGH, Urteil vom 17.02.2010 - IV ZR 259/08
1. Wird in einer Krankentagegeldversicherung die Versicherungsfähigkeit von einer selbständigen Berufsausübung und der Erzielung regelmäßiger Einkünfte abhängig gemacht, fallen diese Voraussetzungen nicht schon dann weg, wenn der Versicherte sein berufliches Tätigkeitsfeld wechselt und dafür eine Übergangszeit benötigt und noch keine regelmäßigen Einkünfte erzielt.*)
2. Insoweit reicht es aus, dass seine weitere Tätigkeit ernsthaft auf die Erzielung nachhaltiger und in diesem Sinne regelmäßiger Einkünfte gerichtet und nicht ohne nachvollziehbare Aussicht auf Erfolg ist.*)
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IMRRS 2010, 0535
Leasing und Erbbaurecht
BGH, Urteil vom 27.01.2010 - IV ZR 50/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 0499
Versicherungsrecht
OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.02.2010 - 12 U 167/09
Enthält ein Vertrag über eine Wohngebäudeversicherung auch eine Rohbauversicherung, so bestimmt sich bei einem den Rohbau betreffenden Versicherungsfall der für die Frage der Unterversicherung maßgebende Versicherungswert nach dem tatsächlichen Wert des Rohbaus unmittelbar vor dem Schadensfall.*)
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IMRRS 2010, 0495
Versicherungsrecht
OLG Celle, Urteil vom 12.02.2009 - 8 U 175/08
Zur Auslegung einer individuell ausgehandelten Ausschlussklausel, mit der bei psychischer Erkrankung einem sog. Therapeutenhopping entgegengewirkt werden soll.*)
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IMRRS 2010, 0463
Versicherungsrecht
BGH, Urteil vom 27.01.2010 - IV ZR 129/09
1. Für den Ausgleichsanspruch des Gebäudeversicherers gegen den Haftpflichtversicherer des Mieters analog § 59 Abs. 2 Satz 1 VVG a.F. (BGHZ 169, 86 Tz. 22 ff.) gelten keine anderen Beweislastgrundsätze als für den Anspruch des Vermieters gegen den Mieter.*)
2. Die Verjährung dieses Anspruchs richtet sich nach § 195 BGB.*)
3. Gewährt der Haftpflichtversicherer für Haftpflichtansprüche wegen Mietsachschäden an Wohnräumen grundsätzlich Versicherungsschutz, kann er dem Ausgleichsanspruch des Gebäudeversicherers nicht entgegenhalten, der Versicherungsschutz sei für unter den Regressverzicht nach dem Abkommen der Feuerversicherer fallende Rückgriffsansprüche ausgeschlossen. Die entsprechenden Ausschlussklauseln in den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Privathaftpflichtversicherung sind nach § 307 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.*)
IMRRS 2010, 0462
Versicherungen
BGH, Urteil vom 10.02.2010 - VIII ZR 53/09
1. Zu den in § 203 Abs. 1 Nr. 6 StGB der Geheimhaltung unterworfenen Personen gehört auch ein selbständiger Versicherungsvertreter.*)
2. Bei einer privaten Personenversicherung sind nicht nur die vom Betroffenen preiszugebenden gesundheitlichen Daten geschützt. Auch der Umstand, dass ein Betroffener zur Absicherung bestehender oder künftiger gesundheitlicher Risiken finanzielle Vorsorgemaßnahmen getroffen hat, unterfällt der Geheimhaltungspflicht, da er Auskunft über die persönliche, der Öffentlichkeit nicht zugängliche wirtschaftliche Lebensgestaltung des Versicherungsnehmers gibt.*)
3. Die Abtretung von Provisionsansprüchen eines Versicherungsvertreters, der Personenversicherungen vermittelt, ist wegen der mit der Abtretung verbundenen Pflicht, dem Zessionar nach § 402 BGB die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderung nötigen, jedoch der Geheimhaltung unterworfenen (§ 203 Abs. 1 Nr. 6 StGB) Auskünfte zu erteilen, nach § 134 BGB nichtig (im Anschluss an BGHZ 115, 123, 124 ff. [Zahnarzt]; 122, 115, 117 ff. [Rechtsanwalt vor Inkrafttreten des § 49b Abs. 4 BRAO]; BGH, Urteile vom 5. Dezember 1995 - X ZR 121/93, NJW 1996, 775 [Zahnarzt]; vom 17. Oktober 1996 - IX ZR 37/96, NJW 1997, 188; vom 11. November 2004 - IX ZR 240/03, NJW 2005, 507 [jeweils zur Abtretung von Honoraransprüchen eines Rechtsanwalts vor Inkrafttreten des § 49b Abs. 4 BRAO]; ferner Beschluss vom 17. Februar 2005 - IX ZB 62/04, NJW 2005, 1505 [Arzt]).*)
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IMRRS 2010, 0458
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 18.11.2009 - IV ZR 36/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 0433
Versicherungsrecht
BGH, Urteil vom 27.01.2010 - IV ZR 127/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 0415
Versicherungen
BGH, Urteil vom 20.01.2010 - IV ZR 24/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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