Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
1221 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2012, 2396
OLG Hamm, Urteil vom 27.04.2012 - 20 U 144/11
Legt der Versicherungsnehmer die Heizung in einem leer stehenden Gebäude über einen längeren Zeitraum im Winter vollständig still, ohne die Wasserleitung abzusperren oder zu entleeren und kommt es infolgedessen zu Frostaufbrüchen und Wasserschäden, handelt er grob fahrlässig, so das eine Leistungsreduzierung auf Null zulässig ist.

IMRRS 2012, 2360

OLG Dresden, Beschluss vom 14.08.2012 - 4 W 734/12
1. Haftet ein Architekt dem Erwerber wegen eines dem Bauträger erteilten falschen Bautenstandsberichts, kann die Berufshaftpflichtversicherung die Deckung verweigern, wenn der Architekt bei der Erteilung des Bautenstandsberichts bewusst pflichtwidrig gehandelt hat.
2. Ist der Bautenschutzbericht offensichtlich falsch, ergibt sich die bewusste Pflichtwidrigkeit des Architekten gerade daraus, dass Bautenstandsberichte nach ihrem Sinn und Zweck zur Fälligstellung von Zahlungsverpflichtungen Dritter bestimmt sind und Beweiskraft gegenüber den Erwerbern und deren finanzierendem Kreditinstitut haben sollen.

IMRRS 2012, 2345

OLG Jena, Beschluss vom 19.07.2012 - 4 U 107/12
1. Nach § 5 Abs. 3 b) ARB 94 ist ein Rechtsschutzversicherer - trotz Deckungszusage - nur für die Kosten (der Rechtswahrnehmung seines Versicherungsnehmers) einstandspflichtig, wie sie im Verhältnis des vom Versicherungsnehmer angestrebten Ergebnisses zum erzielten Ergebnis entstanden sind. Diese Frage ist im Deckungsprozess zu klären. Dabei ist diese Vertragsklausel, soweit sie eine Einschränkung der umfassenden Deckungszusage rechtfertigen soll, unter Berücksichtigung des Interesses des Versicherungsnehmers an einen ihn befriedigenden Prozessausgang (des Vorprozesses) eng auszulegen.*)
2. Die Klausel schließt auch nicht die Möglichkeit einer vergleichsweisen Erledigung des (Vor)Prozesses aus. Verzichtet der Versicherungsnehmer - im Vorprozess - auf einen höheren Anspruchsbetrag und übernimmt er bei einer vergleichsweisen Erledigung zudem einen unverhältnismäßigen Kostenbetrag, kommt es allein darauf an, ob er dies - in Würdigung des Gesamtergebnisses (des Vorprozesses) - zu Lasten der Rechtsschutzversicherung übernommen hat in der Annahme, diese (höheren) Kosten würden dann von der Rechtsschutzversicherung getragen werden.*)

IMRRS 2012, 2335

BGH, Urteil vom 25.07.2012 - IV ZR 201/10
1. Bestimmungen in Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kapitallebensversicherung und die aufgeschobene Rentenversicherung, die vorsehen, dass die Abschlusskosten im Wege des so genannten Zillmerverfahrens mit den ersten Beiträgen des Versicherungsnehmers verrechnet werden, stellen eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers dar und sind daher gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 2 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam. Entsprechendes gilt für eine inhaltlich vergleichbare Regelung in der fondsgebundenen Rentenversicherung.*)
2. Klauseln, die nicht hinreichend deutlich zwischen dem Rückkaufswert gemäß § 176 Abs. 3 VVG a.F. und dem so genannten Stornoabzug in § 176 Abs. 4 VVG a.F. differenzieren, sind wegen Intransparenz gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam.*)
3. Eine Regelung in Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kapitallebensversicherung, die aufgeschobene Rentenversicherung und die fondsgebundene Rentenversicherung, die vorsieht, dass nach allen Abzügen verbleibende Beträge unter 10 Euro nicht erstattet werden, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Versicherungsnehmers unwirksam.*)

IMRRS 2012, 2270

OLG Celle, Urteil vom 05.07.2012 - 8 U 28/12
Wird der Versicherungsnehmer insolvent, ist eine Feststellungsklage des geschädigten Dritten gegen den Betriebshaftpflichtversicherer mit dem Ziel zulässig, das Bestehen von Versicherungsschutz für das Schadensereignis zu klären, wenn weder der Versicherungsnehmer noch dessen Insolvenzverwalter gegen eine - unberechtigte - Deckungsversagung vorgehen und deshalb ein Rechtsverlust durch Verjährung droht.*)

IMRRS 2012, 2243

OLG Oldenburg, Beschluss vom 29.03.2012 - 5 U 11/11
Ist offen, ob der Versicherungsfall bis zum 31.12.2008 oder danach eingetreten ist, und beruft sich der Versicherer für seine Ansicht, es sei das VVG a. F. anzuwenden, auf § 1 Abs. 2 EGVVG, so hat er zu beweisen, dass der Versicherungsfall vor dem 01.01.2009 eingetreten ist.*)

IMRRS 2012, 2237

LG Dortmund, Urteil vom 04.07.2012 - 2 O 452/11
Eine Überschwemmung i.S.v. § 3 BEW ist nicht gegeben, wenn sich Schneemassen auf dem Dach sammeln und sodann eindringendes Tauwasser Schäden in dem Gebäude verursacht.*)

IMRRS 2012, 2168

BGH, Urteil vom 11.07.2012 - IV ZR 151/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2012, 2121

BGH, Urteil vom 11.07.2012 - IV ZR 122/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2012, 2118

BGH, Urteil vom 11.07.2012 - IV ZR 286/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2012, 2116

BGH, Urteil vom 11.07.2012 - IV ZR 271/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2012, 2115

BGH, Urteil vom 11.07.2012 - IV ZR 164/11
1. Zu Erfüllungsansprüchen bei einer anteilsgebundenen Lebensversicherung ("Wealthmaster Noble"), wenn nach dem Versicherungsschein vorbehaltlos regelmäßige Auszahlungen während der Laufzeit des Vertrages vorgesehen sind und die in Bezug genommenen Policenbedingungen einschränkende Regelungen für die Einlösung von Anteilen auf schriftlichen Antrag des Versicherungsnehmers vorsehen.*)
2. Stellt sich der Abschluss einer kapitalbildenden Lebensversicherung bei wirtschaftlicher Betrachtung als Anlagegeschäft dar, so ist der Versicherer entsprechend den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zur Aufklärung bei Anlagegeschäften verpflichtet, den Kläger bereits im Rahmen der Vertragsverhandlungen über alle Umstände verständlich und vollständig zu informieren, die für seinen Anlageentschluss von besonderer Bedeutung sind.*)
3. Wird eine Lebensversicherung unter Verzicht auf ein eigenes Vertriebssystem ausschließlich über rechtlich selbständige Vermittler und von diesen eingesetzte Untervermittler vertrieben (Strukturvertrieb), so sind diese Vermittler im Rahmen der geschuldeten Aufklärung im Pflichtenkreis des Versicherers tätig; dieser muss sich ihr Verhalten und ihre Erklärungen insoweit zurechnen lassen.*)

IMRRS 2012, 2101

BGH, Urteil vom 28.06.2012 - VII ZR 130/11
1. Im Fall der Stornoabwehr notleidender Versicherungsverträge mittels Stornogefahrmitteilung an den Versicherungsvertreter genügt das Versicherungsunternehmen seiner Nachbearbeitungspflicht nicht, wenn es den Versicherungsvertreter nicht unverzüglich auf die Gefahr einer Stornierung hinweist.*)
2. Dem Versicherungsunternehmen ist gestattet, sich in angemessener Zeit eine gewisse Klarheit zu verschaffen, ob Anhaltspunkte für eine Vertragsgefährdung vorliegen, und die Entscheidung zu treffen, ob es eigene Nachbearbeitungsmaßnahmen ergreift oder sich darauf beschränkt, dem Versicherungsvertreter die sich abzeichnende Stornogefahr mitzuteilen.*)
3. Die bloße Versendung einer Stornogefahrmitteilung an den Nachfolger des ausgeschiedenen Versicherungsvertreters ist keine ausreichende Maßnahme der Stornogefahrabwehr.*)

IMRRS 2012, 2079

LG Krefeld, Urteil vom 14.01.2010 - 3 O 14/07
1. Ist der Schadensverursacher Angestellter - und damit Betriebsangehöriger im Sinne des VVG - des versicherten Architekten, so fällt auch er unter den Versicherungsschutz und kann nicht als Dritter gemäß § 67 Abs. 1 VVg a.F. in Anspruch genommen werden.
2. Auch ein Anspruch aus abgetretenem Recht des Versicherungsnehmers scheidet aus, da eine Haftung des angestellten Schadensverursachers nach den Grundsätzen des innerbetrieblichen Schadensausgleichs ausgeschlossen ist, sofern der Schädiger nicht vorsätzlich handelte.
3. Zur Abgrenzung zwischen angestelltem Architekten und freiem Mitarbeiter.

IMRRS 2012, 2013

OLG Oldenburg, Beschluss vom 20.10.2011 - 5 U 160/11
Läuft Regenwasser über eine schräge Abfahrt in eine im Keller gelegene Garage und von dort aus in angrenzende Räume, so handelt es sich nicht um eine Überschwemmung im Sinne der Elementarschadenversicherung.*)

IMRRS 2012, 2004

OLG Hamm, Beschluss vom 30.03.2012 - 20 U 5/12
Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Hauses ist eine sonstige bauliche Anlage im Sinne von § 3 Abs. 1 b) bb) ARB 2005. Für eine Klage gegen den Lieferanten wegen etwaiger Mängel besteht deshalb kein Versicherungsschutz.

IMRRS 2012, 1992

OLG Bremen, Beschluss vom 03.07.2012 - 3 W 14/12
Die in Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB) enthaltene Regelung, dass zum versicherten Mietausfall auch der ortsübliche Mietwert von Wohnräumen gehört, die der Versicherungsnehmer selbst ständig bewohnt und die infolge eines Versicherungsfalles unbenutzbar geworden sind (vgl. z.B. § 4 Nr. 1 lit. b VGB 2001), ist nicht entsprechend anwendbar, wenn der Versicherungsnehmer die Räume unentgeltlich Dritten (z.B. Verwandten oder Freunden) überlassen hat.*)

IMRRS 2012, 1973

BGH, Urteil vom 20.06.2012 - IV ZR 141/11
Bei einer Krankentagegeldversicherung kann sich der Versicherer nicht nur auf solche medizinischen Befunde stützen, die er vor seiner Behauptung der Berufsunfähigkeit beigezogen hat, sondern rückschauend auf alle Untersuchungsergebnisse, die für einen bestimmten Zeitpunkt aus der Sicht ex ante den Eintritt von Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers begründen.*)

IMRRS 2012, 1897

BGH, Urteil vom 30.05.2012 - IV ZR 87/11
Eine Klausel in einer Berufshaftpflichtversicherung für Architekten, die die Verletzung der Pflicht zu zutreffenden Angaben über die für die Beitragshöhe maßgeblichen Honorarumsätze durch eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Betrages der daraus folgenden Prämiendifferenz sanktioniert, benachteiligt den Versicherungsnehmer unangemessen und ist deshalb unwirksam.*)

IMRRS 2012, 1879

OLG Jena, Urteil vom 12.06.2012 - 4 U 302/11
1. Eine arglistige Täuschung nach, die zur Leistungsfreiheit des Versicherers führt, setzt eine (eindeutige) Täuschung des Versicherers zum Zwecke der Erregung oder Aufrechterhaltung eines Irrtums (über die Schadensursache) durch den Versicherungsnehmer voraus, also ein vorsätzliches und bewusstes Verhalten, dass geeignet ist, auf den Willen des Versicherers zur Schadensregulierung einzuwirken.*)
Hieran fehlt es, wenn der Versicherungsnehmer - im Zuge seiner Einvernahme durch die ermittelnden Polizeibeamten und in Bezug auf die Geltendmachung der Versicherungs-leistung (aus einer Wohngebäudeversicherung nach einem Brand) - lediglich verschiedene (denkbare) Schadensursachen benennt, es sich mithin erkennbar nur um Vermutungen zur Brandursache im Sinne von "Verdachtsäußerungen" handelte.*)
2. Beruft sich der Versicherer auf Leistungsfreiheit wegen vorsätzlich oder grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles durch den Versicherungsnehmer, obliegt dem Versicherer die volle Beweislast hierfür in objektiver Hinsicht und für ein qualifiziertes Verschulden des Versicherungsnehmers.*)
Fehlt es in diesem Zusammenhang an zureichenden bewiesenen Fakten, fehlt es mithin an einer eindeutigen und konkreten Feststellung der Schadensursache (des Brandes) im Sinne eines verwertbaren Eliminationsverfahrens, bleibt für die Anwendbarkeit des vertraglichen Versicherungsausschlusses nach den einschlägigen VGB (88) oder einer Leistungsfreiheit nach § 61 VVG a.F. kein Raum.*)

IMRRS 2012, 1844

BGH, Urteil vom 09.05.2012 - IV ZR 1/11
Die Geschlechtsumwandlung eines ursprünglich männlichen Versicherungsnehmers berechtigt den privaten Krankenversicherer nicht, die versicherte Person abweichend vom vertraglich vereinbarten Männertarif in den Frauentarif einzustufen.*)

IMRRS 2012, 1795

OLG Saarbrücken, Urteil vom 16.11.2011 - 5 U 60/11
Ein Versicherer darf sich auf eine Unterversicherung nicht berufen, wenn sein Vermittler zusammen mit dem Versicherungsnehmer das dem Vermittler bekannten Anwesen besichtigt und die Wohnflächen der einzelnen Stockwerke in den Antrag aufnimmt, dabei aber übereinstimmend vergessen wird, einen Anbau zu berücksichtigen.*)

IMRRS 2012, 1788

OLG Hamm, Urteil vom 25.01.2012 - 20 U 120/11
1. Gefahren, die sich unabhängig von der Verletzung von sich aus dem Eigentum an einem Gebäude ergebenden Verkehrssicherungspflichten verwirklichen und deshalb nur in einem zufälligen oder gelegentlichen Zusammenhang mit dem Haus- oder Grundbesitz stehen, fallen nicht unter die Haus- und Grundhaftpflichtversicherung, sondern in die Privathaftpflichtversicherung. Verletzt ein Gebäudeeigentümer bei Abschlagen von Fliesen durch Unachtsamkeit einen Dritten, verstößt er dadurch nicht gegen solche Sorgfaltspflichten, die ihn gerade als Eigentümerin des Gebäudes treffen.*)
2. Im vorweggenommenen Deckungsprozess ist ausschließlich die Frage des Versicherungsschutzes zu klären; eine Entscheidung über den eigentlichen Haftpflichtanspruch ergeht nicht. Für eine Beweisaufnahme über den Grund des Anspruchs ist hier grundsätzlich kein Raum.*)
3. Der Streitwert eines Deckungsprozesses in der Haftpflichtversicherung bemisst sich grundsätzlich nach der Höhe des von dem geschädigten Dritten gegen den Versicherungsnehmer geltend gemachten Anspruchs. Erhebt der Versicherungsnehmer in einem vorweggenommenen Deckungsprozess eine positive Feststellungsklage, ist ein Abschlag von 20 % zu machen.*)

IMRRS 2012, 1681

OLG Hamm, Urteil vom 30.04.2012 - 18 U 141/06
Ein für ein Umbauvorhaben umfassend beauftragter Versicherungsmakler hat die Versicherungssumme einer bestehenden Gebäudeversicherung bei der Erstellung der Deckungsanalyse zu überprüfen, wenn die Gebäudeversicherung die Substanz des Altbaus weiterhin absichern soll. Erteilt der Auftraggeber keine ausreichenden Informationen zu der bestehenden Gebäudeversicherung und kann ihn der Makler deswegen nicht umfassend beraten, hat der Makler auf diesen Umstand hinzuweisen. Unterbleibt der Hinweis, kommt eine Haftung des Maklers in Betracht, wenn der Altbau unterversichert ist und die vom Auftraggeber im Schadensfall zu beanspruchenden Versicherungsleistungen die tatsächlichen Wiederherstellungkosten nicht abdecken.*)

IMRRS 2012, 1621

OLG Köln, Urteil vom 07.02.2012 - 9 U 61/11
1. Der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuscht oder zu täuschen versucht (AFB 2008 Abschnitt B § 16 Nr. 2 Satz 1).
2. Arglist verlangt bewusstes Einwirken auf die Entscheidung des Versicherers durch unrichtige oder unvollständige Angaben. Eine Bereicherungsabsicht ist nicht erforderlich. Ausreichend für die Annahme einer arglistigen Täuschung ist die Absicht, Beweisschwierigkeiten zu vermeiden, die Regulierung zu beschleunigen oder ganz allgemein in arglistiger Weise auf die Entscheidung des Versicherers Einfluss nehmen zu wollen.
3. Im Arglistfalle ist wegen des Gewichts der vertragswidrigen Verhaltensweise eine Belehrung nicht erforderlich.

IMRRS 2012, 1564

BGH, Urteil vom 18.04.2012 - IV ZR 193/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2012, 1560

BGH, Urteil vom 18.04.2012 - IV ZR 147/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2012, 1558

LG Hannover, Urteil vom 17.11.2011 - 8 O 221/10
Im Falle der Insolvenz des Versicherungsnehmers kann der geschädigte Dritte im Wege der Feststellungsklage gegen den Betriebshaftpflichtversicherer das Bestehen von Versicherungsschutz für das Schadensereignis klären, wenn weder der Versicherungsnehmer noch dessen Insolvenzverwalter gegen eine - unberechtigte - Deckungsversagung vorgehen und deshalb ein Rechtsverlust durch Verjährungseintritt droht.

IMRRS 2012, 1534

BGH, Urteil vom 18.04.2012 - IV ZR 283/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2012, 1491

BGH, Urteil vom 04.04.2012 - IV ZR 125/11
Eine Mitgliedschaft in der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) fällt unter den Bestandsschutz für Altversicherungsverträge nach § 193 Abs. 3 Satz 3 VVG und genügt den Anforderungen an die Versicherungspflicht.*)

IMRRS 2012, 1470

AG Köln, Urteil vom 10.01.2012 - 264 C 313/10
1. Übersendet der Sachverständige der gegnerischen Haftpflichtversicherung ein Gutachten mit Restwertermittlung und Lichtbildern vom unfallgeschädigten Fahrzeug, ist ohne ausdrückliche Regelung davon auszugehen, dass dies lediglich dem Zweck dient, den Schadensersatzanspruch des Geschädigten der gegnerischen Versicherung gegenüber zu untermauern.
2. Nutzt die gegnerische Versicherung ohne vorherige Genehmigung Lichtbilder aus dem Sachverständigengutachten zur Restwertermittlung im Internet, ist sie dem Sachverständigen zum
Schadensersatz verpflichtet; dabei erscheint eine Lizenzgebühr von 5 Euro pro Bild der Höhe nach als angemessen.

IMRRS 2012, 1450

LG München, Urteil vom 17.03.2011 - 12 O 9709/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2012, 1361

BGH, Beschluss vom 28.03.2012 - IV ZR 76/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2012, 1331

OLG Celle, Urteil vom 10.05.2012 - 8 U 213/11
Kann ein Versicherungsnehmer, der seinen Wohngebäudeversicherer gewechselt hat, nicht im Sinne von § 286 ZPO nachweisen, zu welcher Zeit ein Leitungswasserschaden eingetreten ist, so dass nicht geklärt werden kann, welcher der Versicherer einzustehen hat, geht diese Unklarheit zu Lasten des Versicherungsnehmers. Die Beweisnot des Versicherungsnehmers kann weder prozessrechtlich noch materiellrechtlich überwunden werden.*)

IMRRS 2012, 1257

BGH, Urteil vom 28.02.2012 - VI ZR 9/11
Eine die Verjährungsfrist gemäß § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB in Lauf setzende grob fahrlässige Unkenntnis ist in Regressfällen nicht schon dann gegeben, wenn die Mitarbeiter der Leistungsabteilung der Versicherung des Geschädigten bei arbeitsteiliger Organisation keine Initiativen zur Aufklärung des Schadensgeschehens entfalten und deshalb der Schadensfall den Mitarbeitern der Regressabteilung nicht bekannt geworden ist.*)

IMRRS 2012, 1056

OLG München, Urteil vom 30.03.2012 - 25 U 3953/10
1. Die Obliegenheitsverletzung im Rahmen der Prüfung von Rettungskosten gemäß § 62 Abs. 2 VVG a.F. kann durchaus eine Rolle spielen, da hierfür eine gesonderte vertragliche Vereinbarung nicht erforderlich ist. Darüber hinaus kommt auch eine Beweislastumkehr in einzelnen Bereichen in Betracht, in denen regulär der Beklagte (hier: Versicherungsunternehmen) beweisbelastet wäre, sofern die verspätete Schadensmeldung als Beweisvereitelung gewertet werden kann.
2. Wassereinbrüche können "unvorhergesehen eintretende Schäden" im Sinne von Versicherungsbedingungen sein. Voraussetzung dafür ist, dass nach diesen Bestimmungen als "unvorhergesehen" solche Beschädigungen oder Zerstörungen erfasst werden, die ohne grobe Fahrlässigkeit nicht rechtzeitig vorhergesehen wurden.

IMRRS 2012, 0953

BGH, Urteil vom 01.03.2012 - III ZR 213/11
Zur "unechten Verflechtung" zwischen einem Versicherungsmakler und dem Partner des vermittelten Hauptvertrags (hier: Lebensversicherer), wenn der - mit der Konzernmutter des Versicherers langfristig kooperierende - Makler Fondspolicen und Anlagestrategien des Versicherers allgemein mit seinem Firmennamen versieht und die so gekennzeichneten Produkte besonders bewirbt.*)

IMRRS 2012, 0949

BGH, Urteil vom 08.03.2012 - III ZR 191/11
Zum Begriff des Personenschadens, zur vorsätzlichen Herbeiführung des Versicherungsfalls und zur Verfassungsmäßigkeit der Haftungsbeschränkung in § 104 Abs. 1 SGB VII bei Schulunfällen.*)

IMRRS 2012, 0931

BGH, Urteil vom 08.02.2012 - IV ZR 287/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2012, 0927

BGH, Urteil vom 08.02.2012 - IV ZR 223/10
Die Klagefrist des § 12 Abs. 3 VVG a.F. kann seit dem Inkrafttreten des neuen VVG am 1. Januar 2008 nicht mehr wirksam gesetzt werden.*)

IMRRS 2012, 0914

LG Freiburg, Urteil vom 05.01.2010 - 3 S 232/09
Für den Mieter ist die Vermeidung von Schimmelbildung durch entsprechendes Heiz- und Lüftungsverhalten zumutbar. Auch kann jener nicht davon ausgehen, dass die Wärmedämmung eines Altbaus dem Standard eines modernisierten Hauses entspricht.

IMRRS 2012, 3408

OLG Celle, Urteil vom 02.02.2012 - 8 U 205/11
Schimmelbefall nach einem Einbau von fertigkonstruierten Bädern in eine Hotelanlage stellt eine nicht versicherte sonstige Mangelhaftigkeit der Bauleistung dar.

IMRRS 2012, 0822

BGH, Urteil vom 01.03.2012 - III ZR 83/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2012, 0772

OLG Hamm, Urteil vom 21.10.2011 - 20 U 41/11
1. Fällt bei einem schweren Unwetter eine Pumpenanlage aus, die Oberflächenwasser unterhalb des Geländeniveaus abpumpen soll und nur über Baustrom gesichert ist und kommt es dadurch zu einem Wassereinbruch in einer nahezu fertig gestellten Turnhalle, dann hätten die eingetretenen Schäden mit dem erforderlichen Fachwissen vorausgesehen werden können (§ 2 Nr. 1 ABN 2008). Der Versicherer ist in diesem Fall zu einer Leistungskürzung wegen grober Fahrlässigkeit zu 50% berechtigt.*)
2. Redundante Anlagen zur Wasserhaltung i.S.d. § 2 Nr. 4 lit. d ABN 2008 sind nur solange einsatzbereit zu halten, wie eine Baugrube besteht. Eine nahezu fertig gestellte Turnhalle, deren Eingangs- und Hallenbereich unterhalb des übrigen Geländeniveaus liegt, wird von dieser Klausel nicht erfasst.*)
3. Zu den Voraussetzungen, unter denen von der Möglichkeit der Schadensschätzung gem. § 287 ZPO Gebrauch gemacht werden kann.*)

IMRRS 2012, 0740

BGH, Urteil vom 08.02.2012 - IV ZR 2/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2012, 0621

OLG Koblenz, Urteil vom 23.09.2011 - 10 U 148/11
1. Eine Grundstücksmauer fällt nicht unter den Schutz der Gebäudeversicherung.
2. Der Hauseigentümer hat somit die Schäden an einer solchen Mauer nach einem Sturm selbst zu tragen.

IMRRS 2012, 0620

OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.10.2011 - 5 U 71/11
1. Entschädigung für eine durch einen Elementarschaden zerstörte, serienmäßig gefertigte, in einer Möbelfundgrube erworbene Einbauküche kann auf der Grundlage einer Gebäudeversicherung nicht verlangt werden.*)
2. Bittet der Versicherungsnehmer darum, ein "Objekt komplett auf die neue Eigentümerstruktur" umzustellen, so ist das kein Anlass, ihn über den Abschluss einer eigenen Hausratversicherung zu beraten.*)
3. Sagt der Versicherer die Erstattung der "Kosten für Hotel" im Schadenfall zu, so sind damit fiktive Kosten nicht gemeint.*)

IMRRS 2012, 0563

BGH, Urteil vom 18.01.2012 - IV ZR 140/09
§ 2 Nr. 1 a AFB 87 stellt bei Gebäuden nicht auf das Eigentum des Versicherungsnehmers ab.*)

IMRRS 2012, 0539

BGH, Beschluss vom 08.12.2011 - IV ZR 5/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2012, 0504

BGH, Urteil vom 18.01.2012 - IV ZR 142/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
