Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
6451 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2017
IMRRS 2017, 0319
Wohnungseigentum
LG Rostock, Beschluss vom 27.06.2013 - 1 S 290/12
Die Bevollmächtigung des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Führung eines Aktivprozesses der Wohnungseigentümergemeinschaft kann nicht durch den Verwaltervertrag erfolgen, wenn dessen Inhalt nicht von einem Mehrheitsbeschluss gedeckt ist.*)
Volltext
IMRRS 2017, 0167
Prozessuales
AG Iserlohn, Urteil vom 12.08.2016 - 49 C 39/14
1. Klagen Sondereigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf Nutzung eines ihnen konkret durch eine Grunddienstbarkeit zugewiesenen Pkw-Stellplatzes auf einem Nachbargrundstück, steht das Recht aus der Grunddienstbarkeit grundsätzlich nicht dem einzelnen Eigentümer, sondern der Wohnungseigentümergemeinschaft zu.
2. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann die Rechte aus der Grunddienstbarkeit an einzelne Eigentümer abtreten.
3. Die Wohnungseigentümergemeinschaft, und nicht die Eigentümer, ist nach § 10 Abs. 6 Satz 3 WEG in einem Prozess über eine auf dem Grundstück liegende Grunddienstbarkeit über Pkw-Stellplätze von Dritten passiv legitimiert.
IMRRS 2017, 0302
Wohnungseigentum
LG Dortmund, Urteil vom 03.02.2017 - 17 S 125/16
1. In einer Zweier-WEG kann der eine Eigentümer, der Betriebskosten verauslagt hat, diese auch ohne Eigentümerbeschluss über die Jahresabrechnung von dem anderen Eigentümer erstattet verlangen, wenn ein Verwalter nicht bestellt ist und aufgrund der Stimmengleichheit in der Eigentümerversammlung ein entsprechender Beschluss nicht möglich ist.
2. Zahlungsansprüche ergeben sich aus einer Geschäftsführung ohne Auftrag, weil die Zahlung der gemeinsamen Lasten an sich ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht und es sich bei den Ausgaben für Steuern, Versicherung etc. regelmäßig um notwendige Ausgaben im gemeinschaftlichen Interesse handelt.
3. Wer Ersatz der getätigten Aufwendungen begehrt, muss alle Umstände substantiiert vortragen, aus denen sich der Anspruch ableitet. Dazu gehört auch, im Falle des Bestreitens jede einzelne Kostenposition zu erläutern und die entsprechenden Rechnungen vorzulegen.
Volltext
IMRRS 2017, 0272
Prozessuales
LG Bamberg, Beschluss vom 04.02.2016 - 11 T 32/15
1. Bei Zahlungsverpflichtungen mehrerer Wohnungseigentümer gegenüber Dritten entstehen nur Teilschulden. Die Wohnungseigentümer verpflichten sich nicht gemeinschaftlich, sondern haften nach Kopfteilen.
2. In Beschlussanfechtungssachen kommt eine gesamtschuldnerische Kostenhaftung von vornherein nicht in Betracht.
Volltext
IMRRS 2017, 0269
Wohnungseigentum
AG Bochum, Urteil vom 26.01.2016 - 95 C 44/15
1. Wohnungseigentümer können den Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen jedenfalls dann beschließen, wenn das Landesrecht eine entsprechende eigentumsbezogene Pflicht vorsieht. Die Beschlusskompetenz umfasst auch Entscheidungen über eine regelmäßige Kontrolle und Wartung der Rauchwarnmelder.
2. Rauchwarnmelder, die aufgrund eines Beschlusses der Wohnungseigentümer angebracht worden sind, stehen nicht im Sondereigentum.
3. Rauchwarnmelder dienen in erster Linie dem Schutz der Bewohner vor toxischen Gasen. Sie dienen aber nicht nur dem Schutz des jeweiligen Sondereigentümers, sondern aller Bewohner und Besucher der Wohnanlage. Zugleich wird durch die rasche Entdeckung eines Wohnungsbrandes das Gemeinschaftseigentum geschützt.
Volltext
IMRRS 2017, 0275
Wohnungseigentum
BGH, Urteil vom 28.10.2016 - V ZR 91/16
Wird einem Sondereigentümer in der Gemeinschaftsordnung eine Instandsetzungs- oder Instandhaltungspflicht übertragen, hat er im Zweifel auch die ihm dadurch entstehenden Kosten zu tragen.*)
Volltext
IMRRS 2017, 0268
Wohnungseigentum
AG Bremen, Urteil vom 05.08.2015 - 28 C 58/14
1. Aus einer beschlossenen Genehmigung für eine Rollator-Box kann keine Zustimmung zur Errichtung einer E-Mobil-Box hergeleitet werden. Rollatoren und E-Mobile unterscheiden sich von ihren Ausmaßen erheblich, zudem Bedarf es keines Stromanschlusses für einen Rollator.
2. Für die Beschlussfassung sind allein die den übrigen Miteigentümern gegebenen Informationen entscheidend. Wird nicht dargelegt, dass es aus gesundheitlichen Interessen des Wohnungseigentümers unbedingt erforderlich ist und keine andere Möglichkeit besteht, die Mobilität des Betroffenen zu steigern, führt dies nicht zur Unwirksamkeit des Beschlusses.
3. Selbst wenn der Wohnungseigentümer zwingend auf ein Elektromobil und eine Box dafür angewiesen wäre, müsste er sich gegebenenfalls den Vorstellungen der Beklagten über die Ausgestaltung einer Box unterordnen. Auch unter dem Gesichtspunkt der Barrierefreiheit wäre grundsätzlich in jedem Fall das Interesse der Beklagten an einer das einheitliche Erscheinungsbild möglichst wenig beeinträchtigenden und die Bausubstanz möglichst schonenden Errichtung einer Box zu wahren.
Volltext
IMRRS 2017, 0241
Wohnungseigentum
LG Dortmund, Urteil vom 10.01.2017 - 1 S 199/16
1. Der Verwalter ist berechtigt und verpflichtet, säumige Beiträge anzufordern und einzuziehen. Er ist jedoch nicht automatisch zur Prozessführung ermächtigt. Für die gerichtliche Durchsetzung benötigt er eine besondere Ermächtigung der Eigentümergemeinschaft in der Teilungserklärung, durch Mehrheitsbeschluss oder Vereinbarung.
2. Eine Regelung in der Teilungserklärung, nach der der Verwalter auch zur gerichtlichen Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft im Rahmen der laufenden Verwaltung ermächtigt ist, gilt nicht nur für den ersten Verwalter, sondern für den jeweils aktuellen Verwalter.
3. Ein wirksamer Wirtschaftsplan eines Jahres ist taugliche Anspruchsgrundlage für die Geltendmachung von rückständigen Hausgeldzahlungen gegenüber den jeweiligen Wohnungseigentümern.
Volltext
IMRRS 2017, 0234
Wohnungseigentum
AG Frankenthal, Urteil vom 09.11.2016 - 3a C 234/16
1. Es entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, den Verwalter zu ermächtigen, Ansprüche der WEG gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu machen.
2. Diese Befugnis umfasst auch die Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Vertretung der Wohnungseigentümer im gerichtlichen Verfahren.
3. Befinden sich Wohnungseigentümer mit den Wohngeldvorauszahlungen in Verzug, darf der Verwalter jedoch nicht ohne gesonderten Beschluss der WEG einen Rechtsanwalt mit der außergerichtlichen Beitreibung der Wohngelder beauftragen.
Volltext
IMRRS 2017, 0218
Wohnungseigentum
OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.10.2016 - 9 U 14/15
1. Ein Wohnungseigentümer ist grundsätzlich berechtigt, in seinem Sondereigentum stehende Kellerräume als Wohnräume auszubauen, wenn die Teilungserklärung jedem Eigentümer erlaubt, die Zweckverwendung seiner Räume zu ändern. Bezeichnungen wie "Hobbyraum" oder "Keller" im Aufteilungsplan sind in diesem Fall nur unverbindliche Nutzungsvorschläge.*)
2. Sofern Bestimmungen der Teilungserklärung nicht entgegenstehen, ist es dem Wohnungseigentümer nicht verwehrt, seine Wohnung faktisch in zwei selbständige Einheiten zu unterteilen.*)
Volltext
IMRRS 2017, 0212
Prozessuales
VGH Bayern, Beschluss vom 24.11.2016 - 1 CS 16.2011
Da der öffentlich-rechtliche Abwehranspruch des Nachbarn grundsätzlich zu den gemeinschaftsbezogenen Rechten gehört, die nur die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ausüben kann (§ 10 Abs. 6 Satz 3 WEG), fehlt der Klage eines einzelnen Wohnungseigentümers gegen die Erteilung einer Baugenehmigung für ein Vorhaben auf dem benachbarten Grundstück die Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO.
Volltext
IMRRS 2017, 0199
Wohnungseigentum
LG Düsseldorf, Urteil vom 20.07.2016 - 25 S 179/15
1. Die Verwalterzustimmung kann nur in Ausnahmefällen allein wegen der Rechtsform der Erwerberin (hier: UG, haftungsbeschränkt) verweigert werden.
2. Jedoch kann die Zustimmung wegen bekannter Schwierigkeiten mit der Zahlungsmoral des Geschäftsführers der Erwerberin verweigert werden, etwa wenn dieser in derselben Anlage bereits Eigentümer war und mit Wohngeldern in erheblicher Höhe rückständig war.
Volltext
IMRRS 2017, 0114
Wohnungseigentum
LG Hamburg, Urteil vom 06.04.2016 - 318 S 50/15
1. Auch ein für den Wohnungseigentümer aufgrund seiner individuellen Disposition schwer vermeidbares Verhalten kann für eine Entziehung des Wohnungseigentums genügen.
2. Wenn notwendige Arbeiten am Gemeinschaftseigentum aufgrund des Verhaltens eines Eigentümers über Jahre nicht durchgeführt werden können, der Einbau von Verbrauchszählern trotz Titulierung nicht geduldet wird, Unrat auf dem Stellplatz gelagert wird etc., dann ist dieses Verhalten nach mehrfacher Abmahnung für die übrigen Eigentümer nicht mehr hinnehmbar.
Volltext
IMRRS 2017, 0195
Wohnungseigentum
BGH, Urteil vom 09.12.2016 - V ZR 84/16
1. Es ist grundsätzlich Sache des jeweiligen Sondereigentümers, etwaige das Sondereigentum betreffende bauordnungsrechtliche Vorgaben, wie etwa den in einer Wohnung erforderlichen Einbau einer Toilette und einer Badewanne bzw. Dusche, auf eigene Kosten zu erfüllen.*)
2. Die Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Anforderungen an den Stellplatznachweis ist auch dann Aufgabe aller Wohnungseigentümer, wenn der Nachweis bei einer Aufteilung gemäß § 3 WEG nicht oder nicht vollständig geführt worden ist (im Anschluss an das Urteil des Senats vom 26.02.2016 - V ZR 250/14, IMR 2016, 290 = NJW 2016, 2181 Rn. 13 ff.).*)
IMRRS 2017, 0180
Wohnungseigentum
AG München, Urteil vom 07.11.2014 - 481 C 12979/14 WEG
1. Fenster samt Rahmen stehen zwingend im Gemeinschaftseigentum, sodass die Gemeinschaft für deren Austausch zuständig ist und auch Beseitigungsansprüche wegen Schäden an den Fenstern geltend machen kann.
2. Werden in einer Wohnung Fenster ohne Mittelsteg im Farbton Alu eigenmächtig gegen weiße Kunststofffenster mit Mittelsteg ersetzt, ist dies eine bauliche Veränderung die zu optischen Störungen der Wohnanlage führt.
Volltext
IMRRS 2017, 0164
Wohnungseigentum
AG Nördlingen, Urteil vom 13.01.2017 - 2 C 532/16
1. Ein von einem Dritten gegenüber dem Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) abgegebener Antrag stellt einen Antrag gegenüber Anwesenden i. S. des § 147 Abs. 1 BGB dar.*)
2. Die von der WEG als Vertragspartnerin im Rahmen der nächsten Eigentümerversammlung beschlossene Annahme ist noch "sofort" i. S. von § 147 Abs. 1 Satz 1 BGB, wenn bei einer WEG mit nicht weniger als zehn Wohnungseigentümern kein Zeitraum von mehr als sechs Monaten vergangen ist und über den Antrag - mangels Komplexität oder Beratungsbedarf - nicht auch vorab in einem Umlaufbeschluss entschieden werden kann. Ein Umlaufbeschluss wäre jedenfalls dann möglich, wenn lediglich eine Abstimmung über eine bereits in einer vergangenen Eigentümerversammlung ausreichend beratene Frage herbeizuführen ist.*)
3. Stimmt die WEG einer Erhöhung der Hausmeistervergütung auf dessen Antrag zu, ist nach der Verkehrssitte weder eine ausdrückliche noch eine konkludente Annahmeerklärung zu erwarten, § 151 Satz 1 BGB.*)
Volltext
IMRRS 2017, 0125
Bankrecht
LG Köln, Urteil vom 22.12.2016 - 15 O 335/15
1. Wird ein Vertrag aufgrund von Rechtsvorschriften in öffentlichem Interesse nur mit einem begrenzen Personenkreis abgeschlossen (hier: Darlehen aus KfW-Wohnungseigentumsprogramm) und enthält günstigere als marktübliche Bedingungen, sowie einen höchstens marküblichen Sollzins, handelt es sich nicht um einen Verbraucherdarlehensvertrag.
2. Eine Widerrufsinformation ist auch dann klar und verständlich, wenn nicht sämtliche Pflichtangaben im Klammertext genannt werden. Kann der Darlehensnehmer nicht allein durch die Lektüre der Widerrufsinformation, sondern erst durch ergänzendes Studium des Vertragstextes Klarheit darüber gewinnen, ob die für den Beginn des Fristablaufs erforderlichen Pflichtangaben im Vertrag vollständig enthalten sind, führt dies nicht zu einer unwirksamen Widerrufsinformation.
Volltext
IMRRS 2017, 0129
Wohnungseigentum
BGH, Urteil vom 21.10.2016 - V ZR 78/16
Der teilende Eigentümer kann die in der Teilungserklärung zum Inhalt des Sondereigentums bestimmten Sondernutzungsrechte durch eine weitere einseitige Verfügung und deren Eintragung in das Grundbuch ändern, solange er noch Eigentümer aller Sondereigentumsrechte und noch keine Auflassungsvormerkung für einen Erwerber eingetragen ist; danach bedarf er der Zustimmung der Berechtigten der eingetragenen Vormerkungen. Eine solche Änderung scheidet erst aus, wenn die werdende Wohnungseigentümergemeinschaft entstanden ist.*)
Volltext
IMRRS 2017, 0111
Wohnungseigentum
AG Würzburg, Beschluss vom 12.04.2016 - 30 C 820/15 WEG
1. Eine Beschlussanfechtungsklage wahrt die Monatsfrist auch dann, wenn das fristgerecht gefaxte Schriftstück nicht unterschrieben ist oder die letzte Seite nicht übertragen wurde. Zweck der Frist (§ 46 Abs. 1 Satz 2 WEG) ist, dass Wohnungseigentümer und Verwaltung alsbald Klarheit darüber gewinnen, ob, warum und in welchem Umfang Beschlüsse in Frage gestellt werden. Dies können die Parteien auch ohne Unterschrift zur Kenntnis nehmen.
2. Der Rolladengurt ist kein wesentlicher Bestandteil des Rolladens. Während Rolladenkasten und -panzer gemeinschaftliches Eigentum darstellen, sind Gurtscheibe und Gurtband sondereigentumsfähig.
Volltext
IMRRS 2017, 0034
Prozessuales
LG Dortmund, Urteil vom 30.08.2016 - 1 S 410/15
Macht ein ehemaliger Wohnungseigentümer, der vor Rechtshängigkeit der Klage seine Eigentumswohnung verkauft und übereignet hat, Schadensersatzansprüche gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft geltend, handelt es sich nicht um eine Wohnungseigentumssache. Die Gerichtszuständigkeit für die Klage eines Dritten gegen eine WEG richtet sich nach § 43 Nr. 5 WEG und für die Berufung nach § 72 Abs. 2 GVG.
Volltext
IMRRS 2017, 0032
Wohnungseigentum
LG Koblenz, Beschluss vom 16.11.2016 - 2 S 99/15
1. Eine Vereinbarung mit der Stadt zur Nutzung einer Eigentumswohnung als Unterkunft für Asylbewerber verstößt nicht gegen eine Teilungserklärung, nach der jeder Miteigentümer berechtigt ist, seine Wohnung zu Wohnzwecken gewerblich zu nutzen.
2. Eine Wohnnutzung umfasst die Überlassung der Eigentumswohnung an wöchentlich oder täglich wechselnde Feriengäste ebenso, wie an Aus- und Übersiedler oder Asylbewerber. Durch wechselnde Nutzer dürfen die übrigen Wohnungseigentümer jedoch nicht mehr beeinträchtigt werden, als typischerweise durch Nutzung von Wohneigentum zu erwarten ist.
Volltext
IMRRS 2017, 0106
Wohnungseigentum
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 13.01.2017 - 2-13 S 186/14
1. Eine nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswertes bzw. eine Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse i.S.d. § 22 Abs. 2 Satz 1 WEG i.V.m. § 555b BGB muss sich stets auf die gesamte Wohnungseigentumsanlage beziehen.
2. Die bauliche Veränderung nach § 22 Abs. 1 WEG stellt den Regelfall dar, die Modernisierung nach § 22 Abs. 2 WEG den unter weiteren Voraussetzungen anzunehmenden Ausnahmefall.
3. Für eine (optische) Beeinträchtigung i.S.d. § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG kommt es nicht darauf an, dass eine Wahrnehmbarkeit von der Wohnung des zustimmungsunwilligen Wohnungseigentümers aus besteht.
Volltext
IMRRS 2017, 0105
Wohnungseigentum
AG Darmstadt, Urteil vom 24.10.2014 - 313 C 187/14
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2017, 0087
Wohnungseigentum
LG Lüneburg, Urteil vom 16.03.2016 - 9 S 64/15
1. Gehört zum Wohnungseigentum neben Wohneinheiten auch eine Ladenfläche im Erdgeschoss des Hauses, sind Beschlüsse über die ausschließliche Nutzung der im Gemeinschaftseigentum stehenden Fläche durch das Café, sowie die Ausweitung der Ladenöffnungszeiten des Cafés nichtig, weil sie Sondernutzungsrechte begründen.
2. Ein Sondernutzungsrecht kann nur vereinbart und nicht beschlossen werden. Daran ändert es auch nichts, wenn der Wortlaut des Beschlusses ein Sondernutzungsrecht ausdrücklich verneint. Entscheidend ist allein der Inhalt des Beschlusses.
Volltext
IMRRS 2016, 1898
Bauträger
OLG München, Urteil vom 06.12.2016 - 28 U 2388/16 Bau
1. Eine vom Bauträger in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des notariellen Erwerbsvertrags verwendete Klausel, nach der die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den Verwalter oder durch einen von ihm zu bestimmenden Baufachmann erklärt wird, ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.
2. Wird neben dem Verwalter auch ein Sachverständiger bevollmächtigt, macht das die Abnahmeklausel nicht wirksam, sondern erst Recht unwirksam, weil dadurch die Abnahme dem Erwerber noch weiter entzogen wird.
3. Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums ist keine originäre Angelegenheit der Wohnungseigentümergemeinschaft, sondern des einzelnen Erwerbers. Der Wohnungseigentümergemeinschaft fehlt daher die Beschlusskompetenz, einen Mehrheitsbeschluss zur Erklärung der Abnahme des Gemeinschaftseigentums zu fassen.
4. Auch ohne ausdrückliche öffentlich-rechtlich normierte Verpflichtung zum Anbringen von Schneefanggittern auf dem Dach eines Bauvorhabens, kann sich eine solche Verpflichtung wegen generellem Schneereichtum des Ortes (Schneelastzone 3) als privatrechtliche Verkehrssicherungspflicht begründen.
5. Ist über die Höhe eines Schadens auf Grundlage einer fiktiven Abrechnung auf Gutachtensbasis bereits rechtskräftig entschieden, kann der Geschädigte nach erfolgter Mängelbeseitigung nicht mehr zur konkreten Schadensabrechnung übergehen. Ein insoweit gestellter Feststellungsantrag ist daher unzulässig.
IMRRS 2017, 0088
Wohnungseigentum
AG Nürnberg, Beschluss vom 03.08.2016 - 25 C 5438/16
Besteht nach der Teilungsordnung der WEG bei (Teil-)Zerstörung eine Wideraufbaupflicht, führt der Abriss eines Rückgebäudes ohne Wiederaufbauverpflichtung zur faktischen Teilauflösung der Gemeinschaft.
Volltext
IMRRS 2017, 0065
Wohnungseigentum
AG Düsseldorf, Urteil vom 18.01.2016 - 290a C 193/15
1. Reparaturkosten für Fenster- und Schiebetüranlagen in Höhe von insgesamt mehr als 1.000,00 Euro sind keine Kleinreparaturen.
2. Die Behebung eines Schaden ist aus objektiver Sicht als klein einzustufen, wenn ohne Anreise ein Zeitaufwand von einer Stunde und ein Materialwert von 100,00 Euro nicht überschritten werden.
3. Ein Eigentümer ist auch dann klagebefugt und rechtsschutzbedürftig, wenn er keinen Erstattungsantrag bei der Eigentümerversammlung gestellt hat, aber schlüssig vortragen kann, dass ein solcher Antrag reine Förmelei gewesen wäre und keinen Erfolg gehabt hätte (hier: weil bereits mehrere andere Eigentümer dies erfolglos versucht haben).
Volltext
IMRRS 2017, 0031
Wohnungseigentum
AG Reutlingen, Urteil vom 24.11.2016 - 9 C 1425/15
1. Wird einem Tiefgaragenboden aus Beton zur Erhöhung der Rutschfestigkeit ein Granulat beigemischt, muss dieses gleichmäßig verteilt werden. Ist das Granulat ungleich verteilt, kann sich der Unterschied der Rutschfestigkeit (hier: schrittsicher/R 9 statt laufsicher/R11) für den unbefangenen Fußgänger spürbar auswirken.
2. Hat die Wohnungseigentümergemeinschaft keine Kenntnis davon, dass der Boden bei Nässe besonders rutschig ist, trifft diese keine besondere Verkehrssicherungspflicht. Stürzt ein Eigentümer und verletzt sich dabei, muss die Wohnungseigentümergemeinschaft keinen Schadensersatz leisten, wenn sie weder durch eine eigene Handlung noch durch Unterlassen einer gebotenen Handlung zur Verletzung beigetragen hat. Nach Kenntnis der ungleichen Rutschfestigkeit ist die Wohnungseigentümergemeinschaft allerdings verpflichtet, den Boden an dieser Stelle nachzubehandeln oder in anderer Weise auf die Gefahr hinzuweisen.
Volltext
IMRRS 2017, 0046
Bauträger
KG, Urteil vom 19.04.2016 - 7 U 28/15
Vergleichen sich Wohnungseigentümergemeinschaft und Bauträger dahingehend, dass "etwaige Ansprüche einzelner Erwerber oder ihrer Rechtsnachfolger auf Rückabwicklung ihrer Erwerbsverträge (Rücktritt und großer Schadensersatz) wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum von dieser Vereinbarung bis zur Vorlage der jeweiligen (...) Verzichtserklärungen nicht berührt sind", werden nicht nur aktuelle Eigentümer und Erwerber von dem Verzichtserfordernis erfasst, sondern gerade auch frühere Erwerber.
Volltext
IMRRS 2016, 1864
Wohnungseigentum
LG München I, Urteil vom 14.07.2016 - 36 S 3310/16 WEG
1. Ein Beschluss durch die Wohnungseigentümer, wonach der Verwalter die Instandhaltungsrückstellung zur Zwischenfinanzierung von Liquiditätsengpässen ("Liquiditätshilfe") nicht zweckgebunden verwenden darf, ist ungültig, auch wenn diese Entnahme auf 10% der Plansumme des aktuellen Wirtschaftsplans begrenzt ist und ein Sockel von 10% als "eiserne Reserve" in der Rücklage verbleiben muss.
2. Der Begriff "Plansumme des Wirtschaftsplans" ist unbestimmt.
Volltext
IMRRS 2017, 0072
Wohnungseigentum
AG München, Urteil vom 22.04.2016 - 483 C 6753/11 WEG
1. Lässt die Teilungserklärung den Ausbau des Dachgeschosses ausdrücklich zu, können keine Ansprüche auf Rückbau des zu Wohnzwecken durchgeführten Ausbaus geltend gemacht werden.
2. Wird nicht plausibel dargestellt, welche Einwände gegen den vorgenommenen Ausbau zu Wohnflächen besteht und auch nur ein Eigentümer in Anspruch genommen, obwohl gleichartige bauliche Veränderungen auch bei einem zweiten Eigentümer vorliegen, bestehen keine Rückbauansprüche.
Volltext
IMRRS 2017, 0070
Prozessuales
LG Stuttgart, Beschluss vom 22.01.2016 - 19 T 519/15
Wenden sich Wohnungseigentümer gegen einen Beschluss zur Anbringung einer Überdachung eines Balkons, um einen verstärkten Schattenwurf auf ihren Garten zu verhindern, beträgt der Streitwert 50% des Interesses der Parteien und aller Beigeladenen.
Volltext
IMRRS 2017, 0069
Wohnungseigentum
AG München, Urteil vom 04.09.2015 - 481 C 3812/15 WEG
1. Wohnungseigentümer dürfen die Bonität des zu bestellenden Verwalters nicht einfach unterstellen, sondern müssen diese bei begründetem Anlass prüfen. Die Bestellung des Verwalters ist dann zurückstellen, bis die Wohnungseigentümer Unterlagen oder andere Erkenntnisse haben, die eine entsprechende Entscheidung erlauben.
2. Erfolgt eine Bestellung auf einer unzureichenden Tatsachengrundlage, ist der Beschluss für ungültig zu erklären.
Volltext
IMRRS 2017, 0058
Wohnungseigentum
AG Lübeck, Urteil vom 02.03.2016 - 35 C 41/15 WEG
1. Repariert die WEG einen Heizkreisverteiler der Fußbodenheizung, der nach der Teilungserklärung zum Sondereigentum gehört, besteht kein Ersatzanspruch für die Reparaturkosten.
2. Der betreffende Wohnungseigentümer hat durch die Reparaturmaßnahme keinen Vermögensvorteil, es ist davon auszugehen, dass er entreichert ist (§ 818 Abs. 3 BGB).
Volltext
IMRRS 2017, 0019
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 17.11.2016 - V ZB 77/16
Eine Streitigkeit im Sinne von § 43 Nr. 1 WEG liegt vor, wenn ein Wohnungseigentümer von einem anderen Wohnungseigentümer auf Unterlassung bzw. auf Widerruf von Äußerungen in Anspruch genommen wird, die er in einer Wohnungseigentümerversammlung getätigt hat, es sei denn, ein Zusammenhang mit dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer ist offensichtlich nicht gegeben (Anschluss an Senat, Beschluss vom 17.11.2016 - V ZB 73/16, IBRRS 2017, 0064 = IMRRS 2017, 0018).
Volltext
IMRRS 2016, 1877
Wohnungseigentum
AG Mettmann, Urteil vom 15.04.2016 - 24 C 40/14
1. Eine Jahresabrechnung ist für unwirksam zu erklären, wenn der Abrechnung eine unzulässige Kontenführung (hier: offene Treuhandkonten auf den Namen des Verwalters) zu Grunde liegt.
2. Aufgrund unzulässiger Kontoführung und damit einhergehender Unwirksamkeit des Beschlusses über die Jahresabrechnung hätte es ordnungsgemäßer Verwaltung entsprochen, dem Verwalter die Entlastung zu versagen. Da nicht auszuschließen ist, dass der Wohnungseigentümergemeinschaft Ansprüche gegen den Verwalter zustehen, ist der Beschluss über die Entlastung des Verwalters ungültig.
Volltext
IMRRS 2016, 1876
Wohnungseigentum
LG Köln, Urteil vom 07.07.2016 - 29 S 180/15
1. Eine Beschlussfassung zur Abberufung des Verwalters widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn der Verwalter selbst von 24 Wohnungseigentümern bevollmächtigt und von der Stimmabgabe ausgeschlossen war.
2. Der Verwalter ist gehindert, als Bevollmächtigter bei seiner eigenen Abberufung aus wichtigem Grund mitzuwirken, wenn keine speziellen Anweisungen für die Stimmabgabe in Bezug auf die Beschlussfassung zur sofortigen Abberufung des Verwalters in der Bevollmächtigung enthalten sind. Niemand kann in eigener Sache über die Entziehung einer Rechtsposition aus wichtigem Grund entscheiden.
Volltext
IMRRS 2017, 0018
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 17.11.2016 - V ZB 73/16
Wird ein Wohnungseigentümer von einem anderen Wohnungseigentümer auf Unterlassung bzw. auf Widerruf von Äußerungen in Anspruch genommen, die er in der Wohnungseigentümerversammlung getätigt hat, liegt eine Streitigkeit im Sinne von § 43 Nr. 1 WEG vor, es sei denn, ein Zusammenhang mit dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer ist offensichtlich nicht gegeben.*)
Volltext
IMRRS 2016, 1905
Wohnungseigentum
AG Bremen, Urteil vom 22.01.2016 - 29 C 55/15
1. Auch wenn die Gemeinschaftsordnung die Pflicht zur Instandhaltung und Instandsetzung der Fenster nebst Rahmen in dem räumlichen Bereichs des Sondereigentums den einzelnen Wohnungseigentümern zuweist und hierbei den Außenanstrich ausnimmt, ist die vollständige Erneuerung der Fenster im Zweifel Sache der Gemeinschaft.
2. Eine Instandsetzung und Instandhaltung umfasst gerade nicht per se auch einen erforderlichen Austausch.
3. Lässt ein Wohnungseigentümer neue Fenster in sein Sondereigentum einbauen, steht ihm kein Anspruch auf Kostenerstattung zulasten der Instandhaltungsrücklage zu.
Volltext
IMRRS 2017, 0015
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 17.11.2016 - V ZR 86/16
1. Der in wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren gem. § 49a GKG bestimmte Streitwert entspricht in der Regel nicht der für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels maßgeblichen Beschwer des Rechtsmittelführers.*)
2. Wird mit der gegen einen Wohnungseigentümer gerichteten Klage die Beseitigung einer baulichen Veränderung verlangt, bemisst sich der Streitwert gem. § 49a Abs. 1 Satz 1 GKG nach dem (hälftigen) klägerischen Interesse an der Beseitigung und dem (hälftigen) Interesse der Beklagten, keinen Rückbau vornehmen zu müssen; daneben sind die Grenzen des § 49a Abs. 1 Satz 2 und 3 GKG und des § 49a Abs. 2 GKG zu beachten.*)
Volltext
IMRRS 2016, 1911
Wohnungseigentum
AG Eutin, Urteil vom 29.02.2016 - 29 C 51/15
1. Ein Beschluss über eine bauliche Veränderung (hier: Abbau eines Treppenzugangs zum Strand) bedarf grundsätzlich der Zustimmung aller Wohnungseigentümer. Ausnahmsweise ist die Gegenstimme eines Wohnungseigentümers nicht entscheidend, wenn dieser durch die beschlossene Maßnahme nicht über das unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt wird.
2. Als beeinträchtigender Nachteil sind solche Veränderungen zu beurteilen, die das architektonische Aussehen, das ästhetische Bild oder den Stil des Objekts verändern. Durch die Entfernung der Treppe wird der optische Eindruck der Anlage nicht erheblich beeinträchtigt.
Volltext
Online seit 2016
IMRRS 2016, 1919
Wohnungseigentum
LG München I, Urteil vom 10.03.2016 - 36 S 8135/15 WEG
1. Es liegt kein Darlehensvertrag vor, wenn ein Wohnungseigentümer an die WEG eine größere Summe als Vorschuss zahlt, um eine Maßnahme (hier: schneller Austausch der Fensterelemente) zu ermöglichen, ohne zuvor auf einen Beschluss und die Einzahlung einer Sonderumlage durch die anderen Wohnungseigentümer warten zu müssen. Der leistende Wohnungseigentümer erwartete erkennbar, dass auf der nächsten Eigentümerversammlung der Austausch der Fenster gebilligt und eine entsprechende Sonderumlage beschlossen werden würde, sodass er den an die WEG geleisteten Betrag (abzüglich Eigenanteil) erstattet bekommen würde.
2. Genehmigt die WEG die von der Hausverwaltung im Namen der WEG abgeschlossenen Verträge, ist dies eine unwiderrufliche Gestaltungserklärung. Diese kann nur angefochten werden, wenn ein entsprechender Anfechtungsgrund vorliegt und zugleich eine Anfechtungsklage erfolgt.
Volltext
IMRRS 2016, 1906
Grundbuchrecht
OLG München, Beschluss vom 16.11.2016 - 34 Wx 305/16
1. Ist dem Grundbuchamt im Eintragungsverfahren eine Beschlussfassung der Wohnungseigentümerversammlung nachzuweisen, so kann - wenn nicht ein gesetzlich speziell geregelter Fall vorliegt - der Nachweis durch Vorlage einer Niederschrift über die Beschlussfassung erfolgen, der den Anforderungen des § 26 Abs. 3 WEG entspricht.*)
2. Der Eigentümerbeschluss über die Einzelbevollmächtigung einer anderen Person als des Verwalters selbst oder eines Wohnungseigentümers zur rechtsgeschäftlichen Vertretung der Gemeinschaft ist jedenfalls nicht nichtig.*)
Volltext
IMRRS 2016, 1889
Wohnungseigentum
LG München I, Urteil vom 24.03.2016 - 36 S 12134/15 WEG
1. Der unbefugte Einbau eines Kamins, dessen Rohr durch die Dachhaut nach außen geführt wird, ist eine unzulässige bauliche Veränderung, die Schadensersatzansprüche der Gemeinschaft wegen Beschädigung der Dachsubstanz auslöst.
2. Es besteht ein Anspruch auf Beseitigung des Kaminrohrs, den jeder Wohnungseigentümer individuell, also ohne Ermächtigung durch die übrigen Eigentümer, gerichtlich durchsetzen kann.
Volltext
IMRRS 2016, 1607
Wohnungseigentum
LG Itzehoe, Urteil vom 14.10.2016 - 11 S 3/16
1. Wird ein abgelehnter WEG-Beschluss angegriffen, aber die Umsetzung eines entsprechenden positiven Beschlussergebnisses nicht (mehr) verfolgt, fehlt das Rechtsschutzbedürfnis.
2. Für den bei der WEG-Versammlung gestellten Antrag, die einbezogene Nutzflächen (hier: Nutzfläche in Spitzboden nach Sylter Fußleistenmaß) aus der Kostenverteilung herauszurechnen, fehlt die Beschlusskompetenz. Da die Verteilung der Kosten und Lasten für das gemeinschaftliche Eigentum grundsätzlich nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile erfolgt, hätte es einer einstimmigen Vereinbarung bedurft (§ 10 Abs. 1 WEG), um den Verteilungsschlüssel zu ändern.
Volltext
IMRRS 2016, 1878
Wohnungseigentum
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30.06.2016 - 3 W 59/16
Ist die sog. "negative Komponente" eines Sondernutzungsrechts (hier: an einem Pkw-Stellplatz) schon in der Teilungserklärung begründet worden, so betrifft die spätere Zuordnung des Sondernutzungsrechts zu einem bestimmten Wohnungseigentum im Sinne von Nr. 14160 Abs. 5 KV-GNotKG nur dieses und nicht auch die übrigen Wohnungseigentumseinheiten. Die Festgebühr nach Nr. 14160 Abs. 5 KV-GNotKG fällt deshalb nur einmal an.*)
Volltext
IMRRS 2016, 1852
Wohnungseigentum
AG Lüneburg, Urteil vom 29.03.2016 - 39 C 295/15
1. Ist die Verwaltungsabrechnung mit Mehrheitsbeschluss der WEG-Versammlung wirksam genehmigt worden, ist der daraus resultierende Hausgeldanspruch fällig.
2. Die Jahresabrechnung ist auf die Kosten des betreffenden Wirtschaftsjahres unter Berücksichtigung der von den Eigentümern geleisteten Vorschüsse beschränkt. Beitragsrückstände sind kein zulässiger Bestandteil einer Jahresabrechnung
3. Ein Beschluss über die Jahresabrechnung ist bedingungsfeindlich. Ergeht er unter dem Vorbehalt noch vorzunehmender Änderungen ist er unwirksam und ein Hausgeldanspruch wird nicht fällig.
Volltext
IMRRS 2016, 1795
Wohnungseigentum
AG Hamburg-Barmbek, Urteil vom 27.05.2016 - 883 C 11/14
1. Der Verwalter ist kein Bauleiter und schuldet keine bauleitende Überwachung.
2. Überträgt die WEG die Auftragsvergabe auf die Verwaltung nebst Beirat, scheiden Schadensersatzansprüche gegenüber dem Verwalter wegen Pflichtverletzung grundsätzlich aus.
Volltext
IMRRS 2016, 1836
Wohnungseigentum
AG Idstein, Urteil vom 05.09.2016 - 32 C 10/16
1. Für Schmerzensgeldansprüche wegen einer körperlichen Attacke von Wohnungseigentümern im Waschkeller der WEG ist das Gericht gemäß § 43 Nr. 1 WEG zuständig, weil die Parteien Wohnungseigentümer sind und um Ansprüche streiten, die sich aus ihrem Verhältnis untereinander ergeben.
2. Für Gewaltschutzsachen (hier: Unterlassung von Tätigkeiten) - auch zwischen Wohnungseigentümern - ist das Familiengericht zuständig.
Volltext
IMRRS 2016, 1832
Grundbuchrecht
KG, Beschluss vom 13.10.2016 - 1 W 303/16
§ 878 BGB ist auf eine Verfügungsbeschränkung nach § 172 Abs. 1 S. 4 und 5 BauGB auch dann nicht entsprechend anzuwenden, wenn der Eintragungsantrag allein wegen einer verzögerten oder fehlerhaften Bearbeitung des Grundbuchamts (oder z.B. auch durch die Baubehörde bei Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung) nicht mehr vor dem Inkrafttreten des Genehmigungsvorbehalts vollzogen worden ist.*)
Volltext




