Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
6451 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2014
IMRRS 2014, 1732
Prozessuales
BGH, Urteil vom 04.04.2014 - V ZR 167/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2014, 0734
Wohnungseigentum
LG Karlsruhe, Urteil vom 12.12.2013 - 5 S 43/13
1. Enthält eine Hausordnung kein generelles Haustierhaltungsverbot, sondern lediglich eine Einschränkung dahingehend, dass die gehaltenen Tiere nicht den Aufzug, sondern daraus folgend lediglich das Treppenhaus nutzen dürfen, wird der wesentliche Inhalt der Nutzung von Wohneigentum nicht in sittenwidriger und damit in einer die Nichtigkeit des Beschlusses nach sich ziehenden Weise eingeschränkt.
2. Mietrechtliche Vorgaben wirken sich nicht auf den eigentumsrechtlichen Unterlassungsanspruch aus. Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander werden dadurch weder erweitert noch beschränkt, dass der auf Unterlassung in Anspruch genommene Wohnungseigentümer mietvertraglich gebunden ist. Insbesondere kann von einer unmöglichen Leistung keine Rede sein.
Volltext
IMRRS 2014, 0743
Wohnungseigentum
BGH, Urteil vom 04.04.2014 - V ZR 168/13
1. Macht die Wohnungseigentümergemeinschaft Beitrags- oder Schadensersatzansprüche gegen einen einzelnen Wohnungseigentümer gerichtlich geltend, sind die ihr entstehenden Prozesskosten gemäß § 16 Abs. 2 WEG von allen Wohnungseigentümern zu tragen; eine Freistellung des obsiegenden Wohnungseigentümers gemäß § 16 Abs. 8 WEG kommt nicht in Betracht.*)
2. Der Wirtschaftsplan kann nach der Beschlussfassung über die Jahresabrechnung durch einen Zweitbeschluss ersetzt werden, wenn Zweifel an seiner Wirksamkeit bestehen; nichts anderes gilt für den Beschluss über die Erhebung einer Sonderumlage als Ergänzung des Wirtschaftsplans.*)
IMRRS 2014, 0701
Wohnungseigentum
AG München, Urteil vom 11.04.2014 - 481 C 31813/13 WEG
Hat die WEG-Versammlung eine Kostendeckelung für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes beschlossen, so ist diese verbindlich. Selbst wenn offensichtlich ist, dass die Kostendeckelung nicht ausreicht, muss eine erneute Eigentümerversammlung einberufen werden, um die Aufstockung des Kostenrahmens zu beschließen.
Volltext
IMRRS 2014, 0692
Wohnungseigentum
LG Berlin, Urteil vom 29.11.2013 - 55 S 216/12 WEG
1. Im Rahmen der ordnungemäßen Verwaltung dürfen keine Verträge genehmigt werden, die in wesentlichen Punkten unwirksame Klauseln enthalten.
2. Die Preisanpassungsklausel stellt einen wesentlichen Punkt eines Energielieferungsvertrages und unterliegt der AGB-Kontrolle.
3. Eine Preisanpassungsklausel, aus der sich nicht entnehmen lässt, dass ein Bezug zu den konkreten Kosten der Erzeugung und Bereitstellung von Fernwärme besteht und sie damit die neben den Marktverhältnissen erforderliche Kostenorientierung nicht aufweist, ist unwirksam, weil sich die Preise oder einzelne ihrer Bestandteile kostenmäßige Zusammenhänge nicht mehr hinreichend erkennen lassen.
4. Enthält der Wärmelieferungsvertrag eine rechtswidrige Preisanpassungsklausel, ist der angefochtene Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung über den Abschluss des Wärmelieferungsvertrages insgesamt für ungültig zu erklären, da ein für beide Parteien essentieller Vertragsteil betroffen ist.
Volltext
IMRRS 2014, 0688
Wohnungseigentum
OLG München, Beschluss vom 31.03.2014 - 34 Wx 3/14
Zur Eintragungsfähigkeit einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer, wonach an Gemeinschaftseigentum (Treppenaufgang zum Dachgeschoss) ein Sondernutzungsrecht für den Wohnungseigentümer der Dachgeschosswohnung begründet wird, das diesen berechtigt, nach "Einhausung" des Treppenaufgangs den abgeschlossenen Bereich in seine Wohnung einzubeziehen.*)
Volltext
IMRRS 2014, 0673
Wohnungseigentum
AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 09.01.2013 - 539 C 7/12
1. Eine eingeschränkte Videoüberwachung, bezogen auf den eigenen Sondernutzungsbereich, ohne dass andere Eigentümer in irgendeiner Weise beeinträchtigt werden, ist zulässig.
2. Die theoretische Möglichkeit einer manipulativen Veränderung der Überwachungsanlage rechtfertigt nicht die Annahme einer Beeinträchtigung. Ein Nachteil liegt erst vor, wenn eine Manipulation aufgrund der konkreten Umstände hinreichend wahrscheinlich ist.
Volltext
IMRRS 2014, 0672
Wohnungseigentum
LG München I, Urteil vom 16.04.2012 - 1 S 11654/11 WEG
Das Anbringen von Außenrollläden stellt einen Gebrauch des Gemeinschaftseigentums dar, der über das zulässige Maß hinausgeht, wenn die optische Gestaltung der hofseitigen Fassade des Gebäudes so verändert wird, dass sich hierdurch andere Eigentümer beeinträchtigt fühlen. Das gilt auch dann, wenn einzelne Eigentümer die Rollläden von ihren Wohnungen aus nicht sehen können, solange die Veränderung von dem für alle Eigentümer zugänglichen Gemeinschaftseigentum aus sichtbar ist.
Volltext
IMRRS 2014, 0637
Wohnungseigentum
AG Elmshorn, Urteil vom 03.12.2013 - 48 C 8/13
Es besteht kein Anspruch auf Anpassung einer Teilungserklärung, die die Nutzung des Sondereigentums als Arztpraxis vorschreibt, weil die bei Gründung der Eigentümergemeinschaft noch bestehende Niederlassungsfreiheit der Kassenärzte inzwischen stark eingeschränkt ist.*)
Volltext
IMRRS 2014, 0636
Wohnungseigentum
AG Bremen-Blumenthal, Urteil vom 04.10.2013 - 44 C 2012/13
Ein Beschluss über den Erwerb von Grundstückseigentum entspricht dann ordnungsgemäßer Verwaltung und bedarf dann lediglich der Stimmmehrheit der Wohnungseigentümer, wenn er nicht ausschließlich aus Renditezwecken gefasst wird.
Volltext
IMRRS 2014, 0635
Wohnungseigentum
AG Bremen, Urteil vom 13.12.2013 - 29 C 88/13
Das Einstellen des Differenzbetrages in die Einzeljahresabrechnung kann bei Beachtung der wohnungseigentumsrechtlichen Grundsätze über die ordnungsgemäße Verwaltung und hierbei die Berücksichtigung des Zu- und Abflussprinzips auch im Rahmen der Einzelabrechnungen nicht entfallen.
Volltext
IMRRS 2014, 0649
Wohnungseigentum
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 04.12.2013 - 2-13 S 94/12
1. Der gewählte Verwalter kann aufgrund seiner gesetzlichen Vertretungsbefugnis gemäß § 27 Abs. 2 Nr. 2 WEG einen Rechtsanwalt mit der Vertretung zur Abwehr einer Beschlussanfechtungsklage beauftragen.
2. Ein Verwalter ist als Zustellungsvertreter nur dann ausgeschlossen, wenn eine konkrete Gefahr der sachwidrigen Information besteht. Allein der Umstand, dass Gegenstand des Verfahrens die Beschlussfassung der Wohnungserbbauberechtigten über die Bestellung des Verwalters ist und der Streitgegenstand somit dessen Rechtsstellung betrifft, begründet für sich genommen nicht die konkrete Gefahr, der Verwalter werde die Wohnungserbbauberechtigten über das anhängige Verfahren nicht sachgerecht unterrichten.
3. Ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschlussanfechtungsklage fehlt nur dann, wenn der Beschluss nach seiner Ausführung nicht mehr rückgängig gemacht werden kann und eine Ungültigerklärung auch sonst keine Auswirkungen mehr haben kann.
4. Die Wohnungseigentümer überschreiten ihren Beurteilungsspielraum, wenn sie ein Unternehmen zum Verwalter bestellen, das nicht über die dazu notwendigen finanziellen Mittel verfügt und auch keine ausreichenden Sicherheiten stellen kann.
5. Besteht bei objektiver Betrachtung begründeter Anlass, die Bonität des als Verwalters vorgesehenen Unternehmens zu prüfen, halten sich die Wohnungseigentümer nur dann im Rahmen ihres Beurteilungsspielraums, wenn sie diese Frage klären und ihre Entscheidung über die Bestellung auf einer Tatsachengrundlage (Unterlagen, Auskünfte anderer Erkenntnisse) treffen, die eine nachhaltig ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung erwarten lässt.
Volltext
IMRRS 2014, 0634
Wohnungseigentum
LG Hamburg, Urteil vom 20.10.2010 - 318 S 59/10
1. Geht aus der Teilungserklärung hervor, dass im Einzelfall auch andere Personen als Vertreter eines Eigentümers an der Eigentümerversammlung teilnehmen können, so stellt eine Versagung seitens des Verwalters, die keine Auseinandersetzung mit dieser Möglichkeit erkennen lässt, einen Ermessensfehler dar.
2. Der unberechtigte Ausschluss eines Eigentümers oder einer anderen teilnahmeberechtigten Person von der Versammlung steht hinsichtlich der Rechtsfolgen der Nichtladung gleich. Die in der Versammlung gefassten Beschlüsse sind für ungültig zu erklären, wenn nicht mit Sicherheit feststeht, dass die Beschlüsse ohne den Verfahrensfehler ebenso gefasst worden wären.
Volltext
IMRRS 2014, 0640
Grundbuchrecht
OLG München, Beschluss vom 04.04.2014 - 34 Wx 62/14
Für die Wiederbegründung einer durch Beschluss aufgehobenen Veräußerungsbeschränkung fehlt der Versammlung der Wohnungseigentümer die Beschlusskompetenz. § 12 Abs. 4 Satz 1 WEG gilt als gesetzliche Ausnahme vom Vereinbarungsprinzip nicht für den "actus contrarius". Hierzu bedarf es vielmehr einer Vereinbarung.*)
Volltext
IMRRS 2014, 0620
Wohnungseigentum
OLG Celle, Beschluss vom 20.03.2014 - 4 W 51/14
Ein Dauerwohnrecht i. S. v. § 31 WEG kann wirksam auf Lebenszeit des Berechtigten bestellt werden.*)
Volltext
IMRRS 2014, 0609
Grundbuchrecht
OLG Koblenz, Urteil vom 06.09.2012 - 1 U 1097/11
1. Zur Notwendigkeit der allseitigen Erklärung der Eigentümer bei der Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum und zur inhaltlichen Unzulässigkeit der Grundbucheintragung in einem solchen Fall.*)
2. Der Rechtspfleger des Grundbuchamts ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die Grundakten darauf durchzusehen, ob sich aus ihnen Bedenken gegen die beantragte Eintragung oder das zugrunde liegende Kausalgeschäft ergeben; im Regelfall kann er sich - vorbehaltlich besonderer Umstände - auf die sorgfältige Prüfung der eingereichten und in Bezug genommenen Unterlagen sowie des Grundbuchblatts beschränken.*)
3. In Grundbuchangelegenheiten ist Dritter i.S.d. § 839 Abs. 1 BGB nicht nur derjenige, auf dessen Antrag oder in dessen Interesse die Eintragung erfolgt, sondern jeder, der im Vertrauen auf die richtige Handhabung der Grundbuchgeschäfte am Rechtsverkehr teilnimmt (Anschluss an BGHZ 124, 100).*)
4. Der beurkundende Notar ist nicht Erfüllungsgehilfe eines Beteiligten (Anschluss
an BGH NJW 1993, 648).*)
Volltext
IMRRS 2014, 0597
Leasing und Erbbaurecht
AG Offenbach, Urteil vom 26.04.2013 - 330 C 47/13
1. Wird durch ein Urteil ein Erbbaumitberechtigter ermächtigt, eine Versammlung einzuberufen, darf er dies nicht vor Rechtskraft des fraglichen Urteils in die Wege leiten. Eine mögliche, sich aus dem Tenor des Urteils ergebende vorläufige Vollstreckbarkeit mit Sicherheitsleistung bezieht sich nur auf die Kostentragung, weil eine Sicherheitsleistung hinsichtlich der mit dem Urteil erfolgten Ermächtigung zur Einberufung einer Erbbauberechtigtenversammlung nicht bezifferbar ist.
2. Die Einberufung einer Erbbauberechtigtenversammlung kann per einstweiligen Beschluss untersagt werden, wenn die in dieser Versammlung gefassten Beschlüsse aus formalen Gründe aufgehoben werden könnten und der Eigentümergemeinschaft dadurch gegebenenfalls hohe Schadensersatzansprüche und finanzielle Belastungen drohen würden.
Volltext
IMRRS 2014, 0603
Wohnungseigentum
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.12.2013 - 2-13 S 75/13
1. Die Kosten eines Rechtsstreits, den die rechts- und parteifähige Gemeinschaft im Rahmen der Verwaltung gegen einzelne Wohnungseigentümer führt, gehören zu den Kosten der Verwaltung. Diese Kosten haben sämtliche Wohnungseigentümer im Innenverhältnis anteilig zu tragen und müssen in die Jahresabrechnung eingestellt werden.
2. Es ist nicht zulässig, sämtliche Prozesskosten, die der Wohnungseigentümergemeinschaft entstanden sind, den Wohnungseigentümern - die die WEG verklagt und den Prozess verloren haben - per Beschluss aufzuerlegen.
Volltext
IMRRS 2014, 0601
Prozessuales
AG Bremen, Beschluss vom 14.05.2013 - 29 C 0110/12
1. Die Gesamtschuldnerschaft muss ausdrücklich angeordnet werden. Werden in der Kostengrundentscheidung den übrigen Wohnungseigentümern lediglich die Kosten auferlegt, ist von einer Kostenfestsetzung nach Kopfteilen auszugehen.
2. Für das Entstehen einer Einigungsgebühr ist nicht unbedingt ein Vergleich erforderlich, ausschlaggebend ist, dass nicht eine Partei den gesamten Anspruch anerkennt oder auf die gesamte Forderung verzichtet.
Volltext
IMRRS 2014, 0596
Leasing und Erbbaurecht
AG Offenbach, Urteil vom 06.06.2013 - 330 C 74/13
1. Jeder Erbbauberechtigte kann im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung verlangen, dass eine abgebrochene Erbbauberechtigtenversammlung, auf der nicht über alle Punkte der Tagesordnung Beschluss gefasst wurde, fortgesetzt wird, unabhängig davon, aus welchen Gründen die Versammlung abgebrochen war.
2. Ein irreparabler Schaden für die Gemeinschaft liegt vor, wenn mögliche Schadensersatzansprüche gegen Miterbbauberechtigte zu verjähren drohen, wenn die Gemeinschaft keine rechtlichen Schritte gegen den Betroffenen unternimmt. Ist hierzu ein Beschluss der Gemeinschaft erforderlich, kann jeder Mitberechtigte eine Versammlung einberufen. Weigern sich die anderen Mitberechtigten eine Versammlung durchzuführen, kann auf Antrag eine Versammlungseinberufung vom Gericht angeordnet werden.
3. Der Miterbbauberechtigte, der die einstweilige Anordnung des Gerichts beantragt, kann sich auf Dringlichkeit nicht berufen, wenn ihm die Gefährdung der Rechtsstellung zunächst bekannt oder aus grober Fahrlässigkeit unbekannt gewesen ist und dadurch nichts unternommen worden ist. In solchen Fällen liegt eine Selbstwiderlegung der Dringlichkeit vor, es sei denn es liegen achtenswerte Motive für die verzögerte Beantragung des einstweiligen Rechtsschutzes vor.
Volltext
IMRRS 2014, 0594
Wohnungseigentum
AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 25.07.2013 - 980b C 98/12 WEG
1. Eine Einzelabrechnung für sämtliche Tiefgaragenstellplätze statt Einzelabrechnungen für jede einzelne entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung.
2. Ist in der Teilungserklärung geregelt, dass die Kosten der Bewirtschaftung, Unterhaltung und Instandhaltung der Tiefgarage und der darin befindlichen Kfz-Stellplätze soweit möglich und gesetzlich zulässig getrennt von den Kosten der Wohnungen ermittelt und abgerechnet werden soll, bedeutet dies, dass hinsichtlich sämtlicher angefallener Kosten zu prüfen ist, ob eine Zuordnung dieser Kosten allein zu den Wohnungen oder zu den Tiefgaragenstellplätzen möglich ist.
3. Ist eine eindeutige Zuordnung der Unterhaltungskosten der Tiefgarageeinheiten möglich, so sind die Kosten entsprechend ausschließlich den Eigentümern der Wohnungen oder ausschließlich den Eigentümern der Tiefgaragenstellplätze zu belasten.
Volltext
IMRRS 2014, 0592
Wohnungseigentum
AG Buchen, Beschluss vom 03.04.2013 - 1 C 127/13
Ist wegen zu erwartender Insolvenz des Schuldners die Vereitelung eines Wohngeldanspruches zu befürchten, kann die Zwangsverwaltung durch einstweilige Verfügung angeordnet werden.
Volltext
IMRRS 2014, 0575
Wohnungseigentum
BGH, Beschluss vom 20.02.2014 - V ZB 116/13
1. Steht eine Doppelstockgarage in einer Wohnungseigentumsanlage im Bruchteilssondereigentum mehrerer Personen, können die Bruchteilseigentümer die Nutzung der einzelnen Stellplätze gemäß § 745 Abs. 1, § 1010 BGB regeln; zulässig ist aber auch eine Zuweisung der Stellplätze mittels Gebrauchsregelung durch Vereinbarung aller Wohnungs- und Teileigentümer gemäß § 15 Abs. 1 WEG.*)
2. Streitigkeiten zwischen Bruchteilssondereigentümern über die Benutzung der Stellplätze sind unabhängig von der Rechtsgrundlage der Benutzungsregelung stets Wohnungseigentumssachen im Sinne von § 43 Nr. 1 WEG.*)
Volltext
IMRRS 2013, 2451
Wohnungseigentum
OLG Hamm, Beschluss vom 15.08.2013 - 15 W 105/12
Eine Wiederherstellungspflicht des Eigentümers im Fall der Zerstörung des Objekts kann nicht dinglicher Inhalt des Wohnungsrechts (§ 1093 BGB) sein.*)
Volltext
IMRRS 2014, 0562
Wohnungseigentum
BGH, Urteil vom 21.02.2014 - V ZR 164/13
1. Bei der Verschmelzung einer zur Verwalterin einer Wohnungseigentumsanlage bestellten juristischen Person auf eine andere juristische Person gehen die Organstellung und der Verwaltervertrag im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den übernehmenden Rechtsträger über; der Verwaltervertrag erlischt nicht in entsprechender Anwendung von § 673 BGB, weil diese Norm durch die im Umwandlungsgesetz enthaltenen Spezialvorschriften verdrängt wird.*)
2. Die Verschmelzung der Verwalterin einer Wohnungseigentumsanlage stellt zwar als solche keinen wichtigen Grund dar, der eine vorzeitige Kündigung eines Verwaltervertrags rechtfertigt; an die erforderlichen besonderen Umstände, die die Fortführung der Verwaltung durch den übernehmenden Rechtsträger für die Wohnungseigentümer unzumutbar machen, sind aber keine hohen Anforderungen zu stellen.*)
Volltext
IMRRS 2014, 0561
Wohnungseigentum
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 28.01.2014 - 2-09 S 71/13
1. Zwar ist das Rauchen Ausdruck des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, dennoch ist anerkannt, dass das Rauchen nicht uneingeschränkt zulässig ist.
2. Ein Wohnungseigentümer hat das Rauchen auf einem Balkon zu unterlassen, wenn er noch einen anderen Balkon hat, wo das Rauchen die Nachbarn weniger stört.
Volltext
IMRRS 2014, 0557
Wohnungseigentum
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 18.12.2013 - 2-13 S 82/12
1. Errichtet ein Sondereigentümer in dem Gartenanteil, an dem ihm ein Sondernutzungsrecht zusteht, eine Gabionenwand (Steinmauer), handelt es sich um eine bauliche Veränderung im Sinne des § 22 Abs. 1 WEG.
2. Diese ist zu entfernen, wenn der Errichtung nicht alle übrigen Miteigentümer zugestimmt haben. Die Zustimmung nur eines der beiden im Grundbuch als Eigentümer eingetragenen Ehegatten genügt nicht.
Volltext
IMRRS 2014, 0547
Wohnungseigentum
LG Lüneburg, Urteil vom 18.03.2014 - 9 S 70/13
1. Auch wenn der vorgelegte Entwurf eines Verwaltervertrages möglicherweise Klauseln enthält, die nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen oder zukünftig zu neuen Streitpunkten führen könnten, folgt daraus keine Ungeeignetheit des gewählten Verwalters, insbesondere dann nicht, wenn eine juristische Person als Verwalterin bestellt wird, für die personell noch keine persönliche Verwaltertätigkeit für eine Beurteilung entfaltet wurde.
2. Die Auswahl eines Verwalters nach Vertrauen und Sympathie, Qualifikation und Konditionen kann für eine Erstbestellung nicht durch den Sitz der Verwaltung eingeschränkt werden.
3. Ein Miteigentümer hat zwar das Recht, ist aber nicht dazu angehalten, mehrfach und unterjährig Einsicht in die Belege der Verwaltung zu nehmen, verpflichtet dazu ist lediglich der Verwaltungsbeirat in dessen Aufgabenbereich die Belegprüfung fällt. Der individuelle Zeit- und Kostenaufwand, den der Miteigentümer bei der Fahrt zum Verwaltungssitz auf sich nehmen muss, kann damit kein einschränkender Maßstab für die Auswahl eines Verwalters durch die Mehrheit der Wohnungseigentümer sein.
Volltext
IMRRS 2014, 0528
Wohnungseigentum
LG Düsseldorf, Urteil vom 18.10.2013 - 25 S 7/13
Der Beschluss über die Bestellung eines Verwalters ist für ungültig zu erklären, wenn dem bestellten Verwalter die fachliche Kompetenz fehlt und berechtigte Zweifel an seiner Neutralität als Verwalter aufgrund persönlicher und wirtschaftlicher Beziehungen zu einzelnen Eigentümern vorhanden sind.
Volltext
IMRRS 2014, 0515
Wohnungseigentum
LG Duisburg, Urteil vom 07.06.2013 - 2 O 334/12
1. In einer nur aus zwei Parteien bestehenden Wohnungseigentümergemeinschaft können Versorgungsanschlüsse (etwa für Gas und Wasser) sowie entsprechende Zählereinrichtungen in einem im Sondereigentum eines Wohnungseigentümers stehenden Kellerraum untergebracht werden, solange nur dem anderen Wohnungseigentümer ein Zugangsrecht eingeräumt ist.
2. Die Sondereigentumsfähigkeit derartiger Räume wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass dort Anschlüsse für Strom, Telefon und Internet untergebracht sind, da mit solchen Einrichtungen erfahrungsgemäß kein so großer oder auch nur regelmäßiger Kontroll- oder Wartungsaufwand verbunden ist, dass die Räume zwingend gemeinschaftliches Eigentum sein müssten.
Volltext
IMRRS 2014, 0477
Wohnungseigentum
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 09.01.2014 - 2-13 S 27/13
1. Fehlen in der Abrechnung neben dem Anfangs- und Endkontostand auch die Gesamteinnahmen der Wohnungseigentümergemeinschaft im Abrechnungsjahr, so hat dies die Ungültigkeit der Abrechnung und nicht nur einen Ergänzungsanspruch zur Folge.*)
2. Die unterbliebene Einladung eines Wohnungseigentümers zu einer Eigentümerversammlung führt regelmäßig nur zur Anfechtbarkeit der in der Versammlung gefassten Beschlüsse, nicht aber zu deren Nichtigkeit. Es sei denn, der Wohnungseigentümer soll in böswilliger Weise gezielt von der Teilnahme ausgeschlossen werden (vgl. BGH, IMR 2012, 421.
3. Mit der Unwirksamkeit des Beschlusses über die Jahresabrechnung ist nicht auch (quasi automatisch) die Unwirksamkeit des Wirtschaftsplans verbunden.
4. In einem Wirtschaftsplan müssen die (künftigen) Hausgeldvorschüsse der Wohnungseigentümer nicht ausdrücklich als Einnahmen aufgeführt werden.
Volltext
IMRRS 2014, 0467
Wohnungseigentum
LG Dortmund, Urteil vom 19.11.2013 - 1 S 296/12
1. Eigentümern kann nicht zugemutet werden, sich den gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens auszusetzen.
2. Die Ablehnung eines Rauchverbots kommt einem bewussten Ausschluss von den Eigentümerversammlungen gleich (unter Hinweis auf OLG Köln, OLGR 2001, 1, 2), was in letzter Konsequenz dazu führen würde, dass die dort gefassten Beschlüsse nichtig wären, wenn man zukünftige Versammlungen wegen des Rauchens verlässt.
3. Man kann auch nicht darauf verwiesen werden, in der jeweiligen Eigentümerversammlung einen Antrag für ein Rauchverbot zu stellen.
IMRRS 2014, 0448
Wohnungseigentum
OLG München, Beschluss vom 04.02.2014 - 34 Wx 434/13
Anders als für die Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum bedarf die nachträgliche Aufhebung und anschließende Neubegründung von Sondernutzungsrechten der Zustimmung des dritten Rechtsinhabers. Die Ausnahmebestimmung des § 5 Abs. 4 Satz 3 WEG greift insoweit nicht ein (siehe bereits Senat vom 19.5.2009, 34 Wx 36/09).*)
Volltext
IMRRS 2014, 0455
Wohnungseigentum
LG Karlsruhe, Urteil vom 25.10.2013 - 11 S 16/13
Die Einberufung einer Versammlung der Wohnungseigentümer in der typischen Reisezeit entspricht nur dann ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn sie mit ausreichendem Vorlauf angekündigt worden ist. Die Einhaltung der Mindestvorgabe von zwei Wochen( WEG § 24 Abs. 4 Satz 2) genügt dafür regelmäßig nicht.*)
IMRRS 2014, 0447
Wohnungseigentum
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.12.2013 - 14 Wx 47/13
1. Die formlose schriftliche Mitteilung von Gründen, die der von einem Beteiligten gewünschten Amtslöschung entgegen stehen sollen, kann eine mit der Beschwerde anfechtbare Entscheidung sein, wenn die Mitteilung als abschließende und verbindliche Entschließung des Grundbuchamts erscheint.*)
2. Wird bei der Unterteilung eines Sondereigentums ein zugehöriger Raum keinem der neu entstandenen Miteigentumsteile als Sondereigentum zugeordnet, sondern ohne Mitwirkung der anderen Wohnungseigentümer "zur Gemeinschaftsbenutzung" ausgewiesen, so entsteht unzulässiges isoliertes Sondereigentum und ist die Eintragung der Unterteilung im Grundbuch inhaltlich unzulässig und von Amts wegen zu löschen.*)
3. Wird bei der Unterteilung eines Sondereigentums ein bisher nicht zu diesem gehörender, sondern im Gemeinschaftseigentum stehender Raum ohne Mitwirkung der anderen Wohnungseigentümer einer der neu entstandenen Einheiten als Sondereigentum zugeordnet, so ist die Eintragung der Unterteilung im Grundbuch inhaltlich unzulässig und von Amts wegen zu löschen.*)
4. In einer Grundbuchsache ist das Beschwerdegericht berechtigt, über eine unmittelbar bei ihm eingelegte Beschwerde zu entscheiden, ohne das Rechtsmittel zuvor dem Grundbuchamt zur Prüfung der Abhilfe vorzulegen.*)
IMRRS 2014, 0462
Wohnungseigentum
BGH, Urteil vom 20.02.2014 - III ZR 443/13
§ 174 Satz 1 BGB ist auf einseitige Willenserklärungen des Verwalters im Namen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf der Grundlage einer Vereinbarung oder eines Beschlusses der Wohnungseigentümer nach § 27 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 WEG anwendbar.*)
Volltext
IMRRS 2014, 0446
Wohnungseigentum
OLG München, Beschluss vom 28.01.2014 - 34 Wx 318/13
Zur Eintragungsfähigkeit von Absprachen der Wohnungseigentümer im Grundbuch, die als Vergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO gerichtlich festgestellt sind.*)
Volltext
IMRRS 2014, 0440
Wohnungseigentum
AG Charlottenburg, Urteil vom 10.04.2013 - 73 C 163/12
Einlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienen, können sich auch im Bereich der im Sondereigentum stehenden Räume befinden. In solchen Fällen ergibt sich in der Regel kein Ausgleichsanspruch für den betroffenen Sondereigentümer.
Volltext
IMRRS 2014, 0429
Wohnungseigentum
KG, Beschluss vom 11.10.2013 - 1 W 196/13
Ist für die Mitglieder einer Wohnungseigentumsgemeinschaft auf Grund einstweiliger Verfügung gegen einen Wohnungseigentümer im Grundbuch ein Verfügungsverbot eingetragen worden, genügt zu dessen Löschung die Bewilligung des Verwalters auch dann nicht, wenn er hierzu durch Mehrheitsbeschluss in der Versammlung der Wohnungseigentümer bevollmächtigt worden ist.*)
Volltext
IMRRS 2014, 0427; IMRRS 2013, 2454
Wohnungseigentum
KG, Beschluss vom 11.10.2013 - 1 W 195/13
Ist für die Mitglieder einer Wohnungseigentumsgemeinschaft aufgrund einstweiliger Verfügung gegen einen Wohnungseigentümer im Grundbuch ein Verfügungsverbot eingetragen worden, genügt zu dessen Löschung die Bewilligung des Verwalters auch dann nicht, wenn er hierzu durch Mehrheitsbeschluss in der Versammlung der Wohnungseigentümer bevollmächtigt worden ist.*)
Volltext
IMRRS 2014, 0436
Wohnungseigentum
BGH, Urteil vom 14.02.2014 - V ZR 100/13
1. Eine von den Wohnungseigentümern als Miteigentümer des gemeinschaftlichen Grundstücks gesamtschuldnerisch zu tragende Abgabenschuld stellt eine gemeinschaftsbezogene Pflicht im Sinne des § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 1 WEG dar.*)
2. Im Innenverhältnis ist die Wohnungseigentümergemeinschaft verpflichtet, den durch Leistungsbescheid in Anspruch genommenen Wohnungseigentümer von der Abgabenschuld freizustellen. Erfüllt der Wohnungseigentümer die Abgabenforderung aus eigenen Mitteln, steht ihm gegen die Gemeinschaft ein Erstattungsanspruch zu.*)
3. Ein Erstattungsanspruch besteht grundsätzlich auch dann, wenn der Wohnungseigentümer die Forderung aus dem Leistungsbescheid begleicht, ohne dies mit der Gemeinschaft zuvor abzustimmen. Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit des Bescheides berechtigen die Gemeinschaft grundsätzlich nicht zu einer Zahlungsverweigerung, wenn der Wohnungseigentümer die Möglichkeit offen gehalten hat, die Rechtmäßigkeit des Bescheides verwaltungsgerichtlich überprüfen zu lassen.*)
Volltext
IMRRS 2014, 0435
Wohnungseigentum
BGH, Urteil vom 06.12.2013 - V ZR 85/13
Ein Wohnungseigentümer unterliegt in entsprechender Anwendung von § 25 Abs. 5 Alt. 2 WEG einem Stimmverbot, wenn er einen Rechtsstreit gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft führt und verfahrensbezogene Maßnahmen Gegenstand der Beschlussfassung sind.*)
Volltext
IMRRS 2014, 0434
Verkehrssicherungspflicht
OLG Oldenburg, Urteil vom 13.02.2014 - 1 U 77/13
1. Es ist zulässig, die im Winter sich ergebende Räum- und Streupflicht auf Dritte zu übertragen. Dabei ist aber eine sorgfältige Auswahl, gründliche Anweisung über die Art des Streuens und insbesondere auch eine Überwachung erforderlich.
2. Wird die Räum- und Streupflicht von einem 82-jährigen Rentner erfüllt, ist im Rahmen der Überwachungsverpflichtung der WEG eine kritische Überprüfung geboten, ob der Beauftragte trotz seines Alters noch hinreichend leistungsfähig ist, um seiner Räum-und Streupflicht sicher und zuverlässig nachzukommen. Ist eine solche Überprüfung seitens der WEG nicht erfolgt, haftet sie für einen Sturz, der sich auf der nicht geräumten Fläche ereignet hat.
Volltext
IMRRS 2014, 0418
Wohnungseigentum
AG Hannover, Urteil vom 09.07.2013 - 483 C 3961/13
1. Die Duldung aller Maßnahmen, die zur Herstellung einer Fernsprechteilnehmereinrichtung, einer Rundfunkempfangsanlage oder eines Energieversorgungsanschlusses zu Gunsten eines Wohnungseigentümers erforderlich sind, gehört zur ordnungsgemäßen Verwaltung.
2. Berühren Maßnahmen zur Errichtung einer der genannten Anlagen auch Sondereigentum, bedarf die Durchführung der Maßnahme grundsätzlich der Zustimmung des betroffenen Wohnungseigentümers. Der ist grundsätzlich verpflichtet solche Maßnahmen zu dulden, soweit nicht wichtige Gründe entgegenstehen.
3. Müssen TV-Kabel verlegt werden, indem lediglich ein Loch in den Fußboden zu bohren ist, von dem dann ein Kabel in Fußleistenhöhe bis zum TV-Gerät verlegt wird, handelt es sich um eine bagatellartige Beeinträchtigung, die sich im Rahmen der Duldungspflicht bewegt.
Volltext
IMRRS 2014, 0414
Wohnungseigentum
AG Wiesbaden, Urteil vom 20.09.2013 - 92 C 2125/13
Gläubiger der Wohngeldforderung ist immer die Eigentümergemeinschaft, auch wenn der WEG-Verwalter die Forderungen gegen die einzelnen Eigentümer geltend macht. Für etwaige Fehler des Verwalters haftet daher die Wohnungseigentümergemeinschaft, es sei denn der Verwalter hat ein erhebliches unmittelbares Eigeninteresse oder er hat in besonderem Maße persönliches Vertrauen für sich in Anspruch genommen.
Volltext
IMRRS 2014, 0413
Wohnungseigentum
BGH, Urteil vom 07.02.2014 - V ZR 25/13
1. Eine von einem Wohnungseigentümer eigenmächtig vorgenommene bauliche Maßnahme (hier: Terrassenüberdachung) begründet einen Nachteil für alle Wohnungseigentümer, wenn sie die Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erschwert; eine angebotene finanzielle Kompensation lässt den Nachteil nicht entfallen, sondern kann nur als Mittel dienen, um die anderen Wohnungseigentümer zu der Erteilung der Zustimmung zu bewegen.*)
2. Schadensersatzansprüche, die auf die Verletzung des Gemeinschaftseigentums gestützt werden, sind im Interesse einer geordneten Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einheitlich geltend zu machen; es besteht - anders als bei Ansprüchen gemäß § 1004 BGB - eine geborene Ausübungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft, und zwar auch für Wiederherstellungsansprüche gemäß § 823 Abs. 1 i.V.m. § 249 Abs. 1 BGB (Fortführung des Senatsurteils vom 17. Dezember 2010 - V ZR 125/10, NJW 2011, 1351 f.).*)
IMRRS 2014, 0411
Prozessuales
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 26.02.2014 - 2-13 S 142/12
1. Eine Anfechtungsklage ist gegen die übrigen Eigentümer zu richten; diese sind notwendige Streitgenossen.
2. Wird der Termin auch nur von einem Eigentümer wahrgenommen, sind die anderen nicht säumig, sondern als durch den Nichtsäumigen als vertreten anzusehen.
3. Tritt der Eigentümer für sich selbst auf, gilt dies auch für den Fall, dass eigentlich für alle übrigen Eigentümer ein Rechtsanwalt bestellt ist, d. h,. auch in diesem Fall sind die Eigentümer als durch den Nichtsäumigen vertreten anzusehen.
4. Die Vertretungsfunktion des § 62 Abs. 1 ZPO hat zur Folge, dass der nichtsäumige (beklagte) Eigentümer die übrigen (beklagten) Eigentümer vertreten kann, und zwar auch hinsichtlich eines Anerkenntnisses.
5. Im Falle eines Anerkenntnisses des nichtsäumigen Streitgenossen entfällt die Wirkung des Anerkenntnisses für die säumigen Streitgenossen auch dann nicht, wenn diese Berufung einlegen.
Volltext
IMRRS 2014, 0408
Wohnungseigentum
OLG München, Beschluss vom 31.01.2014 - 34 Wx 469/13
Die im Weg der Umwandlung vorgenommene Abspaltung eines Teilbetriebs ("WEG-Verwaltung") bewirkt keinen Wechsel in der Person des bestellten Verwalters. Die Wohnungseigentümergemeinschaft wird auch nicht verwalterlos. Ist zur Veräußerung des Wohnungseigentums die Verwalterzustimmung erforderlich, bedarf es weiterhin der Zustimmung des bestellten bisherigen Verwalters.*)
Volltext
IMRRS 2014, 0393
Wohnungseigentum
AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 27.02.2013 - 539 C 26/12
Sind von der WEG-Verwaltung noch keine Handwerkeraufträge vergeben, sondern lediglich Angebote eingeholt werden, rechtfertigt dies kein vorsorgliches Zutrittsrecht für jene Handwerker zur Durchführung von Sanierungsarbeiten einschließlich erforderlicher vorbereitender Maßnahmen.
Volltext
IMRRS 2014, 0409
Wohnungseigentum
BGH, Urteil vom 24.01.2014 - V ZR 48/13
Die Errichtung einer Mobilfunksendeanlage auf dem Haus einer Wohnungseigentümergemeinschaft bedarf der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer (§ 22 Abs. 1 i.V.m. § 14 Nr. 1 WEG).*)




