Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
6222 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IMRRS 2011, 1855
AG Kiel, Urteil vom 15.09.2010 - 118 C 175/10
1. Rauchwarnmelder sind nach Maßgabe des § 5 Abs. 2 WEG jedenfalls dann Gemeinschaftseigentum, wenn sie, - wie vorliegend - aufgrund öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlich sind.*)
2. Die Wartung der Rauchwarnmelder stellt eine Instandhaltungsmaßnahme i. d. S. § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG dar. Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bedeutet, die Erhaltung des bestehenden Zustands, wobei auch pflegende oder vorsorgende Maßnahmen erfasst sind. Dem steht auch nicht die Vorschrift des § 49 Abs. 4 S. 4 LBO SH entgegen, da die Vorschrift nach ihrem Sinn und Zweck nicht der Regelung der Kompetenzverteilung innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft dient, sondern allein die baupolizeiliche Verpflichtung regelt.*)

IMRRS 2011, 1852

OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.01.2011 - 20 W 500/08
1. Enthält die Teilungserklärung eine Regelung, wonach in Ergänzung des § 23 WEG bestimmt wird, dass zur Gültigkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümerversammlung außer den dort genannten Bestimmungen die Protokollierung des Beschlusses erforderlich ist und das Protokoll von zwei von der Eigentümerversammlung bestimmten Eigentümern zu unterzeichnen ist, so macht ein Verstoß hiergegen den Beschluss anfechtbar.*)
2. Eine stillschweigende Abänderung dieser Regelung durch ständige Übung, indem immer der Verwalter und die Verwaltungsbeiräte das Protokoll unterzeichnen, setzt das Bewusstsein der Wohnungseigentümer voraus, dass sie von der Teilungserklärung abweichen und eine Regelung für die Zukunft schaffen.*)
3. Ein Mehrheitsbeschluss, der die Hunde- und Katzenhaltung mit Ausnahme der bereits vorhandenen Tiere in einer Wohnanlage generell verbietet, ist nicht nichtig.*)
IMRRS 2011, 1849

OLG München, Beschluss vom 18.05.2011 - 34 Wx 220/11
Die Begründung von Wohnungseigentum in Form der Teilung durch den Eigentümer unterliegt auch mit Rücksicht auf die Rangklassenprivilegierung von Ansprüchen der Eigentümergemeinschaft in § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG nicht dem Zustimmungserfordernis von Grundpfandrechtsgläubigern (Anschluss an KG vom 30.11.2010 - 1 W 455/10, 1 W 468/10 - und OLG Oldenburg vom 5.1.2011 - 12 W 296/10, je ZfIR 2011, 254).*)

IMRRS 2011, 1846

AG Potsdam, Urteil vom 27.01.2011 - 24 C 242/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 1843

OLG München, Beschluss vom 27.05.2011 - 34 Wx 161/10
Die Unterteilung von Wohnungseigentum erfolgt nicht durch Abspaltung von einer "Restwohnung", vielmehr wird die gesamte Wohnung in neue Einheiten aufgeteilt. Eine Eintragung der Unterteilung eines Wohnungseigentums darf nur erfolgen, wenn für jede der daraus hervorgehenden Wohnungen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung vorliegt.

IMRRS 2011, 1830

AG Charlottenburg, Urteil vom 15.06.2011 - 72 C 141/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 1812

BGH, Urteil vom 20.05.2011 - V ZR 76/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 1789

BGH, Urteil vom 20.05.2011 - V ZR 175/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 1772

AG Recklinghausen, Urteil vom 14.09.2010 - 90 C 8/10
Zu den Anforderungen ordnungsgemäßer Verwaltung.

IMRRS 2011, 1743

BGH, Urteil vom 20.05.2011 - V ZR 250/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 1721

AG Berlin-Charlottenburg, Urteil vom 17.06.2011 - 73 C 4/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 1720

LG Düsseldorf, Urteil vom 28.04.2011 - 16 S 142/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 1717

LG Lüneburg, Urteil vom 31.05.2011 - 9 S 75/10
1. Nachträgliche Anbauten (hier: Balkone im Innenhof) stellen eine Veränderung der Eigenart einer Wohnanlage dar und bedürfen des einstimmigen Beschlusses.
2. Eine Nutzungseinschränkung von 10% einer Gemeinschaftseigentumsfläche ist eine erhebliche Beeinträchtigung gemäß § 14 Nr. 1 WEG.
3. Der Anbau von Balkonen stellt eine Modernisierungsmaßnahme im Sinne von § 22 Abs. 2 Satz 1 WEG i.V.m. § 559 Abs. 1 BGB dar.
4. Die Beurteilung der unbilligenden Benachteiligung im Sinne von § 22 Abs. 2 WEG erfolgt anhand einer Prognoseentscheidung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung.
5. Das Risiko von Mietminderungen bei baulichen Maßnahmen ist ein Beurteilungskriterium für § 14 Nr. 1, § 22 Abs. 2 WEG.

IMRRS 2011, 1712

BGH, Urteil vom 13.05.2011 - V ZR 166/10
Haben die Wohnungseigentümer die Entscheidung über die an sich von dem Verwalter zu erteilende Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum an sich gezogen und beschlossen, sie zu verweigern, sind sie und nicht der Verwalter für die Klage auf Erteilung der Zustimmung passivlegitimiert. Das gilt auch dann, wenn die Wohnungseigentümer ihre Entscheidung in der Form einer Anweisung an den Verwalter getroffen haben, die Zustimmung zu verweigern. *)

IMRRS 2011, 1710

LSG Sachsen, Urteil vom 25.10.2010 - L 7 AS 346/09
1. Tatsächliche Aufwendungen für umlagefähige Betriebskosten - auch die Kosten für einen Kabelanschluss und die Anschlussnutzungsgebühren - sind grundsätzlich nur dann erstattungsfähig , wenn die Verpflichtung zur Zahlung durch den Mietvertrag begründet worden ist. Übernimmt der Hilfebedürftige die Kosten "freiwillig", etwa um einen bestimmten "besseren" Standard zu erhalten, handelt es sich nicht um Kosten der Unterkunft i. S. von § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II. Nur die Aufwendungen, die mit der Unterkunft rechtlich und tatsächlich verknüpft sind, sind auch als Leistungen nach § 22 SGB II zu erbringen.
2. Die Gebühren für eine Gemeinschaftsantenne sind ihrer Art nach keine erstattungsfähigen Kosten der Unterkunft im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II, weil sie die Kläger nicht kraft Mietvertrags zu tragen haben. Denn nur für diesen Fall können die Aufwendungen für die Gemeinschaftsantenne unter § 2 Betriebskostenverordnung (BetrKV) fallen.

IMRRS 2011, 1705

OLG Hamm, Beschluss vom 15.02.2010 - 15 Wx 222/10
1. Das Abrechnungsguthaben aus einer mehrheitlich beschlossenen Jahresabrechnung begründet einen unmittelbaren Zahlungsanspruch des einzelnen Wohnungseigentümers gegen die teilrechtsfähige Wohnungseigentümergemeinschaft, solange eine anderweitige Regelung nach § 21 Abs. 7 WEG nicht beschlossen worden ist.*)
2. Dies gilt für beschlossene Abrechnungsguthaben aus der Zeit vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des WEG.*)

IMRRS 2011, 1704

LG Dresden, Beschluss vom 24.06.2010 - 2 T 715/08
Aus der gemeinsamen Steuerung aller Mehrfachparker über eine gemeinsame Hydraulikanlage ersichtlich sind die einzelnen Mehrfachparker technisch nicht in sich abgeschlossen und damit auch nicht sondereigentumsfähig i. S. d. § 3 Abs. 2 Satz 2 WEG a. F. Entgegen der Einordnung der Teilungserklärung liegt damit hinsichtlich der Mehrfachparker Gemeinschaftseigentum vor.

IMRRS 2011, 1693

BGH, Beschluss vom 31.03.2011 - V ZB 313/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 1623

LG Dortmund, Urteil vom 17.03.2011 - 11 S 251/10
Zu den Anforderungen ordnungsgemäßer Verwaltung.

IMRRS 2011, 1622

AG Mülheim a.d.R., Urteil vom 10.12.2009 - 35 C 79/08
Aus der Tatsache, dass sich ein WEG-Verwalter um die Bauarbeiten am Wohnungseigentum intensiv kümmert und regelmäßig die Baustelle betritt und Abnahmen für die Eigentümergemeinschaft durchführt kann nicht gefolgert werden, dass dieser WEG-Verwalter als quasi Architekt oder Bauleuter mit allen sich daraus ergebenden Pflichten, wie etwa Schadensersatz wegen Baumängeln, tätig ist.

IMRRS 2011, 1616

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.02.2011 - 3 W 8/11
Zum gutgläubigen Erwerb von Sondereigentum an einem Stellplatz bei einem Widerspruch zwischen Grundbucheintrag und in Bezug genommener Eintragungsbewilligung.*)

IMRRS 2011, 1614

BGH, Urteil vom 13.05.2011 - V ZR 202/10
1. Auch nach Vollzug eines Beschlusses der Wohnungseigentümer besteht ein Rechtsschutzbedürfnis für die Beschlussanfechtungsklage, solange Auswirkungen der Beschlussanfechtung auf Folgeprozesse nicht sicher auszuschließen sind.*)
2. Ein Wohnungseigentümer, der einem Beschluss über eine Maßnahme der ordnungsgemäßen Instandhaltung und Instandsetzung nicht zugestimmt hat, wird nach erfolgreicher Beschlussanfechtung auch dann nicht in analoger Anwendung von § 16 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 2 WEG von den Kosten befreit, wenn die Maßnahme bereits durchgeführt ist und nicht rückgängig gemacht werden kann.*)
IMRRS 2011, 1562

LG Marburg, Urteil vom 19.01.2011 - 5 S 127/10
1. Ein Mieter hat Modernisierungsarbeiten, die eine Verbesserung der Mietsache im Sinne des § 554 Abs. 2 S. 1 BGB darstellen, zu dulden. Dabei kann auch eine Umbaumaßnahme innerhalb der Wohnung, die mit einer Grundrissänderung verbunden ist, zu einer Verbesserung der Mietsache führen und als Modernisierungsmaßnahme zu dulden sein. Es kommt dabei entscheidend darauf an, ob der Wohnwert nach der allgemeinen Verkehrsanschauung verbessert wird.
2. Der Einbau eines WC und eines Bades in einer Wohnung führt zu einer Wohnwertverbesserung.

IMRRS 2011, 1544

OLG Dresden, Beschluss vom 11.01.2011 - 17 W 1317/10
1. Das Grundbuchamt hat in seiner Zwischenverfügung alle Möglichkeiten zur Beseitigung von Umschreibungshindernissen aufzuzeigen.
2. Eine Optionsklausel im Verwaltervertrag setzt ein aktives Handeln der Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft voraus. Dieses aktive Handeln kann bereits in Form des Abschlusses eines neuen Verwaltervertrags bestehen.

IMRRS 2011, 1537

OLG München, Beschluss vom 27.04.2011 - 34 Wx 149/10
Der teilende Eigentümer kann sich vorbehalten, nachträglich Sondernutzungsrechte an Kellerräumen zugunsten einzelner Wohnungseigentumseinheiten zuzuordnen. Inhalt und Umfang der Befugnis sind durch Auslegung der Teilungserklärung zu bestimmen.*)

IMRRS 2011, 1536

OLG München, Beschluss vom 17.05.2011 - 34 Wx 6/11
1. Zur Beschwerdebefugnis einzelner Wohnungseigentümer gegen Eintragungen, die das Gemeinschaftseigentum betreffen.*)
2. Der teilende Eigentümer kann sich vorbehalten, nachträglich Sondernutzungsrechte an Pkw-Stellplätzen neu zuzuordnen. Ergibt sich aus der Teilungserklärung, dass Teileigentum und Wohnungseigentum gleichgestellt sind, kann die nachträgliche Zuordnung auch zugunsten eines Teileigentums erfolgen. Ob dies gegen Bedingungen und Auflagen in der erteilten Baugenehmigung verstößt, ist für für den Grundbuchvollzug ohne Bedeutung.*)

IMRRS 2011, 1532

OLG München, Beschluss vom 10.03.2011 - 34 Wx 55/11
1. Zur inhaltlichen Bestimmtheit einer Grunddienstbarkeit.*)
2. Eine Grunddienstbarkeit, die dem jeweiligen Eigentümer der Sondereigentumseinheit "Laden" die Vornahme folgender Handlungen verbietet:
"Er darf in dieser Sondereigentumseinheit kein Gewerbe betreiben, außer es handelt sich um "stille Gewerbe mit nur geringfügiger Umfeldbeeinträchtigung". Insbesondere sind die Gewerbe ausgeschlossen, welche Lärm- und Geruchsbelästigungen wie Restaurants, Bars, Kaffees oder Discos verursachen bzw. unseriöse Gewerbe wie Nachtclubs oder ähnliches. In jedem Fall ist der Betrieb eines Schmuckladens mit Werkstatt zulässig" -
genügt nicht dem grundbuchrechtlichen Bestimmtheits- und Publizitätsgrundsatz.*)

IMRRS 2011, 1527

LG München I, Beschluss vom 04.05.2011 - 1 S 11024/10 WEG
Bei der Beschlussanfechtung in WEG-Sachen sind sämtliche Beklagte notwendige Streitgenossen. Jeder einzelne Wohnungseigentümer ist individuell berechtigt, gegen ein den Eigentümerbeschluss aufhebendes erstinstanzliches Urteil Berufung einzulegen. Die Rechtsmitteleinlegung nur durch einzelne Wohnungseigentümer kommt gleichwohl allen Streitgenossen zugute. Sämtliche Beklagte - auch diejenigen, die selbst kein Rechtsmittel eingelegt haben - werden Partei im Rechtsmittelverfahren. Das Rubrum hat sämtliche Beklagte auch als Berufungskläger aufzuführen.

IMRRS 2011, 1526

OLG Braunschweig, Beschluss vom 05.11.2010 - 3 U 87/10
Selbst isoliert unzulässige Ansprühe muss der WEG-Verwalter hinnehmen, wenn diese in längere schriftliche Ausführungen eingebettet sind, die sich mit komplexen und im Einzelnen geschilderten Sachverhalten beschäftigen. Denn die Herabsetzung steht gerade nicht als Selbstzweck im Vordergrund, sondern stellt sich durchweg als ein Mittel zur Durchsetzung der in der Sache verfolgten Ziele dar.

IMRRS 2011, 1525

LG München I, Urteil vom 16.05.2011 - 1 S 5166/11
1. Ein Miteigentümer hat einen Anspruch gegen den Verwalter auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes in die Einladung für die nächste Eigentümerversammlung, wenn dessen Behandlung ordnungsgemäßer Verhandlung entspricht, weil sachliche Gründe für eine Erörterung und Beschlussfassung sprechen.
Der Anspruch entfällt, wenn die Ladungsfrist des § 24 IV 2 WEG nicht mehr gewahrt werden kann und auf diese Frist auch nicht ausnahmsweise verzichtet werden kann.*)
2. Verletzt die Hausverwaltung den Anspruch auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes in zu vertretender Weise, kann sich ein Schadensersatzanspruch des Miteigentümers gegen die Hausverwaltung auf Einberufung einer außerordentlichen Eigentümerversammlung auf deren Kosten ergeben.*)
3. Im Wege der einstweiligen Leistungsverfügung kann der Verwalter jedoch nur ausnahmsweise dann verpflichtet werden, eine solche außerordentliche Eigentümerversammlung einzuberufen, wenn die Behandlung eines bestimmten Punktes so dringend ist, dass ein Eigentümer, der bei seinem Einberufungsverlangen ein ordentliches Hauptsacheverfahren abwartet, unverhältnismäßig großen, gar irreparablen Schaden erleidet.
Die besondere Dringlichkeit ergibt sich nicht allein schon daraus, dass die Hausverwaltung die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes für eine geplante Versammlung so knapp vor dieser Versammlung abgelehnt hatte, dass der Miteigentümer die Aufnahme des Tagesordnungspunktes innerhalb der Frist des § 24 IV 2 WEG nicht mehr erzwingen konnte.*)

IMRRS 2011, 1506

AG Halle, Urteil vom 26.10.2010 - 120 C 2063/10
1. Bestanden die der Einladung beigefügten Unterlagen aus den Beschlussentwürfen für die Jahresabrechnung und die Wohngeldvorauszahlungen, so muss der Eigentümer die Beschlussfassungen rechnen.*)
2. Versäumt er dennoch die Anfechtungsfrist, geschah dies nicht ohne Verschulden; Wiedereinsetzung scheidet aus. *)

IMRRS 2011, 1505

OLG München, Urteil vom 04.05.2011 - 7 U 189/11
1. Das Wohnungseigentumsgericht ist gem § 43 Nr. 1 WEG zuständig für Streitigkeiten über die sich aus der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und aus der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ergebenden Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander.
2. Streitigkeiten aus dem Gemeinschaftsverhältnis liegen in der Regel vor, wenn diese die Kosten- und Lastentragung betreffen. Darunter können nach § 16 Abs. 3 WEG auch die durch Beschluss der Wohnungseigentümer umgelegten Kosten des individuellen Gebrauchs von Sondereigentum fallen, wenn sie über die Gemeinschaft abgerechnet werden und nur ein gemeinschaftliches Vertragsverhältnis mit einem Versorgungsunternehmer besteht.
3. Wird eine Abrede über die Stromverteilung und Umlage der Kosten nicht auf einer Wohnungseigentümerversammlung beschlossen, sondern anlässlich einer Zusammenkunft der Strombezieher, lässt die Beteiligung weiterer über den Kreis der Teileigentümer hinaus gehenden Personen an der Stromverteilung auch im Verhältnis der Teileigentümer untereinander den Zusammenhang mit dem Gemeinschaftsverhältnis entfallen.

IMRRS 2011, 1466

BGH, Beschluss vom 28.04.2011 - V ZR 182/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 1456

OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.11.2001 - 12 U 180/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 1448

OLG Köln, Beschluss vom 28.04.2011 - 16 W 13/11
Gegen eine erstmals vom Berufungsgericht zu Lasten des Verwalters getroffene Kostenentscheidung ist die sofortige Beschwerde nicht statthaft.

IMRRS 2011, 1442

AG Biedenkopf, Urteil vom 21.02.2011 - 50 C 332/10
1. Wird ein Verwalter auf mehr als fünf Jahre bestellt, so ist der Beschluss insoweit teilnichtig, als er die Höchstbestellungsdauer übersteigt.
2. Denn im Zweifel ist davon auszugehen, dass der Verwalter zumindest für den gesetzlichen Maximalzeitraum gewählt werden sollte.
3. Nicht jeder Fehler des Verwalters berechtigt zu dessen Abberufung.

IMRRS 2011, 1440

BGH, Urteil vom 08.04.2011 - V ZR 210/10
Der nachträgliche Einbau einer Videoanlage im gemeinschaftlichen Klingeltableau kann gemäß § 22 Abs. 1 WEG verlangt werden, wenn die Kamera nur durch Betätigung der Klingel aktiviert wird, eine Bildübertragung allein in die Wohnung erfolgt, bei der geklingelt wurde, die Bildübertragung nach spätestens einer Minute unterbrochen wird und die Anlage nicht das dauerhafte Aufzeichnen von Bildern ermöglicht. Die theoretische Möglichkeit einer manipulativen Veränderung der Anlage rechtfertigt nicht die Annahme einer über das Maß des § 14 Nr. 1 WEG hinausgehenden Beeinträchtigung. Ein Nachteil liegt erst vor, wenn eine Manipulation aufgrund der konkreten Umstände hinreichend wahrscheinlich ist.*)
IMRRS 2011, 1435

BGH, Urteil vom 01.04.2011 - V ZR 162/10
Bei der Änderung eines Umlageschlüssels nach § 16 Abs. 3 WEG steht den Wohnungseigentümern ein weiter Gestaltungsspielraum zu.*)

IMRRS 2011, 1391

OLG Oldenburg, Beschluss vom 05.01.2011 - 12 W 296/10
Eine Zustimmung der Inhaber einer dinglichen Rechtsposition zur Aufteilung eines Grundstücks in Wohnungseigentum ist unnötig , weil seine dingliche Rechtsstellung durch die Änderung nicht nachteilig berührt wird.

IMRRS 2011, 1377

AG Bremen, Urteil vom 18.02.2011 - 29 C 62/10
1. Zum Umfang der zulässigen Nutzung des im Gemeinschaftseigentum stehenden Spitzbodens durch den Sondereigentümer der darunter liegenden Wohnung.*)
2. Zu den Voraussetzungen für die Geltendmachung von Abwehr-, Rückbau- und Nutzungsansprüchen durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.*)

IMRRS 2011, 1352

LG München I, Urteil vom 09.05.2011 - 1 S 22360/10
1. Eine Korrektur der zwar rechtzeitig im Sinne des § 44 Abs. 1 Satz 2 WEG eingereichten, aber in einzelnen Punkten unvollständigen oder fehlerhaften Eigentümerliste ist grundsätzlich auch noch nach dem Zeitpunkt gemäß § 44 Abs. 1 Saz 2 WEG möglich.*)
2. So ist insbesondere die Nachbenennung einer Miteigentümerin, die ihren Miteigentumsanteil gemeinschaftlich mit dem Ehemann hält, aber in der rechtzeitig vorgelegten Eigentümerliste fehlt, noch in der Berufungsinstanz zulässig.*)

IMRRS 2011, 1351

LG München I, Urteil vom 11.02.2011 - 25 O 12665/10
Grundsätzlich sind ehrenkränkende Äußerungen in gerichtlichen oder sonst rechtlich geordneten Verfahren, die der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dienen, privilegiert und können regelmäßig nicht mit gesonderten Ehrenschutzklagen angegriffen werden, es sei denn die Äußerungen weisen keinen Bezug zum Ausgangsrechtsstreit auf,liegen auf der Hand oder sind falsch oder stellen eine unzulässige Schmähung dar. Dies hat seinen Grund darin, dass das Ausgangsverfahren nicht durch eine Beschneidung der Äußerungsfreiheit der daran Beteiligten beeinträchtigt werden soll.

IMRRS 2011, 1338

BGH, Beschluss vom 01.04.2011 - V ZR 96/10
Angebote von mehreren Verwaltern müssen im Grundsatz vor der Beschlussfassung der Wohnungseigentümer über die Bestellung eines neuen Verwalters, nicht aber vor der Wiederbestellung des amtierenden Verwalters eingeholt werden.*)
IMRRS 2011, 1337

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.05.2011 - 3 Wx 70/11
1. Ist als Inhalt des Sondereigentums vereinbart, dass ein Wohnungseigentümer zur Veräußerung seines Wohnungseigentums der Zustimmung anderer Wohnungseigentümer oder eines Dritten (hier: des WEG-Verwalters) bedarf, so stellt dies keine Verfügungsbeschränkung als Ausnahme von § 137 Satz 1 BGB dar (so aber OLG Hamm NJW-RR 2010, 1524 f.), sondern eine Beschränkung des Rechtsinhalts des Wohnungseigentums.*)
2. Ist der schuldrechtliche Vertrag bereits geschlossen worden, so ist die alsdann erklärte Zustimmung endgültig wirksam und nicht mehr widerruflich, sobald sie von dem im Zeitpunkt der Erklärung Zustimmungsberechtigten gegenüber den Vertragsparteien oder dem mit dem Vollzug beauftragten Notar erklärt worden ist; ob die Berechtigung des Zustimmenden noch im Zeitpunkt der Stellung des Umschreibungsantrages vorliegt oder bereits entfallen ist (hier: mit Blick auf das Ende der Verwalterbestellung), ist nicht von Belang.*)
3. Liegen die Voraussetzungen des § 78 Abs. 2 Satz 1 GBO vor, so ist die Rechtsbeschwerde gleichwohl nicht zuzulassen, wenn dieses Rechtsmittel (hier wegen fehlender Beschwerdeberechtigung) nicht in zulässiger Weise eingelegt werden kann.*)

IMRRS 2011, 1292

AG Moers, Urteil vom 28.01.2011 - 564 C 41/09
Das Verlangen eines Vollmachtsnachweises in Form einer schriftlichen Vollmachturkunde gegenüber dem Vertreter eines Wohnungseigentümers in der Wohnungseigentümerversammlung, kann enen Pflichtverstoß des Verwalters darstellen, der dessen Abberufung aus wichtigem Grund rechtfertigt, wenn der Vertreter bereits wiederholt als solcher aufgetreten ist, ohne dass ein entsprechender Nachweis verlangt wurde.*)

IMRRS 2011, 1291

LG Köln, Urteil vom 13.01.2011 - 29 S 90/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 1287

AG Bernau, Urteil vom 30.11.2010 - 34 C 32/09
1. Nach Insolvenzeröffnung fällig werdende Hausgeldforderungen sind Masseverbindlichkeiten, die grundsätzlich im Wege der Leistungsklage gegen den Insolvenzverwalter verfolgt werden können.
2. Empfängt die Wohnungseigentümergemeinschaft die Einnahmen aus der Vermietung des Sondereigentums des Insolvenzschuldners, besteht ein Kondiktionsrecht des Insolvenzverwalters nur ausnahmsweise. Der Insolvenzverwalter kann Direktzahlungen des Mieters gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft anfechten, wenn es sich um Leistungen des Insolvenzschuldners handelt.

IMRRS 2011, 1285

LG Köln, Urteil vom 17.02.2011 - 29 S 143/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 1261

BGH, Beschluss vom 31.03.2011 - V ZB 236/10
Das Interesse an der Entlastung oder Nichtentlastung des Verwalters bestimmt sich nach den möglichen Ansprüchen gegen diesen und nach dem Wert, den die mit der Entlastung verbundene Bekräftigung der vertrauensvollen Zusammenarbeit der Wohnungseigentümer mit der Verwaltung der Gemeinschaft hat. Deren Wert ist, wenn besondere Anhaltspunkte für einen höheren Wert fehlen, regelmäßig mit 1.000 Euro anzusetzen.*)

IMRRS 2011, 1243

LG Hamburg, Beschluss vom 03.09.2010 - 318 T 54/10
Fechten mehrere Eigentümer die Jahresabrechnung an, wird bei der Berechnung des Streitwerts nach der Hamburger Formel der höhste Einzelwert zu Grunde gelegt.
