Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
6451 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2011, 0232
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 30.04.1999 - 2Z BR 153/98
1. Die Verpflichtung zur Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums ergibt sich für jeden einzelnen Erwerber (Wohnungseigentümer) aus dem mit dem Bauträger geschlossenen Erwerbsvertrag. Die Abnahme kann aber durch Vereinbarung oder durch bestandskräftigen Beschluss der Wohnungseigentümer zu einer Angelegenheit der gemeinschaftlichen Verwaltung gemacht werden. In diesem Falle kann sich ein Wohnungseigentümer, der das gemeinschaftliche Eigentum abgenommen hat, den Kosten nicht entziehen, die durch einen vom Bauträger gegen andere Wohnungseigentümer geführten Prozess verursacht worden sind, der die Verpflichtung zur Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums zum Gegensand hat. Dies sind dann Kosten der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Offen bleibt, ob ein Eigentümerbeschluss mit diesem Inhalt auf rechtzeitige Anfechtung hin für ungültig zu erklären ist.
2. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Eigentümerbeschluss des Inhalts für ungültig zu erklären ist, dass ein zweifelhafter Anspruch einzelner Wohnungseigentümer (hier gegen den Bauträger) notfalls gerichtlich geltend gemacht werden soll.
3. Die Wohnungseigentümer können dem Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats mit Stimmenmehrheit eine angemessene Auslagenpauschale zubilligen.
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IMRRS 2011, 0230
Wohnungseigentum
AG Karlsruhe-Durlach, Urteil vom 30.12.2009 - 4 C 21/09
In Abweichung zum Grundsatz des § 23 I WEG können Wohnungseigentümer vereinaren, auch über gemeinsame Angelegenheiten örtlich und zeitlich getrennte Teilversammlungen durchzuführen, weil sie gem. § 10 II 2 WEG befugt sind, vom Gesetz abweichende Vereinbarungen zu treffen, soweit sich nicht aus dem Gesetz etwas ausdrücklich anderes ergibt.
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IMRRS 2011, 0229
Wohnungseigentum
AG Charlottenburg, Urteil vom 07.04.2010 - 72 C 7/10
Auch für die Bestellung und Abberufung des Verwalters gilt die Bestimmung der Gemeinschaftsordnung, wonach sich das Stimmrecht nach Einheiten richtet.
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IMRRS 2011, 0228
Wohnungseigentum
AG Schöneberg, Urteil vom 14.04.2010 - 77 C 133/09
Die Wohnungseigentümer haben einen Anspruch darauf in die Belege und Aufzeichnungen Einsicht zu nehmen Zug um Zug gegen Erstattung der entstehenden Kopiekosten.
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IMRRS 2011, 0227
Wohnungseigentum
LG München I, Urteil vom 02.09.2010 - 36 S 19072/09
1. Nach § 138 Abs. 1 BGB sind Schiedsvereinbarungen nichtig, wenn sie eine übermäßige Einschränkung des Rechtsschutzes zum Gegenstand haben.
2. Eine Schiedsvereinbarung für wohnungseigentumsrechtliche Beschlussmängelstreitigkeiten ist nichtig, sofern einer Partei der notwendige Rechtsschutz entzogen wird.
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IMRRS 2011, 0226
Wohnungseigentum
LG Köln, Beschluss vom 12.04.2010 - 29 T 72/09
1. Es steht im Ermessen der Gemeinschaft, ob und welche Maßnahmen sie zur Mängelbeseitigung ergreift. Dieses Ermessen ist unter Beachtung der wirtschafltichen Leistungsfähigkeit auszuüben.
2. Die ordnungsgemäße Verwaltung kann im Einzelfall erfordern, daß aus wirtschaftlichen Gründen keine Maßnahmen zur Mangelbeseitigung durchgeführ werden.
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IMRRS 2011, 0225
Wohnungseigentum
LG Dortmund, Beschluss vom 17.03.2010 - 17 T 159/09
Für den Streitwert einer Entscheidung, in der die Genehmigung der Jahresabrechnung angefochten wird, ist entscheidend, ob der Kläger die Ungültigkeit des gesamten Beschlusses betreibt oder einzelne Kostenpositionen angreift.
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IMRRS 2011, 0224
Wohnungseigentum
LG Stuttgart, Urteil vom 25.03.2010 - 2 S 43/09
Es ist eine Frage der Zumutbarkeit im Einzelfall, ob und inwieweit die Mehrheit den einzelnen Wohnungseigentümer durch Beschluss zur tätigen Mithilfe verpflichten kann. Hierzu bedarf es keiner gesondert geregelten Beschlusskompetenz.*)
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IMRRS 2011, 0223
Wohnungseigentum
KG, Beschluss vom 15.07.2010 - 1 W 312/10
Die Auflassung eines Bruchteils eines Wohnungseigentums an einen Minderjährigen unterfällt § 1822 Nr.10 BGB.*)
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IMRRS 2011, 0222
Wohnungseigentum
LG Lüneburg, Beschluss vom 13.01.2010 - 5 S 87/09
Eine Beschlussfassung der Wohnungseigentümer über ein Vorgehen der Gemeinschaft gegen einen "Wildwuchs" von Parabolantennen in der Wohnanlage ist jedenfalls dann nicht nichtig, wenn der gefasste und unangefochten gebliebene Beschluss Näheres dazu regelt, an welchen Orten und unter welchen Bedingungen ein Anbringen/Aufstellen&Beibehalten von Parabolantennen weiterhin statthaft ist.
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IMRRS 2011, 0221
Wohnungseigentum
OLG München, Beschluss vom 13.01.2011 - 32 Wx 32/10
1. Messgeräten, deren Eichgültigkeit abgelaufen ist, kommt die Vermutung der Richtigkeit nicht zu (Anschluss an BGH, Urteil vom 17.11.2010 - VIII ZR 112/10, IMR 2011, 46). In einem Schadensersatzanspruch gegen den Verwalter wegen falscher Kostenverteilung muss gleichwohl der Geschädigte als Anspruchsteller die Unrichtigkeit der Abrechnung beweisen. Inwieweit sich der als Schädiger in Anspruch genommene Abrechner seinerseits auf die Ablesewerte ungeeichter Zähler berufen kann, bleibt offen.*)
2. Ein Wohnungseigentumsverwalter, der in der Eigentümerversammlung ohne ausreichende Überprüfung unrichtige Tatsachenbehauptungen aufstellt, haftet auf Schadensersatz, wenn aufgrund der unrichtigen Darstellung ein für die Eigentümer nachteiliger Beschluss gefasst wird.*)
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IMRRS 2011, 0218
Wohnungseigentum
LG München I, Beschluss vom 29.09.2010 - 36 S 13256/10
Zur Problematik der Berücksichtigung von Sonderbelastungen in der Jahresabrechnung.
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IMRRS 2011, 0217
Wohnungseigentum
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 09.11.2009 - 5 W 204/09
1. Beantragt ein einzelner Wohnungseigentümer gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG in zulässiger Weise, dass das Gericht dem Verwalter die Aufstellung der Jahresabrechnungen aufgibt, so sind an diesem Verfahren gemäß § 43 Abs. 4 Nr. 2 WEG die übrigen Wohnungseigentümer - als materiell Beteiligte - formell zu beteiligen, also zum Verfahren hinzuzuziehen. Die Notwendigkeit der Beteiligung folgt auch aus § 45 Abs. 2 Satz 2 WEG, wonach die gerichtliche Entscheidung für alle Beteiligten bindend ist sowie aus dem Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 GG und dem Gebot der Sachaufklärung nach § 12 FGG.
2. Fehlt es an einer ordnungsgemäßen Beteiligung der übrigen Wohnungseigentümer, so begründet der hierin liegende Verfahrensmangel keinen von Amts wegen zu beachtenden und grundsätzlich ohne weiteres zur Aufhebung und Zurückverweisung führenden absoluten Beschwerdegrund gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 FGG i. V. m. § 547 Nr. 4 ZPO.
3. Der Verwalter ist zwar gemäß § 27 Abs. 2 Nr. 3 WEG berechtigt, im Namen aller Wohnungseigentümer und mit Wirkung für und gegen sie Zustellungen entgegenzunehmen, soweit sie an alle Wohnungseigentümer in dieser Eigenschaft gerichtet sind. Wegen der nahe liegenden Gefahr unzureichender Weiterleitung von Informationen gilt dies jedoch nicht in Fällen der Interessenkollision, wenn der Verwalter vom Ausgang des Verfahrens selbst in irgendeiner Weise unmittelbar betroffen oder - wie hier - gar als Gegner der Wohnungseigentümer an dem Verfahren beteiligt ist.
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IMRRS 2011, 0211
Wohnungseigentum
OLG München, Urteil vom 12.01.2011 - 20 U 2913/10
Die Vermietung eines Stellplatzes durch einen Bruchteilseigentümer stellt eine Verwaltungsmaßnahme der WEG dar, wenn diese Fruchtziehung gemäß einer dem Gesetz entsprechenden vertraglichen Vereinbarung der Bruchteilseigner den Teilhabern der Bruchteilsgemeinschaft gemeinsam zusteht und daher ausschließlich eine Angelegenheit bzw. ein Geschäft der Gemeinschaft ist. Die Mieteinnahmen sind, gekürzt um den Anteil des vermietenden Eigentümers, an die Eigentümergemeinschaft nach den Regeln der GoA herauszugeben.
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IMRRS 2011, 0209
Wohnungseigentum
OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.10.2010 - 20 W 354/10
Die Eintragung einer von einer Wohnungseigentümergemeinschaft beantragten Zwangssicherungshypothek im Grundbuch bedarf keiner bedingten Antragstellung dahingehend, dass die Hypothek in Höhe der betroffenen Forderungen dadurch aufschiebend bedingt werde, dass ein eventuelles Vorrecht nach § 10 Abs. 1 Ziffer 2 ZVG entfalle. Eine entsprechende Antragstellung kann nicht im Wege der Zwischenverfügung verlangt werden.*)
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IMRRS 2011, 0186
Insolvenzrecht
BGH, Urteil vom 21.10.2010 - IX ZR 220/09
Den Insolvenzverwalter trifft keine insolvenzspezifische Pflicht, Masseunzulänglichkeit zu dem Zweck rechtzeitig anzuzeigen, dass nachfolgende Wohngeldansprüche einer Wohnungseigentümergemeinschaft als Neumasseschuld bevorzugt zu befriedigen sind.*)
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IMRRS 2011, 0171
Wohnungseigentum
OLG Koblenz, Beschluss vom 30.08.2010 - 1 W 54/10
1. Eine Partei (auch der Nebenintervenient) kann in der Regel allein mit dem Ziel der Herabsetzung des Streitwerts Beschwerde einlegen. Eine Ausnahme gilt, wenn mit der erstrebten Neufestsetzung der Einzelstreitwerte zugleich eine Verbesserung der im Rahmen der Kostengrundentscheidung auferlegten Kostenquote erreicht werden soll.*)
2. Bei der Streitwertbemessung in Wohnungseigentumssachen ist dem Gericht im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (§ 49a GKG) eine Interessenabwägung nach seinem pflichtgemäßen Ermessen übertragen. Das Beschwerdegericht hat die Entscheidung des Prozessgerichts in vollem Umfang nachzuprüfen und gegebenenfalls zu ändern. Im Verfahren der weiteren Beschwerde beschränkt sich die Nachprüfung hingegen regelmäßig darauf, ob das Beschwerdegericht das ihm zustehende Ermessen überhaupt ausgeübt, die gesetzlichen Grenzen eingehalten und alle wesentlichen Gesichtspunkte in einer dem Zweck der Ermächtigungsgrundlage Rechnung tragenden Weise einbezogen hat.*)
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IMRRS 2011, 0165
Insolvenzrecht
AG Chemnitz, Urteil vom 01.06.2010 - 15 C 932/09
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 0163
Wohnungseigentum
LG Chemnitz, Urteil vom 17.12.2010 - 6 S 261/10
1. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist berechtigt, bei bestehenden Hausgeldschulden eines Miteigentümers neben der Kaltmiete auch die Nebenkostenvorauszahlungen bei dessen Mietern als Drittschuldner abzupfänden.
2. Die Mieter können im Rahmen einer Drittschuldnerklage der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen diese gerade kein entgegenstehendes Interesse an der Pfändung einwenden, da deren Vermieter die Nebenkosten offensichtlich nicht zweckentsprechend an die Wohnungseigentümergemeinschaft weiterleitet.
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IMRRS 2011, 0111
Wohnungseigentum
AG Heidelberg, Urteil vom 09.04.2009 - 45 C 73/08
Die Privatautonomie von Wohnungseigentümern ist durch die Möglichkeit, sich der Vertretung durch den Verwalter und den von diesem beauftragten Prozessbevollmächtigten zu entziehen, hinreichend gewahrt. Diese Eigentümer tragen die nach ihrem Verzicht auf die Vertretung durch den Verwalter entstandenen Kosten des Verwalters bzw. des vom Verwalter beauftragten Rechtsanwalts nicht. Es liegt in der Natur des zwischen den Wohnungseigentümern bestehenden und freiwillig eingegangenen gesetzlichen Schuldverhältnisses mit der Möglichkeit von Mehrheitsentscheidungen, dass damit auch Nachteile prozessualer und finanzieller Natur verbunden sind.*)
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IMRRS 2011, 0110
Wohnungseigentum
LG München I, Urteil vom 18.08.2010 - 1 S 1874/10
Die bloß rechnerische Berücksichtigung einer Ausgabenposition bei der Erstellung der Jahreseinzelabrechnung reicht nicht aus. Vielmehr muss die Darstellung der Position - wie auch der ganzen Abrechnung - in einer Art und Weise erfolgen, dass sie für einen Eigentümer auch ohne Zuziehung eines Buchprüfers oder Sachverständigen verständlich ist. Fehlt es daran, ist die Abrechnung - unabhängig davon, dass sie im Ergebnis rechnerisch richtig sein mag - allein schon deswegen insgesamt für ungültig zu erklären.
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IMRRS 2011, 0109
Wohnungseigentum
LG München I, Urteil vom 14.12.2009 - 1 S 9716/09
1. Der WEG wird im Verhältnis zu den Wohnungseigentümern eine Pflichtverletzung des Verwalters nicht gemäß § 278 BGB zugerechnet.
2. Dem Sondereigentümer steht auch kein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch in entsprechender Anwendung von § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB zu, wenn die Schäden unstreitig auf einen Konstruktionsmangel am Gemeinschaftseigentum zurückgehen, an dem die Hausverwaltung und ihre Organe kein Verschulden trifft.
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IMRRS 2011, 0108
Wohnungseigentum
LG München I, Beschluss vom 19.10.2009 - 1 S 14383/09
Sowohl die Kostenentscheidung als auch die Streitwertfestsetzung des Gerichtes der ersten Instanz können im Rahmen eines Beschlusses nach § 522 II ZPO korrigiert werden. *)
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IMRRS 2011, 0095
Wohnungseigentum
LG München I, Urteil vom 08.11.2010 - 1 S 10608/10
1. Der Beschluss einer Versorgungssperre ist zulässig nur nach vorheriger Abmahnung und bei einem gravierenden Leistungsrückstand, wovon regelmäßig auszugehen ist, wenn der Wohngeldrückstand sechs Monatsraten übersteigt. Dabei muss die Abmahnung lediglich dem Vollzug der Sperre vorausgehen, nicht schon einer nur vorbereitenden Beschlussfassung.*)
2. Die Versorgungssperre kann auch dann die Stromzufuhr erfassen, wenn der betroffene Miteigentümer zwar den Strom direkt von dem Stromversorgungsunternehmen bezieht und dieses auch ihm gegenüber direkt abrechnet, die Stromleitung, die zu der Sondereigentumseinheit des Miteigentümers führt, jedoch im Gemeinschaftseigentum steht.*)
3. Gebäudebestandteile stehen gemäß § 5 Abs. 1 WEG nur dann im Sondereigentum, wenn sie sowohl in einem funktionalen als auch in einem räumlichen Zusammenhang mit der Sondereigentumseinheit gemäß § 3 Abs. 1 WEG stehen und wenn ihre Veränderung, Beseitigung oder Entfernung allenfalls zu einer noch hinzunehmenden Beeinträchtigung führen würde.*)
4. Demnach steht eine Stromleitung, die von einem gemeinschaftlichen Zählerraum im Keller des gemeinschaftlichen Anwesens durch das Gebäude in eine Sondereigentumseinheit führt, auch dann nicht im Sondereigentum, wenn sie ausschließlich der Stromversorgung dieser Sondereigentumseinheit dient.*)
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IMRRS 2011, 0094
Wohnungseigentum
LG München I, Urteil vom 20.12.2010 - 1 S 8436/10
1. Die Anfechtungsklage gegen einen Beschluss einer Untergemeinschaft, die nach der Gemeinschaftsordnung eigene Eigentümerversammlungen abhalten darf und die grundsätzlich mit eigenen Beschlusskompetenzen ausgestattet ist, ist nur gegen die übrigen Eigentümer der betreffenden Untergemeinschaft zu richten.*)
2. Bestimmt die Gemeinschaftsordnung, dass sowohl die Gesamtgemeinschaft als auch die Untergemeinschaften Jahresabrechnungen aufstellen sollen, besteht eine Beschlusskompetenz der Untergemeinschaft zur Genehmigung der Jahresabrechnung nur, soweit durch diese Abrechnung gemeinschaftsbezogene Zu- und Abflüsse auf die Miteigentümer der Untergemeinschaft verteilt werden, die zuvor durch die Abrechnung der Gesamtgemeinschaft der Untergemeinschaft wirksam zugewiesen wurden.*)
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IMRRS 2011, 0093
Wohnungseigentum
LG München I, Beschluss vom 20.09.2010 - 36 S 12740/10 WEG
1. Für den Fall einer gesetzlichen Öffnungsklausel ist bei Nichterreichen des Quorums von ¾ aller Wohnungseigentümer ein gleichwohl gefasster Beschluss nur anfechtbar und nicht nichtig.
2. Dies muss auch für den Fall einer vereinbarten Öffnungsklausel gelten.
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IMRRS 2011, 0082
Wohnungseigentum
LG Karlsruhe, Beschluss vom 26.10.2010 - 11 S 200/09
1. Gemäß § 14 Nr. 1 WEG ist jeder Sondereigentümer verpflichtet, nur in solcher Weise von seinem Sondereigentum Gebrauch zu machen, dass dadurch keinem der anderen Wohnungseigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst. Die Einhaltung der Pflichten gilt auch bei der Nutzungsüberlassung an Dritte, § 14 Nr. 2 WEG.
2. Die Zulässigkeit einer bestimmten Nutzung richtet sich nach den vereinbarten Zweckbestimmungen der Wohnungseigentümergemeinschaft. Sieht die Teilungserklärung der Wohnungseigentümergemeinschaft die uneingeschränkte Nutzung als "Gewerbe" in den Räumlichkeiten des Erdgeschosses vor, so umfasst dies auch die Nutzung der Räume als Spielothek. Ob es dabei zu unzumutbaren Beeinträchtigungen kommt, muss anhand einer typisierenden, verallgemeinernden Betrachtungsweise beurteilt werden.
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IMRRS 2011, 0081
Wohnungseigentum
LG Karlsruhe, Beschluss vom 20.09.2010 - 11 S 200/09
1. Gemäß § 14 Nr. 1 WEG ist jeder Sondereigentümer verpflichtet, nur in solcher Weise von seinem Sondereigentum Gebrauch zu machen, dass dadurch keinem der anderen Wohnungseigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst. Die Einhaltung der Pflichten gilt auch bei der Nutzungsüberlassung an Dritte, § 14 Nr. 2 WEG.
2. Die Zulässigkeit einer bestimmten Nutzung richtet sich nach den vereinbarten Zweckbestimmungen der Wohnungseigentümergemeinschaft. Sieht die Teilungserklärung der Wohnungseigentümergemeinschaft die uneingeschränkte Nutzung als „Gewerbe" in den Räumlichkeiten des Erdgeschosses vor, so umfasst dies auch die Nutzung der Räume als Spielothek. Ob es dabei zu unzumutbaren Beeinträchtigungen kommt, muss anhand einer typisierenden, verallgemeinernden Betrachtungsweise beurteilt werden.
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IMRRS 2011, 0074
Wohnungseigentum
BGH, Urteil vom 12.11.2010 - V ZR 78/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2011, 0017
Wohnungseigentum
AG Hannover, Urteil vom 26.10.2010 - 483 C 3145/10
Zu den Modernisierungsmaßnahmen gehören solche, die den Gebrauchswert des Gebäudes nachhaltig erhöhen, die allgemeinen die Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder die nachhaltige Einwirkung von Energie oder Wasser bewirken. Unter der hier in Betracht kommenden Gebrauchswerterhöhung sind solche bauliche Maßnahmen zu verstehen, die die Nutzung des Objekts bequemer, sicherer, gesünder, angenehmer oder weniger arbeitsaufwendig machen. Hinsichtlich von Balkonen ist mittlerweile allgemein anerkannt, dass es sich um eine solche Gebrauchswerterhöhung handelt, da nicht zuletzt das Wohnen in einer Wohnung mit Balkon in der Regel als angenehmer empfunden wird als das Wohnen in einer Wohnung ohne Balkon.
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IMRRS 2011, 0014
Wohnungseigentum
AG Fürth, Urteil vom 10.02.2010 - 390 C 2690/09
Der zum Aufstellen einer Satellitenantenne berechtigte ausländische Mitbürger muss wegen des räumlichen Bestimmungsrechtes der Gemeinschaft einen Genehmigungsantrag bei der WEG stellen. Das ästhetische Interesse der übrigen Miteigentümer und das Informationsinteresse des Antragstellers sind gegeneinander abzuwägen.
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IMRRS 2011, 0013
Wohnungseigentum
AG Freiburg, Urteil vom 22.10.2009 - 56 C 2193/09
1. Gemäß § 14 Nr. 1 WEG ist jeder Sondereigentümer verpflichtet, nur in solcher Weise von seinem Sondereigentum Gebrauch zu machen, dass dadurch keinem der anderen Wohnungseigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst. Die Einhaltung der Pflichten gilt auch bei der Nutzungsüberlassung an Dritte, § 14 Nr. 2 WEG.
2. Die Zulässigkeit einer bestimmten Nutzung richtet sich nach den vereinbarten Zweckbestimmungen der Wohnungseigentümergemeinschaft. Sieht die Teilungserklärung der Wohnungseigentümergemeinschaft die uneingeschränkte Nutzung als „Gewerbe" in den Räumlichkeiten des Erdgeschosses vor, so umfasst dies auch die Nutzung der Räume als Spielothek. Ob es dabei zu unzumutbaren Beeinträchtigungen kommt, muss anhand einer typisierenden, verallgemeinernden Betrachtungsweise beurteilt werden.
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IMRRS 2011, 0008
Wohnungseigentum
AG Hamburg, Urteil vom 07.04.2010 - 102A C 12/09
1. Durch Beschlussfassung der Wohnungseigentümergemeinschaft können nur solche Angelegenheiten geordnet werden, über die nach dem WEG oder nach einer Vereinbarung die Wohnungseigentümer durch Beschluss entscheiden dürfen, anderenfalls bedarf es einer Vereinbarung. Ein trotz absoluter Beschlussunzuständigkeit gefasster Beschluss ist nichtig.
2. Beschlüsse müssen inhaltlich von ausreichender Bestimmtheit und Klarheit sein. Beschlüsse sind - insbesondere wegen ihrer Wirkung gegen Rechtsnachfolger - aus sich heraus, objektiv und normativ - auszulegen. Umstände außerhalb des protokollierten Beschlusses dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind, z.B. weil sie sich aus dem übrigen Versammlungsprotokoll ergeben.
3. Das Fehlen wesentlicher Bestandteile der Jahresgesamtabrechnung führt jedoch nicht zu einer Unwirksamkeit des Genehmigungsbeschlusses. Der einzelne Wohnungseigentümer hat allerdings einen Anspruch auf Ergänzung der Jahresabrechnung
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Online seit 2010
IMRRS 2010, 3561
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 11.11.2010 - V ZR 68/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 3553
Wohnungseigentum
LG München I, Urteil vom 05.08.2010 - 36 S 19282/09
Eine Klausel in einem Verwaltervertrag, wonach der Verwalter ohne Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft auf deren Kosten Reparatur- und Wartungsaufträge bis zu einer Höhe von 10.000 DM vergeben kann, verstößt gegen § 307 BGB.
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IMRRS 2010, 3532
Wohnungseigentum
AG München, Urteil vom 23.09.2010 - 483 C 487/10
1. Eine teleologische Reduktion von § 16 Abs. 6 Satz 1 2. Halbs. WEG bei nachteiligen baulichen Veränderungen findet nicht statt.
2. Die Kostenbefreiung des § 16 Abs. 6 2. Halbs. WEG greift auch im Falle der unterbliebenen Zustimmung zu einer nachteiligen baulichen Veränderung, ohne dass es der vorherigen Anfechtung der Baumaßnahme als solcher bedürfte.
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IMRRS 2010, 3459
Wohnungseigentum
LG München I, Urteil vom 10.06.2010 - 36 S 3150/10
1. Die Abgrenzung zwischen Vorbereitungsbeschlüssen und anspruchsbegründenden Beschlüssen darf nicht offen bleiben.
2. Sofern anspruchsbegründende Beschlüsse in Konkurrenz zu bereits rechtshängigen Ansprüchen treten und ein Verfahren unterlaufen, sind sie ordnungswidrig.
IMRRS 2010, 3458
Wohnungseigentum
AG Emden, Urteil vom 24.06.2010 - 5 C 675/08
1. Ein Sachvortrag, der nach Ablauf der Begründungsfrist für die Anfechtungsklage in den Prozess eingeführt wird, bleibt unberücksichtigt.
2. Bei notwendiger Streitgenossenschaft auf Beklagtenseite kann kein Versäumnisurteil gegen einen den Kläger unterstützenden Beklagten ergehen.
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IMRRS 2010, 3455
Wohnungseigentum
LG Karlsruhe, Beschluss vom 16.06.2010 - 11 S 182/09
Eine Herabsetzung der Vertragsstrafe kommt nicht in Frage, wenn sich ein Hartz IV-Bezieher und Wohnungseigentümer zu einer Vertragsstrafe verpflichtet.
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IMRRS 2010, 3406
Bauträger
KG, Urteil vom 13.08.2010 - 6 U 85/09
1. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist rechtsfähig, soweit sie bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnimmt.*)
2. Bei fehlerhafter Bezeichnung der Partei ist grundsätzlich das Rechtssubjekt als Partei anzusehen, das nach dem objektiven Sinn betroffen werden soll.*)
3. Wenn der Bauträger seine Verpflichtung zur Beseitigung von in einer Liste aufgeführten Mängeln anerkannt hat, ist er für die Erfüllung dieser Verpflichtung beweisbelastet.*)
4. Der Bauträger kann auch dann nicht mit Restkaufansprüchen gegen einzelne Wohnungseigentümer aufrechnen, wenn ihn die Wohnungseigentümergemeinschaft auf die Zahlung eines Vorschusses zur Mängelbeseitigung an den Verwalter in Anspruch nimmt.*)
IMRRS 2010, 3404
Öffentliches Baurecht
OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.07.2010 - 8 A 10623/10
1. Zur Untersagung einer baurechtswidrigen Prostitutionstätigkeit.*)
2. Die an den Eigentümer der Wohnung adressierte Nutzungsuntersagung beinhaltet zum einen das Unterlassungsgebot, die untersagte Nutzung nicht fortzuführen oder durch Dritte fortführen zu lassen, zum anderen das Handlungsgebot, die ihm zivilrechtlich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu ergreifen, um die aktuelle baurechtswidrige Nutzung zu beenden.*)
3. Die Nutzungsuntersagung wird nicht bereits dann ohne weiteres unverhältnismäßig, wenn die beanstandete baurechtswidrige Nutzung (vorübergehend) eingestellt wird.*)
4. Die Inanspruchnahme des Wohnungseigentümers anstelle oder neben dem unmittelbar Nutzungsberechtigten kann geeignetes Mittel sein, um die baurechtswidrige Nutzung dauerhaft zu unterbinden.*)
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IMRRS 2010, 3396
Wohnungseigentum
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.07.2010 - 11 Wx 115/08
Die Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten für Teile des Gemeinschaftseigentums, insbesondere solche, die sich im räumlichen Bereich des Sondereigentums oder innerhalb der Räume des Sondereigentums befinden oder diese abgrenzen, und damit überwiegend allein dem Zugriff des jeweiligen Sondereigentümers unterliegen, können auf diese Wohnungseigentümer durch Vereinbarung übertragen werden.
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IMRRS 2010, 3394
Wohnungseigentum
OLG Koblenz, Beschluss vom 18.10.2010 - 5 U 934/10
Nur die Gesamtgemeinschaft der Wohnungseigentümer ist rechtsfähig, nicht jedoch Untergemeinschaften der Sondereigentümer von Sonderobjekten. Eine gegen die Untergemeinschaft erhobene Klage ist mangels Parteifähigkeit unzulässig.
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IMRRS 2010, 3392
Wohnungseigentum
OLG Stuttgart, Beschluss vom 04.11.2010 - 8 W 83/10
1. Auch zur Sicherung von titulierten Hausgeldforderungen, für die ein Vorrecht gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG in Betracht kommt, kann eine unbedingte Zwangshypothek eingetragen werden.*)
2. Der Eintragung einer bedingten Zwangshypothek zur Sicherung von titulierten Hausgeldforderungen, für die ein Vorrecht gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG in Betracht kommt, steht der grundbuchrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz entgegen.*)
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IMRRS 2010, 3346
Wohnungseigentum
AG Brühl, Urteil vom 26.04.2010 - 23 C 587/08
1. Werden lediglich 12,34% des Wärmeverbrauchs durch die elektronischen Erfassungsgeräte bei einer Einrohrheizung abgebildet und sind die Kosten zu 70% nach Verbrauch umzulegen, so muss nach einem nicht verbrauchabhängigen Maßstab, d. h. der Wohnfläche oder dem umbauten Raum der beheizten Räume, abgerechnet werden.
2. Die Festlegung des Abrechnungsmaßstabes im Rahmen der Vorgaben der Heizkostenverordnung liegt im Ermessen der Wohnungseigentümer.
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IMRRS 2010, 3319
Wohnungseigentum
LG Saarbrücken, Urteil vom 27.10.2010 - 5 S 7/10
Die Missachtung einer Regelung der Gemeinschaftsordnung, wonach zur Gültigkeit eines Wohnungseigentümerbeschlusses die Eintragung des Beschlusses in ein Beschlussbuch erforderlich ist, führt grundsätzlich nicht zur Nichtigkeit, sondern lediglich zur Anfechtbarkeit des nicht in das Beschlussbuch eingetragenen Wohnungseigentümerbeschlusses.*)
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IMRRS 2010, 3316
Wohnungseigentum
OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.04.2010 - 20 W 78/08
Die Errichtung einer aus Pflanzsteinen samt Bepflanzung mit Thujen bestehenden Mauer zwischen zwei Sondernutzungsflächen stellt eine bauliche Veränderung nach §§ 22 Abs. 1 Satz 1, 14 Nr. 1 WEG dar.*)
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IMRRS 2010, 3302
Wohnungseigentum
VG Düsseldorf, Urteil vom 20.08.2010 - 25 K 3682/10
1. Nach § 61 Abs. 1 BauO-NW haben die Bauaufsichtsbehörden bei der Nutzung baulicher Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.*)
2. Nach § 18 Abs. 4 Satz 1 GarVO dürfen in Mittel- und Großgaragen brennbare Stoffe außerhalb von Kraftfahrzeugen nicht aufbewahrt werden.*)
3. Der WEG-Verwalter hat ein eigenes, selbständiges Recht, die zur Beseitigung der Störung der öffentlichen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen zu treffen, und kann aufgrund dieser Handlungsbefugnis auch als Störer in Anspruch genommen werden.*)
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IMRRS 2010, 3298
Prozessuales
OLG Hamburg, Beschluss vom 17.06.2010 - 9 W 34/10
Auch im Rahmen des § 49a Abs. 1 Satz 1 GKG wird die sog. Hamburger Formel angewendet, wonach sich das Interesse bei der Anfechtung des Beschlusses über die Jahresabrechnung i.d.R. aus dem Eigeninteresse des Klägers zuzüglich eines Bruchteils von des - abzüglich des Einzelinteresses des Klägers - verbleibenden Gesamtinteresses berechnet. Bei formalen Mängeln ist eine weitere Reduzierung um 50 % vorzunehmen.
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IMRRS 2010, 3236
Wohnungseigentum
LG Karlsruhe, Beschluss vom 28.05.2010 - 11 T 213/10
Das Einzelinteresse des Klägers (§ 49a I 2 GKG) bei der Anfechtung der Verwalterbestellung bemisst sich nach dem zweifachen Betrag des auf ihn entfallenden Anteils an der (Rest-)Verwaltervergütung (Abgrenzung zu OLG München, NJW-RR 2009, 1615 und OLG Celle, NJW 2010, 1154).
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