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Sachgebiet: Wohnungseigentum

6451 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2009

IMRRS 2009, 0207
WohnungseigentumWohnungseigentum
Hausgeldansprüche in der Zwangsverwaltung

AG Duisburg, Urteil vom 29.07.2008 - 76a C 24/08

1. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann die Zahlung laufender Hausgelder nach § 155 Abs. 1 ZVG nicht verlangen, weil Hausgelder dem Begriff der vorweg zu bestreitenden "Ausgaben der Zwangsverwaltung" nicht unterfallen.

2. Nur wenn Überschüsse aus der Zwangsverwaltung vorhanden sind, sind Hausgelder ohne weiteres Verfahren zu leisten.

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IMRRS 2009, 0206
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beseitigung von vorhandenen Wasserschäden

LG Düsseldorf, Urteil vom 02.04.2008 - 5 O 608/03

1. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann wegen Mängeln am Gemeinschafts- und Sondereigentum Klage erheben, wenn eine entsprechende Absprache der Eigentümer vorliegt.

2. Es besteht dann ein Anspruch auf Reparatur der Regenrinne sowie auf Beseitigung der vorhandenen Wasserschäden, wenn durch mangelhafte Anschlüsse von Regenrinnen an eine Hauswand des Nachbargebäudes Wasser in eine Dachgeschoßwohnung eindringt.

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IMRRS 2009, 0198
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Aufstellen von Gefrierschrank im "Waschraum"?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.11.2008 - 20 W 259/07

Die Wohnungseigentümer können mehrheitlich eine Gebrauchsregelung nach § 15 Abs. 2 WEG beschließen, wonach die Aufstellung eines Gefrierschranks in einem Kellerraum, der zum Gemeinschaftseigentum gehört und im Aufteilungsplan als "Waschraum" bezeichnet wird, an Stelle einer Waschmaschine oder eines Wäschetrockners zulässig ist.*)

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IMRRS 2009, 0196
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Gutgläubiger Erwerb eines Sondernutzungsrechts

OLG Hamm, Beschluss vom 21.10.2008 - 15 Wx 140/08

1. Sondernutzungsrechte können durch Zuweisungserklärung des teilenden Alleineigentümers nur dann wirksam begründet werden, wenn zuvor die negative Komponente des Sondernutzungsrechts durch Bezugnahme auf eine dem Bestimmtheitsgrundsatz entsprechende Regelung der Teilungserklärung und Eintragung im Grundbuch zum Inhalt des Sondereigentums bestimmt worden ist.*)

2. An die Eintragung eines Sondernutzungsrechts im Grundbuch kann sich bei Veräußerung des Wohnungseigentums ein gutgläubiger Erwerb anknüpfen.*)

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IMRRS 2009, 0185
WohnungseigentumWohnungseigentum
Grenzen der Auslegung dinglich nichtiger Regelungen

OLG Köln, Beschluss vom 08.04.2008 - 16 Wx 289/07

1. Bei Altverfahren ist auf die Rechtslage im Zeitpunkt des Beschlusses abzustellen.

2. Eine Umdeutung kommt nur soweit in Betracht, soweit eine nichtige dingliche Regelung existiert; eine weitergehende Kostentragungsregelung scheidet aus.

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IMRRS 2009, 0183
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Klage gegen übrige Wohnungseigentümer: Beklagte?

LG Düsseldorf, Urteil vom 05.09.2008 - 16 S 13/08

1. Wortlaut, Systematik und gesetzgeberische Intention belegen, dass die Bezeichnung der übrigen Miteigentümer als Beklagte der Anfechtungsklage nicht "Wohnungseigentümergemeinschaft" lauten kann, da hiermit der Verband bezeichnet ist.

2. Bei objektiv unrichtiger oder auch mehrdeutiger Bezeichnung ist grundsätzlich diejenige Person als Partei anzusprechen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen werden soll. Bei der Auslegung der Parteibezeichnung sind nicht nur die im Rubrum der Klageschrift enthaltenen Angaben, sondern auch der gesamte Inhalt der Klageschrift einschließlich etwaiger Anlagen zu berücksichtigen.

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IMRRS 2009, 0180
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ansprüche gegen WEG für Ausgleich eines Minus von Mietpool

LG Essen, Urteil vom 06.03.2008 - 10 S 396/07

Dem Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft und eines hierauf bezogenen Mietpools steht gegenüber den Eigentümern ein Aufwendungsersatzanspruch zu, wenn wegen mangelnder Deckung das Konto des Mietpools ins Minus geraten ist, für welches er gegenüber der kontoführenden Bank als Kontoinhaber haften muss. Im Rahmen des Aufwendungsersatzanspruchs sind nicht nur aus eigenen Mitteln bestrittene Aufwendungen ersatzfähig, sondern auch solche Aufwendungen aus der Eingehung von Verbindlichkeiten.

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IMRRS 2009, 0179
WohnungseigentumWohnungseigentum
Sofortiges Anerkenntnis durch Wohnungseigentümer?

LG Köln, Beschluss vom 03.06.2008 - 29 T 49/08

Ein Wohnungseigentümer gibt dann Veranlassung zur Klage, wenn er mit Wohngeldzahlungen und Zahlungen auf beschlossene Umlagen im Verzug ist, für welche ein Fälligkeitsdatum bestimmt war.

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IMRRS 2009, 0178
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Rubrumsberichtigung nach Ablauf der Anfechtungsfrist?

LG Düsseldorf, Urteil vom 01.09.2008 - 25 S 5/08

1. Bei objektiv unrichtiger oder auch mehrdeutiger Bezeichnung ist grundsätzlich diejenige Person als Partei anzusprechen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen werden soll. Einer Fehlbezeichnung ist durch Berichtigung des Rubrums Rechnung zu tragen.

2. Bei einer Beschlussanfechtung kommt als Beklagte die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nicht in Betracht, da es nicht um die in § 10 Nr. 6 WEG genannten Pflichten und Rechte geht. Nur in den Fällen, in denen als materielle Anspruchsgegner sowohl die Wohnungseigentümer als auch die Eigentümergemeinschaft als Verband in Betracht kommen (wie z.B. bei der Geltendmachung eines Schadensersatz- bzw. Aufopferungsanspruchs) scheidet eine Auslegung der Parteibezeichnung und damit eine Rubrumsberichtigung aus

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IMRRS 2009, 0176
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Abberufung des Verwalters wegen Nichtumsetzung von Vergleich

OLG Köln, Beschluss vom 22.08.2008 - 16 Wx 228/07

1. Der antragstellende Wohnungseigentümer, der die Abberufung des Verwalters erreichen möchte, hat zunächst zu versuchen, einen Beschluss der Eigentümerversammlung über die von ihm angestrebte Verwaltungsmaßnahme herbeizuführen.

2. Ein Rechtsschutzbedürfnis für ein gerichtliches Abberufungsverlangen kann dann bejaht werden, wenn dem Wohnungseigentümer die vorherige Anrufung der Versammlung nicht zugemutet werden kann, weil in Anbetracht der Mehrheitsverhältnisse ein Mehrheitsbeschluss nicht zu erwarten ist.

3. Eine gravierende Pflichtverletzung des Verwalters kann vorliegen, wenn er sich nicht bemüht, einen von ihm abgeschlossenen gerichtlichen Vergleich umzusetzen, um die Grundlagen für eine ordnungsgemäße Jahresabrechnung zu schaffen.

4. Die Kosten eines Verfahrens nach § 43 WEG dürfen nur auf die Wohnungseigentümer umgelegt werden, die sie nach § 47 WEG bzw. nach der im Vergleichswege getroffenen Kostenregelung zu tragen haben.

5. Alle aus den Mitteln der Gemeinschaft verauslagten Kosten müssen in der Jahresabrechnung ausgewiesen werden, so dass auch ungerechtfertigte Ausgaben in die Jahresabrechnung einzustellen sind.

6. Die Eigentümergemeinschaft hat die notwendigen Entscheidungen über das "Ob" und das "Wie" von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen grundsätzlich selbst treffen. Es ist aber in engen Grenzen zulässig, auch im Wege des Beschlusses weitere Befugnisse sowohl auf den Verwalter als auch den Verwaltungsbeirat zu übertragen, wenn dadurch der mit der gesetzlichen Regelung (§§ 20 Abs. 1, 21 Abs. 1 WEG a. F.) intendierte Schutzzweck nicht ausgehöhlt wird.

7. Die Niederschrift über die Eigentümerversammlung ist eine Urkunde im Sinne der §§ 415 ff ZPO. Ihr kommt nach den zu § 286 ZPO entwickelten Grundsätzen die Vermutung der Richtigkeit zu, so dass die Beweislast denjenigen trifft, der die Unrichtigkeit behauptet.

8. Im Rechtsbeschwerdeverfahren ist die Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung maßgeblich (hier: für Antrag auf Abänderung der Teilungserklärung).

9. Ein Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung – Abänderung der Regelung über die Stimmerverteilung nach § 10 Abs. 2 S. 3 WEG – ergibt sich auch nicht bei der Gefahr der Stimmenmajorisierung.

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IMRRS 2009, 0175
WohnungseigentumWohnungseigentum
Vermeidung der „Tiergefahr“ durch eine Gebrauchsregelung

OLG Köln, Beschluss vom 28.07.2008 - 16 Wx 116/08

Zum Ausschluss der "Tiergefahr" können die Wohnungseigentümer über einen ordnungsgemäßen Gebrauch im Sinne von § 15 Abs. 3 WEG a.F. beschließen. Zulässig und erforderlich ist die Regelung, dass Hunde nur in Begleitung und angeleint im Garten sich aufhalten dürfen und der Garten als Gemeinschaftsfläche vor einer etwaigen Verunreinigung zu schützen ist. Dies ist nur dann gewährleistet, wenn die Nutzung der Gartenfläche als Hundetoilette untersagt und der Hundehalter verpflichtet wird, dennoch abgesonderten Hundekot umgehend selbst zu beseitigen.

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IMRRS 2009, 0174
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zuständigkeitsstreit nach neuem Recht

KG, Beschluss vom 11.12.2008 - 2 AR 55/08

1. Nach § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO bewirkt der Verweisungsbeschluss im Grundsatz bindend die Unzuständigkeit des verweisenden Gerichtes und die Zuständigkeit des Gerichtes, an das verwiesen wird. Die Bindungswirkung entfällt ausnahmsweise, wenn die Verweisung auf Willkür beruht. Willkür ist nicht anzunehmen, soweit die Frage der Zuständigkeit unzutreffend beantwortet wurde. Die Grenze zwischen der fehlerhaften, gleichwohl aber bindenden Entscheidung und der willkürlichen Entscheidung ist allerdings dann überschritten, wenn das verweisende Gericht die maßgebliche Zuständigkeitsregel zwar in den Entscheidungsgründen erörtert, dabei aber zu einem völlig unvertretbaren Ergebnis gelangt.

2. § 43 WEG ist weit auszulegen. Deshalb unterfallen Streitigkeiten schon dann dem § 43 WEG, wenn sich die Wohnungseigentümergemeinschaft, auf die die Streitigkeit bezogen ist, "im Werden" befindet.

3. Auch wenn die Klägerin als GbR bezeichnet wird, liegt keine Willkür vor. Denn es ist vertretbar, darin eine durch Rubrumsberichtigung korrigierbare Fehlbezeichnung zu sehen, wenn davon ausgegangen wird, die GbR sei in der Wohnungseigentümergemeinschaft aufgegangen.

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IMRRS 2009, 0153
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Prostitution durch Callgirls in großer Anlage zulässig?

OLG Köln, Beschluss vom 25.08.2008 - 16 Wx 117/08

Zur ausnahmsweisen Zulässigkeit der Ausübung der Prostitution in einer großen Wohnungseigentumsanlage mit 70 Einzimmerwohnungen ohne Kinder und konkrete Beeinträchtigungen.

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IMRRS 2009, 0152
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verbot von kurzfristigem Parken auf Gemeinschaftseigentum?

OLG Köln, Beschluss vom 13.10.2008 - 16 Wx 85/08

Die Wohnungseigentümer können mehrheitlich über die Vermietung von im Gemeinschaftseigentum stehenden Flächen oder Räumen beschließen. Die Regelung des Zeitraumes steht im Ermessen der Wohnungseigentümer. Der Ermessenspielraum der Wohnungseigentümer wird aber überschritten, wenn sie beschließen, dass ein Wohnungseigentümer sein Fahrzeug nicht kurzfristig auf nicht vermieteten Flächen anhalten oder abstellen darf.

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IMRRS 2009, 0122
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Vorliegen von Notgeschäftsführung?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.09.2008 - 20 W 347/05

1. Eine Notgeschäftsführung nach § 21 Abs. 2 WEG liegt nicht vor, wenn die Gefahrenlage nicht so dringlich ist, dass ein verständiger Wohnungseigentümer nicht zuvor den vorhandenen Verwalter bzw. wenn der Umfang der Maßnahme dessen Befugnisse überschreitet, die übrigen Wohnungseigentümer einschalten könnte.*)

2. Einem Wohnungseigentümer, der entgegen dem eindeutigen, erkennbaren Willen der Eigentümergemeinschaft ein Beweissicherungsverfahren beantragt, steht kein Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag zu.*)

3. Ein verschuldensunabhängiger Schadensersatzanspruch nach § 14 Nr. 4 Hs. 2 WEG ist nicht gegeben, wenn der Schaden des Wohnungseigentümers keine Folge von Instandsetzungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum ist, sondern Folge einer Verzögerung oder Unterlassung der Mangelbeseitigung durch die Gemeinschaft. Letzteres führt nur bei Verschulden zu einem Schadensersatzanspruch.*)

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IMRRS 2009, 0113
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anbau selbst errichtet: Sondereigentum daran?

OLG Celle, Beschluss vom 28.05.2008 - 4 W 33/08

1. Errichtet ein Wohnungseigentümer Räumlichkeiten (hier: Anbau), die zu Wohnzwecken genutzt werden können, führt dies ohne anderweitige Vereinbarung nicht dazu, dass er an diesen Räumen Sondereigentum erwirbt, selbst wenn die Räumlichkeiten von ihm vollständig finanziert worden sind.*)

2. Die unentgeltliche Gestattung der Nutzung eines im Sondereigentum stehenden Raumes (hier: Flur) ist als Leihe zu qualifizieren.*)

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IMRRS 2009, 0072
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Erlös aus Zwangsverwaltung für Hausgeld anderer Einheit?

BGH, Beschluss vom 20.11.2008 - V ZB 81/08

1. Das Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung findet auch auf Zwangsverwaltungsverfahren, die am 30. Juni 2007 anhängig waren, weiterhin in seiner an diesem Tage geltenden Fassung Anwendung.*)

2. Dass mehrere Zwangsverwaltungsverfahren, die dieselbe Eigentumswohnungsanlage betreffen, gemeinsam betrieben werden, führt nicht dazu, dass der Erlös aus der Verwaltung einzelner Einheiten von dem Zwangsverwalter dazu verwendet werden könnte, das auf andere Einheiten entfallende Hausgeld zu bezahlen.*)

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IMRRS 2009, 0061
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Treuepflicht: Kein Einwand der Verjährung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.12.2008 - 3 Wx 158/08

Die für die rechtlichen Verhältnisse innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft geltende gesteigerte Treuepflicht kann es im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung gebieten, gegenüber Ansprüchen einzelner Wohnungseigentümer (hier: Erstattung aufgrund nichtiger Eigentümerbeschlüsse aufgewendeter Instandsetzungskosten) den Einwand der Verjährung nicht geltend zu machen.*)

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IMRRS 2009, 0060
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Antragsrücknahme: Privilegierende Kostenregelung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2008 - 3 Wx 254/08

Nimmt die Wohnungseigentümergemeinschaft in einem auf Zahlung von Wohngeld gerichteten Verfahren wegen der unsicherer gewordenen Basis ihrer Forderung (Ungültigerklärung von Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen in einem Parallelverfahren) ihren Antrag "zur Vermeidung weiterer Kosten" zurück, so rechtfertigt dies eine sie gegenüber sonstigen Antragsrücknahmen privilegierende Kostenregelung nicht.*)

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IMRRS 2009, 0059
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Sonderumlage: Darf Verwalter sie gerichtlich durchsetzen?

AG Augsburg, Urteil vom 05.11.2008 - 30 C 2903/08

1. Der Verwalter ist nicht automatisch ermächtigt, Forderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft gerichtlich durchzusetzen. Er bedarf hierzu vielmehr einer Ermächtigung durch Beschluss oder Vereinbarung.

2. Ist der Verwalter durch die Teilungserklärung zur gerichtlichen Geltendmachung von Wohngeld gegenüber säumigen Wohnungseigentümern ermächtigt, erstreckt sich diese Ermächtigung nicht auch auf die gerichtliche Geltendmachung einer Sonderumlage.

3. Beauftragt der Verwalter gleichwohl einen Rechtsanwalt Klage einzureichen, ist diese Klage wegen fehlender Prozessführungsbefugnis unzulässig.

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IMRRS 2009, 0046
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ausnahme vom Blockstimmrecht gemäß Gemeinschaftsordnung

AG München, Urteil vom 30.10.2008 - 481 C 1025/08

1. Alle Sondereigentümer einer Mehrhausanlage sind stimmberechtigt, wenn es um eine Veränderung des Erscheinungsbildes eines die Anlage prägenden Hauses geht, auch wenn die Teilungserklärung grundsätzlich eine Abstimmung nach einzelnen Gebäude einer Mehrhausanlage vorsieht.

2. Das Blockstimmrecht bei einer Mehrhausanlage ist auch ausgeschlossen, wenn es um die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen eines Miteigentümers gegen die WEG geht.

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IMRRS 2009, 0030
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Einwendungen gegen Höhe der geleisteten Vorauszahlungen

LG Köln, Beschluss vom 13.05.2008 - 29 T 294/07

Die Beschlussfassung über die Jahresabrechung (Gesamt- und Einzelabrechnung) erfasst auch die Höhe der Vorauszahlungen, so dass nach bestandskräftiger Beschlussfassung gegen die Höhe der geleisteten Zahlungen keine Einwendungen mehr möglich sind. Einwendungen, die die Höhe der geleisteten Vorauszahlungen betreffen, müssen daher im Verfahren der Anfechtung der Jahresabrechnung geltend gemacht werden.

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IMRRS 2009, 0027
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eintragung einer Zwangshypothek wegen Ansprüchen der WEG

LG Düsseldorf, Beschluss vom 16.07.2008 - 19 T 113/08

Zur Frage der Eintragung einer Zwangshypothek wegen Ansprüchen einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen Miteigentümer bei Forderungen, die ein Vorrecht nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG genießen.*)

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IMRRS 2009, 0007
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ladung zur Versammlung: Bezeichnung der Tagesordnungspunkte

AG Düsseldorf, Beschluss vom 07.07.2008 - 291 II 98/07

Beschlüsse einer Wohnungseigentümerversammlung sind für ungültig zu erklären, wenn die Versammlung mit einem Ladungsmangel behaftet ist. Das ist der Fall, wenn der Gegenstand der Beschlussfassung in der Einladung zur Wohnungseigentümerversammlung nicht hinreichend bezeichnet ist (hier: Beschluss über Reparaturen und Neuanschaffungen). Der einzelne Wohnungseigentümer muss sich anhand der Tagesordnung über die wesentlichen rechtlichen und tatsächlichen Folgen und Konsequenzen einer vorgesehenen Maßnahme klar werden können.*)

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Online seit 2008

IMRRS 2008, 2435
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Angrenzerbenachrichtigung und Belehrung

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.01.2008 - 3 S 2016/07

Der mit der materiellen Präklusion nach § 55 Abs. 2 Satz 2 LBO einhergehende Verlust des materiellen Abwehrrechts erfordert auch im Hinblick auf Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG die exakte Einhaltung der zur materiellen Präklusion führenden Verfahrensvorgaben. Hieran fehlt es, wenn die der Angrenzerbenachrichtigung beigefügte Belehrung für den Beginn der Einwendungsfrist entgegen § 55 Abs. 2 Satz 1 LBO auf den "Zugang" der Angrenzerbenachrichtigung abstellt.*)

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IMRRS 2008, 2281
WohnungseigentumWohnungseigentum
Abfallgebühr als personenbezogene Gebühr

AG Dortmund, Beschluss vom 26.06.2008 - 275 K 10/03

1. Die Abfallgebühr ist eine personenbezogene Gebühr und keine grundstücksbezogene. Damit scheidet nach dem KAG NRW eine bevorrechtigte Berücksichtigung in der Rangklasse 3 des § 10 ZVG aus.*)

2. Die grundstücksbezogenen Grundbesitzabgaben in Bezug auf Wohnungseigentumsgemeinschaften lasten auf den einzelnen Wohnungen nicht als bevorrechtigte, dingliche Gesamtlast. Sie können in der Rangklasse 3 des § 10 ZVG nur anteilig, entsprechend dem Miteigentumsanteil geltend gemacht werden.*)

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IMRRS 2008, 2179
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Bestimmung des Beschwerdegerichts

OLG München, Beschluss vom 08.12.2008 - 32 Wx 156/08

Entscheidet das Amtsgericht in einem Verfahren, das vor dem 02.07.2007 anhängig geworden ist einheitlich auch über einen Erweiterungsantrag, der nach dem 01.07.2007 eingegangen ist, nach den Vorschriften des FGG, so bestimmt sich die Zuständigkeit des Beschwerdegerichts nach dem FGG. § 72 Abs. 2 GVG n.F. ist in solchen Fällen nicht anzuwenden.*)

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IMRRS 2008, 2176
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Gesamtschuldnerische Haftung im Abgabenrecht?

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.09.2008 - 2 S 1500/06

1. Die Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft (BGH, Beschluss vom 2.6.2005 - V ZB 32/05 - NJW 2005, 2061) hindert die Geltung einer im kommunalen Abgabenrecht statuierten gesamtschuldnerischen Haftung der einzelnen Wohnungseigentümer für Grundbesitzabgaben nicht (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 11.11.2005 - 10 B 65/05 - NJW 2006, 791).*)

2. Die gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Wohnungseigentümer liegt darin begründet, dass sie mit Blick auf die Gebührenschuld eine rechtliche Zweckgemeinschaft bilden und deshalb die gebotene grundstücksbezogene Leistung einer öffentlichen Einrichtung (hier: Abfallentsorgung) regelmäßig willentlich gemeinsam in Anspruch nehmen.*)

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IMRRS 2008, 2022
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Gegen wen hat Verwalter Vergütungsanspruch?

OLG Hamburg, Beschluss vom 14.07.2008 - 2 Wx 31/02

Vertragliche Vergütungsansprüche des Verwalters richten sich gegen den Verband der Wohnungseigentümer als alleinigem Vertragspartner des Verwalters.

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IMRRS 2008, 2019
WohnungseigentumWohnungseigentum
Haftung der Eigentümer für Altschulden?

LG Konstanz, Urteil vom 07.12.2007 - 3 O 159/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2008, 2018
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Keine Haftung der Eigentümer für Altschulden

OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.10.2008 - 9 U 5/08

Ist eine Forderung gegen die teilrechtsfähige Wohnungseigentümergemeinschaft vor dem 01.07.2007 begründet und fällig geworden, hat es bei dem von der Rechtsprechung herausgearbeiteten Grundsatz zu verbleiben, dass der einzelne Wohnungseigentümer mangels besonderen Verpflichtungstatbestandes für die Schulden der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht unmittelbar einzustehen hat.

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IMRRS 2008, 1950
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Notarrecht - Beglaubigungskosten für WEG-Beschluss über Verwalterbestellung?

BGH, Beschluss vom 23.10.2008 - V ZB 89/08

1. Der Geschäftswert für die Beglaubigung der Unterschriften unter einen Beschluss über die Bestellung eines Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist nach § 30 Abs. 2 KostO zu bestimmen.*)

2. Bei der Ermessensentscheidung, ob von dem Regelwert abzuweichen ist, sind die Umstände des Einzelfalls, darunter insbesondere die wirtschaftliche Bedeutung des Geschäfts für die Beteiligten, zu berücksichtigten.*)

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IMRRS 2008, 1941
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Einbau eines Treppenlifts

OLG München, Beschluss vom 22.02.2008 - 34 Wx 66/07

1. Der Einbau eines Treppenlifts ist eine bauliche Veränderung, der grundsätzlich alle Wohgnungseigentümer zustimmen müssen, die über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus in ihren rechten beeinträchtigt werden.

2. Besteht die Wohnanlage aus zwei Gebäuden und wird nur in eines der Gebäude ein Treppenlift eingebaut, so sind auch nur die Eigentümer dieses Gebäudes stimmberechtigt.




IMRRS 2008, 1937
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Klage gegen „Gemeinschaft“ nicht zwingend gegen den Verband!

LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 30.09.2008 - 14 T 8340/08

Wird in einer Klage im Rubrum der Verband als Beklagter genannt, ist in der Klagebegründung jedoch von "den Beklagten" die Rede, so kann eine solche Klage auch gegen die einzelnen Wohnungseigentümer gerichtet sein, wenn allein eine Klage gegen die übrigen Wohnungseigentümer materiell-rechtlich zielführend wäre.

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IMRRS 2008, 1904
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wer vergibt große Reparaturaufträge?

LG München I, Beschluss vom 28.06.2007 - 1 T 2063/07

1. Vor einer Beschlussfassung über eine aufwändigere Sanierungs- oder Renovierungsmaßnahme bedarf es regelmäßig der Einholung verschiedener Alternativ- oder Konkurrenzangebote.

2. Bei größeren Sanierungs- bzw. Renovierungsmaßnahmen hat die Gemeinschaft selbst auf der Grundlage verschiedener Alternativ- oder Konkurrenzangebote den geeignetsten Unternehmer zu bestimmen.

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IMRRS 2008, 1903
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Finanzamt darf Einheitswert nicht offenbaren!

FG Düsseldorf, Urteil vom 12.11.2008 - 4 K 170/08 AO

1. Die Finanzbehörde darf den einem Wohnungseigentümer bekannt gegebenen Einheitswert dem in das Wohnungseigentum vollstreckenden Gläubiger nicht mitteilen.

2. Die Offenbarung von Verhältnissen, die wie der Einheitswertbescheid in einem Verwaltungsverfahren in Steuersachen bekannt geworden sind, ist nur in den gesetzlich geregelten Ausnahmefällen möglich. Das WEG sieht eine solche Ausnahme nicht vor; insbesondere auch § 18 Abs. 2 Nr. 2 WEG nicht.

3. Eine Mitteilung aufgrund des Gerichtskostengesetzes ist lediglich zur Kostenberechnung zulässig, nicht jedoch zum Nachweis der Voraussetzungen der Zwangsversteigerung.

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IMRRS 2008, 1902
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Auslegung einer Teilungserklärung

OLG Celle, Beschluss vom 21.04.2008 - 4 W 216/07

1. Eine Teilungserklärung ist nach den für eine Grundbucheintragung anzuwendenden Grundsätzen auszulegen und nicht wie eine vertragliche Willenserklärung.

2. Ein Wohnungseigentümer kann von einem anderen Wohnungseigentümer keinen Rückbau verlangen, um einen in Übereinstimmung mit dem geschlossenen Vertrag stehenden Zustand bzw. eine Übereinstimmung mit dem im Grundbuch stehenden Zustand zu erreichen, wenn Abweichungen der Realität vom Aufteilungsplan weder ersichtlich noch vorgetragen sind.

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IMRRS 2008, 1901
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Bauliche Veränderung: Keine Beseitigung ohne Beeinträchtigung

LG Hamburg, Beschluss vom 22.07.2008 - 318 T 228/06

1. Ein Anspruch auf Beseitigung einer neu errichteten Freitreppe besteht nicht, wenn eine nachteilige Auswirkung auf den optischen Gesamteindruck der Anlage durch den Anbau der Freitreppe nicht festgestellt werden kann.

2. Wenn durch den Bau einer Freitreppe somit eine über das hinzunehmende Maß hinausgehende Beeinträchtigung der Wohnungseigentümer nicht vorliegt, bedarf die Maßnahme auch nicht der Zustimmung der Eigentümer.

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IMRRS 2008, 1899
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Voraussetzungen eines Abmahnbeschlusses

LG München I, Urteil vom 22.09.2008 - 1 S 6883/08

1. Eine Anfechtungsklage gemäß § 46 Abs. 1 WEG ist noch „demnächst“ im Sinne des § 167 ZPO zugestellt worden, wenn eine vom Kläger verursachte Verzögerung nur geringfügig ist.*)

2. Ob eine Verzögerung noch geringfügig ist, ist im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände zu entscheiden. Wegen der weitreichenden Konsequenzen, die eine Versäumung der Monatsfrist des § 46 Abs. 1 WEG für den Kläger hätte, ist in diesen Fällen ein nicht zu strenger Maßstab anzulegen. Eine starre Obergrenze von 2 Wochen gibt es hier nicht.*)

3. Ein Abmahnbeschluss zur Vorbereitung eines Entziehungsverfahrens nach § 18 WEG muss das Verhalten, wegen dem abgemahnt wird, hinreichend bestimmt bezeichnen. Darüber hinaus muss das Verhalten generell geeignet sein, um als Grundlage für ein Entziehungsverfahren dienen zu können. Im Übrigen wird im Anfechtungsverfahren der Abmahnbeschluss nur auf seine formelle Richtigkeit überprüft. Nicht geprüft wird, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffend sind.*)

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IMRRS 2008, 1889
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Schwimmbecken als ausschließlich privat genutzte Einrichtung?

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.09.2008 - 13 A 2489/06

Schwimm- und Badebecken in "nicht ausschließlich privat genutzten Einrichtungen" im Sinne von § 37 Abs. 2 IfSG sind nur solche Becken, die von einem größeren und wechselnden Personenkreis genutzt werden; ein Schwimmbecken, das zu einer Wohnanlage gehört und ausschließlich von den Eigentümern und Mietern der einzelnen Wohnungen sowie deren Gästen genutzt wird, wird von der Vorschrift nicht erfasst.*)

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IMRRS 2008, 1886
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Schadensersatz wegen nicht ordnungsgemäßer Verwaltung?

OLG München, Beschluss vom 28.11.2008 - 34 Wx 24/07

1. Verletzen Wohnungseigentümer ihre Pflicht zur Mitwirkung an einer ordnungsmäßigen Verwaltung, können sie dem einzelnen Wohnungseigentümer, der durch die Pflichtverletzung einen Schaden erlitten hat, zum Schadensersatz verpflichtet sein. Die Pflichtverletzung kann darin bestehen, dass erkannte Mängel nicht oder nicht rechtzeitig beseitigt, die zur Mängelbeseitigung erforderlichen Kostenvorschüsse nicht rechtzeitig erbracht oder eine Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung abgelehnt wurde. Voraussetzung ist stets ein Verschulden des in Anspruch genommenen Wohnungseigentümers.*)

2. Bestandskräftige Eigentümerbeschlüsse, die eine Instandsetzung ablehnen, schließen einen Schadensersatzanspruch wegen verzögerter oder unterlassener Instandsetzung nicht grundsätzlich aus.*)

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IMRRS 2008, 1885
WohnungseigentumWohnungseigentum
Sanierung: Auslegung von Eigentümerbeschlüssen

OLG München, Beschluss vom 28.11.2008 - 34 Wx 78/07

1. Wird der Antrag, die übrigen Wohnungseigentümer zur Zustimmung zu einer bestimmten Instandsetzungsmaßnahme zu verpflichten, auch noch nach einem ablehnenden Eigentümerbeschluss aufrechterhalten, bedingt dies keine – im zweiten Rechtszug nur unter den Voraussetzungen des § 533 ZPO zulässige – Antragsänderung.*)

2. Zur Auslegung von Eigentümerbeschlüssen, die Sanierungsmaßnahmen ablehnen.*)

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IMRRS 2008, 1863
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Abstimmung nur über gestellte Anträge!

OLG München, Beschluss vom 18.11.2008 - 32 Wx 132/08

In einer Wohnungseigentümerversammlung kann nur über einen gestellten Antrag abgestimmt werden. Über ein Weniger gegenüber dem gestellten Antrag können die Wohnungseigentümer nur abstimmen, wenn ein dem Weniger entsprechender Antrag gestellt wird. Ein ablehnender Beschluss einer Wohnungseigentümerversammlung ist nicht deshalb anfechtbar, weil die abgelehnte Maßnahme in geringerem Umfang ordnungsmäßiger Verwaltung entsprochen hätte.*)

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IMRRS 2008, 1858
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Unterlassungsanspruch wegen Betriebs einer Massagepraxis

OLG Hamburg, Beschluss vom 09.10.2008 - 2 Wx 76/08

Eine zu vermeidende Beeinträchtigung anderer Wohnungseigentümer durch den Gebrauch einer Wohnung besteht auch darin, dass ein zwar gesetzlich erlaubter, aber mit einem sozialen Unwerturteil breiter Bevölkerungskreise behafteter Betrieb (hier: Massagepraxis zur sexuellen Entspannung) sich negativ auf den Verkehrswert oder den Mietpreis der Eigentumswohnungen auswirkt. Dies stellt einen Nachteil dar, den die übrigen Wohnungseigentümer nicht hinnehmen müssen.*)

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IMRRS 2008, 1822
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Geltendmachung von Mängelgewährleistungsansprüchen durch WEG

OLG Köln, Urteil vom 07.10.2008 - 15 U 54/08

Soll ein Wohnungseigentümer "im Auftrag" und "auf Risiko" der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) Ansprüche betreffend das Gemeinschaftseigentum geltend machen und durchsetzen, so hat die WEG diese Ansprüche an sich gezogen. Der Eigentümer handelt als gewillkürter Prozessstandschafter; selbst wenn er in eigenem Namen vorgehen soll.

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IMRRS 2008, 1820
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zuordnung von Sondereigentum zu anderer Einheit

OLG München, Beschluss vom 30.07.2008 - 34 Wx 49/08

Ein Wohnungseigentümer, dem zwei Wohnungen gehören, kann ohne Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer Räume des einen Sondereigentums dem anderen Sondereigentum zuordnen. Das Erfordernis der Abgeschlossenheit und der etwaige Nachweis gegenüber dem Grundbuchamt sind keine Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Ab- bzw. der Zuschreibung.*)

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IMRRS 2008, 1778
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Unklare bzw. mehrdeutige Beschlüsse sind anfechtbar

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.09.2008 - 3 Wx 272/07

Eigentümerbeschlüsse, die unklar und mehrdeutig sind und deren Inhalt allenfalls im Wege der Auslegung festzustellen wäre (hier: unklares Verhältnis der beschlossenen Sanierungsbeauftragung, Gutachtenerstellung und Klageerhebung), widersprechen dem Grundsatz ordnungsgemäßer Verwaltung und sind auf Anfechtung hin für ungültig zu erklären.*)

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IMRRS 2008, 1768
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zwangsvollstreckungsverfahren: Welches Gericht ist zuständig?

OLG Oldenburg, Beschluss vom 17.10.2008 - 5 AR 41/08

Das nach § 72 Abs. 2 GVG bestimmte Landgericht ist auch für Zwangsvollstreckungsverfahren in Wohnungseigentumssachen zuständig.*)

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IMRRS 2008, 1763
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Geltendmachung von Mängelgewährleistungsansprüchen durch WEG

OLG Koblenz, Urteil vom 29.05.2008 - 6 U 1042/07

1. Eine vollständige Fertigstellung im Sinne des § 7 MaBV ist anzunehmen, wenn das Werk als im wesentlichen vertragsgerecht abgenommen ist oder Abnahmereife besteht, d. h. die Abnahme von dem Besteller nicht verweigert werden kann, weil die noch bestehenden Mängel derart unbedeutend sind, dass ein Interesse des Bestellers an der Beseitigung vor Abnahme nicht schützenswert ist.

2. Durch die Nutzung des Sondereigentums wird nicht zum Ausdruck gebracht, dass damit auch die Leistung hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums als im Wesentlichen vertragsgerecht erbracht anerkannt wird.

3. Die bloße Ingebrauchnahme ohne weitergehende Anhaltspunkte kann nur dann der rechtsgeschäftliche Charakter einer konkludenten Abnahmeerklärung beigemessen werden, wenn das Werk in abnahmefähigem (abnahmereifem) Zustand ist, also eine aus Sicht der Vertragspartner grundsätzlich vollständige Leistung vorliegt, die bei natürlicher Betrachtung als Erfüllung angesehen werden kann.

4. Das Recht, wahlweise Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, braucht zwar nach § 11 Nr. 10b AGB-Gesetz dann nicht vorbehalten zu werden, wenn eine Bauleistung Gegenstand der Gewährleistung ist. Bauträger erbringen jedoch keine „Bauleistungen“ in diesem Sinne.

5. Der Sicherungszweck der Bürgschaft versperrt dem Bürgen solche Einreden des Hauptschuldners, die ihren Grund in dessen Vermögenssituation haben; denn die von ihm übernommene Haftung dient in der Regel dazu, den Gläubiger auch vor diesem Risiko zu schützen.

6. Bürgschaften nach § 7 MaBV decken nach ständiger Rechtsprechung u. a. den Rückgewähranspruch nach einem Rücktritt vom Vertrag bzw. nach Wandlung ab. Entscheidend ist, dass dem Auftraggeber – gleichgültig aus welchem Grund – ein Anspruch auf (teilweise) Rückgewähr seiner Vorauszahlung zusteht, weil der Bauträger seine kauf- oder werkvertragliche Verpflichtung (teilweise) nicht oder schlecht erfüllt hat.

7. Selbstständig geltend machen kann der Erwerber von Wohnungseigentum auch Rechte, die ihrem Inhalt nach auf ordnungsgemäße Herstellung des Gemeinschaftseigentums gerichtet sind und deshalb der Gemeinschaft zugute kommen, einschließlich des Anspruches auf Vorschuss, letzteres allerdings mit der Maßgabe, dass der Vorschuss an die Wohnungseigentümergemeinschaft zu zahlen ist.

8. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung des Gemeinschaftseigentums die Ausübung der auf die ordnungsgemäße Herstellung des Gemeinschaftseigentums gerichteten Rechte der einzelnen Erwerber aus den Verträgen mit dem Veräußerer durch Mehrheitsbeschluss an sich ziehen, insbesondere durch Mehrheitsbeschluss gemäß § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG entscheiden, wegen eines Mangels des Gemeinschaftseigentums Vorschuss zu fordern. Geschieht dies, dann begründet die Wohnungseigentümergemeinschaft damit ihre alleinige Zuständigkeit, mit der Wirkung, dass der einzelne Erwerber insoweit von der Verfolgung seiner Rechte ausgeschlossen ist, § 21 Abs. 1 WEG.

9. Beschließt die Wohnungseigentümergemeinschaft, dem Bauträger eine Frist zur Mängelbeseitigung unter Ablehnungsandrohung zu stellen, so hat sie hierdurch noch nicht auch die weitere Durchsetzung von Erfüllungs- oder Gewährleistungsansprüchen an sich gezogen.

10. Beschließt die Wohnungseigentümergemeinschaft, ein Eigentümer soll in eigenem Namen, aber im Auftrag, auf Kosten und auf das Risiko der Gemeinschaft Zahlung an die Gemeinschaft verlangen, so hat die Gemeinschaft ebenfalls nicht die weitere Durchsetzung von Erfüllungs- oder Gewährleistungsansprüchen an sich gezogen; vielmehr übernimmt sie lediglich das Prozessrisiko (a. A. OLG Köln, Beschluss vom 07.10.2008 - 15 U 54/08).

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IMRRS 2008, 1760
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Auslegung der Gemeinschaftsordnung

OLG München, Beschluss vom 08.09.2008 - 32 Wx 119/08

1. Die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung sind vom Rechtsbeschwerdegericht selbstständig auszulegen. Dabei kommt es nicht auf den Willen des Verfassers an, sondern - wie bei allen Grundbucheintragungen - allein auf den Wortlaut und Sinn, wie sich dieser für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung ergibt.

2. Für den unbefangenen Betrachter ist die Bestimmung einer Gemeinschaftsordnung: "Der Wohnungseigentümer darf die äußere Gestalt des Bauwerks oder seine im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Bestandteile - insbesondere die Farbe der außerhalb des Sondereigentums sichtbaren Anstriche - nicht ändern. …" im Zusammenhang zu lesen, so dass hier ausschließlich die Erhaltung der äußeren Gestalt des Gebäudes geschützt wird.

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