Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
6451 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2008, 1289
Wohnungseigentum
OLG München, Beschluss vom 14.07.2008 - 34 Wx 37/08
Auch wenn bei Bildung von Wohnungseigentum aufgrund eines wegen Verstoßes gegen das Bestimmtheitsgebot fehlerhaften Gründungsakts ausschließlich isolierte Miteigentumsanteile entstanden sind und Sondereigentum an den Räumen der Wohnanlage bisher nicht begründet wurde, können die als Wohnungseigentümer eingetragenen Berechtigten nachträglich den ursprünglich fehlerhaften Gründungsakt ändern und somit erstmals Sondereigentum zur Entstehung bringen.*)
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IMRRS 2008, 1285
Wohnungseigentum
OLG München, Beschluss vom 09.05.2007 - 32 Wx 31/07
1. Die Einräumung eines – faktischen - Sondernutzungsrechts kann jedoch nicht durch Mehrheitsbeschluss, sondern nur durch Vereinbarung geschehen.
2. Es obliegt der Wohnungseigentümergemeinschaft, im Rahmen der ordnungsmäßigen Verwaltung gemäß § 21 Abs. 3 WEG darüber zu beschließen, welche Maßnahmen zu treffen sind, damit der gemeinschaftliche Gebrauch der Gartenflächen möglich ist.
3. Die Duldung des Betretens der Gemeinschaftsfläche ist als ein "Minus" gegenüber dem allgemeinen Zugänglichmachen anzusehen.
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IMRRS 2008, 1279
Wohnungseigentum
OLG München, Beschluss vom 04.12.2007 - 32 Wx 151/07
1. Auch in Angelegenheiten, die nach der Gemeinschaftsordnung der Verwalterzustimmung unterfallen, können die Wohnungseigentümer wirksam Beschluss fassen.
2. Werden aufgrund einer Öffnungsklausel Beschlüsse mit qualifizierter Mehrheit gefasst, so können diese auch konstitutiv Handlungspflichten begründen.
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IMRRS 2008, 1263
Wohnungseigentum
AG Freiburg, Beschluss vom 09.06.2008 - 1 UR II 143/06
1. Die Ersetzung der bisherigen konventionellen Heizung durch ein Blockheizkraftwerk ist eine Maßnahme die über die bloße Instandhaltung und Instandsetzung hinausgeht. Der Einbau eines Blockheizkraftwerks ist auch keine sog. modernisierende Instandsetzung.
2. Die Entscheidung für ein Blockheizkraftwerk stellt auch nicht die technisch bessere und wirtschaftlich vernünftigere Lösung gegenüber der ursprünglich beschlossenen Anschaffung einer neuen Gasheizung mit Brennwerttechnik dar.
3. Die Eigentümer können den Verwaltungsbeirat nicht ermächtigen, den Auftrag zum Einbau eines Blockheizkraftwerkes zu erteilen, wenn zu diesem Zeitpunkt noch nicht absehen ist, in welchem Rahmen sich die Angebote und damit auch die finanziellen Folgen für die Eigentümer bewegen, weil hierdurch in das Verwaltungsrecht der Wohnungseigentümer in rechtwidriger Art und Weise eingegriffen wird.
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IMRRS 2008, 1262
Wohnungseigentum
LG Stuttgart, Beschluss vom 20.06.2008 - 10 T 80/08
1. Scheitert nach Ablauf der Verwalterbestellung die Neuwahl, kann diese Neuwahl von jedem Wohnungseigentümer gemäß § 21 Abs. 4 WEG verlangt und im Rahmen eines Klagverfahrens nach § 43 Nr. 1 WEG auch durch einstweilige Verfügung durchgesetzt werden.
2. Es ist zweifelhaft, ob das Gericht einen Wohnungseigentümers zur Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung entsprechend § 37 BGB ermächtigen kann.
3. Ein Verfügungsgrund kann sich ergeben aus dem Erfordernis, Heizöl zu bestellen und eine Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan zur Schaffung ausreichender Liquidität herbeizuführen.
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IMRRS 2008, 1261
Wohnungseigentum
OLG Naumburg, Beschluss vom 25.06.2007 - 4 W 40/06
Zur Frage der Parteiänderung oder Rubrumsberichtigung bei Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentumsgemeinschaft und mangelnder Identität der verklagten Wohnungseigentümer mit der Wohnungseigentümergemeinschaft.*)
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IMRRS 2008, 1243
Wohnungseigentum
OLG Schleswig, Beschluss vom 27.02.2008 - 2 W 26/08
1. Wenn die Wohnungseigentümer nicht als teilrechtsfähige Wohnungseigentümergemeinschaft auftreten, sind sie "mehrere Personen" im Sinne des VV Nr. 1008 RVG.
2. An der Erteilung des Auftrags durch "mehrere Personen" ändert sich nichts, wenn die übrigen Wohnungseigentümer bei der Mandatserteilung und im Folgenden durch die Verwalterin vertreten werden.
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IMRRS 2008, 1227
Wohnungseigentum
OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.05.2007 - 20 W 493/06
1. In einem Anfechtungsverfahren, betreffend einen Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung, mit dem ein Verwalter bestellt worden ist, erledigt sich die Hauptsache, wenn der Bestellungszeitraum abgelaufen ist. Legt der Anfechtende ein unbeschränktes Rechtsmittel ein, obwohl die Erledigung zwischen den Instanzen eingetreten ist, ist dieses Rechtsmittel als unzulässig zu verwerfen.*)
2. Die Hauptsacheerledigung ist in jeder Verfahrenslage, auch im Rechtsbeschwerdeverfahren, von Amts wegen zu überprüfen.*)
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IMRRS 2008, 1226
Wohnungseigentum
LG Köln, Beschluss vom 30.01.2008 - 29 T 181/07
1. Für eine Beeinträchtigung reicht eine nicht ganz unerhebliche Veränderung des optischen Eindrucks einer Wohnungseigentumsanlage, die über das Maß der §§ 22 Abs. 1 Satz 2, 14 WEG hinausgeht, aus. Durch die Neufassung des Wohnungseigentumsgesetzes hat sich daran nichts geändert.
2. Die Errichtung eines Zaunes bei einem parkähnlichen Gelände ist, auch wenn der Zaun auf der Sondernutzungsfläche des Wohnungseigentümers steht, nur mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer zulässig.
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IMRRS 2008, 1223
Wohnungseigentum
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.06.2008 - 14 Wx 24/07
Wird der Beschluss einer Wohnungseigentümerversammlung angefochten und wird im Antrag als Antragsgegner die "WEG M-Weg 3" genannt, so liegt es ausgesprochen nahe, dass mit dieser Sammelbezeichnung nicht die rechtsfähige WEG selbst, sondern ihre einzelnen Mitglieder - mit Ausnahme des Antragstellers selbst - gemeint sind.
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IMRRS 2008, 1192
Wohnungseigentum
OLG Köln, Beschluss vom 05.05.2008 - 16 Wx 47/08
1. Auch wenn die unmittelbar materielle Beschwer der Rechtsmittelführer geringer als 750,- € ist, kann die erforderliche Beschwer erreicht werden, wenn mit dem Rechtsmittel die Frage der ordnungsgemäßen Verwaltung (hier: ordnungsgemäße Aufstellung eines Wirtschaftsplanes) auch für die Zukunft geklärt werden soll.
2. Ein Wirtschaftsplan entspricht nur ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn er die voraussichtlichen Einnahmen aus der Anlage der Instandhaltungsrücklage enthält.
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IMRRS 2008, 1186
Wohnungseigentum
OLG Köln, Beschluss vom 18.02.2008 - 16 Wx 219/07
1. An dem Verfahren über die Anfechtung eines Beschlusses über die Abwahl des Verwalters ist auch der neue Verwalter zwingend zu beteiligen.
2. Einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung kann die von dem Verwalter an sich selbst gezahlte Vergütung sein, wenn die Zahlung für eine Tätigkeit erfolgte, die tatsächlich nicht stattgefunden hat.
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IMRRS 2008, 1185
Prozessuales
OLG Köln, Beschluss vom 26.05.2008 - 16 Wx 305/07
1. Eine öffentliche Zustellung ist zulässig, wenn die Zustellung in einen Staat erforderlich wäre, mit dem kein Rechtshilfeverkehr besteht oder die Durchführung der Zustellung unangemessen lange Zeit in Anspruch. Eine Zustellungsdauer von bis zu einem Jahr ist dem Kläger/Antragsteller zumutbar.
2. Das Gebot des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) gebietet es bei einer zulässigen öffentlichen Zustellung bei Kenntnis der Anschrift des Beklagten/Antragsgegners im Ausland, ihn per Brief, Fax oder E-Mail zu informieren.
3. Die unzulässig bewilligte öffentliche Zustellung der Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichtes setzt keine Rechtsmittelfristen in Gang.
4. Wird der Wirtschaftsplan bzw. die Jahresabrechnung einem im Ausland wohnenden Wohnungseigentümer nicht zugeleitet, so kann die Nichtzahlung von Wohngeldern unverschuldet sein.
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IMRRS 2008, 1184
Wohnungseigentum
OLG Köln, Beschluss vom 30.04.2008 - 16 Wx 262/07
1. Der Verwalter ist seit dem 01.07.2007 kraft Gesetzes zur Vertretung der Wohnungseigentümer berechtigt ist (§ 27 Abs. 2 Nr. 2 WEG n.F.).
2. Wichtiger Grund, der einer Wiederwahl des Verwalters entgegensteht, ist eine Verurteilung des Verwalters wegen Untreue, wenn diese Straftat von Verwalter verschleiert wurde. Dies gilt auch dann, auch wenn sich die Straftat nicht gegen die den Verwalter wählende Wohnungseigentümergemeinschaft gerichtet hat.
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IMRRS 2008, 1183
Wohnungseigentum
OLG Köln, Beschluss vom 16.04.2008 - 16 Wx 33/08
1. Für eine Beeinträchtigung reicht eine nicht ganz unerhebliche Veränderung des optischen Eindrucks einer Wohnungseigentumsanlage, die über das Maß der §§ 22 Abs. 1 Satz 2, 14 WEG hinausgeht, aus. Durch die Neufassung des Wohnungseigentumsgesetzes hat sich daran nichts geändert.
2. Die Errichtung eines Zaunes bei einem parkähnlichen Gelände ist, auch wenn der Zaun auf der Sondernutzungsfläche des Wohnungseigentümers steht, nur mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer zulässig.
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IMRRS 2008, 1180
Wohnungseigentum
OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.06.2008 - 8 W 239/08
Zur Erstattungsfähigkeit gem. § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO der Erhöhungsgebühr nach § 7 Abs. 1 RVG i. V. m. Nr. 1008 RVG-VV in der Übergangszeit zwischen der Grundsatzentscheidung des 5. Zivilsenats des BGH vom 2. Juni 2005 (NJW 2005, 2061) zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft - beschränkt auf die Teilbereiche des Rechtslebens, bei denen die Wohnungseigentümer im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnehmen - und den Urteilen des 7. Zivilsenats des BGH vom 12. April 2007 (NJW 2007, 1952: Mängel des Gemeinschaftseigentums; NJW 2007, 1957: Bauträgerbürgschaft) zur Befugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft als rechts- und parteifähiger Verband, auch die Rechte der Erwerber wegen Mängeln an der Bausubstanz des Gemeinschaftseigentums geltend zu machen und gerichtlich durchzusetzen.*)
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IMRRS 2008, 1142
Wohnungseigentum
OLG Köln, Beschluss vom 16.11.2007 - 16 Wx 154/07
Erst wenn die Wohn- oder Nutzfläche von dem für die Kostenverteilung maßgeblichen Miteigentumsanteil um mehr als 25 % abweicht, kann - auch nach der WEG-Novelle - eine Änderung des Kostenverteilungsschlüssels verlangt werden.
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IMRRS 2008, 1122
Wohnungseigentum
OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.09.2007 - 20 W 359/07
Bei der Verpflichtung eines (abberufenen) Verwalters, sämtliche die verwaltete Liegenschaft betreffenden Unterlagen herauszugeben, richtet sich die Beschwer des Verwalters nach dem Aufwand an Zeit und Kosten, die die Erfüllung des Herausgabeanspruchs erfordert.*)
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IMRRS 2008, 1120
Prozessuales
OLG Köln, Beschluss vom 29.05.2007 - 16 Wx 83/07
Ist dem Antrag in der Hauptsache, soweit er auf die Feststellung der Erledigung der Hauptsache gerichtet war, voll entsprochen worden, und beschränkt sich die begehrte Abänderung auf die Kostenentscheidung, so ist das Rechtsmittel unzulässig.
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IMRRS 2008, 1114
Wohnungseigentum
LG Köln, Beschluss vom 11.02.2008 - 29 T 205/06
Eine dauerhaft am Balkongeländer angebrachte Lichterkette, die deutlich schon von weitem zu erkennen ist, stellt eine beeinträchtigende bauliche Veränderung dar.
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IMRRS 2008, 1112
Bauträger
LG Kassel, Urteil vom 25.05.2007 - 5 O 2834/05
Bei den Rechten auf Minderung und auf kleinen Schadensersatz handelt es sich um solche Rechte, die ihrer Natur nach gemeinschaftsbezogen sind und ein eigenständiges Vorgehen des einzelnen Wohnungseigentümers nicht zulassen; vielmehr ist für die Geltendmachung und Durchsetzung dieser Rechte von vornherein allein die Wohnungseigentümergemeinschaft zuständig, und nur sie allein kann auch die Voraussetzungen für diese Rechte schaffen sowie die Wahl zwischen ihnen treffen.
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IMRRS 2008, 1111
Bauträger
OLG Frankfurt, Urteil vom 30.05.2008 - 25 U 129/07
Bei den Rechten auf Minderung und auf kleinen Schadensersatz handelt es sich um solche Rechte, die ihrer Natur nach gemeinschaftsbezogen sind und ein eigenständiges Vorgehen des einzelnen Wohnungseigentümers nicht zulassen; vielmehr ist für die Geltendmachung und Durchsetzung dieser Rechte von vornherein allein die Wohnungseigentümergemeinschaft zuständig, und nur sie allein kann auch die Voraussetzungen für diese Rechte schaffen sowie die Wahl zwischen ihnen treffen.
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IMRRS 2008, 1091
Wohnungseigentum
LG Konstanz, Beschluss vom 16.01.2008 - 62 T 160/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2008, 1076
Wohnungseigentum
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.04.2008 - 3 Wx 3/08
1. Der Rechtsnachfolger eines Wohnungseigentümers, der ohne Genehmigung der Gemeinschaft den zu seinem Sondereigentum gehörenden Dachboden zur Wohnung ausgebaut hat, ist nicht verpflichtet, verbliebene Wände und Decken zu beseitigen.*)
2. Ist der Rechtsnachfolger als unmittelbarer Besitzer des Dachbodens in der Lage, die verbliebenen Bauteile zu beseitigen und lässt er dies aber nicht zu, so ist er Zustandsstörer und auf Antrag der Wohnungseigentümergemeinschaft entsprechend zu verpflichten.*)
3. Gegenstand der Duldungspflicht des Zustandsstörers ist die einheitliche Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes und nicht bloß eines solchen, der die Wohnnutzung nicht oder nicht mehr ermöglicht.*)
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IMRRS 2008, 1075
Wohnungseigentum
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.05.2008 - 3 Wx 44/08
Die Beschlussfassung über eine modernisierende Instandsetzung (hier: Ersetzung einer Wohnungseingangstür mit lichter Durchgangsbreite von lediglich 808 mm durch eine moderne Tür mit zu erwartender noch geringerer Durchgangsbreite) entspricht nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn der Eigentümerbeschluss nicht erkennen lässt, welche Mindestdurchgangsbreite toleriert wird.*)
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IMRRS 2008, 1074
Wohnungseigentum
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.04.2008 - 3 Wx 254/07
1. Weist die Teilungserklärung einen im Hof einer Wohnungseigentumsanlage mit einem Glasdach überdeckten „Hofraum“ einem der Miteigentümer als Teileigentum zu, so gilt dies nicht für das Glasdach. Hierbei handelt es sich um einen „konstruktiven“ Teil des Teileigentums, der notwendigerweise Gegenstand des gemeinschaftlichen Eigentums ist und auch durch eine anders lautende Bestimmung in der Teilungserklärung nicht zum Gegenstand des Sondereigentums werden kann.*)
2. Für das Rechtsschutzziel der Gemeinschaft, die Kostentragungspflicht im Hinblick auf die Unterhaltung des Glasdaches auch für die Zukunft festzustellen, ist das Feststellungsverfahren nach § 256 ZPO eröffnet.*)
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IMRRS 2008, 1073
Wohnungseigentum
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.05.2008 - 3 Wx 271/07
1. Beschließen Wohnungseigentümer 1983 mehrheitlich, dass jeder Wohnungseigentümer für die Kosten der Instandsetzung bzw. Erneuerung der im Bereich seiner Sondereigentumseinheit gelegenen Fenster selbst aufzukommen hat und stellt sich diese Beschlussfassung mit Rücksicht auf die Entscheidung des BGH vom 20. September 2000 („Jahrhundertentscheidung“) als nichtig heraus, nachdem bereits mehrere Wohnungseigentümer auf ihre Kosten ihre Fenster saniert haben, so entspricht es ordnungsgemäßer Verwaltung, diesen – bei der Höhe nach nicht mehr nachweisbaren Kosten, rechtlicher Unsicherheit hinsichtlich des Verjährungsbeginns und auszuschließender Verwirkung – ihren Mindestaufwand (hier: jeweils geschätzte 1.000,- Euro) zu erstatten.*)
2. Der Umstand, dass nicht jeweils ein separater Eigentümerbeschluss über die Entschädigung jedes Einzelnen der betroffenen Wohnungseigentümer, sondern aus organisatorischen Gründen nur ein Beschluss gefasst worden ist, führt nicht zu der Beurteilung, dass sich die Gesamtzahl der von den begünstigten Eigentümern abgegebenen Stimmen auf die Beschlussfassung ausgewirkt haben kann.*)
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IMRRS 2008, 1072
Wohnungseigentum
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.05.2008 - 14 Wx 22/08
Ein großer Hund (hier: Berner-Sennenhund/Bernhardiner-Mischling) darf im gemeinsamen Garten einer Wohnungseigentümergemeinschaft nicht frei umherlaufen.
IMRRS 2008, 1071
Wohnungseigentum
AG Nürtingen, Urteil vom 21.12.2007 - 11 C 1967/07
1. Die Regelungen eines Mietvertrages gelten nur zwischen dem Vermieter und dem Mieter. Sie haben keine unmittelbare schuldrechtliche Wirkung zwischen dem Mieter und anderen Eigentümern der Wohnanlage oder anderen Mietern der Wohnanlage.
2. Die von der Wohnungseigentümergemeinschaft wirksam beschlossene Hausordnung ist per se für sämtliche Personen verbindlich, die ihr Besitzrecht von den Eigentümern ableiten. Der Mieter einer Eigentumsordnung hat deshalb die Hausordnung einzuhalten, auch wenn der Mietvertrag keine oder eine abweichende Regelungen enthält (z.B. Regelungen über das Aufhängen von Wäsche, über das Trocknen von Wäsche auf dem Balkon).
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IMRRS 2008, 1070
Wohnungseigentum
LG Konstanz, Beschluss vom 13.09.2007 - 62 T 85/07
1. Das Aufbringen von Betonplatten auf dem Flachdach stellt eine bauliche Veränderung im Sinne von § 22 Abs. 1 WEG dar.
2. Sowohl bei der Verjährung als aus auch bei der Verwirkung beginnt die Frist bei einem dauernden Anspruch auf Unterlassung (Nutzung eines Flachdachs als Dachterrasse) mit jeder Zuwiderhandlung neu.
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IMRRS 2008, 1069
Wohnungseigentum
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.05.2008 - 14 Wx 55/07
1. Das Aufbringen von Betonplatten auf dem Flachdach stellt eine bauliche Veränderung im Sinne von § 22 Abs. 1 WEG dar.
2. Sowohl bei der Verjährung als aus auch bei der Verwirkung beginnt die Frist bei einem dauernden Anspruch auf Unterlassung (Nutzung eines Flachdachs als Dachterrasse) mit jeder Zuwiderhandlung neu.
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IMRRS 2008, 1054
Wohnungseigentum
OLG Köln, Beschluss vom 06.08.2007 - 16 Wx 106/07
1. Die Versammlung der Wohnungseigentümer ist nichtöffentlich. Die Nichtöffentlichkeit soll die Wohnungseigentümer in die Lage versetzen, ihre Angelegenheiten in Ruhe und ohne Einflussnahme Dritter zu erörtern und zu regeln.
2. Ein Anspruch auf Zulassung eines Beraters besteht nur, wenn die Teilungserklärung dies zulässt oder das Interesse des eine Begleitung begehrenden Wohnungseigentümers das Interesse der übrigen Wohnungseigentümer an der Nichtöffentlichkeit überwiegt.
3. Wenn sich aus der Einladung zur Wohnungseigentümerversammlung ergibt, dass es um die Entziehung von Wohnungseigentum eines Wohnungseigentümers geht, dann hat dieser einen Anspruch auf Zulassung seines Rechtsanwalts als Begleitperson.
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IMRRS 2008, 0996
Wohnungseigentum
OLG München, Beschluss vom 30.04.2008 - 32 Wx 35/08
1. Aus der Bezeichnung eines Teileigentums als Laden kann nicht abgeleitet werden, dass die Öffnungszeiten auf die zulässigen Öffnungszeiten zum Zeitpunkt der Eintragung der Teilungserklärung im Grundbuch beschränkt sind.*)
2. Ein Aufstellen von Tischen vor dem Geschäft zum Verzehr dort gekaufter Waren ist mit einer Zweckbestimmung als Laden nicht vereinbar.*)
3. In einem als Laden bezeichneten Raum kann eine Postfiliale betrieben werden.*)
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IMRRS 2008, 0969
Wohnungseigentum
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.05.2008 - 3 Wx 162/07
1. Der Betrieb einer Begegnungsstätte für Senioren (Öffnung an 5 Wochentagen zwischen 12 Uhr und 14 Uhr für Publikum) durch einen gemeinnützigen Verein überschreitet nicht den mit der Zweckbestimmung „Gewerbeeinheit“ für das Teileigentum eröffneten Nutzungsrahmen.*)
2. Der Nutzung des Teileigentums als gaststättenähnliche Einrichtung über die Mittagszeit steht die Zweckbestimmung „Gewerbeeinheit“ nicht entgegen, weil diese sogar die Führung einer „echten“ Gaststätte erlaubt.*)
3. Von der Einrichtung ausgehende Geruchsbeeinträchtigungen können nur dann einen Unterlassungsanspruch der Miteigentümer begründen, wenn die Geruchsbeeinträchtigungen die im Falle des Betreibens einer Gaststätte hinzunehmenden überschreiten.*)
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IMRRS 2008, 0964
Wohnungseigentum
OLG Hamburg, Beschluss vom 08.01.2008 - 2 Wx 25/01
1. Zur ordnungsgemäßen Verwaltung gehören nicht nur die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums gemäß § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG, sondern auch die erstmalige Herstellung eines mangelfreien Zustandes. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Wohnungseigentümer die Mängelbeseitigung (bzw. die Durchführung von Gewährleistungsarbeiten) sowie deren Abwicklung und Überwachung als Maßnahme der ordnungsgemäßen Verwaltung mehrheitlich beschlossen haben.
2. Von den Wohnungseigentümern wird über die Beschlussfassung hinaus eine entsprechende Werkleistung mit Hilfe geeigneter Fachkräfte (mithin die Leistung selbst) geschuldet.
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IMRRS 2008, 0963
Wohnungseigentum
OLG Hamburg, Beschluss vom 26.10.2007 - 2 Wx 128/03
1. Fehlt einem Beschluss der Eigentümerversammlung die erforderliche Klarheit und Bestimmtheit, ist dieser nichtig oder anfechtbar. Letzteres ist anzunehmen, wenn der Beschluss eine durchführbare Regelung noch erkennen lässt.
2. Zur Problematik des Handelns des Beiratsvorsitzenden als vollmachtloser Vertreter.
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IMRRS 2008, 0956
Wohnungseigentum
OLG Hamm, Beschluss vom 03.01.2008 - 15 W 240/07
Zu den Voraussetzungen, unter denen es einer ordnungsgemäßen Verwaltung entsprechen kann, einen sog. Notwirtschaftsplan zu genehmigen, der zu einzelnen Kostenpositionen den noch festzustellenden Kostenverteilungsschlüssel nicht berücksichtigt.*)
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IMRRS 2008, 0955
Wohnungseigentum
OLG Hamm, Beschluss vom 06.12.2007 - 15 W 224/07
Die Regelung einer Teilungserklärung, die für den Mehraufwand des Verwalters im Fall der Säumnis eines Wohnungseigentümers die doppelte, bei gerichtlichen Maßnahmen die dreifache jährliche Verwaltergebühr bestimmt, ist nichtig.*)
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IMRRS 2008, 0903
Wohnungseigentum
KG, Beschluss vom 26.06.2007 - 24 W 15/07
1. Werden Altbau-Doppelkastenfenster durch Kunststofffenster eigenmächtig ersetzt, so stellt dies eine unzulässige bauliche Veränderung dar.
2. Nur wenn die Eigentümergemeinschaft hierdurch konkret und objektiv beeinträchtigt wird, besteht eine Rückbaupflicht.
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IMRRS 2008, 0899
Wohnungseigentum
KG, Beschluss vom 26.09.2007 - 24 W 183/06
1. Sind nach der Teilungserklärung bei einer Mehrhausanlage Untergemeinschaften zu bilden und getrennte Abrechnungskreise festzulegen, so muss neben der gemeinschaftlichen Instandhaltungsrücklage auch eine solche für jedes Haus gebildet werden.
2. Nach Untergemeinschaften ist ebenfalls bei der Jahresabrechnung und dem Wirtschaftsplan zu unterscheiden.
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IMRRS 2008, 0894
Wohnungseigentum
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 01.02.2008 - 3 W 3/08
1. Als schuldrechtliche Vereinbarung ist das Sondernutzungsrecht nicht bedingungsfeindlich. Es kann deshalb ohne Weiteres unter einer auflösenden oder einer aufschiebenden Bedingung nach §§ 158 ff BGB stehen.
2. Als im Grundbuch einzutragendes Recht muss das Sondernutzungsrecht dem grundbuchrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz genügen. Dagegen muss die vereinbarte Bedingung nicht in einer Weise bestimmt sein, dass sie dem Grundbuchamt durch öffentliche Urkunden nachgewiesen werden könnte.
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IMRRS 2008, 0882
Wohnungseigentum
KG, Beschluss vom 03.12.2007 - 24 U 71/07
Eine Bestimmung der Nutzungsart kann in der Teilungserklärung bzw. der Gemeinschaftsordnung auch gänzlich unterbleiben. Es muss daher auch möglich sein, eine Sondereigentumseinheit (ausdrücklich) zur gemischten oder alternativen Nutzung, nämlich zur Nutzung zu Wohnzwecken und/oder nicht zu Wohnzwecken, zu bestimmen.
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IMRRS 2008, 0865
Wohnungseigentum
OLG München, Beschluss vom 24.04.2008 - 32 Wx 165/07
§ 10 Abs. 2 Satz 3 WEG n.F. findet auch auf Verfahren Anwendung, die am 01.07.2007 bereits anhängig waren.*)
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IMRRS 2008, 0855
Wohnungseigentum
AG Oldenburg, Urteil vom 19.02.2008 - E10 C 10016/07 (WEG)
Nach § 16 Abs. 4 WEG n.F. können die Wohnungseigentümer beschließen, dass ein Eigentümer einer Wohnung die Sanierungskosten des zur Wohnung gehörigen Balkons – unabhängig von dem in der Gemeinschaft geltenden Kostenverteilungsschlüssel - alleine tragen muss – auch im Hinblick auf die im Gemeinschaftseigentum stehenden Teile des Balkons.
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IMRRS 2008, 0831
Mietrecht
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24.10.2007 - 5 W 219/07
1. Der Verwalter von Sondereigentum verletzt nicht dadurch seine Pflicht zur Wahrung der Vermögensinteressen seines Auftraggebers, dass er einen Mietvertrag mit einem Sozialhilfeempfänger abschließt.*)
2. Sind nach einem Mietvertrag über Sondereigentum Schadensanzeigen durch den Mieter dem Vermieter oder dessen Beauftragten gegenüber abzugeben, so muss der Vermieter dem Mieter die Beauftragten bekannt geben, will er sich eine Schadensanzeige gegenüber dem Hausmeisterservice des Wohnungseigentumsverwalters nicht zurechnen lassen.*)
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IMRRS 2008, 0808
Wohnungseigentum
OLG Köln, Beschluss vom 15.11.2007 - 16 Wx 100/07
1. Nach Insolvenzeröffnung über das Vermögen eines Wohnungseigentümers fällig werdende Wohngeldverpflichtungen sind Masseverbindlichkeiten.*)
2. Wohngeldforderungen aufgrund eines Jahres-Wirtschaftsplans werden in der Regel monatlich fällig und nicht schon mit Beschluss über den Wirtschaftsplan.*)
3. Eine zeitgleich neben dem Insolvenzverfahren bestehende Zwangsverwaltung über eine zum Wohnungs- bzw. Teileigentum gehörende Einheit hat keinen Einfluss auf die grundsätzliche Haftung des Eigentümers für Wohngeldforderungen.*)
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IMRRS 2008, 0807
Wohnungseigentum
OLG München, Beschluss vom 09.04.2008 - 32 Wx 1/08
Der Anspruch auf Beseitigung einer Parabolantenne ist nicht schon dann verwirkt, wenn diese längere Zeit angebracht war und der Eigentümer auf den Verbleib der Antenne vertraut hat. Erforderlich ist auch, dass im Hinblick auf den Vertrauenstatbestand der Verpflichtete sich auch auf den Verbleib eingerichtet hat. Hierzu sind tatsächliche Feststellungen über die Dispositionen des Eigentümers der Antenne erforderlich.*)
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IMRRS 2008, 0803
Wohnungseigentum
OLG Hamburg, Beschluss vom 22.10.2007 - 2 Wx 53/07
1. Zu der Frage, wann das Gericht trotz Zeugenaussagen ein Sachverständigengutachten einholen muss.
2. Wird der Gemeinschaft zur Unzeit eine Bereicherung (hier: eigenmächtige Neueindeckung des Dachs) aufgedrängt, können Verzugszinsen frühestens ab dem Zeitpunkt verlangt werden, zu dem bei einer ordnungsgemäßen Verwaltung das Dach hätte neu eingedeckt werden müssen.
IMRRS 2008, 0802
Wohnungseigentum
OLG Hamburg, Beschluss vom 05.09.2007 - 2 Wx 90/06
1. Geht der Sondereigentümer beim Austausch eines eigenen Fensters von einer eigenen Instandhaltungspflicht aus, so fehlt ihm der Fremdgeschäftsführungswille. Bei einem irrtümlich als Eigengeschäft geführten Geschäft greifen gem. § 687 BGB die Regeln über die Geschäftsführung ohne Auf trag nicht ein, vielmehrist das Bereicherungsrecht maßgeblich.
2. Auch einem ausgeschiedenen Wohnungseigentümer, der die zwingend im Gemeinschaftseigentum stehenden Fenster erneuert hat, stehen Bereicherungsansprüche gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft zu.
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IMRRS 2008, 0765
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 04.03.2008 - VI ZB 15/06
Ist ein Rechtsanwalt mit der Verteidigung gegen eine gegen die einzelnen Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft als Gesamtschuldner gerichteten Klage beauftragt worden und hat das Amtsgericht diese Klage rechtskräftig auf Kosten des Klägers abgewiesen, kann die hierdurch ausgelöste Mehrvertretungsgebühr nicht mehr durch die spätere Anerkennung einer Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft in Wegfall geraten (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 15. März 2007 - V ZB 77/06 - WuM 2007, 403).*)
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