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Sachgebiet: Allgemeines Zivilrecht

3406 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2016

IMRRS 2016, 1266
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Patientenverfügung: "Keine lebenserhaltenden Maßnahmen" nicht bestimmt genug

BGH, Beschluss vom 06.07.2016 - XII ZB 61/16

1. Der Bevollmächtigte kann in eine der in § 1904 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB genannten Maßnahmen nur einwilligen, nicht einwilligen oder die Einwilligung widerrufen, wenn der Vollmachttext hinreichend klar umschreibt, dass sich die Entscheidungskompetenz des Bevollmächtigten auf die im Gesetz genannten ärztlichen Maßnahmen sowie darauf bezieht, sie zu unterlassen oder am Betroffenen vornehmen zu lassen. Hierzu muss aus der Vollmacht auch deutlich werden, dass die jeweilige Entscheidung mit der begründeten Gefahr des Todes oder eines schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schadens verbunden sein kann.*)

2. Einem für einen Betroffenen bestehenden Betreuungsbedarf wird im Zusammenhang mit der Entscheidung zur Durchführung von lebensverlängernden Maß- nahmen im Sinne des § 1904 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB durch eine Bevollmächtigung erst dann nicht ausreichend Genüge getan, wenn offenkundig ist, dass der Bevollmächtigte sich mit seiner Entscheidung über den Willen des Betroffenen hinwegsetzen würde.*)

3. Die schriftliche Äußerung, "keine lebenserhaltenden Maßnahmen" zu wünschen, enthält für sich genommen nicht die für eine bindende Patientenverfügung notwendige konkrete Behandlungsentscheidung des Betroffenen. Die insoweit erforderliche Konkretisierung kann aber gegebenenfalls durch die Benennung bestimmter ärztlicher Maßnahmen oder die Bezugnahme auf ausreichend spezifizierte Krankheiten oder Behandlungssituationen erfolgen.*)

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IMRRS 2016, 1230
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Wie ist der Barwert der künftigen Leistungen vom betrieblichen Versorgungsträger zu ermitteln?

BGH, Beschluss vom 22.06.2016 - XII ZB 664/14

1. Es begegnet aus Rechtsgründen grundsätzlich keinen Bedenken, wenn ein betrieblicher Versorgungsträger für die Ermittlung des Barwerts der künftigen Leistungen aus einer Direktzusage als Diskontierungszinssatz den Abzinsungsfaktor gemäß § 253 Abs. 2 HGB (in der Fassung des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts vom 28. Mai 2009, BGBl. I S. 1102) iVm §§ 1 Satz 2, 6 RückAbzinsV heranzieht; es ist nicht geboten, diesen Zinssatz nur in einer modifizierten Form ohne den Aufschlag nach § 6 RückAbzinsV anzuwenden (im Anschluss an BGH, 09.03.2016 - XII ZB 540/14,IBRRS 2016, 1133).*)

2. Bei beiderseitigen Anrechten gleicher Art iSv § 18 Abs. 1 VersAusglG ist zunächst zu prüfen, ob die Differenz der Ausgleichswerte gering ist; ergibt die Prüfung, dass die gleichartigen Anrechte in den Versorgungsausgleich einzubeziehen sind, weil die Differenz der Ausgleichswerte die Bagatellgrenze überschreitet, findet § 18 Abs. 2 VersAusglG auf diese Anrechte keine Anwendung (im Anschluss an BGH, 18.01.2012 - XII ZB 501/11, IBRRS 2012, 1346 und BGH, 30.11.2011 - XII ZB 344/10, IBRRS 2012, 0131).*)

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IMRRS 2016, 1258
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Elterliche Vermögensverwaltung kraft Testaments ausgeschlossen: Mutter kann Erbe des Kindes nicht ausschlagen

BGH, Beschluss vom 29.06.2016 - XII ZB 300/15

Der durch Verfügung von Todes wegen angeordnete Ausschluss der elterlichen Vermögensverwaltung für vom Kind ererbtes Vermögen umfasst auch die Befugnis zur Ausschlagung der Erbschaft. Die in einem solchen Fall von einem ausgeschlossenen Elternteil im Namen des Kindes erklärte Ausschlagung ist mangels Vertretungsmacht unwirksam.*)

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IMRRS 2016, 1210
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Betreuerbestellung: Wann darf der Betroffene im Wege der Rechtshilfe angehört werden?

BGH, Beschluss vom 29.06.2016 - XII ZB 48/16

Zu den Voraussetzungen einer Anhörung des Betroffenen im Wege der Rechtshilfe im Verfahren über die Verlängerung der Betreuung (im Anschluss an BGH, 16.03.2011 - XII ZB 601/10, IBRRS 2011, 1466; IMRRS 2011, 1037 und BGH, 02.03.2016 - XII ZB 258/15, RS 2016, 0001; IBRRS 2016, 1987; IMRRS 2016, 1209).*)

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IMRRS 2016, 1211
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zu Betreuender will keinen Betreuer: Persönliche Anhörung trotzdem erforderlich

BGH, Beschluss vom 29.06.2016 - XII ZB 603/15

1. Die persönliche Anhörung in einem Betreuungsverfahren dient nicht nur der Gewährung rechtlichen Gehörs, sondern hat vor allem den Zweck, dem Gericht einen unmittelbaren Eindruck von dem Betroffenen zu verschaffen. Ihr kommt damit auch in den Fällen, in denen sie nicht durch Gesetz vorgeschrieben ist, eine zentrale Stellung im Rahmen der gemäß § 26 FamFG von Amts wegen durchzuführenden Ermittlungen zu (im Anschluss an BGH, 29.01.2014 - XII ZB 519/13, FamRZ 2014, 652).*)

2. Allein die Tatsache, dass der Betroffene sich dahingehend äußert, eine Betreuung nicht haben und mit einem möglichen Betreuer nicht zusammen arbeiten zu wollen, genügt nicht, um die Erforderlichkeit der Betreuung entfallen zu lassen (im Anschluss an BGH, 28.01.2015 - XII ZB 520/14, IBRRS 2015, 1358.*)

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IMRRS 2016, 1805
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
"Herabsetzung des Krankentagegeldes und Versicherungsbeitrages": AGB unwirksam

BGH, Urteil vom 06.07.2016 - IV ZR 44/15

Die Regelung über die Herabsetzung des Krankentagegeldes und des Versicherungsbeitrages in § 4 Abs. 4 der Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung 2009 ist wegen Intransparenz unwirksam.*)

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IMRRS 2016, 1161
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Maßgeblich für den Grenzwert nach § 17 VersAusglG ist das einzelne Anrecht

BGH, Beschluss vom 18.05.2016 - XII ZB 649/14

Für den Grenzwert nach § 17 VersAusglG kommt es nicht auf den Gesamtwert aller betrieblichen Versorgungsanwartschaften an, sondern auf das einzelne Anrecht. Das gilt auch für verschiedene Teile oder Bausteine einer einheitlichen Versorgungszusage, wenn diese aufgrund ihrer strukturellen Unterschiedlichkeit wie selbständige Anrechte auszugleichen sind.*)

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IMRRS 2016, 1218
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Irrtümliche Erbschaftsannahme kann angefochten werden

BGH, Urteil vom 29.06.2016 - IV ZR 387/15

Auch nach der Neufassung des § 2306 Abs. 1 BGB mit Wirkung zum 1. Januar 2010 kann ein zur Anfechtung der Annahme einer Erbschaft berechtigender Irrtum vorliegen, wenn der mit Beschwerungen als Erbe eingesetzte Pflichtteilsberechtigte irrig davon ausgeht, er dürfe die Erbschaft nicht ausschlagen, um seinen Anspruch auf den Pflichtteil nicht zu verlieren.*)

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IMRRS 2016, 1101
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Stromversorger darf ohne wirtschaftliche Not die Stromversorgung kappen!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.05.2016 - 14 U 172/15

Eine einstweilige Verfügung auf Duldung der Sperrung der Stromversorgung in den Räumen des Kunden setzt nicht voraus, dass das Versorgungsunternehmen wirtschaftlich dringend auf die Unterbrechung der Stromversorgung angewiesen ist.*)

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IMRRS 2016, 1093
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Die Kürzung der laufenden Versorgung kann ausgesetzt werden

BGH, Beschluss vom 15.06.2016 - XII ZB 89/16

Die Kürzung einer laufenden Versorgung wegen Unterhalt kann befristet oder für künftige Zeiträume gestaffelt ausgesetzt werden.*)

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IMRRS 2016, 1115
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Kostenpflichtige Mehrwertdienstenummer ist kein "weiterer Kommunikationsweg"

BGH, Urteil vom 25.02.2016 - I ZR 238/14

1. Der Anbieter von Telemediendiensten, der auf seiner Internetseite als Möglichkeit für eine Kontaktaufnahme neben seiner E-Mail-Adresse eine kostenpflichtige Mehrwertdienstenummer angibt, stellt damit keinen weiteren Kommunikationsweg zur Verfügung, der den Anforderungen des § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG an eine effiziente Kommunikation entspricht.*)

2. Die Informationspflichten nach der Richtlinie 2000/31/EG und nach der Richtlinie 2011/83/EU bestehen im Grundsatz unabhängig voneinander.*)

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IMRRS 2016, 1092
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Eigentumswohnung als Kapitalanlage: Vermittler muss über Provision aufklären

BGH, Urteil vom 23.06.2016 - III ZR 308/15

1. Die Pflicht eines Anlagevermittlers oder Anlageberaters zur Aufklärung über Innenprovisionen von mehr als 15 % besteht auch bei der Vermittlung einer Kapitalanlage in Form einer Eigentumswohnung.*)

2. Die Aufklärungspflicht des Anlagevermittlers oder Anlageberaters besteht unabhängig davon, ob die Kapitalanlage mittels eines Prospekts vertrieben wird oder nicht.*)

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IMRRS 2016, 1116
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Mediaagenturvertrag ist Geschäftsbesorgungsvertrag

BGH, Urteil vom 16.06.2016 - III ZR 282/14

1. Mediaagenturverträge sind ihrer Rechtsnatur nach regelmäßig als Geschäftsbesorgungsverträge zu qualifizieren, bei denen sich der eine Teil (Mediaagentur) zur Ausführung einer selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Wahrung fremder Vermögensinteressen (insbesondere Mediaplanung und -einkauf) und der andere Teil (werbungtreibender Kunde) zur Zahlung eines Entgelts verpflichtet.*)

2. Tritt die Mediaagentur bei den Mediabuchungen im eigenen Namen, aber für Rechnung des Auftraggebers auf, vereinnahmt sie zwar als Vertragspartnerin der Medien zunächst auch sämtliche Rabatte und sonstigen Vergünstigungen; wegen ihres Status als typische Geschäftsbesorgerin unterliegt sie jedoch den Auskunfts- und Herausgabepflichten nach §§ 666, 667 Alt. 2 BGB.*)

3. Der Umstand, dass ein Sondervorteil nicht unmittelbar an den Auftragnehmer, sondern an einen Dritten geleistet wird, schließt es nicht aus, dass der Auftragnehmer die Herausgabe schuldet. Entscheidend ist, ob eine Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls ergibt, dass der Beauftragte als der wirtschaftliche Inhaber des Vermögenswerts anzusehen ist (im Anschluss an BGH, 01.04.1987 - IVa ZR 211/85, NJW 1987, 1380).*)

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IMRRS 2016, 1074
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Überhöhte Sachverständigenkosten müssen nicht ersetzt werden!

OLG München, Urteil vom 26.02.2016 - 10 U 579/15

1. Die Kosten eines Sachverständigengutachtens gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig ist.

2. Ebenso können derartige Kosten zu dem erforderlichen Herstellungsaufwand gehören, wenn eine vorherige Begutachtung zur tatsächlichen Durchführung der Wiederherstellung erforderlich und zweckmäßig ist.

3. Für die Frage der Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit einer solchen Begutachtung ist auf die Sicht des Geschädigten zum Zeitpunkt der Beauftragung abzustellen. Demnach kommt es darauf an, ob ein verständig und wirtschaftlich denkender Geschädigter nach seinen Erkenntnissen und Möglichkeiten die Einschaltung eines Sachverständigen für geboten erachten durfte.

4. Liegen die mit dem Sachverständigen vereinbarten oder von diesem berechneten Preise erkennbar über den üblichen (vgl. § 632 Abs. 2 BGB), sind diese Kosten nicht geeignet, als erforderlich im Sinne des § 249 BGB zu gelten.

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IMRRS 2016, 1057
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Pflanzen gießen während der Urlaubszeit: Nachbar haftet für Wasserschaden!

BGH, Urteil vom 26.04.2016 - VI ZR 467/15

Zu den Anforderungen an die Annahme einer Abrede über eine Haftungsbeschränkung, wenn ein Schaden bei einem Gefälligkeitserweis unter Nachbarn entstanden ist (Bewässern des Gartens).*)

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IMRRS 2016, 1058
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Kein "Schmerzensgeld" wegen Beleidigung per SMS!

BGH, Urteil vom 24.05.2016 - VI ZR 496/15

1. Zum Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung bei groben Beleidigungen im persönlichen Umfeld ohne Breitenwirkung in der Öffentlichkeit.*)

2. Bei groben Beleidigungen im persönlichen Umfeld ohne Breitenwirkung in der Öffentlichkeit (hier: Beleidigungen per SMS) gibt es regelmäßig keinen Anspruch auf Geldentschädigung.

3. Vielmehr kann sich der Geschädigte Geugtuung wegen der Beleidigung im Wege einer Privatklage verschaffen.

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IMRRS 2016, 1118
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Verschlechterung der Wirtschaftslage des Schuldners ist kein Kündigungsgrund

BGH, Urteil vom 31.05.2016 - XI ZR 370/15

Dem Gläubiger einer Anleihe steht trotz Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Schuldnerin kein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 BGB zu, wenn die Schuldnerin zum Zeitpunkt der Kündigungserklärung bereits Sanierungsbemühungen nach dem Schuldverschreibungsgesetz von 1899 beabsichtigt und zeitnah entfaltet hat.*)

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IMRRS 2016, 1119
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Vertragliche Durchfahrtgestattung für Hinterlieger verjährt nicht

BGH, Urteil vom 22.04.2016 - V ZR 189/15

1. Zur Auslegung der Verpflichtung zur Gewährung von Durchfahrt für beteiligte Hinterlieger in einer einvernehmlich nach dem Muster des Formblatts Nr. 8/1979 der Oberforstdirektion München ausgestalteten Vereinbarung.*)

2. Mit der vertraglichen Verpflichtung, Hinterliegern fortwährend die Durchfahrt auf einem Grundstück zu gestatten, entsteht ein Dauerschuldverhältnis mit einer Dauerverpflichtung. Der Verjährung unterliegen weder das Dauerschuldverhältnis als solches noch, solange es besteht, die immer wieder neu entstehende Dauerverpflichtung.*)

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IMRRS 2016, 1038
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Vereinbarkeit nationaler Vorschriften mit europäischen Grundsätzen der Entgeltfestsetzung

BGH, Beschluss vom 07.06.2016 - KZR 12/15

1. Ist eine nationale Vorschrift, nach der der Nutzer einer Eisenbahninfrastruktureinrichtung, der vor einem Zivilgericht von dem Infrastrukturbetreiber auf Zahlung eines Nutzungsentgelts in Anspruch genommen wird oder die Rückzahlung gezahlten Nutzungsentgelts begehrt, geltend machen kann, das von dem Infrastrukturbetreiber festgesetzte Entgelt entspreche nicht billigem Ermessen, mit den Bestimmungen der Richtlinie zur Unabhängigkeit der Geschäftsführung des Infrastrukturunternehmens (Art. 4 Abs. 1, 4, 5), zu den Grundsätzen der Entgeltfestsetzung (Art. 7 bis 12) und zu den Aufgaben der Regulierungsstelle (Art. 30) vereinbar?*)

2. Wenn Frage 1 zu bejahen ist: Ist eine nationale Vorschrift mit den genannten Vorschriften der Richtlinie vereinbar, nach der das Gericht, wenn es zu dem Ergebnis gelangt, dass das festgesetzte Entgelt nicht der Billigkeit entspricht, berechtigt und verpflichtet ist, das stattdessen geschuldete Entgelt durch Urteil festzusetzen?*)

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IMRRS 2016, 1016
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Fitnesstudiovertrag: Berufsbedingter Wohnortswechsel ist kein Kündigungsgrund

BGH, Urteil vom 04.05.2016 - XII ZR 62/15

Allein der Umstand, dass der Kunde eines Fitnessstudios berufsbedingt seinen Wohnort wechselt, vermag eine außerordentliche Kündigung seines Vertrags nicht zu rechtfertigen (im Anschluss an BGH, 08.02.2012 - XII ZR 42/10, IBRRS 2012, 1194; IMRRS 2012, 0875.*)

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IMRRS 2016, 1018
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Eltern-Kind-Zuordnung bei gleichgeschlechtlicher Ehe im Ausland

BGH, Beschluss vom 20.04.2016 - XII ZB 15/15

1. Eine im Ausland (hier: Südafrika) geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe unterliegt kollisionsrechtlich den für die eingetragene Lebenspartnerschaft geltenden Regeln.*)

2. Weist das anwendbare ausländische Recht die Elternstellung für ein Kind neben der Mutter kraft Gesetzes auch deren Ehefrau oder Lebenspartnerin zu, so liegt darin kein Verstoß gegen den kollisionsrechtlichen ordre public (im Anschluss an Senatsbeschluss BGHZ 203, 350 = FamRZ 2015, 240). Die Anerkennung dieser Eltern-Kind-Zuordnung scheitert auch nicht an der sogenannten Kappungsregelung in Art. 17 b Abs. 4 EGBGB.*)

3. Vor der Eintragung einer Auslandsgeburt hat das Standesamt die Staatsangehörigkeit des Kindes in eigener Zuständigkeit zu prüfen. Ist als Voraussetzung des Staatsangehörigkeitserwerbs nur die nach bürgerlichem Recht zu beurteilende Abstammung zweifelhaft, darf es die Eintragung nicht von der vorherigen Durchführung eines Feststellungsverfahrens nach § 30 Abs. 3 StAG und der Vorlage eines Staatsangehörigkeitsausweises abhängig machen.*)

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IMRRS 2016, 0964
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Höhe des entgangenen Gewinns kann geschätzt werden!

BGH, Urteil vom 21.01.2016 - I ZR 90/14

1. Ein Richter, der bei der Entscheidung mitgewirkt hat, ist durch einen Wechsel zu einem anderen Spruchkörper desselben Gerichts nicht verhindert, das Urteil zu unterschreiben. Wird seine Unterschrift ersetzt und nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung nachgeholt, ist das Urteil als nicht mit Gründen versehen anzusehen und aus diesem Grund im Revisionsverfahren aufzuheben.*)

2. Dem Kläger, der berechtigt ist, vom Schädiger gemäß § 252 Satz 2 BGB entgangenen Gewinn zu verlangen, kommt die Beweiserleichterung des § 287 ZPO zugute, die es dem Gericht gestattet, sich je nach Lage des Falles anstelle einer an Sicherheit grenzenden mit einer mehr oder minder hohen, mindestens aber überwiegenden Wahrscheinlichkeit zu begnügen. Hierzu muss der Kläger jedoch die erforderlichen und vom Beklagten bestrittenen Anknüpfungstatsachen beweisen, bevor auf der so gesicherten Tatsachengrundlage Schätzungen vorgenommen werden können.*)

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IMRRS 2016, 0961
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
NZB

OLG Köln, Urteil vom 20.12.2013 - 19 U 16/13

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2016, 0892
ProzessualesProzessuales
Beiziehung einer Akte erfordert keinen Beweisantritt!

OLG München, Beschluss vom 11.02.2013 - 18 U 2800/12

1. Die Beweiserhebung von Amts wegen ist in der Zivilprozessordnung für den Regelfall nicht vorgesehen. Vielmehr ist grundsätzlich ein Beweisantritt der beweisbelasteten Partei erforderlich.

2. Soll Beweis erhoben werden durch Verwertung einer in Verwahrung des Prozessgerichts befindlichen Urkunde, bedarf es allerdings keines förmlichen Beweisantrags. Es genügt, dass sich eine Partei auf die Urkunde beruft. Unter diesen Voraussetzungen kann das Gericht auch eine Akte nach § 273 Abs. 2 Nr. 3 ZPO beiziehen.

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IMRRS 2016, 0893
ProzessualesProzessuales
Beiziehung einer Akte erfordert keinen Beweisantritt!

OLG München, Beschluss vom 28.05.2013 - 18 U 2800/12

1. Die Beweiserhebung von Amts wegen ist in der Zivilprozessordnung für den Regelfall nicht vorgesehen. Vielmehr ist grundsätzlich ein Beweisantritt der beweisbelasteten Partei erforderlich.

2. Soll Beweis erhoben werden durch Verwertung einer in Verwahrung des Prozessgerichts befindlichen Urkunde, bedarf es allerdings keines förmlichen Beweisantrags. Es genügt, dass sich eine Partei auf die Urkunde beruft. Unter diesen Voraussetzungen kann das Gericht auch eine Akte nach § 273 Abs. 2 Nr. 3 ZPO beiziehen.

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IMRRS 2016, 0864
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Kein Widerrufsrecht ohne "Haustürsituation"!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.12.2015 - 24 U 70/15

1. Ein gesetzliches Widerrufsrecht steht dem Verbraucher gemäß § 312 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB a.F. nur zu, wenn er darlegt und erforderlichenfalls beweist, dass die "Haustürsituation" entscheidender Beweggrund für die Abgabe seiner Vertragserklärung war.*)

2. Besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht, kann aus der Erteilung einer Widerrufsbelehrung nicht ohne weiteres auf die Einräumung eines voraussetzungslosen vertraglichen Widerrufsrechts geschlossen werden. Ein solches Widerrufsrecht kommt jedoch in Betracht, wenn der Belehrung kein Hinweis auf eine Norm zu entnehmen ist, aus der sich ein gesetzliches Widerrufsrecht ergibt, und die Belehrung nicht einmal erkennen lässt, dass das Widerrufsrecht nur Verbrauchern gewährt wird.*)

3. Soll die Frist für die Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts erst beginnen, nachdem dem Kunden ein Exemplar der Widerrufsbelehrung und eine Vertragsurkunde zur Verfügung gestellt wurde, beginnt sie auch im Falle eines voraussetzungslosen vertraglichen Widerrufsrechts erst, wenn dem Kunden die maßgeblichen Unterlagen zum dauerhaften Verbleib ausgehändigt wurden.*)

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IMRRS 2016, 0848
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Anrechnungserklärung hingenommen: Tilgungsbestimmung getroffen!

OLG Köln, Urteil vom 03.12.2015 - 3 U 15/15

Gläubiger und Schuldner können nachträglich eine Tilgungsbestimmung im Sinne des § 366 Abs. 1 BGB treffen, wenn der Schuldner eine Anrechnungserklärung des Gläubigers widerspruchslos hinnimmt.*)

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IMRRS 2016, 0850
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Einstandspflichten der Parteien eines Forschungs- und Entwicklungsvertrags bei unentdeckten Mängeln

BGH, Urteil vom 05.04.2016 - X ZR 8/13

1. Haben die Parteien eines Forschungs- und Entwicklungsvertrags vereinbart, dass jede Partei mit den von ihr getragenen Entwicklungskosten belastet bleibt, wenn die Entwicklung eines marktfähigen Produkts scheitert, kommt eine Einstandspflicht einer Partei für einen·unentdeckt gebliebenen·der Fertigstellung der Entwicklung entgegenstehenden Mangel des dem Vertrag zugrunde liegenden technischen Konzepts regelmäßig nicht in Betracht.*)

2. Überträgt eine Partei des Forschungs- und Entwicklungsvertrags ihre vertragliche Rechtsposition·mit Zustimmung der anderen Vertragspartei·entgeltlich auf einen Dritten, stellt ein solcher konzeptioneller Mangel, sofern er weiterhin unentdeckt geblieben ist, weder ohne weiteres einen Fehler des übertragenen Rechts dar, noch berechtigt er den Zessionar ohne weiteres dazu, sich vom Übertragungsvertrag zu lösen oder die vereinbarte Gegenleistung zu verweigern.*)

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IMRRS 2016, 0851
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Wann ist die Sicherungsübereignung eines Warenlagers sittenwidrig?

BGH, Urteil vom 12.04.2016 - XI ZR 305/14

1. Zur entsprechenden Geltung der Voraussetzungen von § 301 ZPO wegen der Gefahr einander widersprechender Entscheidungen, wenn der Kläger mehrere Ansprüche geltend macht, die sämtlich voraussetzen, dass der Kläger Eigentümer bestimmter Waren geworden ist, und das Berufungsgericht nur einen Teil der Ansprüche für entscheidungsreif erachtet, während es hinsichtlich des anderen Teils die Entscheidungsreife verneint und die Sache in diesem Umfang an das erstinstanzliche Gericht zurückverweist.*)

2. Zu den Voraussetzungen für die Nichtigkeit der Sicherungsübereignung eines Warenlagers wegen Sittenwidrigkeit gemäß § 138 Abs. 1 BGB (Fortführung von BGH, 09.07.1953 - IV ZR 242/52, BGHZ 10, 228).*)

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IMRRS 2016, 0852
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Beschwerdebefugnis eines Elternteils bei Übertragung des Sorgerechts auf den anderen

BGH, Beschluss vom 27.04.2016 - XII ZB 67/14

Der wegen einer Maßnahme nach § 1666 BGB nicht mehr sorgeberechtigte Elternteil ist gegen die Übertragung des Sorgerechts vom Amtsvormund auf den anderen Elternteil beschwerdeberechtigt.*)

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IMRRS 2016, 0878
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Vorlage an EuGH: Wie haben Luftfahrtunternehmen ihre Preise zu gestalten?

BGH, Beschluss vom 21.04.2016 - I ZR 220/14

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung von Art. 23 Abs. 1 Satz 3 und Art. 22 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1008/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft (ABl. Nr. L 293 vom 31. Oktober 2008, S. 3) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Ist die Bestimmung des Art. 23 Abs. 1 Satz 3 der Verordnung Nr. 1008/2008/EG dahin auszulegen, dass Luftfahrtunternehmen die in den Buchstaben b, c und d genannten Steuern, Flughafengebühren und sonstigen Gebühren, Zuschläge und Entgelte bei der Veröffentlichung ihrer Flugpreise in der ihnen tatsächlich entstehenden Höhe ausweisen müssen und daher nicht teilweise in ihre Flugpreise gemäß dem Buchstaben a dieser Bestimmung einbeziehen dürfen?*)

2. Ist die Bestimmung des Art. 22 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1008/2008/EG dahin auszulegen, dass sie der Anwendung einer nationalen Regelung zum Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ihre Grundlage im Unionsrecht hat, entgegensteht, nach der von Kunden, die einen Flug nicht angetreten oder storniert haben, dafür kein gesondertes Bearbeitungsentgelt erhoben werden kann?*)

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IMRRS 2016, 0879
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Darlegungslast bei Fernabsatzgeschäften: Wer muss was beweisen?

BGH, Urteil vom 12.11.2015 - I ZR 168/14

1. Die Darlegungs- und Beweislast für die ausschließliche Verwendung von Fernkommunikationsmitteln beim Vertragsschluss trägt nach allgemeinen Grundsätzen der Verbraucher. Soweit die ausschließliche Verwendung von Fernkommunikationsmitteln beim Vertragsschluss feststeht, hat der Unternehmer darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass dem Vertragsschluss ein persönlicher Kontakt vorausgegangen ist, oder dass der Vertrag nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt ist.*)

2. Die Vorschriften über Fernabsatzgeschäfte finden auf Sicherungsgeschäfte wie den Schuldbeitritt eines Verbrauchers keine Anwendung, wenn nach den getroffenen Vereinbarungen der Unternehmer keine vertragscharakteristische Leistung schuldet. Dem steht nicht entgegen, dass die Vorschriften über den Haustürwiderruf auf den von einem Verbraucher erklärten Schuldbeitritt anwendbar sind und der Schuldbeitritt eines Verbrauchers zu einem Darlehensvertrag nach den Vorschriften über den Verbraucherkredit widerrufen werden kann.*)

3. Der Kläger genügt seiner hinsichtlich der Klageforderung bestehenden Darlegungslast im Prozess gegen einen Gesamtschuldner nicht automatisch dadurch, dass er das gegen einen anderen Gesamtschuldner ergangene rechtskräftige Urteil vorlegt.*)

4. Aufgrund des Schuldbeitritts haftet der Beitretende nur für Kosten der Rechtsverfolgung gegen den anderen Schuldner und für diesem gegenüber bestehende Zinsansprüche, wenn derartige Ansprüche von der Beitrittserklärung umfasst sind.*)

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IMRRS 2016, 0880
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Verzugseintritt des Pharmaunternehmers auch ohne Kenntnis der einzelnen Gläubiger

BGH, Urteil vom 12.11.2015 - I ZR 167/14

1. § 1 Satz 3 des Gesetzes über Rabatte für Arzneimittel (Arzneimittelrabattgesetz, AMRabG, BGBl. I 2010, S. 2262) in der Fassung des Dritten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher Vorschriften vom 7. August 2013 (BGBl. I, S. 3108) beinhaltet keine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung. Vielmehr gibt diese Norm die schon zuvor gültige Rechtslage klarstellend wieder, wonach die Abschlagspflicht auch bei nur teilweiser Kostenerstattung durch die Kostenträger besteht.*)

2. Macht die zentrale Stelle im Sinne des § 2 Satz 1 AMRabG die Gesamtheit aller Abschlagsforderungen der Abschlagsgläubiger (private Krankenversicherungen und Beihilfeträger) gegenüber einem pharmazeutischen Unternehmer geltend, so handelt es sich bei der Abschlagspflicht nach § 1 AMRabG um eine Zahlungspflicht "auf erstes Anfordern", der allein entgegengehalten werden kann, die Sammelrechnungen der zentralen Stelle und die mit ihnen übermittelten Datensätze genügten nicht den Anforderungen des § 2 Satz 2 AMRabG (Angabe der Pharmazentralnummer des abgegebenen Arzneimittels, des Abgabedatums, des Apothekenkennzeichens und des Anteils der Kostentragung in maschinenlesbarer Form). Weitere Einwände kann der pharmazeutische Unternehmer lediglich im nachgelagerten Treuhänderverfahren nach § 3 AMRabG verfolgen.*)

3. Macht ein Einzelgläubiger (private Krankenversicherung oder Beihilfeträger) die auf ihn entfallenden Abschläge gegenüber dem pharmazeutischen Unternehmer geltend, so muss der Einzelgläubiger darlegen und ggf. beweisen, dass die von ihm geltend gemachten Erstattungsvorgänge in einer den Anforderungen des § 2 Satz 2 AMRabG entsprechenden Sammelrechnung der zentralen Stelle enthalten waren und dem Einzelgläubiger zuzuordnen sind.*)

4. Dem von einem Einzelgläubiger in Anspruch genommenen pharmazeutischen Unternehmer obliegt gegenüber der Darlegung des Einzelgläubigers, er mache ihm zuzuordnende Erstattungsvorgänge geltend, die in einer von der zentralen Stelle übermittelten, den Anforderungen des § 2 Satz 2 AMRabG entsprechenden Sammelrechnung enthalten gewesen seien, keine sekundäre Darlegungslast. Er kann diese Darlegung wirksam mit Nichtwissen bestreiten (§ 138 Abs. 4 ZPO).*)

5. Der Abschlagsanspruch des Einzelgläubigers gegen den pharmazeutischen Unternehmer ist begründet, wenn sich im Prozess ergibt, dass die der Klageforderung zugrunde liegenden Erstattungsvorgänge Gegenstand einer den Anforderungen des § 2 Satz 2 AMRabG entsprechenden Sammelrechnung der zentralen Stelle waren und dem Einzelgläubiger zuzuordnen sind. Weitere Einwände kann der pharmazeutische Unternehmer nur im Treuhänderverfahren nach § 3 AMRabG geltend machen.*)

6. Der pharmazeutische Unternehmer gerät gegenüber den Einzelgläubigern nach Ablauf der Zahlungsfrist des § 2 Satz 3 AMRabG in Verzug, ohne dass es auf seine Kenntnis von der Identität der Einzelgläubiger ankommt. Die gesetzliche Zahlungsfrist des § 2 Satz 3 AMRabG erfüllt die Voraussetzungen des § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB.*)

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IMRRS 2016, 0826
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Unterlassungserklärung kann auch nach 13 Monaten noch angenommen werden!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.09.2015 - 15 U 119/14

1. Da das auf Abschluss eines Unterlassungsvertrags gerichtete Angebot der Unterwerfungserklärung in der Regel unbefristet abgegeben wird, kann unter Umständen vom Gläubiger auch noch nach 13 Monaten konkludent durch die Aufforderung zur Zahlung einer Vertragsstrafe angenommen werden.

2. Der Unterlassungsschuldner haftet grundsätzlich nur für Zuwiderhandlungen, die nach dem Zustandekommen des Vertrags begangen sind.

3. Besteht der dem Unterlassungsvertrag zugrundeliegende Wettbewerbsverstoß in einer irreführenden Angabe auf der Internet-Seite des Schuldners, dann muss er auch mit dem Betreiber der Suchmaschine Google in Kontakt treten und diesen zur Löschung der streitgegenständlichen Einträge, auch aus dem so genannten Cache, auffordern.

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IMRRS 2016, 0779
WerkvertragWerkvertrag
Erstattungsanspruch verjährt in drei Jahren ab Schlussrechnungszahlung!

OLG Koblenz, Beschluss vom 06.02.2014 - 2 U 1116/12

1. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Erstattung einer Überzahlung entsteht mit vollständiger Zahlung, wenn die Leistungen zu diesem Zeitpunkt komplett erbracht und unter Vorlage der entsprechenden Nachweise abgerechnet waren.

2. Ein öffentlicher Auftraggeber muss sich die Fachkenntnisse der von ihm eingeschalteten Prüfbehörde zurechnen lassen. Daraus folgt, dass er so zu behandeln ist, als sei er aufgrund der ihm überlassenen bzw. auf entsprechende Anforderung hin zur Verfügung gestellten Unterlagen zur Preisprüfung so, wie dann von den Preisprüfungsbehörden auch tatsächlich erfolgt, imstande gewesen.

3. Eine durch die Prüfungsbehörde verursachte unangemessene Verzögerungen der Preisprüfung muss sich der öffentliche Auftraggeber ebenfalls zurechnen lassen.

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IMRRS 2016, 0729
WerkvertragWerkvertrag
Erstattungsanspruch verjährt in drei Jahren ab Schlussrechnungszahlung!

OLG Koblenz, Beschluss vom 30.10.2013 - 2 U 1116/12

1. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Erstattung einer Überzahlung entsteht mit vollständiger Zahlung, wenn die Leistungen zu diesem Zeitpunkt komplett erbracht und unter Vorlage der entsprechenden Nachweise abgerechnet waren.

2. Ein öffentlicher Auftraggeber muss sich die Fachkenntnisse der von ihm eingeschalteten Prüfbehörde zurechnen lassen. Daraus folgt, dass er so zu behandeln ist, als sei er aufgrund der ihm überlassenen bzw. auf entsprechende Anforderung hin zur Verfügung gestellten Unterlagen zur Preisprüfung so, wie dann von den Preisprüfungsbehörden auch tatsächlich erfolgt, imstande gewesen.

3. Eine durch die Prüfungsbehörde verursachte unangemessene Verzögerungen der Preisprüfung muss sich der öffentliche Auftraggeber ebenfalls zurechnen lassen.

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IMRRS 2016, 0760
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Nachweis der Erbenstellung durch eröffnetes Testament ausreichend

BGH, Urteil vom 05.04.2016 - XI ZR 440/15

Der Erbe kann sein Erbrecht auch durch Vorlage eines eröffneten eigenhändigen Testaments belegen, wenn dieses die Erbfolge mit der im Rechtsverkehr erforderlichen Eindeutigkeit nachweist (Fortführung BGH, 07.06.2005 - XI ZR 311/04, IBRRS 2005, 2302).*)

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IMRRS 2016, 0762
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Wie ist der Ertragswert eines landwirtschaftlichen Betriebs zu ermitteln?

BGH, Beschluss vom 13.04.2016 - XII ZB 578/14

1. Der Anspruch auf Ausgleich des Zugewinns gemäß § 1378 BGB kann als Teilantrag geltend gemacht werden. Die Zulässigkeit eines solchen Teilantrags hängt nicht davon ab, dass der - teilweise - geltend gemachte Anspruch bereits aus unstreitigen Vermögenspositionen folgt (Fortführung der BGH 15.06.1994 - XII ZR 128/93, FamRZ 1994, 1095 und BGH, 08.05.1996 - XII ZR 8/95, FamRZ 1996, 853).*)

2. Lasten auf dem gemäß § 1376 Abs. 4 BGB nach der Ertragswertmethode zu bewertenden landwirtschaftlichen Betrieb Fremdverbindlichkeiten, ist bei der Ermittlung des Ertragswerts nur die hierauf entfallende Zinsbelastung zu berücksichtigen.*)

3. Der Nominalwert der Fremdverbindlichkeiten ist allerdings bei der Verkehrswertmethode in Abzug zu bringen, die regelmäßig im Rahmen des § 1376 Abs. 4 BGB zur Kontrolle des Ergebnisses durchzuführen ist. Sollte der sich hieraus ergebende Wert unter dem Ertragswert liegen, so ist im Wege der teleologischen Reduktion des § 1376 Abs. 4 BGB der niedrigere Verkehrswert in Ansatz zu bringen.*)

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IMRRS 2016, 0736
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Fitnessstudio-Vertrag wird gekündigt: Höhe der ersparten Aufwendungen?

AG Brandenburg, Urteil vom 18.04.2016 - 31 C 204/15

1. Ein Fitnessstudio-Vertrag ist ein typengemischter Vertrag (§§ 535 ff. BGB i.V.m. §§ 611 ff. BGB).*)

2. Zur Höhe der ersparten Aufwendungen des Betreibers des Fitnessstudios bei Kündigung des Fitnessstudio-Vertrags.*)

3. Ein Vertrag mit einem Friseur über das Schneiden der Haare ist ein Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB).*)

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IMRRS 2016, 0746
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zusatzleistungen am Urlaubsort: Ist Reiseveranstalter Vermitler oder Anbieter?

BGH, Urteil vom 12.01.2016 - X ZR 4/15

1. Ob ein Reiseveranstalter, der dem Reisenden Zusatzleistungen am Urlaubsort anbietet, insoweit lediglich als Vermittler oder als Veranstalter auch dieser Leistungen tätig wird, hängt von dem Gesamteindruck ab, den der Reiseveranstalter mit den erteilten Informationen, insbesondere Angebotsunterlagen und weiteren Erläuterungen hierzu, beim Reisenden erweckt.*)

2. Will ein Reiseveranstalter lediglich eine Fremdleistung vermitteln, muss ein entsprechender Hinweis deutlich und unmissverständlich sein. Die Anforderungen sind umso höher, je stärker das übrige Verhalten auf eine Stellung als Veranstalter der Zusatzleistung hindeutet.*)

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IMRRS 2016, 0749
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
RA-Kosten von Passagieren bei Flugverspätungen

BGH, Urteil vom 25.02.2016 - X ZR 36/15

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2016, 0747
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Passagier über Fluganulierung rechtmäßig informiert: Keine Erstattung der RA-Kosten

BGH, Urteil vom 25.02.2016 - X ZR 35/15

Das ausführende Luftfahrtunternehmen braucht die Kosten für einen vom Fluggast mit der erstmaligen Geltendmachung einer Ausgleichsleistung wegen Annullierung oder großer Verspätung beauftragten Rechtsanwalt nicht zu erstatten, wenn es die in Art. 14 Abs. 2 FluggastrechteVO vorgesehenen Informationen erteilt hat. Etwas anderes kann gelten, wenn die erteilten Hinweise lückenhaft, unverständlich oder sonst so unklar sind, dass der Fluggast nicht sicher erkennen kann, was er tun muss.*)

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IMRRS 2016, 0751
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schuldverschreibung ohne Zinsscheine: Regelmäßige Verjährungsfrist

BGH, Urteil vom 15.03.2016 - XI ZR 336/15

Werden für eine Schuldverschreibung auf den Inhaber keine Zinsscheine ausgegeben, verjähren die Zinsansprüche nicht nach § 801 Abs. 1 Satz 2 BGB, sondern nach den Vorschriften über die regelmäßige Verjährungsfrist der §§ 195, 199 BGB.*)

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IMRRS 2016, 0752
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Entschädigung des Betreuers nach dem Tod des Betreuten

BGH, Beschluss vom 06.04.2016 - XII ZB 83/14

Der Betreuer, der in Unkenntnis des Todes des Betroffenen zunächst weiter tätig wurde, ist insoweit allenfalls in analoger Anwendung von § 6 Satz 1 VBVG und nicht pauschal nach den §§ 4, 5 VBVG zu entschädigen.*)

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IMRRS 2016, 0753
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Begründungsanforderungen an die Unterbringungen für mehr als 1 Jahr

BGH, Beschluss vom 06.04.2016 - XII ZB 575/15

Zu den Voraussetzungen und Begründungsanforderungen, wenn eine Unterbringung für länger als ein Jahr angeordnet oder genehmigt werden soll.*)

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IMRRS 2016, 0724
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Darlehensvertrag: Widerrufsinformation muss nicht besonders hervorgehoben werden

BGH, Urteil vom 23.02.2016 - XI ZR 549/14

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2016, 0678
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Innengesellschaft unter Ehegatten: Wie sind die Gewinne zu verteilen?

BGH, Urteil vom 03.02.2016 - XII ZR 29/13

Haben Ehegatten stillschweigend eine Innengesellschaft vereinbart, so dass ausdrückliche Absprachen über ihre jeweilige Beteiligung am Gewinn fehlen, ist- gegebenenfalls anhand einer Vertragsauslegung - zu prüfen, ob sich aus anderen feststellbaren Umständen Hinweise auf eine bestimmte Verteilungsabsicht ergeben. Erst wenn es hieran fehlt, greift ergänzend die Regelung des § 722 Abs. 1 BGB ein.*)

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IMRRS 2016, 0679
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Betreuung in allen Angelegenheiten möglich: Verfahrenspfleger kann (schon) bestellt werden

BGH, Beschluss vom 16.03.2016 - XII ZB 203/14

Die Bestellung eines Verfahrenspflegers für den Betroffenen ist nach § 276 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FamFG regelmäßig schon dann geboten, wenn der Verfahrensgegenstand die Anordnung einer Betreuung in allen Angelegenheiten als möglich erscheinen lässt (im Anschluss an BGH, 15.01.2014 - XII ZB 289/13, IBRRS 2014, 3275; BGH, 07.08.2013 - XII ZB 223/13, IBRRS 2013, 3674; BGH, 28.09.2011 - XII ZB 16/11, IBRRS 2011, 4017 und BGH, 04.08.2010 - XII ZB 167/10, IBRRS 2010, 3445; IMRRS 2010, 2520).*)

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IMRRS 2016, 0693
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Anspruch auf Unterhalt und Schadensersatz wegen Verletzung der Unterhaltspflicht: Zwei Streitgegenstände

BGH, Beschluss vom 03.03.2016 - IX ZB 33/14

1. Hat der Anspruch aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung einen anderen Streitgegenstand als der titulierte Anspruch, kann der Schuldner gegenüber dem Feststellungsbegehren des Gläubigers einwenden, der Anspruch aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung sei verjährt (Klarstellung BGHZ 187, 337).*)

2. Rechtskräftig festgestellt sind alle materiell-rechtlichen Ansprüche, die vom Streitgegenstand umfasst sind, über den mit dem Titel entschieden wurde.*)

3. Der Anspruch aus vorsätzlicher Verletzung der Unterhaltspflicht hat einen anderen Streitgegenstand als ein gesetzlicher Unterhaltsanspruch.*)

4. Ansprüche auf Unterhalt und auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher Verletzung der Unterhaltspflicht kann der Gläubiger gleichzeitig nebeneinander geltend machen; die Hemmung, die Ablaufhemmung und der erneute Beginn der Verjährung des einen Anspruchs erstreckt sich nicht auf den anderen Anspruch.*)

5. Der Schadensersatzanspruch aus einer vorsätzlichen Verletzung der Unterhaltspflicht ist eine Familienstreitsache.*)

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IMRRS 2016, 0695
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Bewilligungsbescheid aufgehoben: Übernommene Schulgebühren sind zurückzuerstatten

BGH, Urteil vom 31.03.2016 - III ZR 267/15

1. Der Schuldbeitritt des Sozialhilfeträgers zur Zahlungsverpflichtung des Hilfeempfängers aus dessen zivilrechtlichem Vertrag mit dem Leistungserbringer (hier: Schulvertrag über die Betreuung eines behinderten Kindes) erfolgt in der Regel durch einen privatrechtsgestaltenden Verwaltungsakt mit Drittwirkung (zugunsten des Leistungserbringers). Dadurch wird zwischen dem Sozialhilfeträger und dem Leistungserbringer eine zivilrechtliche Rechtsbeziehung begründet.*)

2. Der Sozialhilfeträger ist an den im Bewilligungsbescheid im Grundverhältnis gegenüber dem Hilfeempfänger erklärten Schuldbeitritt grundsätzlich gebunden. Diese Bindungswirkung besteht, solange und soweit der der Bewilligung zugrunde liegende (begünstigende) Verwaltungsakt nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist (§ 39 Abs. 2, §§ 44 ff SGB X).*)

3. Werden der Bewilligungsbescheid und der darin erklärte Schuldbeitritt nach Maßgabe der §§ 44 ff SGB X aufgehoben, entfällt im Verhältnis zum Leistungserbringer der Rechtsgrund für Zahlungen des Sozialhilfeträgers. Wird der Bewilligungsbescheid mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen (§ 45 Abs. 2, 4 SGB X), sind bereits geleistete Zahlungen nach § 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 BGB auszugleichen (Bestätigung und Fortführung des BGH, 07.05.2015 - III ZR 304/14, BGHZ 205, 260).*)

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