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Sachgebiet: Immobilien

5096 Entscheidungen insgesamt




IMRRS 2000, 0101
ImmobilienImmobilien
Sittenwidrigkeit eines Grundstücksveräußerungsvertrags

BGH, Urteil vom 03.07.1992 - V ZR 76/91

Sittenwidrigkeit eines Grundstücksveräußerungsvertrags wegen Mißverhältnisses zwischen Grundstückswert und Gegenleistung, zusammengesetzt aus Barzahlung, Wohnrechtseinräumung und monatlicher Rente.

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IMRRS 2000, 0100
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 17.12.1992 - III ZR 114/91

Amtshaftung wegen Altlasten - Schutzbereich und Verjährung

1. Das bloße Vermögensinteresse, welches darin besteht, daß ein von Altlasten freies Grundstück einen höheren Marktwert hat als ein belastetes, wird durch die Pflicht, bei der Bauleitplanung die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen, nicht geschützt (Fortführung der "Altlasten"-Rechtsprechung des Senats [Senatsurteile BGHZ 106, 323; 109, 380; 113, 367]).

2. Zum Beginn der Verjährung des Amtshaftungsanspruchs, wenn eine anderweitige Ersatzmöglichkeit im Sinne des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB in Betracht kommt.

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IMRRS 2000, 0099
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 02.07.1992 - III ZR 162/90

Enteignungsentschädigung bei Verkleinerung eines parkähnlichen Wohngrundstücks

Zur Bemessung der Enteignungsentschädigung, wenn aus einem Wohngrundstück mit parkähnlichem Garten eine Teilfläche abgetrennt worden ist.

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IMRRS 2000, 0098
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 02.07.1992 - III ZR 180/90

Entschädigungsansprüche bei Kiesabbau wegen Verlusten im Böschungsbereich einer Straßentrasse

Zur entschädigungsfähigen Rechtsposition des Eigentümers eines Kiesabbaugeländes hinsichtlich des Abbauverlustes in den Böschungsbereichen einer durch das Gelände gelegten Straßentrasse.

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IMRRS 2000, 0097
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 19.11.1992 - IX ZR 45/92

Aussonderung eines Sonderkontoguthabens im Konkurs des Grundstücksverwalters

Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen das Guthaben auf dem von einem Grundstücksverwalter geführten Sonderkonto im Konkurs des Verwalters ausgesondert werden kann.

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IMRRS 2000, 0096
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 20.11.1992 - V ZR 82/91

Lärmimmissionen durch Frösche in einem Gartenteich

a) Wer einen Gartenteich anlegt und unterhält, an dem sich Frösche ansiedeln, ist Störer hinsichtlich der durch sie verursachten Lärmeinwirkung.

b) Bei der Beurteilung von Lärmimmissionen ist auf das Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen abzustellen. Für Lärm durch Froschquaken kann die erforderliche wertende Abgrenzung das geänderte Umweltbewußtsein und den auf Frösche bezogenen Artenschutz im Naturschutzrecht nicht unberücksichtigt lassen.

Auch einem verständigen Durchschnittsmenschen sind aber massive Störungen seiner Nachtruhe (hier 64 dB(A) gegenüber einem Richtwert von 35 dB(A)) durch Froschlärm nicht zumutbar.

c) Auch Froschlärm kann über eine Lärmpegelmessung nach den Richtwerten der VDI-Richtlinie 2058 Blatt 1 (oder ähnlichen Richtlinien wie TA Lärm, LAI-Hinweise) beurteilt werden.

Berücksichtigt der Tatrichter sowohl den Richtliniencharakter als auch die Besonderheiten des zu beurteilenden Lärms, ist nicht zu beanstanden, daß er bei deutlicher Überschreitung der Richtlinienwerte eine wesentliche Lärmbeeinträchtigung annimmt.

d) Zur Ortsüblichkeit von Froschlärm.

e) Auch Frösche in einem künstlich angelegten Gartenteich sind nach § 20 f Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG i.V. mit § 1 Anlage 1 BArtSchVO geschützt. Dies gilt auch für Frösche, die dort ausgesetzt worden sind. Das Nachstellen und das Fangen der Frösche ist ohne Rücksicht auf den damit verfolgten Zweck grundsätzlich verboten.

f) Auch wenn alle erfolgversprechenden Maßnahmen zur Lärmverhinderung durch quakende Frösche grundsätzlich nach dem Naturschutzrecht verboten sind, müssen die Zivilgerichte prüfen, ob eine Ausnahmegenehmigung nach § 31 Abs. 1 Nr. 1 a BNatSchG in Betracht kommt. Nur wenn sie erteilt werden kann, ist eine Verurteilung des Nachbarn zur Lärmabwehr unter dem Vorbehalt einer behördlichen Ausnahmegenehmigung möglich. Daneben kommt eine Verurteilung des Nachbarn zur Stellung eines Befreiungsantrags in Betracht.

g) Ist dagegen eine Ausnahme nach § 31 Abs. 1 Nr. 1 a BNatSchG nicht möglich, hat der Abwehranspruch keinen Erfolg. Der Nachbar hat dann wegen des Froschlärms auch keinen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch analog § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB.

h) Ähnlich wie die nachbarrechtlichen Sondervorschriften grenzen die naturschutzrechtlichen Bestimmungen den rechtmäßigen vom rechtswidrigen Gebrauch eines Grundstücks ab. Solange erfolgversprechende Maßnahmen zur Verhinderung von Einwirkungen naturschutzrechtlich verboten sind, ist die Einwirkung auch nicht rechtswidrig.

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IMRRS 2000, 0095
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 28.10.1992 - VIII ZR 210/91

Aufwendungsersatz bei nichtigem Auftragsverhältnis

Zum Aufwendungsersatz bei nichtigem Auftragsverhältnis.

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IMRRS 2000, 0093
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 09.11.1992 - II ZR 141/91

Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen anwaltlichen Treuhandgesellschafter einer Publikumsgesellschaft

Schadensersatzansprüche, die Kapitalanleger gegen einen Rechtsanwalt aus seiner Tätigkeit als Treuhandgesellschafter einer Publikumsgesellschaft geltend machen, verjähren in drei Jahren (§ 51 BRAO).

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IMRRS 2000, 0092
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 28.09.1992 - II ZR 224/91

Verschulden bei Prospekthaftung

a) Wird bei der Anwerbung von Anlegern ein Prospekt mit unrichtigen Angaben verwandt, ergibt sich hieraus im Regelfall nicht nur die Verletzung von Aufklärungspflichten, sondern auch das Verschulden der handelnden Personen.

b) Die rechtsirrige Annahme, eines klarstellenden Hinweises an den Anleger bedürfe es nicht, kann nur unter ganz besonderen Umständen und unter Anlegung eines strengen Maßstabes entschuldigend wirken.

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IMRRS 2000, 0091
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 12.06.1992 - V ZR 106/91

Abwicklung zeitlich bestimmter Einstandspflicht für Erschließungskosten in Grundstückskaufvertrag

Zur Auslegung einer Klausel, mit der in einem Grundstückskaufvertrag die Tragung von Erschließungsbeiträgen dahin geregelt ist, daß [diese Beiträge] "für bis zum Besitzübergang durchgeführte Maßnahmen vom Verkäufer, für danach durchgeführte Maßnahmen vom Käufer" zu tragen sind.

Ist in einem Grundstückskaufvertrag vereinbart, daß der Verkäufer den Käufer von bestimmten Erschließungsbeiträgen freizustellen hat, so kann der Käufer nach Zahlung der Beiträge deren Erstattung vom Verkäufer verlangen, auch wenn noch nicht feststeht, ob und in welcher Höhe der Beitragsbescheid der Gemeinde zu Recht ergangen ist. Es genügt, wenn die Verurteilung von der Einschränkung abhängig gemacht ist, daß der Beklagte nur Zug um Zug gegen Abtretung eventueller Rückzahlungsansprüche des Klägers gegen die Gemeinde zahlen muß.

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IMRRS 2000, 0089
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 08.11.1991 - V ZR 139/90

Rechtsmängelhaftung des Grundstücksverkäufers

Der Verkäufer hat dem Käufer auch den Schaden zu ersetzen, den dieser dadurch erleidet, daß er im Fall der Weiterveräußerung seinem Abnehmer den entgangenen Gewinn zu erstatten hat, der auf einem Rechtsmangel des verkauften Gegenstandes beruht.

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IMRRS 2000, 0088
ImmobilienImmobilien
Ortsunübliche Einfriedung: Beseitigungsanspruch nach Nachbargesetz

BGH, Urteil vom 22.05.1992 - V ZR 93/91

a) Der Grundstückseigentümer kann Beseitigung einer auf dem Nachbargrundstück errichteten Einfriedung verlangen, wenn diese nach ihrer Beschaffenheit (hier: eine 2 m hohe Mauer) das Erscheinungsbild der gemäß §§ 32 Abs. 1, 35 Abs. 1 NachbG NW geforderten ortsüblichen Einfriedung (hier: einer 1 m hohen Hecke) erheblich stören würde.

b) Die Frage, ob die nach §§ 32 Abs. 1, 35 Abs. 1 NachbG NW verlangte Grundstückseinfriedung ortsüblich ist, beurteilt sich nach den in dem maßgeblichen Vergleichsgebiet bestehenden Verhältnissen im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz.

c) Liegt das Grundstück des gemäß § 32 Abs. 1 NachbG NW einfriedungspflichtigen Eigentümers innerhalb einer in sich geschlossenen, von der weiteren Umgebung abgehobenen Siedlung, so kann sich auf dieses Gebiet die Prüfung beschränken, welche Art der Einfriedung ortsüblich ist.

d) Hat der Eigentümer von sich aus - und nicht nach Maßgabe des § 32 Abs. 1 NachbG NW - sein Grundstück eingefriedet, ohne das Einverständnis des Nachbarn einzuholen, so kann er dessen später geltend gemachtem Anspruch auf Herstellung der nach § 35 Abs. 1 NachbG NW gebotenen ortsüblichen Einfriedung nicht entgegenhalten, die schon vorhandene Einfriedung sei bei ihrer Errichtung noch nicht ortsunüblich gewesen.

e) Die Vorschrift des § 4 Abs. 2 NachbG NW ist auf solche Anlagen entsprechend anwendbar, die in gleicher Weise wie ein Gebäude den Lichteinfall dauernd beeinträchtigen.

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IMRRS 2000, 0086
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 09.07.1992 - IX ZR 209/91

Beurkundungszwang für Treuhandverträge bei Bauherrenmodell

e. Beurkundungszwang für Treuhandverträge im Rahmen von Bauherrenmodellen.

f. Voraussetzungen für die Formbedürftigkeit wegen rechtlichen Zusammenhangs - hier: zwischen Treuhandvertrag und Treuhänder-Vollmacht.

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IMRRS 2000, 0085
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 25.10.1991 - V ZR 225/90

Rechtsmangelhaftung des Grundstücksverkäufers bei bindendem Mietvertrag

Rechts-, nicht Sachmängelhaftung des Verkäufers eines Grundstücks, für das ein gem. § 571 BGB bindender Mietvertrag besteht.

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IMRRS 2000, 0084
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 24.04.1992 - V ZR 13/91

Abgrenzung zwischen Fälligkeitszinsen, Schadenspauschalierung und Vertragsstrafenvereinbarung bei Grundstückskauf

Zur Abgrenzung zwischen Fälligkeitszinsen, Schadenspauschalierung und Vertragsstrafenvereinbarung in der Klausel eines notariellen Vertrages, mit der sich der Grundstückskäufer verpflichtet, auf den Kaufpreis "Zinsen aus dem Gesichtspunkt des Verzuges ab Fälligkeit in Höhe von 10 % p. a. zu bezahlen".

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IMRRS 2000, 0083
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 21.02.1992 - V ZR 273/90

Hilfsweiser Klageantrag auf Zwischenfeststelung - Arglisteinwand bei abredegemäßer Ersetzung einer beurkundeter Nebenabrede in Grundstückskaufvertrag

a) Auf Zwischenfeststellung nach § 256 Abs. 2 ZPO kann auch hilfsweise für den Fall der Abweisung des Hauptantrages geklagt werden.

b) Ist Inhalt des beurkundeten Vertrages der Verkauf eines Grundstücks und der Bau eines Hauses nebst Garage, sollte aber von vornherein statt der Garage zum gleichen Preis ein Duschbad errichtet werden, so kann der Berufung auf den Formmangel dieser Abrede der Arglisteinwand entgegenstehen, wenn der Verkäufer in der Weise vorgeht, daß er über den Preis der nicht erstellten Garage hinaus eine Vergütung für das Duschbad einklagt, dadurch den Käufer zum Nachweis der Nebenabrede zwingt, sodann aber den geführten Beweis dazu ausnutzt, hilfsweise Feststellung der Formnichtigkeit des Vertrages zu beantragen.

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IMRRS 2000, 0082
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 16.06.1992 - XI ZR 166/91

Pflichten der Bank gegenüber Anlegern bei Referenzbezeichnung in Prospekt eines Bauherrenmodells - Kein Wegfall des Rechtschutzinteresses bei Verzicht des Gläubigers auf Zwangsvollstreckung - Berücksichtigung vorbereitender Schriftsätze durch Revisionsgericht

1. Läßt eine Bank sich im Prospekt eines Bauherrenmodells nicht nur als Vertragspartner für die Finanzierung, sondern auch als Referenz benennen, so erwächst ihr daraus gegenüber Anlegern, die mit ihr über eine Finanzierung verhandeln, die Verpflichtung, die Richtigkeit der Prospektangaben und die Bonität der Initiatoren in banküblicher Weise zu überprüfen und die Kreditinteressenten über bestehende Bedenken aufzuklären. Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung dieser Pflicht umfaßt alle mit der Anlageentscheidung verbundenen Nachteile, wenn eine ordnungsgemäße Aufklärung den Kreditnehmer veranlaßt hätte, vom ganzen Projekt Abstand zu nehmen.

2. Solange der Gläubiger den Vollstreckungstitel unverändert in Händen hält, wird eine Vollstreckungsabwehrklage nicht wegen mangelnden Rechtsschutzinteresses teilweise unzulässig, wenn der Beklagte, der die Zwangsvollstreckung bei Klageerhebung uneingeschränkt betrieb, in einem späteren Prozeßschriftsatz erklärt, er sei inzwischen teilweise befriedigt und verzichte insoweit auf die weitere Vollstreckung.

3. Auch wenn der Tatbestand des Berufungsurteils wegen der Einzelheiten des Parteivorbringens keine ausdrückliche Bezugnahme auf die vorangegangenen Schriftsätze enthält, kann das Revisionsgericht in der Regel davon ausgehen, daß deren Inhalt zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden ist. Für ordnungsgemäß begründete Verfahrensrügen erweitert außerdem § 561 Abs. 1 Satz 2 ZPO die Regelung des § 561 Abs. 1 Satz 1 ZPO."

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IMRRS 2000, 0081
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 28.04.1992 - XI ZR 165/91

Schriftliches Verfahren nur bei Prozeßförderung - Aufklärungspflicht bei Eigentumserwerb im Bauherrenmodell - Mitverschulden des Erwerbers bei Rückabwicklung

1. Das schriftliche Verfahren nach § 128 Abs. 2 ZPO darf nur angeordnet werden, wenn der Rechtsstreit noch weiterer Förderung bedarf und diese im schriftlichen Verfahren einfacher und schneller zu erreichen ist.

2. Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Kreditinstitut verpflichtet ist, den Erwerber einer Eigentumswohnung im Bauherrenmodell über besondere Risiken des konkreten Vorhabens hinzuweisen, und zu einem die Höhe des Schadens beeinflussenden Mitverschulden des Erwerbers bei Rückabwicklung seiner Beteiligung.

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IMRRS 2000, 0080
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 31.03.1992 - XI ZR 70/91

Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen steuersparender Immobilieninvestitionen

Besondere Umstände und Grenzen für haftungsrelevante Risiko-Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen steuersparender Bauherren-/Erwerbermodelle, etwa unter den Gesichtspunkten eines Wissensvorsprungs der Bank einerseits und des vom Kunden zu tragenden Anlage-Risikos andererseits.

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IMRRS 2000, 0079
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 29.04.1992 - VIII ZR 77/91

Pflichten des Treuhänders bei Weiterleitung des vom Bauherrn gezahlten Kaufpreises - Umwandlung eines auf Befreiung von der Grundpfandhaftung gerichteten Schadensersatzanspruchs in bestimmten Zahlungsanspruch

A. Verpflichtung des für einen Bauherrn tätigen Treuhänders zur Sorge für lastenfreien Eigentumserwerb bei Weiterleitung der Kaufpreissumme.

Im Streitfall ging es um folgendes - im amtlichen Leitsatz formuliertes - Problem:

"Zur Pflichtverletzung des Treuhänders bei Weiterleitung des vom Bauherrn gezahlten Kaufpreises für seine Eigentumswohnung an einen Zessionar des Verkäufers, wenn der Betrag gleichzeitig von einem anderen, durch ein Grundpfandrecht an der Eigentumswohnung gesicherten Gläubiger des Verkäufers beansprucht wird."

B. "Die Umwandlung eines auf Befreiung von der fortbestehenden Grundpfandhaftung gerichteten Schadensersatzanspruchs in einen bestimmten Zahlungsanspruch setzt u.a. voraus, daß die Zahlung des begehrten Geldbetrages zur Beseitigung der dinglichen Belastung erforderlich ist, das Grundpfandrecht also noch in der entsprechenden Höhe valutiert.

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IMRRS 2000, 0074
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 07.02.1992 - V ZR 246/90

b. Sachmängelgewährleistung für Bebaubarkeit eines Kaufgrundstücks, orientiert am sachlich-rechtlichen Bauplanungsrecht zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs § 459 BGB und des Vertragsabschlusses § 463 BGB;

c. mangelnde Bebaubarkeit eines im militärischen Schutzbereich liegenden Grundstücks aufgrund entgegenstehender Zwecke des Schutzbereichs gem. SchutzbereichG als Mangel bzw. Fehlen zugesicherter Eigenschaft;

d. Prüfung der Bebaubarkeit in diesem Sinne durch das Zivilgericht ungeachtet einer etwaigen - nicht angefochtenen - Versagung der Baugenehmigung durch die Schutzbereichsbehörde.

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IMRRS 2000, 0073
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 24.01.1992 - V ZR 262/90

c. Begriff des

Wissenvertreters

und Zurechnung seines Wissens analog § 166 BGB zu Lasten des Geschäftsherrn;

d. keine - in diesem Sinne zu folgernde - Wissensvertretung der Gemeinde durch einen Bauaufsichtsamts-Sachbearbeiter, soweit es um Informationen für den Privatrechtsverkehr der Gemeinde geht.

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IMRRS 2000, 0072
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 22.11.1991 - V ZR 215/90

Zugesicherte Mangelfreiheit und Mangelverschweigen bei Kellerfeuchtigkeit im verkauften Haus

Voraussetzungen für die Annahme zugesicherter Mangelfreiheit einerseits und arglistigen Mangel-Verschweigens andererseits im Falle eines verkauften Hausgrundstücks mit feuchten Kellerräumen.

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IMRRS 2000, 0071
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 29.01.1992 - VIII ZR 80/91

Kriterien und Rechtsprechungsbeispiele für eine - nur mit Zurückhaltung anzunehmende - Eigenhaftung des Vertreters oder Vermittlers wegen Inanspruchnahme besonderen persönlichen Vertrauens.

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IMRRS 2000, 0069
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 07.11.1991 - III ZR 118/90

Mangels Aufklärungsbedürftigkeit kann beim Vertrieb einer Kapitalanlage die Aufklärungspflicht gegenüber einem Erwerber entfallen, der selbst freiberuflich in die Durchführung des betreffenden Projekts eingeschaltet ist.

* * *

Amtlicher Leitsatz:

Zur Aufklärungspflicht des im Rahmen eines Kapitalanlagemodells tätigen Treuhänders gegenüber einem Erwerber, der als freier Mitarbeiter des mit dem Vertrieb der Anlage allein Beauftragte in die Durchführung des Projekts selbst eingebunden ist.

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IMRRS 2000, 0068
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 17.12.1991 - XI ZR 8/91

Aufklärungspflicht der Bank bei Bauherrenmodell

Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Kreditinstitut verpflichtet ist, vor Übernahme der Finanzierung des Erwerbs einer Eigentumswohnung im Bauherrenmodell den Erwerber auf besondere Nachteile und Risiken des konkreten Vorhabens hinzuweisen (im Anschluß an BGH WM 1990, 920).

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IMRRS 2000, 0067
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 04.12.1991 - II ZR 141/90

Möglichkeiten des Schadensausgleichs gegenüber Kapitalanlageinteressenten, die durch Falschinformationen - insbesondere in Prospekten - zur Beteiligung an Anlagegesellschaften bewogen worden sind.

* * *

amtlicher Leitsatz

Wird ein Kapitalanleger durch schuldhaft unrichtige Angaben bewogen, einer Publikumsgesellschaft beizutreten, so ist ihm nicht nur seine Einlage, sondern auch der Schaden zu ersetzen, der sich typischerweise daraus ergibt, daß Eigenkapital in solcher Höhe erfahrungsgemäß nicht ungenutzt geblieben, sondern zu einem allgemein üblichen Zinssatz angelegt worden wäre.

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IMRRS 2000, 0066
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 27.09.1991 - V ZR 191/90

Haftung des Grundstücksverkäufers für Verfehlung des von dem Käufer beabsichtigten Verwendungszwecks

Das den Grundstückskäufer treffende Risiko einer Verfehlung des beabsichtigten Verwendungszwecks des sachmangelfreien Grundstücks (BGHZ 74, 370 ff) - hier eines Tausches - ist nicht ohne weiteres schon durch Aufnahme dieses Zwecks in den Kaufvertrag zu Lasten des Verkäufers geregelt.

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IMRRS 2000, 0065
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 08.11.1991 - V ZR 260/90

Grobes Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung; Zurechnung des Wissens einer Hilfsperson

Vom Vorliegen eines groben Mißverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung, das den Schluß auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten zuläßt, kann bereits dann ausgegangen werden, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist, wie der Wert der Gegenleistung.

Überläßt der Verkäufer die Verhandlungen und den tatsächlichen Vertragsschluß vollständig einer mit der Sachlage allein vertrauten Hilfsperson, muß er sich deren Wissen im Rahmen des § 138 Abs. 1 BGB selbst dann entsprechend § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen, wenn die Hilfsperson ohne Abschlußvollmacht tätig wurde und der Eigentümer ihr Handeln später genehmigt hat (im Anschluß an BGHZ 83, 293, 297).

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IMRRS 2000, 0060
BauträgerBauträger
Bürgschaft einer Baubetreuungsgesellschaft

BGH, Urteil vom 14.11.1991 - IX ZR 20/91

Die Gesellschafter einer Baubetreuungsgesellschaft können sich gegenüber den noch zu werbenden, zunächst treuhänderisch vertretenen Mitgliedern einer Bauherrengemeinschaft in einer schriftlichen Urkunde für bestimmte Verpflichtungen der Gesellschaft aus den abzuschließenden Betreuungsverträgen formgültig verbürgen.*)

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IMRRS 2000, 0057
ImmobilienImmobilien
Haftung für verschwiegene Müllkippe

BGH, Urteil vom 12.07.1991 - V ZR 121/90

Verschweigt der Verkäufer arglistig, daß das verkaufte Grundstück als "wilde" Müllkippe benutzt worden ist, so kann der Käufer nach § 463 Satz 2 BGB Ersatz des mit der Beseitigung von abgelagerten Sondermüll verbundenen Schadens auch dann verlangen, wenn der Verkäufer zwar nicht die Ablagerung von Sondermüll, aber die Nutzung als "wilde" Müllkippe gekannt hat.*)

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IMRRS 2000, 0056
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 08.02.1991 - V ZR 346/89

Der Eigentümer eines Grundstücks, in dessen Schmutzwasser-Anschlußkanal von einem öffentlichen Straßengelände her Baumwurzeln eindringen, kann deren Beseitigung verlangen (im Anschluß an BGHZ 97, 231; 106, 142).*)

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IMRRS 2000, 0055
BauträgerBauträger
Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen im Bauherrenmodell

BGH, Urteil vom 26.09.1991 - VII ZR 376/89

1. Enthält ein Anlagemodell wegen seiner konzeptionellen Gestaltung und im Hinblick auf die Möglichkeit eines späteren Erwerbs einer Eigentumswohnung wesentliche Elemente des konventionellen Bauherrenmodells, verjähren Prospekthaftungsansprüche frühestens nach fünf Jahren.*)

2. Wird ein Steuerberater als Initiator oder als ein diesem gleichstehender Prospektverantwortlicher aufgrund typisierten Vertrauens in Anspruch genommen, ist § 68 StBerG nicht anwendbar.*)

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IMRRS 2000, 0053
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 17.06.1991 - II ZR 121/90

Prospekthaftung des persönlich haftenden Publikums-KG-Gesellschafters wegen Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflicht gegenüber Anlageinteressenten hier: erforderliche Informationen über den Liquidationsfall sowie über Wertsicherung erwarteter Einnahmen.

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IMRRS 2000, 0052
ImmobilienImmobilien
Aufgabe des Miteigentumsanteils an einem Grundstück

BGH, Urteil vom 07.06.1991 - V ZR 175/90

Ein Miteigentumsanteil am Grundstück kann nicht entsprechend § 928 Abs. 1 BGB durch Verzicht aufgegeben werden.*)

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IMRRS 2000, 0051
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 15.05.1991 - VIII ZR 123/90

1. Zur Bedeutung des Begriffs "Wohnfläche" im Prospekt über ein Bauherrenprojekt, das sowohl Wohnungen mit Dachschrägen als auch Vollgeschoßwohnungen umfaßt.*)

2. Zur Verpflichtung des Treuhänders einer Bauherrengemeinschaft, eine nachträgliche Änderung des vereinbarten Kostenverteilungsschlüssels herbeizuführen.*)

3. Die AGB-Regelung im Treuhandvertrag über ein Bauherrenprojekt, wonach Schadensersatzansprüche gegen den Basistreuhänder erst geltend gemacht werden können, wenn der Bauherr nicht auf andere Weise Ersatz verlangen kann, ist unwirksam.*)

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IMRRS 2000, 0048
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 26.04.1991 - V ZR 73/90

Ist in einem verkauften Hausgrundstück ein Trockenspeicher ohne erforderliche Baugenehmigung zu Wohnraum umgebaut worden, so liegt unabhängig von der Frage, ob die Umgestaltung nachträglich genehmigungsfähig ist, ein Sachmangel schon deshalb vor, weil bis zur Genehmigung die Baubehörde die Nutzung des Wohnraumes untersagen kann.*)

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IMRRS 2000, 0047
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 26.04.1991 - V ZR 165/89

1. Wirbt ein Anlage-. Wirtschafts- und Finanzierungsberater der Käufer, welcher zugleich als Doppelmakler und als Verhandlungsgehilfe der Verkäufer auftritt, mit den Steuervorteilen eines Vertragsschlusses, die für die Kaufbereitschaft wesentlich sind, und spricht er insoweit nicht erkennbar nur im eigenen Namen, so handelt er dabei auch als Verhandlungsgehilfe der Verkäufer mit der Folge, daß ihnen sein Verhalten nach § 278 BGB zuzurechnen ist.*)

2. Ein Verhandlungsgehilfe kann durch persönliche Vertrauenswerbung mit besonderer Fachkunde auch die Sorgfaltspflichten des Schuldners entsprechend verstärken, so daß dieser eine Pflichtverletzung durch den Verhandlungsgehilfen nach § 278 BGB zu vertreten hat (Ergänzung zu BGHZ 31, 358).*)

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IMRRS 2000, 0045
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 05.04.1991 - V ZR 39/90

Auch der anwartschaftsberechtigte Käufer eines Grundstücks ist deliktsrechtlich gegen unzulässige Vertiefungen des Nachbargrundstücks geschützt und hat jedenfalls dann einen eigenen Anspruch auf Schadensersatz auch wegen des Substanzschadens, wenn sein Anwartschaftsrecht bei Eintritt der Vertiefungsschäden bestand und feststeht, daß der daraus folgende Schaden allein bei ihm verbleibt.*)

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IMRRS 2000, 0044
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 18.04.1991 - III ZR 1/90

Der Eigentümer eines Grundstücks ist grundsätzlich nicht verpflichtet zu verhindern, daß das auf seinem Grundstück anfallende Niederschlagswasser auf ein tieferliegendes Grundstück abfließt. Eine solche Pflicht trifft ihn auch dann nicht, wenn er bei landwirtschaftlicher Nutzung des Grundstücks von der Bewirtschaftung als Grünland zum Anbau von Mais übergeht und sich dadurch der Wasserablauf verändert.*)

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IMRRS 2000, 0043
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 22.02.1991 - V ZR 308/89

Bildet sich durch die Errichtung einer Zwischendeponie für Erdaushub auf dem Nachbargrundstück (hier Weinberg) ein Kaltluftsee, durch den ein erheblicher Schaden (hier an Weinstöcken) entsteht, so hat der beeinträchtigte Eigentümer einen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch gegen den Benutzer des Deponiegrundstücks, wenn es mit wirtschaftlich zumutbaren Maßnahmen möglich gewesen wäre, die Deponie so zu gestalten, daß ein Kaltluftsee vermieden wird, und der Eigentümer des Nachbargrundstücks beim Aufbau der Deponie die abzuwehrende Gefahr nicht rechtzeitig erkannt hat und auch nicht erkennen konnte.*)

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IMRRS 2000, 0042
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 25.02.1991 - II ZR 60/90

Der Kommanditist, der einer Publikumsgesellschaft erst nach deren Gründung beigetreten ist, sie aber durch Bürgschaften zugunsten ihrer Kreditgeber am Leben erhält, haftet später beitretenden Mitgesellschaftern für das Verschulden von Anlagevermittlern anläßlich der Beitrittsverhandlungen.*)

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IMRRS 2000, 0041
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 17.04.1991 - IV ZR 112/90

Bei einem Baubetreuungsvertrag im Rahmen eines Bauherrenmodells, in dem der Baubetreuer auch die Verpflichtung zur Beschaffung der Finanzierung und der Bauherr die zu ihrer Abnahme übernimmt, und in dem die Vergütung nicht nach Prozenten des vermittelten Kredits, sondern als Gesamtvergütung an der Wohnfläche der Eigentumswohnung ausgerichtet ist, handelt es sich um einen Geschäftsbesorgungsvertrag, der nicht dem Maklerrecht, sondern dem Werkvertragsrecht unterliegt.*)

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IMRRS 2000, 0040
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 20.03.1991 - VIII ARZ 6/90

Rechte des Untermieters bei Kündigung des Hauptmietvertrages

Hat der Eigentümer sein Einfamilienhaus oder seine Eigentumswohnung einem Vermietungsunternehmen zur Untervermietung zu Wohnzwecken vermietet, so kann ihm nach Beendigung des Hauptmietverhältnisses der aus § 556 Abs.3 BGB auf Räumung in Anspruch genommene Untermieter den Einwand des Rechtsmißbrauchs entgegensetzen, soweit dem Untermieter gegenüber einer Kündigung des Untervermieters Schutzrechte aus den §§ 556 a, 564 b BGB zustehen würden. Das gilt auch dann, wenn dem Untermieter bei Abschluß des Untermietvertrages zwar bekannt war, daß sein Vermieter nicht Eigentümer der Mietsache ist, er aber nicht wußte, daß er gegenüber dem Eigentümer keinen Wohnraumkündigungsschutz genießt (teilweise Aufgabe von BGHZ 84, 90 = BGH, HdM Nr. 2).

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IMRRS 2000, 0039
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 22.02.1991 - V ZR 299/89

Leitsätze redakt.:

Haftung des Verkäufers eines Wohngrundstücks wegen nicht offenbarter Störungen durch lautes und schikanöses Verhalten der Nachbarn (hier: in der angrenzenden Doppelhaushälfte):

c. mangels Fehler-Eigenschaft keine Mängelhaftung;

d. Anfechtbarkeit des Vertragsschlusses wegen Täuschung im Falle vorsätzlich falscher Angaben oder vorsätzlichen Verschweigens;

e. Haftung aus culpa in contrahendo bei fahrlässiger Aufklärungspflichtverletzung.

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Amtlicher Leitsatz:

Verletzt der Verkäufer eines Wohngrundstücks die Pflicht, den Käufer über schikanöses Nachbarverhalten (hier: mehrjähriges absichtliches Stören der Nachtruhe) aufzuklären, haftet er bereits bei Fahrlässigkeit auf Schadensersatz wegen Verschuldens bei Vertragsschluß.

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IMRRS 2000, 0037
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 16.11.1990 - V ZR 217/89

Leitsätze redakt.:

a. Kein Formularvertrags-Charakter und dementsprechend keine Inhaltskontrolle einer im notariellen Grundstückskaufvertrag enthaltenen Klausel allein deswegen, weil sie eine in der Praxis des Notars gebräuchliche Standardformulierung enthält (hier: Vereinbarung von Fälligkeitszinsen);

b. Inhaltskontrolle und Beanstandung auch nicht nach den für formelhafte Klauseln in bestimmten notariellen Individualverträgen entwickelten Grundsätzen.

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Amtlicher Leitsatz:

Die in einem Grundstückskaufvertrag getroffene Vereinbarung von Fälligkeitszinsen ist nicht schon deshalb eine Allgemeine Geschäftsbedingung, weil der Wortlaut der Klausel auf einer Standardformulierung des beurkundenden Notars beruht. Es handelt sich auch nicht um eine "formelhafte" und deswegen etwa einer Inhaltskontrolle nach § 242 BGB unterliegende Klausel.

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IMRRS 2000, 0036
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 17.01.1991 - VII ZR 143/89

Leitsätze redakt.:

d. Vertragliche Pflichten des im Bauherrenmodell eingeschalteten Treuhänders, insbesondere Kontroll- und Betreuungspflichten;

e. Pflicht zum Ausgleich zwischen benachteiligten und begünstigten Bauherren bei nachträglichen Flächenveränderungen innerhalb der Aufteilung in Wohnungseigentum.

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IMRRS 2000, 0031
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 14.02.1991 - V ZB 12/90

Anforderungen an Trennwände für Abgeschlossenheit

Dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes wird die Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt, ob Wohnungen und sonstige Räume in bestehenden Gebäuden nur dann im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 WEG in sich abgeschlossen sind, wenn Trennwände und Trenndecken den Anforderungen entsprechen, die das Bauordnungsrecht des jeweiligen Bundeslandes an Neubauten stellt.

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IMRRS 2000, 0029
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 18.09.1990 - XI ZR 77/89

Persönliche Haftung des Stellvertreters aus culpa in contrahendo, insbesondere wegen Inanspruchnahme besonderen persönlichen Vertrauens

im Falle enger persönlicher Beziehungen der Beteiligten.

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IMRRS 2000, 0028
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 16.11.1990 - V ZR 297/89

c. Funktion der Notwegrente als Ausgleich für die dem Nachbarn infolge der Notweg-Duldung entstehende Eigentumsbeeinträchtigung;

d. dementsprechend Bemessung der Rente nach der aus dem Notwegrecht resultierenden Verkehrswertbeschränkung für das Gesamtgrundstück.

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Amtlicher Leitsatz:

a) Für die Bemessung der Notwegrente ist nicht auf den Vorteil oder den Nutzen abzustellen, den der Berechtigte aus dem Notweg zieht, sondern auf den Umfang des dem verpflichteten Eigentümer durch die Duldungspflicht entstehenden Nutzungsverlustes.

b) Bei der Notwegrente bemißt sich der Nutzungsverlust nach der Minderung des Verkehrswertes, die das gesamte Grundstück durch den Notweg erfährt.

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