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Sachgebiet: Immobilienanlagen

570 Entscheidungen insgesamt




IMRRS 2000, 0301
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 24.10.1989 - XI ZR 8/89

Der Treuhänder, der die für den Erwerb einer Eigentumswohnung notwendigen Verträge abgeschlossen und die Finanzierung durch Übernahme der Mithaftung sichergestellt hatte, ist nicht gehindert, die Wohnung im späteren Zwangsversteigerungsverfahren gegen den Treugeber zu einem den Verkehrswert wesentlich unterschreitenden Preis zu ersteigern. Er braucht sich auch die Differenz zwischen dem von ihm gezahlten Preis und dem Verkehrswert nicht auf seine Rückgriffsforderung gegen den Treugeber anrechnen zu lassen.*)

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IMRRS 2000, 0295
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Wann verjähren Prospekthaftungsansprüche?

BGH, Urteil vom 18.12.2000 - II ZR 84/99

Prospekthaftungsansprüche, die sich aus dem Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds ergeben, verjähren in sechs Monaten ab Kenntnis des Prospektfehlers, spätestens aber drei Jahre nach dem Erwerb des Anteils.

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IMRRS 2000, 0293
BauträgerBauträger
Wettbewerbsrecht

BGH, Urteil vom 05.10.2000 - I ZR 237/98

Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs gegen eine irreführende Immobilienanzeige durch einen - zugleich als Bauträger und Altbausanierer tätigen - Rechtsanwalt mißbräuchlich ist.

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IMRRS 2000, 0283
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Prospekthaftung bei Erwerb im Bauträgermodell

BGH, Urteil vom 07.09.2000 - VII ZR 443/99

1. Die zum Bauherrenmodell entwickelten Prospekthaftungsgrundsätze im engeren Sinne sind auch auf den Erwerb im Bauträgermodell anwendbar.

2. Zu den notwendigen Informationen in einem Prospekt einer Immobilienanlage zählen richtige und unmißverständliche Angaben über Wohnflächen und deren Berechnungsgrundlage.

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IMRRS 2000, 0278
BauträgerBauträger
Immobilienanlagen

BGH, Urteil vom 28.09.2000 - IX ZR 279/99

1. Wer ausschließlich oder hauptsächlich die rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells für den Erwerber besorgt, bedarf der Genehmigung nach Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG. Verfügt er darüber nicht, ist ein solcher Geschäftsbesorgungsvertrag nichtig.

2. Einem Notar, der im Jahre 1993 einen derartigen Vertrag beurkundete, kann die Unkenntnis des Erfordernisses der Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht als schuldhaft vorgeworfen werden.

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IMRRS 2000, 0275
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Prospekthaftung wegen unrichtiger Angaben

BGH, Urteil vom 29.05.2000 - II ZR 280/98

Es handelt sich um einen rechtlich relevanten Prospektmangel, wenn der Anleger aus dem Prospekt über die Beteiligung an einer Publikumsgesellschaft nicht ersehen kann, daß das von ihm aufgebrachte Kapital zu wesentlichen Teilen an den Initiator zurückfließt und für die beworbene Investition nicht zur Verfügung steht. Das gilt erst recht, wenn sich vor Prospektherausgabe die Marktverhältnisse derart geändert haben, daß mit der zeitgerechten Umsetzung des Projekts nicht gerechnet werden kann und deswegen Investitionsmittel für die Honorierung von Funktionsträgern verwendet werden müssen.*)

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IMRRS 2000, 0274
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank

BGH, Urteil vom 27.06.2000 - XI ZR 174/99

1. Zur Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Immobilienfondsanteilen.*)

2. Solange ein Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluß mangels Kündigung des Beitritts zu einer Immobilienfonds GbR gegenüber der Fondsgesellschaft nicht durchgesetzt werden kann, kann er nach den Regeln über verbundene Geschäfte (§ 9 Abs. 3, 4 VerbrKrG) auch für den Darlehensvertrag, der zur Finanzierung der Fondsanteile geschlossen wurde, keine Wirkungen entfalten.*)

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IMRRS 2000, 0272
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Prospekthaftung beim Erwerb von Immobilien

BGH, Urteil vom 15.06.2000 - III ZR 305/98

Zur Haftung für Fehler einer von einer Unternehmensgruppe ausgearbeiteten Immobilienberechnung, die Grundlage für eine Entscheidung ihrer Kunden war, Wohnungseigentum zu erwerben und den Kaufpreis und die mit dem Erwerb weiter verbundenen Kosten voll durch Kreditaufnahme zu finanzieren.*)

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IMRRS 2000, 0214
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 19.12.1997 - V ZR 112/96

Vertrauensschaden des Käufers bei Unterbleiben der Aufklärung über die Sozialbindung der gekauften Wohnung und über die Kostendeckung der Erträge

Zum Vertrauensschaden des Käufers bei Unterbleiben der Aufklärung über die Sozialbindung der gekauften Wohnung und im Falle der unzutreffenden Angabe des Verkäufers, die Mieterträge und Steuerersparnisse machten die laufenden Unkosten der Finanzierung wett (im Anschluß an Senatsurt. v. 26. September 1997, V ZR 29/96).

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IMRRS 2000, 0192
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 24.09.1996 - XI ZR 318/95

Hat eine Bausparkasse die Anwerbung von Kunden einem selbständigen Vermittlungsunternehmen überlassen, so können ihr, wenn ein anderer Makler im Einverständnis mit dem Vermittlungsunternehmen die persönlichen Vertragsverhandlungen mit dem Kunden führt, dessen Erklärungen gemäß § 278 BGB zugerechnet werden.

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IMRRS 2000, 0181
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 21.11.1996 - IX ZR 182/95

Haftung des Notars gegenüber Kapitalanlegern; Begriff des Auftraggebers

a) Ist das an Kapitalanleger gerichtete Schreiben eines Notars dahin zu verstehen, bei ihm seien ausreichende Sicherheiten hinterlegt, darf der Empfänger regelmäßig davon ausgehen, daß die Hinterlegung den Anforderungen entspricht, die an ein ordnungsgemäßes notarielles Verwahrungsgeschäft zu stellen sind.

b) Wendet sich ein Notar auf Ersuchen einer Kapitalanlagegesellschaft mit einer Erklärung über hinterlegte Sicherheiten gezielt an potentielle Anleger, um diesen eine Grundlage für bedeutsame Vermögensentscheidungen zu geben, so können auch die Empfänger der Erklärung Auftraggeber im Sinn von § 19 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 BNotO sein.

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IMRRS 2000, 0175
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 08.02.1996 - IX ZR 215/94

1. Ein rechtskräftiges Feststellungsurteil, das die Verpflichtung eines steuerlichen Beraters zur Leistung von Schadensersatz wegen Nichtberücksichtigung von Werbungskosten ausspricht, kann nicht mit der Behauptung in Frage gestellt werden, die Einkünfteerzielungsabsicht sei nicht vorgetragen worden.

2. Zur Berechnung des (Steuer-) Schadens beim Beitritt zu einem Bauherrenmodell.

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IMRRS 2000, 0171
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 27.02.1996 - XI ZR 133/95

Eine Bank braucht bei der Anlageberatung den Wissensstand des Kunden nicht zu erfragen, wenn dieser von einem Vermögensberater betreut wird und bereits deutliche Vorstellungen von dem gewünschten Anlagegeschäft hat.

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IMRRS 2000, 0162
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 16.02.1995 - IX ZR 15/94

Zur Berechnung des Vertrauensschadens aus einer unvollständigen Auskunft.

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IMRRS 2000, 0160
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 30.06.1995 - V ZR 184/94

a Zur Wirksamkeit eines "Time-Sharings" von Ferienwohnungen im Treuhand-Modell.

b) Eine Formularklausel, durch welche die Eintragung des Käufers eines anteiligen Dauerwohnrechts nach § 31 WEG in das Grundbuch ausgeschlossen wird und im Grundbuch ein Dritter als Treuhänder eingetragen bleiben soll, kann als überraschende Bestimmung unwirksam sein, läßt dann aber die Wirksamkeit des Kaufvertrages im übrigen unberührt.

c) Ein Dauerwohnrecht kann mehreren Bewohnern nach Bruchteilen zustehen.

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IMRRS 2000, 0152
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Prospekthaftung

BGH, Urteil vom 01.12.1994 - III ZR 93/93

1. a) Die zur Prospekthaftung bei der Beteiligung an Publikumskommanditgesellschaften entwickelten Grundsätze sind auch auf Bauherren- oder Erwerbermodelle übertragbar und werden auch auf Anlagemodelle, die Elemente der reinen Kapitalbeteiligung und des konventionellen Bauherrenmodells vereinigen sowie auf den Erwerb von Aktien außerhalb der geregelten Aktienmärkte angewendet.*)

b) Wegen falscher oder unvollständiger Prospektangaben haften die Personen, die für die Geschicke des Unternehmens und damit für die Herausgabe des Prospekts verantwortlich sind. Dazu zählen die Initiatoren, Gründer und Gestalter der Gesellschaft, soweit sie das Management bilden oder beherrschen. Darüber hinaus haften aber auch die Personen, die hinter der Gesellschaft stehen und neben der Geschäftsleitung besonderen Einfluß ausüben und deshalb Mitverantwortung tragen.*)

c) Eine Prospektverantwortlichkeit trifft allerdings auch diejenigen, die aufgrund ihrer besonderen beruflichen und wirtschaftlichen Stellung oder aufgrund ihrer Fachkunde eine Garantenstellung einnehmen, sofern sie durch ihr nach außen in Erscheinung tretendes Mitwirken am Emissionsprospekt einen Vertrauenstatbestand schaffen.*)

d) Ist in einem Emissionsprospekt ein Rechtsanwalt als Treuhänder namentlich benannt, dessen Aufgabe es lediglich ist, die Verfügungen über das Anlegerkonto zu überwachen, führt auch dies nicht zu einer Prospektverantwortlichkeit.*)

2. a) Zur Aufklärungs- und Hinweispflicht des Treuhänders auf das Risiko einer Anlage infolge Kenntnis von zweckgefährdenden Umständen innerhalb des Unternehmens.*)

b) Der Treuhänder kann im Falle des Unterlassens der gebotenen Aufklärung über Unregelmäßigkeiten entweder aus culpa in conrahendo oder aus positiver Forderungsverletzung herangezogen werden, wobe es nicht darauf ankommt, ob ob die Anleger ihre Gelder gerade durch die betreffenden Unregelmäßigkeiten im Geschäftsbetrieb des Vermittlungsunternehmens verloren haben, da der Anleger nämlich auch dann Rückgängigmachung seiner Beteiligung verlangen kann, wenn sich die Investitionsentscheidung später aus anderen Gründen, die mit diesem Mangel nichts zu tun haben, als nachteilig erwiesen hat.*)

3. Zur Frage, inwieweit eine Partei ihrer Darlegungslast genügt, wenn sie sich lediglich auf die Feststellungen eines Strafurteils beruft.*)

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IMRRS 2000, 0145
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Emissionsprospekt für einen geschlossenen Immobilienfond

BGH, Urteil vom 10.10.1994 - II ZR 95/93

1. Im Emissionsprospekt für einen geschlossenen Immobilienfonds müssen Sondervorteile, die den Gründungsgesellschaftern gewährt werden, offengelegt werden.*)

2. Der Treuhandkommanditist verletzt seine Aufklärungspflicht, wenn er im Prospekt für ein Beteiligungsmodell nicht darauf hinweist, daß die ausgewiesenen Baukosten erhöht wurden, um eine Mietausfallgarantie anbieten zu können.*)

3. Über geschäftliche Vorgänge kann sich eine Partei nur dann mit Nichtwissen erklären, wenn sie in ihrem Unternehmen ohne Erfolg Erkundigungen angestellt hat; der Ablauf von Aufbewahrungsfristen für einschlägiges Schriftwerk ist insoweit ohne Belang.*)

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IMRRS 2000, 0140
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 08.06.1994 - VIII ZR 103/93

Zur Auslegung einer Vertragsklausel, die die Haftung des Treuhänders einer Bauherrengemeinschaft bei einfacher Fahrlässigkeit auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens begrenzt.

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IMRRS 2000, 0135
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 27.01.1994 - IX ZR 195/93

Empfiehlt ein Rechtsanwalt in engem innerem Zusammenhang mit einer von ihm ausgeübten rechtlichen Beratung pflichtwidrig eine nachteilige Vermögensanlage, so verjährt ein vertraglicher Schadensersatzanspruch des Mandanten nach § 51 BRAO in drei Jahren.

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IMRRS 2000, 0134
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Verjährung von Prospekthaftungsansprüche im Bauherrenmodell

BGH, Urteil vom 01.06.1994 - VIII ZR 36/93

1. Prospekthaftungsansprüche beim Bauherrenmodell verjähren nach der allgemeinen Frist des § 195 BGB.*)

2. Wird ein Wirtschaftsprüfer als Initiator eines Bauherrenmodells in Anspruch genommen, ist § 51a WPO nicht anwendbar.*)

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IMRRS 2000, 0123
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 07.02.1994 - II ZR 191/92

Ist eine als atypische stille Gesellschaft errichtete Publikumsgesellschaft so ausgestaltet, daß die stillen Gesellschafter das Anlagekapital aufbringen und der Geschäftsinhaber weder am Gewinn noch am Verlust nennenswert beteiligt ist, sondern eine Vergütung und Aufwendungsersatz erhält, dann ist eine gesellschaftsvertragliche Bestimmung grundsätzlich unwirksam, die dem Geschäftsinhaber das einseitige Recht gibt, die kapitalanlegenden Gesellschafter nach freie Ermessen "hinauszukündigen".

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IMRRS 2000, 0122
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 08.02.1994 - XI ZR 77/93

Zur Frage, wann ein Gelegenheitsdarlehen den Tatbestand des Wuchers, insbesondere das Merkmal "unter Ausbeutung der Zwangslage" des Darlehensnehmers erfüllt.

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IMRRS 2000, 0121
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 25.02.1994 - V ZR 63/93

1. Es wird daran festgehalten, daß auch ein durch einen vollmachtlosen Vertreter abgeschlossener Grundstückskaufvertrag vom Vertretenen formlos genehmigt werden kann.

2. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der Verkauf eines Anteils an einer Eigentumswohnung im sog. Timesharing-Modell sittenwidrig sein kann.

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IMRRS 2000, 0119
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 11.11.1993 - IX ZR 229/92

Gibt der Eigentümer eines aufwendig errichteten Wohnhauses dessen Eigennutzung wegen der damit verbundenen steuerlichen Belastungen auf, kann er von demjenigen, der ihm wegen fehlerhafter steuerlicher Beratung ersatzpflichtig ist, keine Nutzungsentschädigung wegen entgangenen Wohngenusses verlangen.

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IMRRS 2000, 0117
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 05.07.1993 - II ZR 194/92

Prospekthaftung auch bei marktfremden Aktienkäufen

a) Die von der Rechtsprechung entwickelten Prospekthaftungsgrundsätze, die an ein typisiertes Vertrauen des Anlegers auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der von den Prospekthaftungsverantwortlichen gemachten Angaben anknüpfen (BGHZ 71, 284 u. st. Rspr.), finden auch auf Prospekte Anwendung, mit denen für den Erwerb von Aktien außerhalb der geregelten Aktienmärkte geworben wird.

b) Ein Anleger, der mit einem in erheblichen Punkten unrichtigen oder unvollständigen Prospekt geworben worden ist, kann, wenn er die Beteiligung in Kenntnis der ihm verschwiegenen oder unrichtig dargestellten Umstände nicht erworben hätte, im Wege des Schadensersatzes Rückgängigmachung seiner Beteiligung verlangen, auch wenn die im Prospekt unrichtig dargestellten Risiken nicht mit denjenigen identisch sind, die zu dem späteren Wertverfall der Anlage geführt haben.

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IMRRS 2000, 0111
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 13.05.1993 - III ZR 25/92

Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

Zur Haftung des Anlagevermittlers, der eine Kapitalanlage trotz Fehlens eigener zuverlässiger Informationen über das Anlageprojekt als sicher hinstellt.

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IMRRS 2000, 0108
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 07.12.1992 - II ZR 179/91

Positive Vertragsverletzung durch Wirtschaftsförderungseinrichtung

a) Beschränkt sich eine Wirtschaftsförderungseinrichtung nicht auf ihre übliche Aufgabe, Interessenten einer Unternehmensbeteiligung zusammenzuführen, ihnen die Standortvorteile sowie die bestehenden steuerlichen und sonstigen Förderungsmöglichkeiten zu erläutern, sondern erklärt sie dem Interessenten, alle für seine Beteiligung an dem von ihr empfohlenen Unternehmen relevanten Fragen geprüft zu haben, dann kann sich eine Haftung aus positiver Vertragsverletzung ergeben, wenn nicht alle zumutbaren Erkenntnismöglichkeiten ausgeschöpft worden sind, die für die Werthaltigkeit der Anlage von Bedeutung sind.

b) Ein Vertreter nimmt nicht bereits dann besonderes persönliches Vertrauen mit der Folge in Anspruch, daß er für die Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten persönlich haftet, wenn er bei Vertragsverhandlungen als Wortführer auftritt.

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IMRRS 2000, 0097
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 19.11.1992 - IX ZR 45/92

Aussonderung eines Sonderkontoguthabens im Konkurs des Grundstücksverwalters

Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen das Guthaben auf dem von einem Grundstücksverwalter geführten Sonderkonto im Konkurs des Verwalters ausgesondert werden kann.

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IMRRS 2000, 0093
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 09.11.1992 - II ZR 141/91

Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen anwaltlichen Treuhandgesellschafter einer Publikumsgesellschaft

Schadensersatzansprüche, die Kapitalanleger gegen einen Rechtsanwalt aus seiner Tätigkeit als Treuhandgesellschafter einer Publikumsgesellschaft geltend machen, verjähren in drei Jahren (§ 51 BRAO).

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IMRRS 2000, 0092
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 28.09.1992 - II ZR 224/91

Verschulden bei Prospekthaftung

a) Wird bei der Anwerbung von Anlegern ein Prospekt mit unrichtigen Angaben verwandt, ergibt sich hieraus im Regelfall nicht nur die Verletzung von Aufklärungspflichten, sondern auch das Verschulden der handelnden Personen.

b) Die rechtsirrige Annahme, eines klarstellenden Hinweises an den Anleger bedürfe es nicht, kann nur unter ganz besonderen Umständen und unter Anlegung eines strengen Maßstabes entschuldigend wirken.

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IMRRS 2000, 0086
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 09.07.1992 - IX ZR 209/91

Beurkundungszwang für Treuhandverträge bei Bauherrenmodell

e. Beurkundungszwang für Treuhandverträge im Rahmen von Bauherrenmodellen.

f. Voraussetzungen für die Formbedürftigkeit wegen rechtlichen Zusammenhangs - hier: zwischen Treuhandvertrag und Treuhänder-Vollmacht.

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IMRRS 2000, 0082
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 16.06.1992 - XI ZR 166/91

Pflichten der Bank gegenüber Anlegern bei Referenzbezeichnung in Prospekt eines Bauherrenmodells - Kein Wegfall des Rechtschutzinteresses bei Verzicht des Gläubigers auf Zwangsvollstreckung - Berücksichtigung vorbereitender Schriftsätze durch Revisionsgericht

1. Läßt eine Bank sich im Prospekt eines Bauherrenmodells nicht nur als Vertragspartner für die Finanzierung, sondern auch als Referenz benennen, so erwächst ihr daraus gegenüber Anlegern, die mit ihr über eine Finanzierung verhandeln, die Verpflichtung, die Richtigkeit der Prospektangaben und die Bonität der Initiatoren in banküblicher Weise zu überprüfen und die Kreditinteressenten über bestehende Bedenken aufzuklären. Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung dieser Pflicht umfaßt alle mit der Anlageentscheidung verbundenen Nachteile, wenn eine ordnungsgemäße Aufklärung den Kreditnehmer veranlaßt hätte, vom ganzen Projekt Abstand zu nehmen.

2. Solange der Gläubiger den Vollstreckungstitel unverändert in Händen hält, wird eine Vollstreckungsabwehrklage nicht wegen mangelnden Rechtsschutzinteresses teilweise unzulässig, wenn der Beklagte, der die Zwangsvollstreckung bei Klageerhebung uneingeschränkt betrieb, in einem späteren Prozeßschriftsatz erklärt, er sei inzwischen teilweise befriedigt und verzichte insoweit auf die weitere Vollstreckung.

3. Auch wenn der Tatbestand des Berufungsurteils wegen der Einzelheiten des Parteivorbringens keine ausdrückliche Bezugnahme auf die vorangegangenen Schriftsätze enthält, kann das Revisionsgericht in der Regel davon ausgehen, daß deren Inhalt zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden ist. Für ordnungsgemäß begründete Verfahrensrügen erweitert außerdem § 561 Abs. 1 Satz 2 ZPO die Regelung des § 561 Abs. 1 Satz 1 ZPO."

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IMRRS 2000, 0081
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 28.04.1992 - XI ZR 165/91

Schriftliches Verfahren nur bei Prozeßförderung - Aufklärungspflicht bei Eigentumserwerb im Bauherrenmodell - Mitverschulden des Erwerbers bei Rückabwicklung

1. Das schriftliche Verfahren nach § 128 Abs. 2 ZPO darf nur angeordnet werden, wenn der Rechtsstreit noch weiterer Förderung bedarf und diese im schriftlichen Verfahren einfacher und schneller zu erreichen ist.

2. Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Kreditinstitut verpflichtet ist, den Erwerber einer Eigentumswohnung im Bauherrenmodell über besondere Risiken des konkreten Vorhabens hinzuweisen, und zu einem die Höhe des Schadens beeinflussenden Mitverschulden des Erwerbers bei Rückabwicklung seiner Beteiligung.

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IMRRS 2000, 0080
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 31.03.1992 - XI ZR 70/91

Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen steuersparender Immobilieninvestitionen

Besondere Umstände und Grenzen für haftungsrelevante Risiko-Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen steuersparender Bauherren-/Erwerbermodelle, etwa unter den Gesichtspunkten eines Wissensvorsprungs der Bank einerseits und des vom Kunden zu tragenden Anlage-Risikos andererseits.

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IMRRS 2000, 0079
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 29.04.1992 - VIII ZR 77/91

Pflichten des Treuhänders bei Weiterleitung des vom Bauherrn gezahlten Kaufpreises - Umwandlung eines auf Befreiung von der Grundpfandhaftung gerichteten Schadensersatzanspruchs in bestimmten Zahlungsanspruch

A. Verpflichtung des für einen Bauherrn tätigen Treuhänders zur Sorge für lastenfreien Eigentumserwerb bei Weiterleitung der Kaufpreissumme.

Im Streitfall ging es um folgendes - im amtlichen Leitsatz formuliertes - Problem:

"Zur Pflichtverletzung des Treuhänders bei Weiterleitung des vom Bauherrn gezahlten Kaufpreises für seine Eigentumswohnung an einen Zessionar des Verkäufers, wenn der Betrag gleichzeitig von einem anderen, durch ein Grundpfandrecht an der Eigentumswohnung gesicherten Gläubiger des Verkäufers beansprucht wird."

B. "Die Umwandlung eines auf Befreiung von der fortbestehenden Grundpfandhaftung gerichteten Schadensersatzanspruchs in einen bestimmten Zahlungsanspruch setzt u.a. voraus, daß die Zahlung des begehrten Geldbetrages zur Beseitigung der dinglichen Belastung erforderlich ist, das Grundpfandrecht also noch in der entsprechenden Höhe valutiert.

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IMRRS 2000, 0071
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 29.01.1992 - VIII ZR 80/91

Kriterien und Rechtsprechungsbeispiele für eine - nur mit Zurückhaltung anzunehmende - Eigenhaftung des Vertreters oder Vermittlers wegen Inanspruchnahme besonderen persönlichen Vertrauens.

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IMRRS 2000, 0069
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 07.11.1991 - III ZR 118/90

Mangels Aufklärungsbedürftigkeit kann beim Vertrieb einer Kapitalanlage die Aufklärungspflicht gegenüber einem Erwerber entfallen, der selbst freiberuflich in die Durchführung des betreffenden Projekts eingeschaltet ist.

* * *

Amtlicher Leitsatz:

Zur Aufklärungspflicht des im Rahmen eines Kapitalanlagemodells tätigen Treuhänders gegenüber einem Erwerber, der als freier Mitarbeiter des mit dem Vertrieb der Anlage allein Beauftragte in die Durchführung des Projekts selbst eingebunden ist.

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IMRRS 2000, 0068
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 17.12.1991 - XI ZR 8/91

Aufklärungspflicht der Bank bei Bauherrenmodell

Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Kreditinstitut verpflichtet ist, vor Übernahme der Finanzierung des Erwerbs einer Eigentumswohnung im Bauherrenmodell den Erwerber auf besondere Nachteile und Risiken des konkreten Vorhabens hinzuweisen (im Anschluß an BGH WM 1990, 920).

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IMRRS 2000, 0067
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 04.12.1991 - II ZR 141/90

Möglichkeiten des Schadensausgleichs gegenüber Kapitalanlageinteressenten, die durch Falschinformationen - insbesondere in Prospekten - zur Beteiligung an Anlagegesellschaften bewogen worden sind.

* * *

amtlicher Leitsatz

Wird ein Kapitalanleger durch schuldhaft unrichtige Angaben bewogen, einer Publikumsgesellschaft beizutreten, so ist ihm nicht nur seine Einlage, sondern auch der Schaden zu ersetzen, der sich typischerweise daraus ergibt, daß Eigenkapital in solcher Höhe erfahrungsgemäß nicht ungenutzt geblieben, sondern zu einem allgemein üblichen Zinssatz angelegt worden wäre.

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IMRRS 2000, 0061
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
§ 264a StGB als Schutzgesetz

BGH, Urteil vom 21.10.1991 - II ZR 204/90

§ 264a StGB ist Schutzgesetz i.S. des § 823 Abs. 2 BGB.*)

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IMRRS 2000, 0060
BauträgerBauträger
Bürgschaft einer Baubetreuungsgesellschaft

BGH, Urteil vom 14.11.1991 - IX ZR 20/91

Die Gesellschafter einer Baubetreuungsgesellschaft können sich gegenüber den noch zu werbenden, zunächst treuhänderisch vertretenen Mitgliedern einer Bauherrengemeinschaft in einer schriftlichen Urkunde für bestimmte Verpflichtungen der Gesellschaft aus den abzuschließenden Betreuungsverträgen formgültig verbürgen.*)

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IMRRS 2000, 0055
BauträgerBauträger
Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen im Bauherrenmodell

BGH, Urteil vom 26.09.1991 - VII ZR 376/89

1. Enthält ein Anlagemodell wegen seiner konzeptionellen Gestaltung und im Hinblick auf die Möglichkeit eines späteren Erwerbs einer Eigentumswohnung wesentliche Elemente des konventionellen Bauherrenmodells, verjähren Prospekthaftungsansprüche frühestens nach fünf Jahren.*)

2. Wird ein Steuerberater als Initiator oder als ein diesem gleichstehender Prospektverantwortlicher aufgrund typisierten Vertrauens in Anspruch genommen, ist § 68 StBerG nicht anwendbar.*)

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IMRRS 2000, 0053
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 17.06.1991 - II ZR 121/90

Prospekthaftung des persönlich haftenden Publikums-KG-Gesellschafters wegen Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflicht gegenüber Anlageinteressenten hier: erforderliche Informationen über den Liquidationsfall sowie über Wertsicherung erwarteter Einnahmen.

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IMRRS 2000, 0051
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 15.05.1991 - VIII ZR 123/90

1. Zur Bedeutung des Begriffs "Wohnfläche" im Prospekt über ein Bauherrenprojekt, das sowohl Wohnungen mit Dachschrägen als auch Vollgeschoßwohnungen umfaßt.*)

2. Zur Verpflichtung des Treuhänders einer Bauherrengemeinschaft, eine nachträgliche Änderung des vereinbarten Kostenverteilungsschlüssels herbeizuführen.*)

3. Die AGB-Regelung im Treuhandvertrag über ein Bauherrenprojekt, wonach Schadensersatzansprüche gegen den Basistreuhänder erst geltend gemacht werden können, wenn der Bauherr nicht auf andere Weise Ersatz verlangen kann, ist unwirksam.*)

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IMRRS 2000, 0047
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 26.04.1991 - V ZR 165/89

1. Wirbt ein Anlage-. Wirtschafts- und Finanzierungsberater der Käufer, welcher zugleich als Doppelmakler und als Verhandlungsgehilfe der Verkäufer auftritt, mit den Steuervorteilen eines Vertragsschlusses, die für die Kaufbereitschaft wesentlich sind, und spricht er insoweit nicht erkennbar nur im eigenen Namen, so handelt er dabei auch als Verhandlungsgehilfe der Verkäufer mit der Folge, daß ihnen sein Verhalten nach § 278 BGB zuzurechnen ist.*)

2. Ein Verhandlungsgehilfe kann durch persönliche Vertrauenswerbung mit besonderer Fachkunde auch die Sorgfaltspflichten des Schuldners entsprechend verstärken, so daß dieser eine Pflichtverletzung durch den Verhandlungsgehilfen nach § 278 BGB zu vertreten hat (Ergänzung zu BGHZ 31, 358).*)

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IMRRS 2000, 0042
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 25.02.1991 - II ZR 60/90

Der Kommanditist, der einer Publikumsgesellschaft erst nach deren Gründung beigetreten ist, sie aber durch Bürgschaften zugunsten ihrer Kreditgeber am Leben erhält, haftet später beitretenden Mitgesellschaftern für das Verschulden von Anlagevermittlern anläßlich der Beitrittsverhandlungen.*)

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IMRRS 2000, 0041
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 17.04.1991 - IV ZR 112/90

Bei einem Baubetreuungsvertrag im Rahmen eines Bauherrenmodells, in dem der Baubetreuer auch die Verpflichtung zur Beschaffung der Finanzierung und der Bauherr die zu ihrer Abnahme übernimmt, und in dem die Vergütung nicht nach Prozenten des vermittelten Kredits, sondern als Gesamtvergütung an der Wohnfläche der Eigentumswohnung ausgerichtet ist, handelt es sich um einen Geschäftsbesorgungsvertrag, der nicht dem Maklerrecht, sondern dem Werkvertragsrecht unterliegt.*)

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IMRRS 2000, 0040
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 20.03.1991 - VIII ARZ 6/90

Rechte des Untermieters bei Kündigung des Hauptmietvertrages

Hat der Eigentümer sein Einfamilienhaus oder seine Eigentumswohnung einem Vermietungsunternehmen zur Untervermietung zu Wohnzwecken vermietet, so kann ihm nach Beendigung des Hauptmietverhältnisses der aus § 556 Abs.3 BGB auf Räumung in Anspruch genommene Untermieter den Einwand des Rechtsmißbrauchs entgegensetzen, soweit dem Untermieter gegenüber einer Kündigung des Untervermieters Schutzrechte aus den §§ 556 a, 564 b BGB zustehen würden. Das gilt auch dann, wenn dem Untermieter bei Abschluß des Untermietvertrages zwar bekannt war, daß sein Vermieter nicht Eigentümer der Mietsache ist, er aber nicht wußte, daß er gegenüber dem Eigentümer keinen Wohnraumkündigungsschutz genießt (teilweise Aufgabe von BGHZ 84, 90 = BGH, HdM Nr. 2).

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IMRRS 2000, 0037
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 16.11.1990 - V ZR 217/89

Leitsätze redakt.:

a. Kein Formularvertrags-Charakter und dementsprechend keine Inhaltskontrolle einer im notariellen Grundstückskaufvertrag enthaltenen Klausel allein deswegen, weil sie eine in der Praxis des Notars gebräuchliche Standardformulierung enthält (hier: Vereinbarung von Fälligkeitszinsen);

b. Inhaltskontrolle und Beanstandung auch nicht nach den für formelhafte Klauseln in bestimmten notariellen Individualverträgen entwickelten Grundsätzen.

* * *

Amtlicher Leitsatz:

Die in einem Grundstückskaufvertrag getroffene Vereinbarung von Fälligkeitszinsen ist nicht schon deshalb eine Allgemeine Geschäftsbedingung, weil der Wortlaut der Klausel auf einer Standardformulierung des beurkundenden Notars beruht. Es handelt sich auch nicht um eine "formelhafte" und deswegen etwa einer Inhaltskontrolle nach § 242 BGB unterliegende Klausel.

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IMRRS 2000, 0036
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 17.01.1991 - VII ZR 143/89

Leitsätze redakt.:

d. Vertragliche Pflichten des im Bauherrenmodell eingeschalteten Treuhänders, insbesondere Kontroll- und Betreuungspflichten;

e. Pflicht zum Ausgleich zwischen benachteiligten und begünstigten Bauherren bei nachträglichen Flächenveränderungen innerhalb der Aufteilung in Wohnungseigentum.

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