Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
4595 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IMRRS 2011, 3627LG Berlin, Urteil vom 28.02.2011 - 67 S 109/10
1. Ein Rechtsstreit ist nicht durch den vom Ex-Betreuer des Mieters geschlossenen gerichtlichen Räumungsvergleich beendet worden, wenn es an einer gemäß § 1907 Abs. 1 S. 2 BGB erforderlichen Genehmigung des Vormundschaftsgerichts fehlt.
2. Eine Ablagerung von Müll und Gerümpel rechtfertigt dann eine fristlose Kündigung, wenn entweder Mitmieter durch Gerüche belästigt werden oder die Bausubstanz konkret gefährdet ist.
VolltextIMRRS 2011, 3578
LG Berlin, Beschluss vom 22.10.2010 - 63 S 451/10
Jedenfalls nach Ablauf der Eichfristen der vorhandenen Heizkostenverteiler bzw. der Kalt- und Warmwasserzähler muss der Mieter den Einbau neuer - gegebenenfalls auch zur Funkablesung geeigneter - Geräte dulden.
VolltextIMRRS 2011, 3572
LG Berlin, Urteil vom 17.10.2011 - 67 S 58/11
Leistet ein Wohnraummieter trotz Abmahnung die vertraglich vereinbarte Kaution (hier: Barkaution) nicht, ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt.
VolltextIMRRS 2011, 3555
BGH, Urteil vom 09.11.2011 - VIII ZR 87/11
Ein in der Grundmiete einer preisgebundenen Wohnung enthaltener Kostenansatz für Schönheitsreparaturen im Sinne von § 28 Abs. 4 II. BV berechtigt einen zur Durchführung der Schönheitsreparaturen verpflichteten Vermieter nicht, nach Entlassung der Wohnung aus der Preisbindung die nunmehr als "Marktmiete" geschuldete Grundmiete über die im Mietspiegel ausgewiesene ortsübliche Vergleichsmiete hinaus um einen Zuschlag für Schönheitsreparaturen zu erhöhen (Fortführung des Senatsurteils vom 16. Juni 2010 - VIII ZR 258/09, IMR 2010, 364 = WuM 2010, 490).*)
VolltextIMRRS 2011, 3400
LG Bielefeld, Beschluss vom 15.06.2011 - 23 T 442/10
1. Eine Kreditaufnahme kann mit Mehrheit der Wohnungseigentümer beschlossen werden, wenn und soweit sie die Grenzen ordnungsgemäßer Verwaltung beachtet.
2. Die Gemeinschaft ist grundsätzlich zur Deckung ihres kompletten Finanzbedarfs durch Vorschusszahlungen ihrer Mitglieder verpflichtet, ohne sich übermäßig zu verschulden. Eine Darlehensaufnahme zur (langfristigen) Finanzierung von Instandhaltungsmaßnahmen entspricht somit in aller Regel nicht ordnungsgemäßer Verwaltung.
VolltextIMRRS 2011, 3396
BGH, Urteil vom 16.11.2011 - VIII ZR 106/11
Ein Auskunftsanspruch des Mieters gegen den Vermieter zur tatsächlichen Höhe der bei der Wohnraummiete von einer Pauschale abgedeckten Betriebskosten gemäß § 242 BGB kommt nur in Betracht, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine nachträgliche Ermäßigung der Betriebskosten bestehen. Dabei sind Ermäßigungen einzelner Betriebskosten nicht relevant, wenn sie durch Erhöhungen in anderen Bereichen ausgeglichen werden.*)
VolltextIMRRS 2011, 3390
LG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 09.06.2011 - 15 S 151/10
Die Einstufung einer Wohnung als Dienstwohnung beurteilt sich nach ihrer tatsächlichen Nutzung. Es handelt sich um keine Dienstwohnung, wenn die streitbefangenen Räume tatsächlich am allgemeinen Wohnungsmarkt teilnehmen.
VolltextIMRRS 2011, 3389
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 23.08.2011 - 2-11 S 110/11
Der Fortsetzungswiderspruch des betagten, multipel schwer erkrankten, seit 40 Jahren in der für Eigenbedarf beanspruchten Wohnung lebenden Mieters kann im Einzelfall durch ein vorrangiges Vermieterinteresse daran überlagert sein, dass sich der gewünschte Umzug in die eigene, größere Wohnung für die weitere Entwicklung der beiden Kinder des Vermieters als äußerst vorteilhaft darstellt.
VolltextIMRRS 2011, 3388
BGH, Urteil vom 12.10.2011 - VIII ZR 8/11
Zum Beginn der Verjährung nach § 548 Abs. 1 Satz 2 BGB.*)
VolltextIMRRS 2011, 3387
BGH, Urteil vom 03.11.2011 - III ZR 105/11
1. Der Geschäftsbesorger, der es übernommen hat, eine Ferienwohnung im eigenen Namen aber für Rechnung des Eigentümers an Feriengäste zu vermieten, ist nach Ausführung des Auftrags beziehungsweise Beendigung des Vertragsverhältnisses ungeachtet eines sodann bestehenden Wettbewerbsverhältnisses mit dem Eigentümer diesem gegenüber verpflichtet, unter Vorlage der Verträge mit den Mietern über die während der Geschäftsbesorgung vorgenommenen Vermietungen Auskunft zu erteilen und Rechenschaft abzulegen (Fortführung des Senatsurteils vom 8. Februar 2007 - III ZR 148/06, NJW 2007, 1528).*)
2. Zum Beginn der Verjährung eines solchen Auskunfts- und Rechenschaftslegungsanspruchs.*)
VolltextIMRRS 2011, 3381
AG Bielefeld, Urteil vom 30.03.2011 - 17 C 288/11
Die Kosten für Rauchmelderwartung sowie für Wasserfiltereinbau sind keine sonstigen Betriebs- sondern Instandsetzungskosten und dürfen daher nicht auf den Mieter umgelegt werden.
VolltextIMRRS 2011, 3282
LG Berlin, Beschluss vom 09.02.2010 - 67 T 18/10
1. Einer Kündigung wegen bisheriger unpünktlicher Mietzahlungen und offener Mietforderungen steht nicht entgegen, dass der Mieter zwischenzeitlich eine Übernahme der Mietrückstände beim JobCenter beantragt hat.
2. Die Rechtsprechung des BGH, wonach sich ein Mieter im Rahmen der Abwägung nach § 543 Abs. 1 BGB ein etwaiges Verschulden des JobCenters nicht anrechnen lassen muss, weil das JobCenter bei der Überweisung der Miete nicht als Erfüllungsgehilfe des Mieters gegenüber dem Vermieter handelt (IMR 2010, 5), greift hier nicht, da das Jobcenter hier noch gar nicht eingeschaltet war und somit mit den unpünktlichen Zahlungen nichts zu tun hat.
3. Auch spielt es keine Rolle, ob den Mieter ein Verschulden an der Nichtzahlung der Mieten trifft. Denn es kommt nach § 543 Abs. 1 BGB für die außerordentliche, fristlose Kündigung aus wichtigem Grund auf die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietverhältnisses bei Abwägung der beiderseitigen Interessen an. § 543 Abs. 1 BGB erwähnt den Gesichtspunkt des Verschuldens nur als einen der Beispielsfälle der Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietverhältnisses.
VolltextIMRRS 2011, 3281
BGH, Beschluss vom 25.10.2011 - VIII ZR 125/11
Zu den Substantiierungsanforderungen bei der Geltendmachung von Mängeln am Mietobjekt.*)
VolltextIMRRS 2011, 3276
LG Dresden, Urteil vom 25.02.2011 - 4 S 73/10
Derjenige Mieter, der angesichts einer über viele Jahre währenden Schadstoffexposition in seinem Wohnungs- und Arbeitsumfeld (hier: Asbestbelastung der "Sanierungsdringlichkeitsstufe I") heute mit der Gewissheit leben muss, dass bei ihm ein deutlich erhöhtes Risiko besteht, an Lungenkrebs oder anderen Krankheitsbildern der Lunge verfrüht zu versterben, kann wegen seiner psychischen Beeinträchtigung vom Vermieter jedenfalls dann Schmerzensgeld verlangen, wenn diesem infolge eines früheren Verdachtshinweises seitens des Mieters bzw. infolge der besonderen Asbestproblematik in den Neuen Bundesländern vor "der Wende", als flächendeckend schwach gebundene Asbestprodukte verwendet worden sind, das Erkrankungsrisiko bekannt sein musste.
VolltextIMRRS 2011, 3274
AG München, Urteil vom 24.10.2011 - 424 C 12307/11
1. Der vermietende Wohnungseigentümer selbst hat einen Anspruch gegen seinen Mieter auf Duldung des Rückbaus einer baulichen Veränderung, auch wenn der Mieter die Wohnung bereits mit der Veränderung angemietet hat.
2. Der Begriff der "Erhaltung" in § 554 Abs. 1 BGB ist - ähnlich dem Fall öffentlich-rechtlicher Vorgaben - entsprechend weit auszulegen.
VolltextIMRRS 2011, 3272
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 26.04.2011 - 4 PA 246/10
Sind die Angaben des Antragstellers zu seinen Einkünften nicht nachvollziehbar, weil zwischen den angegebenen Einkünften und dem Bedarf und Aufwand zum Lebensunterhalt eine erhebliche "Deckungslücke" besteht, kann die Behörde den Antrag auf Gewährung von Wohngeld mangels anderer Möglichkeiten der Sachaufklärung in vollem Umfang ablehnen oder zwecks Ermittlung des Jahreseinkommens den Betrag, den der Antragsteller im Laufe eines Jahres für seinen Lebensunterhalt aufwendet, schätzen; dieser Schätzung können die sozialhilferechtlichen Regelsätze und die Aufwendungen für Miete sowie andere unabweisbare Verpflichtungen zugrunde gelegt werden.*)
VolltextIMRRS 2011, 3228
BGH, Urteil vom 14.09.2011 - VIII ZR 10/11
Zur Frage, ob sich ein Vermieter rechtsmissbräuchlich verhält, wenn er dem Mieter seiner Wohnung den Einbau einer modernen Heizungsanlage nicht gestattet.*)
VolltextIMRRS 2011, 3227
LG Koblenz, Urteil vom 28.01.2010 - 14 S 318/08
Die zwischen den Mietvertragsparteien getroffene Vereinbarung eines späteren Zugangs der Nebenkostenabrechnung verstößt nicht gegen § 556 Abs. 4 BGB, wenn es sich um eine Abrede zwischen den Parteien, die einer konkreten Situation geschuldet ist und auf die beide Vertragspartner Einfluss nehmen konnten, handelt.
VolltextIMRRS 2011, 3168
BGH, Beschluss vom 13.09.2011 - VIII ZR 45/11
1. Enthält die Heizkostenabrechnung keine Angaben über die Kosten des Betriebsstroms, führt dies weder zu einer Unwirksamkeit der Abrechnung aus formellen Gründen noch zu einer inhaltlichen Unrichtigkeit zum Nachteil des Meiters.
2. Die Bildung einer Abrechnungseinheit unter Zusammenfassung mehrerer, durch eine gemeinsame Heizungsanlage versorgter Gebäude ist zulässig.
3. Es kommt nicht darauf an, ob die gemeinsame Heizungsanlage bereits bei Abschluss des Mietvertrags bestand, denn dem Vermieter ist es nicht verwehrt, eine Abrechnungseinheit im Laufe des Mietverhältnisses zu bilden, insbesondere wenn sich eine Notwendigkeit hierfür dadurch ergibt, dass - wie hier - zwischenzeitlich eine gemeinsame Heizungsanlage zur Versorgung mehrerer Gebäude errichtet worden ist.
4. Die Bildung der Abrechnungseinheit kann auch stillschweigend mit der Betriebskostenabrechnung erfolgen; einer gesonderten vorherigen Ankündigung bedarf es nicht.
5. Wird die Grundsteuer von der Kommune direkt für die jeweilige Wohnung erhoben, so beadrf es eines Umlageschlüssels nicht und die Grundsteuer ist lediglich "direkt" an den Mieter weiterzugeben.
VolltextIMRRS 2011, 3115
AG Wedding, Urteil vom 20.05.2010 - 22a C 308/09
Besteht über das Internet-Fernsehen die Empfangsmöglichkeit von Sendern in der Sprache des ausländischen Mieters, kann der Vermieter die Beseitigung einer Parabol-Antenne verlangen.
VolltextIMRRS 2011, 3097
AG Hamburg-Harburg, Urteil vom 18.03.2011 - 641 C 363/10
Durch die Verwahrlosung einer Wohnung und der sich daraus ergebenden Gefahr eines Ungezieferbefalls sowie dem daraus resultierenden Gestank sind weitere Nutzer eines Hauses in der Nutzung ihrer Wohnungen in nicht auf Dauer zumutbarer Weise gestört.
VolltextIMRRS 2011, 3066
OLG Köln, Urteil vom 06.09.2011 - 9 U 40/11
Ist unstreitig bzw. vom Vermieter nachgewiesen, dass ein Schaden im Obhuts- und Gefahrenbereich des Mieters durch Mietgebrauch entstanden ist, so trifft den Mieter die uneingeschränkte Darlegungs- und Beweislast für das Fehlen eines von ihm zu vertretenden Pflichtenverstoßes mit der Folge seiner Beweisfälligkeit bei Unaufklärbarkeit der Brandursache*)
VolltextIMRRS 2011, 2969
OLG Dresden, Urteil vom 19.10.2011 - 13 U 1179/10
Der Insolvenzverwalter kann gemäß § 366 BGB bestimmen, dass bei der Auskehrung von Erlösen für Gegenstände, die einem Vermieterpfandrecht unterliegen, zunächst Masseverbindlichkeiten getilgt werden sollen.
VolltextIMRRS 2011, 2959
BGH, Urteil vom 21.09.2011 - VIII ZR 97/11
Mangels einer besonderen Übergangsregelung in Art. 229 § 3 EGBGB ist die Regelung des § 556a BGB, wonach der Vermieter abweichend von der getroffenen mietvertraglichen Regelung befugt ist, einseitig die Mietstruktur zu ändern, wenn die Betriebskosten ganz oder teilweise nach dem Verbrauch oder der Verursachung durch den Mieter erfasst werden, auch auf die vor dem Inkrafttreten des Mietrechtsreformgesetzes am 1. September 2001 bestehenden Mietverhältnisse uneingeschränkt anwendbar.*)
VolltextIMRRS 2011, 2956
OLG Köln, Beschluss vom 12.09.2011 - 5 U 78/11
1. Durch die Beauftragung eines Maklers kommt ein Zwangsverwalter bei Leerstand einer Wohnung in aller Regel seinen Pflichten ausreichend nach. Ein mit dem Markt vertrauter und ständig mit Vermietungen befasster Makler hat grundsätzlich bessere Möglichkeiten, einen Mieter zu akquirieren, als der Zwangsverwalter selbst. Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn der Zwangsverwalter weiß oder sich ihm aufdrängen muss, dass der Makler keine oder keine ausreichenden Vermittlungstätigkeiten entfaltet.
2. Fehlt eine rechtzeitige Abrechnung ist gemäß § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB nur die Nachforderung des Abrechnungsbetrags ausgeschlossen, der die geschuldeten Vorauszahlungen übersteigt; nicht geleistete Vorauszahlungen können vom Vermieter dagegen auch bei Abrechnung nach Fristablauf noch geltend gemacht werden.
VolltextIMRRS 2011, 2929
BGH, Urteil vom 12.10.2011 - VIII ZR 50/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 2919
BGH, Urteil vom 17.10.1995 - VI ZR 246/94
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 2917
BGH, Urteil vom 22.12.1995 - V ZR 334/94
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 2903
AG Dortmund, Urteil vom 24.05.2011 - 425 C 10136/10
Bereits 1974 wurden, jedenfalls mangels abweichender Vereinbarung, Fenster geschuldet, die bauartbedingt keine oder zumindest nur eine vernachlässigbare Kondenswasserbildung aufweisen. Deshalb ist zumindest bei Vermietung einer Wohnung im Jahre 2008, die mit derartigen Aluminiumfenstern der ersten Generation, d. h. ohne thermische Trennung, ausgestattet ist, ein Mangel gegeben, wenn der Vermieter den Mieter nicht bei Vertragsabschluss auf die von den Fenstern ausgehenden Beeinträchtigungen hinweist und diesen Zustand ausdrücklich mit dem Mieter als vertragsgemäß vereinbart.
VolltextIMRRS 2011, 2902
AG Erfurt, Urteil vom 26.01.2011 - 5 C 530/10
Auch der Leihvertrag kann grundsätzlich wegen Eigenbedarfs gekündigt werden. Besteht der geltend gemachte Eigenbedarf zu Gunsten eines Familienangehörigen, sind an das Vorliegen des Eigenbedarfs erhöhte Anforderungen zu stellen.
VolltextIMRRS 2011, 2876
BGH, Urteil vom 28.09.2011 - VIII ZR 294/10
Die letzte Betriebskostenabrechnung ist Grundlage für eine Anpassung der Vorauszahlungen, hindert aber nicht die Berücksichtigung anderer - bereits eingetretener oder noch eintretender - Umstände, von denen die im laufenden Jahr entstehenden Kosten voraussichtlich beeinflusst werden. Es ist jedoch kein Raum für einen "abstrakten" Sicherheitszuschlag in Höhe von 10 % auf die zuletzt abgerechneten Betriebskosten.*)
VolltextIMRRS 2011, 2875
BGH, Urteil vom 28.09.2011 - VIII ZR 242/10
1. Der Klageantrag auf Duldung der Modernisierung einer Mietwohnung ist hinreichend bestimmt, wenn der erstrebte Duldungserfolg sowie der Umfang der zu duldenden Arbeiten in seinen wesentlichen Umrissen und Schritten im Antrag umschrieben werden.*)
2. Ist eine Mietwohnung von einer Bruchteilsgemeinschaft vermietet, kann die von der Bruchteilsgemeinschaft beanspruchte Duldung einer Wohnungsmodernisierung gemäß § 432 Abs. 1 Satz 1 BGB auch von einzelnen ihrer Mitglieder aus eigenem Recht klageweise durchgesetzt werden.*)
3. Eine nach § 554 Abs. 3 Satz 1 BGB erforderliche Modernisierungsankündigung muss nicht jede Einzelheit der beabsichtigten Modernisierungsmaßnahme beschreiben und nicht jede mögliche Auswirkung mitteilen. Sie muss lediglich so konkret gefasst sein, dass sie den Informationsbedürfnissen des Mieters Rechnung trägt, das Ziel der beabsichtigten Modernisierung und die zu dessen Erreichung geplanten Maßnahmen zu erfahren, um ihm darüber eine zureichende Kenntnis zu vermitteln, in welcher Weise die Wohnung durch die geplanten Maßnahmen verändert wird und wie sich diese Maßnahmen künftig auf den Mietgebrauch einschließlich etwaiger Verwendungen des Mieters sowie die zu zahlende Miete auswirken.*)
VolltextIMRRS 2011, 2864
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 17.01.2011 - 2-11 S 7/11
Wird die Sanierung einer kompletten Etage durch teilweise Nutzung mit einer Wohnung gehindert, kommt für die angestrebte Vollsanierung der vom Mieter bewohnten, seit längerem nicht renovierten Wohnung die Kündigung aus berechtigtem Interesse in Betracht (BGB § 573 Abs. 1).
VolltextIMRRS 2011, 2829
BGH, Urteil vom 28.09.2011 - VIII ZR 326/10
Der Mieter hat nach § 4 Abs. 2 HeizkostenVO den Austausch funktionstüchtiger Erfassungsgeräte für Heizwärme und Warmwasser gegen ein zur Funkablesung geeignetes System zu dulden. Für die Ersetzung der bisherigen Erfassungsgeräte für Kaltwasser durch ein funkbasiertes Ablesesystem kann sich eine Duldungspflicht aus § 554 Abs. 2 BGB ergeben.*)
IMRRS 2011, 2818
BGH, Urteil vom 21.09.2011 - VIII ZR 47/11
Die formularmäßige Verpflichtung des Mieters, Decken und Oberwände auch während der Mietzeit zu "weißen", ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters nach § 307 BGB unwirksam, da der Begriff "weißen" bei der nach § 305c Abs. 2 BGB gebotenen kundenfeindlichsten Auslegung jedenfalls auch dahin verstanden werden kann, dass der Mieter die Schönheitsreparaturen in weißer Farbe vorzunehmen hat (Bestätigung von BGH, Urteil vom 23.09.2009 - VIII ZR 344/08, IMR 2009, 414).
VolltextIMRRS 2011, 2754
LG Berlin, Urteil vom 22.03.2011 - 65 S 321/10
Angesichts seiner Doppelfunktion als Handtuch-/Wäschetrockner und Wärmequelle stellt ein Handtuchheizkörper, gegen den ein schlichter Wandheizkörper ausgetauscht wird, ebenso eine Modernisierungsmaßnahme i.S. von § 554 BGB dar wie der Einbau einer Mischbatterie, eines Hänge-WC mit Spülstopp-Vorrichtung oder eines größeren Waschbeckens oder einer Doppelspüle dar.
VolltextIMRRS 2011, 2735
LG Hamburg, Urteil vom 07.07.2011 - 307 S 162/10
Sowohl bei der Betriebskostenabrechnung als auch bei einem Mieterhöhungsverlangen ist die vereinbarte Wohnfläche zu Grunde zu legen, wenn diese von der tatsächlichen Wohnfläche weniger als 10% abweicht.
VolltextIMRRS 2011, 2727
AG Hagen, Urteil vom 23.11.2010 - 15 C 286/10
Verzichtete der Vermieter aufgrund der finanziellen Verhältnisse des Mieters über einen Zeitraum von mehreren Jahren auf die Betriebskostennachzahlungen, kann der Mieter nicht ohne Weiteres darauf vertrauen, dass der Vermieter für die Zukunft Ansprüche auf Nachzahlung nicht geltend machen kann. Eine Verwirkung kommt nämlich nicht in Betracht.
VolltextIMRRS 2011, 2717
AG Köln, Urteil vom 26.08.2011 - 221 C 341/10
1. Sowohl ein ausreichendes Beheizen als auch ein täglich einmaliges sowie zusätzlich anlassbezogenes Lüften (etwa nach dem Duschen) sowie auch ein gewisses Maß an Trocknung von Fliesen und Wänden der Dusche, etwa mittels eines Abziehers, kann nicht nur von Mietern verlangt werden, sondern hat auch ohne entsprechenden Hinweis des Vermieters zu erfolgen.
2. Auch auf den Umstand, dass ein Fenster bei winterlichen Außentemperaturen nicht in ständiger Kippstellung geöffnet zu verbleiben hat, muss ein Vermieter heutzutage nicht mehr hinweisen, denn die Tatsache, dass dauerkippgeöffnete Fenster Schimmelbefall nicht vorbeugen, sondern Vorschub leisten, dürfte heute ebenso bekannt sein wie die Tatsache, dass zur Vermeidung von Schimmelbefall jedenfalls einmal täglich stoßgelüftet werden soll.
3. Ist ein baulicher Mangel als Ursache von Feuchtigkeitsschäden ausgeschlossen, kann auch dann, wenn aktuelle Untersuchungen kein falsches Nutzerverhalten belegen, aus den konkreten Mangelsymptomen auf entsprechendes Fehlverhalten der Mieter in der Vergangenheit geschlossen werden.
IMRRS 2011, 2692
LG München II, Urteil vom 21.09.2010 - 12 S 561/10
Der Kostenerstattungsanspruch des Mieters für ausgeführte Renovierungsarbeiten bei unwirksamer Endrenovierungsklausel verjährt innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Mietverhältnisses.*)
VolltextIMRRS 2011, 2688
OLG Frankfurt, Urteil vom 11.10.2011 - 3 U 137/10
1. Unterhält nur einer vom mehreren Mitmietern eine Rechtsschutzversicherung, sind auch die übrigen Mitmieter mitversichert, so dass die Rechtsschutzversicherung die allen Mietern entstehenden Kosten eines Mietrechtsstreits zu übernehmen hat.
2. Zu den unter die Deckung fallenden Kosten gehören auch die Mehrvertretungszuschläge nach VV Nr. 1008 RVG.
3. Verstirbt ein mitversicherter Mitmieter, so erstreckt sich die Deckungspflicht auch auf die bei Vertretung der Erbengemeinschaft neu entstehenden Mehrvertretungsgebühren.
VolltextIMRRS 2011, 2686
LG Berlin, Urteil vom 12.11.2010 - 63 S 150/10
Ist dem Mieter die Möglichkeit gegeben, die Ablesegeräte betreffend die von ihm vereinbarungsgemäß zu tragenden Betriebskosten zu kontrollieren, muss er konkret vortragen, welche Werte seiner Ansicht nach in die Betriebskostenabrechnung hätten eingestellt werden müssen bzw. welche Werte inwiefern falsch sind. Ein einfaches Bestreiten reicht insofern nicht aus.
VolltextIMRRS 2011, 2685
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.04.2011 - 2-11 S 265/10
Eine Klausel in Miet-AGB, die nicht eindeutig vorgibt, wie sich der vom Mieter für einen "angewohnten" Dekorationsintervall zu leistende Anteil in Geld errechnet, verstößt gegen das klauselkontrollrechtliche Transparenzgebot und ist damit unwirksam.
VolltextIMRRS 2011, 2661
LG Heidelberg, Urteil vom 15.04.2011 - 5 S 119/10
1. Einem Mieter, der infolge seiner psychischen Erkrankung in erheblichem Maße den Hausfrieden stört und auf die Mitmieter bedrohlich wirkt, kann trotz seiner Erkrankung fristlos aus wichtigem Grund gekündigt werden. Dabei hat eine umfassende Interessenabwägung die Unzumutbarkeit einer Fortsetzung des Mietverhältnisses zu ergeben.
2. Das durch die fristlose Kündigung beendete Mietverhältnis lebt nicht dadurch wieder auf, dass der Kündigungsgrund nach dem rechtlichen Ende des Mietverhältnisses wegfällt oder im Rahmen einer Abwägung nunmehr anders zu gewichten ist, etwa weil eine Prognose hinsichtlich des zukünftigen Verhaltens des Mieters gestellt werden kann.
3. Eine im Räumungsrechtsstreit durch Schriftsatz erklärte Kündigung genügt der nach § BGB § 568 BGB erforderlichen Schriftform.
VolltextIMRRS 2011, 2597
AG Rendsburg, Urteil vom 04.06.2010 - 3 C 85/10
1. Eine Heizkostenabrechnung ist nicht ordnungsgemäß, wenn unklar bleibt, aufgrund welcher Schätzgrundlage das Abrechnungsunternehmen einen Ablesewert geschätzt hat.
2. Die tatsächliche Ablesung eines Zählers muss sich im Wesentlichen mit dem Ablesezeitraum decken, wobei geringfügige Über- oder Unterschreitungen hinnehmbar sind. Ein Zeitpunkt von 10 Wochen nach dem Ende der Heizperiode ist nicht mehr ausreichend.
VolltextIMRRS 2011, 2596
LG Düsseldorf, Beschluss vom 21.04.2010 - 17 S 178/09
Bei «einfachst» gelagerten Fällen einer außerordentlichen Kündigung sind bei einem gewerblichen Vermieter die Kosten für die Beauftragung eines Anwalts zur Abfassung des Kündigungsschreibens nicht erstattungsfähig.
VolltextIMRRS 2011, 2537
LG Berlin, Urteil vom 21.05.2010 - 65 S 540/09
Das Füttern von Tauben durch andere Mieter stellt keinen Mietmangel dar, sondern vielmehr ein sozialadäquates, recht verbreitetes Verhalten. Etwas anderes gilt nur, wenn hierdurch starke Verschmutzungen, etwa von Balkonen, verursacht und in größerem Umfang Tauben angelockt würden.
VolltextIMRRS 2011, 2531
AG Köln, Urteil vom 14.06.2011 - 223 C 26/11
1. Gemäß § 536 Abs. 1 S. 3 BGB ist für eine Minderung der Miete erforderlich, dass die Tauglichkeit des Mietobjekts erheblich eingeschränkt ist. Dies ist dann nicht der Fall, wenn der Zugang zu einer Straßenbahnhaltestelle über einen kurzen Umweg - der vorliegend über die am Rheinauhafen befindliche Drehbrücke möglich ist - gewährleistet ist. Bei einer auf einer Halbinsel gelegenen Wohnung handelt es sich dabei zwar um einen lästigen Zustand, jedenfalls aber nicht um eine gravierende Beeinträchtigung der Nutzung der vermieteten Räumlichkeiten als Wohnung.
2. Eine Minderung aufgrund des ruhenden und fließenden Schiffsverkehrs auf dem Rhein und der davon ausgehenden Lärm-, Geruchs- und Schadstoffemissionen tritt nicht ein. Wer eine unmittelbar am Rhein gelegene Wohnung besichtigt und anmietet, muss nämlich damit rechnen, dass es dort zu Immissionen von Frachtschiffen kommen kann, auch wenn vielleicht beim Besichtigungstermin keine Schiffe vor Anker lagen.
3. Trifft ein vom Vermieter eingeschalteter Makler im Vorfeld des Vertragsabschlusses dem Mieter gegenüber bestimmte telefonische Äußerungen bezüglich des Mietobjekts, so werden diese nur dann Bestandteil des Mietvertrages, wenn der Makler am Telefon eindeutig einen rechtsverbindlichen Willen äußert, der dem Vermieter zurechenbar ist.
4. Eine Parteivernehmung von Amts wegen nach § 448 ZPO kommt dann nicht in Betracht, wenn nach der erfolgten Beweisaufnahme für die Richtigkeit des Parteivortrages keine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht.
VolltextIMRRS 2011, 2524
AG Kehl, Urteil vom 23.09.2011 - 3 C 20/10
Der Mieter hat gegen den Vermieter keinen Anspruch auf Zugang zu den Messeinrichtungen von Verbrauchsstoffen (hier Wasserzähler), über die nach § 556 Abs. 3 BGB abzurechnen ist. Er kann deshalb Mietzahlungen nicht nach § 273 BGB zurückhalten, wenn ihm der Zugang vom Vermieter verweigert wird.*)
VolltextIMRRS 2011, 2513
OLG München, Beschluss vom 22.07.2011 - 1 W 1193/11
1. Die Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch ein Kollegialgericht unterliegt nicht dem Anwaltszwang.
2. Begehrt der Antragsteller die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Räumungsurteils, ist die einstweilige Verfügung nicht das geeignete Instrument, da sonst eine endgültige Regelung im Wege der einstweiligen Verfügung herbeigeführt würde.
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