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Sachgebiet: Banken & Finanzen

1051 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2008

IMRRS 2008, 0062
Mit Beitrag
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Kenntnis der Bank von sittenwidriger Überteuerung

BGH, Urteil vom 23.10.2007 - XI ZR 167/05

Die sittenwidrige Überteuerung des Kaufpreises eines finanzierten Objekts führt für sich genommen auch im Falle einer institutionalisierten Zusammenarbeit zwischen finanzierender Bank und dem Verkäufer oder Vertreiber des Objekts nicht zu einer widerleglichen Vermutung, die finanzierende Bank habe von der sittenwidrigen Überteuerung Kenntnis gehabt. Eine solche Vermutung kommt nur im Falle einer arglistigen Täuschung in Betracht.*)

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Online seit 2007

IMRRS 2007, 2408
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Zivilrecht - Schutzwirkung durch Prospektprüfungsbericht?

BGH, Beschluss vom 31.10.2007 - III ZR 298/05

Beruht die Annahme einer Schutzwirkung auf einer Verlautbarung im Emissionsprospekt, wonach der angekündigte Prospektprüfungsbericht "nach Fertigstellung den von den Vertriebspartnern vorgeschlagenen ernsthaften Interessenten auf Anforderung zur Verfügung gestellt" wird, ist zur Inanspruchnahme einer solchen Schutzwirkung regelmäßig erforderlich, dass der Anleger den Bericht vor seiner Anlageentscheidung anfordert und von dessen Inhalt Kenntnis nimmt (Fortführung des Senatsurteils vom 14. Juni 2007 - III ZR 300/05 - WM 2007, 1507).*)

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IMRRS 2007, 2240
BankrechtBankrecht
Interessenkonflikt wegen Doppelfinanzierung

OLG München, Urteil vom 10.07.2007 - 5 U 5578/06

1. Eine Bank überschreitet ihre Rolle als Kreditgeberin bei einem kreditfinanzierten Erwerb einer Immobilie, deren Kaufgelegenheit sie zuvor von sich aus dem Käufer nachgewiesen hat und deren Verwertung im laufenden Zwangsversteigerungsverfahren im Wege des freihändigen Verkaufs von ihrer Zustimmung als Kreditgeberin des Verkäufers abhängt.*)

2. In diesem Fall haftet die Bank auch unter dem Gesichtspunkt eines schwerwiegenden Interessenkonflikts bei "Doppelfinanzierung" dem neuen Kreditnehmer wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss, wenn sie über ein ihr vorliegendes Verkehrswertgutachten nicht aufklärt, obwohl der vom Gutachter ermittelte Wert der Immobilie nicht nur den von ihr selbst ermittelten und dem Käufer mitgeteilten Wert um rund 100 % unterschreitet, sondern auch erheblich unter dem von ihr festgesetzten Mindestverkaufspreis liegt.*)

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IMRRS 2007, 2238
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Darlehen nichtig wegen fehlender Nettokreditbetragsangabe?

OLG Koblenz, Urteil vom 09.07.2007 - 12 U 1576/05

1. Keine Nichtigkeit des Darlehensvertrages bei fehlender Angabe des Nettokreditbetrages, wenn die Auszahlung des Darlehens bestimmungsgemäß an einen Dritten erfolgt ist (im Anschluss an BGH XI ZR 193/04).*)

2. Beteiligung an einem Immobilienfonds und Darlehensvertrag als verbundenes Geschäft im Sinne von § 358 BGB.*)

3. Einwendungen des Darlehensnehmers gegen den Rückzahlung verlangenden Darlehensgeber auf Prospekthaftung und Verschulden bei Vertragsabschluss; Verjährung der Gegenansprüche des Darlehensnehmers.*)

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IMRRS 2007, 1966
VerbraucherrechtVerbraucherrecht
Schuldrecht - Widerruf erstreckt sich nicht auf Sicherungsabrede

BGH, Urteil vom 16.05.2006 - XI ZR 111/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2007, 1965
VerbraucherrechtVerbraucherrecht
Schuldrecht - Widerruf erstreckt sich nicht auf Sicherungsabrede

BGH, Urteil vom 16.05.2006 - XI ZR 15/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2007, 1964
VerbraucherrechtVerbraucherrecht
Schuldrecht - Unwirksamer Widerruf eines Darlehensvertrages

BGH, Urteil vom 09.05.2006 - XI ZR 377/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2007, 1962
VerbraucherrechtVerbraucherrecht
Schuldrecht - Unwirksamer Widerruf eines Darlehensvertrages

BGH, Urteil vom 09.05.2006 - XI ZR 158/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2007, 1889
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Immobilienanlagen

BGH, Urteil vom 13.02.2007 - XI ZR 145/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2007, 1678
ProzessualesProzessuales
Kapitalanlagerecht - Kein vorvertragliches Aufklärungsverschulden

BGH, Urteil vom 12.06.2007 - XI ZR 112/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2007, 1667
Mit Beitrag
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Wirtschaftliche Einheit von Kreditvertrag und Anlagegeschäft

BGH, Urteil vom 19.06.2007 - XI ZR 142/05

1. Voraussetzung für eine unwiderlegliche Vermutung für eine wirtschaftliche Einheit von Kreditvertrag und finanziertem Geschäft im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 2 VerbrKrG ist, dass der kreditgebenden Bank das Zusammenwirken des für sie tätigen Vermittlers mit dem Verkäufer positiv bekannt ist.*)

2. Bilden ein Darlehensvertrag und das finanzierte Anlagegeschäft eine wirtschaftliche Einheit, so kann in dieses verbundene Geschäft im Sinne des § 9 VerbrKrG ein mit einem anderen Kreditinstitut geschlossener, ebenfalls der Finanzierung des Anlagegeschäfts dienender Realkreditvertrag nicht einbezogen werden. Eine Anwendung des § 9 Abs. 3 VerbrKrG auch auf den Realkredit scheidet aus.*)

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IMRRS 2007, 1660
BankrechtBankrecht
Irreführender Kontoauszug

BGH, Urteil vom 11.01.2007 - I ZR 87/04

Die Kontoauszüge einer Bank sind irreführend, wenn zwar bei den einzelnen Gutschriften zutreffend zwischen den Daten der Buchung und der Wertstellung unterschieden, bei der optisch hervorgehobenen Angabe des Kontostands am Ende des Auszugs aber nicht deutlich darauf hingewiesen wird, dass darin auch noch nicht wertgestellte Beträge enthalten sein können, über die bis zur Wertstellung noch nicht ohne Belastung mit Sollzinsen verfügt werden kann (Fortführung von BGH, Urt. v. 27.6.2002 - I ZR 86/00, GRUR 2002, 1093 = WRP 2003, 975 - Kontostandsauskunft).*)

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IMRRS 2007, 1540
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Schuldrecht - Rückkaufswertanspruch einer Lebensversicherung abgetreten?

BGH, Urteil vom 13.06.2007 - IV ZR 330/05

1. Werden aus einer kapitalbildenden Lebensversicherung nur die Ansprüche auf den Todesfall zur Sicherheit abgetreten, gibt es für die Frage, ob damit zugleich der Anspruch auf den Rückkaufswert (nach Kündigung) abgetreten ist, keinen generellen Vorrang für seine Zuordnung zu den Ansprüchen auf den Todesfall (Fortführung von BGH, Urteil vom 18. Juni 2003 - IV ZR 59/02 - VersR 2003, 1021 unter II 1 c).*)

2. Ob die Abtretung auch den Anspruch auf den Rückkaufswert erfasst, hat der Tatrichter vielmehr durch Auslegung der bei der Sicherungsabtretung abgegebenen Erklärungen unter Berücksichtigung der Parteiinteressen und des Zwecks des Rechtsgeschäfts zu ermitteln.*)

3. Haben danach Zedent und Zessionar mit der Beschränkung der Sicherungsabtretung auf den Anspruch auf den Todesfall das Ziel verfolgt, dem Sicherungsgeber mit Blick auf das Steueränderungsgesetz 1992 steuerliche Vorteile (Abzugsfähigkeit der Versicherungsprämien als Sonderausgaben und Steuerfreiheit der Kapitalerträge aus der Lebensversicherung) zu erhalten, ist im Regelfalle der Anspruch auf den Rückkaufswert nicht mit übertragen.*)

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IMRRS 2007, 1518
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlagerecht - Schutzgesetzcharakter von §§ 4, 16 MaBV?

OLG Saarbrücken, Urteil vom 07.03.2007 - 1 U 555/05

Zum Schutzgesetzcharakter von §§ 4, 16 MaBV.*)

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IMRRS 2007, 1359
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlagerecht - Vorteilsausgleichung bei Darlehensvertrag

BGH, Urteil vom 24.04.2007 - XI ZR 17/06

Bei der umfassenden Rückabwicklung eines nach § 1 HWiG widerrufenen Darlehensvertrages, der mit einem finanzierten Fondsanteilserwerb ein verbundenes Geschäft im Sinne von § 9 VerbrKrG bildet (vgl. Senatsurteil vom 25. April 2006 - XI ZR 193/04, WM 2006, 1003, 1005 Tz. 12, zur Veröffentlichung in BGHZ 167, 252 vorgesehen), ist es mit dem Sinn und Zweck des § 3 HWiG nicht zu vereinbaren, wenn der Anleger nach Rückabwicklung der kreditfinanzierten Fondsbeteiligung besser stünde als er ohne diese Beteiligung gestanden hätte. Es entspricht daher der Billigkeit, dass unverfallbare und nicht anderweitig erzielbare Steuervorteile den Rückforderungsanspruch des Darlehensnehmers gegen die finanzierende Bank in entsprechender Anwendung des Rechtsgedankens der Vorteilsausgleichung mindern (Abweichung von BGH, Urteile vom 14. Juni 2004 - II ZR 385/02, WM 2004, 1527, 1529, vom 18. Oktober 2004 - II ZR 352/02, WM 2004, 2491, 2494 und vom 31. Januar 2005 - II ZR 200/03, WM 2005, 547, 548).*)

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IMRRS 2007, 1231
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlagerecht - Aufklärung der Bankkunden über eine Rückvergütung

BGH, Urteil vom 19.12.2006 - XI ZR 56/05

Wenn eine Bank einen Kunden über Kapitalanlagen berät und Fondsanteile empfiehlt, bei denen sie verdeckte Rückvergütungen aus den Ausgabeaufschlägen und jährlichen Verwaltungsgebühren erhält, muss sie den Kunden über diese Rückvergütungen aufklären, damit der Kunde beurteilen kann, ob die Anlageempfehlung allein im Kundeninteresse nach den Kriterien anleger- und objektgerechter Beratung erfolgt ist, oder im Interesse der Bank, möglichst hohe Rückvergütungen zu erhalten.*)

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IMRRS 2007, 1149
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Haftung des Buchprüfers des Maklers gegenüber Anlegern?

OLG Saarbrücken, Urteil vom 07.03.2007 - 1 U 555/05-196

Zum Schutzgesetzcharakter von §§ 4, 16 MaBV.*)

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IMRRS 2007, 1070
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Bankenrecht - Geltung der Grundsätze der profess. Anlageberatung in der Familie?

BGH, Urteil vom 19.04.2007 - III ZR 75/06

Die für die professionelle Anlageberatung geltenden Grundsätze (Verpflichtung zur anleger- und anlagegerechten Beratung; vgl. BGHZ 123, 126) sind nicht ohne weiteres und umfassend anwendbar, wenn es jemand innerhalb seines (erweiterten) Familienkreises auf Wunsch eines anderen gegen Gewinnbeteiligung übernimmt, einen größeren Geldbetrag in Aktien anzulegen.*)

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IMRRS 2007, 1048
BankrechtBankrecht
Pfandrecht an Kontoguthaben einer Komplementär-GmbH

BGH, Urteil vom 13.03.2007 - XI ZR 383/06

Das Pfandrecht gemäß Nr. 21 Abs. 3 Satz 1 AGB-Sparkassen an Kontoguthaben einer Komplementär-GmbH sichert auch Ansprüche gegen die GmbH gemäß § 128 Satz 1, § 161 Abs. 2 HGB, die der Sparkasse wegen Darlehensverbindlichkeiten der GmbH & Co. KG zustehen.*)

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IMRRS 2007, 1035
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kreditrecht - Verzug vor dem 01.01.2002 führt zur Verjährungshemmung

OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.01.2007 - 13 U 7/06

Der neu geschaffene Verjährungshemmungstatbestand des § 497 Abs.3 S.3 BGB in der seit dem 1. Januar 2002 geltenden Fassung führt nach dem Stichtagsprinzip des Art. 229 § 6 Abs.1 S.2 EGBGB dazu, dass ein vor dem 1. Januar 2002 begründeter und darüber hinaus andauernder Verzug ab diesem Zeitpunkt die Verjährungshemmung eintreten lässt.*)

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IMRRS 2007, 0999
BankrechtBankrecht
Verstoß gegen Bankgeheimnis bei Abtretung von Darlehensforderungen?

BGH, Urteil vom 27.02.2007 - XI ZR 195/05

1. Der wirksamen Abtretung von Darlehensforderungen eines Kreditinstituts stehen weder das Bankgeheimnis noch das Bundesdatenschutzgesetz entgegen.*)

2. Arbeitsplatz i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 HWiG a.F. (§ 312 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB) ist nur derjenige des Verbrauchers.*)

3. Zu den Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 HWiG (§ 312f Satz 2 BGB), wenn der Bürge seine Bürgschaftserklärung am Arbeitsplatz des persönlichen Schuldners abgibt.*)

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IMRRS 2007, 0770
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Verjährung: Berechnung des Fristbeginns

BGH, Urteil vom 23.01.2007 - XI ZR 44/06

1. Richtet sich die Verjährung nach der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB, so ist der Fristbeginn in Überleitungsfällen nach Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 1 EGBGB unter Einbeziehung der subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 BGB zu berechnen.*)

2. Dem Treugeber ist das Wissen des Treuhänders im Rahmen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB nicht entsprechend § 166 Abs. 1 BGB zuzurechnen, wenn der Treuhandvertrag und die erteilte Vollmacht wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig sind.*)

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IMRRS 2007, 0768
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Vertrauensschutz für Darlehensgeber

KG, Urteil vom 13.12.2006 - 24 U 73/06

Im Falle eines im Jahre 1993 geschlossenen Darlehensvertrages, welcher nach heutiger, nicht aber nach damaliger höchstrichterlicher Rechtsprechung wegen Verstoßes des den Darlehensnehmer beim Vertragsschluss vertretenden Geschäftsbesorgers gegen das Rechtsberatungsgesetz unwirksam ist, kann sich der Darlehensnehmer gegenüber dem Darlehensgeber nach allgemeinen Vertrauensgrundsätzen dann nicht auf die Unwirksamkeit des Darlehensvertrages berufen, wenn im Einzelfall der Schutz des Vertrauens des Darlehensgebers auf die Fortdauer der im Zeitpunkt des Darlehensvertragsschlusses geltenden höchstrichterlichen Rechtsprechung bei einer anzustellenden Abwägung mit den Belangen des Darlehensnehmers und den Anliegen der Allgemeinheit den Vorzug verdient. Dies kann dann der Fall sein, wenn die dem Darlehensgeber aus der Rechtsprechungsänderung erwachsenden Folgen zu unbilligen, ihm nicht zumutbaren Härten führen.*)

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IMRRS 2007, 0656
Mit Beitrag
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Rückabwicklung des Darlehensvertrags

BGH, Urteil vom 27.02.2007 - XI ZR 56/06

1. Im Revisionsverfahren ist nicht zu überprüfen, ob das Berufungsgericht bei der Zulassung der erstmals in zweiter Instanz erhobenen Verjährungseinrede die Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 ZPO beachtet hat.*)

2. Ein Kreditinstitut, das den Erwerb einer Eigentumswohnung finanziert hat, kann vom Erwerber und Darlehensnehmer, der die Rückabwicklung des nach dem Rechtsberatungsgesetz unwirksamen Darlehensvertrages begehrt, nicht die Übereignung der Eigentumswohnung verlangen.*)

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IMRRS 2007, 0343
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Haftung der Bank bei kreditfinanzierter Immobilienanlage

BGH, Urteil vom 21.11.2006 - XI ZR 347/05

1. Nach Aufhebung und Zurückverweisung der Sache hat das Berufungsgericht gemäß § 563 Abs. 2 ZPO die rechtliche Beurteilung, die der Aufhebung zugrunde gelegen hat, auch seiner Entscheidung zugrunde zu legen. Die Bindung an das zurückweisende Revisionsurteil besteht auch bei verfassungsrechtlichen Bedenken des Berufungsgerichts.*)

2. Die im Senatsurteil vom 16. Mai 2006 (XI ZR 6/04, WM 2006, 1194, 1200 f. Tz. 50 ff., zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen) aufgestellten Grundsätze über einen Schadensersatzanspruch des Erwerbers einer kreditfinanzierten Immobilienkapitalanlage aus einem eigenen Aufklärungsverschulden der finanzierenden Bank wegen eines Wissensvorsprungs gelten auch bei einem verbundenen Geschäft, wenn die außerhalb des Verbunds stehenden Fondsinitiatoren oder Gründungsgesellschafter die arglistige Täuschung begangen haben und die Klägerin mit ihnen in institutionalisierter Art und Weise zusammengewirkt hat.*)

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IMRRS 2007, 0287
Mit Beitrag
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Schutzzweck der Widerrufsbelehrung

BGH, Urteil vom 19.09.2006 - XI ZR 242/05

Wird der Erwerb einer werthaltigen Eigentumswohnung durch ein Darlehen finanziert, so besteht der Schutzzweck der Widerrufsbelehrung nach dem Haustürwiderrufsgesetz auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 25. Oktober 2005 (WM 2005, 2086, 2089 - Crailsheimer Volksbank) nicht darin, den über sein Widerrufsrecht nicht belehrten Darlehensnehmer mit Hilfe des Schadensersatzrechts so zu stellen, als wenn das Darlehen sofort widerrufen und eine Eigenfinanzierung vorgenommen worden wäre.*)

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IMRRS 2007, 0286
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Unterbliebene Widerrufsbelehrung: Schadensersatzanspruch?

BGH, Urteil vom 19.09.2006 - XI ZR 204/04

1. Ein die Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei institutionalisiertem Zusammenwirken mit dem Verkäufer oder Vertreiber des finanzierten Objekts auslösender konkreter Wissensvorsprung im Zusammenhang mit einer arglistigen Täuschung setzt konkrete, dem Beweis zugängliche unrichtige Angaben des Vermittlers oder Verkäufers über das Anlageobjekt voraus (Ergänzung von BGH, Urteil vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04, WM 2006, 1194 ff., für BGHZ vorgesehen).*)

2. § 2 HWiG ist richtlinienkonform als Rechtspflicht des Unternehmers zu verstehen, deren Verletzung eine Schadensersatzpflicht aus Verschulden bei Vertragsschluss zur Folge haben kann.*)

3. Ein Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Widerrufsbelehrung gemäß § 2 HWiG setzt ein Verschulden des Unternehmers voraus.*)

4. Für einen Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluss wegen unterbliebener Widerrufsbelehrung gemäß § 2 HWiG muss der Darlehensnehmer konkret beweisen, dass der Belehrungsverstoß für den Schaden ursächlich geworden ist, d.h. dass er den Darlehensvertrag bei ordnungsgemäßer Belehrung tatsächlich widerrufen hätte.*)

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IMRRS 2007, 0279
BankrechtBankrecht
Darlehensvertrag: Entbehrlichkeit einer Nachfristsetzung

BGH, Urteil vom 05.12.2006 - XI ZR 341/05

Eine Nachfristsetzung mit Kündigungsandrohung nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 VerbrKrG ist entbehrlich, wenn sich der Darlehensnehmer ernsthaft und endgültig geweigert hat, auf das Darlehen weitere Leistungen zu erbringen.*)

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IMRRS 2007, 0271
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Schrottimmobilien: Rückabwicklung des Vertrags

OLG Celle, Urteil vom 13.02.2007 - 16 U 5/06

1. Vorsätzlich fehlerhafte (überhöhte) Verkehrswertfestsetzungen der finanzierenden Bank lösen, auch wenn die Vorschriften des Bausparkassengesetzes nicht drittschützend sind, einen Schadensersatzanspruch nach § 826 BGB aus und rechtfertigen damit grundsätzlich ein Rückabwicklungsbegehren.*)

2. Auch die in den Kaufpreis eingerechneten Zinssubventionen der Verkäuferin an die finanzierende Bank bedeuten eine der Bank zuzurechende Vertragsverletzung, weil den Käufern damit vorgespiegelt wird, ihre Zinskonditionen entsprächen der Marktlage.*)

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IMRRS 2007, 0249
Mit Beitrag
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Verzicht auf sämtliche Einwendungen im Rahmen eines Vertrags

OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.12.2006 - 17 U 364/05

1. Es kann an der erforderlichen Kausalität einer arglistigen Täuschung fehlen, wenn der Getäuschte vor der Täuschung selbst mit einem Vergleichsangebot an den Täuschenden herangetreten ist und der Inhalt des schließlich abgeschlossenen Vergleichs von dem Angebot nicht wesentlich abweicht.*)

2. Verzichtet ein Darlehensnehmer, der gegenüber dem Kreditinstitut zunächst die Formunwirksamkeit der Vollmacht der für ihn aufgetretenen Treuhänderin geltend gemacht und einen Vergleich angeboten hat, in dem Vergleich sodann - gegen eine Reduzierung der Zinsen sowie der Darlehenssumme um 25 v.H. - auf "alle derzeit bekannten und unbekannten Einwendungen aus diesem Kreditverhältnis", kann die Auslegung des Parteiwillens ergeben, dass der Darlehensnehmer auch mit der Geltendmachung von sonstigen Ansprüchen gegen Fondsverantwortliche, Vermittler etc. gegenüber dem Kreditinstitut ausgeschlossen sein soll.*)

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IMRRS 2007, 0169
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Gemeinschaftsrecht - Rückforderung unzulässiger Stahlbeihilfe

BGH, Urteil vom 12.10.2006 - III ZR 299/05

Zur Anwendung des gemeinschaftsrechtlichen Effizienzgebots bei der Rückforderung einer unzulässigen Stahlbeihilfe, die aufgrund des Kreditauftrags einer Gebietskörperschaft an eine Bank in Form eines Darlehens gewährt wurde, wenn die Rückzahlungsforderung der Bank an eine Unternehmensgruppe verkauft wurde, die auch das begünstigte Unternehmen erworben hat.*)

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Online seit 2006

IMRRS 2006, 3178
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Haftung eines Finanzierungsmaklers

OLG Koblenz, Urteil vom 27.07.2006 - 5 U 1865/05

1. Zur Abgrenzung eines Finanzierungsmaklervertrages vom Finanzierungsberatungsvertrag.*)

2. Macht der Kunde gegen den Finanzierungsmakler Schadensersatz mit der Behauptung geltend, die vom Makler erteilten Informationen und das vermittelte Geschäft seien nicht sachgemäß gewesen, trägt der Anspruchsteller für die behauptete Schlechterfüllung die Darlegungs- und Beweislast.*)

3. Den Makler trifft jedoch eine sekundäre Behauptungslast, die inhaltlich um so ausgeprägter ist, je mehr die vermittelte Finanzierung sich von dem ursprünglichen Kundenwunsch entfernt (hier: Kleinrentnerin wünscht Baudarlehen von 60.000 DM und erhält Finanzierungsdarlehen von 460.000 DM für Fondsbeteiligung).*)

4. Verkauft ein wegen der Zinslast in finanzielle Bedrängnis geratener Anleger, der bereits erhebliche Einbußen erlitten hat und weitere Verluste befürchtet, seine Fondsbeteiligung zu einem Zeitpunkt, in dem die weitere Wertentwicklung ungewiss ist, trifft ihn kein Mitverschulden, wenn der (fiktive) Wert der Fondsbeteiligung in der Folgezeit steigt.*)

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IMRRS 2006, 3177
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz

BGH, Urteil vom 17.10.2006 - XI ZR 185/05

Der von Gesellschaftern einer kreditnehmenden GbR dem geschäftsführenden Gesellschafter außerhalb des Gesellschaftsvertrages erteilte weit reichende Auftrag mit Vollmacht, sie unter anderem bei der Abgabe vollstreckbarer Schuldanerkenntnisse gegenüber der kreditgebenden Bank zu vertreten, verstößt gegen Art. 1 § 1 RBerG.*)

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IMRRS 2006, 3176
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Verjährung bereicherungsrechtlicher Ansprüche

OLG Celle, Urteil vom 17.05.2006 - 3 U 254/05

Zur Verjährung bereicherungsrechtlicher Ansprüche eines Immobilienfondsanlegers gegen die seinen Fondsbeitritt finanzierende Bank.*)

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IMRRS 2006, 3172
BankrechtBankrecht
Sperrkonto

OLG München, Urteil vom 19.12.2006 - 9 U 3780/06

1. Gegenüber der kontoführenden Bank erzeugt der in das Kundenhinweisfeld eines Kontos eingestellte Text "Sperrkonto Fa. ... GmbH" allein keine Rechtswirkungen zu Gunsten der genannten Firma.

2. Aus den Umständen bei der Kontoeröffnung kann anderes folgen, z.B. ein Rangrücktritt der Bank mit ihrem Pfandrecht.

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IMRRS 2006, 3163
Mit Beitrag
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Aufklärungspflichten der Bank bei Immobilienkauf

BGH, Urteil vom 17.10.2006 - XI ZR 205/05

Die Bank muss den kreditsuchenden Kunden nicht nur auf eine erkannte Sittenwidrigkeit der Kaufpreisvereinbarung, sondern auch auf eine erkannte arglistige Täuschung des Verkäufers gemäß § 123 BGB über wesentliche Eigenschaften der Kaufsache und/oder auf eine damit häufig verbundene vorsätzliche culpa in contrahendo ungefragt hinweisen.*)

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IMRRS 2006, 3101
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Voraussetzungen eines institutionalisierten Zusammenwirkens

BGH, Urteil vom 26.09.2006 - XI ZR 283/03

Zu den Voraussetzungen eines institutionalisierten Zusammenwirkens der kreditgebenden Bank mit dem Verkäufer oder Vertreiber eines finanzierten Objekts (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04, WM 2006, 1194).*)

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IMRRS 2006, 2942
BankrechtBankrecht
Widerrufsregelungen für Verbraucherverträge

BGH, Urteil vom 13.06.2006 - XI ZR 94/05

Die durch das OLG-Vertretungsänderungsgesetz vom 23. Juli 2002 eingeführten Widerrufsregelungen für Verbraucherverträge sind nur anwendbar auf Haustürgeschäfte, die nach dem 1. August 2002 abgeschlossen worden sind, und auf andere Schuldverhältnisse, die nach dem 1. November 2002 entstanden sind. Art. 229 § 9 EGBGB (Überleitungsvorschrift zum OLG-Vertretungsänderungsgesetz vom 23. Juli 2002) ist lex specialis zu Art. 229 § 5 Satz 2 EGBGB (Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001).*)

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IMRRS 2006, 2784
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Nichtigkeit des Kreditvertrages

OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.10.2006 - 3 W 38/06

1. Nach § 6 Abs. 1 VerbrKrG ist ein Kreditvertrag nur dann nichtig, wenn die in § 4 Abs. 1 S. 4 Nr. 1 b VerbrKrG vorgeschriebene Gesamtbetragsangabe völlig fehlt, nicht jedoch, wenn sie falsch ist (vgl. BGH, Urt. v. 25.04.2006 - XI ZR 106/05 = NJW 2006, 1955).

2. Ein nach § 6 Abs. 1 VerbrKrG formnichtiger Darlehensvertrag wird nach Abs. 2 dieser Bestimmung durch die Valutierung geheilt, auch bei einem verbundenen Geschäft i.S. des § 9 VerbrKrG (vgl. BGH, Urt. v. 25.04.2006 - XI ZR 106/05 = NJW 2006, 1955).

3. Schließen Verbraucher nach ausführlichen Risikohinweisen ein zu finanzierendes Anlagegeschäft, so kannn dies gegen die Kausalität einer Haustürsituation (§ 1 Abs. 1 HwiG) für den Abschluss des Finanzierungsgeschäftes sprechen (vgl. BGH, Urteil vom 09.05.2006 - XI ZR 119/05 = WM 2006, 1243).

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IMRRS 2006, 2718
BankrechtBankrecht
Darlehensvertrag: Anfechtung wegen Verschweigen von Mahnverfahren

OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.07.2006 - 8 U 425/05

Anfechtung eines Darlehensvertrages wegen arglistigem Verschweigen von gerichtlichen Mahnverfahren und erfolglosen Vollstreckungsmaßnahmen.*)

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IMRRS 2006, 2590
BauvertragBauvertrag
Schuldrecht - Wann hat Anerkenntnis die Wirkung des Verjährungsneubeginns?

OLG Celle, Urteil vom 26.07.2006 - 3 U 87/06

1. Ein Anerkenntnis in anderer Weise im Sinne von § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB setzt neben einem Verhalten des Schuldners, aus dem sich unzweideutig das Bewusstsein vom Bestehen des Anspruchs ergibt, das begründete Vertrauen des Gläubigers voraus, dass sich der Schuldner nicht alsbald nach Ablauf der Verjährungsfrist auf die Einrede der Verjährung berufen wird.*)

2. Ein solches Vertrauen ist dann nicht gerechtfertigt, wenn der Schuldner der Aufforderung des Gläubigers zur Abgabe eines notariellen Schuldanerkenntnisses nicht nachkommt und der Gläubiger dies zum Anlass nimmt, seine Forderung gerichtlich geltend zu machen.*)

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IMRRS 2006, 2580
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Immobilienanlagen

KG, Urteil vom 23.07.2004 - 5 U 61/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2475
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Nachträgliche Besicherung einer Darlehensrückzahlungsforderung

BGH, Urteil vom 01.06.2006 - IX ZR 159/04

1. Der Gläubiger, der für den Fall der nachträglichen Besicherung seine Darlehensrückzahlungsforderung stehen lässt, erbringt damit kein Vermögensopfer, wenn die Forderung im Zeitpunkt der Besicherung nicht mehr durchsetzbar war. Ob andernfalls die Besicherung eine unentgeltliche Leistung im Sinne des Anfechtungsrechts gewesen wäre, bleibt offen.*)

2. Die Besicherung einer fremden Forderung ist nicht deswegen entgeltlich, weil der Sicherungsgeber mit der Gewährung der Sicherheit ein eigenes wirtschaftliches Interesse verfolgt.*)

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IMRRS 2006, 2376
BankrechtBankrecht
Rückzahlung eines Lastschriftbetrages

BGH, Urteil vom 11.04.2006 - XI ZR 220/05

Im Einzugsermächtigungsverfahren kann der Schuldnerbank, die den Lastschriftbetrag zunächst dem Girokonto des Schuldners belastet, auf dessen Widerspruch aber wieder gutgeschrieben hat, ein unmittelbarer Bereicherungsanspruch gegen den Gläubiger zustehen.*)

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IMRRS 2006, 2365
ImmobilienImmobilien
Immobilien

OLG Bamberg, Urteil vom 07.04.2003 - 4 U 240/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1931
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Bank-, Finanz- und allg. Kapitalanlagerecht

OLG Oldenburg, Urteil vom 27.03.2002 - 3 U 93/01

1. Die finanzierende Bank ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Kreditnehmer über Risiken derjenigen Kapitalanlage aufzuklären, deren Finanzierung das Darlehen dient.*)

2. Eine Aufklärungspflicht kann ausnahmsweise bestehen, wenn die Bank im Zusammenhang mit Planung, Vertrieb und Durchführung des finanzierten Projekts nach außen erkennbar über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken des Projekts hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder das Entstehen eines solchen Gefährdungstatbestandes begünstigt, sich im Zusammenhang mit der Kreditgewährung sowohl an den Bauträger als auch an die einzelnen Erwerber in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt oder in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissenvorsprung gegenüber dem Darlehensnehmer hat.*)

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IMRRS 2006, 1928
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Bank-, Finanz- und allg. Kapitalanlagerecht

OLG Saarbrücken, Urteil vom 03.04.2002 - 1 U 577/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1886
ImmobilienImmobilien
Immobilien

OLG Naumburg, Urteil vom 11.07.2002 - 2 U 13/02

1. Die Nichtigkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 1 RBerG erfasst auch zugleich die zur Ausführung des Vertrages erteilte Vollmacht (BGH, NJW 2002, 66, 67).*)

2. Die Nichtigkeit der Vollmacht hat die Unwirksamtkeit des Vertretergeschäfts zur Folge, wenn der Vertretene das Geschäft nicht genehmigt und der Vertragspartner nicht auf den Bestand der Vollmacht vertrauen durfte.*)

3. Ein solcher Vertrauensschutz (§ 171 ff. BGB) kommt im Hinblick auf die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung nicht in Betracht, da die Unterwerferungserklärung als solche eine prozessuale Erklärung ohne materielle Wirkung darstellt.*)

4. Genießt der Vertragspartner des Vertretenen im Rahmen eines Vertrages zu Gunsten Dritter keinen Vertrauensschuzt gem. § 173 BGB, so kann der aus dem Vertrag lediglich begünstigte Dritte sich gegenüber dem Vertretenen nicht auf seine eigene Gutgläubigkeit berufen.*)

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IMRRS 2006, 1813
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Bürgschaft und sonstige Sicherheiten

OLG Dresden, Urteil vom 19.01.2001 - 8 U 1341/00

1. Unterzeichnet der Geschäftsführer einer GmbH einen Darlehens- und Bierlieferungsvertrag sowohl für die GmbH als auch als "Kunde(n)", so ist er als Vertragspartner anzusehen, nicht nur als Schuldbeigetretener. § 11 Nr. 14a AGBG steht dem nicht entgegen.*)

2. Auf den Geschäftsführer finden auch in diesem Fall die Vorschriften des VerbrKrG Anwendung.*)

3. Die Auszahlung des Darlehens an einen Lieferanten der Gäststätte vermag eine Formnichtigkeit wegen fehlender Angabe der Zahl der Raten (§ 4 I Satz 4 Nr. 1c VerbrKrG) auch gegenüber dem mitverpflichteten Geschäftsführer nicht gem. § 6 I VerbrKrG zu heilen, wenn dieser dadurch nicht von einer eigenen Verbindlichkeit gegenüber dem Lieferanten frei wird. Die Berufung auf den Formmangel kann aber treuwidrig sein, wenn der Geschäftsführer über einen längeren Zeitraum (mittelbare) Vorteile aus der formnichtigen Vereinbarung gezogen hat.*)

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IMRRS 2006, 1795
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Bürgschaft und sonstige Sicherheiten

OLG Frankfurt, Urteil vom 08.02.2001 - 5 U 152/98

Einwand im Ausland bestehender anderweitiger Rechtshängigkeit; Garantie auf erstes Anfordern*)

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