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Sachgebiet: Allgemeines Zivilrecht

3404 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

IMRRS 2006, 0650
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Franchising - Preisbindung durch Franchisegeber

BGH, Urteil vom 22.02.2006 - VIII ZR 40/04

Zur Frage, ob der Franchisegeber aufgrund des Franchisevertrags oder einer von seiner Tochtergesellschaft mit dem Franchisenehmer getroffenen Vereinbarung verpflichtet ist, Einkaufsvorteile, die die Tochtergesellschaft mit Automobilherstellern ausgehandelt hat und die ihr aus Fahrzeugkäufen des Franchisenehmers zugeflossen sind, an den Franchisenehmer auszuzahlen (Bestätigung des Senatsurteils vom 17. Juli 2002 - VIII ZR 59/01, WM 2003, 251 = NJW-RR 2002, 1554; Abgrenzung von BGH, Urteile vom 20. Mai 2003 - KZR 19/02, WM 2004, 144 = NJW-RR 2003, 1635 - Apollo-Optik und KZR 27/02, WM 2004, 150 = NJW-RR 2003, 1624 - Preisbindung durch Franchisegeber II).*)

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IMRRS 2006, 0578
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Konkludenter Schuldbeitritt: Aufforderung zur Rechnungsstellung

OLG Frankfurt, Urteil vom 20.12.2005 - 11 U 30/05

Konkludenter Schuldbeitritt durch Aufforderung, eine (weitere) Rechnung auf den Namen des Erklärenden auszustellen.*)

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IMRRS 2006, 0565
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Deliktsrecht - Haftung für Beteiligung an einem gemeinsamen gefährlichen Tun

BGH, Urteil vom 07.02.2006 - VI ZR 20/05

Zur Haftung bei der Beteiligung an einem gemeinsamen gefährlichen Tun ("Rempeltanz").*)

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IMRRS 2006, 0563
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Deliktsrecht - Unfallersatztarif

BGH, Urteil vom 14.02.2006 - VI ZR 32/05

Zu den Voraussetzungen, unter denen die Frage, ob und inwieweit ein Unfallersatztarif im Sinne des § 249 BGB erforderlich ist, keiner gerichtlichen Prüfung bedarf.*)

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IMRRS 2006, 0478
BauvertragBauvertrag
Werkvertragsrecht - Verjährung: Schadensersatz wegen entgangenen Gewinns

BGH, Urteil vom 06.12.2005 - X ZR 41/05

1. Auch bestimmte ("nahe") Mangelfolgeschäden sind der Gewährleistungshaftung nach § 635 BGB a.F. mit der Folge unterworfen, dass für aus ihnen hergeleitete Ansprüche die dreißigjährige Regelverjährung nach § 195 BGB a.F. ausgeschlossen ist.

2. Bei Schäden, die auf der alsbald erkennbaren Mangelhaftigkeit des Werks beruhen, kommt die kurze Verjährungsfrist des § 638 BGB a.F. zur Anwendung.

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IMRRS 2006, 0469
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Kaufrecht

BGH, Beschluss vom 07.02.2006 - VI ZR 164/05

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 0461
ImmobilienImmobilien
Grundbucherklärungen durch nicht eingetragenen Rechtsinhaber

BGH, Urteil vom 20.01.2006 - V ZR 214/04

1. Für die Wirksamkeit der Einigung über den Eintritt der Rechtsänderung ist es nicht erforderlich, dass der Berechtigte als Rechtsinhaber in dem Grundbuch eingetragen ist.*)

2. Ist das Grundbuch im Hinblick auf die Eintragung eines Rechtsinhabers unrichtig, muss der wahre Berechtigte und nicht der Buchberechtigte die formelle Eintragungsbewilligung abgeben.*)

3. Der Grundsatz der Voreintragung des Betroffenen steht der Berechtigung des nicht in dem Grundbuch eingetragenen wahren Rechtsinhabers zu der Abgabe der für eine Rechtsänderung erforderlichen materiell- und formellrechtlichen Erklärungen nicht entgegen.*)

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IMRRS 2006, 0452
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Zur Rüge von Rechtsmängeln im internationalen Warenkauf

BGH, Urteil vom 11.01.2006 - VIII ZR 268/04

Zum Erfordernis einer Rüge von Rechtsmängeln in angemessener Frist gemäß Art. 41, Art. 43 Abs. 1 CISG.*)

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IMRRS 2006, 0368
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Sonstiges Zivilrecht - Prospektaktualisierungspflicht des Wirtschaftsprüfers?

BGH, Urteil vom 15.12.2005 - III ZR 424/04

1. Zur Frage, ob in den Schutzbereich des Vertrages zwischen einer GmbH, die verbriefte Genussrechte an der eigenen Gesellschaft vertreibt, mit einem Wirtschaftsprüfer über die (hier: freiwillige) Prüfung des Jahresabschlusses die zukünftigen Genussrechtserwerber einbezogen sind.*)

2. Allein daraus, dass im Verkaufsprospekt im Einverständnis mit dem für den Unternehmer tätigen Wirtschaftprüfer dessen Bestätigungsvermerk zum letzten geprüften Jahresabschluss abgedruckt worden ist - verbunden mit seiner Erklärung, im Rahmen der Vorprüfung zur Jahresabschlussprüfung für das nächste Geschäftsjahr seien keine Anhaltspunkte für eine vom Vorjahr abweichende Beurteilung bekannt geworden -, ergibt sich keine prospekthaftungsrechtliche Verantwortlichkeit des Wirtschaftsprüfers für die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens. Es trifft diesen also selbst dann keine "Prospektaktualisierungspflicht", wenn ihm eine nachträgliche wesentliche Verschlechterung des Unternehmens bekannt wird, die die Vermögensinteressen der potentiellen Anleger gefährdet.*)

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IMRRS 2006, 0365
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Zur Ermittlung der Schadensquote bei mehreren Schädigern

BGH, Urteil vom 13.12.2005 - VI ZR 68/04

Nimmt der Geschädigte mehrere Nebentäter in Anspruch, so ist seine Mitverantwortung gegenüber jedem der Schädiger gesondert nach § 254 BGB (§ 17 StVG) abzuwägen (Einzelabwägung). Zusammen haben die Schädiger jedoch nicht mehr als den Betrag aufzubringen, der bei einer Gesamtschau des Unfallgeschehens dem Anteil der Verantwortung entspricht, die sie im Verhältnis zur Mitverantwortung des Geschädigten insgesamt tragen (Gesamtabwägung). Die aus der Gesamtschau zu gewinnende Schadensquote ist stets zu ermitteln, wenn der Geschädigte gegen mehrere Schädiger gleichzeitig vorgeht oder wenn sich nach der Inanspruchnahme eines Schädigers die Frage stellt, was die übrigen Schädiger noch aufzubringen haben.*)

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IMRRS 2006, 0267
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht

BGH, Beschluss vom 27.10.2005 - III ZR 90/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 0266
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht

BGH, Urteil vom 10.11.2005 - III ZR 73/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 0215
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht

BGH, Beschluss vom 06.10.2005 - BLw 17/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 0186
KaufrechtKaufrecht
Anspruch des Käufers auf Schadensersatz

BGH, Urteil vom 07.12.2005 - VIII ZR 126/05

1. Auch beim Kauf oder Tausch eines Reitpferdes kommt ein Anspruch des Käufers auf Schadensersatz statt der Leistung wegen eines behebbaren Mangels des Pferdes grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn der Erwerber dem Veräußerer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat (im Anschluss an BGH, Urteil vom 22. Juni 2005 - VIII ZR 1/05, ZGS 2005, 433).*)

2. Scheitert ein Anspruch des Käufers auf Schadensersatz statt der Leistung wegen eines Mangels daran, dass der Verkäufer die Verletzung der Pflicht zur Verschaffung einer mangelfreien Sache nicht zu vertreten hat, so kann der Käufer die Kosten, die ihm dadurch entstanden sind, dass er den Mangel selbst beseitigt hat, auch dann nicht nach § 326 Abs. 2 Satz 2, Abs. 4 BGB in Höhe der ersparten Aufwendungen des Verkäufers zur Mangelbeseitigung ersetzt verlangen, wenn es ihm aus besonderen Gründen nicht zuzumuten war, dem Verkäufer zuvor Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben (im Anschluss an Senatsurteil vom 23. Februar 2005 - VIII ZR 100/04, NJW 2005, 1348, zur Veröffentlichung in BGHZ 162, 219 bestimmt).*)

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IMRRS 2006, 0185
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Jagdrecht - Errichtung eines Hochsitzes

BGH, Urteil vom 15.12.2005 - III ZR 10/05

Der Eigentümer eines zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehörenden Grundstücks kann die Errichtung eines Hochsitzes oder anderer jagdlicher Anlagen durch den Jagdpächter auf dieser Fläche nicht aus Gewissensgründen verbieten.*)

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IMRRS 2006, 0162
ProzessualesProzessuales
Zwangsversteigerung - Begriff der öffentlichen Versteigerung

BGH, Urteil vom 09.11.2005 - VIII ZR 116/05

Für den Begriff der öffentlichen Versteigerung in § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB gilt die Legaldefinition des § 383 Abs. 3 Satz 1 BGB.*)

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IMRRS 2006, 0158
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Mietwagen: "Unfallersatztarif" zulässig?

BGH, Urteil vom 25.10.2005 - VI ZR 9/05

Ein Unfallersatztarif ist erforderlich im Sinne des § 249 BGB, wenn ein gegenüber dem "Normaltarif" höherer Preis bei Unternehmen dieser Art durch unfallbedingte Mehrleistungen aus betriebswirtschaftlicher Sicht gerechtfertigt ist. Inwieweit dies der Fall ist, hat der Tatrichter nach § 287 ZPO zu schätzen, wobei auch ein pauschaler Aufschlag auf den "Normaltarif" in Betracht kommt (Fortführung des Senatsurteils BGHZ 160, 377, 383 f.).*)

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IMRRS 2006, 0148
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - LPG-Teilung: Unternehmen haften gesamtschuldnerisch

BGH, Beschluss vom 09.11.2005 - BLw 3/05

Die aus einer Teilung einer LPG hervorgegangenen neuen Unternehmen haften nach § 11 Abs. 2 Satz 2 LwAnpG gesamtschuldnerisch für Verbindlichkeiten der LPG aus Abfindungsansprüchen nach § 44 LwAnpG, wenn der Teilungsplan keine ausdrückliche Regelung über die Zuweisung dieser Verpflichtungen enthält und eine solche Zuweisung auch nicht durch Auslegung bestimmt werden kann.*)

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IMRRS 2006, 0147
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Sonstiges Zivilrecht - Verstoß gegen EU-Richtlinie: Staatshaftung der BRD?

BGH, Beschluss vom 24.11.2005 - III ZR 4/05

Die Bundesrepublik Deutschland, die nach den Urteilen des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 4. Dezember 1997 (Rs. C-97/96 - Daihatsu - Slg. 1997 I-6843) und vom 29. September 1998 (Rs. C-191/95 - Kommission/Deutschland - Slg. 1998 I-5449) dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Richtlinien 68/151/EWG und 78/660/EWG verstoßen hat, dass sie keine geeigneten Maßregeln getroffen hatte, um die Offenlegung von Jahresabschlüssen von Kapitalgesellschaften sicherzustellen, haftet einem Dritten, der sich um keine Einsichtnahme in diese Unterlagen bemüht und als Gläubiger der Kapitalgesellschaft davon abgesehen hat, ein Einschreiten des Registergerichts zu beantragen, nicht auf Schadensersatz.*)

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IMRRS 2006, 0144
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensersatzrecht - Berechnung der Umsatzsteuer für Ersatz-Kfz

BGH, Urteil vom 15.11.2005 - VI ZR 26/05

Zur Berechnung der zu ersetzenden Umsatzsteuer bei konkreter Schadensabrechnung nach Ersatzbeschaffung für ein unfallbeschädigtes Kraftfahrzeug (Fortführung des Senatsurteils vom 1. März 2005 - VI ZR 91/04 - BGHZ 162, 270).*)

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IMRRS 2006, 0138
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Verletzung des postmortalen Schutzbereichs Verstorbener

BGH, Urteil vom 06.12.2005 - VI ZR 265/04

1. Eine Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsschutzes führt grundsätzlich nicht zu einem Anspruch auf Geldentschädigung.*)

2. Zu den Voraussetzungen, unter denen die Darstellung des Leichnams eines nahen Angehörigen in einer TV-Filmberichterstattung Hinterbliebene in ihrem eigenen Persönlichkeitsrecht verletzen kann.*)

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IMRRS 2006, 0133
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Obliegenheiten des Treuhänders bei größeren Geldmengen

BGH, Urteil vom 21.12.2005 - III ZR 9/05

1. Bei einem Verlust angelegter Gelder infolge Insolvenz der Anlagebank haftet der Beauftragte nicht verschuldensunabhängig auf Herausgabe nach § 667 BGB, sondern allein bei einer von ihm zu vertretenden Pflichtverletzung auf Schadensersatz nach den §§ 280, 283 BGB.

2. Der gewerblich tätige Treuhänder darf ihm anvertraute größere Beträge in der Regel nicht bei einer Bank anlegen, bei der sie nur in dem gesetzlichen Mindestumfang für Einlagen in Höhe von 20.000 € abgesichert sind.*)

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IMRRS 2006, 0125
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 03.11.2005 - IX ZR 113/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 0101
BauvertragBauvertrag
Verjährung bei Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens

OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.02.2005 - 22 U 79/04

Die in 2001 veranlasste verjährungsunterbrechende gerichtliche Geltendmachung i.S.v. § 212 BGB a.F., die über den 01.01.2002 andauert und in eine Hemmung übergeht, führt dazu, dass nach Fortfall der Hemmung die Verjährung infolge der Unterbrechung bis zum 31.12.2001 ab 01.01.2002 neu zu laufen beginnt und sofort - nach einer juristischen Sekunde - gehemmt wird.

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IMRRS 2006, 0097
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Zivilrecht - Wer vom Standardverfahren abweicht, kann sich nicht darauf berufen

OLG Schleswig, Urteil vom 29.09.2005 - 5 U 46/04

1. Erfordert eine Bank nach telefonischer Entgegennahme eines Auftrags für eine Blitzüberweisung zu Dokumentationszwecken zusätzlich einen schriftlichen Überweisungsauftrag, so hat sie durch geeignete Vorkehrungen in ihrem Geschäftsbetrieb sicherzustellen, dass es nicht zu einer irrtümlichen Doppelüberweisung kommt.*)

2. Auf die typischen und unvermeidbaren Risiken standardisiert abzuwickelnder Massengeschäfte kann sich nicht berufen, wer von deren standardisierter Behandlung abweicht.*)

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IMRRS 2006, 0095
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Haftung des Werkunternehmers für entstehende Mangelfogeschäden

OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.09.2005 - 23 U 16/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 0091
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Zivilrecht - Konkurrenzschutz bei Mietverhältnissen ohne explizite Vereinbarung

KG, Beschluss vom 05.09.2005 - 12 U 95/05

1. Die Heilung eines Zustellungsmangels durch tatsächlichen Zugang nach § 189 ZPO erfordert nicht den Zugang des Schriftstücks im Original; daher tritt Heilung auch dann ein, wenn das Zustellungsobjekt zwar fehlerhaft der Partei statt ihrem Prozessbevollmächtigten übersandt wird, die Partei aber eine Kopie an ihren Prozessbevollmächtigten weiterleitet. *)

2. Auch bei Vermietung von Gewerberäumen in einem Einkaufszentrum gehört es - auch ohne ausdrückliche Vereinbarung eines Konkurrenzschutzes - zur Gewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs, dass der Vermieter in unmittelbarer Nachbarschaft keinen Konkurrenzbetrieb zulässt oder selbst eröffnet.*)

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IMRRS 2006, 0084
ImmobilienImmobilien
Zivilrecht - Keine Duldungspflicht bei nachträglicher Beeinträchtigung

OLG Frankfurt, Urteil vom 05.07.2005 - 14 U 139/04

Der Eigentümer eines Grundstücks, durch das Abwasserleitungen des Nachbargrundstücks geführt werden, kann von dem Nachbarn Beseitigung der Leitungen verlangen, wenn sie nachträglich zu einer erheblichen Beeinträchtigung führen.*)

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IMRRS 2006, 0083
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Feststellungsklage nur auf Höhe des Anspruches im Innenverhältnis

OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.06.2005 - 4 W 23/05

Klagt von zwei Verkäufern, denen der Kaufpreisanspruch im Innenverhältnis zu je 1/2 zusteht, einer auf Feststellung, dass der Kaufvertrag vom Käufer nicht wirksam gekündigt sei, so entspricht der Streitwert dieser Klage auch dann 1/2 des Kaufpreises, wenn die Verkäufer Mitgläubiger sind.*)

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IMRRS 2006, 0070
VerbraucherrechtVerbraucherrecht
Zivilrecht - Keine konkludente Vertragsannahme bei fehlender Willenserklärung

BGH, Urteil vom 26.01.2005 - VIII ZR 66/04

1. Ein konkludenter Abschluß eines Energielieferungsvertrages durch Entnahme des von dem Netzbetreiber zur Verfügung gestellten Stroms kommt grundsätzlich nicht in Betracht, wenn der Abnehmer einen Stromlieferungsvertrag mit einem Dritten geschlossen hat und weder weiß noch wissen muß, daß der Dritte ihn nicht mehr mit Energie beliefert.*)

2. Der zur Versorgung von Letztverbrauchern nach § 10 EnWG verpflichtete Netzbetreiber hat in diesem Fall Anspruch auf Vergütung des entnommenen Stroms nach seinem Allgemeinen Tarif unter dem Gesichtspunkt der berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag.*)

3. Er ist nach § 681 Satz 1 BGB verpflichtet, dem Abnehmer die Aufnahme der Stromlieferung für eigene Rechnung anzuzeigen, sobald dies tunlich ist; verletzt er diese Anzeigepflicht, hat er dem Abnehmer den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen.*)

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IMRRS 2006, 0069
IT, EDV und TelekommunikationIT, EDV und Telekommunikation
Zivilrecht - Übertragungsfehler bei Preisen stellen Erklärungsirrtum dar

BGH, Urteil vom 26.01.2005 - VIII ZR 79/04

Zum Vorliegen eines Erklärungsirrtums im Falle einer falschen Kaufpreisauszeichnung im Internet, die auf einen im Bereich des Erklärenden aufgetretenen Fehler im Datentransfer zurückzuführen ist.*)

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IMRRS 2006, 0068
VerbraucherrechtVerbraucherrecht
Umgehungsgeschäft nur dann, wenn Händler das Risiko trägt

BGH, Urteil vom 26.01.2005 - VIII ZR 175/04

Agenturgeschäfte sind im Gebrauchtwagenhandel mit Verbrauchern nicht generell, sondern nur dann als Umgehungsgeschäfte anzusehen, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise der Gebrauchtwagenhändler als der Verkäufer des Fahrzeugs anzusehen ist. Entscheidende Bedeutung kommt hierbei der Frage zu, ob der Händler oder der als Verkäufer in Erscheinung tretende Fahrzeugeigentümer das wirtschaftliche Risiko des Verkaufs zu tragen hat.*)

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IMRRS 2006, 0067
VerbraucherrechtVerbraucherrecht
Zivilrecht - Keine konkludente Vertragsannahme bei fehlender Willenserklärung

BGH, Urteil vom 26.01.2005 - VIII ZR 1/04

1. Ein konkludenter Abschluß eines Energielieferungsvertrages durch Entnahme des von dem Netzbetreiber zur Verfügung gestellten Stroms kommt grundsätzlich nicht in Betracht, wenn der Abnehmer einen Stromlieferungsvertrag mit einem Dritten geschlossen hat und weder weiß noch wissen muß, daß der Dritte ihn nicht mehr mit Energie beliefert.

2. Der zur Versorgung von Letztverbrauchern nach § 10 EnWG verpflichtete Netzbetreiber hat in diesem Fall Anspruch auf Vergütung des entnommenen Stroms nach seinem Allgemeinen Tarif unter dem Gesichtspunkt der berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag.

3. Er ist nach § 681 Satz 1 BGB verpflichtet, dem Abnehmer die Aufnahme der Stromlieferung für eigene Rechnung anzuzeigen, sobald dies tunlich ist; verletzt er diese Anzeigepflicht, hat er dem Abnehmer den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen.

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IMRRS 2006, 0062
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unterscheidung zwischen Substantiierung und Beweisbarkeit

BGH, Urteil vom 07.03.2001 - X ZR 160/99

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 0040
BauvertragBauvertrag
Anmeldung zur Insolvenztabelle: Bindendes Anerkenntnis?

OLG Köln, Urteil vom 16.02.2005 - 11 U 99/04

1. Erkennt ein Insolvenzverwalter über das Vermögen eines Auftragnehmers die zunächst von ihm bestrittene Schlussabrechnung des Auftraggebers zum Bauvorhaben zur Insolvenztabelle an und übermittelt er das diesbezügliche Schreiben an das Insolvenzgericht parallel auch dem Auftraggeber, liegt darin ein negatives deklaratorisches Schuldanerkenntnis mit dem Inhalt, dass dem Insolvenzverwalter keine weiteren Ansprüche mehr gegen den Auftraggeber aus dem Bauvertrag zustehen.

2. Da sich aus der Abrechnung der gegenseitigen Ansprüche des Auftragnehmers und des Auftraggebers aus einem Bauvorhaben nur entweder ein Saldo zu Gunsten des Auftraggebers oder zu Gunsten des Auftragnehmers ergeben kann, ist nach einem vom Auftragnehmer abgegebenen negativen deklaratorischen Schuldanerkenntnis eine gleichwohl vom Auftragnehmer auf Werklohnzahlung erhobene Klage ohne Sachprüfung als unbegründet abzuweisen.

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IMRRS 2006, 0031
BauvertragBauvertrag
Statiker schuldet Bauaufsicht nicht dem Bauunternehmer

OLG Oldenburg, Urteil vom 01.12.2005 - 8 U 161/05

Der Statiker schuldet wie der Architekt nur eine Bauaufsicht gegenüber dem Bauherrn und nicht gegenüber dem Bauunternehmer.

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IMRRS 2006, 0006
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Werkvertragsrecht - Geltendmachung eines Wandelungsanspruchs

BGH, Urteil vom 21.01.2003 - X ZR 30/01

1. Hat eine im Einverständnis des Bestellers durchgeführte Nachbesserung zur vollständigen Behebung des Mangels geführt, so ist damit einer vorausgegangenen Feststellung von Mängeln als Grundlage der Wandelung der Boden entzogen.

2. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Frage der Mangelhaftigkeit ist aber nicht der Zeitpunkt des Wandelungsverlangens, sondern der Zeitpunkt des Vollzugs der Wandelung.

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IMRRS 2006, 0005
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Hat Prozessvergleich Wirkung für andere Gesamtschuldner?

BGH, Urteil vom 21.03.2000 - IX ZR 39/99

Zur Wirkung eines Prozeßvergleichs, in dem die Forderung gegen einen Gesamtschuldner für erledigt erklärt wird, auf den Anspruch des Gläubigers gegen einen anderen Gesamtschuldner.*)

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IMRRS 2006, 0001
KaufrechtKaufrecht
Schuldet Käufer Nutzungsersatz im Falle der Nachlieferung?

OLG Nürnberg, Urteil vom 23.08.2005 - 3 U 991/05

§ 439 Abs. 4 BGB stellt keine gesetzliche Anspruchsgrundlage für die Forderung des Verkäufers auf Erstattung gezogener Nutzungen durch den Käufer hinsichtlich der ursprünglich gelieferten, Mangel behafteten Sache dar. Anspruchsbegründenden Vereinbarungen steht § 439 Abs. 4 BGB jedoch nicht entgegen.*)

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Online seit 2005

IMRRS 2005, 1939
RechtsanwälteRechtsanwälte
Haftung: Zum Verjährungsverzicht für die Vergangenheit

OLG Celle, Urteil vom 07.12.2005 - 3 U 141/05

Ein Verzicht auf die Einrede der Verjährung auch für den Fall, dass bereits Verjährung eingetreten ist, muss ausdrücklich oder jedenfalls aus den Gesamtumständen eindeutig auch hierauf bezogen sein.*)

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IMRRS 2005, 1911
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Sonstiges Zivilrecht - Vergleich bei Einigung im öffentlich-rechtlichem Streit

BGH, Urteil vom 28.09.2005 - IV ZR 288/03

Für einen Vergleich im Sinne von § 779 BGB reicht es aus, wenn die Parteien eines auf ein Bescheidungsurteil gerichteten öffentlich-rechtlichen Rechtsstreits sich auf die Aufhebung eines bestehenden Widerspruchsbescheides einigen.*)

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IMRRS 2005, 1909
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Zum Erlöschen einer US-Golddollaranleihe

BGH, Urteil vom 25.10.2005 - XI ZR 353/04

1. Das Erlöschen einer im Jahre 1925 begebenen, in den Vereinigten Staaten von Amerika und den Niederlanden vertriebenen Golddollaranleihe der Stadt D. ist nach deutschem Recht zu beurteilen.

2. Die dreißigjährige Vorlegungsfrist für die im Jahr 1945 fällige Anleihe ist im Jahre 1975 abgelaufen, ohne unterbrochen oder gehemmt worden zu sein.

3. Die heutige Landeshauptstadt D. wäre auch nicht Schuldnerin dieser Anleihe, weil sie rechtlich nicht identisch mit der im Jahre 1925 bestehenden Stadt ist und die Anleiheschuld nicht auf sie übergegangen ist.*)

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IMRRS 2005, 1908
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Markenrecht - Domainname der Konzerntochter: Holding Inhaberin des Kennzeichens

BGH, Urteil vom 09.06.2005 - I ZR 231/01

Eine Holdinggesellschaft, die die Unternehmensbezeichnung einer Tochtergesellschaft mit deren Zustimmung als Domainname registrieren lässt, ist im Streit um den Domainnamen so zu behandeln, als sei sie selbst berechtigt, die fragliche Bezeichnung zu führen.*)

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IMRRS 2005, 1905
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Rückgabe des Einsatzes bei sittenwidrigem Schneeballsytem

BGH, Urteil vom 10.11.2005 - III ZR 72/05

Der Kondiktionssperre nach § 817 Satz 2 BGB können ausnahmsweise der Grund und der Schutzzweck der Nichtigkeitssanktion (§ 138 Abs. 1 BGB) - hier: sittenwidriger, nach dem Schneeballsystem organisierter "Schenkkreis" - entgegenstehen.*)

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IMRRS 2005, 1886
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensersatzrecht - Geltendmachung des entgangenen Gewinns

BGH, Urteil vom 19.10.2005 - VIII ZR 392/03

Zur Darlegung des entgangenen Gewinns im Rahmen der abstrakten Schadensberechnung nach § 252 Satz 2 BGB.*)

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IMRRS 2005, 1885
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Verjährungsfrist: Renten für die regelmäßige Pflege eines Kindes

BGH, Beschluss vom 18.10.2005 - VI ZR 312/04

Renten wegen Vermehrung der Bedürfnisse (hier: regelmäßige Pflege eines erkrankten Kindes) sind wiederkehrende Leistungen, für die die vierjährige Verjährungsfrist des § 197 BGB a.F. gilt, auch wenn der Anspruch nicht aus § 843 BGB, sondern aus einem anderen Rechtsgrund (hier: Behandlungsvertrag mit einem Arzt) hergeleitet wird.*)

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IMRRS 2005, 1877
MietrechtMietrecht
Zum Investitionsausgleich bei vorzeitigem Ende des Mietverhältnisses

BGH, Urteil vom 05.10.2005 - XII ZR 43/02

1. Zur Berechnung des Bereicherungsanspruchs des Mieters, wenn der Vermieter infolge vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses früher als vorgesehen in den Genuss des durch Investitionen des Mieters erhöhten Ertragswerts gelangt (Fortführung der Senatsurteile vom 8. November 1995 - XII ZR 202/94 - WM 1996, 1265 ff. und vom 25. Oktober 2000 - XII ZR 136/98 - NJW-RR 2001, 727 [red. Leitsatz]).*)

2. Eine Bereicherung des Vermieters liegt auch dann vor, wenn eine Weitervermietung zu einem höheren Mietzins wegen von ihm zu vertretender Mängel nicht möglich ist.*)

3. Bei einem Vermieterwechsel ist nicht derjenige Bereicherungsschuldner, der im Zeitpunkt der Vornahme der Investitionen Vermieter war, sondern der neue Vermieter, der die Mietsache vorzeitig zurückerhält. Dies gilt bei einer Grundstücksveräußerung auch dann, wenn der ursprüngliche Vermieter mit Rücksicht auf die wertsteigernden Investitionen des Mieters einen höheren Veräußerungserlös erzielt hat.*)

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IMRRS 2005, 1873
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Rechtsnatur von Briefmarken / Umtauschrecht nach Euro-Einführung

BGH, Urteil vom 11.10.2005 - XI ZR 395/04

1. Eine von der Deutschen Post AG herausgegebene Briefmarke erfüllt alle Voraussetzungen, die § 807 BGB an ein so genanntes "kleines Inhaberpapier" stellt.

2. Der Fall, dass die Briefmarke ihre Gültigkeit durch einen staatlichen Hoheitsakt verliert, so dass der in ihr verkörperte Anspruch auf eine Beförderungsleistung gemäß § 807 BGB nicht mehr durchgesetzt werden kann, ist im Gesetz nicht geregelt. Im Wege ergänzender Vertragsauslegung ergibt sich, dass verständige und redliche Vertragsparteien bei Kenntnis der Regelungslücke ein Umtauschrecht mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr vereinbart hätten.*)

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IMRRS 2005, 1843
SteuerrechtSteuerrecht
Freie Berufe - Rechtsbegriffsauslegung: Steuerberater muss auf Risiko hinweisen

BGH, Urteil vom 20.10.2005 - IX ZR 127/04

Ist die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs einer Steuernorm (hier der verdeckten Gewinnausschüttung) offen und für die vom Steuerpflichtigen zu treffende Entscheidung bedeutsam, muss der verantwortliche Berater grundsätzlich auf das mit der ungewissen Beurteilung der Rechtslage verbundene Risiko hinweisen.*)

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IMRRS 2005, 1841
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Sachenrecht - Unzulässiges Befüllen eines Gasbehälters ist Eigentumsstörung

BGH, Urteil vom 10.10.2005 - II ZR 323/03

Die ohne Einwilligung des Eigentümers vorgenommene Befüllung eines Flüssiggasbehälters ist auch dann eine Eigentumsbeeinträchtigung i.S. von § 1004 BGB, wenn der Behälter keine auf den Eigentümer hinweisende Beschriftung trägt.*)

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