Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
3404 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2005
IMRRS 2005, 1810BGH, Urteil vom 07.10.2005 - V ZR 140/04
Die Ausübungsstelle einer Dienstbarkeit kann nicht durch bloße tatsächliche Ausübung verlegt werden, wenn die vorherige Ausübungsstelle durch rechtsgeschäftliche Vereinbarung der Beteiligten als Inhalt der Dienstbarkeit festgelegt und diese Inhaltsbestimmung in das Grundbuch eingetragen worden war; in diesem Fall erfordert die Verlegung eine Änderung des Rechtsinhalts durch Vereinbarung und die Eintragung in das Grundbuch.*)
VolltextIMRRS 2005, 1802
BGH, Urteil vom 20.07.2005 - VIII ZR 275/04
1. Der Käufer einer mangelhaften Sache hat auch dann gemäß § 284 BGB Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen, wenn er wegen des Mangels vom Kaufvertrag zurücktritt. Der Anspruch ist nicht gemäß § 347 Abs. 2 BGB auf den Ersatz notwendiger Verwendungen oder solcher Aufwendungen beschränkt, durch die der Verkäufer bereichert wird.*)
2. § 284 BGB erfaßt auch Aufwendungen für kommerzielle Zwecke.*)
3. Aufwendungen des Käufers auf eine gekaufte Sache, die sich später als mangelhaft erweist, sind in der Regel vergeblich, wenn der Käufer die Kaufsache wegen ihrer Mangelhaftigkeit zurückgibt oder sie jedenfalls nicht bestimmungsgemäß nutzen kann und deshalb auch die Aufwendungen nutzlos sind.*)
4. Kosten, die dem Käufer eines Kraftfahrzeugs für dessen Überführung und Zulassung entstehen, sind Aufwendungen im Sinne des § 284 BGB. Wird der Kauf wegen Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs rückabgewickelt, nachdem der Käufer das Fahrzeug zeitweise genutzt hat, so mindert sich der Anspruch auf Ersatz auch dieser Aufwendungen entsprechend der Nutzungsdauer oder der Laufleistung des Fahrzeugs.*)
VolltextIMRRS 2005, 1801
BGH, Urteil vom 02.03.2005 - VIII ZR 174/04
1. Ansprüche aus der Verletzung kaufvertraglicher Nebenpflichten verjähren in entsprechender Anwendung des § 477 BGB a.F. innerhalb von sechs Monaten, wenn die positive Vertragsverletzung einen Schaden an der Kaufsache verursacht hat oder sich das Verschulden auf - erteilte oder unterbliebene - Angaben über Eigenschaften der Kaufsache bezieht, von denen ihre Verwendungsfähigkeit für den nach dem Vertrag vorausgesetzten Zweck abhängt (im Anschluß an BGHZ 88, 130, 136 ff.).*)
2. Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens können der obsiegenden Partei nach § 97 Abs. 2 ZPO auch dann auferlegt werden, wenn nicht sicher feststeht, daß das Rechtsmittel ohne das neue Vorbringen erfolglos gewesen wäre.*)
VolltextIMRRS 2005, 1790
BGH, Urteil vom 20.09.2005 - VI ZR 251/04
Geht es dem Mietwagenunternehmen im Wesentlichen darum, die ihm durch die Abtretung eingeräumte Sicherheit zu verwirklichen, so besorgt es keine Rechtsangelegenheit des geschädigten Kunden, sondern eine eigene Angelegenheit (Anschluss an Senatsurteile vom 26. Oktober 2004 - VI ZR 300/03 - VersR 2005, 241 und vom 5. Juli 2005 - VI ZR 173/04 - VersR 2005, 1256).*)
VolltextIMRRS 2005, 1760
OLG Köln, Urteil vom 31.05.2000 - 11 U 216/99
In einem solchen Fall, in dem sowohl der Zahlende als auch der Empfänger der Zahlung erkennen, dass die beabsichtigte Leistung ohne rechtliche Grundlage erfolgen würde und der Empfänger deshalb von einer Weiterleitung des Geldes absieht, ist die tatsächlich vorgenommene Vermögensverschiebung im Wege der Eingriffskondiktion zwischen Zahlendem und Empfänger rückgängig zu machen (vgl. auch BGH BGH NJW 1994, 2357, 2358 sub c, aa). Der Empfänger hat den gezahlten Betrag, auf den er keinen Anspruch hat und den er auch nicht "weitergeben" will, auf sonstige Weise erlangt.
VolltextIMRRS 2005, 1758
BGH, Urteil vom 27.10.2005 - III ZR 31/05
1. Zur Anzahl von Gärten, die für das Bestehen einer Kleingartenanlage nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 BKleingG erforderlich ist.*)
2. Ein schmaler und kurzer Stichweg, der eine geringe Zahl von kleingärtnerisch genutzten Parzellen (hier: sieben) erschließt, ist keine gemeinschaftliche Einrichtung, die allein geeignet ist, den Gärten den Charakter einer Kleingartenanlage zu verleihen.*)
VolltextIMRRS 2005, 1745
BGH, Urteil vom 13.10.2005 - III ZR 346/04
Der Anlagenbetreiber haftet nach § 2 Abs. 1 Satz 1 HPflG Dritten für alle (physikalischen und chemischen) Wirkungen der von einer Rohrleitungsanlage ausgegangenen Flüssigkeiten, auch soweit der Schaden auf der Beschaffenheit des Transportguts beruht (hier: Schäden durch Aushärten eines dem Wasser beigefügten Spezialbindemittels).*)
VolltextIMRRS 2005, 1954
LG Münster, Urteil vom 28.09.2005 - 16 O 27/03
Die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bedarf einer rechtsgeschäftlichen Vereinbarung. An einer solchen fehlt es, wenn die AGB erstmals auf der Rückseite eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens abgedruckt sind und die Vorderseite keinen klaren und unmissverständlichen Hinweis auf die AGB enthält.
VolltextIMRRS 2005, 1704
OLG Köln, Urteil vom 24.05.2005 - 3 U 195/04
Verspätete Zustellung einer Expresssendung Angebotsunterlagen.*)
VolltextIMRRS 2005, 1649
OLG Hamm, Urteil vom 27.01.2005 - 18 U 70/04
Der Senat bleibt nach erneuter Überprüfung bei seiner ständigen Rechtsprechung, wonach ein im unmittelbaren Zusammenhang mit der Nennung des Kaufpreises erfolgter Provisionshinweis des Maklers mangels weiterer klarstellender Hinweise vom Kaufinteressenten auch dahin verstanden werden kann, dass eine vom Verkäufer geschuldete Maklercourtage bei Zustandekommen des Kaufgeschäfts auf ihn abgewälzt werden soll.*)
VolltextIMRRS 2005, 1647
OLG München, Urteil vom 03.03.2005 - 1 U 4742/04
1. Eine Gemeinde haftet nicht nach Amtshaftungsgrundsätzen für den Rechenfehler eines Ingenieurbüros bei der Erstellung eines hydraulischen Berechnungsplanes für die Entwässerung eines Baugebiets.*)
2. Eine Haftung wegen enteignungsgleichen Eingriffs wegen der zu geringen Dimensionierung eines Bachrohres scheidet aus, wenn die Überschwemmung bei Unterbleiben der Verrohrung ebenfalls eingetreten wäre.*)
VolltextIMRRS 2005, 1646
OLG Frankfurt, Urteil vom 10.03.2005 - 1 U 54/04
Nach derzeitigem Forschungsstand ist davon auszugehen, dass Mobilfunk-Basisstationen, die die Grenzwerte der 26. BlmschV einhalten, die Nachbarn nur unwesentlich beeinträchtigen. Vorbeugende Unterlassungsklagen sind ohne Beweisaufnahme abzuweisen (Anschluss an BGH NJW 2004, 1317 ff.).*)
VolltextIMRRS 2005, 1621
BGH, Urteil vom 22.09.2005 - I ZR 67/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2005, 1569
OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.07.2005 - 8 U 714/04
1. Zum Widerruf einer Stundungsvereinbarung.*)
2. Dem Gläubiger steht ein außerordentliches Kündigungs- bzw. ein "Widerrufsrecht" zu, wenn ihm im Einzelfall nach den Gesamtumständen ein Festhalten an der Stundungsvereinbarung aus diesen Gründen unzumutbar ist.
VolltextIMRRS 2005, 1551
OLG Brandenburg, Urteil vom 04.05.2005 - 4 U 205/04
1. § 1004 BGB erfasst alle von § 985 BGB nicht erfassten Einwirkungen auf Grundstücke, auch Geräuschimissionen.
2. Die Wiederholungsgefahr in § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB erfordert eine auf Tatsachen gegründete, ernstliche Besorgnis weiterer Störungen, die nach der ersten rechtswidrigen Eigentumsstörung vermutet wird und deren Widerlegung dem Störer obliegt.
VolltextIMRRS 2005, 1534
OLG Jena, Beschluss vom 06.10.2005 - 4 U 882/05
1. Der Träger eines Theaters ist im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht verpflichtet, die dem allgemeinen Verkehr zugänglichen Räumlichkeiten in einem verkehrssicheren Zustand zu halten und die für die Verkehrssicherheit bedeutsamen Einrichtungen - in regelmäßigen Zeitabständen - zu überprüfen oder durch einen Fachmann überprüfen zu lassen.*)
2. Für im Zuschauerraum (Theaterraum) aufsteigende Stufengänge besteht keine bauordnungsrechtliche Pflicht zur Anbringung von Handläufen; § 32 Abs. 6 ThürBauO, die Handläufe u.a. für Treppen zwingend vorschreibt, ist für Stufengänge in einem Theaterraum nicht einschlägig. Einschlägig ist vielmehr § 21 VStättR, wonach Stufengänge - abhängig vom jeweiligen Höhenunterschied der Sitzreihen - in Gruppen zusammenzufassen und durch geeignete Umwehrungen gegeneinander abzugrenzen sind.*)
3. Beruht ein Unfall (Sturz eines Zuschauers) in einem (steil) aufsteigenden Stufengang auf einer Verkettung unglücklicher Umstände (hier Hängenbleiben mit einem Fuß an der Rutschsicherung einer Stufe und Abgleiten mit dem andern Fuß an dem - in eine Stufe eingelassenen - Beleuchtungselement, handelt es sich um einen so ungewöhnlichen Fall, dass sich ein Träger eines Theaters hierauf nicht einstellen muss. Die Verkehrssicherungspflicht verlangt nämlich nicht, dass jegliche, überhaupt denkbare Gefahr ausgeräumt und der Besucher völlig aus seiner Pflicht entlassen wird, auf seine Sicherheit in zumutbarer Weise selbst zu achten.*)
4. In diesem Zusammenhang spricht auch kein Anscheinsbeweis dafür, dass ein - später in Verlängerung der Sitzreihen angebrachter - Handlauf den Sturz vermieden hätte, wenn nicht einmal vorgetragen wird, dass sich der Sturz überhaupt im Einwirkungsbereich eines solchen - zum Zeitpunkt des Unfalls fehlenden - Handlaufs zugetragen hat.*)
5. Fehlt es mithin schon an einer Verkehrssicherungspflichtverletzung des Trägers (des Theaters), ist eine Beweisaufnahme darüber, ob der verunfallte Besucher den Stufengang mit der üblichen Sorgfalt benutzt hat, entbehrlich.*)
VolltextIMRRS 2005, 1527
BGH, Urteil vom 14.12.2004 - X ZR 3/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2005, 1492
KG, Urteil vom 01.07.2004 - 12 U 51/02
Die Verjährungsfrist von Schadensersatzansprüchen wegen Unmöglichkeit beginnt grundsätzlich nicht im Zeitpunkt der Fälligkeit des Erfüllungsanspruchs zu laufen, sondern erst mit Eintritt der Unmöglichkeit. Anders ist die Rechtslage jedoch, wenn der Schadensersatzanspruch wegen Unmöglichkeit erst in einem Zeitpunkt entsteht, in welchem der ursprüngliche Erfüllungsanspruch bereits verjährt war; in diesem Fall kann der Schuldner auch bezüglich des Schadensersatzanspruches die Einrede der Verjährung im Hinblick auf die Verjährung des Erfüllungsanspruchs erheben. Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen, BGH, Beschluss vom 14. April 2005 - V ZR 158/04 -*)
VolltextIMRRS 2005, 1490
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.09.2004 - 15 AR 43/04
1. Ein Verweisungsbeschluss in einem Bauprozess, bei dem das Gericht für den Vergütungsanspruch des Unternehmers - entgegen der herrschenden Meinung - keinen Erfüllungsort am Ort des Bauwerks annimmt, ist nicht willkürlich und daher bindend (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. den Beschluss vom 16.2.2004 - 15 AR 1/04 -).*)
2. Das gilt auch dann, wenn das verweisende Gericht zunächst von seiner eigenen Zuständigkeit ausgeht, diese Rechtsauffassung jedoch nach 2 1/2-jähriger Verfahrensdauer und nach einer umfangreichen Beweisaufnahme im Zusammenhang mit einem Richterwechsel ändert.*)
VolltextIMRRS 2005, 1482
BGH, Urteil vom 12.07.2005 - VI ZR 132/04
Realisiert der Geschädigte den Restwert durch den Verkauf seines Fahrzeugs, kann er seiner Schadensberechnung grundsätzlich den erzielten Restwertbetrag zugrundelegen. Macht der Haftpflichtversicherer des Geschädigten demgegenüber geltend, auf dem regionalen Markt hätte ein höherer Restwert erzielt werden müssen, liegt die Darlegungs- und Beweislast bei ihm.
VolltextIMRRS 2005, 1476
BGH, Urteil vom 15.02.2005 - VI ZR 160/04
a) Mietet nach einem Verkehrsunfall der Geschädigte ein Ersatzfahrzeug zu einem sogenannten Unfallersatztarif an, kann er Erstattung dieser Kosten vom Schädiger nur insoweit verlangen, als sie gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB erforderlich waren (Bestätigung der Senatsurteile vom 12. Oktober 2004 - VI ZR 151/03 - und vom 26. Oktober 2004 - VI ZR 300/03 -).*)
b) In dem Verhältnis zwischen Geschädigtem und Schädiger kommt es nicht darauf an, ob dem Geschädigten gegenüber dem Vermieter des Ersatzfahrzeugs Ansprüche im Zusammenhang mit der Tarifgestaltung zustehen.*)
VolltextIMRRS 2005, 1447
BGH, Urteil vom 19.07.2005 - X ZR 92/03
Ist Gegenstand eines Schenkungsversprechens ein Holzeinschlagsrecht, so ist die Schenkung bewirkt, wenn dem Beschenkten das Recht eingeräumt wurde, das Holz zu fällen und sich anzueignen. Auf den Besitz an dem Holz kommt es nicht an.*)
VolltextIMRRS 2005, 1419
BGH, Urteil vom 15.02.2005 - VI ZR 74/04
a) Mietet nach einem Verkehrsunfall der Geschädigte ein Ersatzfahrzeug zu einem sogenannten Unfallersatztarif an, kann er Erstattung dieser Kosten vom Schädiger nur insoweit ersetzt verlangen, als sie gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB erforderlich waren (Bestätigung der Senatsurteile vom 12. Oktober 2004 - VI ZR 151/03 - und vom 26. Oktober 2004 - VI ZR 300/03 -).*)
b) Wird für ein bei einem Verkehrsunfall beschädigtes Kraftfahrzeug ein Ersatzfahrzeug angemietet und dabei Vollkaskoschutz vereinbart, sind die hierfür erforderlichen Mehraufwendungen in der Regel als adäquate Schadensfolge anzusehen. Ob im Einzelfall Abzüge unter dem Gesichtspunkt eines Vorteilsausgleichs in Betracht kommen, unterliegt der tatrichterlichen Beurteilung gemäß § 287 ZPO.*)
VolltextIMRRS 2005, 1411
OLG Koblenz, Urteil vom 14.07.2005 - 2 U 974/04
1. Der Anspruch auf Provision des Kommissionärs setzt nicht nur voraus, dass der Kommissionär das Geschäft mit dem Dritten abschließt, sondern auch dass das abgeschlossene Geschäft zur Ausführung gelangt.
2. Bis zum Abschluss des Ausführungsgeschäfts kann der Kommittent grundsätzlich jederzeit den Kommissionsvertrag kündigen.
3. Die Kündigung richtet sich dabei nach § 627 BGB, da die Tätigkeit des Kommissionärs aufgrund seiner Vertrauensstellung Dienste höherer Art darstellt.
VolltextIMRRS 2005, 1395
OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.06.2005 - 1 U 247/04
Ein auf einem Privatparkplatz abgestelltes Fahrzeug ist nicht mehr "im Betrieb" im Sinne der §§ 7, 18 StVG. Eine Haftung besteht weder nach diesen Vorschriften noch nach allgemeinem Deliktsrecht, wenn eine an einem Haus angebrachte, automatisch gesteuerte Sonnenmarkise wetterbedingt ausfährt, auf den Alkoven eines auf einem Privatgelände geparkten Wohnmobils auftrifft und dadurch Schaden erleidet.*)
VolltextIMRRS 2005, 1385
EuGH, Urteil vom 08.09.2005 - Rs. C-303/04
1. Artikel 1 Nummer 11 der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften in der durch die Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass eine nationale Gesetzesvorschrift wie Artikel 19 der Gesetzes Nr. 93 vom 23. März 2001 über die Umwelt eine technische Vorschrift darstellt, soweit sie die Vermarktung von Wattestäbchen verbietet, die nicht aus biologisch abbaubaren Stoffen gemäß einer nationalen Norm hergestellt sind.*)
2. Artikel 8 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Richtlinie 98/34 in der durch die Richtlinie 98/48 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass eine nationale Vorschrift, die - wie Artikel 19 des Gesetzes Nr. 93 vom 23. März 2001 - eine technische Vorschrift darstellt, vor ihrem Erlass der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zu übermitteln ist.*)
3. Artikel 8 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Richtlinie 98/34 in der durch die Richtlinie 98/48 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass das nationale Gericht eine Vorschrift des nationalen Rechts, die - wie Artikel 19 des Gesetzes Nr. 93 vom 23. März 2001 - eine technische Vorschrift darstellt, nicht anzuwenden hat, wenn sie der Kommission nicht vor ihrem Erlass übermittelt worden ist.*)
VolltextIMRRS 2005, 1289
BGH, Urteil vom 07.12.2004 - VI ZR 308/03
Wird ein Gynäkologe in unmittelbarer Nähe seiner Praxis gegenüber Passanten in Gesprächen über das Thema "Abtreibung" als Arzt namentlich unter Hinweis darauf benannt, daß er Abtreibungen vornehme, tritt das Recht auf Meinungsäußerung hinter das Recht auf Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des betroffenen Arztes zurück (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 1. April 2003 - VI ZR 366/02 -).*)
VolltextIMRRS 2005, 1288
BGH, Urteil vom 21.12.2004 - VI ZR 276/03
Das Haftungsprivileg des § 828 Abs. 2 Satz 1 BGB in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung schadensrechtlicher Vorschriften vom 19. Juli 2002 (BGBl I S. 2674) greift nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift nur ein, wenn sich bei der gegebenen Fallkonstellation eine typische Überforderungssituation des Kindes durch die spezifischen Gefahren des motorisierten Verkehrs realisiert hat (im Anschluß an das Senatsurteil vom 30. November 2004 - VI ZR 335/03 - zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).*)
VolltextIMRRS 2005, 1278
BGH, Urteil vom 01.12.2004 - IV ZR 291/03
In der Frachtführerhaftpflichtversicherung kann das Kündigungserfordernis des § 6 Abs. 1 Satz 3 VVG in Versicherungsbedingungen wirksam abbedungen werden.*)
VolltextIMRRS 2005, 1243
BGH, Urteil vom 13.10.2004 - XII ZR 7/01
1. Der Käufer eines Kauf- und Werklieferungsvertrags über ein schlüsselfertig zu errichtendes Gebäude kann keine Räumung verlangen, wenn ihm das Gebäude vertragswidrig bereits vermietet oder verpachtet übergeben wird, er aber nicht schlüssig vorträgt, mit der Miete oder Pacht nicht einverstanden gewesen zu sein.
2. Trotz der fehlenden Bindung des Revisionsgerichts an widersprüchliche tatsächliche Feststellungen kann eine abschließende Entscheidung ergehen, wenn sich die tatsächlichen Grundlagen aus dem Tatbestand des Berufungsurteils und den in Bezug genommenen Schriftsätzen der Parteien ergeben.
VolltextIMRRS 2005, 1233
BGH, Urteil vom 27.01.2005 - VII ZR 238/03
Die Verantwortung für das Betreiben des Prozesses kann auch dann mit der Wirkung des § 211 Abs. 2 Satz 1 BGB vom Gericht auf den Kläger übergehen, wenn dieser im Hinblick auf einen Vergleichsvorschlag und die Bitte des Gegners, nicht zu terminieren, zwar nicht ausdrücklich dem Absehen von einer Terminsbestimmung zustimmt, sich aber aus den gesamten Umständen ergibt, daß eine weitere Förderung des Verfahrens von einer dahingehenden Erklärung des Klägers abhängig sein soll (im Anschluß an BGH, Urteil vom 21. Februar 1983 - VIII ZR 4/82, NJW 1983 2496 = MDR 1983, 747).*)
VolltextIMRRS 2005, 1213
OLG Celle, Urteil vom 01.02.2001 - 22 U 261/99
Zu den Sorgfaltspflichten beim Ausbringen von Estrich mit anschließender Trocknung des Materials
VolltextIMRRS 2005, 1177
OLG München, Beschluss vom 22.06.2005 - 34 Sch 10/05
1. Entscheidet ein Schiedsgericht ohne ausdrückliche Ermächtigung nach Billigkeitsgesichtspunkten anstatt eine Rechtsentscheidung zu fällen, begründet dies einen Verfahrensfehler, der eine Aufhebung des Schiedsspruchs rechtfertigt.*)
2. Eine nur konkludent erteilte Ermächtigung zu einer Billigkeitsentscheidung ist auch nachträglich im laufenden Schiedsverfahren nicht ausreichend.*)
VolltextIMRRS 2005, 1148
BGH, Urteil vom 03.05.2005 - VI ZR 238/04
Zur Halterhaftung für Hunde auf einem Reiterhof.*)
VolltextIMRRS 2005, 1140
BGH, Urteil vom 01.03.2005 - VI ZR 91/04
Erwirbt der Geschädigte ein Ersatzfahrzeug zu einem Preis, der dem in einem Sachverständigengutachten ausgewiesenen (Brutto-) Wiederbeschaffungswert des unfallbeschädigten Kraftfahrzeuges entspricht oder diesen übersteigt, kann er im Wege konkreter Schadensabrechnung die Kosten der Ersatzbeschaffung bis zur Höhe des (Brutto-) Wiederbeschaffungswertes des unfallbeschädigten Kraftfahrzeuges - unter Abzug des Restwertes - ersetzt verlangen. Auf die Frage, ob und in welcher Höhe in dem im Gutachten ausgewiesenen (Brutto-) Wiederbeschaffungswert Umsatzsteuer enthalten ist, kommt es in diesem Zusammenhang nicht an (Abgrenzung zu den Senatsurteilen vom 20. April 2004 - VI ZR 109/03 - BGHZ 158, 388 und vom 18. Mai 2004 - VI ZR 267/03 - VersR 2004, 927).*)
VolltextIMRRS 2005, 1134
BGH, Urteil vom 20.01.2005 - I ZR 95/01
Im Rahmen einer Haftung nach Art. 17, 29 CMR kann der Spediteur/Frachtführer nach ergänzend anwendbarem deutschen Schuldrecht dem Absender entgegenhalten, vor Vertragsschluß nicht auf die Gefahr eines außergewöhnlich hohen Schadensrisikos hingewiesen worden zu sein.*)
VolltextIMRRS 2005, 1113
LG Bielefeld, Urteil vom 19.07.2004 - 8 O 52/04
In der Versicherung des Betriebsleiters einer Firma dem Geschäftspartner gegenüber alle bei diesem offenen Rechnungen zu zahlen, liegt keine eigenständige Garantieübernahme des Erklärenden für die Deckung der Kosten persönlich einstehen zu wollen. Vielmehr ist darin die Bekräftigung der Zahlungswilligkeit der Firma zu sehen.
VolltextIMRRS 2005, 1063
BGH, Beschluss vom 29.04.2005 - BLw 21/04
Der Anteil eines Mitglieds am Fondsvermögen einer LPG Typ I steht bei der Bemessung eines Abfindungsanspruchs nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 LwAnpG bei Ausscheiden aus einer LPG Typ III auch dann einem Inventarbeitrag gleich, wenn sich die LPG Typ I nicht an eine LPG Typ III angeschlossen hat, sondern wenn sie durch eine Änderung ihres Statuts zu einer LPG Typ III übergegangen ist.*)
VolltextIMRRS 2005, 1020
BGH, Urteil vom 26.04.2005 - VI ZR 168/04
Ein Schaden ist "bei dem Betrieb" eines Kraftfahrzeugs entstanden, wenn sich von einem Kraftfahrzeug ausgehende Gefahren ausgewirkt haben. Demgemäß kann selbst ein Unfall infolge einer voreiligen - also objektiv nicht erforderlichen - Abwehr- oder Ausweichreaktion dem Betrieb des Kraftfahrzeugs zugerechnet werden, das diese Reaktion ausgelöst hat.*)
VolltextIMRRS 2005, 1015
BGH, Urteil vom 24.03.2005 - I ZR 196/02
Die Vorschrift des Art. 29 WA verdrängt als lex specialis die nationalen Vorschriften des allgemeinen Frachtrechts über die Verjährung (hier: §§ 439, 414 HGB a.F.).*)
VolltextIMRRS 2005, 0998
BGH, Urteil vom 26.04.2005 - VI ZR 228/03
Ein vor einer Wechsellichtzeichenanlage ortsfest installiertes und mit deren Phasenwechsel gekoppeltes gelbes Blinklicht im Sinne des § 38 Abs. 3 Satz 1 StVO beinhaltet für den Kraftfahrer keine über § 37 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StVO hinausgehende Verhaltensanforderung, bereits wegen der blinkenden "Vorampel" seine Geschwindigkeit unter die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu reduzieren. Er darf vielmehr unter Beibehaltung derselben weiter auf die Wechsellichtzeichenanlage zufahren und muß erst bei deren Phasenwechsel auf Gelb und auch nur dann anhalten, wenn ihm dies mit normaler Betriebsbremsung noch möglich ist.*)
VolltextIMRRS 2005, 0972
OLG Hamm, Urteil vom 17.03.2005 - 5 U 183/04
Maschinen sind wesentliche Bestandteile eines Fabrikationsgebäudes, wenn sie speziell für das Gebäude angefertigt wurden, das Gebäude gerade zur Aufnahme dieser Maschinen konstruiert wurde oder Gebäude und Maschinen besonders aneinander angepasst sind.
VolltextIMRRS 2005, 0966
BGH, Urteil vom 21.09.2000 - I ZR 135/98
a) Der bei Ausfüllung eines internationalen Luftfrachtbriefs ausdrücklich als Absender (Shipper) Bezeichnete wird grundsätzlich selbst dann Vertragspartei des Luftfrachtvertrages, wenn der für ihn handelnde "Agent" ein Speditionsunternehmen betreibt.*)
b) Übergibt der Luftfrachtführer das Frachtgut freiwillig in die Hand eines Dritten, so besteht die Obhut des Luftfrachtführers (Art. 18 Abs. 2 WA) jedenfalls im Kernbereich der Luftbeförderung im Regelfalle fort.*)
c) Unter "Leuten" i.S. des Art. 20 WA sind in der Regel auch Monopolunternehmen zu verstehen, deren sich der Luftfrachtführer zur Ausführung der ihm aufgetragenen Luftbeförderung arbeitsteilig bedient. Auf eine nähere Weisungsbefugnis des Luftfrachtführers kommt es nicht an.*)
d) Liegt nach den Umständen des Falles ein grob fahrlässiges Organisationsverschulden i.S. des Art. 25 WA mit gewisser Wahrscheinlichkeit nahe, ist der Luftfrachtführer zur Vermeidung prozessualer Nachteile grundsätzlich gehalten, ein Informationsdefizit des Anspruchstellers durch detaillierten Sachvortrag auszugleichen.*)
VolltextIMRRS 2005, 0963
BGH, Urteil vom 17.10.2000 - X ZR 97/99
Die Anmeldung von Ersatzansprüchen nach dem Reisevertragsrecht der §§ 651 a ff BGB durch einen Vertreter des geschädigten Reisenden ist unwirksam, wenn der Anmeldung nicht die Originalvollmachtsurkunde beigelegt ist und der Reiseveranstalter aus diesem Grund die Anmeldung der Ansprüche unverzüglich zurückweist. Die Vorlage einer beglaubigten Kopie der Vollmachtsurkunde genügt in diesem Zusammenhang nicht.*)
VolltextIMRRS 2005, 0961
BGH, Urteil vom 31.10.2000 - VI ZR 198/99
a) Zu den Voraussetzungen der Kenntnis des Geschädigten im Sinne des § 852 Abs. 1 BGB vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen.*)
b) Als ladungsfähige Anschrift des Beklagten in der Klageschrift kann auch die Angabe seiner Arbeitsstelle genügen, wenn diese sowie der Zustellungsempfänger und dessen dortige Funktion so konkret und genau bezeichnet werden, daß von einer ernsthaften Möglichkeit ausgegangen werden kann, die Zustellung durch Übergabe werde gelingen (hier: Bezeichnung der beklagten Krankenhausärzte im Arzthaftungsprozeß mit Namen und ärztlicher Funktion in einer bestimmten medizinischen Abteilung des Krankenhauses).*)
VolltextIMRRS 2005, 0933
BGH, Urteil vom 20.04.2005 - IV ZR 237/03
Ist vor Ablauf der Dreijahresfrist des § 13 (3) a AUB 61 eine Heilbehandlung eingeleitet, aber nicht abgeschlossen, so hat ein nur zeitweise eingetretener Erfolg oder ein zum Zeitpunkt des Fristablaufs noch ungewisser Erfolg der Behandlung bei der Bewertung der Invalidität außer Betracht zu bleiben. Demgegenüber ist eine mit der Heilbehandlung notwendigerweise verbundene, vor Ablauf der Dreijahresfrist eingetretene Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Versicherten (hier: Verlust des körpereigenen Knies im Rahmen einer Knietransplantation) zu berücksichtigen (Fortführung der Senatsurteile vom 28. Februar 1990 - IV ZR 36/89 - VersR 1990, 478 und vom 17. Oktober 1990 - IV ZR 178/89 - VersR 1991, 57).*)
VolltextIMRRS 2005, 0931
BGH, Urteil vom 28.04.2005 - III ZR 351/04
Haben der Krankenhausträger und der Patient (hier: die Mutter des minderjährigen Patienten) die gemeinsame Vorstellung, daß eine gesetzliche Krankenversicherung bestehe, die die Kosten des Krankenhausaufenthalts übernehme, und stellt sich dies als Irrtum heraus, dann fehlt dem zwischen dem Krankenhausträger und dem Patienten (hier der Mutter des minderjährigen Patienten) geschlossenen Behandlungsvertrag die Geschäftsgrundlage.*)
Die bei Fehlen der Geschäftsgrundlage gebotene Anpassung des zwischen dem Krankenhausträger und dem Patienten (hier: der Mutter des Patienten) geschlossenen Behandlungsvertrages führt dazu, daß der Krankenhausträger die nach Maßgabe der §§ 10 ff BPflV zu ermittelnde Vergütung für die allgemeinen Krankenhausleistungen von dem Patienten (hier: von der Mutter des Patienten) fordern kann.*)
VolltextIMRRS 2005, 0930
BGH, Urteil vom 21.04.2005 - I ZR 190/02
Eine hinreichende Aufklärung über die mit der berührungslosen Augeninnendruckmessung (Tonometrie) und der Prüfung des Gesichtsfeldes mittels einer Computermessung (automatische Perimetrie) durch Optiker verbundene mittelbare Gesundheitsgefährdung erfordert keine Schriftlichkeit des aufklärenden Hinweises.*)
VolltextIMRRS 2005, 0877
OLG Hamm, Urteil vom 05.04.2005 - 21 U 149/04
Ein nach dem 30. März 2000 abgeschlossener gerichtlicher Vergleich, nach dem „5 Prozent Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 12. Dezember 2001“ zu zahlen sind, ist dahin auszulegen, dass Zinsen in Höhe von „5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz“ geschuldet werden.
VolltextIMRRS 2005, 0867
OLG Nürnberg, Urteil vom 21.03.2005 - 8 U 2366/04
1. Bei dem Kauf eines gebrauchten PKW liegt in der vertraglich festgehaltenen Angabe eines bestimmten Modelljahres die Vereinbarung einer Beschaffenheit gemäß § 434 Abs. 1 BGB.*)
2. Stammt das Fahrzeug aus einem vorangegangenen Modelljahr, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, ohne dass es einer Fristsetzung bedarf.*)
3. Wegen der wertbildenden Bedeutung der Angabe zum Modelljahr kann sich der Verkäufer nicht auf die Unerheblichkeit der Pflichtverletzung berufen.*)
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