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Sachgebiet: Gewerberaummiete

1792 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2007

IMRRS 2007, 2061
MietrechtMietrecht
Berufung auf fehlende Schriftform als Verstoß gegen Treu und Glauben

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 22.09.2006 - 2-19 O 48/05

Im Einzelfall kann es gegen Treu und Glauben verstoßen, sich auf das Fehlen der Schriftform i.S.d. § 550 BGB zu berufen, wenn die Verlängerung der Laufzeit eines Mietverhältnisses im dem ein anderes Mietverhältnis betreffenden Mietvertrag vereinbart wurde.

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IMRRS 2007, 2056
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
GmbH/AG als Mieter: Schriftform erfordert keinen Vertreterzusatz

KG, Urteil vom 24.05.2007 - 8 U 193/06

Unterzeichnet nur einer von zwei Vorständen einer Aktiengesellschaft für diese einen Mietvertrag, ist zur Wahrung der Schriftform ein Vertretungszusatz nicht erforderlich.*)

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IMRRS 2007, 2037
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht - Mehrparteienvertrag: Grenzen von Vertretungsregeln in AGB

OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.10.2006 - 24 U 7/06

1. Die Klausel "Rechtshandlungen und Willenserklärungen eines Vermieters sind auch für die anderen Vermieter, eines Mieters auch für die anderen Mieter verbindlich." benachteiligt den Mieter unangemessen und ist deshalb unwirksam.*)

2. Hat im ersten Rechtszug der Einzelrichter verfahrensfehlerhaft an Stelle der Kammer entschieden, ist das Berufungsgericht bei Entscheidungsreife nicht an einer Sachentscheidung gehindert.*)

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IMRRS 2007, 2017
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Streitwert: Leistungsverfügung wegen verbotener Eigenmacht

OLG Celle, Beschluss vom 13.08.2007 - 2 W 71/07

1. Entzieht der Vermieter dem Mieter den Besitz an der Mietsache durch verbotene Eigenmacht und vermietet die Mietsache sofort erneut an einen Dritten, steht dem Mieter gegen den Vermieter nur ein Anspruch auf Übertragung des mittelbaren Besitzes gem. § 870 BGB zu, der gem. § 886 ZPO vollstreckt wird.*)

2. Im Falle einer Leistungsverfügung wegen verbotener Eigenmacht richtet sich der Wert des einstweiligen Verfügungsverfahrens nach dem Hauptsachestreitwert.*)

3. Bei einer Leistungsverfügung auf Wiedereinräumung des durch verbotene Eigenmacht entzogenen Mietbesitzes wird der Streitwert wie bei einem Anspruch auf erstmalige Gebrauchsgewährung durch die Höhe des Jahresmietzinses begrenzt.*)

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IMRRS 2007, 2016
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Schadensersatz wegen Täuschung über Nebenkosten

KG, Urteil vom 28.06.2007 - 8 U 208/06

1. Dem Vermieter obliegt grundsätzlich eine Aufklärungspflicht gegenüber dem Mieter hinsichtlich der Umstände und Rechtsverhältnisses mit Bezug auf die Mietsache, die von besonderer Bedeutung für den Entschluss des Mieters zur Eingehung des Vertrages sind und deren Mitteilung nach Treu und Glauben erwartet werden kann.

2. Der Vermieter hat den Mieter vor Abschluss des Vertrages auch ungefragt über Umstände aufzuklären, die für die Entscheidung des Mieters – für den Vermieter erkennbar – zum Abschluss des Mietvertrages bedeutsam sein können. Stellt der Mieter Fragen oder macht der Vermieter von sich aus Aussagen in Bezug auf das Mietobjekt, so müssen dessen Angabe richtig und vollständig sein.

3. Eine Pflichtverletzung des Vermieters im Zusammenhang mit der Vereinbarung von Vorauszahlungen ist nur dann zu bejahen, wenn besondere Umstände gegeben sind. Solche besonderen Umstände können vorliegen, wenn der Vermieter dem Mieter bei Vertragsschluss die Angemessenheit der Nebenkosten ausdrücklich zugesichert oder diese bewusst zu niedrig bemessen hat, um dem Mieter über den Umfang der tatsächlichen Mietbelastung zu täuschen und auf diese Weise zur Begründung eines Mietverhältnisses zu veranlassen.

4. Der Makler ist Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers, wenn er sich nicht auf reine Maklerdienste beschränkt, sondern mit Wissen und Wollen des Auftraggebers im Rahmen der Erfüllung von Aufgaben tätig wird, die typischerweise diesem obliegen. Erklärungen des Maklers in diesem Rahmen sind dem Auftraggeber zuzurechnen, insbesondere falls er sie veranlasst hat oder dem Makler freie Hand gelassen hat und binden den Auftraggeber.

5. War der Mietvertragsschluss pflichtwidrig durch verschwiegene und zu offenbarende Umstände oder durch unzutreffende Angaben veranlasst worden, kann Schadensersatz aus Verschulden bei Vertragsschluss in unterschiedlicher Weise begehrt werden. Der Geschädigte kann Aufhebung des Vertrages verlangen, soweit dieser nicht aus anderen Gründen nichtig ist, und Ersatz seiner Aufwendungen verlangen. Er kann aber auch am Vertrag festhalten und daneben Ersatz seiner durch das Verschulden des anderen Teils veranlassten Mehraufwendungen fordern. Der bei Festhalten am Vertrag entstandene Vertrauensschaden besteht in Herabsetzung seiner Leistung auf das angemessene Maß und Rückforderung des Mehrbetrages. Ferner kann er die Mehraufwendungen, die er infolge des pflichtwidrigen Verhaltens gemacht hat, ersetzt verlangen.

6. Grundlage des Schadensersatzanspruchs bei Vertragsschluss ist das enttäuschte Vertrauen, so dass der Geschädigte nur die Aufwendungen ersetzt verlangen kann, die er im Vertrauen auf die Richtigkeit der Angaben des anderen Teils gemacht hat.

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IMRRS 2007, 2014
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Streitwert für Erlaubnis der Untervermietung

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 23.07.2007 - 8 W 169/07

Zur Streitwertfestsetzung einer auf Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung gerichteten Klage.*)

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IMRRS 2007, 2012
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Außerordentliche Kündigung einer Mietbürgschaft

KG, Urteil vom 26.04.2007 - 12 U 193/05

Die außerordentliche Kündigung einer Mietbürgschaft wegen Eintretens besonderer Umstände kommt bei einem befristeten Mietvertrag nicht in Betracht. Die Klagerhebung gegen den Bürgen reicht zur Unterbrechung der Verjährung der Hauptforderung nur aus, wenn der Hauptschuldner als Rechtsperson untergegangen ist; dies ist bei einer GmbH nicht schon durch ihre Auflösung der Fall, sondern erst mit ihrer Löschung.*)

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IMRRS 2007, 1984
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Restschuldbefreiung: Wann Rechtsschutzinteresse für Klage?

BGH, Urteil vom 28.06.2007 - IX ZR 73/06

Der Inhaber einer so genannten oktroyierten Masseverbindlichkeit hat während der Wohlverhaltensphase ein Rechtsschutzinteresse an einer Zahlungsklage gegen den Schuldner.*)

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IMRRS 2007, 1900
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Verlängerung befristeter Mietverhältnisse mit Verlängerungsklausel

OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.12.2006 - 10 U 80/06

1. Ein befristetes Mietverhältnis mit Verlängerungsklausel verlängert sich automatisch auf bestimmte oder unbestimmte Zeit, wenn es nicht zum vereinbarten Vertragsende gekündigt wird. Unterbleibt die Kündigung, wird das Mietverhältnis mit demselben Vertragsinhalt fortgesetzt. Umgekehrt endet das Mietverhältnis zu dem vertraglich oder gesetzlich bestimmten Zeitpunkt, wenn es von einer der Parteien gekündigt wird.*)

2. Nichts anderes gilt, wenn die Verlängerung des Mietverhältnisses nicht an den Ausspruch oder das Ausbleiben einer Kündigung, sondern an die Erklärung oder das Fehlen eines Widerspruchs gegen die Verlängerung geknüpft ist.*)

3. Ein Widerspruch gegen die Verlängerung der Fortsetzung des Mietverhältnisses kann schlüssig erklärt werden, sofern sich zweifelsfrei ergibt, dass eine Partei das Mietverhältnis beenden möchte.*)

4. Eine Vorenthaltung i.S. des § 546 a BGB liegt nicht vor, wenn der Vermieter – wie hier die Klägerin mit ihrem Feststellungsantrag - von der Fortsetzung des Mietverhältnisses ausgeht.*)

5. Zur Wirksamkeit einer Indexklausel, wenn der Mietvertrag eine Verlängerungsoption zugunsten des Mieters und zugleich formularmäßige „automatische“ Verlängerungsklausel mit einem beiden Parteien eingeräumten Widerspruchsrecht enthält.*)

6. Zur Wirksamkeit einer Preisklausel nach § 4 PrKV.*)

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IMRRS 2007, 1794
MietrechtMietrecht
Erheblichkeit der Mängel einer Mietsache

LG Berlin, Urteil vom 31.10.2006 - 63 S 194/06

1. Der pauschale Hinweis auf Putzarbeiten genügt nicht für den Vortrag einer nicht unerheblichen Gebrauchsbeeinträchtigung.

2. Der an einigen Stufen fehlende Trittkantenschutz im Treppenhaus stellt ebenfalls lediglich einen unerheblichen Mangel i.S. von § 536 Abs. 1 BGB dar.

3. Die nicht ausreichende WC-Spülung, aufgrund derer Fäkalien nur durch Nachspülen mit einem Eimer zu beseitigen sind, stellt keinen Mangel im Sinne von § 536 Abs. 1 BGB dar, wenn die Ursache hierfür nicht im Verantwortungsbereich des Vermieters liegt.

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IMRRS 2007, 1781
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Nutzungsentschädigung für verspätete Rückgabe

OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.06.2007 - 3 U 8/07

1. Voraussetzungen für eine Entschädigung des Vermieters nach § 546a Abs. 1 ZPO in Höhe der vereinbarten Miete sind Abschluss und Beendigung des Mietvertrages sowie fehlende Rückgabe der Mietsache trotz Rückerlangungswillens.

2. Für den Entschädigungsanspruch des Vermieters aus § 546a Abs. 1 BGB ist die ortsübliche Miete grundsätzlich unerheblich und allein die vereinbarte Miete maßgeblich.

3. Zur Zulässigkeit einer Aufrechnung im Berufungsrechtszug nach § 533 ZPO.

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IMRRS 2007, 1777
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Zum Schriftformerfordernis des § 550 BGB

OLG Frankfurt, Urteil vom 21.02.2007 - 2 U 220/06

Zum Schriftformerfordernis des § 550 BGB.*)

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IMRRS 2007, 1774
MietrechtMietrecht
Voraussetzungen der Annahme eines Scheingeschäftes

KG, Urteil vom 12.04.2007 - 8 U 76/06

Zu den Voraussetzungen der Annahme eines Scheingeschäftes nach § 117 BGB.*)

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IMRRS 2007, 1767
GewerberaummieteGewerberaummiete
Verfahrensrecht - Klage auf zukünftige Nutzungsentschädigung: Gebührenstreitwert

KG, Beschluss vom 28.04.2007 - 12 W 35/07

Der Gebührenstreitwert einer Klage auf zukünftige Leistung von Nutzungsentschädigung für Gewerberaum nach beendetem Mietvertrag bis zum - unbekannten - Zeitpunkt der Räumung ist nicht nach § 9 ZPO, sondern nach § 3 ZPO zu bestimmen. In einfach gelagerten Fällen ist dieser Streitwert auf den 12fachen Betrag der geforderten monatlichen Nutzungsentschädigung festzusetzen. (Bestätigung der Auffassung des Senats im Beschluss vom 22. Dezember 2005 - 12 W 46/05 - und vom 20. Dezember 2006 - 12 W 66/06 -).*)

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IMRRS 2007, 1766
MietrechtMietrecht
Einseitige Verlängerungsoption

OLG Saarbrücken, Urteil vom 03.05.2007 - 8 U 253/06

Räumt der marktbeherrschende Vermieter in einem die Vermietung nur in begrenzter Zahl zur Verfügung stehender Gewerbeflächen betreffenden Mietvertrag dem Mieter über die Grundmietzeit von fünf Jahren hinaus eine einseitige Verlängerungsoption ein, so verstößt dies gegen das Verbot unbilliger Behinderung gemäß § 20 Abs. 1 GWB, was die Nichtigkeit der Klausel nach § 134 BGB zur Folge hat.*)

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IMRRS 2007, 1762
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Vertragsschluss vor dem 03.10.1990: Anwendung des BGB?

OLG Naumburg, Beschluss vom 07.05.2007 - 9 U 52/07

In einem vor dem 03.10.1990 abgeschlossenen Mietvertrag über Gewerberäume treten die Regelungen des BGB auch bei einer vertraglichen Vereinbarung an deren Stelle, wenn die vertragliche Regelung gegen wesentliche Grundgedanken des gesetzlichen Mietrechts verstößt. Dies ist dann anzunehmen, wenn der Vertrag die ordentliche Kündigung eines unbefristeten Mietvertrages für den Vermieter gänzlich ausschließt.*)

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IMRRS 2007, 1748
MietrechtMietrecht
Unwirksamkeit eines formularmäßigen Aufrechnungsverbots

BGH, Urteil vom 27.06.2007 - XII ZR 54/05

Zur Unwirksamkeit einer formularmäßigen Beschränkung der Aufrechnung des gewerblichen Mieters (Unternehmers) auf Forderungen, die rechtskräftig festgestellt sind, oder zu denen der Vermieter im Einzelfall jeweils seine Zustimmung erklärt.*)

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IMRRS 2007, 1742
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Auslegung einer Vereinbarung bezüglich der Nebenkosten

OLG Frankfurt, Urteil vom 30.05.2007 - 17 U 276/06

Zur Auslegung einer vertraglichen Vereinbarung zum Betrieb eines Golf-Klubs in Bezug auf die zu tragenden Nebenkosten und einer Kostenbeteiligung zum Bau eines Klubhauses.*)

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IMRRS 2007, 1737
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Einhaltung der Schriftform bei Änderungen des geplanten Bauwerks?

KG, Urteil vom 05.07.2007 - 8 U 182/06

1. Zur Wahrung der Schriftform nach § 550 Satz 1 BGB ist es in der Regel ausreichend, wenn das nach § 147 Abs. 2 BGB abgegebene Vertragsangebot der einen Mietpartei von der anderen Mietpartei binnen zwei bis drei Wochen angenommen wird (Klarstellung zum Urteil des Senats v. 4. 12. 2004 - 8 U 304/99, GE 2001, 418).*)

2. Zur Einhaltung der Schriftform nach § 550 Satz 1 BGB im Falle von Änderungen des geplanten Bauwerks und fehlender Unterlagen (Einrichtungspläne).*)

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IMRRS 2007, 1726
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Entfernung von Einbauten nach Insolvenz des Mieters

OLG Celle, Urteil vom 20.07.2007 - 2 U 85/07

1. Endet das Mietverhältnis infolge fristloser Kündigung des Vermieters nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mieters, stellt die Pflicht zur Beseitigung der durch den Mieter bereits vor Insolvenzeröffnung durchgeführten Einbauten als Teil der Räumungsverpflichtung keine Masseverbindlichkeit gemäß § 55 InsO dar.*)

2. Ein Räumungsanspruch kann auch dann hinreichend bestimmt im Sinne des § 253 ZPO sein, wenn der Klageanspruch nur auf Räumung, nicht aber auf Beseitigung konkret bezeichneter Einbauten lautet.*)

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IMRRS 2007, 1720
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Verfahrensrecht - Vermieterpfandrecht: Stufenklage

OLG Brandenburg, Beschluss vom 18.07.2007 - 3 W 20/07

1. Kann der über Art und Umfang der eingebrachten Sachen nicht informierte Vermieter diese in seinem Antrag nicht hinreichend bezeichnen, kann er den Mieter - auch im einstweiligen Verfügungsverfahren - im Wege der Stufenklage auf Auskunft in Anspruch nehmen.

2. Eine einstweilige Verfügung auf Zurückschaffung von dem Vermieterpfandrecht unterliegenden Sachen auf das vermietete Grundstück sichert den Anspruch des Vermieters auf Herausgabe zum Zwecke der Zurückschaffung auf das Grundstück (BGB § 562b Abs. 2 S. 1 BGB) nicht nur einstweilen, sondern stellt eine im einstweiligen Rechtsschutz allenfalls ausnahmsweise zulässige Erfüllung dar.

3. Nach Auszug des Mieters hat der Vermieter im Rahmen des einstweiligen Rechtschutzes allenfalls Anspruch auf Überlassung der zurückzuschaffenden Sachen an einen Sequester.

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IMRRS 2007, 1694
MietrechtMietrecht
Gewerbemietvertrag: "Bewirtschaftungs- & sonstige Verbrauchsabgaben"

KG, Beschluss vom 29.12.2006 - 12 U 117/06

Mit "Bewirtschaftungs- und sonstigen Verbrauchsabgaben" in einem Gewerbemietvertrag ist dasselbe gemeint wie mit "Betriebskosten" im Sinne der Anlage 3 (Nr. 1-16) zu § 27 der II. Berechnungsverordnung; dies ist von einem durchschnittlichen Gewerbemieter auch in diesem Sinne zu verstehen. Die Rechtsfolge des in Bereich der Wohnraummiete geltenden § 556 Abs.3 Satz 3 BGB, wonach nach Ablauf der Abrechnungsfrist des Satzes 2 (spätestens bis zum Ablauf von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums) die Geltendmachung einer Nachforderung ausgeschlossen ist, wird nicht auf Gewerbemietverträge übertragen.*)

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IMRRS 2007, 1676
MietrechtMietrecht
Mietausfallschaden nach fristloser Kündigung

VerfGH Berlin, Beschluss vom 01.09.2006 - VerfGH 14/06

1. Der Vermieter, der einen Mietvertrag wegen Zahlungsverzugs des Mieters fristlos gemäß § 543 Abs. 2 Ziff. 3 a BGB kündigt, hat Anspruch auf Ersatz des durch die Kündigung verursachten Mietausfallschadens. Der Ersatz dieses Nichterfüllungsschadens steht dem Vermieter solange zu, als der Mieter an den Vertrag ohne Kündigungsmöglichkeit noch gebunden ist.

2. Kann sich der Mieter nicht vor Ende der vom Vermieter gesetzten Frist aus dem Vertrag lösen, muss sich der Vermieter nicht auf die Möglichkeit einer Kündigung des Mieters als den Schadensersatz ausschließendes Alternativverhalten verweisen lassen.

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IMRRS 2007, 1641
MietrechtMietrecht
Konkludente Umlagevereinbarung

OLG Celle, Beschluss vom 16.10.2006 - 4 U 157/06

1. Erfüllt der Mieter über mehrere Jahre auch solche Nachzahlungsforderungen, die aus einer Nebenkostenabrechnung mit vertragswidrig angesetzten Nebenkosten folgt, so kommt eine stillschweigende Umlagevereinbarung in Betracht.

2. Eine zweimalige Zahlung genügt hierfür allerdings nicht.

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IMRRS 2007, 1546
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht - Betriebspflicht erlischt bereits bei Zahlungsunfähigkeit

OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.11.2006 - 9 U 58/06

Der Einzelhändler, der gegenüber dem Vermieter eine Betriebspflicht übernommen hat, wird hiervon unabhängig von der Einleitung eines Insolvenzverfahrens wegen Unvermögens frei, wenn er zahlungsunfähig ist.*)

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IMRRS 2007, 1529
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Strafrecht - Baulärm ist keine Körperverletzung

AG München, Urteil vom 12.07.2006 - 172 C 41295/04

1. Umbaumaßnahmen sind, soweit sie nicht schikanös sind, auch bei erheblicher Lärmbelästigung hinzunehmen. Daraus resultierende körperliche Beschwerden, wie zum Beispiel Kopfschmerzen, lösen keinen Schmerzensgeldanspruch aus

2. Modernisierungsmaßnahmen sind dem Vermieter grundsätzlich erlaubt. Das bedeutet, dass auch erhebliche Lärmentwicklungen, sofern sie nicht schikanös sind, zu dulden sind. Die Rechtsordnung nimmt dabei in Kauf, dass diese aufgrund des Erfordernisses gegenseitiger Rücksichtnahme zu ertragen sind. Als Ausgleich stehen dafür den Mietern die Möglichkeit der Mietminderung und Kündigung zu.

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IMRRS 2007, 1515
MietrechtMietrecht
Befristeter Mietvertrag über Gewerberäume: Vorzeitige Kündigung

OLG Bremen, Urteil vom 13.09.2006 - 1 U 28/06

1. Ein befristeter Mietvertrag endet grundsätzlich erst mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit.

2. Ausnahmsweise kann auch ein befristeter Mietvertrag ordentlich gekündigt werden, wenn er für längere Zeit als ein Jahr nicht in schriftlicher Form geschlossen worden ist.

3. Die Schriftform ist bei Verträgen gewahrt, wenn dieselbe Urkunde, in der grundsätzlich alle wesentlichen vertraglichen Abreden enthalten sein müssen, von beiden Vertragsparteien unterzeichnet wird.

4. In Fortführung seiner sog. „Auflockerungsrechtsprechung“ hat der Bundesgerichtshof die Anforderungen, die an die Urkundeneinheit gestellt werden, zuletzt allerdings reduziert. Danach setzt das Schriftformerfordernis des § 550 BGB eine Beifügung der in Bezug genommenen Anlage nicht voraus; auch bedarf es weder einer Paraphierung des Hauptmietvertrages, einer Rückverweisung auf den Untermietvertrag oder gar einer festen körperlichen Verbindung zwischen Unter- und Hauptmietvertrag. Vielmehr ist die Schriftform gemäß §§ 550, 126 BGB schon dann gewahrt, wenn in der unterzeichneten Urkunde – etwa durch einen entsprechenden Verweis – eine zweifelsfreie Bezugnahme auf die Anlage, in der die wesentlichen Bestimmungen enthalten sind, erfolgt.

5. Bei Untermietverhältnissen über Gewerberäume ist eine Vertragsbestimmung rechtlich unbedenklich, wonach das Untermietverhältnis nach Auflösung des Hauptmietvertrages endet.

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IMRRS 2007, 1509
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Aufwendungsersatz für Veränderungen

BGH, Urteil vom 13.06.2007 - VIII ZR 387/04

Vereinbaren die Parteien eines Mietvertrages, dass der Mieter an der Mietsache Veränderungen vornehmen darf, die ausschließlich in seinem eigenen Interesse liegen, kann von einem stillschweigenden Einverständnis der Parteien auszugehen sein, dass der Mieter hierfür keinen Aufwendungsersatz beanspruchen kann.*)

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IMRRS 2007, 1436
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Wann muss Vermieter das Mietobjekt in Stand setzen?

LG Dresden, Urteil vom 14.06.2007 - 4 S 640/06

1. Nur die völlige Zerstörung des Mietobjektes lässt den Vermieter von den mietvertraglich übernommenen Pflichten freiwerden.

2. Bei einer teilweisen Zerstörung des Mietobjekts ist der Vermieter in der Regel zur Instandsetzung verpflichtet. Eine solche Verpflichtung kommt allerdings ausnahmsweise dann nicht in Betracht, wenn ein Beharren auf diesem sich aus dem Mietvertrag ergebenden Wiederherstellungsverlangen sich als treuwidrig im Sinne von § 242 BGB darstellt.

3. Dies wird dann angenommen, wenn die aus Treu und Glauben dem Vermieter obliegende zumutbare Opfergrenze überschritten ist.

4. Bei der Bemessung der Opfergrenze ist auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen. Allerdings hält die Rechtsprechung eine Investition dann noch für zumutbar, wenn der Vermieter die Investitionskosten innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren durch die Einnahmen aus der Vermietung decken kann.

5. Liegt das Mietobjekt allerdings in einem hochwassergefährdeten Bereich, so kann eine Amortisationszeit von 10 Jahren nicht der Feststellung der Opfergrenze zu Grunde gelegt werden, weil denkbar und möglich ist, dass innerhalb des Amortisationszeitraumes (10 Jahre) ein weiteres Hochwasser eintritt, was zu weiteren Instandsetzungskosten führen würde. In einem solchen Fall müssen bereits innerhalb von 5 Jahren die Investitionskosten durch die Mieteinnahmen gedeckt sein.

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IMRRS 2007, 1392
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht - Regelung von Öffnungszeiten im Mietvertrag

BGH, Urteil vom 16.05.2007 - XII ZR 13/05

1. Zur Transparenz von Klauseln in AGB, die die Öffnungszeiten von Ladengeschäften in Einkaufszentren regeln.*)

2. Nach dem Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB sind Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen verpflichtet, Rechte und Pflichten ihrer Vertragspartner möglichst klar und durchschaubar darzustellen. Dazu gehört auch, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen wirtschaftliche Nachteile und Belastungen soweit erkennen lassen, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann.

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IMRRS 2007, 1269
MietrechtMietrecht
Vertrag kommt nicht zu Stande: Verjährung des Aufwendungsersatzes

OLG Celle, Urteil vom 26.04.2007 - 5 U 4/07

Erhält der Mieter im Zuge der Vertragsverhandlungen den unmittelbaren Besitz an der Mietsache und kommt anschließend kein Mietvertrag zu Stande, so verjähren Ansprüche des Vermieters und des Mieters auf Ersatz ihrer Aufwendungen analog § 548 BGB in sechs Monaten nach Rückgabe der Mietsache.

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IMRRS 2007, 1268
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Schriftform bei verlorenem Baukostenzuschuss

OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.04.2007 - 10 U 122/06

1. Die Pflicht des Mieters, die Mieträume ab Rohbau selbst auszubauen (sog. "verlorener Baukostenzuschuss"), unterliegt jedenfalls dann der Schriftform des § 550 BGB, wenn diese Ausbaupflicht sowohl Voraussetzung für die Finanzierung des Rohbaus als auch für die Erteilung der Baugenehmigung ist.

2. Ist die Schriftform in diesem Fall nicht gewahrt, verstößt die auf § 550 BGB gestützte Kündigung nicht deshalb gegen Treu und Glauben, weil die Bank das Mietobjekt finanziert hat, obwohl die Ausbaupflicht nicht beurkundet wurde.




IMRRS 2007, 1241
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Marktbeherrschender Vermieter: Verbotene Optionsklausel

OLG Saarbrücken, Urteil vom 03.05.2007 - 8 U 253/06-64

Räumt der marktbeherrschende Vermieter in einem die Vermietung nur in begrenzter Zahl zur Verfügung stehender Gewerbeflächen betreffenden Mietvertrag dem Mieter über die Grundmietzeit von fünf Jahren hinaus eine einseitige Verlängerungsoption ein, so verstößt dies gegen das Verbot unbilliger Behinderung gemäß § 20 Abs. 1 GWB, was die Nichtigkeit der Klausel nach § 134 BGB zur Folge hat.*)

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IMRRS 2007, 1216
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Schriftform durch Bestimmbarkeit des Mietbeginns gewahrt!

BGH, Urteil vom 02.05.2007 - XII ZR 178/04

1. Die Regelung in einem Mietvertrag, dass das Mietverhältnis mit der künftigen Übergabe der Mietsache beginnt, steht der Wahrung der Schriftform des § 566 BGB a.F. nicht entgegen (Festhaltung an Senatsurteil vom 2. November 2005 - XII ZR 212/03 - NJW 2006, 139 f.).*)

2. Zur Heilung eines auf unzureichender Kennzeichnung der Lage des Mietobjekts in einem Gebäude beruhenden Mangels der Schriftform durch eine Nachtragsvereinbarung, die eine hinreichende Kennzeichnung des Mietobjekts (hier: "Mieteinheit Nr. 15") enthält.*)

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IMRRS 2007, 1200
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Schönheitsreparaturen: Rechtsprechung gilt auch für Gewerberäume

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.12.2006 - 24 U 113/06

1. Die rechtskräftige Abweisung der Schadensersatzklage des Vermieters wegen Verjährung hindert die Verwertung der diesen Anspruch sichernden Kaution nicht, wenn die Verwertung schon vor Verjährungseintritt möglich war.*)

2. Die Rechtsprechung zum Fristenplan bei Schönheitsreparaturen gilt auch für das Gewerberaummietrecht.*)

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IMRRS 2007, 1198
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Rückbauarbeiten durch Mieter geschuldet: Fristsetzung entbehrlich?

KG, Urteil vom 28.12.2006 - 12 U 80/06

Eine Fristsetzung des Vermieters an den Mieter zur Ausführung bei Beendigung des Vertrages geschuldeter Rückbauarbeiten ist - als Voraussetzung der Entstehung eines Schadensersatzanspruchs - jedenfalls dann entbehrlich, wenn der Mieter die Durchführung der Rückbauarbeiten ernsthaft und endgültig verweigert. Eine derartige Erfüllungsverweigerung liegt vor, wenn der Mieter nach Erhalt einer Aufforderung, einen konkret beschriebenen vertragswidrigen Zustand zu beseitigen, gleichwohl erklärt, er habe seine Rückbauverpflichtung ordnungsgemäß erfüllt und weitere Ansprüche des Vermieters würden nicht bestehen.*)

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IMRRS 2007, 1186
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Verjährung von Ansprüchen wegen Verletzung der Obhutspflicht

OLG Dresden, Urteil vom 17.04.2007 - 5 U 8/07

Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter auf Erstattung von Schäden, die entstanden sind, weil der Mieter seiner Obhutspflicht in Bezug auf das Mietobjekt nicht nachgekommen ist, und für die der Vermieter geschädigten Dritten (nach § 836 BGB) Ersatz geleistet hat, verjähren grundsätzlich nicht nach § 548 Abs. 1 BGB.

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IMRRS 2007, 1177
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Mietminderung wegen vertragswidriger Konkurrenzsituation

KG, Urteil vom 16.04.2007 - 8 U 199/06

Entsteht nach Abschluss des Mietvertrages über Gewerberäume eine vertragswidrige Konkurrenzsituation, in dem der Vermieter selbst in 5 Metern Abstand vom Mietobjekt einen Gewerbebetrieb betreibt, liegt ein zur Minderung des Mietzinses berechtigender Sachmangel vor.*)

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IMRRS 2007, 1153
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Stromversorgung: Gebrauchsgewährpflichten des Vermieters

OLG Brandenburg, Beschluss vom 04.04.2007 - 3 U 79/06

1. Ohne eine besondere Einigung darf ein Vermieter den Mieter nicht mit Strom versorgen und braucht es auch nicht; seine Gebrauchsgewährpflicht beschränkt sich insoweit vielmehr grundsätzlich darauf, dem Mieter den Zugang an das allgemeine Versorgungsnetz zu eröffnen (vgl. BGH, Urteil vom 30.06.1993 – XII ZR 161/91 = NJW-RR 1993, 1159 m.w.N.).

2. Dieser Verpflichtung genügt der Vermieter hinsichtlich der Elektrizitätsversorgung, wenn er dem Mieter die technischen Möglichkeiten für den Abschluss eines Anschlussnutzungsvertrages mit einem Stromversorgungsunternehmen eröffnet.

3. Unterlässt der Mieter Fall kommentarlos die gebotene Mitwirkung zum Abschluss eines eigenen, vom Hausanschlussvertrag des Grundstückseigentümers zu trennenden Anschlussnutzungsvertrages mit einem Energieversorger, so hat er den darauf zurückzuführenden fehlenden Anschluss an das Stromversorgungsnetz in minderungsausschließender Weise selbst zu.

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IMRRS 2007, 1152
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MietrechtMietrecht
Stromversorgung: Gebrauchsgewährpflichten des Vermieters

OLG Brandenburg, Beschluss vom 31.08.2006 - 3 U 79/06

1. Ohne eine besondere Einigung darf ein Vermieter den Mieter nicht mit Strom versorgen und braucht es auch nicht; seine Gebrauchsgewährpflicht beschränkt sich insoweit vielmehr grundsätzlich darauf, dem Mieter den Zugang an das allgemeine Versorgungsnetz zu eröffnen (vgl. BGH, Urteil vom 30.06.1993 – XII ZR 161/91 = NJW-RR 1993, 1159 m.w.N.).

2. Dieser Verpflichtung genügt der Vermieter hinsichtlich der Elektrizitätsversorgung, wenn er dem Mieter die technischen Möglichkeiten für den Abschluss eines Anschlussnutzungsvertrages mit einem Stromversorgungsunternehmen eröffnet.

3. Unterlässt der Mieter Fall kommentarlos die gebotene Mitwirkung zum Abschluss eines eigenen, vom Hausanschlussvertrag des Grundstückseigentümers zu trennenden Anschlussnutzungsvertrages mit einem Energieversorger, so hat er den darauf zurückzuführenden fehlenden Anschluss an das Stromversorgungsnetz in minderungsausschließender Weise selbst zu.

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IMRRS 2007, 1151
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MietrechtMietrecht
Wann ist Erfüllungsanspruch ausgeschlossen?

BGH, Urteil vom 18.04.2007 - XII ZR 139/05

1. Der Mieter kann den Erfüllungsanspruch aus § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB auch dann noch geltend machen, wenn eine Minderung nach § 536b BGB ausgeschlossen ist.*)

2. Erfüllungsansprüche sind nur dann ausgeschlossen, wenn die Mietvertragsparteien einen bestimmten, bei Überlassung vorhandenen (schlechten) Zustand der Mietsache als vertragsgemäß vereinbart haben.*)

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IMRRS 2007, 1034
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MietrechtMietrecht
Wahrheitswidrige Erklärung in Formularvertrag zum Eigentum

OLG Koblenz, Urteil vom 25.01.2007 - 2 U 1524/06

1. Der auf Wiedereinräumung des Besitzes gehende Anspruch aus § 861 BGB wegen verbotener Eigenmacht kann im Wege der einstweiligen Verfügung ohne besonderen Verfügungsgrund geltend gemacht werden und darf ausnahmsweise im Verfügungsverfahren als Leistungsverfügung zur endgültigen Befriedigung des Gläubigers führen.*)

2. Erklärt der Mieter mit Abschluss eines Formularvertrages in einem gewerblichen Mietvertrag wahrheitswidrig, die eingebrachten Gegenstände stünden in seinem alleinigen und freien Eigentum, so hat diese formularmäßige Erklärung keinen Einfluss auf die sachenrechtliche Betrachtung, wer tatsächlicher Besitzer oder ggf. Eigentümer der eingelagerten Gegenstände geworden ist. Kommt mangels Eigentum des Mieters ein Vermieterpfandrecht nicht zur Entstehung, kann die wahrheitswidrige Angabe Schadensersatzansprüche des Vermieters gegen den Mieter auslösen.*)

3. Zur Frage unter welchen Bedingungen einem possessorischen Herausgabeanspruch nach § 861 BGB ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 Abs. 2 BGB entgegengehalten werden kann.*)

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IMRRS 2007, 1023
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MietrechtMietrecht
Vorliegen eines unternehmensbezogenen Mietvertrags

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.03.2007 - 24 U 144/06

Ein unternehmensbezogener Mietvertrag liegt vor, wenn die anmietende Person erkennbar für ein bestimmtes Unternehmen und zweifelsfrei nicht im eigenen Namen auftritt.*)

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IMRRS 2007, 1012
GewerberaummieteGewerberaummiete
Verfahrensrecht - Klage auf zukünftige Nutzungsentschädigung: Gebührenstreitwert

KG, Beschluss vom 20.12.2006 - 12 W 66/06

Der Gebührenstreitwert bei einer Zahlungsklage auf zukünftige Zahlung von Nutzungsentschädigung für Gewerberaum nach der Beendigung des Mietvertrags richtet sich nach § 3 ZPO und nicht nach § 9 ZPO, wobei dieser Streitwert in einfach gelagerten Fällen das Zwölffache der monatlich anfallenden Nutzungsentschädigung ist.

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IMRRS 2007, 0975
MietrechtMietrecht
Eheliche Verpflichtungsbefugnis auf Gewerbemietverträge unanwendbar!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.09.2006 - 10 U 61/06

§ 1357 BGB ist in Bezug auf gewerbliche Mietverhältnisse nicht anwendbar.*)

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IMRRS 2007, 0974
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MietrechtMietrecht
Umfang des Konkurrenzschutzes in einem Ärztehaus

OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.09.2006 - 10 U 28/06

Zum Umfang des Konkurrenzschutzes in einem Ärztehaus, wenn der Mietvertrag die Regelung enthält, "Der Mieter wird die ärztliche Praxis im Fachgebiet Radiologie ausüben. Der Vermieter verpflichtet sich, Mieträume im Ärztehaus ohne Zustimmung des Mieters nicht an einen Arzt mit gleicher Fachgebietsbezeichnung zu vermieten. Es ist vereinbart, dass Ärzte mit fachbezogener Röntgenberechtigung in Praxisgemeinschaft mit der Radiologin den konventionellen Bereich der Röntgenabteilung sowie das Ultraschallgerät nutzen, ihren Kostenanteil entsprechend tragen und ihre Leistungen selbst abrechnen."*)

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IMRRS 2007, 0962
MietrechtMietrecht
Kleinreparaturaufschlag als "Mieterhöhungsverlangen"

LG Dortmund, Urteil vom 30.05.2006 - 1 S 10/05

Zu der Frage, ob der Vermieter einen Aufschlag für mietvertraglich nicht vereinbarte Kleinreparaturen zu Lasten der Mieter in Ansatz bringen darf.

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IMRRS 2007, 0960
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MietrechtMietrecht
Nebenkostenvorauszahlungen nach Eintritt der Abrechnungsreife?

OLG Rostock, Urteil vom 12.03.2007 - 3 U 67/06

1. Nach Eintritt der Abrechnungsreife kann der Vermieter die offenen Nebenkostenvorauszahlungen nicht mehr klagweisend geltend machen und sie als quasi gezahlt in die Betriebskostenabrechnung einstellen. Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit der Rechnungslegung ist er gehalten, in die Betriebskostenabrechnung nur die tatsächlichen Leistungen einzustellen und die Klage sodann auf das Gesamtsaldo umzustellen.*)

2. Der Mieter hat einen Anspruch auf Erteilung einer ordnungsgemäßen Rechnung. Wenn dies für die Miete und die auf sie entfallende Umsatzsteuer gilt, gilt dies gleichermaßen für die Betriebskostenabrechnung. Auch diese muss den Umsatzsteuerbetrag beziffert ausweisen. Weist sie ihn nicht aus, führt dies nicht sogleich zur formellen Unwirksamkeit der Abrechnung, sondern zu ihrer materiellen Unrichtigkeit. Dem Mieter steht gem. § 273 BGB bis zur ordnungsgemäßen Erstellung der Abrechnung ein Zurückbehaltungsrecht zu und zwar in Höhe des gesamten Rechnungsbetrages, also der zur Nachzahlung berechneten Betriebskosten und Umsatzsteuer.*)

3. Als Rechnung i.S. des § 14 UStG kommt jede Urkunde in Betracht, aus der der Leistende, der Leistungsempfänger, die Menge und Art der Leistung, der Zeitraum der Leistung und der auf das Entgelt entfallende Umsatzsteuerbetrag erkennbar sind. Seit dem 01.01.2002 ist der Steuerbetrag gesondert auszuweisen und nicht lediglich die Endsumme mit dem Hinweis zu versehen, dass hierin 16 % Umsatzsteuer enthalten seien. Es müssen also sowohl das Nettoentgelt als auch der Betrag der Umsatzsteuer genannt werden.*)

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IMRRS 2007, 0959
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MietrechtMietrecht
Vermieter muss für erträgliche Raumtemperatur sorgen

OLG Hamm, Urteil vom 28.02.2007 - 30 U 131/06

1. Die Raumtemperatur in einem als Spielsalon genutzten gewerblichen Mietobjekt darf 26 Grad nicht überschreiten, es sei denn, draußen herrschen Temperaturen von mehr als 32 Grad. Aber auch in einem solchen Fall muss die Innentemperatur mindestens 6 Grad niedriger liegen.

2. Der Vermieter hat hierfür die erforderlichen baulichen Voraussetzungen zu schaffen, ohne dass hierdurch das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes wesentlich geändert wird, insbesondere die Fensterflächen durch feste Elemente geschlossen werden.

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IMRRS 2007, 0958
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MietrechtMietrecht
Schadensersatz wegen Nichtbeachtung der Form bei Kündigung?

OLG Rostock, Beschluss vom 23.03.2007 - 3 U 187/06

Nach Kündigung eines wegen Nichtbeachtung der gesetzlichen Schriftform ordentlich kündbaren Mietvertrages kann der Vermieter, der im Vertrauen auf das Zustandekommen eines langfristigen Mietverhältnisses das Mietobjekt nach den Vorgaben des Mieters errichtet hat, diesen nicht wegen des enttäuschten Vertrauens auf Schadensersatz in Anspruch nehmen.*)

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