Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
4593 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2014, 1562BGH, Urteil vom 22.10.2014 - VIII ZR 97/14
Eine Betriebskostenabrechnung ist nicht deshalb unwirksam, weil eine - nicht näher erläuterte Umlage nach "Personenmonaten" erfolgt. Ebenso wenig bedarf es der Angabe, für welchen Zeitraum wie viele Personen pro Wohnung berücksichtigt worden sind (im Anschluss an das Senatsurteil vom 15.09. 2010 - VIII ZR 181/09, NJW 2010, 3570 und der Senatsbeschluss vom 18.01.2011 - VIII ZR 89/10, WuM 2011, 367).*)
VolltextIMRRS 2014, 1561
BGH, Urteil vom 22.10.2014 - VIII ZR 41/14
1. Ansprüche des Vermieters auf Betriebskostennachzahlungen aus Wohnraummietverträgen können im Urkundenprozess geltend gemacht werden.*)
2. Zu den Anforderungen an substantiiertes Bestreiten der vom Vermieter vorgetragenen Flächenangaben durch den Mieter.*)
IMRRS 2014, 1550
LG Berlin, Urteil vom 25.09.2014 - 67 S 198/14
1. Ist der vom Vermieter zur Begründung einer ordentlichen Kündigung geltend gemachte Eigenbedarf im Räumungsprozess streitig, ist eine Parteieinvernahme des Vermieters nach § 448 ZPO oder seine Parteianhörung nach § 141 ZPO allenfalls dann veranlasst, wenn er sich in einer anders nicht zu beseitigenden Beweisnot befindet. Für eine Parteieinvernahme bedarf es allerdings eines "Anbeweises" im Sinne einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit für den vom Vermieter behaupteten Eigennutzungswunsch.*)
2. Das Gericht darf gem. § 286 Abs. 1 ZPO nur dann vom Bestehen des zwischen den Parteien streitigen Eigenbedarfs ausgehen, wenn es von der Richtigkeit der Behauptung des Vermieters mit einem Grad von Gewissheit überzeugt ist, der Zweifeln Schweigen gebietet; die bloße Plausibilität des Kündigungsvorbringens reicht dafür nicht aus. Dass der Vermieter, der die Bedarfswohnung in der Zwangsversteigerung erworben hat, dem Mieter nach Eigenbedarfskündigungsausspruch - und sei es auch nur aus Kulanz - anbietet, vorübergehend - allerdings gegen Zahlung einer höheren Miete - wohnen bleiben zu können, lässt Zweifeln an seinem Erlangungsinteresse Raum, zumal wenn die Bedarfswohnung für seinen vierköpfigen Haushalt unterdimensioniert erscheint.*)
VolltextIMRRS 2014, 1540
LG Berlin, Urteil vom 23.07.2014 - 65 S 225/13
1. Bei Schimmelbildung in der Mietwohnung muss der Vermieter beweisen, dass das nicht an Mängeln der Mietsache liegt. Erst dann muss der Mieter seinerseits beweisen, dass er nicht durch sein Verhalten, wie z.B. unzureichendes Lüften oder Heizen, für die Schimmelbildung verantwortlich ist.
2. Eine Anhäufung diverser Gegenstände in der Wohnung und die hierdurch verursachte Unordnung ist kein Kündigungsgrund, weil der Mieter bis zu den Grenzen einer Gefährdung die Mietwohnung nach seinem Geschmack gestalten darf, unabhängig davon, ob es nach außen als chaotisch oder unordentlich erscheint.
VolltextIMRRS 2014, 1494
BGH, Urteil vom 09.07.2014 - VIII ZR 36/14
1. Aus der maßgeblichen Sicht des Mieters ist der Übersendung einer von den mietvertraglichen Regelungen abweichenden Betriebskostenabrechnung nur bei Vorliegen besonderer Umstände ein Angebot des Vermieters zu entnehmen, insoweit eine Änderung des Mietvertrags herbeiführen zu wollen.
2. Eine im Vorfeld des Abrechnungsversands telefonisch oder schriftlich erfolgte Änderungsankündigung des Vermieters, der eine die mitgeteilten zusätzlichen Betriebskostenpositionen enthaltende Abrechnung folgt, kann sich insofern als Angebot des Vermieters zur Änderung der Betriebskostenumlagevereinbarung darstellen. Gleicht der Mieter alsdann den Nachforderungsbetrag vorbehaltlos aus oder bewirkt er die Zahlung der vom Vermieter angepassten (erhöhten) Vorauszahlungen, kann in diesem Verhalten seine stillschweigende Zustimmung zur Abänderung der Betriebskostenabrede des Mietvertrags liegen.
3. Trägt der Mieter (hier: einer Eigentumswohnung) bestimmte Betriebskosten zunächst selbst, fallen diese später aber infolge veränderter Organisation beim Vermieter an (hier: Bereitstellung größerer Müllgefäße durch die Wohnungseigentümergemeinschaft), kommt eine die im Mietvertrag entstandene Lücke schließende ergänzende Vertragsauslegung in Betracht, wonach der Mieter solche Kosten auch weiterhin, nunmehr in Form von Betriebskosten, gegenüber dem Vermieter, zu tragen hat.
VolltextIMRRS 2014, 1542
BGH, Beschluss vom 14.10.2014 - VIII ZR 240/14
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2014, 1514
LG Berlin, Urteil vom 16.09.2014 - 67 S 290/14
Spricht der Vermieter eine wirksame außerordentliche, hilfsweise ordentliche Zahlungsverzugskündigung aus, führt ein innerhalb der Schonfrist des § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB vorgenommener Ausgleich sämtlicher Rückstände durch den Mieter ausschließlich zur Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung. Ein Festhalten an der ordentlichen Kündigung trotz Zahlungsausgleichs ist nur in seltenen, besonders gelagerten Ausnahmefällen treuwidrig. Die Unverzüglichkeit des Zahlungsausgleichs nach Zugang der Kündigung allein macht das Festhalten des Vermieters an der ordentlichen Kündigung nicht treuwidrig.*)
VolltextIMRRS 2014, 1504
BGH, Urteil vom 02.07.2014 - VIII ZR 298/13
Nutzt der Mieter tatsächlich die erweiterte Wohnfläche, für die der Vermieter eine zusätzliche Miete verlangt, führt dies zum konkludenten Abschluss eines Mietvertrages.
VolltextIMRRS 2014, 1529
LG Berlin, Beschluss vom 10.01.2013 - 12 O 133/12
Schadensersatzansprüche des Eigentümers, der dem Mieter sein Eigentum zur Einbringung in das Mietverhältnis überlassen hat, verjähren in einer Frist von sechs Monaten. Das gilt auch im umgekehrten Fall der Ansprüche des Mieters auf Gestattung der Wegnahme und damit korrespondierender Ansprüche Dritter als Eigentümer, die dem Mieter ihr Eigentum zur Einbringung in das Mietverhältnis überlassen haben.
VolltextIMRRS 2014, 1522
LG Berlin, Beschluss vom 25.09.2014 - 67 S 207/14
Zur Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB bei einem ausschließlich oder vornehmlich auf Gewinnerzielung und -optimierung beruhenden Verwertungsinteresse des Vermieters.*)
VolltextIMRRS 2014, 1523
LG Würzburg, Urteil vom 10.07.2013 - 42 S 406/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2014, 1496
AG Köln, Urteil vom 09.08.2013 - 206 C 59/13
Ein Mieterhöhungsverlangen, in dem die besonderen Ausstattungsmerkmale, aufgrund derer der Vermieter die Miete erhöhen will, nicht aufgezählt sind, ist unwirksam. Ein nachträgliches Heilen durch Nachschieben einer ausreichenden Begründung ist nicht zulässig.
VolltextIMRRS 2014, 1458
AG Münster, Urteil vom 01.04.2014 - 3 C 4087/13
Der Vermieter ist nicht schadensersatzpflichtig, wenn die Mieter einen erhöhten Wasserverbrauch aufgrund einer defekten Toilettenspülung hatten, diese aber dem Vermieter nicht angezeigt haben, weil sie es selber zunächst nicht wussten. Allein die Anzeige eines erhöhten Wasserverbrauchs kann den Vermieter nicht dazu verpflichten, auch die Toilettenspülung in der Mietwohnung zu überprüfen.
VolltextIMRRS 2014, 1487
AG Köpenick, Urteil vom 15.07.2014 - 7 C 127/14
1. Berlin Alt-Treptow ist viel beliebter und nachgesuchter, als das viele Stadtrandlagen sind, die ebenfalls als einfache Wohnlagen gekennzeichnet werden. Werden dazu nur vergleichbare Wohnungen im erweiterten Innenstandbereich gesucht, rechtfertigt das keinen Hinweis auf eine Mangellage und der damit verbundenen Ausnutzung durch Mietwucher.
2. Ein knarrender Dielenboden ist in einer Altbauwohnung Baustandard und rechtfertigt damit keine Mietminderung wegen fehlender Trittschalldämmung.
VolltextIMRRS 2014, 1433
LG Berlin, Urteil vom 30.07.2014 - 65 S 12/14
1. Der Vermieter schuldet beim Kauf von Heizöl nicht den Einkauf für den bestmöglichen Preis. Er darf nur keine unnötigen Kosten verursachen und ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis wahren. Eine Verletzung dieser Pflicht kann nicht angenommen werden, wenn der Einkaufspreis nur 6% über dem bestmöglich zu erzielenden Einkaufspreis liegt.
2. Ein überdurchschnittlicher Heizenergieverbrauch eines Wohngebäudes ist in erster Linie auf das Verhalten der Nutzer zurückzuführen und kann nicht als eine Pflichtverletzung des Vermieters angesehen werden. Der Vermieter schuldet in einem solchen Fall keine Modernisierung, z.B. durch das Aufbringen einer zusätzlichen Dämmung.
VolltextIMRRS 2014, 1443
LG Berlin, Urteil vom 18.06.2014 - 67 S 24/14
Verpflichtet sich der Vermieter in einem Vergleich, an den Mieter einen Betrag auszuzahlen, damit der Mieter seinerseits bis zum vereinbarten Termin die Mietwohnung räumt, ist es als treuwidrig anzusehen, wenn der Vermieter die Zahlung zunächst verspätet leistet und wieder rückgängig macht, weil der Mieter seinerseits die Wohnung später als vereinbart räumt.
VolltextIMRRS 2014, 1492
BGH, Beschluss vom 08.04.2014 - VIII ZR 216/13
Vergleichswohnungen ähnlich großzügigen Zuschnitts und in vergleichbarer Lage wie die von einem Mieterhöhungsverlangen betroffene Altbauwohnung scheiden, schon weil es insofern keiner "Identität" bedürfte, nicht bereits deshalb als Vergleichsmaßstab aus, weil sie nicht ebenfalls Mansardenzimmer mit einem geringeren Wohnkomfort aufweisen. Derlei Besonderheiten können indes einen gewissen wohnungsteilbezogenen Abschlag rechtfertigen. Ob der Vermieter auf derlei Unterschiede bei den mitgeteilten Vergleichswohnungen ungefragt aufmerksam zu machen hat, bleibt unentschieden, weil diese Voraussetzung im Streitfall erfüllt worden ist.
VolltextIMRRS 2014, 1431
LG Berlin, Beschluss vom 20.07.2014 - 18 T 91/14
Kranken und behinderten Mietern ist nach erfolgter Kündigung eine über das Übliche hinausgehende Räumungsfrist zu bewilligen. Dabei müssen jedoch die Interessen der anderen Mieter und des Vermieters gebührend mitberücksichtigt werden, vor allem dann, wenn der gekündigte Mieter seine Mitmieter schon körperlich angegriffen hat und es ihnen aus diesem Grund nicht zugemutet werden kann, zusammen mit ihm in einem Haus zu wohnen.
VolltextIMRRS 2014, 1422
LG Marburg, Urteil vom 05.02.2014 - 5 S 117/13
1. Gemeinde im Sinne des § 558 Abs. 2 BGB ist die politische Gemeinde.*)
2. Maßstab für die Verteilung der Kosten nach dem Verhältnis ob Obsiegen und Unterliegen gemäß § 92 Abs. 1 ZPO ist der Gebührenstreitwert.*)
VolltextIMRRS 2014, 1421
LG Berlin, Beschluss vom 17.06.2014 - 67 T 109/14
Vermietet und überlässt der Vermieter nur einen Teil der Wohnung an den Mieter, stellt die später angekündigte oder bereits vollzogene Besitzüberlassung der übrigen Räume an einen Dritten ohne vorherige Erwirkung eines Duldungstitels gegenüber dem Mieter eine Besitzstörung dar, deren Unterlassung der Mieter im Wege der einstweiligen Verfügung beanspruchen kann.*)
VolltextIMRRS 2014, 1476
AG Bonn, Urteil vom 02.10.2014 - 201 C 334/13
Schwere Geruchsbelästigungen aus der Wohnung eines Mieters können eine zumindest fristgerechte Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen.*)
VolltextIMRRS 2014, 1402
AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 24.03.2014 - 20 C 303/13
1. Sind nur zwei Wände des Bades bis zu einer Höhe von 2 m gefliest, kann das Bad nicht als "überwiegend gefliest" gelten. Das ist bei der Ermittlung der Vergleichsmiete entsprechend zu berücksichtigen.
2. Eine vorhandene und angeschlossene Geschirrspülmaschine kann ebenfalls nicht zur Rechtfertigung einer höheren Miete benutzt werden, sofern der Mieter diese erst selbst angeschafft und angeschlossen hat.
VolltextIMRRS 2014, 1401
AG Schöneberg, Urteil vom 30.07.2014 - 103 C 160/14
1. Bringt der Vermieter Kamera-Attrappen im Hauseingangsbereich an, um Vandalismus-Schäden zu vermeiden, so verletzt dies nicht das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mieters. Insbesondere entsteht gegenüber dem Mieter kein Überwachungsdruck, da ihm bekannt ist, dass die Kameras nur Attrappen sind.
2. Auch die Befürchtung des Mieters, der Vermieter könnte eines Tages die Attrappen durch echte Kameras auswechseln, begründet noch keinen Eingriff in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht.
3. Damit steht dem Mieter auch kein Unterlassungsanspruch gegen den Vermieter zu.
VolltextIMRRS 2014, 1467
BGH, Urteil vom 19.09.2014 - V ZR 269/13
1. Hat der Untermieter mit dem Untervermieter eine Vereinbarung über Verwendungsersatzansprüche getroffen, scheiden Ansprüche nach § 994 Abs. 1, § 996 BGB gegen den Eigentümer aus (Bestätigung des Senatsurteils vom 13.10.1978 - V ZR 147/77, NJW 1979, 716).*)
2. Aus dem Nichtvorliegen einer Leistung folgt nicht zwangsläufig, dass stets auf den Bereicherungen in sonstiger Weise erfassenden Tatbestand des § 812 Abs. 1 Satz 1 Var. 2 BGB zurückgegriffen werden dürfte; auch sog. Nichtleistungsfälle bedürfen im Mehrpersonenverhältnis einer Zuordnung nach wertenden Kriterien.*)
VolltextIMRRS 2014, 1399
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 10.07.2014 - 2-11 S 398/13
1. Räumung aus der Eigenkündigung des Mieters kann auch noch nach 18 Monaten verlangt werden.
2. Der Räumungsanspruch (BGB § 546) geht auf den Erwerber über (BGB § 566 Abs. 1) und unterfällt während der dreijährigen Regelverjährungsfrist nur in besonderen Ausnahmefällen der "Verwirkung"; 18 Monate zwischen Vertragsende und Klageerhebung reichen regelmäßig nicht aus.
VolltextIMRRS 2014, 1454
AG Wiesbaden, Urteil vom 21.03.2014 - 93 C 4456/13
1. Eine Betriebsnebenkostenabrechnung muss als Mindestangaben eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung der zu Grunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug der Vorauszahlungen des Mieters enthalten.
2. Eine Kündigung muss nur dann durch den Eigentümer selbst ausgesprochen werden, wenn die Sachlage derart eindeutig ist, dass es hierzu keiner rechtlichen Beratung bedarf.
3. Beauftragt der Mieter in einem Streit mit seinem Vermieter über die Nebenkostenabrechnung ein Fernsehteam des Privatfernsehens damit, den Vermieter hierzu zu befragen, und ist der einzige Zweck hierbei, Druck auf den Vermieter aufzubauen, diesen in eine Zwangslage zu versetzen und ihn an den Pranger zu stellen, so kann dem Mieter ordentlich gekündigt werden.
4. Ein Interesse an einer sachlichen Auseinandersetzung fehlt es einem Fernsehteam eines Privatsenders in aller Regel, da nur ein möglichst konfliktreicher Sachverhalt eine dementsprechend gute Quote verspricht.
VolltextIMRRS 2014, 1394
LG Berlin, Urteil vom 20.03.2014 - 67 S 490/11
1. Der Mieter einer Wohnung kann erwarten, dass die von ihm angemieteten Räume einen Wohnstandard aufweisen, der der üblichen Ausstattung vergleichbarer Wohnungen entspricht, unter Berücksichtigung des Alters, der Ausstattung und der Art des Gebäudes, der Höhe des Mietzinses und der Ortssitte. Somit kann der Mieter davon ausgehen, dass die Mietwohnung in einem im Jahre 1900 errichteten Altbau durchgängig gemauerte Außenwände aufweist und von der Nachbarwohnung nicht lediglich mit einer dünnen Span-/Holzplatte getrennt ist.
2. Der übliche Mindeststandard wird durch den zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes geltenden Maßstab bestimmt.
VolltextIMRRS 2014, 1441
LG Köln, Beschluss vom 03.06.2014 - 10 S 48/14
Im Rahmen einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung über Ansprüche aus einem Mietvertragsverhältnis kann sich der Mieter nicht auf - vermeintliche - Verstöße des Vermieters gegen sich aus der Energieeinsparverordnung (EnEV) ergebende Verpflichtungen berufen.
VolltextIMRRS 2014, 1445
AG Reinbek, Urteil vom 04.06.2014 - 11 C 15/14
1. Ein Vermieter darf seinen Mietern nicht generell das Halten von Hunden und Katzen verbieten. Ein solches Tierhaltungsverbot ist zumindest dann unwirksam, wenn es per AGB-Klausel erfolgt.
2. Im Falle einer unwirksamen Tierhaltungsklausel ist zu prüfen, ob die Haltung von Hunden eine vertragsgemäße Nutzung der Mietwohnung darstellt. Dies richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls.
VolltextIMRRS 2014, 1393
AG Neukölln, Urteil vom 17.07.2014 - 12 C 178/13
Die Prüfung der Vereinbarkeit der Berliner Kappungsgrenzen-VO mit höherrangigem Recht ist nicht Sache der Zivilgerichte, sondern liegt in der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte. Solange nichts Gegenteiliges entschieden wird, ist die Kappungsgrenzen-VO bei Mieterhöhungsverlangen in Berlin anwendbar.
VolltextIMRRS 2014, 1448
BGH, Urteil vom 09.07.2014 - VIII ZR 376/13
1. Ein einheitliches Mietverhältnis über Wohnräume und Geschäftsräume ist zwingend entweder als Wohnraummietverhältnis oder als Mietverhältnis über andere Räume zu bewerten. Für die rechtliche Einordnung ist entscheidend, welche Nutzungsart nach den getroffenen Vereinbarungen überwiegt (insoweit Bestätigung von BGH, Urteil vom 16.04.1986 - VIII ZR 60/85, NJW-RR 1986, 877). Dabei ist maßgebend auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen, wobei der Tatrichter beim Fehlen ausdrücklicher Abreden auf Indizien zurückgreifen kann.*)
2. Der Umstand, dass die Vermietung nicht nur zu Wohnzwecken, sondern auch zur Ausübung einer gewerblichen/freiberuflichen Tätigkeit vorgenommen wird, durch die der Mieter seinen Lebensunterhalt bestreitet, lässt keine tragfähigen Rückschlüsse auf einen im Bereich der Geschäftsraummiete liegenden Vertragsschwerpunkt zu (insoweit Aufgabe von BGH, Urteil vom 16.04.1986 - VIII ZR 60/85, NJW-RR 1986, 877).*)
3. Lässt sich bei der gebotenen Einzelfallprüfung ein Überwiegen der gewerblichen Nutzung nicht feststellen, ist im Hinblick auf das Schutzbedürfnis des Mieters von der Geltung der Vorschriften der Wohnraummiete auszugehen (insoweit Fortführung von BGH, Urteil vom 16.04.1986 - VIII ZR 60/85, NJW-RR 1986, 877).*)
VolltextIMRRS 2014, 1392
LG Berlin, Beschluss vom 13.05.2014 - 67 S 105/14
Der Mieter hat einen Unterlassungsanspruch gegen den Vermieter in Bezug auf Modernisierungsarbeiten unabhängig davon, ob der Vermieter materiell-rechtlich die Modernisierungsarbeiten ausführen darf. Dulden muss der Mieter die Maßnahmen nur dann, wenn der Vermieter einen gerichtlichen Duldungstitel gegen ihn erwirkt hat.
VolltextIMRRS 2014, 1437
AG München, Urteil vom 23.09.2014 - 461 C 12361/14
Der Mietvergleichsspiegel München ist nicht für die Nachbargemeinde Neubiberg anwendbar.
VolltextIMRRS 2014, 1391
LG Berlin, Urteil vom 11.07.2014 - 65 S 94/14
Ein Fördervertrag mit dem Vermieter steht einem Mieterhöhungsverlangen nicht entgegen, wenn die verlangte Miete die durch den Fördervertrag festgelegte Obergrenze nicht übersteigt und das Verlangen im Übrigen gerechtfertigt ist.
VolltextIMRRS 2014, 1390
LG Berlin, Urteil vom 20.06.2014 - 63 S 31/14
Die Begründung von Wohnungseigentum an der vermieteten Wohnung stellt keinen Kündigungsgrund dar.
VolltextIMRRS 2014, 1407
AG Charlottenburg, Urteil vom 24.09.2013 - 229 C 91/13
Ein Mieter, der die Zustimmung des Vermieters zu baulichen Veränderungen begehrt, muss im Klageantrag diejenige Maßnahme, der der Vermieter zustimmen soll, hinreichend präzise bezeichnen. Dazu gehören Art, Umfang, Beginn und die voraussichtliche Dauer der baulichen Maßnahmen. Dabei müssen die Angaben so genau sein, dass der Vermieter in die Lage versetzt wird, sich auf die Maßnahmen einzustellen und insbesondere die anderen Bewohner des Hauses rechtzeitig über die baulichen Maßnahmen informieren zu können.
VolltextIMRRS 2014, 1389
LG Konstanz, Urteil vom 19.12.2013 - 61 S 30/13
1. Mieter müssen nur diese Betriebskosten tragen, die entweder im Mietvertrag oder kraft sonstiger Vereinbarung von denen zu tragen sind. Der Vermieter darf keine weiteren Kosten auf die Mieter abwälzen.
2. Eine Klausel im Mietvertrag des Inhalts, dass die Aufrechnung durch den Mieter mindestens 1 Monat vor Fälligkeit dem Vermieter schriftlich angekündigt werden muss, um gegen Mietzinsforderungen aufrechnen zu können, ist unwirksam.
VolltextIMRRS 2014, 1440
AG Köln, Urteil vom 19.02.2014 - 214 C 239/13
Im Rahmen einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung über Ansprüche aus einem Mietvertragsverhältnis kann sich der Mieter nicht auf - vermeintliche - Verstöße des Vermieters gegen sich aus der Energieeinsparverordnung (EnEV) ergebende Verpflichtungen berufen.
VolltextIMRRS 2014, 1432
AG München, Urteil vom 03.02.2014 - 417 C 17705/13
1. Eine ordentliche Kündigung des Mieters ist gerechtfertigt, wenn nach Abmahnung mit Kündigungsandrohung drei- bis viermal in der Woche zu den nächtlichen Ruhezeiten über mehrere Stunden hinweg durch Lärm aus der Wohnung des Mieters in andere Wohnungen dringt.*)
2. Dies gilt insbesondere für quietschenden Lärm und Lärm durch Fallenlassen und Schieben von Gegenständen, u. a. durch die Benutzung einer Schaukel, die jedenfalls einen Teil dieser Geräusche verursacht hat. Derartige Geräusche in der Nacht entsprechen nicht mehr dem normalen Wohngebrauch und müssen deshalb von anderen Mietern nicht als sozialadäquat hingenommen werden.*)
VolltextIMRRS 2014, 1387
LG Lübeck, Urteil vom 07.03.2014 - 1 S 106/13
Stellen die Mieter einen großen Schrank vor der nördlichen Außenwand des Schlafzimmers und kommt es später zu Schimmelbildung an dieser Wand, ist das den Mietern nicht vorzuwerfen. Der durchschnittliche Mieter kann mangels ausreichender Kenntnis bauphysikalischer Zusammenhänge nicht damit rechnen, dass das Aufstellen des Schranks zu Schimmelbildung an der Wand führen würde. Die Mieter können daher vom Vermieter die Beseitigung des Schimmels verlangen.
VolltextIMRRS 2014, 1371
LG Hamburg, Beschluss vom 18.08.2014 - 307 T 21/14
1. Der Schuldner bleibt auch im Falle eines Verfahrens gemäß § 887 ZPO grundsätzlich zur Erfüllung berechtigt.
2. Die Duldung der Erfüllung kann für den Gläubiger jedoch unzumutbar sein.
3. Dabei ist auch das Verhalten des Gläubigers selbst zu berücksichtigen.
4. Jedenfalls ein Nachbesserungsversuch ist dem erfüllungswilligen Schuldner zuzugestehen.
VolltextIMRRS 2014, 1359
AG Charlottenburg, Urteil vom 23.09.2013 - 213 C 121/13
1. Es liegt kein Eigenbedarf vor, wenn dem Vermieter eine andere Wohnung im selben Anwesen zur Vermietung zur Verfügung steht und er diese nicht zur Anmietung anbietet.
2. Allein der Umstand, dass ein anderer Mieter beabsichtigt, zu einem späteren Zeitpunkt eine Wohnung anzumieten, genügt nicht als sachlicher Grund für die Befristung eines Mietvertrages. Wenn Wohnräume weiterhin für eine Vermietung zur Verfügung stehen, ist dem bisherigen, gekündigten Mieter der Vorrang einzuräumen.
VolltextIMRRS 2014, 1357
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 19.11.2013 - 7 S 3185/13
Zur Widerlegung der Wirkung eines qualifizierten Mietspiegels reicht nicht aus, lediglich durch Gutachten eine andere ortsübliche Miete zu ermitteln, wie das bei einem einfachen Mietspiegel möglich ist. Vielmehr sind eine methodische Durchleuchtung des qualifizierten Mietspiegels und zusätzlich eine neue Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete erforderlich.
VolltextIMRRS 2014, 1414
LG Gießen, Beschluss vom 11.02.2014 - 1 S 257/13
1. Ein Gutachten zur Begründung einer Mieterhöhung genügt den Anforderungen nur dann, wenn es von einem zutreffenden Begriff der ortsüblichen Vergleichsmiete ausgegangen ist. Hierzu zählt, wie sich aus § 558 Abs. 2 BGB ergibt, dass nicht nur die neuen Vertragsmieten der letzten Monate als Vergleichsmieten in dem Sachverständigengutachten angegeben werden, sondern dargelegt wird, wie sich die Mieten in den letzten 4 Jahren entwickelt haben.
2. Fehlt die Berücksichtigung der Entwicklung der Mieten in den letzten vier Jahren,l führt dies zur Unwirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens.
VolltextIMRRS 2014, 1413
LG Gießen, Beschluss vom 24.01.2014 - 1 S 257/13
1. Ein Gutachten zur Begründung einer Mieterhöhung genügt den Anforderungen nur dann, wenn es von einem zutreffenden Begriff der ortsüblichen Vergleichsmiete ausgegangen ist. Hierzu zählt, wie sich aus § 558 Abs. 2 BGB ergibt, dass nicht nur die neuen Vertragsmieten der letzten Monate als Vergleichsmieten in dem Sachverständigengutachten angegeben werden, sondern dargelegt wird, wie sich die Mieten in den letzten 4 Jahren entwickelt haben.
2. Fehlt die Berücksichtigung der Entwicklung der Mieten in den letzten vier Jahren,l führt dies zur Unwirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens.
VolltextIMRRS 2014, 1356
LG Dresden, Urteil vom 15.08.2013 - 4 S 610/12
1. Der Vermieter ist nur verpflichtet nachvollziehbar über die Betriebskosten, nicht über die gesamten Kosten der Verwaltung des Grundstücks abzurechnen.
2. Wird ein einheitlicher Vertrag geschlossen, aber rechnet der mit der Hauswarttätigkeit Beauftragte getrennt über die umlagefähigen Hausmeistertätigkeiten und nicht umlagefähigen Kosten für Verwaltungs- und Instandsetzungsarbeiten ab, liegt auch darin eine sachgerechte Abgrenzung der umlagefähigen Hausmeistertätigkeit, wenn dem Vertrag getrennte Leistungsbeschreibungen und entsprechend ausgewiesene Kostenanteile zu Grunde liegen.
VolltextIMRRS 2014, 1341
LG Berlin, Beschluss vom 16.05.2014 - 65 S 85/14
Für die Annahme des Sondermerkmals "Dusche getrennt von Badewanne" ist es erforderlich aber auch ausreichend, dass sich neben einer Badewanne im Badezimmer auch eine separate Dusche befindet. Besondere Anforderungen an die Qualität der sanitären Einrichtungen sowie den Grundriss des Bades werden nicht gestellt.
VolltextIMRRS 2014, 1348
AG Schöneberg, Urteil vom 14.02.2013 - 107 C 277/12
Von einem modernen Bad i. S. des Berliner Mietspiegels kann nur beim Vorhandensein einer Einbaubadewanne ausgegangen werden.
VolltextIMRRS 2014, 1376
AG Frankfurt/Main, Urteil vom 26.09.2014 - 33 C 2232/14
Das Internet als umfassendes Medium der Vermittlung von Informationen und als vollständig anerkannter Teil der gesellschaftlichen Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben ist bei der Frage nach dem Umfang des Empfangs von Programmen aus dem Heimatland, die der Mieter ohne Parabolantenne empfangen kann, zu berücksichtigen.*)
VolltextIMRRS 2014, 1347
LG Wiesbaden, Urteil vom 22.08.2013 - 3 S 71/13
Nach mehr als dreifachem Ablauf der Verjährungsfrist und aufgrund des Umstands, dass die Kaution überhaupt erst im Zusammenhang mit anderen inzwischen unstreitig nicht durchgreifenden und nicht mehr streitgegenständlichen Kündigungsgründen gefordert wurde, ist ein Anspruch auf Gestellung einer Mietkaution verwirkt.
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