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Sachgebiet: Mietrecht

2829 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2022

IMRRS 2022, 1550
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Muss Vermieter bei Instandsetzung Ersatzwohnung zahlen?

AG Bad Urach, Urteil vom 07.03.2022 - 1 C 239/21

1. Kann der Mieter eine Mietwohnung wegen Instandsetzungsmaßnahmen nicht nutzen, trägt der Vermieter aufgrund der Risikoverteilung im Wohnungsmietrecht die Aufwendungen des Mieters für eine Ersatzwohnung in angemessenem Umfang.*)

2. Bei dem Ersatz für Verpflegung und Nebenkosten ist zu berücksichtigen, ob der Mieter eigene Aufwendungen erspart.*)

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IMRRS 2022, 1549
WohnraummieteWohnraummiete
Wurde Befristungsklausel nur „pro forma“ in den Mietvertrag aufgenommen?

AG Heidelberg, Urteil vom 01.03.2022 - 21 C 177/21

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2022, 1548
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Wann wird Anspruch auf Auszahlung der Mietkaution fällig?

OLG Dresden, Urteil vom 07.09.2022 - 5 U 816/22

1. Der Anspruch auf Rückzahlung der Kaution entsteht bereits mit deren Leistung, ist aufschiebend bedingt durch die Beendigung des Mietverhältnisses sowie die Rückgabe des Mietobjekts und wird fällig, wenn der Sicherungszweck entfällt, wenn also dem Vermieter keine Forderungen mehr aus dem Mietverhältnis zustehen, wegen derer er sich aus der Mietsicherheit befriedigen könnte.

2. Der rechtliche Gehalt einer Bestandsaufnahme zum Zustand des Mietobjekts anlässlich von dessen Rückgabe vom Mieter an den Vermieter in einem Übergabeprotokoll ist durch Auslegung gem. §§ 133, 157 BGB im Einzelfall zu ermitteln, wobei es entscheidend auf den Erklärungswert der Feststellungen auf der Grundlage des Empfängerhorizonts ankommt.

3. Enthält das Übergabeprotokoll die Feststellung bestimmter Schäden am Mietobjekt, so kann das dahin verstanden werden, dass vom Vermieter nur in Bezug auf diese Schäden noch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können, auch wenn tatsächlich noch weitere (erkennbare) Schäden am Mietobjekt vorhanden sein sollten. Der Sinn und Zweck der Aufnahme von Feststellungen in das Übergabeprotokoll besteht gerade darin, einen späteren Streit über das Vorhandensein und die Art von Schäden am Mietobjekt zu vermeiden. Wird also weitergehend vom Vermieter im Übergabeprotokoll bescheinigt, dass sich das Mietobjekt in einem ordnungsgemäßen Zustand befinde, der Zustand also der vertraglichen Verpflichtung des Mieters entspreche, so kann das vom Empfängerhorizont des Mieters dahin verstanden werden, dass es mit der erfolgten Rückgabe des Mietobjekts sein Bewenden habe und etwaige Schadensersatzansprüche wegen des Zustands des Mietobjekts vom Vermieter nicht geltend gemacht werden, also im Sinne eines negativen Schuldanerkenntnisses i.S.v. § 397 Abs. 2 BGB.

4. Verwendet die für einen anderen handelnde Person im Rahmen einer Erklärung den Zusatz "i. A.", ist im Rahmen einer Auslegung nach §§ 133, 157 BGB welche die Gesamtumstände berücksichtigt, festzustellen, ob der Handelnde wie ein Vertreter die Verantwortung für den Inhalt der von ihm abgegebenen Erklärung übernehmen will oder nicht. Im allgemeinen nichtjuristischen Sprachgebrauch wird nicht immer hinreichend zwischen "Auftrag" und "Vertretung" unterschieden, so dass der Verwendung des Zusatzes "i. A." nicht die Erklärung zu entnehmen ist, der Handelnde werde nicht als Vertreter tätig. Es kommt auf die Gesamtumstände des Auftretens des Handelnden an.

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IMRRS 2022, 1392
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Mieter muss Zutritt für Wartung der Gastherme und Einbau von Rauchmeldern dulden

AG Düsseldorf, Urteil vom 26.07.2022 - 236 C 127/22

1. Der Mieter ist - auch ohne besondere vertragliche Abrede - verpflichtet, den Vermieter zwecks Besichtigung oder zwecks Durchführung notwendiger Arbeiten in die Wohnung zu lassen.

2. Der Vermieter kann nicht jedweden Anlass zur Begründung für ein Besichtigungsrecht der Wohnung anführen, sondern es müssen besondere Umstände - namentlich konkrete sachliche Gründe, insbesondere zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Objekts - vorliegen.

3. Ein solcher Grund liegt in der Notwendigkeit zur Wartung der Gastherme durch den Schornsteinfeger sowie zur Nachmontage von Rauchmeldern.

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IMRRS 2022, 1520
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Zweifel an Ernsthaftigkeit eines Überlassungswillens müssen ausgeräumt werden

AG Frankfurt/Main, Urteil vom 25.05.2022 - 33 C 2877/21

1. Zwar kann es an der Ernsthaftigkeit eines etwaigen Überlassungswillens fehlen, wenn der Vermieter lediglich den Willen zur Überlassung der Wohnung an einen Ange­hörigen behauptet, den geltend gemachten Eigenbedarf je­doch lediglich vorschiebt, um einen gegebenenfalls unlieb­samen Mieter loszuwerden.

2. Sollten etwaige Indizien für solch einen Umstand vorliegen, ist zwar nicht ausgeschlos­sen, dass gleichwohl ein ernsthafter Überlassungswille be­steht, jedoch sind insoweit an die Überzeugungsbildung des Gerichts besonders strenge Anforderung zu stellen.

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IMRRS 2022, 1535
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Suizidgefahr als Härtegrund

BGH, Urteil vom 26.10.2022 - VIII ZR 390/21

1. Zu den Voraussetzungen einer nicht zu rechtfertigenden Härte i.S.d. § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB bei der ernsthaften Gefahr eines Suizids des Mieters im Falle einer Verurteilung zur Räumung.*)

2. Sowohl bei der Feststellung des Vorliegens einer Härte i.S.v. § 574 Abs. 1 BGB als auch bei deren Gewichtung im Rahmen der Interessenabwägung zwischen den berechtigten Belangen des Mieters und denen des Vermieters ist im Einzelfall zu berücksichtigen, ob und inwieweit sich die mit einem Umzug einhergehenden Folgen durch die Unterstützung des Umfelds des Mieters beziehungsweise durch begleitende ärztliche und/oder therapeutische Behandlungen mindern lassen (Anschluss an und Fortführung von Senatsurteil vom 22.05.2019 - VIII ZR 180/18, Rz. 45, IMRRS 2019, 0719 = BGHZ 222, 133).*)

3. Die Ablehnung einer möglichen Therapie durch den suizidgefährdeten Mieter führt nicht grundsätzlich dazu, dass das Vorliegen einer Härte abzulehnen oder bei der Interessenabwägung den Interessen des Vermieters der Vorrang einzuräumen wäre. Vielmehr ist dieser Umstand im Rahmen der umfassenden Würdigung der Gesamtumstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, bei der auch die Gründe für die Ablehnung, etwa eine krankheitsbedingt fehlende Einsichtsfähigkeit in eine Therapiebedürftigkeit, sowie die Erfolgsaussichten einer Therapie zu bewerten sind.*)

4. Das Angebot einer Ersatzwohnung durch den Vermieter und dessen Ablehnung durch den Mieter sowie die Gründe hierfür sind ebenfalls einzelfallbezogen sowohl bei der Beurteilung, ob eine Härte vorliegt, als auch bei der Interessenabwägung zu berücksichtigen.*)

5. Zur Fortsetzung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit nach § 574a Abs. 2 Satz 2 BGB bei unabsehbar fortbestehender Suizidgefahr.*)

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IMRRS 2022, 1525
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Differenzierung zwischen Räumung und Herausgabe einer Mietwohnung im Insolvenzfall

LG Oldenburg, Urteil vom 30.03.2022 - 5 S 386/21

Im Rahmen einer Räumungsklage ist zwischen Räumungs- und Herausgabeanspruch zu differenzieren. Nach § 985 BGB hat der Besitzer dem Eigentümer den unmittelbaren Besitz an der Sache zu verschaffen, insbesondere den Zugang zu ermöglichen und die Wegnahme zu dulden. Davon ist die mietvertragliche Räumungspflicht zu unterscheiden. Sie hat grundsätzlich zum Inhalt, dass der Mieter bei Vertragsende die Mietsache auch im vertragsgemäß geschuldeten Zustand zurückzugeben hat. Diese weitergehende Pflicht des Mieters beruht allein auf dem von ihm abgeschlossenen Vertrag. Die Räumungspflicht betrifft daher - anders als der bloße Herausgabeanspruch (vgl. BGH, IMR 2008, 322) - immer auch die Insolvenzmasse.

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IMRRS 2022, 1523
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Kein völliger Ausschluss der Minderung in AGB!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.05.2022 - 24 U 368/20

1. Nur ein endgültiger Ausschluss der Minderung, der dem Geschäftsraummieter bei Vorliegen eines den vertragsgemäßen Gebrauch einschränkenden Mangels auch den Rückzahlungsanspruch verwehrt, benachteiligt den Mieter unangemessen gem. § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB (Anschluss an BGH, IMR 2008, 234). Eine explizite Klarstellung, dass dem Mieter noch ein Bereicherungsanspruch verbleibt, ist grundsätzlich nicht erforderlich; eine Ausnahme gilt wegen § 305c Abs. 2 BGB dann, wenn die Klausel zwar auch so verstanden werden kann, dass ein Bereicherungsanspruch verbleibt, eine Gesamtschau der AGB des Vermieters jedoch einen vollständigen Ausschluss des Minderungsrechts nahelegt (Anschluss an BGH, IMR 2008, 234).*)

2. Einer Privatperson als Vermieter kann ein Kündigungsschreiben auch über den Briefkasten einer GmbH, deren geschäftsführender Gesellschafter der Vermieter ist, wirksam zugehen, wenn nach den Umständen des Einzelfalles anzunehmen ist, dass die GmbH als Empfangsvertreterin (§ 164 Abs. 3 BGB) oder als Empfangsbotin des Vermieters fungiert.*)

3. Ansprüche des Vermieters auf Nutzungsersatz gem. §§ 987 ff. BGB bzw. gem. §§ 812 ff. BGB, die in Anspruchskonkurrenz zu § 546a Abs. 1 BGB stehen, setzen voraus, dass der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses tatsächlich Nutzungen i.S.v. § 100 BGB gezogen hat (Anschluss an BGH, IMR 2017, 351).*)

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IMRRS 2022, 1505
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Irrtum über Zuschnitt und Größe rechtfertigen Anfechtung des Mietvertrags

AG Düsseldorf, Urteil vom 07.11.2022 - 33 C 65/22

1. Der Zuschnitt und die Größe einer Wohnung sind wesentliche Eigenschaften, die für einen Mietinteressenten bei der Anmietung einer Wohnung den Ausschlag geben.

2. Der über den Inhalt des Rechtsgeschäfts Irrende darf ein Rechtsgeschäft unabhängig davon anfechten, ob er seinen Irrtum fahrlässig veranlasst hat oder hätte vermeiden können.

3. Bewirbt sich der Mieter auf das Inserat für eine Wohnung, besichtigt dann aber die benachbarte Wohnung und geht fälschlicherweise davon aus, dass seine Wohnung an Größe und Schnitt der besichtigten Wohnung entspricht, kann der Mieter den Mietvertrag anfechten.

4. Aufgrund des riesigen Andrangs bei der Besichtigung für die später angemietete Wohnung ist davon auszugehen, dass die Wohnung innerhalb von sechs bis acht Wochen nach der Anfechtung hätte weitervemietet werden können, so dass der anfechtende Mieter auch nur für diese Zeit einen Mietausfall zu ersetzen hat.

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IMRRS 2022, 1507
WohnraummieteWohnraummiete
Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung nach Modernisierungsmaßnahmen

BGH, Urteil vom 28.09.2022 - VIII ZR 344/21

Zu den formellen Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung nach der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen gem. § 559b BGB (im Anschluss an Senatsurteil vom 20.07.2022 - VIII ZR 361/21, IMRRS 2022, 1052 = WuM 2022, 542).*)

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IMRRS 2022, 1506
WohnraummieteWohnraummiete
Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung nach Modernisierungsmaßnahmen

BGH, Urteil vom 28.09.2022 - VIII ZR 338/21

Zu den formellen Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung nach der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen gem. § 559b BGB (im Anschluss an Senatsurteil vom 20.07.2022 - VIII ZR 361/21, IMRRS 2022, 1052 = WuM 2022, 542).*)

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IMRRS 2022, 1500
WohnraummieteWohnraummiete
Erlaubnis für Untervermietung nur gegen Untermietzuschlag?

AG Schöneberg, Urteil vom 03.03.2021 - 19 C 546/18

Entsteht für den Mieter nach Abschluss des Mietvertrags ein be­rechtigtes Interesse, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, so kann er von dem Vermieter die Erlaubnis hierzu verlangen, die der Vermieter von einem Untermietzuschlag abhängig machen kann.

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IMRRS 2022, 1499
WohnraummieteWohnraummiete
Verstoß gegen die sogenannte Mietpreisbremse

AG Schöneberg, Urteil vom 16.06.2022 - 7 C 65/21

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2022, 1498
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Nochmal: Schonfristregelung ist auf die ordentliche Kündigung nicht anwendbar

BGH, Urteil vom 05.10.2022 - VIII ZR 307/21

1. Ein innerhalb der Schonfrist des § 569 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 BGB erfolgter Ausgleich des Mietrückstands bzw. eine entsprechende Verpflichtung einer öffentlichen Stelle hat lediglich Folgen für die auf § 543 Abs. 1, 2 Satz 1 Nr. 3 BGB gestützte fristlose, nicht jedoch für eine aufgrund desselben Mietrückstands hilfsweise auf § 573 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB gestützte ordentliche Kündigung (Bestätigung von Senatsurteil vom 13.10.2021 - VIII ZR 91/20, IMR 2022, 13).*)

2. Diese (beschränkte) Wirkung des Nachholrechts des Mieters entspricht dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers, so dass der an Gesetz und Recht gebundene Richter (Art. 20 Abs. 3 GG) diese Entscheidung nicht aufgrund eigener rechtspolitischer Vorstellungen verändern und durch eine judikative Lösung ersetzen darf, die so im Gesetzgebungsverfahren (bisher) nicht erreichbar war (im Anschluss an BVerfGE 69, 315, 372; 82, 6, 12 f.; Bestätigung von Senatsurteil vom 13.10.2021 - VIII ZR 91/20, Rz. 87, IMRRS 2021, 1363 = NZM 2022, 49).*)

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IMRRS 2022, 1491
WohnraummieteWohnraummiete
Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung nach Modernisierungsmaßnahmen

BGH, Urteil vom 28.09.2022 - VIII ZR 340/21

Zu den formellen Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung nach der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen gem. § 559b BGB (im Anschluss an Senatsurteil vom 20.07.2022 - VIII ZR 361/21, IMRRS 2022, 1052 = WuM 2022, 542).*)

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IMRRS 2022, 1483
WohnraummieteWohnraummiete
Ersetzungsbefugnis des Vermieters

AG Ludwigsburg, Urteil vom 30.08.2022 - 3 C 449/22

Der Schadensersatzanspruch aus § 241 II, 280 I, 823 BGB ist zunächst auf Wiederherstellung der Sache gerichtet (§ 249 I BGB), so dass es insoweit an einer Aufrechnungslage fehlt, bis der Vermieter seine Ersetzungsbefugnis nach § 249 II 1 BGB ausübt und statt der Herstellung den dafür erforderlichen Geldbetrag verlangt.

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IMRRS 2022, 1481
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Nachträge zur Miethöhe wegen Corona: Keine Vertragsanpassung mehr möglich

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.09.2022 - 24 U 117/21

1. Die durch die COVID-19-Pandemie bedingte Schließung eines Einzelhandelsgeschäfts führt nicht zu einem Mangel der Mietsache i.S.v. § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB (Anschluss an BGH, IMR 2022, 65).*)

2. Treffen die Mietvertragsparteien während der Covid-19-Pandemie Vereinbarungen zur Miethöhe, liegen die Voraussetzungen für eine Anpassung der Geschäftsgrundlage nicht mehr vor, wenn anschließend nachteilige Umstände (z. B. Geschäftsschließungen, Kontaktbeschränkungen, allgemeine Kaufzurückhaltung etc.) eintreten, die auf der Covid-19-Pandemie beruhen. Insoweit genügt die konkret-individuelle Vorhersehbarkeit der Störung.*)

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IMRRS 2022, 1485
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung nach Modernisierungsmaßnahmen

BGH, Urteil vom 28.09.2022 - VIII ZR 336/21

Zu den formellen Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung nach der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen gem. § 559b BGB (im Anschluss an Senatsurteil vom 20.07.2022 - VIII ZR 361/21, IMRRS 2022, 1052 = WuM 2022, 542).*)

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IMRRS 2022, 1474
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Mietnomadenversicherung: Sachschadenerstattung nur bei Mietausfall!

OLG München, Beschluss vom 04.02.2022 - 14 U 9475/21

1. Nach § 2 Nr. 1 c und Nr. 3 der besonderen Bedingungen für die Mietnomadenversicherung ist die Einstandspflicht des Versicherers für Sachschäden auf Fälle beschränkt, in denen es zugleich zu einem Mietausfall unter den weiteren Bedingungen des § 2 Nr. 1 dieser Versicherungsbedingungen gekommen ist.

2. Diese Koppelung der Einstandspflicht für Sachschäden an einen Mietausfall ist weder überraschend noch intransparent. Auch führt sie nicht zur Gefahr einer Aushöhlung des Versicherungsschutzes; der Kernbereich einer Absicherung gegen "Mietnomaden", die nach Kündigung in der Wohnung verbleiben und dort Schäden anrichten, ist vielmehr gewährleistet.

3. Mietnomaden sind Personen, die in der Absicht eine Mietwohnung anmieten und beziehen, die vereinbarte Miete nicht zu entrichten und nach einem rechtskräftigen Räumungstitel die Wohnung nicht selten abgewohnt oder verwüstet hinterlassen und ein solches Verhalten danach wiederholen.

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IMRRS 2022, 1470
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gehören Notrufendgeräte zur Haustechnik?

OLG Hamm, Urteil vom 13.10.2022 - 18 U 205/21

Notrufendgeräte in einem - vermieteten - Altenheim ("Seniorenzentrum"), die nicht über spezifische Leitungen oder technische Vorrichtungen miteinander verbunden sind, lassen sich nicht als "zentrale Anlage der Haustechnik" im Sinne des Mietvertrags oder auch nur als wesentlicher Bestandteil einer solchen "zentralen Anlage" auffassen.

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IMRRS 2022, 1443
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Smart ist nicht immer auch die smartere Lösung

AG Charlottenburg, Urteil vom 06.10.2022 - 202 C 105/22

Wird eine funktionierende "althergebrachte" Klingelanlage gegen eine smarte ausgetauscht, die sich nur über Handy, Festnetztelefon oder Computer bedienen lässt, hat der Mieter einen Anspruch darauf, dass die Anlage so modifiziert wird, dass ein Klingelton auch ohne diese Hilfsmittel zu hören ist und sich die Tür ebenfalls ohne diese Hilfsmittel öffnen lässt.

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IMRRS 2022, 1448
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Darf Mieter Motor in Tiefgarage warmlaufen lassen?

LG Berlin, Urteil vom 23.08.2022 - 67 S 44/22

Zu einem auf § 862 Abs. 1, § 858 Abs. 1 BGB beruhenden Unterlassungsanspruch, wenn der Nutzer eines Tiefgaragenstellplatzes sein Fahrzeug länger als 90 Sekunden innerhalb der Tiefgarage "warmlaufen" lässt.*)

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IMRRS 2022, 1442
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Keine Umgehung der Mietpreisbremse durch aufgeteilte Mietverträge

AG Kreuzberg, Urteil vom 30.11.2021 - 13 C 119/21

1. Haben die Parteien des Mietvertrags bei Neuvermietung eine Staffelmiete vereinbart, so ist § 556d BGB auf jede Mietstaffel anzuwenden. Maßgeblich für die Berechnung der nach § 556d Abs. 1 BGB zulässigen Höhe ist statt des Beginn des Mietverhältnisses der Zeitpunkt, zu dem die erste Miete der jeweiligen Mietstaffel fällig wird.

2. Die Mietenbegrenzungsverordnung Berlin von 2015 ist rechtmäßig und verfassungskonform.

3. Auch wenn das Verbot von Umgehungsgeschäften nicht ausdrücklich in den §§ 556 ff. BGB niedergelegt ist, gilt dieser Schutz als allgemeiner Rechtsgrundsatz auch dann, wenn der Umgehungsschutz erforderlich ist, damit der Zweck eines Verbots nicht vereitelt wird.

4. Dementsprechend sind ein am gleichen Tag geschlossener Mietvertrag über eine Wohnung und ein Mietvertrag über einen Keller als einheitlicher Mietvertag anzusehen.

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IMRRS 2022, 1441
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Rauchmelder-Wartung und Müll-Management sind umlegbare Betriebskosten

BGH, Urteil vom 05.10.2022 - VIII ZR 117/21

1. Die Kosten eines externen Dienstleisters für die regelmäßige Kontrolle der Restmüllbehälter des Mietobjekts auf Einhaltung der satzungsmäßigen Vorgaben für die Mülltrennung und für die bei fehlerhafter Abfalltrennung erfolgende Nachsortierung von Hand sind im Wohnraummietverhältnis gem. § 2 Nr. 8 BetrKV auf den Mieter umlegbare Betriebskosten.*)

2. Die Kosten für die regelmäßige Prüfung und Sicherstellung der Betriebsbereitschaft von in den Mieträumen angebrachten Rauchwarnmeldern sind im Wohnraummietverhältnis als "sonstige Betriebskosten" i.S.v. § 2 Nr. 17 BetrKV auf den Mieter umlegbar. Sie werden von einer vertraglichen Umlagevereinbarung erfasst, welche die Umlage der Kosten des Betriebs von Brandschutz- und Brandmeldeanlagen auf den Mieter vorsieht. Dem stehen Regelungen in den Bauordnungen der Länder (hier: § 48 Abs. 4 Satz 4 BauO-BE), nach denen (öffentlich-rechtlich) die Wartung dem Mieter obliegt, nicht entgegen.*)

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IMRRS 2022, 1421
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Muss Vermieter Installation einer Wallbox in der Garage erlauben?

LG München I, Urteil vom 25.05.2022 - 14 S 16374/21

1. Der Mieter hat regelmäßig Anspruch auf eine Erlaubnis zur Installation einer Wallbox für das Laden eines Elektrofahrzeugs in der Garage.

2. Moralische Vorbehalte des Vermieters gegenüber der Nutzung von Elektroautos vermögen eine Unzumutbarkeit der Erlaubniserteilung nicht zu rechtfertigen.

3. Das Abstellen eines E-Autos in der Garage stellt einen vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache dar. Dagegen lässt sich nicht einwenden, E-Autos würden einer erhöhten Brandgefahr unterliegen.

4. Ob ein in zweiter Instanz konkretisiertes Vorbringen neu i.S.d. § 531 Abs. 2 ZPO ist, hängt davon ab, wie allgemein es in erster Instanz gehalten war. Es ist jedenfalls dann neu, wenn es einen sehr allgemein gehaltenen erstinstanzlichen Vortrag konkretisiert oder erstmals substanziiert wird.

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IMRRS 2022, 1425
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Unbefugte Gebrauchsüberlassung: Erst Unterlassungstitel, dann Kündigung

LG Berlin, Urteil vom 11.10.2022 - 67 S 111/22

Die Wirksamkeit einer auf die unbefugte Gebrauchsüberlassung an Dritte gestützten Kündigung des Mietverhältnisses kann über die Pflichtverletzung des Mieters hinaus dessen Zuwiderhandeln gegen einen vom Vermieter vor Ausspruch der Kündigung zu erwirkenden Unterlassungstitel erfordern.*)

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IMRRS 2022, 1424
WohnraummieteWohnraummiete
Räumung und Herausgabe einer Durchfahrt

LG Kassel, Beschluss vom 08.05.2022 - 9 O 435/22

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2022, 1400
MietrechtMietrecht
Ansprüche auf Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen einer Klimaanlage

AG Wedding, Urteil vom 27.01.2022 - 13 C 29/21

Eine in der Wohnung befindliche Split-Klimaanlage ist grundsätzlich als Zubehör der Mietsache anzusehen.

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IMRRS 2022, 1395
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Wann sind Vertragsbedingungen ausgehandelt?

LG Hanau, Urteil vom 31.05.2022 - 2 S 35/20

1. Steht dem Vermieter ein Anspruch auf Schadensersatz wegen entgangener Mieteinnahmen zu, weil er das Mietverhältnis aufgrund eine Pflichtverletzung des Mieters fristlos gekündigt hat, so ist dieser Anspruch auf die Dauer beschränkt, binnen derer der Mieter das Mietverhältnis von sich aus wirksam durch ordentliche Kündigung hätte beenden können. Das gilt auch bei Befristungen und Kündigungsausschlüssen.

2. Ein Aushandeln von Vertragsbedingungen i.S.d. § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB liegt nicht bereits dann vor, wenn der Verwender die vorformulierte Klausel nur in Teilen aufgrund des konkreten Vertrages abändert, der Kerngehalt der gesetzesabweichenden Regelung jedoch erhalten bleibt.

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IMRRS 2022, 1420
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Erhöhung der Miete im laufenden Mietverhältnis unterfällt nicht den §§ 556d ff. BGB

BGH, Urteil vom 28.09.2022 - VIII ZR 300/21

1. Durch die Zustimmung eines Mieters zu einem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters kommt in der Regel eine Vereinbarung über die Erhöhung der Miete auf die neue Miethöhe zu Stande, die den Rechtsgrund für die daraufhin erbrachten erhöhten Mietzahlungen darstellt.*)

2. Die Regelungen über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten (§§ 556d ff. BGB) finden auf eine Mieterhöhungsvereinbarung während eines laufenden Mietverhältnisses keine Anwendung.*)

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IMRRS 2022, 1410
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Vorübergehender Gebrauch setzt besonderen Wohnbedarf voraus

LG Heidelberg, Urteil vom 13.10.2022 - 5 S 16/22

Eine Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch i.S.d. § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB liegt nur vor, wenn durch die Anmietung lediglich ein vorübergehender Wohnbedarf, der aus besonderem Anlass entsteht (etwa Urlaub, Um- oder Neubau der eigentlichen Wohnung), gedeckt werden soll, nicht hingegen, wenn ein allgemeiner Wohnbedarf mangels anderweitiger Bleibe lediglich kurzfristig und vorübergehend befriedigt werden kann.*)

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IMRRS 2022, 1190
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Nebenkostenabrechnung trotz formeller Fehler teilweise wirksam?

AG Nürtingen, Urteil vom 25.05.2022 - 17 C 3483/21

Grundsätzlich haben formelle Fehler die Unwirksamkeit der ganzen Abrechnung zur Folge. Anderes gilt nur dann, soweit der Fehler nur einzelne, abtrennbare Positionen erfasst, die unschwer herausgerechnet werden können. In einem solchen Fall bleibt die Abrechnung im Übrigen formell wirksam.

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IMRRS 2022, 1381
WohnraummieteWohnraummiete
Keine Mietminderung wegen verdeckter Kellerfenster

AG Tecklenburg, Urteil vom 27.05.2021 - 13 C 171/20

Ein unerheblicher Mangel liegt vor, wenn er leicht erkennbar ist und schnell mit geringen Kosten beseitigt werden kann oder wenn wegen der geringfügigen Beeinträchtigung eine Mietminderung gegen Treu und Glauben verstoßen würde.

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IMRRS 2022, 1332
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Mieten werden günstiger? Da stimmt was nicht!

AG Siegburg, Urteil vom 29.08.2022 - 123 C 60/21

Liegen die Vergleichsmieten im Mietspiegel für 2021 unter den Werten des Mietspiegels von 2014, so dürfte die Datenerhebung des Mietspiegels 2021 nicht korrekt sein.

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IMRRS 2022, 1358
WohnraummieteWohnraummiete
Kündigung wegen Eigenbedarfs zur Pflege naher Angehöriger

AG München, Urteil vom 09.06.2021 - 453 C 3432/21

1. Zwar ist eine Kündigung, die eine fehlerhafte Frist angibt, grundsätzlich unwirksam. Sie kann jedoch in eine wirksame Kündigung umgedeutet werden, wenn es nur um eine verhältnismäßig geringfügige Verschiebung des Endzeitpunktes geht und auch sonst keine ins Gewicht fallenden Anhaltspunkte vorhanden sind, die auf eine abweichende Willensrichtung hinweisen.

2. Der Eigennutzungswunsch des Eigentümers ist zu berücksichtigen. Dieser kann ein Grund für eine Eigenbedarfskündigung sein.

3. Der Umstand, dass sich der Mieter in einem hohen Lebensalter befindet, reicht für sich genommen nicht für die Annahme einer Härte aus.

4. Zumutbar ist Ersatzwohnraum, wenn er den bisherigen Lebensverhältnissen des Mieters im Wesentlichen entspricht. Dabei ist eine gewisse Verschlechterung - insbesondere durch Anmietung einer kleineren Wohnung - grundsätzlich hinzunehmen.

5. Den Mieter trifft eine Obliegenheit zur Ersatzwohnraumsuche ab wirksamer Kündigung des Mietverhältnisses.

6. Auch für Privatpersonen ist es zumutbar, einen Makler zu involvieren.

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IMRRS 2022, 1353
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WohnraummieteWohnraummiete
Auch zu hohe Vormiete darf als neue Miete verlangt werden!

LG Berlin, Urteil vom 22.09.2022 - 67 S 113/22

Der erfolgreichen Geltendmachung des Vormietprivilegs des § 556e Abs. 1 Satz 1 BGB steht es nicht entgegen, dass in einem dem Mietvertrag vorhergehenden Mietverhältnis eine die Grenzen des § 556d Abs. 1 BGB oder seiner Ausnahmetatbestände überschreitende (Vor-)Miete vereinbart wurde.

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IMRRS 2022, 1356
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WohnraummieteWohnraummiete
Wann ist Untervermietung zulässig?

LG München I, Urteil vom 08.12.2021 - 14 S 8944/21

1. § 553 Abs. 1 BGB stellt aus mieterschützenden Gründen keine hohen Hürden für einen Anspruch auf Gestattung der Untervermietung auf. Es genügt, dass der Mieter ein nach Vertragsschluss entstandenes berechtigtes Interesse an der Untervermietung vorweisen kann und den Wohnraum nicht vollständig dem Dritten überlässt.

2. Verweigert der Vermieter unberechtigterweise die Zustimmung zur Untervermietung und unterlässt der Mieter diese daraufhin, hat der Vermieter für den entstandenen Mietausfallschaden in voller Höhe einzustehen.

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IMRRS 2022, 1351
WohnraummieteWohnraummiete
Wann ist ein Mieterhöhungsverlangen formwirksam?

AG Berlin-Mitte, Urteil vom 16.08.2022 - 5 C 5096/19

1. Bei einer zunächst in vollständigem Umfang und rechtzeitig erhobenen Zustimmungsklage bezogen auf ein formell wirksames Mieterhöhungsverlangen ist es dem Vermieter nach einer teilweise offenbar irrtümlich erklärten Teilrücknahme der Klage nicht verwehrt, im Rahmen des ursprünglich erklärten Mieterhöhungsverlangens die Zustimmungsklage mit dem ursprünglich geltend gemachten Zustimmungsbetrag als Obergrenze wieder zu erhöhen, ohne dass insoweit ein neues Mieterhöhungsverlangen erklärt werden müsste und ohne dass insoweit die Zustimmungsfrist erneut eingehalten werden müsste.

2. Weder die Angabe einer fehlerhaften Ausgangsmiete noch die fehlerhafte Angabe eines unter Einbeziehung des letztlich tatsächlich geschuldeten Modernisierungszuschlags für die Wärmedämmung sich ergebenden Betrags für die neue Nettokaltmiete führen zur Formunwirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens, und auch nicht der Umstand, dass sich der Vermieter auf die konkrete Benennung des Mittelwerts beschränkt hat, ohne sich mit wohnwerterhöhenden oder wohnwertmindernden Merkmalen im Rahmen der dort ersichtlichen Spanne auseinanderzusetzen.

3. Die nach erfolgter Modernisierung gem. § 559 BGB durchgeführte Mieterhöhung schließt eine nachfolgende weitere Erhöhung der Miete gem. § 558 BGB auf der Basis des modernisierten Standards der Wohnung nicht aus.

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IMRRS 2022, 1231
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WohnraummieteWohnraummiete
"Hoffentlich trifft Sie der Blitz": Fristlose Kündigung schlägt ein!

AG München, Urteil vom 24.06.2022 - 461 C 19994/21

1. Beleidigungen und Drohungen können einen Grund zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses darstellen.

2. Eine Beleidigung gegenüber der Hausverwaltung hat unmittelbare Kündigungsrelevanz, weil den Vermieter dieser gegenüber eine Schutzpflicht trifft.

3. Die Schlussformel "Hoffentlich trifft Sie der Blitz, Frau H!" überschreitet die Grenze des Zumutbaren ebenso wie die Bezeichnung der Hausverwalterin als "grenzdebil".

4. Der Mieter schuldet die für das anwaltliche Kündigungsschreiben anfallenden Kosten als Schadensersatz.

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IMRRS 2022, 1339
WohnraummieteWohnraummiete
Rentenversicherung verlangt Mietzahlung zurück: Miete nicht geleistet

AG Marl, Urteil vom 18.07.2022 - 24 C 32/22

Eine geschuldete Geldleistung ist dann nicht bewirkt, wenn der Empfänger die Geldzahlung nicht behalten darf.

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IMRRS 2022, 1165
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GewerberaummieteGewerberaummiete
Mietreduzierung bei pandemie-bedingter Schließung von Einzelhandelsgeschäften

OLG Schleswig, Urteil vom 22.06.2022 - 12 U 116/21

1. Eine pauschale Reduzierung auf die Hälfte der Miete nach den Grundsätzen der Störung der Geschäftsgrundlage verbietet sich bei einer corona-bedingten Schließung.

2. Der Mieter kann nicht stets eine Anpassung der Miete für den Zeitraum der Schließung verlangen. Ob ihm ein Festhalten an dem unveränderten Vertrag zumutbar ist, bedarf vielmehr einer umfassenden Abwägung, bei der sämtliche Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind.

3. Der Mieter muss darlegen und beweisen, dass ihm ein Festhalten am unveränderten Vertrag unzumutbar ist. Er muss nachweisen, welche Nachteile ihm entstanden sind und welche zumutbaren Anstrengungen er unternommen hat, um drohende Verluste auszugleichen.

4. Zu der Frage, welche Umstände auf Seiten des Mieters und auf Seiten des Vermieters zu berücksichtigen sind.

5. Öffnet der Mieter das Geschäft nicht wieder, obwohl dies möglich wäre, geht dies voll zu seinen Lasten.

6. Eine Regelung im Mietvertrag, wonach gegen die Miete nur aufgerechnet werden kann, wenn der Mieter seine Absicht einen Monat vor Fälligkeit der Miete schriftlich angezeigt hat, kann auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart werden.

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IMRRS 2022, 1334
MietrechtMietrecht
Versicherungsschutz ist Mietersache!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.07.2022 - 24 U 5/21

1. Ein Mieter muss sich das rechtswidrige Verhalten seines Untermieters, auch im Falle der Verwirklichung eines Straftatbestands wie einer Unterschlagung, zurechnen lassen.*)

2. Ein Vermieter ist zur Versicherung des Mietgegenstands grundsätzlich nicht verpflichtet, weshalb es kein Mitverschulden gem. § 254 BGB begründet, wenn der Vermieter die Versicherung eines neuen bzw. hochwertigen Mietgegenstands unterlässt.*)

3. Der Vermieter ist auch nicht verpflichtet, im Rahmen von Vertragsverhandlungen ungefragt auf den hohen Wert des Mietgegenstandes und das Fehlen einer Versicherung bzw. zum Inhalt einer abgeschlossenen Versicherung Angaben zu machen. Die Eigenverantwortung für die Beschaffung notwendiger Informationen auf eigene Kosten und eigenes Risiko stellt einen zentralen Vertrauensaspekt dar, der auch bei der Beurteilung von Informationspflichten zu beachten ist. In einer Marktwirtschaft ist im Grundsatz jede Seite selbst dafür verantwortlich, sich über die Marktverhältnisse zu informieren und sich vertragsrelevante Informationen zu verschaffen. Eine allgemeine Rechtspflicht, den anderen Teil über alle Einzelheiten und Umstände aufzuklären, die dessen Willensentschließung beeinflussen können, besteht nicht.*)

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IMRRS 2022, 1267
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GewerberaummieteGewerberaummiete
Schriftform und kein Ende: Besonderheiten bei Vermietung vom Reißbrett

OLG Frankfurt, Urteil vom 15.06.2022 - 12 U 86/21

1. Die Frage, ob eine Urkunde die Schriftform wahrt oder nicht, ist grundsätzlich aus der Sicht des Zeitpunkts ihrer Unterzeichnung zu beurteilen. Spätere tatsächliche Geschehnisse können die Wahrung der Form nicht mehr infrage stellen. Allenfalls nachträgliche, nicht formwahrend getroffene Änderungsvereinbarungen können dazu führen, dass die Schriftform von nun an nicht mehr gewahrt ist.

2. Für die formgerechte Errichtung der Vertragsurkunde ist grundsätzlich die Partei beweisbelastet, die aus einem Mietvertrag, der der gesetzlichen Schriftform bedarf, Rechte herleitet.

3. Es verstößt gegen Treu und Glauben, wenn eine Mietvertragspartei eine nachträglich getroffene Abrede, die lediglich ihr vorteilhaft ist, allein deshalb, weil sie nicht die schriftliche Form wahrt, zum Anlass nimmt, sich von einem langfristigen Mietvertrag zu lösen.

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IMRRS 2022, 1232
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WohnraummieteWohnraummiete
20% Kaufpreisabschlag rechtfertigt Kündigung wegen wirtschaftlicher Verwertung!

AG Dachau, Urteil vom 30.03.2021 - 3 C 775/19

1. Die Kündigung wegen wirtschaftlicher Verwertung gem. § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB erfasst auch Fälle eines (beabsichtigten) Verkaufs der vermieteten Immobilie.

2. Die Kündigung wegen wirtschaftlicher Verwertung ist dann gerechtfertigt, wenn der Vermieter die Immobilie in vermietetem Zustand nur mit einen Kaufpreisabschlag von mindestens 20% verkaufen kann.

3. Es sind zumindest Verkaufsbemühungen dahingehend darzulegen, dass sich ein Käufer gefunden hätte, der den entsprechend höheren Kaufpreis bezahlt hätte.

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IMRRS 2022, 1317
GewerberaummieteGewerberaummiete
Mangel der Mietsache oder Unmöglichkeit?

OLG Zweibrücken, Urteil vom 09.11.2020 - 8 W 63/20

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2022, 1210
WohnraummieteWohnraummiete
Vermieter akzeptiert Zahlung eines Teilbetrags einer Mieterhöhung = Einigung

AG Neubrandenburg, Urteil vom 18.12.2020 - 102 C 162/20

Nimmt der Vermieter den Teilbetrag einer geforderten Modernisierungsmieterhöhung widerspruchslos an, kann damit eine stillschweigende Einigung über eine Mieterhöhung in diesem Umfang zu Stande kommen.

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IMRRS 2022, 1292
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WohnraummieteWohnraummiete
Schuhe gehören nicht ins Treppenhaus

AG Frankfurt/Main, Urteil vom 28.04.2022 - 33 C 2354/21

1. Unabhängig davon, ob eine ausdrückliche vertragliche Vereinbarung das Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus verbietet, dienen Treppenhäuser, Aufgänge und Laubengänge nur zum Betreten, um zu der angemieteten Wohnung zu gelangen. Das Abstellen von Gegenständen jeglicher Art - und so auch wie vorliegend Schuhe - in diesem Bereich ist von der zweckgebundenen Nutzung nicht umfasst und gehört nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache.

2. Auch einer Familie mit Kindern muss es möglich sein, sich auf den vertragsgemäßen Gebrauch der gemieteten Wohnung zu beschränken und sich nicht im Treppenhaus "auszubreiten".

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IMRRS 2022, 1302
GewerberaummieteGewerberaummiete
Wann greift das Vermieterpfandrecht?

LG Osnabrück, Beschluss vom 07.02.2020 - 12 O 308/20

1. Voraussetzung für ein Vermieterpfandrecht sind Mietrückstände und Bezogenheit auf die Sachen des Mieters, § 562 Abs. 1 BGB.

2. Die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen der Entstehung des Vermieterpfandrechts, insbesondere auch das Eigentum des Mieters, trägt der Vermieter.

3. Auf die Eigentumsvermutung des § 1006 BGB kann der Vermieter sich gegenüber dem Mieter nicht berufen, denn diese gilt nur zu Gunsten, nicht aber zu Lasten des Mieters.

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IMRRS 2022, 1294
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GewerberaummieteGewerberaummiete
Kündigung = Widerspruch gegen Vertragsverlängerung?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.06.2022 - 3 U 131/21

1. Sieht der Mietvertrag eine selbstständige Verlängerung des Mietverhältnisses um jeweils ein Jahr vor, sofern nicht ein Vertragspartner unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist widerspricht, so ist die Mitteilung des Vermieters, er werde das Mietverhältnis nur zu neuen Konditionen fortführen und ansonsten das Mietverhältnis zum aktuellen Vertragsende kündigen, dahin auszulegen, dass er einer Vertragsverlängerung über das aktuelle Vertragsende hinaus widerspricht und ein neues Vertragsangebot für die Zeit danach abgibt.

2. Die für vergleichbare Sachen ortsübliche Miete, die der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung der Mietsache verlangen kann, wenn der Mieter diese nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurückgibt, ist anhand der bei Neuabschluss eines Mietvertrags ortsüblichen Miete (Marktmiete) zu bestimmen. Es spielt dabei keine Rolle, ob es dem Vermieter tatsächlich gelungen wäre, die konkret vorenthaltene Mietsache überhaupt oder zu dem marktüblichen Mietzins zu vermieten, entscheidend ist das herrschende Mietniveau.

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IMRRS 2022, 1268
GewerberaummieteGewerberaummiete
Kündigung = Widerspruch gegen Vertragsverlängerung?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 31.05.2022 - 3 U 131/21

1. Sieht der Mietvertrag eine selbstständige Verlängerung des Mietverhältnisses um jeweils ein Jahr vor, sofern nicht ein Vertragspartner unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist widerspricht, so ist die Mitteilung des Vermieters, er werde das Mietverhältnis nur zu neuen Konditionen fortführen und ansonsten das Mietverhältnis zum aktuellen Vertragsende kündigen, dahin auszulegen, dass er einer Vertragsverlängerung über das aktuelle Vertragsende hinaus widerspricht und ein neues Vertragsangebot für die Zeit danach abgibt.

2. Die für vergleichbare Sachen ortsübliche Miete, die der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung der Mietsache verlangen kann, wenn der Mieter diese nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurückgibt, ist anhand der bei Neuabschluss eines Mietvertrags ortsüblichen Miete (Marktmiete) zu bestimmen. Es spielt dabei keine Rolle, ob es dem Vermieter tatsächlich gelungen wäre, die konkret vorenthaltene Mietsache überhaupt oder zu dem marktüblichen Mietzins zu vermieten, entscheidend ist das herrschende Mietniveau.

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