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Sachgebiet: Mietrecht

2829 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2022

IMRRS 2022, 0836
MietrechtMietrecht
Überlassung einer Yacht unter Corona-Beschränkungen

LG Krefeld, Urteil vom 09.03.2022 - 2 S 8/21

1. Zur Überlassung einer Yacht unter Corona-Beschränkungen.*)

2. Eine Kündigung nach § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB, die vor Fälligkeit des Anspruchs auf Überlassung der Mietsache ausgesprochen wird, ist nur dann wirksam, wenn sicher ist, dass der Gebrauch nicht wie geschuldet gewährt werden wird. Die bloße Ungewissheit hierüber reicht grundsätzlich nicht. Ausnahmsweise kann in solchen Fällen eine Kündigung dann möglich sein, wenn dem Mieter die Ungewissheit wegen besonderer Umstände nicht zugemutet werden kann.*)

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IMRRS 2022, 0826
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Errichtung einer Elektroladestation in angemieteter Garage

LG München I, Urteil vom 23.06.2022 - 31 S 12015/21

1. Der Mieter darf in der angemieteten Garage eine Elektroladestation einbauen. Insbesondere kann er selbst das einbauende Fachunternehmen auswählen und auch die konkrete Ausgestaltung des Anschlusses selbst bestimmen.

2. An diesem Anspruch ändert auch nichts, dass eventuell künftig für weitere Ladestationen anderer Mieter die technische Ausstattung nur seitens der Stadtwerke installiert werden kann.

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IMRRS 2022, 0842
WohnraummieteWohnraummiete
Schimmelbefall

LG Berlin, Urteil vom 10.03.2022 - 64 S 163/20

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2022, 0830
GewerberaummieteGewerberaummiete
Bei doppelter Vermietung hat Vermieter freie Wahl!

LG Wiesbaden, Beschluss vom 11.11.2021 - 12 O 57/21

Eine einstweilige Verfügung stellt kein zulässiges Sicherungsmittel dar, mit dem einem Vermieter vorgeschrieben werden kann, an welchen Gläubiger er zu leisten hat.*)

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IMRRS 2022, 0767
WohnraummieteWohnraummiete
Warmwasser muss es überall und gleichzeitig geben

AG Frankfurt/Main, Urteil vom 08.07.2021 - 33 C 717/21

Standard bzgl. der Warmwasserversorgung ist, dass sie in Bad und Küche gleichzeitig gewährleistet ist. Kann entweder nur im Bad oder nur in der Küche Warmwasser entnommen werden, liegt hierin eine erhebliche Abweichung, die einen Spannenabschlag von 0,43 Euro rechtfertigt.

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IMRRS 2022, 0809
WohnraummieteWohnraummiete
Instandsetzung eines Teppichbodens

LG Berlin, Urteil vom 17.03.2022 - 65 S 211/21

Mit Blick auf Art. 6 Abs. 1 RL 93/13/EWG und den über die Verpflichtung der Mitgliedstaaten nach Art. 7 Abs. 1 RL 93/13/EWG beabsichtigten Abschreckungs- und Sanktionseffekt bei der Verwendung missbräuchlicher AGB durch Unternehmer gegenüber Verbrauchern (vgl. EuGH, Urt. v. 30.04.2014 - C-26/13, BeckRS 2014, 80756 Rn. 79; Urt. v. 14.06.2012 - C-618/10, BeckRS 2012, 81231 Rn. 68ff.) verbietet es sich, die eine andere Vertragslage betreffende Rechtsprechung des BGH „großzügig“ auf andere Konstellationen anzuwenden (vgl. mit Blick auf die RL krit: Kappus, NZM 2019, 597, [600]; NZM 2016, 609, [616]).

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IMRRS 2022, 0558
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Folgen einer corona-bedingten Schließung

KG, Urteil vom 25.04.2022 - 8 U 158/21

1. Miete i.S.d. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 a BGB und damit Bezugsgröße für den kündigungsrelevanten Rückstand ist nicht die geminderte Miete, sondern die vertraglich vereinbarte Gesamtmiete.

2. Gleiches gilt im Falle einer außerordentlichen Kündigung wegen Zahlungsverzugs und auch dann, wenn der Mieter dem Mietanspruch des Vermieters einredeweise einen Anspruch auf Anpassung der Miete nach § 313 BGB entgegenhalten kann.

3. Eine AGB-Klausel, wonach es für die Rechtzeitigkeit der Mietzahlung auf den Eingang des Geldes auf dem Konto des Vermieters ankommt, ist im Gewerberaummietrecht wirksam.

4. Im Fall einer Geschäftsschließung, die auf einer hoheitlichen Maßnahme zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie beruht, kommt grundsätzlich ein Anspruch des Mieters von gewerblich genutzten Räumen auf Anpassung der Miete wegen Störung der Geschäftsgrundlage in Betracht.

5. Da eine Vertragsanpassung nach den Grundsätzen der Störung der Geschäftsgrundlage nicht zu einer Überkompensierung der entstandenen Verluste führen darf, sind bei der Prüfung der Unzumutbarkeit grundsätzlich auch die finanziellen Vorteile zu berücksichtigen, die der Mieter aus staatlichen Leistungen zum Ausgleich dieser pandemie-bedingten Nachteile erlangt hat, wenn sie nicht als Darlehen gewährt wurden, oder aus einer einstandspflichtigen Betriebsversicherung des Mieters erhalten hat.

6. Da die Höhe dieser Ersatzleistungen regelmäßig erst mit deren tatsächlicher Auszahlung feststeht und erst zu diesem Zeitpunkt dann abschließend über eine Mietanpassung entschieden werden kann, kommt bis dahin auch eine temporäre Beschränkung der Zahlungspflicht, mithin eine Stundung der Mieten in Betracht.

7. Ausbleibende Kundschaft auch in dem Zeitraum, in denen der Betrieb des Mieters nicht von einer Zwangsschließung betroffen ist, fällt in das wirtschaftliche Risiko des Gewerberaummieters, denn das Verwendungsrisiko liegt grundsätzlich beim Mieter.




IMRRS 2022, 0806
WohnraummieteWohnraummiete
Instandhaltung und Instandsetzung der Mietsache

LG Berlin, Beschluss vom 05.04.2022 - 65 S 213/21

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2022, 0787
GewerberaummieteGewerberaummiete
Corona: Schließung 50% Minderung, lediglich Beschränkungen keine Minderung

LG Augsburg, Urteil vom 15.07.2021 - 091 O 2329/20

1. Die mit der Corona-Pandemie verbundenen Beschränkungen des Einzelhandels führen nicht zu einem Mangel der Mietsache.

2. Der Mieter hat jedoch einen Anspruch auf Vertragsanpassung für die Zeiträume, in denen er das Mietobjekt wegen der ministeriellen Schließungsanordnungen vollständig geschlossen halten musste.

3. Für die Zeit der Schließungsanordnungen reduziert sich die geschuldete Miete um 50 Prozent.

4. Für die Zeit nach der Öffnung schuldet der Mieter trotz Beschränkungen die volle Miete, denn er trägt im Grundsatz das Verwendungsrisiko der Mietsache.

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IMRRS 2022, 0775
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Unzulässiges Nutzungskonzept führt zur Unwirksamkeit der Eigenbedarfskündigung

LG Berlin, Urteil vom 26.04.2022 - 67 S 10/22

Die Eigenbedarfskündigung des Vermieters ist unwirksam, wenn ihr ein mit öffentlich-rechtlichen Vorgaben unvereinbares Nutzungskonzept der Mietsache zu Grunde liegt.*)

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IMRRS 2022, 0770
WohnraummieteWohnraummiete
Zulässige Verteidigung führt nicht zu Schadensersatzpflicht

AG Lichtenberg, Urteil vom 26.07.2021 - 13 C 151/20

1. Ein Mieter ist berechtigt, sich gegen eine Eigenbedarfskündigung mit allen seriösen Mitteln zu verteidigen und schuldet deshalb keinen Schadensersatz für verspätete Räumung.

2. Das gilt grundsätzlich auch für Ansprüche auf Nutzungsentschädigung in Höhe der Marktmiete.

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IMRRS 2022, 0774
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Gesundheitsgefährdende Beschaffenheit der Mietsache ist immer zu beseitigen

LG Berlin, Urteil vom 12.05.2022 - 67 S 30/22

Schließt der Mieter den Mietvertrag in Kenntnis der gesundheitsgefährdenen Beschaffenheit der Mietsache ab, ohne mit dem Vermieter insoweit eine ausdrückliche Vereinbarung über die Sollbeschaffenheit zu treffen, ist der Mieter selbst im Falle der vorhaltlosen Ingebrauchnahme der an ihn vermieteten Räume berechtigt, den Vermieter gem. § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB auf Beseitigung des gesundheitsgefährdenden Zustands der Mietsache in Anspruch zu nehmen.*)

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IMRRS 2022, 0773
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
„Schonfristzahlung“ muss alle offenen Mietforderungen umfassen

LG Berlin, Beschluss vom 02.06.2022 - 64 S 209/21

Das Begründungserfordernis für die Kündigungserklärung nach § 569 Abs. 4 BGB und die Regelung über die "Schonfristzahlung" in § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB wirken nicht in der Weise zusammen, dass es zur Beseitigung einer fristlosen Kündigung jedenfalls ausreiche, die zum Anlass der Kündigung genommenen und im Kündigungsschreiben bezeichneten Rückstände auszugleichen. Eine wirksame "Schonfristzahlung" liegt vielmehr nur dann vor, wenn alle offenen Mietforderungen des Vermieters getilgt werden, einschließlich solcher, die schon im Zeitpunkt der Kündigung offen waren, aber im Kündigungsschreiben nicht erwähnt wurden. Grundsätzlich ist es Sache der Mieter, sich nach Zugang einer wirksamen Zahlungsverzugskündigung einen Überblick über ihre eigenen Mietzahlungen zu verschaffen und die Gesamthöhe ihrer Mietschulden zu ermitteln. Abweichendes mag gelten, wenn der Mieter nach den Umständen darauf vertrauen darf, die Mietrückstände seien im Kündigungsschreiben vollständig bezeichnet.*)

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IMRRS 2022, 0781
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Mieterhöhung: Dem Berliner Mietspiegel 2021 kommt im Prozess Indizwirkung zu

LG Berlin, Urteil vom 24.05.2022 - 65 S 189/21

1. Die Fortschreibung eines qualifizierten Mietspiegels stellt gleichzeitig die Neuaufstellung eines einfachen Mietspiegels dar.

2. Deshalb ist der Berliner Mietspiegel 2021 als Fortschreibung des auch einfachen Berliner Mietspiegels 2019 gem. Art 229 § 50 Abs. 1 EGBGB wirksam.

3. Gem. Art 229 § 50 Abs. 2 EGBGB gilt in Berlin deshalb für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete der vierjährige Betrachtungszeitraum.

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IMRRS 2022, 0772
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Berliner Mietspiegel 2021 ist taugliches Begründungsmittel

LG Berlin, Urteil vom 09.06.2022 - 67 S 50/22

1. Der Berliner Mietspiegel 2021 ist taugliches Begründungsmittel i.S.d. § 558a Abs. 2 BGB.*)

2. Ob ein als formales Begründungsmittel tauglicher Mietspiegel auch für die Ermittlung der zwischen den Parteien streitigen ortsüblichen Vergleichsmiete geeignet ist, kann dahinstehen, wenn gem. § 287 ZPO eine richterliche Schätzung auf Grundlage eines Vorgängermietspiegels möglich ist.*)

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IMRRS 2022, 0763
WohnraummieteWohnraummiete
Großvermieter braucht keinen Rechtsanwalt!

AG Berlin-Mitte, Urteil vom 30.06.2021 - 15 C 422/20

Für einen Großvermieter ist bei einer klaren Rechtslage die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts nicht notwendig.

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IMRRS 2022, 0762
WohnraummieteWohnraummiete
Geeichte Messgeräte lügen nicht!

AG Paderborn, Urteil vom 25.06.2021 - 58 C 217/20

1. Beruhen die in die Betriebskostenabrechnung eingestellten Verbrauchswerte auf der Ablesung eines geeichten Messgeräts, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Werte den tatsächlichen Verbrauch richtig wiedergeben.

2. Der Mieter hat die Möglichkeit, diese Vermutung durch die Führung eines Gegenbeweises zu entkräften.

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IMRRS 2022, 0465
WohnraummieteWohnraummiete
Bei Veräußerung unter gleichzeitiger Einräumung eines Nießbrauchs bleibt Veräußerer Vermieter

LG Aachen, Urteil vom 18.02.2021 - 2 S 244/19

1. Ein Mietverhältnis, an dem auf einer Seite mehrere Personen beteiligt sind, kann nur durch eine gemeinsame Kündigung dieser Personenmehrheit beendet werden.

2. Eine Vertretung des einen durch den anderen Beteiligten ist zwar nach allgemeinen Grundsätzen möglich, muss aber auf einer entsprechenden Bevollmächtigung beruhen und die Kündigung muss erkennen lassen, dass sie im Namen aller (Ver-)Mieter ausgesprochen wird.

3. Die Veräußerung unter gleichzeitiger Einräumung oder dem Vorbehalt eines Nießbrauchs führt - ungeachtet der dogmatischen Herleitung - dazu, dass der Nießbrauchsberechtigte Vermieter bleibt oder es unmittelbar nach § 567 BGB wieder wird; jedenfalls treten die Rechtsfolgen von § 566 BGB zu Gunsten des neuen Eigentümers nicht ein.

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IMRRS 2022, 0754
HandelsrechtHandelsrecht
Erfolgreiche Feststellungsklage

AG Düsseldorf, Urteil vom 18.06.2021 - 37 C 755/19

1. Die öffentlich-rechtliche Marktentgeltordnung der Stadt D. ist als AGB der privatrechtlichen Marktnutzungsverträge mit den einzelnen Marktteilnehmern anzusehen.*)

2. Die Umlage der Kosten für auf dem Marktgelände wild abgelagerten Abfall auf die einzelnen Marktteilnehmer ist AGBrechtlich grundsätzlich nicht zu beanstanden. Es wird aber weder § 1 Abs. 1 der Marktentgeltordnung noch dem betriebskostenrechtlichen Wirtschaftlichkeitsgebot Rechnung getragen, wenn die Ablagerung von wildem Abfall derart ineffektiv unterbunden wird, dass wild abgelagerter Abfall 33% bis 50% der gesamten Abfallmenge des Marktes ausmacht.*)

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IMRRS 2022, 0743
WohnraummieteWohnraummiete
Zutrittsverweigerung kann fristlose Kündigung rechtfertigen

AG München, Urteil vom 19.05.2021 - 416 C 5151/21

Die Zutrittsverweigerung durch den Mieter ist als nachhaltige Vertragsverletzung anzusehen. Sie kann im Fall der Gefährdung der Bausubstanz zur außerordentlichen Kündigung berechtigen.

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IMRRS 2022, 0748
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Kosten für die Miete von Rauchwarnmeldern nicht umlegbar

BGH, Urteil vom 11.05.2022 - VIII ZR 379/20

Bei den Kosten für die Miete von Rauchwarnmeldern handelt es sich nicht um sonstige Betriebskosten i.S.v. § 2 Nr. 17 BetrKV, sondern - da sie den Kosten für den Erwerb von Rauchwarnmeldern gleichzusetzen sind - um betriebskostenrechtlich nicht umlagefähige Aufwendungen.*)

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IMRRS 2022, 0737
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Korrektur der Betriebskostenabrechnung nach einem Jahr noch möglich?

AG Kreuzberg, Urteil vom 03.03.2022 - 23 C 71/21

Eine Verringerung des innerhalb der Abrechnungsfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB errechneten Guthabens des Mieters ist nach Ablauf der Frist nur noch möglich, wenn der Vermieter die verspätete Korrektur nicht zu vertreten hat.*)

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IMRRS 2022, 0734
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Sind Kosten der Bewachung des Gebäudes Betriebskosten?

KG, Beschluss vom 02.05.2022 - 8 U 90/21

"Kosten der Bewachung des Gebäudes" können auf Grundlage einer ausdrücklichen vertraglichen Regelung - auch einer Allgemeinen Geschäftsbedingung - als Betriebskosten auf den Mieter von Gewerberaum umgelegt werden, ohne dass es einer Begrenzung der Höhe nach bedarf.*)

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IMRRS 2022, 0730
WohnraummieteWohnraummiete
Verstoß gegen Wirtschaftlichkeitsgebot löst Schadensersatzanspruch aus!

AG Aachen, Urteil vom 06.05.2021 - 103 C 131/16

1. Macht der Mieter einen Anspruch auf Erstattung von überzahlten Betriebskosten geltend, handelt es sich um einen auf der jeweiligen Betriebskostenvereinbarung i.V.m. § 556 BGB beruhenden vertraglichen Anspruch auf Rückzahlung nicht verbrauchter Vorschüsse, so dass der Mieter nur darlegen und beweisen muss, dass er Vorschüsse geleistet hat, während der Vermieter darlegen und beweisen muss, dass seine Abrechnung ordnungsgemäß erfolgt ist, es sich insbesondere um umlegbare Kosten handelt und dass diese Kosten soweit bestritten tatsächlich angefallen sind.

2. Legt der Vermieter unter Verletzung des Wirtschaftlichkeitsgebots gem. § 556 Abs. 3 BGB Kosten auf den Mieter um, begeht er eine Pflichtverletzung, die einen Schadenersatzanspruch nach §§ 280, 281 BGB auslöst.

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IMRRS 2022, 0729
MietrechtMietrecht
Zahlung von Mitgliedsbeiträgen aus Fitnessvertrag

AG Königstein, Urteil vom 06.05.2021 - 21 C 987/20

1. Bei einem Fitnessvertrag handelt es sich um einen typengemischten Vertrag mit überwiegend mietrechtlichem Einschlag, sodass die Regelung in § 543 Abs. 2 Nr. 3a BGB herangezogen werden können.

2. Zur Zahlung von Mitgliedsbeiträgen nach Schließungsanordnung wegen der Covid-19-Pandemie.

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IMRRS 2022, 0592
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Miet- oder Leihvertrag?

OLG Brandenburg, Urteil vom 29.03.2022 - 3 U 79/21

1. Geht es darum, ob der Inhalt einer protokollierten Aussage objektiv für die Beweisfrage ergiebig ist, kann das Berufungsgericht prinzipiell die Aussage ohne erneute Vernehmung des Zeugen anders beurteilen als die erste Instanz.

2. Dass die Parteien ihre Vereinbarungen selbst rechtlich nicht als Mietvertrag ansehen, steht einer Einordnung der getroffenen Absprachen als Mietvertrag nicht entgegen.

3. Übernimmt eine Partei die Ratentilgung für ein Darlehen, mit dem das Haus renoviert und das Dachgeschoss zu einer Wohnung ausgebaut werden sollen, und verpflichtet sie sich weiter, auch in Zukunft sich an sämtlichen Instandhaltungs- bzw. sonstigen Kosten des gesamten Hauses zu beteiligen, und darf dafür im Gegenzug in der neu erbauten Dachgeschosswohnung wohnen, so haben die Parteien einen Mietvertrag geschlossen.

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IMRRS 2022, 0717
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Keine Kürzung des Heimentgelts bei corona-bedingten Besuchs- und Ausgangsbeschränkungen

BGH, Beschluss vom 28.04.2022 - III ZR 240/21

Im Rahmen der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie hoheitlich angeordnete Besuchs- und Ausgangsbeschränkungen berechtigen Bewohner eines Pflegeheims nicht zur Entgeltkürzung nach § 10 Abs. 1 WBVG. Sie stellen grundsätzlich auch keine schwer wiegende Änderung der Geschäftsgrundlage i.S.d. § 313 Abs. 1 BGB dar.*)

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IMRRS 2022, 0709
ProzessualesProzessuales
Corona-bedingte Schließung: Im Urkundsprozess muss Miete (zunächst) voll bezahlt werden!

LG Offenburg, Urteil vom 16.02.2022 - 5 O 32/21

1. Die Erhebung einer Klage aus einem Gewerberaummietverhältnis im Urkundenprozess ist in dieser Verfahrensart nicht wegen § 44 EGZPO unzulässig.*)

2. Im Urkundenprozess können gegen die Mietforderungen des Vermieters keine aus der Coronapandemie resultierenden Einwendungen vorgebracht werden, wenn diese nicht mit den Mitteln des Urkundenprozesses zu beweisen sind. Dies gilt auch dann, wenn vieles dafür spricht, dass es im Nachverfahren zu einer Mietanpassung nach den Grundsätzen der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.01.2022 (BGH, IMR 2022, 66) kommen wird.*)

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IMRRS 2022, 0574
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Mieterhöhungsverlangen auf "alten" Mietspiegel stützen?

AG Hamburg, Urteil vom 29.04.2022 - 48 C 251/21

1. Ein Erhöhungsverlangen kann formell ordnungsgemäß durch Bezugnahme auf einen "veralteten" (qualifizierten) Mietspiegel begründet werden, wenn der zeitlich nachfolgende neue (qualifizierte) Mietspiegel zum Zeitpunkt des Zugangs des Erhöhungsverlangens noch nicht allgemein zugänglich ist und der "veraltete" Mietspiegel aufgrund seines fortwirkenden Informationsgehalts noch dem Zweck des formellen Begründungserfordernisses gem. § 558a Abs. 1 BGB genügt.

2. Die Bezugsfertigkeit einer baulich abgeschlossenen Einheit als Wohnung ist gegeben, sobald alle Gewerke fertig gestellt sind, die zu einer Wohnnutzung notwendig sind, und ein sicherer Zutritt zu den Räumen möglich ist. Der Bezugsfertigkeit steht nicht entgegen, dass noch die Fertigstellung der Außen- oder Nebenanlagen oder kleinere, unwesentliche Arbeiten ausstehen. Auf den Zeitpunkt der Bauabnahme oder des Erstbezugs kommt es nicht an.

3. Bei Mieterhöhungen ist der Vermieter darlegungs- und gegebenenfalls beweispflichtig für die Merkmale, die die Einordnung der Wohnung in ein Rasterfeld des Hamburger Mietspiegels begründen sowie für wohnwerterhöhende Merkmale innerhalb des Rasterfelds. Der Mieter muss demgegenüber wohnwertmindernde Merkmale darlegen und gegebenenfalls beweisen. Ansonsten ist ohne anderweitigen Vortrag vom Mittelwert auszugehen.

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IMRRS 2022, 0714
WohnraummieteWohnraummiete
Zustimmung zu einer neuen Nettokaltmiete

AG Lichtenberg, Urteil vom 08.02.2022 - 20 C 322/21

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2022, 0716
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Bei Staffelmiete genügt einmalige Rüge!

BGH, Urteil vom 30.03.2022 - VIII ZR 279/21

1. Zur Wirksamkeit der Abtretung des Anspruchs eines Wohnungsmieters an einen Inkassodienstleister auf Rückerstattung zu viel gezahlter Miete wegen eines Verstoßes gegen die Vorschriften über die Begrenzung der Miethöhe (§§ 556d ff. BGB), verbunden mit der Aufforderung an den Vermieter, künftig von dem Mieter nicht mehr die als überhöht gerügte Miete zu verlangen und diese auf den zulässigen Höchstbetrag herabzusetzen (hier: Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG a.F. gestatteten Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr).*)

2. Bei vereinbarter Staffelmiete wirkt eine vom Mieter nach § 556g Abs. 2 BGB a.F. erhobene Rüge in der folgenden Mietstaffel fort und muss nicht wiederholt werden.*)

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IMRRS 2022, 0697
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Berliner Mietspiegel 2021 kann weiterhin als Schätzgrundlage dienen

AG Berlin-Mitte, Urteil vom 19.04.2022 - 8 C 189/21

1. Das Gericht ist zur Vermeidung des mit einer solchen Beweisaufnahme einhergehenden Zeit- und Kostenaufwands berechtigt, von der Einholung eines solchen Gutachtens abzusehen, wenn für die Bestimmung der Einzelvergleichsmiete eine ausreichende Schätzungsgrundlage i.S.v. § 287 Abs. 2 ZPO vorhanden ist.

2. Beim Berliner Mietspiegel 2021 handelt es sich nicht um einen qualifizierten Mietspiegel.

3. Der Berliner Mietspiegel 2021 ist auch kein einfacher Mietspiegel.

4. Auch wenn der Berliner Mietspiegel 2021 weder ein qualifizierter noch ein einfacher Mietspiegel ist, ist er gleichwohl taugliche Schätzungsgrundlage i.S.d. § 287 ZPO.

5. Es gibt keine Rechtsvorschrift, nach der nur ein unter Beachtung der nunmehr maßgeblichen Rechtsnormen erstellter Mietspiegel eine taugliche Schätzungsgrundlage sein kann.

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IMRRS 2022, 0715
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Hat Wohngemeinschaft Anspruch auf Mieteraustausch?

BGH, Urteil vom 27.04.2022 - VIII ZR 304/21

1. Enthält ein Mietvertrag mit mehreren Mietern, die eine Wohngemeinschaft bilden, zu einem Austausch einzelner Mieter keine Regelung, ist im Wege einer nach beiden Seiten interessengerechten Auslegung der auf den Vertragsabschluss gerichteten Willenserklärungen (§§ 133, 157 BGB) zu ermitteln, ob nach dem übereinstimmenden Willen der Parteien den Mietern ein Anspruch gegen den Vermieter auf Zustimmung zu einem künftigen Mieterwechsel zustehen sollte.*)

2. Allein aus dem Vorliegen eines Mietvertrags mit mehreren Mietern, die eine Wohngemeinschaft bilden, kann nicht auf einen derartigen übereinstimmenden Willen der Vertragsparteien geschlossen werden. Vielmehr bedarf es hierfür konkreter Anhaltspunkte.*)

3. Nach den Umständen des Einzelfalls kann den Willenserklärungen der Parteien die Vereinbarung eines - unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit des eintretenden Mieters stehenden - Anspruchs der Mieter auf Zustimmung zum Austausch eines Mitmieters insbesondere dann zu entnehmen sein, wenn die Vertragsparteien bei Vertragsschluss übereinstimmend davon ausgingen, dass sich häufig und in kurzen Zeitabständen ein Bedarf für eine Änderung der Zusammensetzung der in der Wohnung lebenden Personen ergeben kann, weil die Mieter voraussichtlich aufgrund ihrer persönlichen Lebensumstände bereits bei Vertragsschluss absehbar nur für einen kurzen Zeitraum am jeweiligen Ort leben werden und eine vertragliche Bindung über diesen Zeitraum hinaus nicht eingehen wollen. Dies kann insbesondere bei der Vermietung an Studenten, die eine Wohngemeinschaft bilden, der Fall sein.*)

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IMRRS 2022, 0708
WohnraummieteWohnraummiete
Schadensersatz aus Mietvertrag

OLG Celle, Beschluss vom 28.02.2022 - 2 U 124/21

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2022, 1698
WohnraummieteWohnraummiete
Zur Wirksamkeit der Abtretung des Anspruchs eines Wohnungsmieters an einen Inkassodienstleister

BGH, Urteil vom 30.03.2022 - VIII ZR 283/21

1. Zur Wirksamkeit der Abtretung des Anspruchs eines Wohnungsmieters an einen Inkassodienstleister auf Rückerstattung zu viel gezahlter Miete wegen eines Verstoßes gegen die Vorschriften über die Begrenzung der Miethöhe (§§ 556d ff. BGB), verbunden mit der Aufforderung an den Vermieter, künftig von dem Mieter nicht mehr die als überhöht gerügte Miete zu verlangen und diese auf den zulässigen Höchstbetrag herabzusetzen (hier: Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG a.F. gestatteten Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr).*)

2. Die Vorschrift des § 174 Satz 1 BGB ist auf die Erhebung einer Rüge nach § 556g Abs. 2 BGB a.F. nicht - auch nicht analog - anwendbar.*)

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IMRRS 2022, 0676
WohnraummieteWohnraummiete
Angriff auf Nachbarin rechtfertigt Kündigung!

AG Hamburg-Barmbek, Beschluss vom 30.03.2021 - 810 C 345/20

Es liegt ein wichtiger Grund i.S.d. § 569 Abs. 2 BGB vor. Hiernach liegt ein wichtiger Grund i.S.d. § 543 Abs. 1 BGB vor, wenn eine Vertragspartei den Hausfrieden nachhaltig stört, so dass dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

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IMRRS 2022, 0672
MietrechtMietrecht
Nichtzahlung eines Förderungsbetrags aus einem Flüchtlingswohnraumprogramm

OLG Saarbrücken, Urteil vom 18.03.2021 - 4 U 51/20

1. Bei Nichtzahlung eines Förderungsbetrags aus einem Flüchtlingswohnraumprogramm des Landes an einen privaten Investor liegt eine Amtspflichtverletzung durch die zuständige, von einem Sachverständigen beratene Gemeinde in Ermangelung einer besonderen Regelung über die Weiterleitung bzw. Auszahlung von Zuwendungen nur dann vor, wenn und soweit die Entscheidung nicht pflichtgemäßem Ermessen entspricht.

2. Der Vorrang des Primärrechtsschutzes gemäß § 839 Abs. 3 BGB gilt auch dann, wenn im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung eines privaten Investors mit einer Gemeinde außergerichtlicher Schriftverkehr von Anwalt zu Anwalt geführt wird. 3. Der private Investor hat zur Schadensermittlung bei der Nichtzahlung eines Förderungsbetrags alle zum Gesamtvermögensvergleich maßgeblichen, auf die betreffende Maßnahme bezogenen Umstände darzulegen und erforderlichenfalls unter Beweis zu stellen.

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IMRRS 2022, 0504
WohnraummieteWohnraummiete
Rechtfertigt vertragswidrige Lagerung von Gegenständen eine Kündigung?

AG Zeven, Urteil vom 04.03.2021 - 3 C 251/20

1. § 566 BGB greift erst ein, wenn der Erwerber als Eigentümer in das Grundbuch eintragen ist.

2. Erfolgt die Vermietung eines Unterstands als Stellplatz für einen Anhänger, ist die Lagerung diverser Gegenstände vertragswidrig. Dieses vertragswidrige Verhalten wiegt jedoch nicht so schwer, dass eine sofortige Vertragsbeendigung geboten erscheint, insbesondere wenn die Gegenstände dort schon seit Jahren lagern.

3. Allerdings rechtfertigt es eine fristgemäße Kündigung.

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IMRRS 2022, 0594
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WohnraummieteWohnraummiete
Legionellenbefall rechtfertigt bei reiner Gefahrbesorgnis Minderung von 10%

AG Wedding, Urteil vom 17.03.2022 - 13 C 335/21

1. Für die Feststellung eines Mangels der Mietsache kommt es nicht darauf an, ob die Nutzung der Trinkwasserversorgung tatsächlich mit Sicherheit zu einer Gesundheitsgefährdung geführt hat, wie etwa bei der Überschreitung eines durch Richtlinien oder Verordnungen aufgestellten - für die vorliegende Belastung mit Legionellen allerdings nicht festgelegten - Grenzwerts. Vielmehr genügt, dass eine solche Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann. Ausreichend ist demnach bereits die sich aus dem Überschreiten des technischen Maßnahmewerts nach Anlage 3 Teil II der Trinkwasserverordnung i.H.v. 100 KBE/100 ml ergebende Besorgnis legionellenbedingter Gesundheitsgefahren für den Mieter.

2. Diese zur Begründung des Mangels hinreichende Gefahrbesorgnis entfällt nicht, bevor der Mieter wegen der von ihm zu besorgenden Gesundheitsgefahren nachvollziehbar entwarnt worden ist.

3. In einem Fall der reinen Gefahrbesorgnis aufgrund einer Legionellenbelastung ist eine Minderung der Miete über 10% gerechtfertigt.

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IMRRS 2022, 0670
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WohnraummieteWohnraummiete
Formelle Anforderungen an Mieterhöhungsverlangen bei gebundenem Wohnraum

BGH, Urteil vom 06.04.2022 - VIII ZR 246/20

Die in § 10 Abs. 1 WoBindG beschriebenen formellen Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen werden durch § 4 Abs. 7 Satz 1 NMV ausgefüllt und konkretisiert. Der von § 10 Abs. 1 Satz 2 WoBindG geforderten Erläuterung des Mieterhöhungsverlangens kommt der Vermieter bereits dann ausreichend nach, wenn er die Gründe, aus denen sich die laufenden Aufwendungen erhöht haben, und die auf die einzelnen laufenden Aufwendungen entfallenden Beträge angibt (Bestätigung von BGH, Beschluss [Rechtsentscheid] vom 11.01.1984 - VIII ARZ 10/83, IMRRS 2007, 2570 = BGHZ 89, 284, 294).*)

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IMRRS 2022, 0669
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WohnraummieteWohnraummiete
Kann Vermieter Erhöhungsverlangen nachträglich ermäßigen?

BGH, Urteil vom 06.04.2022 - VIII ZR 219/20

Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb eines Mieterhöhungsverfahrens nach §§ 558 ff. BGB sein formell ordnungsgemäßes vorprozessuales Erhöhungsverlangen (§ 558a BGB) nachträglich - etwa mit Erhebung der Zustimmungsklage - zu ermäßigen. Einer nochmaligen - den Lauf der in § 558b Abs. 1, 2 BGB geregelten Fristen von Neuem auslösenden - Erklärung und Begründung nach § 558a BGB bedarf es hierfür nicht.*)

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IMRRS 2022, 0663
WohnraummieteWohnraummiete
Welche Termine sind für § 543 Abs. 2 Nr. 3 a BGB entscheidend?

LG Berlin, Beschluss vom 08.04.2022 - 64 S 260/21

Der Kündigungsgrund nach § 543 Abs. 2 Nr. 3 a BGB nimmt allein die in den beiden aufeinander folgenden Terminen fällig gewordene Miete in den Blick, so dass gerade die für die beiden aufeinander folgenden Termine offengebliebene Miete i.S.d. § 569 Abs. 3 Nr. 1 BGB erheblich sein muss. Außerhalb der beiden aufeinander folgenden Termine entstandene Mietrückstände spielen für den Kündigungsgrund nach § 543 Abs. 2 Nr. 3 a BGB keine Rolle.*)

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IMRRS 2022, 0662
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WohnraummieteWohnraummiete
Welche Termine sind für § 543 Abs. 2 Nr. 3 a BGB entscheidend?

LG Berlin, Beschluss vom 11.05.2022 - 64 S 260/21

Der Kündigungsgrund nach § 543 Abs. 2 Nr. 3 a BGB nimmt allein die in den beiden aufeinander folgenden Terminen fällig gewordene Miete in den Blick, so dass gerade die für die beiden aufeinander folgenden Termine offengebliebene Miete i.S.d. § 569 Abs. 3 Nr. 1 BGB erheblich sein muss. Außerhalb der beiden aufeinander folgenden Termine entstandene Mietrückstände spielen für den Kündigungsgrund nach § 543 Abs. 2 Nr. 3 a BGB keine Rolle.*)

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IMRRS 2022, 0658
WohnraummieteWohnraummiete
Räumung und Herausgabe einer vermieteten Wohnung

AG München, Urteil vom 10.06.2021 - 472 C 2064/20

Auch für den Fall einer sog. nachträglich fehlbelegten Wohnung kann eine fristlose Kündigung zulässig sein.

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IMRRS 2022, 0650
GewerberaummieteGewerberaummiete
Keine Zahlungspflicht bei corona-bedingter Schließung eines Fitnessstudios

BGH, Urteil vom 04.05.2022 - XII ZR 64/21

1. Während der Zeit der Schließung eines Fitnessstudios aufgrund der hoheitlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie war es dem Betreiber rechtlich unmöglich, dem Nutzungsberechtigten die Möglichkeit zur vertragsgemäßen Nutzung des Fitnessstudios zu gewähren und damit seine vertraglich geschuldete Hauptleistungspflicht zu erfüllen. Für den Zeitraum der Schließung hat der Nutzungsberechtigte einen Anspruch auf Rückzahlung der entrichteten Monatsbeiträge, sofern der Betreiber von der "Gutscheinlösung" nach Art. 240 § 5 Abs. 2 EGBGB keinen Gebrauch gemacht hat.*)

2. Eine Anpassung vertraglicher Verpflichtungen an die tatsächlichen Umstände kommt grundsätzlich dann nicht in Betracht, wenn das Gesetz in den Vorschriften über die Unmöglichkeit der Leistung die Folge der Vertragsstörung bestimmt. Daher scheidet eine Anwendung des § 313 BGB aus, soweit der Tatbestand des § 275 Abs. 1 BGB erfüllt ist.*)

3. Bei Art. 240 § 5 EGBGB handelt es sich um eine spezialgesetzliche Regelung, die die gesetzlichen Rechtsfolgen der Unmöglichkeit modifiziert und in ihrem Geltungsbereich die Anwendung des § 313 BGB ausschließt.*)

4. Der Betreiber eines Fitnessstudios hat deshalb gegen seinen Vertragspartner keinen Anspruch auf eine Vertragsanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage dahingehend, dass die vereinbarte Vertragslaufzeit um den Zeitraum einer pandemie-bedingten Schließung des Fitnessstudios verlängert wird.*)

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IMRRS 2022, 0470
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WohnraummieteWohnraummiete
Nicht jede Äußerung und Handlung des Mieters reicht für eine Kündigung

AG Wedding, Urteil vom 18.02.2022 - 11 C 73/21

1. Erforderlich ist wegen der Einheitlichkeit des Mietverhältnisses grundsätzlich eine Kündigung von allen an alle.

2. Kündigungsberechtigt sind nur die Vertragspartner. Die (lediglich) dinglich Berechtigten können nicht kündigen.

3. Bei der Äußerung des Mieters "ich finde das Verhalten von M echt asozial" handelt es sich angesichts der Wortwahl "ich finde" lediglich um ein von der Meinungsfreiheit gedecktes Werturteil.

4. Gewährt der Mieter Angehörigen einen Scheinwohnsitz, reicht dies für die Begründung eines wichtigen Grunds im Rahmen der außerordentlichen Kündigung nicht aus, da die Anmeldung eines Scheinwohnsitzes sich weder auf die Mietsache noch den Vermieter unmittelbar auswirkt.

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IMRRS 2022, 0636
GewerberaummieteGewerberaummiete
Rückständige Miete

OLG Oldenburg, Beschluss vom 29.03.2022 - 2 U 234/21

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2022, 0634
WohnraummieteWohnraummiete
Mietminderung

LG Berlin, Urteil vom 11.06.2021 - 65 S 235/19

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2022, 0628
WohnraummieteWohnraummiete
Unzumutbarkeit des weiteren Zusammenlebens?

LG Berlin, Beschluss vom 23.09.2021 - 65 S 112/21

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2022, 0613
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WohnraummieteWohnraummiete
Befristetes Mietverhältnis: Schlagwortartige Bezeichnung des Befristungsinteresses genügt nicht

LG Frankenthal, Urteil vom 26.01.2022 - 2 S 86/21

1. Wird in einem befristeten Mietvertrag lediglich schlagwortartig der Gesetzestext ("Eigenbedarf") wiederholt, genügt dies für eine wirksame Befristung nicht. Mangels wirksamer Angabe des Befristungsgrunds ist daher ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, das gem. § 573c BGB ordentlich kündbar ist.

2. Haben die Parteien erkennbar keine langfristige Bindung gewünscht, kommt auch eine Umdeutung in einen wechselseitigen Kündigungsverzicht nicht in Betracht.

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