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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Grundbuchrecht

1108 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2011

IMRRS 2011, 0604
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
GbR: Vermutung der Verfügungsbefugnis des Gesellschafters

OLG München, Beschluss vom 14.01.2011 - 34 Wx 155/10

1. Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, dass § 899a BGB i.V.m. § 47 Abs. 2 GBO für das Grundbuchamt die Vermutung begründet, dass die eingetragenen Gesellschafter zur Verfügung über einen Gesellschaftsanteil befugt sind, soweit das eingetragene (Grundstücks-) Recht betroffen ist (siehe zuletzt Beschluss vom 1.12.2010, 34 Wx 119/10).*)

2. Dies gilt auch, wenn wegen Ausscheidens des vorletzten Gesellschafters einer zweigliedrigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts diese liquidationslos erlischt und das Grundbuch nicht nur hinsichtlich des Gesellschafterbestands, sondern auch hinsichtlich der Fortexistenz der Gesellschaft unrichtig wird.*)

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IMRRS 2011, 0492
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Ausgleich und Entschädigung bei Privatisierung von Waldflächen

BGH, Urteil vom 17.12.2010 - V ZR 117/10

Die vorrangige Berechtigung eines Erwerbsinteressenten nach § 3 Abs. 5 AusglLeistG aF ist von der Privatisierungsstelle auch dann zu berücksichtigen, wenn der Bescheid über die Ausgleichsleistung erst nach dem in den Ausschreibungsbedingungen genannten Schlusstermin ergangen ist.*)

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IMRRS 2011, 0491
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Unterhaltungskosten für eine Privatstraße

BGH, Urteil vom 17.12.2010 - V ZR 125/10

Das Halten einer Anlage im Sinne von § 1020 Satz 2 BGB kann nicht schon aus der rechtlichen Befugnis gefolgert werden, das Grundstück entsprechend dem Inhalt der Dienstbarkeit zu nutzen; vielmehr ist erforderlich, dass der Dienstbarkeitsberechtigte die Anlage tatsächlich für eigene Zwecke einsetzt.*)

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IMRRS 2011, 0476
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde, Beschwerdebefugnis

BGH, Beschluss vom 09.12.2010 - V ZB 149/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2011, 0462
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Zivilrecht - Beeinträchtigung von Grundstücken durch Veröffentlichung von Fotos

BGH, Urteil vom 03.12.2010 - V ZR 45/10

1. Das ausschließliche Recht zur Anfertigung und Verwertung von Fotografien von Bauwerken und Gartenanlagen steht dem Grundstückseigentümer zu, soweit diese Abbildungen von seinem Grundstück aus angefertigt worden sind (Anschluss an BGH, Urteil vom 20. September 1974 - I ZR 99/73, NJW 1975, 778, 779 und Urteil vom 9. März 1989 - I ZR 54/87, NJW 1989, 2251, 2252).*)

2. Ein öffentlichrechtlicher Grundstückseigentümer kann öffentlichrechtlich verpflichtet sein, die Anfertigung und Verwertung solcher Fotografien zu gestatten. Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten in Berlin-Brandenburg ist nicht verpflichtet, die Anfertigung und Verwertung von Fotografien ihrer Schlösser und Gärten zu gewerblichen Zwecken unentgeltlich zu gestatten.*)

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IMRRS 2011, 0422
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Dachnutzungsvertrag: Grundbucheintragung für den Rechtsnachfolger?

OLG Hamm, Beschluss vom 22.12.2010 - 15 W 526/10

Eine Vormerkung zu Sicherung des Anspruchs auf Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit, die für einen künftig in den schuldrechtlichen Dachnutzungsvertrag etwa eintretenden Rechtsnachfolger begründet werden soll, kann nicht im Grundbuch eingetragen werden.*)

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IMRRS 2011, 0408
NotareNotare
Verweigerung der Löschung von Auflassungsvormerkungen durch den Notar

BGH, Beschluss vom 02.12.2010 - V ZB 174/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2011, 0329
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Veräußerung eines landwirtschaftlichen Grundstücks

BGH, Beschluss vom 26.11.2010 - BLw 14/09

Die Veräußerung eines landwirtschaftlichen Grundstücks an ein selbst nicht Landwirtschaft betreibendes Unternehmen steht einem Erwerb durch einen Landwirt gleich, wenn eine sachliche und personelle Verflechtung zwischen Besitzunternehmen und Betriebsgesellschaft besteht, bei der die Überlassung der Grundstücke an das landwirtschaftliche Unternehmen sichergestellt ist, und die hinter den Unternehmen stehenden Personen den einheitlichen Willen haben, Landwirtschaft zu betreiben.*)

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IMRRS 2011, 0323
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Haftungsausschluss und Hinweis auf Schwammbefall

BGH, Urteil vom 10.12.2010 - V ZR 203/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2011, 0322
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Zession einer Sicherungsgrundschuld und Zwangsvollstreckung

BGH, Urteil vom 03.12.2010 - V ZR 200/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2011, 0304
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschwerde gegen Zwischenverfügung durch einen Eigentümer

OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.06.2010 - 20 W 217/10

Ein eingetragener Eigentümer eines Wohnungseigentums ist nicht beschwerdeberechtigt gegen eine Zwischenverfügung, mit der die Eigentumsumschreibung von der Vorlage der Zustimmung des WEG- Verwalters abhängig gemacht wird, wenn er das Ziel der Zurückweisung des Antrags wegen Sittenwidrigkeit des Grundgeschäfts verfolgt.*)

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IMRRS 2011, 0256
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Ausgleich und Entschädigung bei Privatisierung von Waldflächen

BGH, Urteil vom 05.11.2010 - V ZR 102/09

1. Bewerben sich mehrere Altberechtigte im Sinne von § 3 Abs. 5 Satz 1 AusglLeistG mit im Wesentlichen gleichwertigen Betriebskonzepten um den Erwerb von Waldflächen nach § 3 Abs. 8 AusglLeistG, ist die Höhe ihrer jeweiligen Ausgleichsleistung- oder Entschädigungsansprüche bei der Entscheidung nach § 4 Abs. 5 Satz 4 FlErwV zwar zu berücksichtigen; eine Reduzierung des Ermessens der Privatisierungsstelle zugunsten des Bewerbers mit den höheren Ansprüchen kommt aber nur ausnahmsweise in Betracht (Fortführung von Senat, Urteil vom 10. Juli 2009 - V ZR 72/08, NJW-RR 2010, 10).*)

2. Erweist sich eine nach § 4 Abs. 5 Satz 4 FlErwV getroffene Ermessensentscheidung als fehlerhaft, kann die Privatisierungsstelle während des von einem unterlegenen Bewerber betriebenen Klageverfahrens ihr Ermessen erneut ausüben. Ist diese Ausübung ermessensfehlerfrei und sind an dem Klageverfahren alle Bewerber beteiligt, an die der Verkauf der Waldflächen ernsthaft in Betracht kommt, ist sie der Entscheidung über die Klage(n) zugrunde zu legen.*)

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IMRRS 2011, 0213
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Keine Vorbehalte und Bedingungen bei der Löschungsbewilligung

OLG Hamm, Beschluss vom 02.08.2010 - 15 W 265/10

1. Die Bewilligung der Löschung eines Nießbrauchs, die der Berechtigte bei der Bestellung des Rechts ("bereits jetzt") aufschiebend bedingt für den Eintritt der Pflegebedürftigkeit in der Form einer endgültigen und dauernden Heimunterbringung erklärt, ist grundbuchverfahrensrechtlich unwirksam. *)

2. Eine gleichzeitig erteilte Vollmacht zur Bewilligung der Löschung des Rechts, die unter derselben aufschiebenden Bedingung erteilt ist, hat das Grundbuchamt auf den Eintritt der Bedingung zu überprüfen. Es besteht in einem solchen Fall kein Anlass, von dem Erfordernis des Nachweises des Eintritts in der Form des § 29 GBO abzusehen. *)

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IMRRS 2011, 0212
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Zur Eigentumsübertragung von Grundstücken durch Spaltung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.04.2010 - 3 Wx 88/10

Dass bei der Spaltung das Eigentum an Grundstücken nur dann mit der Handelsregistereintragung außerhalb des Grundbuchs auf den übernehmenden Rechtsträger übergeht, wenn die Grundstücke im Spaltungs- und Übertragungsvertrag nach § 28 Satz 1 GBO bezeichnet sind und auch im Falle des Vorliegens einer Berichtigungsbewilligung des übertragenden Rechtsträgers dem Grundbuchamt die Unrichtigkeit des Grundbuchs schlüssig darzulegen ist, legt es dem Grundbuchamt nahe, zum Nachweis des Rechtsübergangs die Vorlage dieses Vertrages zu verlangen. *)

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IMRRS 2011, 0209
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eintragung einer Zwangssicherungshypothek

OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.10.2010 - 20 W 354/10

Die Eintragung einer von einer Wohnungseigentümergemeinschaft beantragten Zwangssicherungshypothek im Grundbuch bedarf keiner bedingten Antragstellung dahingehend, dass die Hypothek in Höhe der betroffenen Forderungen dadurch aufschiebend bedingt werde, dass ein eventuelles Vorrecht nach § 10 Abs. 1 Ziffer 2 ZVG entfalle. Eine entsprechende Antragstellung kann nicht im Wege der Zwischenverfügung verlangt werden.*)

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IMRRS 2011, 0203
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vollstreckung in ein Nießbrauchsrecht an einem Grundstück

BGH, Beschluss vom 09.12.2010 - VII ZB 67/09

1. Die für die Zwangsvollstreckung in ein Nießbrauchsrecht an einem Grundstück gemäß § 857 Abs. 4 Satz 1, 2 ZPO vorgesehene Verwaltung des Grundstücks setzt ebenso wie die Zwangsverwaltung nach §§ 146 ff. ZVG den unmittelbaren oder mittelbaren Besitz des Schuldners voraus.*)

2. Die Anordnung der Verwaltung hängt nicht von der Feststellung des Vollstreckungsgerichts ab, dass der Schuldner das mit dem Nießbrauch belastete Grundstück tatsächlich besitzt. Wenn die Eintragung des Nießbrauchs im Grundbuch nachgewiesen ist, ordnet das Vollstreckungsgericht die Verwaltung nach § 857 Abs. 4 ZPO ohne eine Prüfung an, ob der Schuldner den Besitz an dem Grundstück innehat. Etwas anderes gilt dann, wenn dem Vollstreckungsgericht bekannt ist, dass der Schuldner keinen Besitz hat.*)

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IMRRS 2011, 0133
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Insolvenzgläubiger verfügt über Gesamtgrundschuld

BGH, Beschluss vom 02.12.2010 - IX ZB 61/09

1. Verfügt ein Insolvenzgläubiger zur Sicherung seiner Forderung über eine Gesamtgrundschuld, für die massefremde Grundstücke mithaften und die zugleich auch Forderungen gegen Dritte sichert, so genügt für einen Verzicht auf das Absonderungsrecht, dass er im Umfang der Anmeldung als Insolvenzforderung auf den schuldrechtlichen Sicherungsanspruch aus einer Zweckvereinbarung mit den Sicherungsgebern verzichtet.*)

2. Als Verzicht auf das Absonderungsrecht für eine Insolvenzforderung genügt auch sonst jede Erklärung, die verhindert, dass das Absonderungsgut verwertet und die gesicherte Insolvenzforderung trotzdem in voller Höhe bei der Verteilung der Masse berücksichtigt wird. Zu diesem Zweck muss nicht notwendig über das zur abgesonderten Befriedigung berechtigende Grundpfandrecht verfügt werden. Nur wenn dies geschieht, bedarf die Erklärung des Insolvenzgläubigers der grundbuchmäßigen Form.*)

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IMRRS 2011, 0128
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zwangsverwaltung des Grundstücks einer GbR

BGH, Beschluss vom 02.12.2010 - V ZB 84/10

1. Die Zwangsverwaltung des Grundstücks einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts darf nur angeordnet werden, wenn deren Gesellschafter sämtlich aus dem Titel hervorgehen und mit den im Grundbuch eingetragenen Gesellschaftern übereinstimmen. Hinsichtlich der Gesellschafter gilt § 1148 Satz 1 BGB entsprechend.*)

2. Veränderungen im Gesellschafterbestand sind durch eine Rechtsnachfolgeklausel analog § 727 ZPO nachzuweisen.*)

3. Der erweiterte öffentliche Glaube des Grundbuchs nach § 899a BGB bezieht sich nur auf die Gesellschafterstellung, nicht auf die Geschäftsführungsbefugnis.*)

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IMRRS 2011, 0104
GesellschaftsrechtGesellschaftsrecht
Nachweis der Existenz einer GbR beim Grundeigentumserwerb

OLG Brandenburg, Beschluss vom 02.12.2010 - 5 Wx 75/10

1. Will eine GbR Grundeigentum erwerben, so ist also grundsätzlich in der Form des § 29 Abs. 1 GBO der Nachweis des Bestehens der erwerbenden GbR und deren Identität mit einer bereits zuvor gegründeten GbR sowie ihre wirksame Vertretung im Zeitpunkt eines Vertreterhandelns zu führen.

2. Erforderlich, aber auch genügend ist es, wenn die für die GbR bei der Beurkundung Handelnden in der notariellen Urkunde erklären, dass eine GbR mit einem konkreten sich ebenfalls aus der Urkunde ergebenden Gesellschafterbestand – nämlich den Handelnden - zum Zeitpunkt der Errichtung dieser Urkunde besteht und es bei dieser Beurkundung in der Rechtsmacht der für die GbR Handelnden lag, eine GbR mit diesem Gesellschafterbestand zu bilden bzw. zu gründen. Das Grundbuchamt darf die Richtigkeit einer solchen Erklärung nur dann in Zweifel ziehen, wenn auf konkreten Tatsachen beruhende Umstände erkennbar sind, die ihrerseits geeignet sind, die inhaltliche Richtigkeit der abgegebenen Erklärung in Frage zu stellen.

3. Der Nachweis des Bestehens und der Identität der erwerbenden GbR kann i. E. also nicht allein durch die (Neu-)Gründung der GbR in der Erwerbsurkunde selbst geführt werden. Ein solches Verständnis der Anforderungen des § 29 Abs. 1 GBO wäre insbesondere mit Art. 14 Abs. 1 GG nicht vereinbar. Nachdem der Gesetzgeber die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelte (Teil-)Rechtsfähigkeit und die Grundbuchfähigkeit der GbR anerkannt hat, steht fest, dass die GbR selbst Grundeigentum erwerben kann. Dieses durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Recht würde aber weitgehend leer laufen, wenn eine GbR nur dann Grundeigentum erwerben könnte, wenn sie sich bei jedem Erwerbsvorgang neu gründet.

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IMRRS 2011, 0089
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Die ARGE als Inhaberin einer Sicherungshypothek?

OLG Köln, Beschluss vom 16.07.2010 - 2 Wx 53/09

Die Eintragung einer ARGE im Grundbuch als Inhaberin einer Sicherungshypothek ist möglich.

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Online seit 2010

IMRRS 2010, 3496
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Ausübung des Wiederverkaufsrecht nach 90 Jahren rechtmäßig

BGH, Urteil vom 29.10.2010 - V ZR 48/10

Ein Wiederkaufsrecht, das erstmals nach 90 Jahren, im Übrigen aber voraussetzungslos ausgeübt werden kann, ist wirksam, sofern die Bedingungen des Rückkaufs den Käufer nicht unangemessen benachteiligen. Besteht ein solches Wiederkaufsrecht zugunsten der öffentlichen Hand, ist diese auch nicht durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gehindert, das Recht nach 90 Jahren auszuüben (Abgrenzung zu Senat, Urteil vom 21. Juli 2006 - V ZR 252/05, WM 2006, 2046).*)

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IMRRS 2010, 3495
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Grundschulden nach der Teilungsversteigerung unter Ehegatten

BGH, Urteil vom 20.10.2010 - XII ZR 11/08

Ersteigert ein Ehegatte das bis dahin gemeinsame Grundstück der Ehegatten, so kann der weichende Ehegatte vom Ersteher nicht Zahlung des hälftigen Betrags einer in das geringste Gebot fallenden, nicht mehr valutierten Grundschuld verlangen, welche die Ehegatten einem Kreditinstitut zur Sicherung eines gemeinsam aufgenommenen Darlehens eingeräumt hatten. Der weichende Ehegatte ist vielmehr darauf beschränkt, vom Ersteher die Mitwirkung bei der ("Rück-")Übertragung und Teilung der Grundschuld zu verlangen und sodann aus der ihm gebührenden Teilgrundschuld die Duldung der Zwangsvollstreckung in das Grundstück zu begehren. Auch § 242 BGB eröffnet dem weichenden Ehegatten grundsätzlich keinen weitergehenden Zugriff auf das Vermögen des Erstehers (Fortführung des Senatsurteils vom 13. Januar 1993 - XII ZR 212/90 - FamRZ 1993, 676, 681; Abgrenzung zum Senatsurteil vom 29. November 1995 - XII ZR 140/94 - BGHR BGB § 752 Auseinandersetzung 1).*)

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IMRRS 2010, 3416
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Zivilrecht - Übererlös aus Teilungsversteigerung eines Grundstücks

BGH, Urteil vom 05.11.2010 - V ZR 32/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 3392
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zwangshypothek für titulierten Hausgeldforderungen

OLG Stuttgart, Beschluss vom 04.11.2010 - 8 W 83/10

1. Auch zur Sicherung von titulierten Hausgeldforderungen, für die ein Vorrecht gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG in Betracht kommt, kann eine unbedingte Zwangshypothek eingetragen werden.*)

2. Der Eintragung einer bedingten Zwangshypothek zur Sicherung von titulierten Hausgeldforderungen, für die ein Vorrecht gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG in Betracht kommt, steht der grundbuchrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz entgegen.*)

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IMRRS 2010, 3368
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Schadensrecht - Sachmangel Feuchtigkeitsschäden und Kosten für Sanierung

BGH, Beschluss vom 21.10.2010 - V ZR 30/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 3337
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Erbrecht - Grundschuld bleibt bei der Pflichtteilsberechnung außer Ansatz

BGH, Urteil vom 10.11.2010 - IV ZR 51/09

Bei der Berechnung des Pflichtteilsanspruchs bleiben dingliche Belastungen von Nachlassgegenständen (hier: Grundschuld) als zweifelhafte Verbindlichkeiten gemäß § 2313 Abs. 2 Satz 1 BGB bei der Nachlassbewertung außer Ansatz, wenn und solange ihre tatsächliche Verwirklichung unsicher ist. Das gilt auch dann, wenn die dingliche Belastung zur Absicherung der gegenüber einem Dritten bestehenden Verbindlichkeit bestellt wurde.*)

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IMRRS 2010, 3333
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Keine Verjährung bei Beeinträchtigung einer Grunddienstbarkeit

BGH, Urteil vom 22.10.2010 - V ZR 43/10

Der Anspruch des Berechtigten einer Grunddienstbarkeit auf Beseitigung oder Unterlassung der Beeinträchtigung des Rechts unterliegt nicht der Verjährung, wenn es um die Verwirklichung des Rechts selbst, und nicht nur um eine Störung in der Ausübung geht.*)

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IMRRS 2010, 3305
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Grundschuld: Gesetzwidrige Fälligkeitsregelung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.11.2010 - 3 Wx 264/10

Soll eine - nach dem 19.08.2008 bestellte - der Sicherung einer Geldforderung (hier: "Absicherung eines kurzfristigen persönlichen Kredites") dienende - Buchgrundschuld nach der notariellen Urkunde ohne vorherige Kündigung des Kapitals sofort fällig sein, so steht ihrer Eintragung ins Grundbuch das Hindernis einer gesetzwidrigen Fälligkeitsregelung entgegen.*)

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IMRRS 2010, 3276
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Entschädigung für Mehrwege nach vermiedener Enteignung?

BGH, Urteil vom 21.10.2010 - III ZR 237/09

Zur Entschädigung wegen Mehrwegen bei enteignungsbedingtem Neuerwerb von Ersatzflächen.*)

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IMRRS 2010, 3209
GesellschaftsrechtGesellschaftsrecht
GBR: Vereinigung aller Gesellschaftsanteile in einer Hand

OLG München, Beschluss vom 24.09.2010 - Wx 2/10

Wird eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) durch Vereinigung aller Gesellschaftsanteile in einer Hand aufgelöst, so ist § 61 Abs. 1 KostO für die Eigentumsumschreibung auf den letztverbleibenden Gesellschafter nicht anwendbar (Fortführung von OLG München vom 13.11.2009, 34 Wx 089/09 = NJW-RR 2010, 501).*)

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IMRRS 2010, 3177
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Schenkweiser Erwerb einer Eigentumswohnung durch Minderjährigen

BGH, Beschluss vom 30.09.2010 - V ZB 206/10

Der (schenkweise) Erwerb einer Eigentumswohnung ist nicht lediglich rechtlich vorteilhaft und bedarf deshalb der Genehmigung des gesetzlichen Vertreters nach § 107 BGB. Auf den Inhalt der Gemeinschaftsordnung, das Bestehen eines Verwaltervertrags oder eines Mietvertrags über die Eigentumswohnung kommt es nicht an.*)

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IMRRS 2010, 3167
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Verfahrensrecht - Rechtsbeschwerde in Landwirtschaftssache (Vorkaufsrecht)

BGH, Beschluss vom 13.10.2010 - BLw 12/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 3077
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Schreibfehler im Namen: Eintragung einer Zwangssicherungshypothek

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.10.2010 - 3 Wx 248/10

Den Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek darf das Grundbuchamt bei Abweichung der Schreibweise des Vornamens des Schuldners im Titel ("Brigitta") von der tatsächlichen Schreibweise seines Namens ("Birgitta") nicht wegen fehlenden Nachweises der Identität von Schuldner und Grundstückseigentümer ablehnen, wenn die mit zulässigen Mitteln vorgenommene Auslegung ergibt, dass eine Verwechslungsgefahr nicht besteht. Dies gilt auch dann, wenn die unrichtige Schreibweise des Namens (Buchstabendreher") auf einen abweichenden Vornamen hindeuten kann.*)

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IMRRS 2010, 3002
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Grundeigentumerwerb durch eine GbR

OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.10.2010 - 5 Wx 77/10

1. Will eine bereits bestehende GbR Grundeigentum erwerben, so kann der Nachweis ihres Bestehens, ihres aktuellen Gesellschafterbestandes sowie die Identität mit der bereits bestehenden GbR in einer den Anforderungen des § 29 Abs. 1 GBO genügenden Weise auch durch Angaben in der notariell beurkundeten Erwerbsurkunde geführt werden.*)

2. Dieser Nachweis ist geführt, wenn die für die GbR bei der Beurkundung Handelnden in der notariellen Urkunde erklären, dass eine GbR mit einem bestimmten sich aus der Urkunde ergebenden Gesellschafterbestand - den Handelnden - zum Zeitpunkt der Errichtung dieser Urkunde besteht und es bei Erstellung der Urkunde in der Rechtsmacht der Erklärenden liegt, eine GbR mit diesem Gesellschafterbestand zu bilden.*)

3. Das Grundbuchamt darf die Richtigkeit einer solchen Erklärung nur dann in Zweifel ziehen, wenn auf konkreten Tatsachen beruhende Umstände zu Tage treten, die geeignet sind, die inhaltliche Richtigkeit der abgegebenen Erklärung in Frage stellen.*)

4. Für die hinreichende Individualisierung der einzutragenden GbR bzw. der einzutragenden Gesellschafter kommt es allein darauf an, ob die Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 lit. c) GBV erfüllt sind.*)

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IMRRS 2010, 2984
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Rechtsmittel gegen Nichtgestattung der Grundbucheinsicht

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.10.2010 - 3 Wx 214/10

1. Ungeachtet des Wortlauts des § 12c Abs. 4 Satz 1 GBO entscheidet über Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle über die Gestattung der Grundbucheinsicht nicht der Grundbuchrichter, sondern der Rechtspfleger (Anschluss an OLG Rostock, Beschluss vom 08.02.2010 - 3 W 12/10).*)

2. Das Interesse, mit Blick auf eventuelle Pflichtteilsergänzungsansprüche gegen den Erben oder eventuelle Ansprüche gegen einen beschenkten Dritten festzustellen, ob der frühere Eigentümer das Grundstück aufgrund Kaufvertrages, Schenkungsvertrages oder eines gemischten "Kauf-Schenkungsvertrages" übertragen hat, kann nicht mit dem Antrag auf Einsicht in das Bestandsverzeichnis bzw. Abteilung 1 des Grundbuchs geltend gemacht werden.*)

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IMRRS 2010, 2983
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Einblick des Erben in das Grundbuch

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.10.2010 - 3 Wx 209/10

Die Stellung des Antragstellers als gesetzlicher Erbe nach dem Tod seines Vaters rechtfertigt die Grundbucheinsicht, und zwar mit Blick auf den zu beurteilenden Nachlasswert, auch in die Abteilungen II und III.*)

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IMRRS 2010, 2870
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Vollstreckungsunterwerfung bei der Nachverpfändung

OLG Hamm, Beschluss vom 24.06.2010 - 15 W 336/09

1. Soll sich die Unterwerfungsklausel auch auf das nachbelastete Grundstück erstrecken, muss auch für dieses Grundstück eine entsprechende prozessuale Unterwerfungsklausel vorliegen.*)

2. Dafür reicht die beurkundete Erklärung, die Grundschuld solle "mitbelastungsweise" auch auf dem weiteren Grundstück eingetragen werden, nicht aus.*)

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IMRRS 2010, 2800
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Einsicht in die Grundakten

OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.09.2010 - 8 W 412/10

Will der Grundstücksmakler den Kaufpreis einer angeblich von ihm vermittelten Immobilie erfahren, kann er sich auf ein berechtigtes Interesse zur Einsichtnahme in die Grundakten nur dann berufen, wenn eine beträchtliche Wahrscheinlichkeit für die behauptete Entstehung eines Provisionsanspruches besteht (Anschluss an OLG Dresden, Beschluss vom 3. Dezember 2009, Az. 3 W 1228/09, IMR 2010, 249).*)

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IMRRS 2010, 2757
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Notarrecht - Anforderungen an berechtigtes Interesse für Grundbucheinsicht

OLG Celle, Beschluss vom 24.08.2010 - Not 9/10

Zu der Frage, ob ein Anwaltsnotar, dem durch Vertrag die Teilnahme am uneingeschränkten automatisierten Abrufverfahren zur Grundbucheinsicht als Notar gestattet ist, sich vor Einholung des Grundbuchauszugs davon vergewissern muss, ob der Grundbuchauszug für eine notarielle Tätigkeit erforderlich ist oder eine solche Tätigkeit zumindest beabsichtigt ist, was auch der Fall ist, wenn die Einholung des Grundbuchauszuges einer notariellen Handlung dienen kann. Der Senat lässt offen, ob eine notarielle Tätigkeit bereits dann vorliegt, wenn der Anwaltsnotar aufgrund des Auftrags eines Grundstückseigentümers einen Grundbuchauszug mittels des uneingeschränkten automatisierten Abrufverfahrens einholt, ohne dass die vorgenannten Voraussetzungen vorliegen.*)

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IMRRS 2010, 2755
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Nachweisanforderungen an GbR für Grundbucheintrag

OLG Oldenburg, Beschluss vom 19.07.2010 - 12 W 133/10

Das Entstehen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Gesellschafterbestand, ihre Identität und Vertretungsbefugnisse können dadurch nachgewiesen werden, dass die Vertragsschließenden in der notariellen Urkunde behaupten, für eine bestimmte namentlich bezeichnete Gesellschaft bürgerlichen Rechts handeln zu wollen (wie OLG Saarbrücken, Beschluss vom 26.02.2010, 5 W 371/09 - 134, ZFiR 210, 329).*)

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IMRRS 2010, 2750
NotareNotare
Fortsetzungsfeststellungsgesuch gegen eine erfüllte Zwischenverfügung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.01.2010 - 3 Wx 250/09

1. § 62 FamFG ist in Grundbuchverfahren prinzipiell anwendbar.*)

2. Hat der Notar eine Zwischenverfügung angefochten, mit der ihm aufgegeben wird, Eintragungsvoraussetzungen durch Einreichung diverser Urkunden nachzuweisen und kommt er der Auflagen nach, so ist für ein Fortsetzungsfeststellungsgesuch dahin, dass seinem Eintragungsantrag (auch) ohne Vorlage der geforderten Unterlagen stattzugeben gewesen wäre, bei Nichtvorliegen eines gravierenden Grundrechtseingriffs oder konkreter Wiederholungsgefahr, regelmäßig kein Raum.*)

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IMRRS 2010, 2732
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Verfahrensrecht - Beschwer durch offengelassenes Hoftor bei Wegerechtnutzung

BGH, Beschluss vom 18.08.2010 - V ZB 45/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 2695
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Grundbuchfähigkeit einer Alpenweidegenossenschaft

OLG München, Beschluss vom 25.08.2010 - 34 Wx 40/10

1. Zur Grundbuchfähigkeit einer altrechtlichen oberbayerischen Alpenweidegenossenschaft.*)

2. Die gesetzliche Vertretung einer körperschaftlich organisierten Alpenweidegenossenschaft durch ihren 1. Vorstand kann im Grundbuchverkehr regelmäßig dann nicht durch die Vorlage des Protokolls der maßgeblichen Beschlussfassung (Wahl), bei der die Unterschriften von die Niederschrift bestätigenden Personen öffentlich beglaubigt sind, nachgewiesen werden, wenn die Satzung dazu keine ausreichende Grundlage bildet (Abgrenzung zu Senat vom 30.10.2009, 34 Wx 056/09).*)

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IMRRS 2010, 2640
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Löschung der Grunddienstbarkeit für alle?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.09.2010 - 3 Wx 46/10

Erlischt die auf einem in Wohnungseigentum aufgeteilten Grundstück lastende Grunddienstbarkeit an dem versteigerten Grundstücksmiteigentumsanteil eines Wohnungseigentümers (hier: mit dem Inhalt, "einen Teil des Grundstücks von geparkten Fahrzeugen und sonstigen Behinderungen des Durchfahrtsverkehrs freizuhalten"), weil sie nach den Versteigerungsbedingungen nicht bestehen bleiben soll, so hat die Löschung der Grunddienstbarkeit an der versteigerten Einheit grundsätzlich zur Folge, dass ihre Eintragung auch auf den nicht versteigerten Miteigentumsanteilen der anderen Wohnungseigentümer als inhaltlich unzulässig zu löschen ist.*)

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IMRRS 2010, 2576
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Grundschuld, die nur zur Bebauung verwendet werden darf

BGH, Beschluss vom 19.08.2010 - VII ZB 2/09

1. a) Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör liegt auch dann vor, wenn ein Gericht versehentlich einen fristgerecht eingereichten Schriftsatz nicht berücksichtigt.*)

b) Berücksichtigt ein Beschwerdegericht eine fristgerecht eingereichte Beschwerdebegründung nicht, die sich mit der angefochtenen Entscheidung argumentativ auseinandersetzt, ist der Gehörsverstoß grundsätzlich entscheidungserheblich.*)

2. a) Enthält die notarielle Urkunde über eine Grundschuldbestellung und Zwangsvollstreckungsunterwerfung Erklärungen des Schuldners, wonach die Grundschuld nur unter Bedingungen verwertet werden darf, deren Eintritt nicht durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen werden kann, besteht keine Vermutung dafür, dass damit die Zwangsvollstreckung aus der Unterwerfungserklärung eingeschränkt sein soll.*)

b) Zur Auslegung einer Erklärung, wonach die Grundschuld nur verwertet werden darf, wenn der Gläubiger sicherstellt, dass der Kredit zweckentsprechend zur Bebauung verwendet wird.*)

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IMRRS 2010, 2503
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Grundbuchberichtigungszwang im Falle einer GbR

OLG Schleswig, Beschluss vom 28.05.2010 - 2 W 40/10

Zum Verfahren des Grundbuchberichtigungszwanges nach § 82 S. 1 und 3 GBO, wenn eine der als Eigentümer "in Gesellschaft bürgerlichen Rechts" eingetragenen Personen verstirbt.*)

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IMRRS 2010, 2478
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Prüfung der Identität einer GbR beim Erwerb von Eigentum

KG, Beschluss vom 22.06.2010 - 1 W 277/10

In der Auflassungsurkunde muss eine erwerbende Gesellschaft bürgerlichen Rechts so genau bezeichnet sein, dass sie als unverwechselbares Rechtssubjekt identifizierbar ist (im Anschluss an OLG München, NZG 2010, 341).*)

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IMRRS 2010, 2464
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Zwangsversteigerung - Zwangsverwaltung eines Grundstücks und Zuschlag

BGH, Urteil vom 11.08.2010 - XII ZR 181/08

Wird ein Zwangsverwaltungsverfahren nicht wegen Antragsrücknahme (§§ 161 Abs. 4, 29 ZVG) oder der vollständigen Befriedigung des Gläubigers (§ 161 Abs. 2 ZVG) aufgehoben, sondern weil das Grundstück in der Zwangsversteigerung zugeschlagen wurde, ist der Zwangsverwalter auch ohne entsprechende Ermächtigung im Aufhebungsbeschluss befugt, wegen Nutzungen aus der Zeit vor der Zuschlagserteilung Klage zu erheben, sofern der die Zwangsverwaltung betreibende Gläubiger im Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Zuschlagsbeschlusses noch nicht vollständig befriedigt ist.*)

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IMRRS 2010, 2411
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Rechtsinhaberschaft als Voraussetzung zur Voreintragung?

BGH, Beschluss vom 15.07.2010 - V ZB 107/10

Der Voreintragungsgrundsatz in § 39 Abs. 1 GBO verlangt nicht, dass derjenige, der die Eintragung nach § 19 GBO bewilligt hat, als Inhaber des betroffenen Rechts im Grundbuch eingetragen sein muss.*)

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IMRRS 2010, 2402
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Zur Ablösung einer Grundschuld durch Aufrechnung

BGH, Urteil vom 16.07.2010 - V ZR 215/09

Durch die Aufrechnung mit einer Gegenforderung kann eine Grundschuld nur abgelöst werden, wenn der Duldungsanspruch durch die Aufrechnung vollständig abgelöst oder der fehlende Betrag zusammen mit der Aufrechnung im Wege der Zahlung erbracht wird.*)

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