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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Sachverständige

1253 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2021

IMRRS 2021, 0557
SachverständigeSachverständige
Verschiedene Ergebnis-Alternativen angeboten: Sachverständiger befangen!

OLG Nürnberg, Beschluss vom 09.04.2021 - 13 W 3783/20

1. Bei einem Sachverständigen, der bei einem Gericht telefonisch zwei verschiedene Ergebnis-Alternativen seiner Begutachtung "anbietet" und um Mitteilung bittet, welche Alternative er in seinem schriftlichen Gutachten darstellen soll, besteht die Besorgnis der Befangenheit. Die Bitte eines Sachverständigen zu gerichtlichen Vorgaben hinsichtlich des Gutachtenergebnisses kann bei den Prozessbeteiligten nachvollziehbarerweise die Befürchtung begründen, dass der Sachverständige nicht auf der Grundlage seiner Eigenverantwortlichkeit, gestützt auf objektive Tatsachen und allein orientiert an seiner Fachkunde die in seinem Gutachten wiedergegebenen Ergebnisse erzielt, sondern sich nach von außen an ihn herangetragenen Erwartungen an das Ergebnis der Begutachtung richtet.*)

2. Vorgaben zum Ergebnis der Begutachtung gehören nicht zur gerichtlichen Leitung der Tätigkeit des Sachverständigen nach § 404a ZPO.*)

3. Sind Äußerungen eines Sachverständigen von dem Mitglied des zur Entscheidung berufenen Spruchkörpers in einem Vermerk aktenkundig gemacht, so kommt es für die Ablehnung des Sachverständigen nicht mehr darauf an, ob sie vom Sachverständigen wörtlich so geäußert wurden. Der Umstand, dass sie in aktenkundig dokumentierter Weise vom Gericht so verstanden wurden, ist ausreichend, um objektive Tatsachen zu schaffen, welche den zur Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit ausreichenden "bösen Schein" der fehlenden Unparteilichkeit des Sachverständigen selbst dann begründen, wenn sie vom Sachverständigen anders gemeint gewesen sein sollten.*)

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IMRRS 2021, 0423
SachverständigeSachverständige
Keine Vergütung für die Beantwortung von Rechtsfragen!

LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 08.03.2021 - L 7 KO 7/18

Wird der Sachverständige gerichtlich zu Gegebenheiten befragt, die er als nicht streitig erkennen kann, bzw. werden ihm nur Rechtsfragen angetragen, muss er die Arbeit ablehnen; äußert er sich stattdessen gutachterlich, erhält er keine Vergütung.

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IMRRS 2021, 0368
VersicherungenVersicherungen
Altschäden verschwiegen: Sachverständigenkosten nicht ersatzfähig!

LG Saarbrücken, Urteil vom 12.03.2021 - 13 S 139/20

Erbringt der Haftpflichtversicherer eine Zahlung an einen Kfz-Sachverständigen als Leistung an den Unfallgeschädigten, ist er nicht gehindert, die Zahlung mit dessen weiteren Ersatzansprüchen zu verrechnen, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass das Gutachten für den Geschädigten erkennbar unbrauchbar war und die Zahlung an den Sachverständigen daher rechtsgrundlos erfolgt ist.*)

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IMRRS 2021, 0343
SachverständigeSachverständige
Befangenheitsantrag ist innerhalb der Stellungnahmefrist zu stellen!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.02.2021 - 17 W 5/21

Der Antrag, einen Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, kann im selbständigen Beweisverfahren innerhalb der Frist zur Stellungnahme gem. § 411 Abs. 4 ZPO gestellt werden. Die angemessene Frist zur Geltendmachung weiterer Einwendungen berechnet sich grundsätzlich nach der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch.*)

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IMRRS 2021, 0314
SachverständigeSachverständige
Verjährungsfrist wegen Mängeln in einem Gutachten über die Bausubstanz?

OLG Frankfurt, Urteil vom 28.02.2020 - 24 U 36/19

1. Wird ein Architekt oder Ingenieur mit einer feststellenden Bestandsaufnahme eines aus Grund und aufstehender Altbebauung bestehenden Grundstücks beauftragt, um dem Auftraggeber eine Entscheidungsgrundlage für den Grundstückserwerb zu schaffen, stellt das Gutachten kein Werk dar, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- und Überwachungsleistungen für ein Bauwerk besteht.

2. Ansprüche wegen Mängel in einem solchen Gutachten verjähren deshalb nicht in fünf, sondern in zwei Jahren ab Abnahme bzw. drei Jahren ab Kenntnis bzw. Kenntnisnahme.

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IMRRS 2021, 0324
SachverständigeSachverständige
Vorbefassung nicht angezeigt: Konsequenzen für die Vergütung?

OLG Rostock, Beschluss vom 15.02.2021 - 4 W 38/20

1. § 8a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 JVEG enthält ein redaktionelles Versehen, wenn dort auf einen Verstoß gegen die Verpflichtungen aus § 407a Abs. 1 bis 4 Satz 1 ZPO verwiesen wird und sich daraus eine teilweise Überschneidung mit § 8a Abs. 1 JVEG wegen der dort ebenfalls angesprochenen Obliegenheiten aus § 407a Abs. 2 Satz 1 und 2 ZPO ergibt; in der Konsequenz ist die Verwertbarkeit eines von dem abgelehnten Sachverständigen erstellten Gutachtens im Anwendungsbereich des § 8a Abs. 1 JVEG nicht relevant.*)

2. Eigene Versäumnisse des Kostenschuldners hinsichtlich der Anzeige einer Vorbefassung des später erfolgreich abgelehnten Sachverständigen sind im Rahmen eines Verfahrens nach § 66 GKG über die Berechtigung des Ansatzes seiner Vergütung nicht zu berücksichtigen, weil § 8a Abs. 1 JVEG allein an die (Nicht-)Beachtung von Obliegenheiten durch diesen selbst anknüpft.*)

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IMRRS 2021, 0292
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Betreten des Gebäudes gefährlich: Prüfingenieur erhält Polizeischutz!

VG Berlin, Beschluss vom 11.02.2021 - 1 L 105/21

Wird einem Gebäudeeigentümer von der Baubehörde mittels sofort vollziehbarer Verfügung aufgegeben, den Brandschutz in dem Gebäude durch einen Prüfingenieur überprüfen zu lassen, und ist das gefahrlose Betreten des Gebäudes nicht ohne Polizeischutz möglich, muss die Polizei dem Prüfingenieur Unterschutzstellung gewähren.

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IMRRS 2021, 0263
SachverständigeSachverständige
Gutachten muss rechtzeitig vor Anhörung dem Betroffenen überlassen werden

BGH, Beschluss vom 27.01.2021 - XII ZB 411/20

1. Ist dem Betroffenen das Sachverständigengutachten nicht rechtzeitig vor dem Anhörungstermin überlassen worden, leidet die Anhörung an einem wesentlichen Verfahrensmangel (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 14.10.2020 - XII ZB 244/20, IBRRS 2020, 3539).*)

2. Zu den Voraussetzungen, unter denen von einer Bekanntgabe des Gutachtens an den Betroffenen entsprechend § 288 Abs. 1 FamFG abgesehen werden kann, um erhebliche Nachteile für seine Gesundheit zu vermeiden.*)

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IMRRS 2021, 0205
SachverständigeSachverständige
Verzögerte Gutachtenerstellung ist kein Befangenheitsgrund!

OLG München, Beschluss vom 13.01.2021 - 20 W 1742/20

1. Die stark verzögerte Erstellung eines Gutachtens stellt im Allgemeinen keinen Ablehnungsgrund dar. Das gilt insbesondere dann, wenn der Sachverständige dafür nachvollziehbare Gründe angegeben hat und die Verzögerung zum nicht unerheblichen Teil auch auf dem Prozessverhalten der beteiligten Parteien beruht.

2. Legt der Sachverständige sein (Ergänzungs-)Gutachten vor, ohne die Entscheidung über einen gegen ihn gestellten Befangenheitsantrag abzuwarten, begründet nicht die Besorgnis der Befangenheit. Gleiches gilt, wenn der Sachverständige keine Stellungnahme zu dem Befangenheitsantrag abgibt.

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IMRRS 2021, 0225
SachverständigeSachverständige
Sachverständiger darf sich zuarbeiten lassen!

OLG Dresden, Beschluss vom 05.10.2020 - 4 U 1725/20

Dass der gerichtlich bestellte Sachverständige sich den Entwurf eines Gutachtens durch einen Dritten zuarbeiten lässt, verstößt nicht gegen seine Pflicht zur persönlichen Gutachtenerstattung, wenn er sich diesen Entwurf erkennbar zu eigen macht und dies gegenüber dem Gericht nach außen dokumentiert.*)

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IMRRS 2021, 0178
SachverständigeSachverständige
Sachverständiger darf sich zuarbeiten lassen!

OLG Dresden, Beschluss vom 07.01.2021 - 4 U 1725/20

Dass der gerichtlich bestellte Sachverständige sich den Entwurf eines Gutachtens durch einen Dritten zuarbeiten lässt, verstößt nicht gegen seine Pflicht zur persönlichen Gutachtenerstattung, wenn er sich diesen Entwurf erkennbar zu eigen macht und dies gegenüber dem Gericht nach außen dokumentiert.*)

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IMRRS 2021, 0122
SachverständigeSachverständige
Erhöhter Hygieneaufwand wegen Covid-19 wird besonders vergütet!

LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.11.2020 - L 4 SB 122/19

1. Sachverständige erhalten als Vergütung für erhöhten Hygieneaufwand aus Anlass der Covid-19 Pandemie zeitlich befristet einen dem 1-fachen Satz der Nr. 245 GOÄ entsprechenden Betrag nach § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 JVEG.*)

2. Zusätzliche Hygienemaßnahmen, die ausschließlich durch die Covid-19 Pandemie bedingt sind, deren Eindämmung dienen und voraussichtlich wieder entfallen werden, begründen keinen neuen allgemeingültigen Hygienestandard und stellen deshalb keinen mit der Gutachtenerstattung üblicherweise verbundenen Aufwand i.S.d. § 12 Abs 1 JVEG dar, sondern zählen zu den "notwendigen besonderen Kosten" i.S.d. § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 JVEG.*)

3. Die Höhe notwendiger besonderer Kosten kann pauschaliert und geschätzt werden, wenn der Nachweis im Einzelfall unverhältnismäßig hohen Ermittlungsaufwand erfordern würde. Für die Schätzung der Kosten des erhöhten Hygieneaufwands kann Nr. 245 GOÄ herangezogen werden.*)

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IMRRS 2021, 0061
SachverständigeSachverständige
Kein Einwendungsausschluss gegen Rechnungen des Grundversorgers

OLG Brandenburg, Urteil vom 29.10.2019 - 6 U 151/18

1. Der Einwendungsausschluss nach § 17 Abs. 1 S. 1 StromGVV zur Fälligkeit einer Verbrauchsrechnung gilt dann nicht, wenn die die Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht (Alternative 1) oder der abgerechnete Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch ist wie der vergleichbare Verbrauch im vorherigen Abrechnungszeitraum und der Kunde eine Nachprüfung der Messeinrichtung verlangt, solange durch die Nachprüfung nicht die ordnungsgemäße Funktion des Messgerätes festgestellt ist (Alternative 2). Beide Alternativen stehen selbständig nebeneinander.*)

2. Von einer ernsthaften Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers ist auszugehen, wenn die abgerechnete Energiemenge unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verbrauchsverhältnisse auch bei großzügiger Betrachtung vollständig unplausibel ist.*)

3. In diesem Fall muss der Energieversorger den Umfang des abgerechneten Verbrauchs nachweisen. Dass die Messungen durch einen geeichten Zähler erfolgten, begründet hierfür genauso wenig einen Anscheinsbeweis wie eine spätere beanstandungslose Prüfung des Gerätes durch eine Prüfgesellschaft.*)

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IMRRS 2021, 0030
SachverständigeSachverständige
Vorschussüberschreitung ist anzuzeigen, sonst wird die Vergütung gekürzt!

OLG Stuttgart, Beschluss vom 31.08.2020 - 8 WF 103/20

1. § 8a Abs. 4 JVEG ist nicht dahin einschränkend auszulegen, dass die Kürzung der Vergütung des Sachverständigen unterbleibt, wenn davon auszugehen ist, dass es auch bei pflichtgemäßer Anzeige gem. § 407a Abs. 4 Satz 2 Var. 2 ZPO zu einer Fortsetzung seiner Tätigkeit gekommen wäre.*)

2. Rechtsfolge der erheblichen Überschreitung des Vorschusses ist die Kürzung der Vergütung auf den Betrag des Vorschusses, ohne dass ein Aufschlag auf die Höhe dessen, was die maximal mögliche Vergütung unterhalb der Erheblichkeitsgrenze darstellen würde, vorzunehmen wäre.*)

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IMRRS 2021, 0012
ProzessualesProzessuales
Gutachterkosten sollen Schadenshöhe nicht übersteigen!

OLG Nürnberg, Urteil vom 10.12.2020 - 13 U 4537/19

Von der Erholung eines Sachverständigengutachtens zur Schadenshöhe wird vor allem dann regelmäßig gem. § 287 Abs. 1 Satz 2 ZPO abzusehen sein, wenn die Kosten der Begutachtung dasjenige deutlich übersteigen, was nach einer richterlichen Schätzung absehbar an Unsicherheit verbleibt. Eine rein richterliche Schätzung verbietet sich nur dort, wo es keine konkreten Anhaltspunkte gibt, auf die eine Schätzung gestützt werden kann.

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IMRRS 2021, 0013
SachverständigeSachverständige
Gutachten wird verwertet: Vergütung trotz Beweisaufhebung!

SG Marburg, Beschluss vom 17.12.2020 - S 10 SF 60/17

1. Der Vergütungsanspruch entfällt durch die nachträglichen Aufhebung der Heranziehung zum Sachverständigen nicht, wenn das Gutachten dennoch verwertet wird.*)

2. Die Vergütung der Leistung eines Sachverständigen erfolgt nur insoweit nach den Regelungen der GOÄ, wie dies im JVEG ausdrücklich geregelt ist.*)

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Online seit 2020

IMRRS 2020, 1372
SachverständigeSachverständige
Ermittlung des Sachverhalts als Befangenheitsgrund?

OLG Dresden, Beschluss vom 02.11.2020 - 4 W 641/20

1. Wird einem Sachverständigen kein Sachverhalt vorgegeben, den er seiner Begutachtung zugrunde zu legen hat, kann der Vorwurf der Befangenheit nicht darauf gestützt werden, dass der Sachverständige den Sachverhalt eigenständig anhand der ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen ermittelt.*)

2. Allein dadurch, dass der Sachverständige dem Gericht Hinweise für die weitere Beweisaufnahme gibt, die außerhalb seines eigentlichen Antrags liegen, macht er sich noch nicht befangen.*)

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IMRRS 2020, 1287
SachverständigeSachverständige
Unlautere Vorgehensweise unterstellt: Sachverständiger befangen!

OLG Koblenz, Beschluss vom 19.10.2020 - 4 W 338/20

Ein Sachverständiger ist befangen, wenn er einer Partei eine unlautere Vorgehensweise unterstellt.

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IMRRS 2020, 1300
SachverständigeSachverständige
Mangelnde Sorgfalt ist kein Befangenheitsgrund!

OLG München, Beschluss vom 27.10.2020 - 20 W 1420/20

1. Ein Sachverständiger kann wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn Umstände vorliegen, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber.

2. Ein Mangel an Sachkunde, Lücken, Unzulänglichkeiten oder Fehler im Gutachten entwerten dieses gegebenenfalls, rechtfertigen jedoch für sich allein regelmäßig nicht die Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit. Denn derartige Mängel betreffen grundsätzlich nicht seine Unvoreingenommenheit.

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IMRRS 2020, 1227
SachverständigeSachverständige
Partei der Lüge bezichtigt: Sachverständiger ist befangen!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.06.2020 - 11 W 13/20

Erklärt der gerichtlich bestellte Sachverständige, dass er die Mitteilung des Klägers, dass dieser ein Einladungsschreiben nicht erhalten habe, nicht glaube, bringt er zum Ausdruck, dass er diese Mitteilung für falsch hält und der Kläger nicht die Wahrheit sagt. Das rechtfertigt die Besorgnis, dass der Sachverständige der Sache nicht unvoreingenommen gegenübersteht.

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IMRRS 2020, 1232
ProzessualesProzessuales
Kann ein Sachverständiger zur Bauteilöffnung gezwungen werden?

BGH, Urteil vom 23.09.2020 - IV ZR 88/19

Zur Frage der Anweisung an den gerichtlich bestellten Sachverständigen, eine Bauteilöffnung vorzunehmen.*)

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IMRRS 2020, 1225
SachverständigeSachverständige
Sachverständiger muss Ablehnungsgesuch unvoreingenommen gegenüberstehen!

OLG Braunschweig, Beschluss vom 09.09.2020 - 11 W 27/20

Äußert sich der gerichtlich bestellte Sachverständige zu einem Ablehnungsgesuch dahingehend, dass "eine konkrete Stellungnahme zu den umfangreichen Vorwürfen ein erneutes Aktenstudium erfordern und mit hoher Wahrscheinlichkeit zu keinen neuen Erkenntnissen" führen werde, kann dies vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung erwecken, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen gegenüber.

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IMRRS 2020, 1068
SachverständigeSachverständige
„Pfusch am Bau“ ist kein Befangenheitsgrund!

OLG Rostock, Beschluss vom 26.08.2020 - 4 W 30/20

Die nur zusammenfassende und mit dem ausdrücklichen Verweis auf die Verwendung als untechnischer Begriff erfolgte Bezeichnung der Arbeiten einer Partei als „Pfusch am Bau“ durch einen Sachverständigen vor dem Hintergrund von ihm festgestellter Mängel begründet keine Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit.*)

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IMRRS 2020, 1052
SachverständigeSachverständige
Fachliche Fehler sind kein Befangenheitsgrund!

OLG München, Beschluss vom 18.08.2020 - 20 W 1121/20

Ein Mangel an Sachkunde, Lücken, Unzulänglichkeiten oder Fehler im Gutachten entwerten dieses gegebenenfalls, rechtfertigen jedoch für sich allein regelmäßig nicht die Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit.

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IMRRS 2020, 1011
SachverständigeSachverständige
Wer anderen einen Gefallen tun will, muss diesen darüber aufklären!

OLG Nürnberg, Urteil vom 28.05.2020 - 13 U 56/19

Beruft sich der Sachverständige, der ein mangelhaftes schriftliches Gutachten erstattet hatte, im gegen ihn geführten Schadensersatzprozess darauf, er habe gewonnene Erkenntnisse in das Gutachten nicht aufgenommen, um seinem Auftraggeber eine Kreditaufnahme zu erleichtern, so muss er nachweisen, dass er den Auftraggeber anderweit ordnungsgemäß über die Umstände aufgeklärt hat, die nicht im schriftlichen Gutachten enthalten sind.*)

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IMRRS 2020, 0984
SachverständigeSachverständige
Sachverständiger schaltet sich in Reparatur ein: Haftung für (zweiten) Schaden!

BGH, Urteil vom 07.07.2020 - VI ZR 308/19

Schaltet sich ein bei dem Versicherer des Schädigers angestellter KfZ-Sachverständiger unter Inanspruchnahme seiner Sachkunde zum Nachteil des Geschädigten in die Reparaturleistung der von diesem mit der Schadensbehebung beauftragten Werkstatt ein, kann dies seine deliktische (Mit-)Haftung für einen auf der mangelhaften Reparatur beruhenden weiteren Schaden begründen.*)

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IMRRS 2020, 0856
SachverständigeSachverständige
Vergleich basiert auf unrichtigem Gutachten: Sachverständiger haftet!

BGH, Urteil vom 25.06.2020 - III ZR 119/19

Auf die Haftung des gerichtlichen Sachverständigen wegen eines unrichtigen Gutachtens findet § 839a BGB analog Anwendung, wenn das Gerichtsverfahren durch einen Vergleich erledigt wurde, dessen Abschluss von dem Gutachten beeinflusst worden ist.*)

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IMRRS 2020, 0814
SachverständigeSachverständige
Überschreitung des Gutachtensauftrags allein macht (noch) nicht befangen!

OLG Dresden, Beschluss vom 26.05.2020 - 4 W 335/20

1. Die Überschreitung des Gutachtensauftrags rechtfertigt die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen nur dann, wenn sich aus dem sonstigen Verhalten des Sachverständigen Belastungstendenzen entnehmen lassen, die den Eindruck der Voreingenommenheit rechtfertigen.*)

2. Der Streitwert eines Beschwerdeverfahrens über den gegen einen Sachverständigen gerichteten Befangenheitsantrag beträgt regelmäßig 1/3 der Hauptsache.*)

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IMRRS 2020, 0795
SachverständigeSachverständige
Kein Honorar für unverwertbares Gutachten!

OLG Naumburg, Beschluss vom 27.12.2019 - 12 W 72/19

1. Einem Sachverständigen kann das Honorar aberkannt werden, wenn seine Leistung wegen gravierender Mängel objektiv unverwertbar ist und diese Mängel durch Nachbesserungen und Ergänzungen nicht abgestellt werden können, sondern eine Neuerstellung des Gutachtens zur Beantwortung der Beweisfrage erforderlich ist.*)

2. Zu unterscheiden ist dabei grundsätzlich zwischen der Verwertbarkeit und der Überzeugungskraft des Gutachtens.*)

3. Die Nichtbeantwortung der Beweisfragen führt zur Unverwertbarkeit.*)

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IMRRS 2020, 0744
SachverständigeSachverständige
Covid-19-Pandemie: Keine Befangenheit wegen Nichtverlegung des Untersuchungsterm

AG Lünen, Beschluss vom 06.05.2020 - 23 K 36/11

Kommt der gerichtliche Sachverständige dem Parteibegehren, seinen Untersuchungstermin wegen der "Corona"-Gefährdungslage abzusagen, nicht nach, ergibt dies nicht seine Befangenheit.

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IMRRS 2020, 0629
SachverständigeSachverständige
Denken darf man alles, aber nicht sagen.

OLG Brandenburg, Beschluss vom 04.05.2020 - 12 W 31/19

1. Die absolut erforderliche Unparteilichkeit des Sachverständigen gebietet es, dass sich der Sachverständige während der Zeit der Gutachtenerstattung absolut neutral verhalten muss und dass er an die Beantwortung der Beweisfragen unvoreingenommen und objektiv herangeht.

2. Bereits der durch die von ihm verwendeten Formulierungen verursachte Anschein von Parteilichkeit macht das Gutachten des Sachverständigen unbrauchbar, auch wenn es sachlich ohne Mängel ist. Der Sachverständige verliert dann seinen Vergütungsanspruch.

3. Die in einem Gutachten mehrfach verwendeten Formulierungen, dass "ich (...) an das Wahrheitsgebot vor Gericht im Streitfall erinnere", sind geeignet, die Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen zu begründen, da damit der Eindruck erweckt wird, die betroffene Partei bzw. ihr Prozessbevollmächtigter trage im Verfahren bewusst wider besseren Wissens vor.

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IMRRS 2020, 0601
SachverständigeSachverständige
Ortstermin in Zeiten von Corona: Sachverständiger muss für Infektionsschutz sorgen!

LG Saarbrücken, Beschluss vom 12.05.2020 - 15 OH 61/19

1. Auch in Zeiten der Corona-Pandemie sind Ortstermine zur Beweisaufnahme durch Sachverständige durchzuführen, auch wenn eine Partei nicht mit der Durchführung einverstanden ist.

2. Die Einhaltung der üblichen Infektionsschutzregeln ist durch den Sachverständigen sicherzustellen.

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IMRRS 2020, 0586
SachverständigeSachverständige
Kein Fristbeginn gem. § 2 JVEG bei Gutachten ohne Unterschrift!

LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.01.2020 - L 6 KR 51/19 B

1. Die Frist des § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 JVEG zur Geltendmachung der Vergütung beginnt grundsätzlich nicht, solange das Gutachten nicht unterschrieben ist oder sich der/die Sachverständige das Gutachten nicht durch eine andere Äußerung mit seiner Unterschrift zu Eigen gemacht hat.*)

2. Es war nicht zu klären, ob die Frist durch eine spätere Verwertung des Gutachtens ohne Unterschrift zu laufen beginnen kann; Rückwirkung für den Fristbeginn kommt einer Wirkung des Gutachtens für die Verfahrensbeendigung jedenfalls nicht zu.*)

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IMRRS 2020, 0478
SachverständigeSachverständige
Abtretung ja, aber wenn, dann transparent!

BGH, Urteil vom 18.02.2020 - VI ZR 135/19

Die in einem Vertrag über die Erstellung eines Kfz-Schadensgutachtens enthaltene formularmäßige Klausel, nach der der geschädigte Auftraggeber dem Sachverständigen in Bezug auf dessen Honoraranspruch "erfüllungshalber" seinen auf Ersatz der Sachverständigenkosten gerichteten Schadensersatzanspruch gegen den Schädiger abtritt, ist wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot aus § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam, wenn die Klausel zugleich die Regelung enthält: "Das Sachverständigenbüro kann die Ansprüche gegen mich [geschädigter Auftraggeber] geltend machen, wenn und soweit der regulierungspflichtige Versicherer keine Zahlung oder lediglich eine Teilzahlung leistet. In diesem Fall erhalte ich die Forderung zurück, um sie selbst gegen die Anspruchsgegner durchzusetzen."*)

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IMRRS 2020, 0437
SachverständigeSachverständige
Kein rechtzeitiger Hinweis: Vergütung wird auf Vorschusshöhe gekappt!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.11.2019 - 18 W 155/19

§ 8a Abs. 4 JVEG ist nicht dahin einschränkend auszulegen, dass die Kürzung der Vergütung des Sachverständigen unterbleibt, wenn davon auszugehen ist, dass es auch bei pflichtgemäßer Anzeige gem. § 407a Abs. 4 Satz 2, 2. Var. ZPO zu einer Fortsetzung seiner Tätigkeit gekommen wäre. Dies ist auch nicht für die Erheblichkeit i.S.v. § 407a Abs. 4 Satz 2, 2. Var. ZPO vorausgesetzt (entgegen OLG Stuttgart, IBR 2007, 1372 - nur online, OLG Naumburg, IBR 2014, 1229 - nur online, OLG Dresden, IBR 2015, 335 und OLG Karlsruhe, IBR 2017, 408).*)

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IMRRS 2020, 0430
SachverständigeSachverständige
Übergegangener Vergütungsanspruch: Wann wird Umsatzsteuer erstattet?

SG Fulda, Beschluss vom 23.03.2020 - S 4 SF 45/18

1. Geht der Vergütungsanspruch eines Sachverständigen gegen die Staatskasse auf einen Dritten über, so kann dieser die Erstattung der rechnerisch auf die Vergütung entfallenden Umsatzsteuer nur verlangen, wenn auch der Sachverständige selbst in Bezug auf die Vergütung umsatzsteuerpflichtig wäre.*)

2. Erwirbt ein Dritter einen Vergütungsanspruch nach dem JVEG, ist er berechtigt, einen Antrag auf richterliche Festsetzung gem. § 4 Abs. 1 JVEG zu stellen.*)

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IMRRS 2020, 0197
ProzessualesProzessuales
Auch Nießbraucher haben berechtigtes Interesse an selbständigem Beweisverfahren

LG Dortmund, Beschluss vom 29.11.2019 - 17 T 78/19

Auch Nießbraucher haben ein berechtigtes Interesse an der Begutachtung des Schadens in einer Eigentumswohnung und damit ein rechtliches Interesse i.S.v. § 485 Abs. 2 ZPO.

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IMRRS 2020, 0318
SachverständigeSachverständige
Kostenüberschreitung von nur 5% löst keine Hinweispflicht aus!

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 02.01.2020 - 5 O 5/19

Überschreiten die Kosten eines Sachverständigen eine vom Gericht bei der Auftragserteilung festgesetzte Obergrenze um gut 5%, ist dies nicht erheblich und löst keine Hinweispflicht des Sachverständigen aus.*)

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IMRRS 2020, 0176
SachverständigeSachverständige
Überschreitung des Gutachtenauftrags macht nicht immer befangen!

OLG Oldenburg, Beschluss vom 27.11.2019 - 5 W 50/19

Nicht jede Überschreitung des Gutachtenauftrags oder jedes sonstige prozesswidrige oder untunliche Verhalten eines medizinischen Sachverständigen begründet seine Befangenheit.*)

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IMRRS 2020, 0014
SachverständigeSachverständige
Nachfrist wird nicht eingehalten: 500 Euro Ordnungsgeld!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.11.2019 - 5 W 32/19

Weist ein gerichtlich bestellter Sachverständiger das Gericht nicht vor Fristablauf darauf hin, dass die vom Gericht für die Erstellung des Gutachtens gesetzte Nachfrist nicht eingehalten werden kann, ist ein ein Ordnungsgeld begründendes Verschulden des Sachverständigen zu bejahen. Dabei ist eine Nachfrist von lediglich einem Monat ausreichend bemessen.

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IMRRS 2020, 0084
SachverständigeSachverständige
Gutachtenauftrag weitergegeben: Sachverständiger erhält keine Vergütung!

OLG Hamm, Beschluss vom 25.10.2019 - 25 W 249/19

1. Teilt der Sachverständige nach Eingang des gerichtlichen Gutachtenauftrags mit, dass er seinen Geschäftspartner "um Mithilfe bei der Beantwortung der Beweisfrage bitten wird", ist dies als Hilfeleistung zulässig, wenn der Sachverständige die Gutachtertätigkeit leitend und insbesondere umfassend selbst vornimmt.

2. Überträgt der Sachverständige einen wesentlichen - hier sogar den maßgeblichen - Teil der Begutachtung an seinen Geschäftspartner, steht ihm für seine Tätigkeit keine Vergütung zu.

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IMRRS 2020, 0074
SachverständigeSachverständige
Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus!

OLG Dresden, Beschluss vom 17.12.2019 - 4 W 943/19

Bei der Frage, ob eine beleidigende Herabsetzung einer Prozesspartei in einem Sachverständigengutachten vorliegt, die Anlass zur Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen bietet, ist zu berücksichtigen, ob die Formulierung spontan oder als Reaktion auf vergleichbare Formulierungen einer Prozesspartei erfolgt sind.*)

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IMRRS 2020, 0007
ProzessualesProzessuales
Keine Bauteilöffnung ohne Zustimmung des (nicht beteiligten) Eigentümers!

OLG München, Beschluss vom 12.12.2019 - 20 W 1503/19

1. Ein Beschluss, mit dem die Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens festgestellt wird, hat nur deklaratorische und keine konstitutive Wirkung. Denn das selbständige Beweisverfahren endet mit seiner sachlichen Erledigung.

2. Wird in einem selbständigen Beweisverfahrens die Fortführung des Verfahrens beantragt, nachdem ein am Verfahren nicht beteiligter Dritter eine notwendige Bauteilöffnung abgelehnt hat, ist die Entscheidung über die Zurückweisung dieses Antrags mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar.

3. Eine Bohrkernentnahme kann nicht dadurch erzwungen werden, dass das Gericht gegenüber einem am Verfahren nicht beteiligten Dritten die Duldung der Bauteilöffnung anordnet.

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Online seit 2019

IMRRS 2019, 1476
ProzessualesProzessuales
Widersprüche zwischen Gerichts- und Privatgutachten sind aufzuklären!

BGH, Beschluss vom 05.11.2019 - VIII ZR 344/18

Klärt das Gericht entscheidungserhebliche Widersprüche zwischen den Schlussfolgerungen eines gerichtlich bestellten Sachverständigen und denjenigen eines Privatgutachters nicht hinreichend auf, sondern folgt ohne logische und nachvollziehbare Begründung den Ausführungen eines von ihnen - vorliegend denjenigen des Privatgutachters -, fehlt es an einer tragfähigen Tatsachengrundlage für die Überzeugungsbildung des Gerichts (§ 286 ZPO) und ist damit das rechtliche Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) derjenigen Partei, die sich das ihr günstige Beweisergebnis - vorliegend in Form eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens - zu eigen gemacht hat, verletzt (im Anschluss an BGH, IBR 2011, 1467 - nur online; Beschluss vom 14.01.2014 - VI ZR 340/13, Rz. 11, IBRRS 2014, 1031; Beschluss vom 05.07.2017 - IV ZR 508/14, Rz. 24, IBRRS 2017, 2390).*)

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IMRRS 2019, 1407
SachverständigeSachverständige
Hinweis hätte nicht geholfen: Keine Kürzung der Vergütung!

LG Memmingen, Beschluss vom 18.11.2019 - 2 HK OH 407/17

Keine Kürzung der Sachverständigenvergütung gem. § 8a Abs. 4 JVEG in der Fassung des Zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes vom 15.10.2016 (BGBl. I S. 222), wenn bei verständiger Würdigung aller Umstände unter Anlegung eines objektiven Maßstabs davon auszugehen ist, dass auch bei pflichtgemäßer Anzeige die Tätigkeit des Sachverständigen weder eingeschränkt noch ihre Fortsetzung unterbunden worden wäre.*)

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IMRRS 2019, 1290
SachverständigeSachverständige
Prüfungsmaßstab bei der Bestellung zum ö.b.u.v. Sachverständigen?

VG Stade, Urteil vom 15.10.2019 - 6 A 1256/14

1. Der Kläger hat weder einen Anspruch auf Bestellung aus der verfahrensmäßigen Behandlung seines Antrags durch die Beklagte noch liegen die Voraussetzungen für seine Bestellung zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen vor.*)

2. Das Überprüfungsverfahren der Beklagten unter Beteiligung des Sachverständigenausschusses ist kein Prüfungsverfahren, das streng nach normierten Verfahrensabläufen durchzuführen ist. Vielmehr handelt es sich um ein prüfungsähnliches Verfahren. Der Antragsteller hat daher keinen Anspruch auf eine bestimmte Art und Weise der Behandlung seines Antrags durch den Sachverständigenausschuss.*)

3. Die besondere Sachkunde des Antragstellers ist bei jeder Bestellung nachzuweisen. Das gilt auch bei einer bereits früher erfolgten Bestellung.*)

4. Bei der besonderen Sachkunde handelt es sich um einen gerichtlich voll überprüfbaren unbestimmten Rechtsbegriff. Der Bestellungskörperschaft steht kein der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle entzogener Beurteilungsspielraum zu. Dabei ist es in erster Linie Sache des Antragstellers, seine besondere Sachkunde nachzuweisen.*)

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IMRRS 2019, 1264
SachverständigeSachverständige
Versicherung darf Gutachten überprüfen lassen!

OLG Frankfurt, Urteil vom 12.02.2019 - 11 U 114/17

1. Ein Haftpflichtversicherer darf ein zur Schadensregulierung eingereichtes Kfz-Sachverständigengutachten einschließlich Lichtbilder an ein beauftragtes Unternehmen zur Überprüfung der Kalkulation weitergeben. Dies verstößt weder gegen das Bundesdatenschutzgesetz, die Datenschutz-Grundverordnung noch das Urheberrecht.*)

2. Die Versicherung darf die Daten des Versicherten und dessen Kraftfahrzeug zur Schadensregulierung speichern. Dies umfasst das Recht der Versicherung, die Speicherung von Daten zu Kontrollzwecken durch eine von ihr mit dieser Aufgabe betraute Stelle im Rahmen der Auftragsdatenverwaltung vornehmen zu lassen.*)

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IMRRS 2019, 1142
SachverständigeSachverständige
Erhöhter Stundensatz: Sachverständiger darf Zustimmungsentscheidung vertrauen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.08.2019 - 10 W 84/19

Zum Vertrauensschutz im Falle einer gerichtlichen Zustimmungsentscheidung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 JVEG.*)

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IMRRS 2019, 1141
SachverständigeSachverständige
Amtsgericht setzt Vergütung fest: Für Beschwerde ist Landgericht zuständig!

OLG Köln, Beschluss vom 30.08.2019 - 2 Wx 249/19

Für die Entscheidung über die (Erst-)Beschwerde eines Sachverständigen gegen einen Beschluss des Amtsgerichts über die Festsetzung der Vergütung durch die Staatskasse gem. § 4 Abs. 3 JVEG ist in allen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht das OLG, sondern das dem entscheidenden AG übergeordnete LG zuständig.*)

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IMRRS 2019, 1140
SachverständigeSachverständige
Ohne rechtzeitigen Hinweis wird Vergütung auf Vorschuss gekappt!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.09.2019 - 10 W 103/19

1. Überschreitet die vom Sachverständigen begehrte Vergütung den Auslagenvorschuss um mehr als 20% und hat der Sachverständige auf die Überschreitung nicht rechtzeitig hingewiesen, so ist die Vergütung mit dem Betrag des Vorschusses zu kappen.*)

2. Für die vergütungsrelevante Berücksichtigung einer Sachverständigenleistung i.S.d. § 8a Abs. 2 Satz 2 JVEG durch das Gericht reicht es im selbständigen Beweisverfahren aus, dass das Gericht in dem angefochtenen Beschluss ausführt, das Gutachten inhaltlich für nachvollziehbar zu halten und zur Unverwertbarkeit führende Mängel nicht erkennen zu können.*)

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