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Sachgebiet: Insolvenzrecht

2268 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2016

IMRRS 2016, 0631
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Kündigung des Genossenschaftsanteils hat alternative Schutzvarianten!

AG Hamburg, Beschluss vom 01.06.2015 - 68c IK 242/15

Die in § 67c Abs. 1 Nr. 2 GenG genannten Schutzvarianten für einen Kündigungsausschluss des Genossenschaftsanteils gelten alternativ und nicht kumulativ.

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IMRRS 2016, 0572
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Zahlung für Löschungsbewilligung insolvenzzweckwidrig?

OLG Köln, Urteil vom 20.01.2016 - 2 U 86/15

Wird bei einem wertausschöpfend belasteten Grundstück von dem Grundstückserwerber an einen nachrangig durch eine Grundschuld gesicherten Gläubiger für die Erteilung der Löschungsbewilligung aus dem Kaufpreis eine Zahlung erbracht, kann sich der Insolvenzverwalter nicht auf einen insoweit der Masse zuständigen Zahlungsanspruch berufen.*)

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IMRRS 2016, 0543
Mit Beitrag
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Fortgesetzter Energiebezug trotz Insolvenzeröffnung≠keine neue Verbindlichkeit

BGH, Urteil vom 25.02.2016 - IX ZR 146/15

1. Lehnt der Insolvenzverwalter die Erfüllung eines beidseits zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung noch nicht (vollständig) erfüllten gegenseitigen Vertrages ab, obwohl der andere Teil nach Insolvenzeröffnung noch weitere Leistungen erbracht hat, entstehen hierdurch keine Neuverbindlichkeiten des Schuldners.*)

2. Nach dem maßgeblichen objektiven Empfängerhorizont richtet sich eine in der Bereitstellung von Versorgungsleistungen (Strom, Gas) liegende Realofferte eines Versorgungsunternehmens hinsichtlich eines massezugehörigen, vollständig fremdvermieteten Grundstücks nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht an den Schuldner persönlich, sondern entweder an den Insolvenzverwalter oder an die Mieter (Fortführung von BGHZ 202, 17; BGHZ 202, 158).*)




IMRRS 2016, 0544
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Forderungen vom Schludner und Gläubiger gleichzeitgit fällig: Aufrechnung zulässig

BGH, Urteil vom 03.03.2016 - IX ZR 132/15

1. Hängen beide Forderungen von derselben Bedingung ab, ist eine Aufrechnung nach § 95 Abs. 1 InsO auch dann zulässig, wenn es sich dabei um eine rechtsgeschäftliche Erklärung handelt (Ergänzung zu BGHZ 160, 1).*)

2. Durch den Eintritt des Darlehensgebers in das Rückabwicklungsverhältnis nach Widerruf eines verbundenen Geschäfts erlöschen die Ansprüche des Verbrauchers gegen den Unternehmer und des Darlehensgebers gegen den Verbraucher kraft Gesetzes, soweit das Darlehen dem Unternehmer zugeflossen ist. Dies gilt auch in der Insolvenz des Verbrauchers.*)

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IMRRS 2016, 0545
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Verschulden des RA dem Insolvenzverwalter voll zurechenbar

BGH, Urteil vom 03.03.2016 - IX ZR 119/15

Der Insolvenzverwalter hat gegenüber den Insolvenzgläubigern das Verschulden eines Rechtsanwalts, den er mit der Durchsetzung einer zur Masse gehörenden Forderung beauftragt hat, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden.*)

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IMRRS 2016, 0491
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Mängel sind wertmindernd!

OLG Hamm, Beschluss vom 19.01.2016 - 21 U 106/15

1. Mängel einer von der Insolvenzschuldnerin erbrachten Werkleistung schmälern den Wert der in die Insolvenzmasse fallenden Werklohnforderung (Anschluss an BGH, Urteil vom 16.01.1986 - VII ZR 138/85, NJW 1986, 1176, 1177).*)

2. Eine zwischen der Insolvenzschuldnerin und dem Besteller getroffene Vereinbarung, wonach die Beseitigung der Mängel auf Kosten der Insolvenzschuldnerin im Wege der Ersatzvornahme erfolgen soll, stellt keine die Gläubiger benachteiligende Verfügung im Sinne von §§ 129, 131 InsO dar, weil ohne diese Vereinbarung und die daraufhin ausgeführte Ersatzvornahme der Werklohnforderung ein Leistungsverweigerungsrecht des Bestellers in Höhe des Zweifachen der Mangelbeseitigungskosten gem. §§ 320, 641 Abs. 3 BGB hätte entgegengehalten werden können.*)

3. Die zur Herstellung der Aufrechnungslage in Bezug auf die Ansprüche auf Erstattung der Mangelbeseitigungskosten einerseits und Werklohnzahlung andererseits führende Verfügung der Insolvenzschuldnerin benachteiligt die Gläubiger nicht, wenn sie gleichzeitig erst zur vollen Durchsetzbarkeit der Werklohnforderung führt (Anschluss an BGH, Urteil vom 23.06.2005 - VII ZR 197/03, IBRRS 2005, 2354 = NZBau 2005, 582).*)

4. Die wertmäßige Berücksichtigung der Gewährleistungsrechte des Bestellers, die der Durchsetzung der zur Insolvenzmasse gehörenden Werklohnforderung entgegenstehen, im Rahmen der Prüfung einer Gläubigerbenachteiligung stellt keine Vorteilsausgleichung nach schadensersatzrechtlichen Grundsätzen dar, sondern beruht auf den Besonderheiten des Werkvertragsrechts (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 07.05.2013 - IX ZR 191/12, IBRRS 2013, 2212 = NZI 2013, 694).*)

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IMRRS 2016, 0480
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Bis zu welchem Zeitpunkt kann eine Kongruenzvereinbarung getroffen werden?

BGH, Urteil vom 17.12.2015 - IX ZR 287/14

1. Eine in der kritischen Zeit geschlossene Kongruenzvereinbarung, die einen Baraustausch ermöglichen soll, kann als solche nicht Gegenstand der Deckungsanfechtung sein (Bestätigung von BGH, Urteil vom 17.07.2014 - IX ZR 240/13, WM 2014, 1588 = IBR 2014, 606).*)

2. Eine Kongruenzvereinbarung kann bis zu dem Zeitpunkt getroffen werden, zu dem einer der Vertragspartner nicht nur eine erste Leistungshandlung vorgenommen, sondern einen ersten Leistungserfolg herbeigeführt hat. Werden im Rahmen eines Werkvertrags Baumaterialien von dem Auftragnehmer lediglich an die Baustelle gebracht, aber nicht eingebaut, fehlt es an einem ersten Leistungserfolg.*)

3. Die Verschlechterung der finanziellen Verhältnisse seines Vertragspartners berechtigt den Vorleistungspflichtigen, nicht nur eine schon in Gang gesetzte Leistung zu unterbrechen, sondern sie rückgängig zu machen, solange der Leistungserfolg noch nicht eingetreten ist.*)

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IMRRS 2016, 0511
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Gläubigerbenachteiligung bei Tilgung von Verbindlichkeiten verbundener Gesellschaften

BGH, Urteil vom 25.02.2016 - IX ZR 12/14

Erbringt eine von mehreren verbundenen Gesellschaften, denen die Bank eine gemeinschaftliche Kreditlinie eingeräumt hatte, eine Zahlung durch eine geduldete Überziehung ihres Kontos, benachteiligt dies ihre Gläubiger, auch wenn mit der Zahlung die Verbindlichkeit einer verbundenen Gesellschaft getilgt wird.*)

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IMRRS 2016, 0318
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Fördermittel werden demnächst gekürzt: (Drohende) Zahlungsunfähigkeit erkannt?

BGH, Urteil vom 21.01.2016 - IX ZR 84/13

Die subjektiven Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung können auch dann unter dem Gesichtspunkt der erkannten drohenden Zahlungsunfähigkeit des Schuldners zu bejahen sein, wenn der Schuldner im Zeitpunkt der angefochtenen Handlung noch uneingeschränkt zahlungsfähig ist, aber bereits feststeht, dass Fördermittel, von denen eine kostendeckende Geschäftstätigkeit abhängt, alsbald nicht mehr gewährt werden.*)

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IMRRS 2016, 0199
Insolvenz & ZwangsvollstreckungInsolvenz & Zwangsvollstreckung
Leistung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung: Rechtsverlust "unentgeltlich"?

BGH, Urteil vom 10.09.2015 - IX ZR 220/14

Erbringt der spätere Insolvenzschuldner als Dritter zur Abwendung der Zwangsvollstreckung des Gläubigers gegen seinen Forderungsschuldner aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil die von jenem geschuldete Leistung, stellt der Verlust des Rechts, eine geleistete Sicherheit zurückzuverlangen, kein die Entgeltlichkeit der empfangenen Leistung begründendes Vermögensopfer des Gläubigers dar.*)

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IMRRS 2016, 0146
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Neumasseverbindlichkeit "anerkannt": Keine erneute Kostenfestsetzung!

OLG Koblenz, Beschluss vom 11.09.2015 - 14 W 575/15

Steht nach den aktenkundigen Daten fest, dass es sich bei Prozesskosten um eine Neumasseverbindlichkeit handelt und ist die Masseunzulänglichkeit mit den im vereinfachten Kostenfestsetzungsverfahren maßgeblichen Beweismitteln glaubhaft gemacht, ist auch ein im Beschwerdeverfahren nachgeschobener Hilfsantrag auf Feststellung zur Insolvenztabelle mangels Rechtsschutzinteresse abzulehnen, wenn der Insolvenzverwalter diesem Antrag von Anfang an nicht entgegengetreten ist.*)

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IMRRS 2016, 0114
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Löschung des Insolvenzvermerks: Bewilligungsbefugnis ist nachzuweisen!

OLG Celle, Beschluss vom 16.04.2015 - 4 W 57/15

Wenn zeitlich zurückliegend ein Insolvenzvermerk im Grundbuch zunächst eingetragen, dann aber auf Ersuchen des Insolvenzgerichts wieder gelöscht worden ist, kann das Grundbuchamt sodann nicht ohne weiteres von der Bewilligungsbefugnis des eingetragenen Eigentümers ausgehen, vielmehr ist ihm diese in der Form des § 29 GBO nachzuweisen (entgegen OLG Hamm, 20.03.2014 - 15 W 392/13, IBRRS 2014, 1658 = IMRRS 2014, 0868).*)

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IMRRS 2016, 0098
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Kontopfändung als Gläubigerbenachteiligung?

BGH, Beschluss vom 03.12.2015 - IX ZR 131/15

Eine Gläubigerbenachteiligung liegt vor, wenn ein Konto von dem Gläubiger gepfändet wird, ein Pfändungspfandrecht jedoch erst dadurch entsteht, dass der Schuldner einen ihm eröffneten Kontokorrentkredit abruft (Anschluss an BGH, Urteil vom 14.06.2012 - IX ZR 145/09, WM 2012, 1401 Rn. 21 f. = IBRRS 2012, 2615).*)

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Online seit 2015

IMRRS 2015, 1510
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Erfüllung eines nicht erfüllten NU-Vertrags abgelehnt: Kein Schadensersatz wegen Nichterfüllung!

BGH, Urteil vom 19.11.2015 - IX ZR 198/14

Lehnt der Verwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Bauträgers die Erfüllung eines beiderseits nicht erfüllten Subunternehmervertrags ab, kann er nicht statt der Erfüllung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.*)

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IMRRS 2015, 1504
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Insolvenzantrag ist kein Kündigungsgrund!

OLG München, Urteil vom 21.10.2015 - 7 U 4916/14

1. Eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von (Bau-)Teilen ist ein Vertrag eigener Art. Die im Rahmen einer solchen Vereinbarung getätigten Abrufe durch den Auftraggeber stellen sich jeweils als Werkverträge (zu den Konditionen der Rahmenvereinbarung) dar. An dieser Grundkonstellation ändert sich durch einen Insolvenzantrag des Auftragnehmers nichts.

2. Die Erklärung des Auftraggebers, dass er "die vom Auftragnehmer produzierten Umfänge verlagern habe müssen" und "aufgrund der Vorkommnisse der letzten Monate keine Grundlage für eine weitere Geschäftsbeziehung" sehe, ist - sofern kein Kündigungsgrund etwa wegen Verzugs oder aufgrund von Mängeln vorliegt - als sog. freie Kündigung anzusehen.

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IMRRS 2015, 1329
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Bereicherungsanspruch nicht mehr durchsetzbar: Herausgabeanspruch gegen Verwalter?

BGH, Urteil vom 22.10.2015 - IX ZR 171/14

Der Sicherungszessionar, dessen Forderung nach nochmaliger, an sich unwirksamer Abtretung gemäß §§ 408, 407 BGB erloschen ist und dessen dadurch entstandener Bereicherungsanspruch aus § 816 Abs. 2 BGB infolge einer erfolgreichen Insolvenzanfechtung wegen Wegfalls der Bereicherung des Bereicherungsschuldners nicht mehr durchsetzbar ist, hat gegen den Verwalter Anspruch auf Herausgabe des Erlangten.*)

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IMRRS 2015, 1125
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Anfechtung einer Grundschuldbestellung: Welcher Zeitpunkt ist maßgeblich?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.04.2015 - 12 U 39/14

Ist zur Entstehung der Grundschuld - wie regelmäßig - deren rechtsgeschäftliche Bestellung erforderlich, bestimmt sich der Zeitpunkt, in dem die Anfechtungsvoraussetzungen vorliegen müssen, nicht nach § 140 Abs. 2 InsO, wenn die dingliche Einigung ausnahmsweise der Eintragung nachfolgt; vielmehr ist gemäß § 140 Abs. 1 InsO auf den Zeitpunkt der Einigung abzustellen.*)

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IMRRS 2015, 0731
Mit Beitrag
Wohnungseigentum und TeileigentumWohnungseigentum und Teileigentum
Keine Insolvenzgeld-Umlage für WEG-Beschäftigte

BSG, Urteil vom 23.10.2014 - B 11 AL 6/14 R

Wohnungseigentumsgemeinschaften können zur Zahlung einer Insolvenzgeld-Umlage für die von ihnen zur ordnungsmäßigen Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums Beschäftigten (Hausmeister, Reinigungskräfte, usw) nicht herangezogen werden.

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IMRRS 2015, 1034
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
GmbH wird aufgelöst: In welchen Fällen kann sie fortgesetzt werden?

BGH, Beschluss vom 28.04.2015 - II ZB 13/14

Wird eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst, kann sie nur in den in § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG genannten Fällen fortgesetzt werden.*)

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IMRRS 2015, 0902
Mit Beitrag
Miete, Pacht, Leasing und ErbbaurechtMiete, Pacht, Leasing und Erbbaurecht
Vermieter muss Kaution auf gesondertem "Mietkautionskonto" anlegen!

BGH, Beschluss vom 09.06.2015 - VIII ZR 324/14

Der Vermieter muss eine ihm überlassene Kaution nicht nur von seinem Vermögen getrennt, sondern auch nach außen erkennbar als treuhänderisch verwaltetes Vermögen auf einem entsprechend gekennzeichneten Konto ("Mietkautionskonto") anlegen.

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IMRRS 2015, 0857
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Schimmelbefall für möglich gehalten: Arglistige Täuschung!

OLG Koblenz, Urteil vom 12.06.2015 - 10 U 755/14

1. Eine Arglisthaftung wegen der Täuschung durch Verschweigen offenbarungspflichtiger Mängel - hier Schimmelbefall in einem vermieteten Hausanwesen - gemäß §§ 434 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2, 437 Nr. 2, 444 BGB setzt voraus, dass dem Verkäufer Mängel bekannt waren oder er sie zumindest für möglich hielt und er billigend in Kauf nahm, dass dem Käufer diese Mängel nicht bekannt waren und er bei deren Offenlegung den Kaufvertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte. Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss.*)

2. Ist dem Insolvenzverwalter der sich in Insolvenz befindlichen Vermieterin des Hausanwesens (Insolvenzschuldnerin) bekannt, dass nach Angaben der Mieter des Objekts die vom Insolvenzverwalter in Auftrag gegebenen Mängelbeseitigungsarbeiten nicht vollständig erfolgreich waren, hat er dies dem Käufer bei Abschluss des notariellen Kaufvertrags mitzuteilen, anderenfalls er sich den Vorwurf der arglistigen Täuschung entgegen halten lassen muss.*)

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IMRRS 2015, 0838
Mit Beitrag
GewerberaummietrechtGewerberaummietrecht
Mietvertrag vor Insolvenzeröffnung geschlossen: Rückgabeanspruch ist Insolvenzforderung!

OLG Brandenburg, Urteil vom 30.06.2015 - 6 U 28/14

1. Der Herausgabeanspruch des Vermieters für die Zeit nach Beendigung des Mietvertrages entsteht bereits mit Abschluss des Mietvertrages aufschiebend bedingt durch die Vertragsbeendigung. Wird der Mietvertrag vor Insolvenzeröffnung abgeschlossen, ist der Rückgabeanspruch deshalb Insolvenzforderung.

2. Zu Masseverbindlichkeiten aus gegenseitigen Verträgen zählen Miet- oder Pachtzinsen, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig werden, nicht jedoch Ansprüche auf Rückgabe nach insolvenzbedingter Kündigung, weil der Anspruchsgrund für die Rückgabe aus der Zeit vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens stammt.

3. Der mit Abschluss des Mietvertrages - vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründete - mietvertragliche Rückgewähranspruch gilt bereits mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens als fällig.

4. Dies gilt auch für den Wiederherstellungsanspruch des Vermieters, denn der Insolvenzschuldner, der den Mietvertrag fortsetzen will, ist nicht gehalten, vor dem mietvertraglich bestimmten Zeitpunkt den bei Beginn des Mietverhältnisses bestehenden Zustand wiederherzustellen.

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IMRRS 2015, 0817
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Vom Mietgaranten zum Mieter: Wechsel möglich oder Gläubigerbenachteiligung?

OLG Dresden, Urteil vom 07.05.2014 - 13 U 1416/10

1. Der Eintritt des Mietgaranten in die Position des Mieters stellt eine mittelbare Gläubigerbenachteiligung dar, weil dadurch die Mietzinsforderungen später im Insolvenzverfahren zu einer Masseverbindlichkeit erstarkt und damit die zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger zur Verfügung stehende Masse vermindert wird.

2. Ein Gläubigerbenachteiligungsvorsatz im Sinne des § 133 Abs. 1 InsO ist nicht nur dann zu verneinen, wenn der Schuldner die Rechtshandlung als solche nicht vorsätzlich vornimmt, sondern auch dann, wenn er bei Vornahme der Rechtshandlung nicht erkennt, dass diese überhaupt eine gläubigerbenachteiligende Wirkung haben kann.

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IMRRS 2015, 0752
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Entrichtung der ESt auf Vermietungsergebnis durch Zwangsverwalter?

BFH, Urteil vom 09.12.2014 - X R 12/12

1. Masseverbindlichkeiten liegen hinsichtlich der Einkommensteuerverbindlichkeiten vor, die sich aus "echten" Gewinnen bzw. Überschüssen von Personengesellschaften bzw. Gemeinschaften, die der Insolvenzmasse unmittelbar zugutekommen, ergeben. Dies betrifft sowohl die Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft als auch den gegen eine Erbengemeinschaft gerichteten Anspruch am Überschuss.

2. Der Zwangsverwalter hat nicht die Einkommensteuer der Mitglieder einer Erbengemeinschaft nach § 34 Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 AO zu entrichten; hierzu ist bereits die Erbengemeinschaft selbst schon nicht verpflichtet.

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IMRRS 2015, 0770
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Zug um Zug-Forderungen können nicht zur Insolvenztabelle angemeldet werden!

BGH, Urteil vom 21.05.2015 - III ZR 384/12

1. Die Aufnahme des Rechtsstreits ist auch möglich, wenn der Rechtsstreit zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in der Revisionsinstanz anhängig war (Bestätigung von BGH, Beschlüsse vom 31.10.2012 - III ZR 204/12, BGHZ 195, 233 = IBRRS 2012, 4276 und vom 29.04.2004 - IX ZR 265/03, BGHRInsO § 180 Abs. 2 - Aufnahme 1).*)

2. Zug um Zug-Forderungen können nicht zur Insolvenztabelle angemeldet werden (Bestätigung von BGH, Urteile vom 17.07.2014 - III ZR 218/13, WM 2014, 1667 = NJW 2014, 3436 = IBRRS 2014, 3831; vom 09.07.2013 - II ZR 9/12, WM 2013, 1597 = NJW-RR 2013, 1255 = IBRRS 2013, 3297 und vom 01.03.2011 - II ZR 297/08, DStR 2011, 1327 = NJW 2011, 2198 = IBRRS 2011, 1593).*)

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IMRRS 2015, 1519
ProzessualesProzessuales
Klage auf Feststellung einer bestrittenen Forderung: Wert des Streitgegenstands?

BGH, Beschluss vom 28.05.2015 - III ZR 260/14

1. Nach § 182 InsO bestimmt sich der Wert des Streitgegenstands einer Klage auf Feststellung einer Forderung, deren Bestand vom Insolvenzverwalter bestritten worden ist, nach dem Betrag, der bei der Verteilung der Insolvenzmasse für die Forderung zu erwarten ist.

2. § 182 InsO ist auch für den Zuständigkeits- und Rechtsmittelstreitwert unter Einschluss des Werts des Beschwerdegegenstands maßgebend, mithin auch für die Ermittlung des Werts der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer. Sie gilt grundsätzlich für alle Klagen gemäß §§ 179, 180 InsO auf Feststellung einer bestrittenen Insolvenzforderung. Dabei ist es unerheblich, ob die Feststellung durch Prozessaufnahme, positive Feststellungsklage des Gläubigers oder negative Feststellungsklage des bestreitenden Insolvenzverwalters betrieben wird.

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IMRRS 2015, 0738
Mit Beitrag
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Geschäftsführer mietet, aber GmbH zahlt: Automatisch wirtschaftliche Identität?

OLG Koblenz, Urteil vom 17.03.2015 - 3 U 977/14

1. Ist der spätere Geschäftsführer einer GmbH Mieter, kann nicht ohne weiteres eine wirtschaftliche Identität in der Weise angenommen werden, dass tatsächlich die GmbH Mieterin war und die Zahlung der Mieten schuldete. Das gilt auch dann, wenn bei Aufrechterhaltung der gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Trennung die gemieteten Räume dem Geschäftsbetrieb der GmbH dienten, sich die Höhe der zu zahlenden Miete an deren Umsatz orientierte und die GmbH tatsächlich die Miete zahlte.*)

2. Die Tilgung einer fremden Schuld durch den Insolvenzschuldner ist nicht als unentgeltliche Leistung nach § 134 InsO anfechtbar, wenn der Forderungsgläubiger eine werthaltige Forderung gegen seinen Forderungsschuldner verliert. Darlegungs- und beweisbelastet für eine fehlende Werthaltigkeit ist der Insolvenzverwalter.*)

3. Die Tilgung einer fremden Verbindlichkeit durch den Insolvenzschuldner ist gegenüber dem Gläubiger nicht nach § 131 InsO wegen inkongruenter Deckung anfechtbar (Anschluss BGH, NZI 2004, 374 = NJW-RR 2004, 983 [zu § 30 Nr. 2 KO]).*)

4. Für die Anfechtung einer Schuldübernahme durch den Insolvenzschuldner nach § 131 InsO kommt es auf den Zeitpunkt der Erklärung der Schuldübernahme an.*)

5. Die Tilgung einer fremden Schuld kann dem Gläubiger gegenüber nach § 133 InsO und § 134 InsO anfechtbar sein.*)

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IMRRS 2015, 0693
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Gemeinsames Kontos mit Nachunternehmer: Voraussetzungen einer Anfechtung?

OLG Koblenz, Beschluss vom 25.02.2015 - 2 U 510/14

Zu den Voraussetzungen einer Anfechtung nach § 133 InsO, wenn der für ein Bauvorhaben Leistungen erbringende (spätere) Schuldner mit seinem Subunternehmer bei Auftragserteilung die Führung eines gemeinsamen Bankkontos (Und-Konto) vereinbart, auf welches sämtliche Zahlungen des Bauherrn an den Schuldner erbracht werden sollen, und die drei Beteiligten nach einer Pfändung dieses Kontos durch einen anderen Gläubiger des Schuldners ergänzend vereinbaren, dass künftige Rechnungen des Schuldners an den Bauherrn von diesem zu 30 % an den Schuldner und - mit Erfüllungswirkung gegenüber dem Schuldner - zu 70 % direkt an den Subunternehmer ausgeglichen werden sollen.*)

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IMRRS 2015, 0691
Insolvenz & ZwangsvollstreckungInsolvenz & Zwangsvollstreckung
Ansprüche wegen rechtsgrundloser Zahlungen richten sich gegen Insolvenzverwalter

BGH, Urteil vom 26.03.2015 - IX ZR 302/13

Bereicherungsansprüche wegen rechtsgrundloser Zahlungen auf das Vollrechtstreuhandkonto eines vorläufigen Insolvenzverwalters richten sich gegen den vorläufigen Verwalter persönlich und nicht gegen den Schuldner.*)

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IMRRS 2015, 0538
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Bitte auf Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung ist kein Indiz für Zahlungsunfähigkeit!

BGH, Beschluss vom 16.04.2015 - IX ZR 6/14

Die Bitte des Schuldners auf Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung ist, wenn sie sich im Rahmen der Gepflogenheiten des Geschäftsverkehrs hält, als solche kein Indiz für eine Zahlungseinstellung oder Zahlungsunfähigkeit des Schuldners (im Anschluss an die ständige Rechtsprechung, zuletzt BGH, NJW-RR 2014, 1266 = IBRRS 2014, 3245).*)

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IMRRS 2015, 0439
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Insolvenzantrag gegen GmbH gestellt: Worüber muss der Geschäftsführer Auskunft geben?

BGH, Beschluss vom 05.03.2015 - IX ZB 62/14

Wird gegen eine GmbH ein Insolvenzantrag gestellt, hat der Geschäftsführer über die rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Verhältnisse der von ihm vertretenen Gesellschaft einschließlich gegen Gesellschafter und ihn selbst gerichteter Ansprüche Auskunft zu erteilen. Er ist hingegen nicht verpflichtet, über seine eigenen Vermögensverhältnisse und die Realisierbarkeit etwaiger gegen ihn gerichteter Ansprüche Angaben zu machen.*)

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IMRRS 2015, 0384
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Ist § 8 Abs. 2 VOB/B insolvenzrechtlich wirksam?

OLG Frankfurt, Urteil vom 16.03.2015 - 1 U 38/14

§ 8 Abs. 2 VOB/B ist nach § 119 InsO unwirksam (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 15.11.2012 - IX ZR 169/11, IBR 2013, 278). Der den Bauvertrag wegen eines Eigeninsolvenzantrages des Auftragnehmers kündigende Auftraggeber kann deshalb einen Schadensersatzanspruch wegen der Mehrkosten zur Fertigstellung nicht allein auf diesen Antrag stützen.*)

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IMRRS 2015, 0405
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Kann der Insolvenzverwalter ein übertragbares Angebot auf Abschluss eines Abtretungsvertrags annehmen?

BGH, Urteil vom 26.02.2015 - IX ZR 174/13

Der Insolvenzverwalter kann ein übertragbares Angebot auf Abschluss eines Abtretungsvertrages annehmen, welches dem Schuldner nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen unterbreitet worden ist.*)

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IMRRS 2015, 0289
Mit Beitrag
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Lebenslanges Wohnrecht für Immobilienverkäufer: Gläubigerbenachteiligung!

LG Hamburg, Urteil vom 06.11.2014 - 316 O 287/13

Wird beim Immobilienverkauf ein Wohnrecht als Teil der Gegenleistung so gestaltet, dass es dem Vollstreckungszugriff der Gläubiger des Verkäufers entzogen ist, liegt eine Gläubigerbenachteiligung vor.

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IMRRS 2015, 0294
Mit Beitrag
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Vermieter pfändet und zieht unberechtig Nutzungen: Ist er zur Herausgabe verpflichtet?

BGH, Urteil vom 17.09.2014 - XII ZR 140/12

Ein Pfandgläubiger, der Nutzungen aus dem Pfand zieht, ohne durch ein Nutzungspfand hierzu berechtigt zu sein, hat das daraus Erlangte an den Pfandschuldner nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag herauszugeben (im Anschluss an RGZ 105, 408).*)

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IMRRS 2015, 0248
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InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Kaufpreiszahlung angefochten: Wann kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten?

BGH, Urteil vom 08.01.2015 - IX ZR 300/13

Ein Grundstücksverkäufer, dessen Kaufpreisforderung durch Zahlungen eines Dritten erfüllt worden ist, welche der Insolvenzverwalter über des Vermögen des Dritten nach Verfahrenseröffnung angefochten hat, kann dem Grundstückskäufer erst dann eine Frist zur Erfüllung der wieder aufgelebten Kaufpreisforderung setzen und den Rücktritt vom Vertrag androhen, wenn der insolvenzrechtliche Rückgewähranspruch erfüllt ist.*)

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IMRRS 2015, 0229
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InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Stundung der Verfahrenskosten bei Insolvenzantrag?

AG Hamburg, Beschluss vom 17.11.2014 - 68c IK 619/14

Der einschränkenden Herabsetzungskündigungsmöglichkeit gem. § 67c Abs. 2 GenG unterfallen nur "unnötige" Genossenschaftsanteile. Sofern die nach vorliegendem "Überschießen" der Grenze des § 67c Abs. 1 Nr. 2 GenG durch das Gesamtgenossenschaftsanteilguthaben zu betrachtenden übrigen Geschäftsanteile zur Aufrechterhaltung der Wohnberechtigung im Sinne des § 7a Abs. 2 GenG (Pflichtanteilsregelung) nicht ausreichen, ist eine Gesamtkündigung aller Genossenschaftsanteile gerade nicht ausgeschlossen, sondern im Sinne der Massegenerierung gem. §§ 80 Abs. 1 , 148 Abs. 1 InsO für den Insolvenzverwalter verpflichtend, um das der Masse gebührende Auseinandersetzungsguthaben gem. § 73 GenG zu erzeugen.*)

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IMRRS 2015, 0222
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Lastschriftbetrag vor Verfahrenseröffnung an Insolvenzverwalter gezahlt: Rückzahlungsanpruch ist keine Masseverbindlichkeit!

BGH, Urteil vom 29.01.2015 - IX ZR 258/12

Zahlt die Bank des Schuldners nach der irrtümlichen Rückbuchung einer schon genehmigten Lastschrift den Lastschriftbetrag vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an den zum Einzug von Forderungen ermächtigten, mitbestimmenden vorläufigen Insolvenzverwalter aus, gilt ihr bereicherungsrechtlicher Anspruch auf Rückzahlung nach der Verfahrenseröffnung nicht als Masseverbindlichkeit.*)

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IMRRS 2015, 0152
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Einkommenssteuer ist bei Überschussberechnung als Ausgabe in Abzug zu bringen!

BGH, Beschluss vom 18.12.2014 - IX ZB 5/13

Bei der Überschussberechnung hinsichtlich der Fortführung des Unternehmens des Schuldners ist als Ausgabe auch die Einkommensteuer in Abzug zu bringen, die durch die Fortführung des Unternehmens als Masseverbindlichkeit entsteht.*)

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IMRRS 2015, 0149
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Wann ist das Pfänden eines Auszahlungsanspruchs insolvenzfest?

BGH, Beschluss vom 11.12.2014 - IX ZB 69/12

Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgebrachte Pfändung des erst nach Aufhebung des Verfahrens entstehenden Anspruchs des Arbeitnehmers auf Auszahlung der Versicherungssumme aus einer Direktversicherung im Sinne des § 1b Abs. 2 Satz 1 BetrAVG insolvenzfest ist.*)

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IMRRS 2015, 0147
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InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Vergütung des Verwalters nach den Regelsätzen von 1999 ist angemessen!

BGH, Beschluss vom 04.12.2014 - IX ZB 60/13

Die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters nach den Regelsätzen verletzt trotz der Geldentwertung seit dem Inkrafttreten der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung im Jahr 1999 derzeit noch nicht den Anspruch des Verwalters auf eine seiner Qualifikation und seiner Tätigkeit angemessene Vergütung.*)




IMRRS 2015, 0146
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Nachtragsverteilung nicht angeordnet: Wer kann Beschwerde einlegen?

BGH, Beschluss vom 18.12.2014 - IX ZB 50/13

1. Die Befugnis zur Erhebung einer sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der Anordnung einer Nachtragsverteilung hat nur der antragstellende Insolvenzverwalter oder -gläubiger, nicht derjenige, der nur angeregt hat, das Insolvenzgericht möge von Amts wegen tätig werden.*)

2. Entsteht nach Beendigung des Insolvenzverfahrens ein Anspruch des Schuldners auf die Todesfallleistung aus einer Risikolebensversicherung, der davor aufschiebend bedingt begründet war, kommt die Anordnung einer Nachtragsverteilung in Betracht.*)

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IMRRS 2015, 0141
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Zahlungen an insolvente Limited: Deutsches Insolvenzrecht auf ausländischen Direktor anwendbar?

BGH, Beschluss vom 02.12.2014 - II ZR 119/14

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung der Art. 49, 54 AEUV und des Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29.05.2000 über Insolvenzverfahren (ABl. L 160, S. 1) - EuInsVO - folgende Fragen vorgelegt:

1. Betrifft eine Klage vor einem deutschen Gericht, mit der ein Direktor einer private company limited by shares englischen oder walisischen Rechts, über deren Vermögen in Deutschland nach Art. 3 Abs. 1 EuInsVO das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, vom Insolvenzverwalter auf Ersatz von Zahlungen in Anspruch genommen wird, die er vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens, aber nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit geleistet hat, das deutsche Insolvenzrecht im Sinne des Art. 4 Abs. 1 EuInsVO?*)

2. Verstößt eine Klage der vorstehenden Art gegen die Niederlassungsfreiheit nach Art. 49, 54 AEUV?*)

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IMRRS 2015, 0139
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Zahlung nach Insolvenzreife: Wann ist ein Organ ersatzpflichtig?

BGH, Urteil vom 18.11.2014 - II ZR 231/13

1. Die Ersatzpflicht des Organs für Zahlungen nach Insolvenzreife entfällt, soweit die durch die Zahlung verursachte Schmälerung der Masse in einem unmittelbaren Zusammenhang mit ihr ausgeglichen wird.*)

2. Der als Ausgleich erhaltene Gegenstand muss nicht noch bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorhanden sein. Maßgeblich für die Bewertung ist der Zeitpunkt, in dem die Masseverkürzung durch einen Massezufluss ausgeglichen wird.*)

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IMRRS 2015, 0109
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GewerberaummieteGewerberaummiete
Insolvenzverfahren eröffnet: Wem kommt der Erlös des Vermieterpfandrechts zu Gute?

BGH, Urteil vom 09.10.2014 - IX ZR 69/14

Dauert ein Gewerbemietverhältnis mit dem Schuldner als Mieter nach Insolvenzeröffnung fort, ist der Insolvenzverwalter nicht berechtigt, den Erlös aus der Verwertung dem Vermieterpfandrecht unterliegender Gegenstände mit der Tilgungsbestimmung an den Vermieter auszukehren, die Zahlung vorrangig auf die nach Verfahrenseröffnung als Masseverbindlichkeiten begründeten Mietforderungen und erst sodann auf die vor Verfahrenseröffnung als Insolvenzforderungen entstandenen Mietforderungen anzurechnen.

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IMRRS 2015, 0107
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GewerberaummieteGewerberaummiete
Insolvenzrechtliche Anfechtbarkeit des Mietvertrags ist kein Grund für eine Räumungsklage!

BGH, Urteil vom 16.10.2014 - IX ZR 282/13

Der Zwangsverwalter eines vermieteten Grundstücks kann eine Räumungsklage auch nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vermieters nicht auf die insolvenzrechtliche Anfechtbarkeit des Mietvertrages stützen.*)

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IMRRS 2015, 0084
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ProzessualesProzessuales
Ein Anspruch betrifft die Insolvenzmasse: Gesamter Rechtsstreit unterbrochen

BGH, Urteil vom 10.12.2014 - XII ZR 136/12

Betrifft nur einer von mehreren im Prozess zusammen geltend gemachten Ansprüchen die Insolvenzmasse, so wird grundsätzlich (zunächst) einheitlich der gesamte Rechtsstreit unterbrochen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 21.10.1965 - Ia ZR 144/63, NJW 1966, 51).*)

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IMRRS 2015, 0030
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Verwertung von Immobilien des Schuldners bedarf der Zustimmung aller Gläubiger

OLG Koblenz, Beschluss vom 05.01.2015 - 3 W 616/14

1. Behauptet der Insolvenzschuldner, der Insolvenzverwalter habe zu spät seine Abrechnung über das der Insolvenzverwaltung unterliegende Vermögen vorgenommen, so ist er gehalten, zu dem von ihm behaupteten Stichtag die vorhandenen Aktiva und Passiva darzulegen, um feststellen zu können, ob die Insolvenzmasse zu diesem Zeitpunkt abrechnungsreif war oder nicht.*)

2. Der Insolvenzverwalter ist gemäß § 66 InsO der Gläubigerversammlung, nicht dem Insolvenzschuldner gegenüber zur zeitnahen Rechnungslegung verpflichtet.*)

3. Ist der Insolvenzschuldner Eigentümer verschiedener belasteter Immobilien, die einer Verwertung zugeführt weder müssen, bedarf es der Kontaktaufnahme mit den Grundpfandrechtsgläubigern, um die Möglichkeit einer freihändigen Verwertung abzuklären. Die Verwertung von Immobilien stellt eine Rechtshandlung von besonderer Bedeutung dar, die der Zustimmung der Gläubigerversammlung bedarf. Erst nach Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung kann die Verwertung der Immobilien erfolgen und eine Abrechnung bezüglich der Insolvenzmasse bestehen.*)

4. Fällt ein Anteil an einer Erbschaft in die Insolvenzmasse, hat der Insolvenzschuldner nach § 295 Abs. 1 Nr. 2 InsO die Obliegenheit, Vermögen, das er von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erwirbt, zur Hälfte des Wertes an den Treuhänder herauszugeben (in Anknüpfung an BGH, Beschluss vom 10. Januar 2013 - IX ZR 163/11 - FamRZ 2013, 448 ff. = NZI 2013, 191 ff. = NJW 2013, 870 ff. = ZInsO 2013, 306 ff, FamRZ 2013, 451).*)

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Online seit 2014

IMRRS 2014, 1599
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InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Lediglich Teilmietzahlungen geleistet: Indiz für Gläubigerbenachteiligungsvorsatz?

OLG Koblenz, Urteil vom 18.11.2014 - 3 U 713/14

1. Der Schuldner handelt mit Gläubigerbenachteiligungsvorsatz, wenn er die Benachteiligung der Gläubiger als Erfolg seiner Rechtshandlung will oder als mutmaßliche Folge erkennt und billigt (in Anknüpfung an Senatsbeschluss vom 08.02.2013 - 3 U 740/12 - ZinsO 2013, 937 ff., hierzu Harbeck, jurisPR-InsR 13/2013) Anm.4). Kennt der Schuldner seine Zahlungsunfähigkeit, kann daraus auf einen Benachteiligungsvorsatz geschlossen werden. In diesem Fall weiß der Schuldner, dass sein Vermögen nicht ausreicht, um sämtliche Gläubiger zu befriedigen. Auch die nur drohende Zahlungsunfähigkeit stellt ein starkes Beweisanzeichen für den Benachteiligungsvorsatz des Schuldners dar, wenn sie ihm bei Vornahme der Rechtshandlung bekannt war. Diese Grundsätze gelten auch, wenn, wie hier, eine kongruente Leistung angefochten wird (in Anknüpfung an BGH, Urteile vom 25.04.2013 - IX ZR 235/12 - WM 2013, 1044 ff. = ZIP 2013, 1127 ff. = NZI 2013, 583 ff. = VersR 2013, 1008 ff. = MDR 2013, 1002 f.; vom 13.04.2006 - IX ZR 158/05 - BGHZ 167, 190 Rn. 14; vom 24.05.2007 - IX ZR 97/06 - ZIP 2007, 1511 Rn. 8; vom 29.11.2007 - IX ZR 121/06 - IBR 2008, 216 = BGHZ 174, 314 Rn. 32 = NJW 2008, 341 f. = ZInsO 2008, 814 ff. = ZIP 2008, 190 ff, = NZI 2008, 167 ff., hierzu Zeuner, jurisPR-InsR 9/2008 Anm. 2; vom 05.03.2009 - IX ZR 85/07 - BGHZ 180, 98 Rn. 10 = NJW 2009, 1601 ff. = WM 2009, 922 ff. = ZIP 2009, 922 ff. = NZI 2009, 37 2 ff. ; vom 13.08.2009 - IX ZR 159/06 - WM 2009, 1943; vgl. auch Urteil vom 30.06.2011 - IX ZR 134/10 - ZIP 2011, 1416 ff. = ZInsO 2011, 1410 ff. = WM 2011, 1429 ff.).*)

2. Der Gläubigerbenachteiliungsvorsatz fehlt in aller Regel, wenn der Schuldner eine kongruente Gegenleistung für die von ihm empfangene Leistung erbringt, welche zur Fortführung seines eigenen Unternehmens nötig ist und damit den Gläubigern im Allgemeinen nützt und der Leistungsaustausch bargeschäftsähnlichen Charakter hat (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 17.07.2014 - IX ZR 240/13 - IBR 2014, 606 = NJW 2014, 2956 ff. = NZI 2014, 762 ff. = ZInsO 2014, 1655 ff. = ZIP 2014, 1595 ff.). Der subjektive Tatbestand kann entfallen, wenn im unmittelbaren Zusammenhang mit den potentiell anfechtbaren Rechtshandlungen eine gleichwertige Gegenleistung in das Vermögen des Schuldners gelangt, demnach ein Leistungsaustausch ähnlich einem Bargeschäft vorliegt.*)

3. Hat der Schuldner jedoch nur Teilzahlungen auf Mietzinsforderungen erbracht und war sehr zweifelhaft, ob diese ausreichend waren, einen geführten Apothekenbetrieb weiterzuführen, kann nicht von einem bargeschäftsähnlichen Leistungsaustausch ausgegangen werden.*)




IMRRS 2014, 1510
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InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Insolvenzverwalter darf Mitgliedschaft in Wohnungsgenossenschaft kündigen!

BGH, Urteil vom 18.09.2014 - IX ZR 276/13

Die gesetzliche Neuregelung in § 67c GenG rechtfertigt es nicht, auf eine vor ihrem Inkrafttreten vom Insolvenzverwalter ausgesprochene Kündigung der Mitgliedschaft des Schuldners in einer Wohnungsgenossenschaft entgegen der bisherigen Rechtsprechung das insolvenzrechtliche Kündigungsverbot für gemieteten Wohnraum entsprechend anzuwenden (Bestätigung von BGH, Urteil vom 19.03.2009 - IX ZR 58/08, IBRRS 2009, 1308 = BGHZ 180, 185).*)

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