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Sachgebiet: Insolvenzrecht

2268 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2014

IMRRS 2014, 1714
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Schuldner begleicht Geldstrafe: Vorsatzanfechtung möglich?

BGH, Urteil vom 10.07.2014 - IX ZR 280/13

Begleicht der Schuldner im Wissen um seine Zahlungsunfähigkeit eine Geldstrafe, kann die Vorsatzanfechtung durchgreifen, wenn die Strafvollstreckungsbehörde über die ungünstige Vermögenslage des Schuldners unterrichtet ist.*)

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IMRRS 2014, 1264
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Tenorierung und Antragstellung bei Rechtsverfolgung durch den Insolvenzschuldner

OLG Celle, Urteil vom 19.03.2014 - 7 U 168/12

Zur Antragstellung und Tenorierung bei einer Aufnahme des Berufungsverfahrens durch die Insolvenzschuldnerin persönlich gemäß § 184 Abs. 2 InsO zur Rechtsverteidigung gegenüber einem vorläufig vollstreckbaren, vom Insolvenzverwalter zur Tabelle anerkannten Titel.*)

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IMRRS 2014, 1154
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Auftraggeber zahlt direkt an den Lieferanten: Kongruente Deckung!

BGH, Urteil vom 17.07.2014 - IX ZR 240/13

Trifft ein zahlungsunfähiger Schuldner mit seinem Auftraggeber (Bauherrn) und seinem Lieferanten vor der Fälligkeit der nächsten Werklohnrate die Vereinbarung, dass der Kaufpreis für die von dem Lieferanten zu liefernden Bauteile von dem Auftraggeber vor der Lieferung direkt gezahlt werde, kann in der vom Schuldner veranlassten Direktzahlung eine kongruente Deckung liegen und der Schuldner trotz erkannter Zahlungsunfähigkeit ohne Benachteiligungsvorsatz handeln.*)

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IMRRS 2014, 1100
SteuerrechtSteuerrecht
Mieteinkünfte aus zwangsverwalteten Immobilien: Sonstige Masseverbindlichkeiten!

FG Münster, Urteil vom 29.11.2013 - 4 K 3607/10 E

1. Für die Frage, ob eine Steuerforderung Masseverbindlichkeit oder Insolvenzforderung ist, kommt es auf den Zeitpunkt der insolvenzrechtlichen Begründung und nicht auf die steuerliche Entstehung oder Fälligkeit an. Maßgeblich ist vielmehr der Zeitpunkt, in dem der gesetzliche Besteuerungstatbestand verwirklicht wird.*)

2. Einkommensteuern auf Einkünfte aus Kapitalvermögen des Insolvenzschuldners und aus Vermietung und Verpachtung, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens verwirklicht werden, sind Masseverbindlichkeiten i.S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO auch dann, wenn die vermieteten Grundstücke unter Zwangsverwaltung stehen.*)

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IMRRS 2014, 1103
ProzessualesProzessuales
Wann kann der Gläubiger den durch Insolvenz unterbrochenen Prozess gegen den Insolvenzverwalter aufnehmen?

BGH, Urteil vom 03.07.2014 - IX ZR 261/12

Der Gläubiger kann den wegen einer Insolvenzforderung geführten und durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners unterbrochenen Rechtsstreit erst aufnehmen, wenn die Forderung im Insolvenzverfahren angemeldet und geprüft worden und bestritten geblieben ist.*)

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IMRRS 2014, 1111
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Lohnfortzahlungen des insolventen Arbeitgebers: Benachteiligung der Gläubiger?

BGH, Urteil vom 10.07.2014 - IX ZR 192/13

1. Ist der Arbeitnehmer vorleistungspflichtig, genießen Lohnzahlungen seines insolventen Arbeitgebers, die binnen 30 Tagen nach Fälligkeit bewirkt werden, das Bargeschäftsprivileg.*)

2. Die einen Benachteiligungsvorsatz und seine Kenntnis nahelegenden Beweisanzeichen können zurücktreten, wenn der Schuldner eine kongruente Leistung Zug um Zug gegen eine zur Fortführung seines eigenen Unternehmens unentbehrliche Gegenleistung erbracht hat, die den Gläubigern im allgemeinen nützt. Zu den für die Unternehmensfortführung unverzichtbaren Gegenleistungen gehört auch die Tätigkeit der Arbeitnehmer.*)

3. Wird eine Gehaltsforderung an einen Gesellschafter nach den Grundsätzen des Bargeschäfts gedeckt, liegt darin keine Befriedigung einer einem Gesellschafterdarlehen wirtschaftlich entsprechende Forderung.*)

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IMRRS 2014, 1109
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 03.07.2014 - IX ZB 4/14

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2014, 1183
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 03.07.2014 - IX ZR 285/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2014, 1032
Mit Beitrag
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Guthaben aus Nebenkostenabrechnung: Insolvenzverwalter darf nach Enthaftung nicht klagen!

BGH, Urteil vom 22.05.2014 - IX ZR 136/13

Mit dem Wirksamwerden der Enthaftungserklärung des Insolvenzverwalters oder Treuhänders hinsichtlich der Wohnung des Schuldners erlangt der Mieter die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Mitvertragsverhältnis zurück. Dem Insolvenzverwalter oder Treuhänder fehlt die Prozessführungsbefugnis, gegen den Vermieter Ansprüche auf Auszahlung von Guthaben aus Nebenkostenabrechnungen an die Masse für einen Zeitraum nach Wirksamwerden der Enthaftungserklärung geltend zu machen.*)

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IMRRS 2014, 0952
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Kenntnis des Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes bei der Insolvenzanfechtung?

LG Zwickau, Urteil vom 18.07.2013 - 2 O 91/13

1. Zu den Voraussetzungen der Insolvenzanfechtung zählt neben dem Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners ebenso die Kenntnis dieses Vorsatzes des anderen Teils. Diese Kenntnis wird vermutet, wenn der andere Teil wusste, dass die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners drohte und dass seine Rechtshandlung die Gläubiger benachteiligte.

2. Für die Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit ist maßgeblich dass sich mindestens für die beteiligten Verkehrskreise der berechtigte Eindruck aufdrängt, dass der Schuldner außerstande ist, seine fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.

3. Auch die Erfüllung gesetzlicher Ausgleichsansprüche gehört zu den Aufgaben eines Zwangsverwalters.

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IMRRS 2014, 0868
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Gelöschter Insolvenzvermerk: Grundbuchamt muss von Verfügungsbefugnis ausgehen!

OLG Hamm, Beschluss vom 20.03.2014 - 15 W 392/13

Das Grundbuchamt hat von der Bewilligungsbefugnis des eingetragenen Eigentümers auszugehen, wenn zeitlich zurückliegend ein Insolvenzvermerk zunächst eingetragen worden, dann aber auf Ersuchen des Insolvenzgerichts gelöscht worden ist (Abweichung von OLG Brandenburg, MittBayNot 2013, 76 = BeckRS 2012, 08558).*)

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IMRRS 2014, 0833
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Parteierweiterung auf Verwalter: Kein Parteiwechsel, Kläger trägt Kosten!

OLG Koblenz, Beschluss vom 03.04.2014 - 5 W 187/14

Eine nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den Insolvenzschuldner erhobene Klage ist unzulässig. Wird eine derartige Klage ausdrücklich als Parteierweiterung auf den Insolvenzverwalter erstreckt, das gegen ihn eingeleitete Verfahren sodann abgetrennt und andernorts verhandelt, fallen die Kosten des Ursprungsverfahrens nach entsprechenden Erledigungserklärungen dem Kläger zur Last.

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IMRRS 2014, 0962
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Katholische Kirche: Leistungen in Anerkennung des Leids von Missbrauchopfern fallen nicht in die Insolvenzmasse!

BGH, Beschluss vom 22.05.2014 - IX ZB 72/12

a) Der Beschluss der Deutschen Bischofskonferenz vom 2. März 2011 über "Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde", bildet eine vom materiellen staatlichen Recht gelöste eigenständige neue Grundlage für hiernach erbrachte Leistungen.*)

b) Zahlungen kirchlicher Körperschaften auf der Grundlage des Beschlusses der Deutschen Bischofskonferenz vom 2. März 2011 über "Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde", sind nicht pfändbar und fallen im Falle des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Leistungsempfängers nicht in die Masse.*)

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IMRRS 2014, 0787
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Finanzierende Bank muss über Werthaltigkeit des Objekts nicht aufklären

OLG Koblenz, Urteil vom 01.04.2014 - 3 U 752/13

1. Die Übertragung von Geschäftsführungsaufgaben durch den schuldrechtlichen Vertrag und die Erteilung umfassender Vollmachten an einen Nichtgesellschafter fällt nicht in den Anwendungsbereich des früher noch gültigen Rechtsberatungsgesetzes, da ein solcher Vertrag nicht im Schwerpunkt auf die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, sondern auf die Wahrung wirtschaftlicher Interessen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts und ihrer Gesellschafter gerichtet ist (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 18.07.2006 - XI ZR 143/05 - WM 2006, 1673, 1675; Urteil vom 17.10.2006 - XI 19/05 - NJW 2007, 1813, 1816 = ZIP 2007, 64 ff. = WM 2007, 209 ff. = MDR 2007, 479).*)

2. Die Abgabe von Zwangsvollstreckungsunterwerfungen als rechtsbesorgende Tätigkeit dar, mit der Folge, dass eine entsprechende Bevollmächtigung mangels Erlaubnis zur Rechtsbesorgung nichtig ist (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 17.10.2006 a.a.O,).*)

3. Wird der Gesellschafter der Insolvenzschuldnerin anteilig auf Zahlung von Gesellschaftsverbindlichkeiten in Anspruch genommen, die aus Darlehen resultieren, ist als Bemessungsgrundlage für die Haftung auf die Nominalbeträge der Darlehensverbindlichkeiten abzustellen (in Anknüpfung an BGHZ 188, 233 ff. = BGH, Urteil vom 08.02.2011 - II ZR 263/09 = NJW 2011, 2040 ff. = MDR 2011, 739 ff. = BB 2011, 1295 ff. = ZIP 2011, 989 ff.; Urteil vom 17.04.2012 - II ZR 152/10 - GWR 2012, 269 = StuB 2012, 567; BGHZ 154, 370 ff. = BGH, Urteil vom 07.04.2003 - II ZR 56/02 - ZIP 2003, 899 ff. = WM 2003, 977 ff. = NJW 2003, 1803 ff. = MDR 2003, 756 f.,).*)

4. Die Regelung des 41 Abs. 2 InsO über die Abzinsungspflicht bezweckt, dass im Interesse einer beschleunigten Abwicklung des Insolvenzverfahrens eine Insolvenzforderung vom Gläubiger bereits vor ihrer normalen Fälligkeit geltend gemacht und zur Insolvenztabelle angemeldet werden kann (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 08.02.2000 - XI ZR 313/98 - NJW 2000, 1408). Die Bestimmung gilt ausschließlich im Verhältnis des Gläubigers zum Schuldner, nicht dagegen im Verhältnis zu Dritten, insbesondere nicht für die Mithaftung von Gesamtschuldnern und Bürgen (BGH, aaO; OLG Frankfurt, Urteil vom 22.06.1983 - 17 U 25/82 - ZIP 1983, 1229 ff; Braun-Bäuerle, Insolvenzordnung, 3. Auflage 2012, § 41 Rn. 4). Für die akzessorische Haftung eines Gesellschafters kann nichts anderes gelten. Die Vorschrift ist auf die Geltendmachung der Gesellschafterhaftung durch den Insolvenzverwalter nicht anwendbar. Im Übrigen würde die mit der Klage geltend gemachte Forderung auch nach Abzinsung die vom Beklagten eingeforderte Haftungssumme deutlich überschreiten.*)

5. Eine kreditgebende Bank ist bei der Finanzierung eines Objekts nur unter ganz bestimmten Umständen verpflichtet, den Darlehensnehmer über etwaige Risiken, insbesondere der Werthaltigkeit des Objekts, aufzuklären. Dies kann der Fall sein, wenn die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Projekts über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, wenn sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft, wenn sie sich im Zusammenhang mit Kreditgewährungen sowohl an den Bauträger als auch an einzelne Erwerber in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt oder wenn sie in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (in Anknüpfung an BGHZ 156, 46, 49 = WM 2003, 1762; BGHZ 159, 294, 316; 161, 15, 20; BGH Urteil vom 20.03.2007 - XI ZR 414/04 - NJW 2007, 2396; Urteil vom 16.05.2006 - XI ZR 6/04 - WM 2006, 1194, 1199 m.w.N..; siehe auch OLG Koblenz, Hinweis vom 07.05.2009 und Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 04.06.2009 - 2 U 1389/08 - ZID 2009, 755 (LS); Beschluss vom 09.03.2010, 2 U 910/09 - WM 2010, 1496).*)

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IMRRS 2014, 0783
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Anfechtung bei Teilzahlungen: 10 Jahre Rückforderungsrecht des Verwalters!

OLG Dresden, Urteil vom 30.04.2014 - 13 U 197/14

Die Zahlung eines Schuldners unterliegt der 10-jährigen Anfechtungsfrist, wenn eine erhebliche Forderung mehrere Monate nach Fälligkeit und Mahnung nur mit Teilzahlung bzw. nach unstreitiger Titulierung erfolgt ist. Eine positive Bürgel-Information zum Zahlungsverhalten des Schuldners ist inhaltlich unbestimmt und durch einen Zahlungsverzug über drei Wochen nach Fälligkeit widerlegt.

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IMRRS 2014, 1710
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Zahlung von Umsatzsteuer auf ein vertraglich vereinbartes Nutzungsentgelt und eine Betriebskostenpauschale

BGH, Beschluss vom 30.04.2014 - XII ZR 124/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2014, 0718
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Kein Schadensersatzanspruch bei Verstoß gegen Buchführungspflichten!

OLG Hamm, Beschluss vom 07.02.2014 - 9 U 224/13

1. Ein gesetzliches Gebot oder Verbot ist als Schutzgesetz nur geeignet, soweit das geschützte Interesse, die Art seiner Verletzung und der Kreis der geschützten Personen hinreichend klargestellt und bestimmt ist (BGHZ 40, 306).*)

2. Eine solche Konkretisierung lässt sich, soweit es um die allgemeinen Auswirkungen der Verletzung der Buchführungspflicht auf die Gläubigerinteressen geht, in den Fällen der §§ 283 Abs. 1 Nr. 5 - 7 StGB nicht bejahen.*)

3. Der Verstoß gegen die gesetzlich bestehenden Buchführungspflichten allein rechtfertigt im Fall der späteren Insolvenz des Unternehmens keinen Schadensersatzanspruch des Vertragspartners gegen die Vertretungsorgane der insolventen Gesellschaft. Das gilt auch dann, wenn sich aus der Pflichtverletzung eine Strafbarkeit wegen Bankrotts (StGB § 283) ergibt.

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IMRRS 2014, 0705
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Kein Leistungsbestimmungsrecht des Schuldners bei Verwertung von Sicherheiten!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.03.2014 - 14 U 180/12

Ist ein Schuldner einem Gläubiger aus mehreren Schuldverhältnissen zu gleichartigen Leistungen verpflichtet, z.B. mit mehreren Mietzinsraten, und reicht das von ihm Geleistete nicht zur Tilgung sämtlicher Schulden aus, so wird diejenige Schuld getilgt, welche der Schuldner bei der Leistung bestimmt. Dieses Leistungsbestimmungsrecht steht dem Schuldner bei der Verwertung von Sicherheiten nicht zu.

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IMRRS 2014, 0489
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Sonderinsolvenzverwalter eingesetzt: Verwalter machtlos!

BGH, Beschluss vom 20.02.2014 - IX ZB 16/13

Beschließt die Gläubigerversammlung, dass ein Sonderinsolvenzverwalter zur Prüfung und Durchsetzung eines Anspruchs gegen den Insolvenzverwalter eingesetzt werden soll, ist der Insolvenzverwalter nicht berechtigt, die Aufhebung dieses Beschlusses zu beantragen.*)

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IMRRS 2014, 0480
Mit Beitrag
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Mietzahlung der Gesellschaft an Gesellschafter: Befriedigung?

LG Freiburg, Urteil vom 07.01.2014 - 12 O 133/13

Die Zahlung auf die Miete für ein Grundstück, welches ein Gesellschafter oder eine einem Gesellschafter gleichzustellende Person an die Gesellschaft vermietet hat, stellt nicht per se eine Befriedigung einer gleichgestellten Forderung im Sinne von § 135 Abs. 1 InsO dar.*)

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IMRRS 2014, 0473
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Muss ein Steuerberater die Insolvenzreife prüfen?

BGH, Beschluss vom 06.02.2014 - IX ZR 53/13

Tritt der Steuerberater bei einem rein steuerrechtlichen Mandat in konkrete Erörterungen über eine etwaige Insolvenzreife der von ihm beratenen Gesellschaft ein, ohne die Frage nach dem Insolvenzgrund zu beantworten, hat er das Vertretungsorgan darauf hinzuweisen, dass eine verbindliche Klärung nur erreicht werden kann, indem ihm oder einem fachlich geeigneten Dritten ein entsprechender Prüfauftrag erteilt wird.*)

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IMRRS 2014, 0470
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Beschwerdebefugnis gegen Vergütung des Insolvenzverwalters?

BGH, Beschluss vom 20.02.2014 - IX ZB 32/12

Gesellschafter der Insolvenzschuldnerin sind zur Beschwerde gegen die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters befugt, wenn die Höhe der Festsetzung ihr Recht auf eine Teilhabe an einem Überschuss beeinträchtigen kann.*)

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IMRRS 2014, 0469
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Anscheinsbeweis im Insolvenzverfahren?

BGH, Urteil vom 20.02.2014 - IX ZR 164/13

1. Führt die Gesellschaft einen von ihrem Gesellschafter besicherten Kontokorrentkredit zurück, indem der vorläufige Insolvenzverwalter Einziehungsaufträge und Abbuchungsermächtigungen widerruft, kann die dadurch bedingte Befreiung von der Sicherung gegenüber dem Gesellschafter angefochten werden.*)

2. Die Begleichung einer nach Verfahrenseröffnung als Insolvenzforderung zu qualifizierenden Verbindlichkeit durch einen vorläufigen Insolvenzverwalter, auf den die Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners übergegangen ist, unterliegt grundsätzlich der Insolvenzanfechtung.*)

3. Es spricht ein Anscheinsbeweis dafür, dass in dem eröffneten Verfahren die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um alle Gläubigeransprüche zu befriedigen.*)

4. Wer für ein der Gesellschaft gewährtes Darlehen eine Sicherung übernimmt und später Gesellschafter wird, unterliegt der Insolvenzanfechtung nach § 135 Abs. 2 InsO.*)

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IMRRS 2014, 0416
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Bauinsolvenz - Doch kein Abgesang auf § 8 Abs. 2 VOB/B?

LG Wiesbaden, Urteil vom 07.02.2014 - 1 O 139/13

1. Im unternehmerischen Rechtsverkehr hält eine Klausel, nach welcher der Bauunternehmer eine Vertragserfüllungsbürgschaft zu 10 % der Auftragssumme zu stellen hat, auch nach Inkrafttreten des § 632a Abs 3 BGB einer AGB-Kontrolle stand.*)

2. § 8 Abs. 2 Nr. 1 VOB/B verstößt nicht gegen § 119 InsO (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 15.11.2012 - IX ZR 169/11 - IBR 2013, 278).*)

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IMRRS 2014, 0539
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Zulassung der Beschwerde versehentlich unterlassen: Heilbar?

BGH, Beschluss vom 06.02.2014 - IX ZB 114/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2014, 0498
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Erstattungsanspruch nach Insolvenzeröffnung: Neugläubiger!

BGH, Beschluss vom 06.02.2014 - IX ZB 57/12

Ein Gläubiger ist mit seinem gerichtlich festgesetzten prozessualen Anspruch auf Erstattung der Kosten eines gegen den Schuldner geführten Rechtsstreits, der nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen begonnen wurde, kein Insolvenz-, sondern Neugläubiger. Dies gilt unabhängig davon, ob der Schuldner zusätzlich aus einem vor Insolvenzeröffnung verwirklichten Schuldgrund materiellrechtlich zur Kostenerstattung verpflichtet ist.*)

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IMRRS 2014, 0398
ProzessualesProzessuales
Beschwerdezulassung versehentlich nicht aufgenommen: Was nun?

BGH, Beschluss vom 06.02.2014 - IX ZB 109/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2014, 0399
ProzessualesProzessuales
Insolvenz: Rechtsbeschwerde muss zugelassen werden!

BGH, Beschluss vom 06.02.2014 - IX ZB 113/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2014, 0383
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Keine Kenntnis von Gläubigerbenachteiligung: Keine Anfechtung!

BGH, Beschluss vom 06.02.2014 - IX ZR 148/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2014, 0507
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Objektive Zahlungsunfähigkeit nicht feststellbar: Unbeachtlich!

BGH, Beschluss vom 06.02.2014 - IX ZR 76/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2014, 0271
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens

BGH, Beschluss vom 16.01.2014 - IX ZB 64/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2014, 0253
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Veröffentlichungen auf www.insolvenzbekanntmachungen.de

BGH, Beschluss vom 10.10.2013 - IX ZB 229/11

1. Bei der öffentlichen Bekanntmachung von Beschlüssen des Insolvenzgerichts im Internet auf der länderübergreifenden Justizplattform www.insolvenzbekanntmachungen.de ist der zu veröffentlichende Beschluss des Insolvenzgericht einschließlich des Vornamens des Schuldners einzugeben.*)

2. Die fehlende Angabe des Vornamens des Schuldners kann dazu führen, dass die Veröffentlichung keine Wirkungen entfaltet, weil die notwendige Unterscheidungskraft nicht gewahrt ist; die Angabe des Vornamens wird durch die Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzsachen im Internet nicht ausgeschlossen.*)

3. Einem Gläubiger kann entsprechend den Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Wiedereinsetzung in die Frist zur Stellungnahme zu dem Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung zu gewähren sein, wenn der Gläubiger glaubhaft macht, dass er den Beschluss über die Ingangsetzung der Anhörungsfrist nicht entdeckt hat, weil er aufgrund der unzureichenden Erläuterungen auf der Suchmaske des länderübergreifenden Justizportals nicht bemerkt hat, dass er den Vornamen des Schuldners nicht eingeben darf, um vollständige Suchergebnisse zu erhalten.*)

4. Mit der Wiedereinsetzung des Gläubigers in die Frist zur Geltendmachung von Versagungsgründen wird die Rechtzeitigkeit seines Versagungsantrags fingiert; die auf das Fehlen von Versagungsanträgen gestützte Erteilung der Restschuldbefreiung entfällt, ohne dass es der förmlichen Aufhebung dieses Beschlusses bedarf.*)

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IMRRS 2014, 0216
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Duldung der Zwangsvollstreckung als anfechtbare Handlung?

BGH, Urteil vom 16.01.2014 - IX ZR 31/12

Unterlässt es der Schuldner, dessen Konten durch seinen Gläubiger gepfändet sind, ein weiteres Konto zu eröffnen und Zahlungen seiner Schuldner auf dieses freie Konto zu leiten, steht diese Unterlassung einer Rechtshandlung nicht gleich.*)

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IMRRS 2014, 0198
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Anspruch auf Löschung einer Zwangssicherungshypothek

OLG Nürnberg, Urteil vom 19.11.2013 - 4 U 994/13

1. Ein Insolvenzverwalter kann von einem Gläubiger des Insolvenzschuldners verlangen, dass dieser der Löschung einer zu seinen Gunsten auf einem Grundstück des Schuldners eingetragenen nachrangigen Zwangssicherungshypothek zustimmt, wenn das Grundstück durch vorrangige Grundpfandrechte derart wertausschöpfend belastet ist, dass eine Verwertung offensichtlich nicht zu einer auch nur teilweisen Befriedigung dieses Gläubigers führen kann und das Grundstück nur durch die Löschungsbewilligung im Insolvenzverfahren wirtschaftlich sinnvoll verwertbar ist. Dies gilt auch dann, wenn zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger keine rechtsgeschäftlichen Beziehungen bestehen.*)

2. Der Gläubiger kann die Erteilung der Löschungsbewilligung nicht von der Zahlung einer Lästigkeitsprämie abhängig machen.*)

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IMRRS 2014, 0192
ARGEARGE
Insolvenz beider ARGE-Partner: Wem fällt ARGE-Vermögen zu?

OLG Hamm, Urteil vom 08.04.2013 - 8 U 122/12

Enthält ein ARGE-Vertrag eine sog. "Anwachsungsklausel" und geraten die beiden ARGE-Partner in Insolvenz, so wächst das ARGE-Vermögen in seinem Bestand zum Zeitpunkt der zeitlich ersten Insolvenz dem ARGE-Partner zu, der erst als zweiter insolvent wird.

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IMRRS 2014, 0179
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Prozessuale Konsequenzen einer angeordneten Nachtragsverteilung

OLG Stuttgart, Urteil vom 27.11.2013 - 4 U 137/13

§ 203 Abs. 1 Nr. 3 InsO hat den Zweck, nachträglich ermittelte Massegegenstände zugunsten der Insolvenzgläubiger zu verwerten. Erfasst werden solche Vermögenswerte, die aufgrund einer nachträglich bekannt gewordenen Möglichkeit zur Masse gezogen werden können, aber auch solche Gegenstände, deren Existenz oder Aufenthaltsort dem Insolvenzverwalter (Treuhänder) unbekannt geblieben sind. Erfasst werden ferner Gegenstände, die der Verwalter zunächst nicht für verwertbar hielt, für bereits veräußert ansah oder als wertlos betrachtete. Ob die Verwertung aufgrund einer Nachlässigkeit des Insolvenzverwalters (Treuhänders) unterblieben ist, ist unerheblich.

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IMRRS 2014, 0164
Mit Beitrag
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Mietvertrag nach Insolvenz beendet: Keine Räumung geschuldet?

OLG Hamm, Urteil vom 21.11.2013 - 18 U 145/12

1. Auf Mietzinsansprüche, die einer aus den Gesellschaftern der Insolvenzschuldnerin bestehenden Gesellschaft gegen die Insolvenzschuldnerin gem. § 108 Abs. 1 Satz 1 InsO zustehen, findet § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO keine Anwendung (insoweit wie Schleswig-Holsteinisches OLG, Urt. vom 13.01.2012, Az. 4 U 57/11).*)

2. Die Regelung des § 135 Abs. 3 Satz 2 InsO kommt nur zur Anwendung, wenn der Vermieter einen Aussonderungsanspruch bezüglich des Mietobjekts geltend macht.*)

3. Vereinnahmen die Gesellschafter der späteren Insolvenzschuldnerin bzw. eine aus ihnen bestehende Gesellschaft vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens innerhalb der Fristen des § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO Mietzinszahlungen, die nicht innerhalb vertraglich üblicher Fälligkeitsregelungen erfolgten oder nicht innerhalb der durch verkehrsübliche Gepflogenheiten bestimmten Fristen geltend gemacht wurden, so sind diese Zahlungen gem. § 135 Abs. 1 S. 2 InsO anfechtbar.*)

4. Wird das Mietverhältnis mit dem Insolvenzschuldner erst nach Insolvenzeröffnung beendet, schuldet die Masse grundsätzlich nur die Übertragung des Besitzes an den Vermieter, nicht hingegen auch die Räumung gem. § 546 Abs. 1 BGB, so dass die Rückgabe des "ungeräumten" Besitzes nicht bereits den Tatbestand der Vorenthaltung im Sinne von § 546a BGB erfüllt und daher auch keine Masseverbindlichkeiten gem. § 55 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 InsO begründet. Ein Nutzungsentschädigungsanspruch als Masseverbindlichkeit entsteht jedoch dann, wenn der Insolvenzverwalter in dieser Funktion den vertragswidrigen Zustand (bezüglich der fehlenden Räumung) selbst zu verantworten hat (wie OLG Saarbrücken, Urt. vom 9.3.2006, Az. 8 U 119/05).*)




IMRRS 2014, 0162
Mit Beitrag
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Kongruente Deckung schließt Benachteiligungsvorsatz nicht aus!

LG Hamburg, Urteil vom 20.08.2012 - 323 O 110/11

1. Der Benachteiligungsvorsatz ist auch beim Vorliegen einer kongruenten Deckung nicht ausgeschlossen, jedoch sind erhöhte Anforderungen an dessen Nachweis zu stellen, da der Schuldner in solchen Fällen regelmäßig nur seine Verbindlichkeiten ausgleichen will.

2. Bei einer Gesamtbetrachtung der dem Gläubiger bekannten Umstände, insbesondere der Art der Forderung, der Person des Schuldners und des Zuschnitt seines Geschäftsbetriebs, kann die ausbleibende Tilgung der Mietforderung ein ausreichendes Indiz für eine Kenntnis der drohenden Zahlungsfähigkeit darstellen.




IMRRS 2014, 0134
Mit Beitrag
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Zahlungsunfähigkeit: Nichtfällige Forderung zu berücksichtigen?

BGH, Urteil vom 05.12.2013 - IX ZR 93/11

In die Prognose, die bei der Prüfung drohender Zahlungsunfähigkeit vorzunehmen ist, sind auch Zahlungspflichten einzubeziehen, deren Fälligkeit im Prognosezeitraum nicht sicher, aber überwiegend wahrscheinlich ist.*)

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IMRRS 2014, 0105
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Geschäftsführer muss Auskunft zu stillen Reserven geben!

BGH, Urteil vom 19.11.2013 - II ZR 229/11

Hat der Insolvenzverwalter durch Vorlage einer Handelsbilanz und den Vortrag, dass keine stillen Reserven sowie aus der Bilanz nicht ersichtlichen Vermögenswerte vorhanden sind, die Überschuldung einer GmbH dargelegt, genügt der wegen Zahlungen nach Insolvenzreife in Anspruch genommene Geschäftsführer seiner sekundären Darlegungslast nicht, wenn er lediglich von der Handelsbilanz abweichende Werte behauptet. Der in Anspruch genommene Geschäftsführer hat vielmehr substantiiert zu etwaigen stillen Reserven oder in der Bilanz nicht abgebildeten Werten vorzutragen.*)

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Online seit 2013

IMRRS 2013, 2400
ProzessualesProzessuales
Kein Anspruch auf Verfahrensverschleppung bis Insolvenzaufhebung!

BGH, Beschluss vom 05.11.2013 - AnwZ (B) 23/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2013, 2388
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Tod des Schuldners: Ausgleichsanspruch gegen den Erben?

BGH, Urteil vom 26.09.2013 - IX ZR 3/13

Nach dem Tod des Schuldners richtet sich der Anspruch des Neugläubigers auf Ausgleich einer Nachlassverbindlichkeit gegen den Erben.*)

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IMRRS 2013, 2382
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Urteil vom 10.10.2013 - IX ZR 30/12

1. Im Herausgabeprozess des Nachlassinsolvenzverwalters gegen den Erben ist nicht zu prüfen, ob die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens zu Recht erfolgt ist. Das Prozessgericht ist an den rechtskräftigen Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichts gebunden.*)

2. Wird im Nachlassinsolvenzverfahren die Forderung eines Gläubigers widerspruchslos zur Insolvenztabelle festgestellt, ist das Prozessgericht im Rechtsstreit zwischen Nachlassinsolvenzverwalter und Erben, in dem um die Herausgabe des durch eine Verwaltungsmaßnahme Erlangten gestritten wird, an die Feststellung gebunden.*)

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IMRRS 2013, 2381
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Urteil vom 21.11.2013 - IX ZR 52/13

Schließt der Schuldner nach Erlass eines Zustimmungsvorbehalts mit seiner Bank einen Überweisungsvertrag, kann der Insolvenzverwalter die von der Bank an den Empfänger bewirkte Zahlung als rechtsgrundlose Leistung kondizieren.*)

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IMRRS 2013, 2379
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Urteil vom 21.11.2013 - IX ZR 128/13

1. Eine vom Schuldner veranlasste Banküberweisung ist eine Rechtshandlung, auch wenn zuvor zu Gunsten des Zahlungsempfängers der Anspruch auf Auszahlung des Bankguthabens gepfändet und ihm zur Einziehung überwiesen wurde.*)

2. Ein Pfändungspfandrecht kann der Vorsatzanfechtung unterliegen, wenn der Schuldner die Entstehung des Pfandrechts zielgerichtet gefördert hat.*)

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IMRRS 2013, 2375
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Versicherungsrecht -

BGH, Beschluss vom 05.12.2013 - IX ZR 165/13

Ist ein Arbeitnehmer nach Unverfallbarkeit seiner Anwartschaft Versicherungsnehmer einer Direktversicherung der betrieblichen Altersversorgung geworden, kann in dem Insolvenzverfahren über sein Vermögen der allein aus den Beiträgen seines Arbeitgebers gebildete Rückkaufswert nach Kündigung der Versicherung nicht zur Masse gezogen werden.*)

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IMRRS 2013, 2374
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Urteil vom 19.11.2013 - II ZR 18/12

Eine vor Insolvenzeröffnung bestehende Aufrechnungslage zwischen rückständigen Gehaltsansprüchen des Geschäftsführers und dem gegen ihn bestehenden Anspruch aus § 64 Satz 1 GmbHG ist nicht nach § 94 InsO geschützt, wenn die Aufrechnungslage durch eine anfechtbare Rechtshandlung erworben wurde.*)

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IMRRS 2013, 2344
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Keine Vermutung für Grundbuchrichtigkeit bei sicherer Kenntnis!

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12.03.2013 - 3 W 164/12

Das Grundbuchamt hat im Ausgangspunkt die sich aus § 891 BGB ergebende Vermutung seiner Tätigkeit zugrunde zu legen. Das gilt jedoch dann nicht mehr, wenn das Grundbuchamt sichere Kenntnis von Umständen hat, aus denen sich ergibt, dass eine Eintragung das Grundbuch falsch machen würde. Eine solche sichere Kenntnis von der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens setzt nicht voraus, dass ein Insolvenzvermerk ins Grundbuch eingetragen wurde.*)

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IMRRS 2013, 2310
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 10.10.2013 - IX ZB 119/12

Übt der Schuldner während der Wohlverhaltensperiode eine selbständige Tätigkeit aus, sind die Gläubiger bei Verstößen gegen die Abführungspflichten aus § 295 Abs. 2 InsO regelmäßig berechtigt, einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung erst am Ende der Wohlverhaltensperiode zu stellen.*)

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IMRRS 2013, 2296
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 14.11.2013 - IX ZB 101/11

Der Lauf der Frist für die Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen einen die Vergütung festsetzenden Beschluss ist nach Veröffentlichung des Beschlusses im Internet und der dadurch nach § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO bewirkten Zustellung nach § 187 Abs. 2, § 188 Abs. 2 Fall 2 BGB zu berechnen.*)

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