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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Öffentliches Recht

1640 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2021

IMRRS 2021, 0807
ImmobilienImmobilien
Trinkwasseranschluss: Plattenbauten bedürfen Stand der Technik, aber wer zahlt?

OLG Brandenburg, Urteil vom 16.02.2020 - 6 U 180/19

1. Der Träger der kommunalen Wasserversorgung ist verpflichtet, mit dem Eigentümer eines Grundstücks einen Vertrag über den Anschluss an das öffentliche Leitungsnetz und über die nachfolgende Versorgung der Anschlussstelle mit Wasser zu ihren Allgemeinen Versorgungsbedingungen zu schließen. Die AVBWasserV ist eine Rechtsverordnung, deren Inhalt nach ihrem § 1 Abs. 1 Vertragsbestandteil wird, wenn Wasserversorgungsunternehmen für den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und für die öffentliche Versorgung mit Wasser Vertragsmuster oder Vertragsbedingungen verwenden, die für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert sind.

2. Weil Hausanschlüsse nach der Regelung des § 10 Abs. 3 S. 1 AVBWasserV unabhängig von der Eigentumslage immer zu den Betriebsanlagen gehören, ist das Wasserversorgungsunternehmen selbst in solchen Fällen nach § 10 Abs. 4 AVBWasserV nur berechtigt, vom Anschlussnehmer die Erstattung von Kosten zu verlangen. Darunter fallen jedoch auch nicht die Kosten für die Aufrechterhaltung des Hausanschlusses durch laufende Instandhaltung und Instandsetzung, technische Verbesserung, Erneuerung oder die Auswechselung von Teilen, wie sie der Beklagte hier wegen veränderter Regeln der Technik als notwendig bezeichnet. Auch für eine solche technische Erneuerung respektive Zusammenfassung von bestehenden Hausanschlüssen fällt ihm gemäß § 10 Abs. 3 Satz 3 AVBWasserV die Herstellungsverantwortung zu, denn Unterhalts- und Erneuerungskosten, die sich auch aus geänderten technischen Vorschriften ergeben können, dürfen vom Versorger nur über den Wasserpreis an die Kunden weitergegeben werden.

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IMRRS 2021, 0268
NachbarrechtNachbarrecht
Muss Nachbar nachträgliche Wärmedämmung als Überbau dulden?

LG Berlin, Urteil vom 28.01.2021 - 65 S 52/18

1. Wird aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil, einem Arrestbefehl oder einer einstweiligen Verfügung vollstreckt, tritt nach der Rechtsprechung des BGH keine Erfüllung im Sinne des § 362 Abs. 1 BGB ein.

2. § 16a NachbG Bln ist verfassungskonform, da § 912 BGB die Duldungspflichten des Nachbarn bei einem Überbau nicht abschließend regelt.

3. Grenzwände sind keine Grenzanlagen i.S.d. § 921 BGB; die Regelungen der §§ 921 f. BGB sind daher nicht anwendbar.

4. Der Nachbar muss das nachträgliche Anbringen einer Dämmung als Überbau dulden, wenn das Anbringen einer Innendämmung keine adäquate Alternative darstellt.

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IMRRS 2021, 0740
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Vorläufige Untersagung der Begründung von Wohnungs- und Teileigentum

VG Berlin, Urteil vom 27.05.2021 - 19 L 58/21

1. Die Vorschrift des § 15 Abs. 1 Sätze 2 und 3 BauGB ist gem. § 172 Abs. 2 BauGB als Rechtsgrundlage für die vorläufige Untersagung auch auf die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum gem. § 1 WEG anwendbar.

2. Zu den Voraussetzungen einer vorläufigen Untersagung von Wohnungs- und Teileigentum.

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IMRRS 2021, 1460
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Keine Vergütungsanpassung bei ≤ 10 % Leistungsänderung!

OVG Niedersachsen, Urteil vom 09.06.2021 - 13 LC 534/18

Eine Vertragsklausel in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Vorhaltung von Rettungsdienstleistungen, die bei einer Reduzierung oder Erhöhung von bis zu 10 % der Vorhalteleistungen keine Anpassung der Vergütung vorsieht, ist wirksam.*)

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IMRRS 2021, 0713
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Grundstücke an nicht gewidmeten Straßen unterliegen keiner Ausbaubeitragspflicht!

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.05.2021 - 6 A 11159/20

1. Grundstücke an nicht gewidmeten Straßen unterliegen keiner Ausbaubeitragspflicht und sind daher auch nicht in die Oberverteilung des beitragsfähigen Aufwandes einzubeziehen.*)

2. Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach im Erschließungsbeitragsrecht (vgl. Urteil vom 24.02.2010 - 9 C 1.09, IBRRS 2010, 1964) Grundstücke, deren Erschlossensein durch eine Verkehrsanlage i.S.d. § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB infolge der bebauungsrechtlichen Situation zu verneinen ist, aufgrund einer schutzwürdigen Erwartungshaltung der übrigen Grundstückseigentümer gem. § 131 Abs. 1 BauGB im Rahmen der sogenannten Verteilungsphase berücksichtigt werden können, ist im rheinland-pfälzische Straßenausbaubeitragsrecht auf Sachverhalte, die durch das fehlende Erschlossensein eines Grundstücks mangels Widmung der angrenzenden Verkehrsanlage gekennzeichnet sind, nicht übertragbar.*)

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IMRRS 2021, 0712
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Vergünstigter Ausbaubeitrag für Eckgrundstück?

VG Neustadt, Urteil vom 05.05.2021 - 3 K 1102/20

1. Die Festsetzung einer Eckgrundstücksvergünstigung in einer gemeindlichen Ausbaubeitragssatzung ist mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar und verstößt weder gegen das Willkürverbot noch gegen den Grundsatz der Typengerechtigkeit.*)

2. Eine Regelung, wonach eine Eckgrundstücksvergünstigung nicht zu gewähren ist, wenn die Ermäßigung zu einer näher festgelegten Mehrbelastung der Mittellieger führt, ist verfassungsrechtlich unbedenklich und kann zur Wahrung des Anspruchs der Mittellieger auf Gleichbehandlung sogar geboten sein.*)

3. Die für einen Erlass der Ausbaubeitragsschuld anerkannten Billigkeitsgründe sind von dem Beitragspflichtigen in einem gesonderten Verfahren gegenüber der Gemeinde geltend zu machen und ggf. im Wege der Verpflichtungsklage gerichtlich zu verfolgen.*)

4. § 135 Abs. 5 Satz 1 BauGB findet im rheinland-pfälzischen Ausbaubeitragsrecht aufgrund bewusster gesetzgeberischer Entscheidung mangels Regelungslücke keine entsprechende Anwendung.*)

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IMRRS 2021, 0688
Mit Beitrag
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Wann gibt´s eine Zweckentfremdungsgenehmigung?

VGH Bayern, Beschluss vom 24.03.2021 - 12 ZB 19.369

1. Eine nach § 5 Abs. 1 ZeS 2017 erforderliche Zweckentfremdungsgenehmigung ist nach § 5 Abs. 2 ZeS 2017 regelmäßig dann zu erteilen, wenn schutzwürdige private Interessen das Interesse an der Erhaltung des betroffenen Wohnraums überwiegen.*)

2. Überwiegende schutzwürdige private Interessen sind gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 ZeS 2017 insbesondere bei einer Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz des Verfügungsberechtigten gegeben, können sich aber etwa auch aus dem Eigentumsgrundrecht des Art. 14 GG in Verbindung mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ergeben.*)

3. Ein öffentliches Interesse an der Erhaltung von Wohnraum trotz Wohnungsnot besteht nicht, wenn der in Rede stehende Wohnraum dem Eigentümer außerhalb von Abwesenheitszeiten selbst als Wohnung dient und somit zumindest zeitweise als "Heimstatt im Alltag" genutzt wird.*)

4. Ein im Erfordernis der Einholung einer Zweckentfremdungsgenehmigung liegendes repressives Verbot einer bestimmten Nutzung einer im eigenen Eigentum stehenden Wohnung mit Befreiungsvorbehalt stellt sich stets als Eingriff in das grundrechtlich in Art. 14 Abs. 1 GG gewährleistete Eigentumsgrundrecht dar.*)

5. Das Zweckentfremdungsrecht erlaubt kein "generalpräventives" Vorgehen gegen Wohnungseigentümer, die ihre Wohnung zwar selbst nutzen, sie in Abwesenheitszeiten aber für Zwecke der Fremdenbeherbergung für mutmaßlich mehr als 8 Wochen im Jahr vermieten.*)

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IMRRS 2021, 0635
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Grundrechtlich gebotener Vollstreckungsschutz im Rahmen der Zwangsräumung

BVerfG, Beschluss vom 26.01.2021 - 2 BvR 1786/20

1. Das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG) verpflichtet die Vollstreckungsgerichte, bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 765a ZPO auch die Wertentscheidungen des Grundgesetzes und die dem Schuldner in der Zwangsräumung gewährleisteten Grundrechte zu berücksichtigen. Dies kann dazu führen, dass die Vollstreckung für einen längeren Zeitraum und - in absoluten Ausnahmefällen - auf unbestimmte Zeit einzustellen ist. (Rn. 27)

2. Eine Einstellung der Zwangsvollstreckung ist nicht notwendig, wenn der Lebens- und Gesundheitsgefahr des Schuldners durch geeignete Maßnahmen begegnet werden kann. Dies setzt aber voraus, dass die Fachgerichte die Geeignetheit der Maßnahmen sorgfältig geprüft und insbesondere deren Vornahme sichergestellt haben. (Rn. 28)

3. Das Vollstreckungsgericht darf die Entscheidung über die Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen im Rahmen der Zwangsräumung nicht dem Verantwortungsbereich Dritter überlassen. Insbesondere hat das Gericht selbst zu prüfen, wie einer Gefahr für Leib und Leben gegebenenfalls zu begegnen ist. Der pauschale Hinweis auf die Hinzuziehung von Fachpersonal (zB Gerichtsvollzieher, Polizei, Feuerwehr) wird diesen Anforderungen nicht gerecht. (Rn. 40 – 41)

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IMRRS 2021, 0631
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Effektiver Rechtsschutz bei unterbliebener Entscheidung über Eilantrag

BVerfG, Beschluss vom 11.02.2021 - 2 BvR 105/21

Es verletzt das in Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG verankerte Recht auf effektiven Rechtsschutz, wenn vor der Durchführung eines Zwangsversteigerungstermins nicht über einen zuvor eingegangenen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz zur Abwendung des Versteigerungstermins entschieden wird.

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IMRRS 2021, 0620
Mit Beitrag
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Eigentümer muss in Mietshaus zeitgemäßen Mindeststandard gewährleisten!

VG Frankfurt/Main, Beschluss vom 29.01.2021 - 8 L 3058/20

Ein funktionierender Türöffner nebst dazugehöriger Gegensprechanlage sowie ein funktionierendes Zeitrelais zur Steuerung der Treppenhausbeleuchtung stellen einen zeitgemäßen Mindeststandard in mehrgeschossigen Mietwohnhäusern dar, den der jeweilige Eigentümer zu gewährleisten hat.*)

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IMRRS 2021, 0590
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Gefährdender Zustand des Denkmals: Denkmalschutz vs. Bauordnungsrecht

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 19.05.2021 - 1 ME 55/21

1. Anordnungen zur sachverständigen Feststellung des bestehenden Zustands und des Instandsetzungsbedarfs eines Denkmals sowie der im Einzelnen in fachlich-technischer Hinsicht erforderlichen Maßnahmen können auf § 23 Abs. 1 i.V. mit § 6 Abs. 1 Satz 1 NDSchG gestützt werden, wenn der Denkmalbehörde belastbare tatsächliche Anhaltspunkte für die Schädigung eines Denkmals vorliegen und der Eigentümer nicht von sich aus die notwendigen Maßnahmen zur Feststellung von Art und Umfang eines eventuellen Schadens sowie zu seiner Behebung ergreift.*)

2. § 23 Abs. 1 i.V mit § 6 Abs. 1 Satz 1 NDSchG dient der Durchsetzung der Erhaltungspflicht und bezieht sich daher nur auf Gefahren, die dem Denkmal selbst drohen. Geht von dem Denkmal eine Gefahr für seine Umgebung aus, ist das allgemeine Bauordnungsrecht einschlägig.*)

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IMRRS 2021, 0585
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Klageanträge versäumt: Schriftsatznachlass hilft nicht!

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.04.2021 - 5 S 3134/20

1. Das Gericht darf nur solches Vorbringen in nach § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 283 ZPO nachgelassenen Schriftsätzen berücksichtigen, das sich im Rahmen des gewährten Nachschubrechts hält. Der Schriftsatznachlass berechtigt nicht zur Nachholung in der mündlichen Verhandlung versäumter Klageanträge.*)

2. Der Versagungsgrund des § 25 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Alt. 3 LLG ist auch unter Berücksichtigung der Regelung des § 27a Abs. 1 LLG nicht dahingehend auszulegen, dass ein „automatisches Hineinwachsen“ von Dauergrünland in naturschutzfachlich hochwertiges Dauergrünland seit dem 1. Januar 2015 nicht mehr möglich wäre.*)

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IMRRS 2021, 0539
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Bewusste Kostenüberdeckung ist unzulässig!

VG Greifswald, Urteil vom 25.03.2021 - 3 A 1006/19

1. Die Gebührenkalkulation für Umlagegebühren nach § 3 Abs. 1 Satz 3 GUVG muss erkennen lassen, für welchen Kalkulationszeitraum sie Geltung beansprucht.*)

2. Eine bewusste Kostenüberdeckung ist grundsätzlich unzulässig.*)

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IMRRS 2021, 0537
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Gemeinde darf neue Hausnummern zuteilen!

VG Neustadt, Urteil vom 10.03.2021 - 3 K 676/20

1. Die Neuzuteilung von Anschriften und Hausnummern steht als Organisationsmaßnahme im Bereich der gemeindlichen Selbstverwaltung im planerischen Ermessen der Gemeinde.*)

2. Die gerichtliche Überprüfung der Neuzuteilung von Anschriften und Hausnummern erstreckt sich auf etwaige Ermessensfehler und geht damit über eine bloße Willkürkontrolle hinaus.*)

3. Eine Neuzuteilung im Zuge einer Baulandumlegung erweist sich als ermessensfehlerfrei, soweit sie im Angesicht der Neuordnung des Gemeindegebiets plausibel erscheint.*)

4. Ist die verkehrstechnische Erschließung eines Grundstücks durch mehrere Gemeindestraßen gewährleistet, erweist sich die Zuteilung zu der Gemeindestraße, die das Grundstück unmittelbar erschließt, nicht als ermessensfehlerhaft.*)

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IMRRS 2021, 0541
ProzessualesProzessuales
Aussetzung statt Entscheidung: Zurückverweisung im Berufungsverfahren möglich!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18.03.2021 - 12 LB 148/20

Setzt das Verwaltungsgericht auf die Drittanfechtung einer Genehmigung - statt über deren Aufhebung sowie ggf. deren Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit zu entscheiden - ohne Prüfung weiterer Anfechtungsgründe den Vollzug der Genehmigung durch Urteil bis zur Heilung eines vereinzelt festgestellten Verfahrensfehlers aus, so kommt im Berufungsverfahren eine Zurückverweisung der Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung in Betracht.*)

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IMRRS 2021, 0535
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Wann beginnt der Lauf der Kostenfestsetzungsverjährung?

VG Frankfurt/Main, Beschluss vom 12.04.2021 - 11 L 3402/20

1. Der in § 14 Abs. 3 Satz4 Nr.1 HVwKostG genannte Rechtsbehelf ist nicht der Rechtsbehelf gegen die kostenpflichtige Amtshandlung, sondern ein Rechtsbehelf gegen die Kostenfestsetzung wie im Fall des § 171 Abs. 3 a AO.*)

2. Grenzfeststellung, Abmarkung und Übernahme in das Liegenschaftskataster sind eigenständige Amtshandlungen, weshalb der Lauf der Kostenfestsetzungsverjährung nach § 14 Abs. 3 HVwKostG für Grenzfeststellung und Abmarkung jeweils schon mit deren Beendigung durch den Erlass eines Grenzfeststellungs- und Abmarkungsbescheides und nicht erst mit der Übernahme in das Liegenschaftskataster beginnt.*)

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IMRRS 2021, 0533
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Kostenvorbehalt ist keine aufschiebende Bedingung!

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.04.2021 - 10 S 1071/20

Zur Auslegung einer für sofort vollziehbar erklärten Altlastensanierungsanordnung, der im Hinblick auf noch bestehende Unklarheiten über die Opfergrenze bei Zustandshaftung ein Kostenvorbehalt beigefügt war: Der Kostenvorbehalt war hier keine aufschiebende Bedingung, so dass die nachfolgende Ersatzvornahme rechtmäßig war und einem Kostenersatzbescheid zugrunde gelegt werden konnte.*)

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IMRRS 2021, 0472
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Bezirksamt darf Mieterhöhung verbieten

VG Berlin, Beschluss vom 30.03.2021 - 8 L 201/20

Die Berliner Bezirksämter dürfen Vermietern Mieterhöhungen auf Grundlage des Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen (MietenWoG Bln, "Berliner Mietendeckel") verbieten.

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IMRRS 2021, 0410
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Umfang der Bindungswirkung eines Verwaltungsakts?

BGH, Urteil vom 16.03.2021 - VI ZR 773/20

1. Der Umfang der Bindungswirkung eines Verwaltungsakts wird von dessen Regelungsinhalt bestimmt und durch diesen begrenzt. Der Regelungsinhalt der Versetzung eines unfallverletzten Beamten in den Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit erstreckt sich nicht auf die Frage, ob und für welchen Zeitraum die Dienstunfähigkeit eine adäquate Folge des Unfalls ist.*)

2. An rechtskräftige Entscheidungen von Verwaltungsgerichten sind Zivilgerichte nur im Rahmen der in § 121 VwGO geregelten Rechtskraftwirkung gebunden. Gegenüber Personen, die an dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht beteiligt waren und denen somit in diesem Verfahren auch kein rechtliches Gehör gewährt wurde, kann eine gerichtliche Entscheidung in einem späteren Schadensersatzprozess grundsätzlich keine Bindungswirkung entfalten.*)

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IMRRS 2021, 0365
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Verwaltungsgerichte überprüfen keine Mietspiegel!

VG München, Urteil vom 08.10.2020 - M 12 K 18.1072

Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle eines qualifizierten Mietspiegels nach § 558d BGB ist unzulässig. Effektiver Rechtsschutz besteht vor den Zivilgerichten.*)

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IMRRS 2021, 0348
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Ohne Denkmal kein Betretungsrecht!

VG Schwerin, Beschluss vom 10.02.2021 - 2 B 207/21

1. Das Betretensrecht des § 9 Abs. 2 DSchG-MV setzt ein auf oder in dem Grundstück oder in der Wohnung befindliches Denkmal voraus. Die Vermutung, ein solches möglicherweise oder mit hoher Wahrscheinlichkeit aufzufinden, genügt nicht.*)

2. Der Schutz vermuteter Bodendenkmale richtet sich nach den Vorschriften des § 11 DSchG-MV über den Fund von Denkmalen und des § 14 DSchG-MV über die Erklärung zum Grabungsschutzgebiet.*)

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IMRRS 2021, 0344
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Verpflichtung zur Bereitstellung von Löschwasser durch Allgemeinverfügung?

BVerwG, Urteil vom 22.01.2021 - 6 C 26.19

1. Eine personenbezogene Allgemeinverfügung im Sinne von § 35 Satz 2 VwVfG liegt vor, wenn entweder die betroffenen Personen nicht abschließend festgestellt werden können oder ihre Feststellung voraussichtlich den Regelungszweck des Verwaltungsakts vereiteln oder gefährden würde.*)

2. Unter diesen Voraussetzungen sind individuelle Bekanntgaben der Allgemeinverfügung untunlich; sie können durch eine öffentliche Bekanntgabe ersetzt werden.*)

3. Wird eine Allgemeinverfügung mit verfügendem Teil, Begründung und Rechtsbelehrung, öffentlich bekanntgegeben, bedarf es keines Hinweises, wo sie eingesehen werden kann.*)

4. Der wirksamen Bekanntgabe eines Verwaltungsakts an einen Betroffenen steht gleich, dass dieser Kenntnis von dem vollständigen Inhalt des Verwaltungsakts erlangt, nachdem die Behörde ihren Regelungswillen durch eine fehlgeschlagene Bekanntgabe dokumentiert hat.*)

5. Ein Verwaltungsakt ist nichtig, wenn Adressaten aufgrund von Widersprüchen, gedanklichen Brüchen oder anderen Ungereimtheiten nach keiner denkbaren Betrachtungsweise erkennen können, was von ihnen verlangt wird.*)

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IMRRS 2021, 0289
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Schreiben als PDF-Datei verschickt: Widerspruch unzulässig!

VG Neustadt, Urteil vom 11.02.2021 - 4 K 758/20

1. Die Übermittlung eines Widerspruchsschreibens als PDF-Datei, die einer einfachen E-Mail angehängt wurde, wahrt nicht die durch § 70 Abs. 1 VwGO vorgeschriebene Form.*)

2. Ein Widerspruch entspricht nur dann der elektronischen Form i.S.d. § 70 Abs. 1 VwGO, wenn es mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist oder über einen in § 3 Abs. 2 Satz 4 VwVfG genannten Übermittlungsweg übermittelt wird.*)

3. Der Formfehler wird auch nicht dadurch geheilt, dass das elektronisch per einfacher E-Mail als Datei übermittelte Widerspruchsschreiben von der Behörde ausgedruckt wird.*)

4. Scheitert die Übermittlung eines Widerspruchsschreibens per Fax drei Tage vor Ablauf der Widerspruchsfrist, so ist es dem Widerspruchsführer zumutbar, weitere und ggf. alternative Übermittlungsversuche zu unternehmen.*)

5. Grundsätzlich kann aufgrund der vom Postdienstleister genannten üblichen Laufzeiten davon ausgegangen werden, dass im Bundesgebiet werktags aufgegebene Postsendungen am folgenden Werktag im Bundesgebiet ausgeliefert werden.*)

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IMRRS 2021, 0292
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Betreten des Gebäudes gefährlich: Prüfingenieur erhält Polizeischutz!

VG Berlin, Beschluss vom 11.02.2021 - 1 L 105/21

Wird einem Gebäudeeigentümer von der Baubehörde mittels sofort vollziehbarer Verfügung aufgegeben, den Brandschutz in dem Gebäude durch einen Prüfingenieur überprüfen zu lassen, und ist das gefahrlose Betreten des Gebäudes nicht ohne Polizeischutz möglich, muss die Polizei dem Prüfingenieur Unterschutzstellung gewähren.

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IMRRS 2021, 0285
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Büsche verdecken Verkehrsschild: Eigentümer muss Strauchwerk beseitigen!

VG Greifswald, Urteil vom 24.02.2021 - 3 A 1417/20

1. Es ist zweifelhaft, ob die Regelung in einer Straßenreinigungssatzung, wonach wildwachsende Pflanzen zu entfernen sind, wenn dadurch der Straßenverkehr behindert, die nutzbare Breite von Geh- und Radwegen eingeschränkt wird oder die Pflanzen die Straßenbeläge beschädigen, von der Ermächtigungsgrundlage in § 50 Abs. 4 Nr. 2 Straßen- und Wegegesetz (StrWG-MV) gedeckt ist.*)

2. Büsche und Sträucher, die von einem Privatgrundstück in den öffentlichen Straßenraum hineinwachsen und ein Verkehrsschild verdecken, erlauben den Erlass einer Schutzanordnung nach § 35 Abs. 3 und Abs. 4 StrWG-MV, mit der dem Grundeigentümer aufgegeben wird, das Strauchwerk zurückzuschneiden.*)

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IMRRS 2021, 0257
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Ausstellende Behörde des Verwaltungsakts muss erkennbar sein!

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.02.2021 - 4 M 154/20

1. Für die Erkennbarkeit der den Verwaltungsakt erlassenen Behörde genügt es, wenn sich diese durch Auslegung ermitteln lässt.*)

2. Für die aus der organschaftlichen Vertretung folgenden Bindungswirkung ist es nicht erforderlich, dass die Behörde ausdrücklich erklärt, für die dahinterstehende Körperschaft zu handeln.*)

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IMRRS 2021, 0248
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Keine Amtshaftung wegen unwirksamer Mietpreisbremse

BGH, Urteil vom 28.01.2021 - III ZR 25/20

Mietern, die infolge der Unwirksamkeit der Hessischen Mietenbegrenzungsverordnung vom 17.11.2015 (vgl. hierzu BGH, IMR 2019, 352) eine höhere Miete zu entrichten haben, steht gegen das Land Hessen kein Amtshaftungsanspruch zu.*)

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IMRRS 2021, 0226
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Erschließungsbeitrag trotz Anbindung durch Privatstraße!

VGH Bayern, Beschluss vom 12.01.2021 - 6 CS 20.2489

1. Für die Frage, ob ein Grundstück durch eine Straße erschlossen wird, sind allein objektive Kriterien maßgeblich. Unerheblich ist dabei, ob ein bebautes Grundstück durch eine weitere Straße an das Verkehrsnetz angebunden ist (sog. Mehrfacherschließung).

2. Die Übernahme einer Privatstraße als gemeindliche Erschließungsanlage umfasst neben dem beitragsfähigen Erschließungsaufwand auch die Übernahmekosten sowie die Kosten für Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Straße als gemeindliche Erschließungsanlage endgültig herzustellen.

2. Die Erschließungsbeitragspflicht gilt auch, wenn ein Grundstück bereits seit geraumer Zeit durch eine frühere Privatstraße verkehrsmäßig angebunden war.

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IMRRS 2021, 0210
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Antrag schon vor Immobilienerwerb gestellt: Dennoch Anspruch auf Baukindergeld?

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 16.12.2020 - 2-13 O 227/20

Zur Frage der Gewährung von Baukindergeld bei vor Erwerb der zu fördernden Immobilie gestelltem Antrag.*)

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IMRRS 2021, 0166
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Erlass einer einstweiligen Anordnung im Räumungsschutzverfahren - adV

VerfGH Sachsen, Beschluss vom 31.08.2020 - Vf 135-IV-20

ohne amtliche Leitsätze

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IMRRS 2021, 0102
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Festsetzung wiederkehrender Beiträge auch ohne Grundlagenbescheid!

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.12.2020 - 6 A 10020/20

1. Ein im Übrigen rechtmäßiger Bescheid über die Festsetzung wiederkehrender Beiträge für die Schmutzwasserbeseitigung ist gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 KAG i.V.m. § 155 Abs. 2 AO nicht allein deshalb rechtswidrig, weil zuvor ein in der einschlägigen Entgeltsatzung vorgesehener Grundlagenbescheid nicht erlassen worden ist.*)

2. Insoweit steht die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum eingeschränkten Anwendungsbereich des § 155 Abs. 2 AO der durch § 3 Abs. 1 Nr 4 KAG landesrechtlich für die Erhebung kommunaler Abgaben gesetzlich angeordneten entsprechenden Anwendung von § 155 Abs. 2 AO nicht entgegen.*)

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IMRRS 2021, 0106
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Baumpflegearbeiten durchgeführt: Keine Übernahme der Verkehrssicherungspflicht!

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13.01.2021 - 4 MB 44/20

1. Der Regelungsinhalt eines Verwaltungsakts muss sich nicht allein aus dem Anordnungssatz ergeben; zur Ermittlung des Regelungsinhalts können auch sonstige, den Beteiligten bekannte nähere Umstände des Erlasses wie z. B. vorangegangene Anträge herangezogen werden. Ein Rückgriff auf Unterlagen, die sich bei den Akten befinden, kommt hierfür nicht in Frage. Entsprechend kann auch eine später entstehende "Konfusion" durch im Gerichtsverfahren übersandte, inhaltlich anderslautende Erläuterungen keinen Einfluss auf den Regelungsinhalt eines zuvor in hinreichend bestimmter Weise erlassenen Verwaltungsakts haben.*)

2. Das Miteigentum Dritter berührt nicht die Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme eines einzelnen Miteigentümers bei Erlass einer Ordnungsverfügung. Im Rahmen des Auswahlermessens kann die Behörde einen der Miteigentümer oder mehrere nebeneinander in Anspruch nehmen. Nimmt sie nur einen von ihnen in Anspruch, ist dieser für sich allein und im vollen Umfang ordnungspflichtig.*)

3. Das Miteigentum eines Dritten bildet allenfalls ein Vollzugshindernis, wenn dieser mit der Vollziehung der angeordneten Maßnahme nicht einverstanden ist. Ein fehlendes Einverständnis kann durch eine entsprechende Duldungsverfügung ausgeräumt werden.*)

4. Die Durchführung jahreszeitlich bedingter Pflege- und Entsorgungsarbeiten auf öffentlichem Straßengrund durch den Träger der Straßenbaulast führt nicht zur Übernahme der Verkehrssicherungspflicht für einen umsturzgefährdeten Baum, der auf einem Anliegergrundstück steht.*)

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IMRRS 2021, 0112
Mit Beitrag
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Münchener Zweckentfremdungssatzung: Ersatzwohnraum darf teurer sein

VGH Bayern, Beschluss vom 20.01.2021 - 12 N 20.1706

1. Das Zweckentfremdungsverbot erschöpft sich "im Bestandsschutz von Wohnraum" (wie BVerfGE 38, 348 [359 ff.]; BVerwGE 65, 139 [142 f.]; BVerwG, Urteil vom 17.10.1997 - 8 C 18/96, NJW 1998, 94); es schützt den Wohnungsbestand nicht um seiner selbst willen. Verhindert werden soll lediglich eine Verschlechterung oder zusätzliche Gefährdung der Versorgungslage der Bevölkerung (wie BVerfGE 55, 249 [258 ff.]; BVerwGE 65, 139 [143 f.]; 71, 291 [296 ff.]; BVerwG, Urteil vom 17.10.1997 - 8 C 18/96, NJW 1998, 94 [95]).*)

2. Der Abbruch eines (veralteten) Wohngebäudes muss deshalb zweckentfremdungsrechtlich genehmigt werden, wenn der durch den Abriss entstehende Wohnraumverlust durch neugeschaffenen gleichwertigen Ersatzraum ausgeglichen wird (wie BVerwGE 65, 139 [143 ff.]; 95, 341 [355]; BVerwG, Urteil vom 17.10.1997 - 8 C 18/96, NJW 1998, 49 [95]); der Zweckentfremdungsgenehmigung dürfen insoweit keine einschränkenden Nebenbestimmungen hinzugefügt werden (wie BVerfGE 55, 249 [260]; BVerwGE 65, 139 [144]; 95, 341 [355]; BVerwG, Urteil vom 17.10.1997 - 8 C 18/96, NJW 1998, 94 [95]). Ebenso wenig muss der Eigentümer neu geschaffenen Ersatzwohnraum dem Wohnungsmarkt zu den gleichen Mietpreisbedingungen zur Verfügung stellen wie zuvor den veralteten durch Abriss zweckentfremdeten Wohnraum (wie BVerfGE 55, 249 [259 f.]; BVerwGE 65, 139 [146]; BVerwG, Urteil vom 17.10.1997 - 8 C 18/96, NJW 1998, 94 [95]).*)

3. Das Zweckentfremdungsverbot gestattet weder eine Wohnraumbewirtschaftung noch eine Mietpreisregelung (wie BVerwG, Urteil vom 17.10.1997 - 8 C 18/96, NJW 1998, 94 [96]); es belässt dem Eigentümer in den allein durch die Widmung des Wohnraums zu Wohnzwecken gezogenen Grenzen sowohl die Verfügungsbefugnis als auch die Privatautonomie. Für örtliche Einschränkungen der Verfügungsbefugnis und Vertragsfreiheit bietet es keine gesetzliche Grundlage (wie BVerwG, Urteil vom 17.10.1997 - 8 C 18/96, NJW 1998, 94 [96]).*)

4. Das Zweckentfremdungsverbot hindert den Eigentümer deshalb nicht daran, für die Wohnnutzung ihm gehörenden Wohnraums eine die ortsübliche Vergleichsmiete übersteigende Miete zu fordern. Dies gilt für veralteten Wohnraum ebenso wie für Ersatzwohnraum, der anstelle des abgebrochenen veralteten Wohnraums geschaffen worden ist (wie BVerwG, Urteil vom 17.10.1997 - 8 C 18/96, NJW 1998, 94 [96]). Der Genehmigungsvorbehalt darf insbesondere nicht als Mittel eingesetzt werden, um "allgemein unerwünschte oder schädliche Entwicklungen" auf dem Wohnungsmarkt zu unterbinden (wie BVerfGE 38, 348 [360]; BVerwG, Urteil vom 17.10.1997 - 8 C 18/96, NJW 1998, 94 [96]).*)

5. Genügt ist dem Erfordernis neugeschaffenen gleichwertigen Ersatzraums deshalb auch dann, wenn der vom Zweckentfremdungsverbot belastete Eigentümer den Abriss seines Wohngebäudes mit veralteten Mietwohnungen durch einen Neubau mit Eigentumswohnungen ausgleicht (wie BVerwG, Urteil vom 17.10.1997 - 8 C 18/96, NJW 1998, 94 [96]). Dass der Eigentümer dem Markt statt der durch den Abriss beseitigten Mietwohnungen nunmehr Eigentumswohnungen anbietet, stellt deren Gleichwertigkeit im Sinne des Zweckentfremdungsrechts nicht infrage.*)

6. Die Zielsetzung des Zweckentfremdungsgesetzes erschöpft sich vielmehr in der Erhaltung des "Gesamtwohnraumangebots". Dementsprechend kann es im Hinblick auf für die Genehmigung einer Zweckentfremdung anzubietenden Ersatzwohnraum nicht darauf ankommen, ob es sich bei diesem um Miet- oder Eigenwohnraum handelt. Ebenso wenig gestattet das Zweckentfremdungsgesetz eine satzungsförmige Lokalisierung des Ersatzwohnraums in demselben Stadtbezirk oder in vergleichbarer Nähe zum zweckzuentfremdenden Wohnraum.*)

7. Allein die subjektive Vorstellung der Entscheidungsträger der Landeshauptstadt, die herrschende Marktsituation rechtfertige hinsichtlich der Schaffung von Ersatzwohnraum nicht nur eine Differenzierung zwischen Mietwohnungen und selbstgenutzten Wohnungen, sondern erfordere darüber hinaus zugleich auch eine Mietpreisregelung und bestimmte Lokalisierung des Ersatzwohnraums, kann - ohne ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung durch den Landesgesetzgeber - einen entsprechenden Satzungserlass nicht tragen und das in der Rechtsprechung sowohl des Bundesverfassungsgerichts als auch des Bundesverwaltungsgerichts sorgsam austarierte System des Zweckentfremdungsrechts zwischen Eigentumsschutz einerseits und Sozialbindung andererseits nicht einseitig in eine bestimmte Richtung verschieben.*)

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IMRRS 2021, 0070
ProzessualesProzessuales
Streitwert einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung?

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.12.2020 - 10 S 3479/20

Der Streitwert für die Klage eines drittbetroffenen Privaten gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung wird nach den Nummern 19.2 und 2.2.2 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 regelmäßig mit 15.000 Euro angemessen erfasst, auch dann, wenn die angegriffene Genehmigung mehrere Windenergieanlagen umfasst (wie z. B. Senatsbeschluss vom 08.01.2019 - 10 S 2037/17 - NVwZ-RR 2019, 664; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 07.07.2020 - 12 OA 69/20).*)

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IMRRS 2021, 0037
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Unvereinbarerklärung bewirkt keine Änderung der Rechtslage!

VG Trier, Urteil vom 28.10.2020 - 9 K 2026/20

1. Eine Unvereinbarkeitserklärung durch das Bundesverfassungsgericht bewirkt keine Änderung der Rechtslage i.S.d. § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG.*)

2. Hat die Behörde infolge einer Unvereinbarkeitserklärung durch das Bundesverfassungsgericht das Verfahren irrigerweise nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG wieder aufgegriffen, ist sie - bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen des § 48 VwVfG - berechtigt, die Entscheidung über das Wiederaufgreifen zurückzunehmen.*)

3. Im Rahmen der Auslegung eines Verwaltungsakts ist jedenfalls dann, wenn auf eine Begründung des Verwaltungsakts nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG verzichtet wurde, auch die Begründung des Antrags auf Erlass dieses Verwaltungsaktes zu berücksichtigen.*)

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IMRRS 2021, 0007
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Zu geringer Straßenbeitrag hat Bestand!

VG Kassel, Urteil vom 26.11.2020 - 6 K 2433/17

Erweist sich ein Straßenbeitragsbescheid wegen fehlerhafter Berechnung der Veranlagungsfläche als rechtswidrig, ist dieser dennoch aufrechtzuerhalten, wenn der Beitragspflichtige bei korrekter Veranlagung einen höheren Beitrag zu zahlen hätte.*)

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Online seit 2020

IMRRS 2020, 1535
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Vorkaufsrecht zum Wohl der Allgemeinheit nur bei zeitnaher Verwirklichung!

VGH Hessen, Urteil vom 24.11.2020 - 3 A 828/20

Die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrecht bei einem im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplans gelegenen Grundstück ist nur dann durch das Wohl der Allgemeinheit gerechtfertigt, wenn die Gemeinde alsbald diejenigen Schritte unternimmt, die erforderlich sind, um das städtebauliche Ziel der Wohnraumbeschaffung zu verwirklichen (wie BVerwG, IBR 2010, 236 ).*)

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IMRRS 2020, 1527
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Wann ist eine Straße eine vorhandene Straße?

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.11.2020 - 2 S 2349/20

1. Eine vorhandene Straße i.S.d. der Rechtsprechung des früheren Preußischen Oberverwaltungsgerichts zu § 15 FlG war eine Straße, die zur Zeit des Inkrafttretens des ersten aufgrund von § 15 FlG erlassenen Ortsstatuts mit dem Willen der Gemeinde wegen ihres insoweit für ausreichend erachteten Zustands dem inneren Anbau und dem innerörtlichen Verkehr zu dienen bestimmt war und tatsächlich gedient hat (im Anschluss an VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.09.1995 - 2 S 2062/95 - n.v.; Beschluss vom 16.05.1989 - 2 S 125/89, VBlBW 1989, 461).*)

2. Besaß eine Gemeinde kein Ortsstatut nach § 15 FlG, ist für die Frage, ob eine Straße eine vorhandene Straße ist, auf den 29.06.1961 abzustellen, den letzten Tag, an dem die Gemeinde ein solches Statut nach dem alten Recht noch hätte in Kraft setzen können (im Anschluss an VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.09.1995 - 2 S 2062/95 - n.v.; Beschluss vom 16.05.1989 - 2 S 125/89, VBlBW 1989, 461).*)

3. Der Charakter als vorhandene Straße kann sich auch nur auf ein Teilstück einer darüber hinausreichenden Straße beschränken, ohne dass diese Beschränkung an topographischem Merkmalen orientiert sein musste.*)

4. Innerörtlicher Verkehr bedeutet in diesem Zusammenhang einen Verkehr von Haus zu Haus innerhalb einer geschlossenen Ortslage, wobei die geschlossene Ortslage entsprechend den zum heutigen § 34 BauGB entwickelten Grundsätzen zu beurteilen ist.*)

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IMRRS 2020, 1500
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Keine Rückstausicherung eingebaut: Kein Ersatz für Wasserschaden!

BGH, Urteil vom 19.11.2020 - III ZR 134/19

1. Ein durch eine Verengung der Abwasserleitung verursachter Rückstauschaden, der durch eine - hier fehlende - Rückstaueinrichtung hätte verhindert werden können, liegt jedenfalls dann außerhalb des Schutzbereichs einer verletzten Pflicht, wenn der Anlieger nach der einschlägigen Satzung zum Einbau einer solchen Sicherung verpflichtet ist. Auf den Grund, weshalb es zu einem Rückstau im Leitungssystem gekommen ist, kommt es dann regelmäßig nicht an (Fortführung von Senat, IBR 1998, 546).*)

2. In diesen Fällen dürfen sowohl der Träger des Kanalisationsnetzes als auch von ihm mit Bauarbeiten an den Leitungen beauftragte Dritte auf die Einrichtung einer funktionsfähigen Rückstausicherung des Anliegers vertrauen.*)

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IMRRS 2020, 1441
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Vergaberichtlinien nicht eingehalten: Entfernung aus dem Beamtenverhältnis!

VG Regensburg, Urteil vom 19.10.2020 - 10A DK 19.32

Ein Bürgermeister, der Ausschreibungen der Gemeinde abspricht und die entsprechenden Vergaberichtlinien nicht einhält, begeht ein innerdienstliches Dienstvergehen. Soweit der Gemeinde dadurch ein Schaden entsteht, kann dies zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis führen (hier bejaht bei einem Schaden von ca. 54.000 Euro und einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Untreue zu 11 Monaten auf Bewährung).*)

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IMRRS 2020, 1417
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Verpflichtungsbegehren vollständig erfüllt: Rechtssache erledigt!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 02.11.2020 - 1 OA 89/20

Hat die Behörde einem Verpflichtungsbegehren des Klägers vollständig abgeholfen, so ist die Rechtssache erledigt i.S.d. Nr. 1002 VV-RVG; die abstrakte Möglichkeit, noch einen Fortsetzungsfeststellungsantrag zu stellen, ändert daran regelmäßig nichts.*)

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IMRRS 2020, 1405
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Versicherung haftet für Betriebsschließung wegen Corona-Virus!

LG Hamburg, Urteil vom 04.11.2020 - 412 HKO 91/20

1. Wenn der Verwender von AVB einer Betriebsschließungsversicherung zum Ausdruck bringen will, dass der Versicherungsschutz trotz einer ausdrücklichen Bezugnahme auf die Vorschriften der §§ 6 und 7 IfSG auf eine in den Bedingungen enthaltene Liste von Krankheiten/Erregern beschränkt sein soll, muss dies klar und eindeutig geschehen; anderenfalls ist die Beschränkung unwirksam.*)

2. Nicht ausreichend ist es, den im Gesetz verwandten Begriff "meldepflichtige Krankheiten" bzw. "meldepflichtige Krankheitserreger" im Fließtext der AB mit dem Zusatz "im Sinne dieser Bedingungen" zu versehen, um so die in § 6 Abs. 1 Ziff. 5 bzw. § 7 Abs. 2 IfSG enthaltenen Öffnungsklauseln abzubedingen und den Versicherungsschutz auf die aufgelisteten Krankheiten/Erreger zu beschränken.*)

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IMRRS 2020, 1370
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Es lebe der Sport!

VGH Bayern, Urteil vom 12.11.2020 - 20 NE 20.2463

Sieht eine Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vor, dass Einrichtungen des Freizeitsports für den Individualsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands genutzt werden können, Fitnessstudios hingegen komplett schließen müssen, verstößt dies gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.

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IMRRS 2020, 1243
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Schutz von Geschäftsgeheimnissen umfasst auch Dateinamen!

BVerwG, Beschluss vom 05.03.2020 - 20 F 3.19

Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen umfasst nicht nur das Verbot des unbefugten Zugriffs auf den Inhalt von Dateien, die das Geschäftsgeheimnis enthalten, sondern auch bereits die Verhinderung des Zugangs zu äußeren Merkmalen von Dateien (wie Dateiname, Dateiendung, Dateityp, Dateigröße), aus denen sich das Geschäftsgeheimnis ableiten lässt.*)

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IMRRS 2020, 1220
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Ortsrat ist an Veränderungssperre zu beteiligen!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 24.09.2020 - 1 MN 61/20

1. § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG erfordert die Beteiligung des Ortsrats auch beim Erlass einer Veränderungssperre. § 94 Abs. 2 Satz 1 NKomVG bewirkt gegenüber Abs. 1 eine Vorverlegung des Anhörungszeitpunkts.*)

2. Die Unbeachtlichkeitsvorschrift des § 214 BauGB ist auf Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften des NKomVG nicht anwendbar.*)

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IMRRS 2020, 1160
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Zahlung für die Unterbringung von obdachlosen Unionsbürgern

LG Berlin, Urteil vom 05.02.2019 - 67 O 24/18

ohne amtliche Leitsätze

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IMRRS 2020, 1144
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Hinnahme eines illegalen Zustands begründet keinen Vertrauenstatbestand!

OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 10.07.2020 - 2 M 119/20

Die Hinnahme eines illegalen Zustands durch die zuständige Behörde begründet keinen Vertrauenstatbestand darauf, die Behörde werde gegen den illegalen Zustand nicht einschreiten.*)

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IMRRS 2020, 1138
NachbarrechtNachbarrecht
Muss ausgebrachtes Streugut wieder beseitigt werden?

OLG Schleswig, Beschluss vom 10.09.2020 - 7 U 25/19

1. Vom Streupflichtigen kann nicht verlangt werden, dass er das von ihm pflichtgemäß ausgebrachte Streugut (hier Splitt-Salz-Gemisch) gleich nach jeder Verwendung wieder von der Straße beseitigt.*)

2. Ein als Streugut aufgebrachtes Splitt-Salz-Gemisch ist gerade bei Fußwegen sehr gebräuchlich und dient auch dazu, präventiv die von künftigen Schneefällen und Eisbildungen ausgehenden Gefahren zu mindern.*)

3. Die Auswahl eines geeigneten Streumittels steht grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen des Verkehrssicherungspflichtigen.*)

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IMRRS 2020, 1109
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Fiktive Baugenehmigung ist feststellender Verwaltungsakt!

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.07.2020 - 2 M 48/20

1. Bei dem Zeugnis nach § 68 Abs. 5 Satz 2 BauO-SA darüber, dass im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 62 BauO-SA eine Baugenehmigung gem. § 68 Abs. 5 Satz 1 BauO-SA als erteilt gilt, wenn die Bauaufsichtsbehörde nicht innerhalb der Frist des Absatzes 4 Satz 1 über den Bauantrag entschieden hat, handelt es sich um einen feststellenden Verwaltungsakt.*)

2. Möglich i.S.v. § 2 Abs 3 Satz 2 BauO-SA ist ein Aufenthaltsraum, wenn er ohne - genehmigungspflichtige oder - freie - Änderung der äußeren Gestalt des Gebäudes eingerichtet werden kann. Weitere bauordnungsrechtliche Anforderungen als an die vorgegebenen Maße sind an den Begriff des "möglichen Aufenthaltsraums" nicht zu stellen. Auf den baulichen Aufwand für die Nutzbarmachung des Raums als Aufenthaltsraum kommt es nicht an.*)

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IMRRS 2020, 1108
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Außergerichtliche Aufforderung ist kein Bestandteil des Vorverfahrens!

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.07.2020 - 1 O 88/20

1. Mit einem Widerspruch gegen einen Ablehnungsbescheid wird ein Vorverfahren in Gang gesetzt, das mit Erlass des Widerspruchsbescheids sein Ende findet.

2. Außergerichtliche Aktivitäten vor Erhebung einer Untätigkeitsklage sind nicht Bestandteil eines Vorverfahrens.

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