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Sachgebiet: Immobilien

5098 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2004

IMRRS 2004, 1012
ImmobilienImmobilien
Verletzung gesetzlicher Formvorschriften: Wann Verwirkung?

BGH, Urteil vom 16.07.2004 - V ZR 222/03

Wird ein Vertrag trotz Verletzung gesetzlicher Formvorschriften über einen längeren Zeitraum hinweg als wirksam behandelt, so verstößt die Berufung auf den Formmangel nicht bereits dann gegen § 242 BGB, wenn die Voraussetzungen der Verwirkung gegeben sind.*)

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IMRRS 2004, 0938
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Denkmalschutz: Erstattung der Grabungskosten

VGH Bayern, Urteil vom 04.06.2003 - 26 B 00.3684

Zu der Frage, ob einer Gemeinde ein Erstattungsanspruch gegen den Staat für aufgewendete Grabungskosten in Verbindung mit einem Bodendenkmal zustehen, wenn die Gemeinde die betreffenden Grundstücke „baureif“ machen wollte.

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IMRRS 2004, 0931
SteuerrechtSteuerrecht
Grundstücksverkauf: Minderung des Spekulationsgewinns

BFH, Urteil vom 16.06.2004 - X R 22/00

Wird ein Gebäude, das zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden sollte, vor dem Selbstbezug und innerhalb der Spekulationsfrist des § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG wieder veräußert, mindern nur solche Schuldzinsen aus der Fremdfinanzierung des Grundstückserwerbs und andere Grundstücksaufwendungen den Spekulationsgewinn, die auf die Zeit entfallen, in welcher der Steuerpflichtige bereits zum Verkauf des Objekts entschlossen war (Anschluss an das Senatsurteil vom 4. Oktober 1990 X R 150/88, BFH/NV 1991, 237).*)

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IMRRS 2004, 0920
SteuerrechtSteuerrecht
Bedarfsbewertung: Nachweis des gemeinen Werts eines Grundstücks

BFH, Urteil vom 02.07.2004 - II R 55/01

Der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts eines bebauten Grundstücks durch einen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielten Kaufpreis ist auch dann möglich, wenn der Kauf nicht innerhalb eines Jahres vor oder nach dem maßgeblichen Besteuerungszeitpunkt stattgefunden hat, aber die durch zeitlichen Abstand nachlassende Indizwirkung des Kaufpreises für den gemeinen Wert durch ein Gutachten des Gutachterausschusses, wonach der Bodenwert sich nicht geändert hat, und dadurch ausgeglichen wird, dass auch die für § 146 Abs. 2 BewG maßgebliche erzielte Jahresmiete gleich geblieben ist.*)

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IMRRS 2004, 0919
SteuerrechtSteuerrecht
Mietwohngrundstücke im Beitrittsgebiet: Einheitswertfeststellung

BFH, Urteil vom 05.05.2004 - II R 63/00

Nach § 132 Abs. 2 BewG unterbleibt die gesonderte Feststellung eines Einheitswerts 1935 für Grundstücke im Beitrittsgebiet auch in den Fällen, in denen Mietwohngrundstücke i.S. des § 32 Abs. 1 Nr. 1 RBewDV (entspricht § 75 Abs. 2 BewG) neben steuerbefreiten Wohnungen (§ 43 GrStG) nicht Wohnzwecken dienende Räume aufweisen.*)

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IMRRS 2004, 0909
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Straßenbaubeitragspflicht beim Bau einer Zufahrt

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.05.2004 - 15 B 747/04

Bei einer tatsächlich hergestellten und zum Erreichen des Grundstücks notwendigen Zufahrt von der ausgebauten Straße zu einem bebauten Hinterliegergrundstück besteht regelmäßig eine die Straßenbaubeitragspflicht auslösende gesicherte Möglichkeit der Inanspruchnahme der Anlage, wenn nicht im Einzelfall besondere Umstände vorliegen, die dieser Annahme entgegenstehen.*)

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IMRRS 2004, 0904
ImmobilienImmobilien
Wirkung der Abbedingung von wohnungsbaurechtlichen Vorschriften

BayObLG, Beschluss vom 05.05.2004 - 2Z BR 269/03

1. Auch ein größerer Zeitraum (hier: über 22 Monate) zwischen mündlicher Verhandlung und Beschlussfassung im wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren begründet für sich allein keinen Mangel der angefochtenen Entscheidung.*)

2. Sind die wohnungseigentumsrechtlichen Vorschriften über bauliche Veränderungen wirksam abbedungen, beurteilt sich ein Anspruch auf Beseitigung einer solchen nach den allgemeinen nachbarrechtlichen Vorschriften des Privatrechts und des öffentlichen Rechts.*)

3. Das Rechtsbeschwerdegericht selbst ist grundsätzlich an die rechtliche Beurteilung, die es in seinem zurückverweisenden Beschluss zugrunde gelegt hat, gebunden, falls die Sache nach erneuter Rechtsbeschwerde gegen die neue Beschwerdeentscheidung noch einmal dorthin gelangt.*)

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IMRRS 2004, 0895
ImmobilienImmobilien
Klage auf Löschungsbewilligung einer Hypothek

OLG Frankfurt, Urteil vom 07.04.2004 - 13 U 242/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2004, 0894
ImmobilienImmobilien
Forderungsverzicht bei Herausgabe der Grundschuldurkunde?

OLG Saarbrücken, Urteil vom 06.04.2004 - 7 U 671/03

Mit der Herausgabe einer Grundschuldbestellungsurkunde ist nicht zugleich ein Verzicht auf die der Grundschuldbestellung zugrundeliegende Forderung verbunden.*)

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IMRRS 2004, 0890
ImmobilienImmobilien
Ermittlung des Verkehrswerts eines Grundstücks

BGH, Urteil vom 02.07.2004 - V ZR 213/03

a) Ist die Ermittlung des Verkehrswerts eines Grundstücks im Wege des Vergleichswertverfahrens möglich, kann die Sittenwidrigkeit des Kaufs nicht daraus hergeleitet werden, daß ein anders ermittelter Wert in einem (auffälligen oder besonders groben) Mißverhältnis zum Kaufpreis stünde.*)

b) Bei der Ermittlung des Verkehrswerts einer zur Vermietung bestimmten Eigentumswohnung ist das Gericht nicht auf eine bestimmte Methode (hier: Ertragswertmethode) festgelegt.*)

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IMRRS 2004, 0885
ImmobilienImmobilien
Zwangsverwaltung - Grundbeträge nach § 24 Abs. 1 Satz 1 ZwVerwVO

BGH, Beschluss vom 25.06.2004 - IXa ZB 30/03

Die nach § 24 Abs. 1 Satz 1 ZwVerwVO in der Auslegung von BGHZ 152, 18 errechneten Grundbeträge sind für die Abrechnungszeiträume 2000 bis 2003 in der Regel um den Faktor 1,5 zu steigern, es sei denn, dies hätte wegen geringer Degression im Einzelfall ein Mißverhältnis zwischen der Tätigkeit des Verwalters und der so gesteigerten Vergütung zur Folge.*)

Die Hundertsätze für die einzelnen vermieteten oder verpachteten Teile eines Grundstücks sind auch innerhalb eines Abrechnungszeitraums nicht für jedes Miet- oder Pachtverhältnis, sondern nur für jedes Miet- oder Pachtobjekt besonders zu berechnen.*)

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IMRRS 2004, 0883
ImmobilienImmobilien
Anlagenhaftung aus § 2 HPflG greift bei Rückstauschäden nicht!

OLG Celle, Urteil vom 08.07.2004 - 14 U 3/04

1. Die Gefährdungshaftung nach § 2 Abs. 1 HPflG greift bei Rückstauschäden nicht ein.*)

2. Eine Haftung aus Amtspflichtverletzung besteht nicht, wenn eine ordnungsgemäße Rückstausicherung nicht vorhanden ist.*)

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IMRRS 2004, 0882
ImmobilienImmobilien
Grundschuld: Angabe eines Höchstzinssatzes erforderlich

OLG Celle, Beschluss vom 30.06.2004 - 4 W 117/04

Bei der Grundbucheintragung einer Grundschuld ist die Angabe eines Höchstzinssatzes auch bei der Bezugnahme auf den jeweiligen Basiszinssatz erforderlich, um dem Bestimmtheitsgrundsatz zu genügen.*)

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IMRRS 2004, 0880
SteuerrechtSteuerrecht
Abwasserbaubeiträge als nachträgliche Anschaffungskosten

BFH, Urteil vom 11.12.2003 - IV R 40/02

Wird ein zusammenhängendes Grundstück an die Kanalisation angeschlossen und werden dadurch bisher als Weideland genutzte Flächen bebaubar, handelt es sich bei den darauf entfallenden Abwasserbaubeiträgen auch dann um nachträgliche Anschaffungskosten für den Grund und Boden, wenn ein im Übrigen aufstehendes Wohngebäude bereits über eine Sickergrube verfügte.*)

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IMRRS 2004, 0878
ImmobilienImmobilien
Zinsbeginn einer Sicherungshypothek

BayObLG, Beschluss vom 15.04.2004 - 2 Z BR 79/04

Bei einer Sicherungshypothek kann als Zinsbeginn der Tag der Bestellung und Bewilligung eingetragen werden, wenn die Zinsen ab der Auszahlung des Darlehens geschuldet werden, die auf einen späteren Termin festgelegt ist, eine sofortige Auszahlung des Darlehensbetrags aber nicht ausgeschlossen ist.*)

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IMRRS 2004, 0874
ImmobilienImmobilien
Wer ist für Munitionsaltlasten verantwortlich?

OVG Niedersachsen, Urteil vom 21.04.2004 - 7 LC 98/02

1. Kampfstoffe, die nicht mehr zu militärischen Zwecken nutzbar sind oder von denen keine kampfmittelspezifischen Gefahren mehr ausgehen, fallen nicht unter den Kampfmittelbegriff. Insbesondere kontaminierte Grundstücke, auf denen ehemals Munition hergestellt wurde, unterliegen, soweit die Kampfmittel bereits entfernt wurden, als Altlasten, damit dem BBodSchG.

2. Die BRD kann für ein kontaminiertes Grundstück, auf dem im Zweiten Weltkrieg Flugabwehrgranaten hergestellt wurden, zur Errichtung von Grundwassermessstellen und zu halbjährlichen Wasseruntersuchungen verpflichtet sowie zur Erstattung der Kosten bereits durchgeführter Erkundungsmaßnahmen herangezogen werden, da sie wegen ihrer Teilidentität mit dem Deutschen Reich für die Folgen der von diesem verursachten und ihm zuzurechnenden Altlasten verantwortlich ist.

3. Solche Maßnahmen fall nicht unter das Allgemeine Kriegsfolgengesetz vom 05.11.1957 (AKG) und sind damit auch nicht erloschen. Denn dieses Gesetz regelt lediglich das Schicksal von Ansprüchen gegen das Deutsche Reich. Bei den verfügten bodenschutzrechtlichen Maßnahmen handelt es sich aber nicht um Ansprüche des Landkreises gegen die Bundesrepublik in diesem Sinne, sondern um die Aktualisierung der dem Störer unmittelbar zuzurechnenden materiellen Polizeipflicht, die nicht gegenüber einem bestimmten Gläubiger, sondern kraft Gesetzes der Allgemeinheit gegenüber besteht.

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IMRRS 2004, 0872
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Denkmalschutz: Verminderung des Abwasserbeitrags?

VGH Hessen, Urteil vom 16.06.2004 - 5 UE 1701/02

1. Knüpft eine satzungsmäßige Verteilungsregelung im Anschlussbeitragsrecht - ganz oder teilweise - an die zulässige Geschossfläche des beitragspflichtigen Grundstücks an, so sind im Rahmen der Bestimmung der beitragspflichtigen Geschossfläche öffentlich-rechtliche Baubeschränkungen - hier aus Denkmalschutz -, die die Ausschöpfung des satzungsrechtlich vorgesehenen Maßes der zulässigen baulichen Nutzung hindern, zu berücksichtigen. Satzungsrechtlich für den unbeplanten Innenbereich vorgesehene Höchstgeschossflächenzahlen stellen insofern eine im Einzelfall widerlegbare Vermutung über die bauliche Ausnutzbarkeit des Grundstücks dar.*)

2. Einzelfall der Anwendung des § 113 Abs. 2 Satz 2 VwGO im Anschlussbeitragsrecht.*)

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IMRRS 2004, 0871
ImmobilienImmobilien
Wer ist für Munitionsaltlasten verantwortlich?

OVG Niedersachsen, Urteil vom 21.04.2004 - 7 LC 97/02

1. Kampfstoffe, die nicht mehr zu militärischen Zwecken nutzbar sind oder von denen keine kampfmittelspezifischen Gefahren mehr ausgehen, fallen nicht unter den Kampfmittelbegriff. Insbesondere kontaminierte Grundstücke, auf denen ehemals Munition hergestellt wurde, unterliegen, soweit die Kampfmittel bereits entfernt wurden, als Altlasten, damit dem BBodSchG.

2. Die BRD kann für ein kontaminiertes Grundstück, auf dem im Zweiten Weltkrieg Flugabwehrgranaten hergestellt wurden, zur Errichtung von Grundwassermessstellen und zu halbjährlichen Wasseruntersuchungen verpflichtet sowie zur Erstattung der Kosten bereits durchgeführter Erkundungsmaßnahmen herangezogen werden, da sie wegen ihrer Teilidentität mit dem Deutschen Reich für die Folgen der von diesem verursachten und ihm zuzurechnenden Altlasten verantwortlich ist.

3. Solche Maßnahmen fall nicht unter das Allgemeine Kriegsfolgengesetz vom 05.11.1957 (AKG) und sind damit auch nicht erloschen. Denn dieses Gesetz regelt lediglich das Schicksal von Ansprüchen gegen das Deutsche Reich. Bei den verfügten bodenschutzrechtlichen Maßnahmen handelt es sich aber nicht um Ansprüche des Landkreises gegen die Bundesrepublik in diesem Sinne, sondern um die Aktualisierung der dem Störer unmittelbar zuzurechnenden materiellen Polizeipflicht, die nicht gegenüber einem bestimmten Gläubiger, sondern kraft Gesetzes der Allgemeinheit gegenüber besteht.

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IMRRS 2004, 0861
ImmobilienImmobilien
Kann Landwirtschaftsbetrieb gerichtlich zugewiesen werden?

OLG Naumburg, Beschluss vom 28.01.2004 - 2 Ww 78/03

§ 14 GrdstVG eröffnet nicht die Möglichkeit der gerichtlichen Zuweisung eines landwirtschaftlichen Betriebes, dessen Erträge ohne einen anderweitigen Haupterwerb zum Unterhalt einer bäuerlichen Familie nicht ausreichen.*)

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IMRRS 2004, 0817
SteuerrechtSteuerrecht
Allein-Nutzung von Wohnung im Zweifamilienhaus: Fördergrundbetrag

BFH, Urteil vom 19.05.2004 - III R 29/03

1. Auch wenn der Miteigentümer eines Zwei- oder Mehrfamilienhauses mit Einverständnis der übrigen Miteigentümer eine Wohnung allein bewohnt, steht ihm der Fördergrundbetrag nur entsprechend seinem Miteigentumsanteil zu.*)

2. Die Anweisung in Rz. 66 des BMF-Schreibens vom 10. Februar 1998 (BStBl I 1998, 190), nach welcher der Miteigentümer eines Zwei- oder Mehrfamilienhauses, der eine Wohnung allein zu eigenen Wohnzwecken nutzt, den Fördergrundbetrag in Anspruch nehmen kann, soweit der Wert der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung einschließlich des dazugehörenden Grund und Bodens den Wert des Miteigentumsanteils nicht übersteigt, widerspricht § 9 Abs. 2 Satz 3 EigZulG.*)

3. Die Gewährung der Eigenheimzulage im Wege einer Billigkeitsregelung in gesetzlich nicht vorgesehenen Fällen ist der Verwaltung durch § 15 Abs. 1 Satz 2 EigZulG verwehrt.*)

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IMRRS 2004, 0807
ImmobilienImmobilien
Entschädigungslose Duldung einer Anlage als Grunddienstbarkeit?

BayObLG, Beschluss vom 15.04.2004 - 2 Z BR 221/03

Eine Grunddienstbarkeit, nach der der jeweilige Eigentümer des dienenden Grundstücks entschädigungslos alle Einwirkungen aus dem Betrieb der auf dem herrschenden Grundstück errichteten und betriebenen baulichen und sonstigen, insbesondere immissionsrechtlich genehmigungspflichtigen Anlagen duldet, auch wenn sich diese Einwirkungen künftig ihrem Umfang nach oder durch eine Änderung des Betriebs und der hierbei angewandten Verfahren ändern, kann zulässiger Inhalt einer Eintragung im Grundbuch sein. Ein umfassender Verzicht auf die Ausübung von Rechten wahrt den Bestimmtheitsgrundsatz.*)

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IMRRS 2004, 0806
ImmobilienImmobilien
Grundbuchverfahren: Welche Beweismittel sind zulässig?

BayObLG, Beschluss vom 12.05.2004 - 2 Z BR 19/03

1. Bei der Prüfung der Wirksamkeit der Einigung nach § 20 GBO kann das Grundbuchamt über einen etwaigen Vollmachtsmissbrauch oder eine Umgehung des § 181 BGB grundsätzlich keinen Zeugenbeweis erheben. Es kann in der Regel auch nicht die in öffentlichen Protokollen enthaltenen Erklärungen von Zeugen inhaltlich verwerten.*)

2. Gegen die Eintragung eines Widerspruchs aufgrund einer einstweiligen Verfügung kann Beschwerde mit dem Ziel der Löschung des Widerspruchs eingelegt werden. Für den Nachweis der Unwirksamkeit der einstweiligen Verfügung infolge von Antragsrücknahme ist die Vorlage einer Ausfertigung oder einer beglaubigten Abschrift des Beschlusses erforderlich, durch den die Wirkungslosigkeit der einstweiligen Verfügung festgestellt wird.*)

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IMRRS 2004, 0804
ImmobilienImmobilien
Grundwasserverunreinigung durch Polierschlamm: Beseitigung?

OLG Nürnberg, Urteil vom 16.01.1990 - 1 U 3248/89

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2004, 0803
ImmobilienImmobilien
Rissbildung am Haus durch Bauvorhaben des Nachbarn

OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.09.1973 - 4 U 10/73

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2004, 0798
SteuerrechtSteuerrecht
Verlustfreie Bewertung teilfertiger Bauten

BFH, Beschluss vom 28.04.2004 - VIII B 79/03

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die von der Finanzverwaltung (BMF-Schreiben vom 14. November 2000 IV A 6 -S 2174- 5/00, BStBl I 2000, 1514) vertretene Ansicht, dass eine Teilwertabschreibung auf teilfertige Bauten auf fremdem Grund und Boden nur hinsichtlich des dem jeweiligen Stand der Fertigstellung entsprechenden, auf die Bauten entfallenden Anteils der vereinbarten Vergütung zulässig sei, der Rechtslage entspricht.*)

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IMRRS 2004, 0783
ImmobilienImmobilien
Was ist unter einer Kleingartenanlage zu verstehen?

BGH, Urteil vom 17.06.2004 - III ZR 281/03

a) Eine Kleingartenanlage setzt nicht voraus, daß wenigstens die Hälfte ihrer Fläche zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf (insbesondere Obst und Gemüse) genutzt wird.*)

b) Es genügt, wenn diese Nutzung den Charakter der Anlage maßgeblich mitprägt.*)

c) Dies ist in der Regel anzunehmen, wenn wenigstens ein Drittel der Fläche zum Anbau von Gartenerzeugnissen für den Eigenbedarf genutzt wird. Besonderheiten, wie eine atypische Größe der Parzellen, topographische Eigentümlichkeiten oder eine Bodenqualität, die den Anbau von Nutzpflanzen teilweise nicht zuläßt, können eine vom Regelfall abweichende Beurteilung rechtfertigen.*)

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IMRRS 2004, 0782
ImmobilienImmobilien
Folgen einer Kontamination durch verschiedene Ereignisse

BGH, Urteil vom 07.05.2004 - V ZR 77/03

Zum Grund eines Schadensersatzanspruchs gehört die Feststellung, daß aus dem geltend gemachten Haftungsgrund ein Schaden entstanden sein kann. Ist dies bei einem Anspruch aus abgetretenem Recht davon abhängig, ob sich der Schaden nach der Person des Zedenten oder - in Anwendung der Grundsätze der Drittschadensliquidation - nach der des Zessionars berechnet, nimmt die in einem Grundurteil hierzu ergangene Festlegung an dessen innerprozessualer Bindungswirkung teil.*)

Wurde ein Grundstück durch verschiedene Ereignisse kontaminiert, so ist die erforderliche Bodensanierung auch dann als durch jedes der Ereignisse verursacht anzusehen, wenn sich alle vorhandenen Schadstoffbelastungen ohne zusätzlichen Aufwand mit derselben Sanierungsmethode beseitigen lassen.*)

Hat der Verkäufer in diesem Fall die aus einem der Ereignisse herrührende Schadstoffbelastung arglistig verschwiegen, während die weitere Kontamination einem Gewährleistungsausschluß unterfällt, muß sich der Käufer den mit der Ersatzleistung aus § 463 Satz 2 BGB a.F. verbundenen Vorteil, auch von den Folgen des dem Gewährleistungsausschluß unterfallenden Mangels entlastet zu werden, nicht durch einen Abzug "neu für alt" anrechnen lassen.*)

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IMRRS 2004, 0773
SteuerrechtSteuerrecht
Gewerblicher Grundstückshandel: Was zählt zur Drei-Objekt-Grenze?

BFH, Urteil vom 05.05.2004 - XI R 7/02

Zum notwendigen Betriebsvermögen eines durch Überschreiten der Drei-Objekt-Grenze entstandenen gewerblichen Grundstückshandels gehören nicht nur die Objekte, deren Veräußerung zur Annahme des gewerblichen Grundstückshandels geführt hat, sondern auch nicht in zeitlichem Zusammenhang mit ihnen veräußerte Objekte, die jedoch von vornherein eindeutig zur Veräußerung bestimmt waren.*)

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IMRRS 2004, 0772
ImmobilienImmobilien
Abrissgenehmigung für Denkmal-Haus?

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.05.2004 - 8 A 12009/03

Die Genehmigung zum Abbruch eines Denkmals ist in verfassungskonformer Ermessensausübung dann zu erteilen, wenn dem Eigentümer die Erhaltung des Denkmals nicht zumutbar ist.*)

Die Zumutbarkeit ist anhand eines Vergleiches der voraussichtlichen Investitions- und Bewirtschaftungskosten sowie der möglichen Nutzungserträge zu beurteilen, wobei die Beweislast für die Unzumutbarkeit beim Eigentümer liegt.*)

Bei der Ermittlung der Investitionskosten sind Kosten abzuziehen, die durch pflichtwidrig unterlassene Unterhaltung entstehen, ebenso in Aussicht gestellte Zuschüsse, für die der Eigentümer in zurechenbarer Weise unterlassen hat, den erforderlichen Antrag zu stellen.*)

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IMRRS 2004, 0771
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Leistungsfreiheit nach den §§ 23 Abs. 1, 25 Abs. 1 VVG

BGH, Urteil vom 05.05.2004 - IV ZR 183/03

Für die Frage der Leistungsfreiheit des Versicherers nach den §§ 23 Abs. 1, 25 Abs. 1 VVG ist die Gefahrenlage bei Abschluß des Versicherungsvertrages mit derjenigen zu vergleichen, die nach einer Veränderung der für die versicherte Gefahr maßgeblichen Umstände eingetreten ist. Dabei ist die jeweilige Gefahrenlage aufgrund einer Gesamtabwägung aller gefahrrelevanten Umstände des Einzelfalles zu bestimmen. Wie die Versicherer bestimmte Umstände bewerten und wie sich diese Umstände auf die Prämiengestaltung auswirken, hat in diesem Zusammenhang zwar erhebliche Indizwirkung, ersetzt die vom Tatrichter geforderte eigene Gesamtabwägung aber nicht.*)

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IMRRS 2004, 0763
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Beauftragung des Maklers auch mit Vertragsverhandlungen

BGH, Urteil vom 14.05.2004 - V ZR 120/03

a) Beauftragt der Verkäufer einen Makler mit den Vertragsverhandlungen, ist es ihm als eigenes Verschulden gegenüber dem Käufer anzurechnen, wenn er den Makler nicht über die Umstände informiert, die dem Käufer zu offenbaren sind.*)

b) Dem Verkäufer ist das Wissen seines Vertreters, der in seinem Namen den Makler mit den Kaufverhandlungen beauftragt, im Verhältnis zu dem Käufer nicht zuzurechnen; anderes gilt, wenn der Vertreter die Angelegenheiten des Verkäufers, sei es allgemein, sei es für den Verkaufsfall, in eigener Verantwortlichkeit zu erledigen und die dabei erlangten Informationen zur Kenntnis zu nehmen und weiterzugeben hat.*)

c) Dem Käufer, der die Einbuße aus einem Weiterverkauf als Schadensersatz statt der Leistung wegen Verschweigens eines Fehlers geltend macht, kann nicht entgegengehalten werden, der Fehler sei für den Weiterverkauf nicht ursächlich gewesen.*)

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IMRRS 2004, 0756
ImmobilienImmobilien
Fremdbefüllung eines Gasbehälters

BGH, Urteil vom 09.02.2004 - II ZR 131/03

Stellt ein Lieferant von Flüssiggas Kunden im Rahmen eines Gaslieferungsvertrages, der die Kunden verpflichtet, ihren Bedarf an Flüssiggas allein bei ihm zu decken, gegen Nutzungsentschädigung Gasbehälter zur Verfügung, die nach den vertraglichen Vereinbarungen Eigentum des Lieferanten sind und bleiben, so erfüllt eine auf Veranlassung eines Kunden durch einen anderen Gaslieferanten ohne Einwilligung des Eigentümers vorgenommene Befüllung des Gasbehälters den Tatbestand einer Eigentumsbeeinträchtigung i.S. von § 1004 Abs. 1 BGB.

Der Eigentümer ist nicht gemäß § 1004 Abs. 2 BGB zur Duldung einer solchen "Fremdbefüllung" verpflichtet, weil sie nach seinem Vertrag mit dem Kunden keine bestimmungsgemäße Nutzung des Gasbehälters ist.

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IMRRS 2004, 0755
ImmobilienImmobilien
Energierecht - Haftungsbeschränkung eines Energieversorgungsunternehmens

BGH, Urteil vom 26.05.2004 - VIII ZR 311/03

Die in § 6 AVBEltV geregelte Beschränkung der Haftung eines Energieversorgungsunternehmens für Sach- und Vermögensschäden, die ein Kunde durch Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsbelieferung erleidet, erfaßt auch den Fall, daß nach einer Unterbrechung der Stromversorgung der 220-Volt-Anschluß des Kunden durch einen Mitarbeiter des Versorgungsunternehmens bei der Wiederaufnahme der Stromlieferung versehentlich mit dem 400-Volt-Netz des Versorgungsunternehmens verbunden wird und dadurch Überspannungsschäden an elektrischen Geräten des Kunden entstehen.*)

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IMRRS 2004, 0753
ImmobilienImmobilien
Vermögensrecht - Ausschlussfrist des § 7 Abs. 8 VermG

BGH, Urteil vom 14.05.2004 - V ZR 164/03

Bei Rücknahme einer gegen den Restitutionsbescheid erhobenen Klage ist für den Beginn der in § 7 Abs. 8 Satz 2 VermG geregelten Ausschlußfrist ungeachtet einer etwa rückwirkend eingetretenen Bestandskraft des Bescheides der Zeitpunkt maßgebend, zu dem die Klage wirksam zurückgenommen wurde.*)

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IMRRS 2004, 0750
ImmobilienImmobilien
Vermögensrecht - Verjährung der Ausgleichsansprüche

BGH, Urteil vom 28.04.2004 - IV ZR 85/03

Die Verjährung der auf Leistungen nach dem Vermögensgesetz bezogenen Ausgleichsansprüche entsprechend § 2313 Abs. 2 Satz 1, Abs. 1 Satz 3 BGB beginnt mit Inkrafttreten des Vermögensgesetzes (Bestätigung von BGHZ 123, 76).*)

Unerheblich ist, wann Ansprüche nach dem Vermögensgesetz durch Verwaltungsbescheide festgestellt werden.*)

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IMRRS 2004, 0747
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Hecken-Wachstum wird nicht von LBO beschnitten

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.06.2004 - 8 A 10464/04

Lebende Hecken sind keine Einfriedungen i.S. von § 8 Abs. 8 Satz 3 LBauO-RP. Ihre Höhenbegrenzung ergibt sich allein aus dem Landesnachbarrechtsgesetz.*)

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IMRRS 2004, 0745
SteuerrechtSteuerrecht
Bedarfsbewertung eines erbbaurechtsbelasteten Grundstücks

BFH, Urteil vom 05.05.2004 - II R 45/01

Weist der Erwerber eines erbbaurechtsbelasteten Grundstücks nach, dass dessen gemäß § 148 Abs. 1 Satz 1 BewG ermittelter Wert mehr als das Dreifache seines gemeinen Werts im unbebauten Zustand ausmacht, und hat er beim Heimfall des Erbbaurechts eine angemessene Entschädigung für die Gebäude zu zahlen, ist der Grundstückswert im Wege verfassungskonformer Auslegung entsprechend Satz 2 der Vorschrift i.V.m. § 146 Abs. 7 oder §§ 147, 145 Abs. 3 Satz 3 BewG auf den nachgewiesenen niedrigeren gemeinen Wert festzustellen.*)

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IMRRS 2004, 0743
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Geltendmachung eines nicht erloschenes Recht

BGH, Beschluss vom 27.02.2004 - IXa ZB 269/03

Macht der Besitzer eines Grundstücks, gegen den aus dem Zuschlagsbeschluß die Zwangsvollstreckung auf Räumung und Herausgabe betrieben wird, ein durch den Zuschlag nicht erloschenes Recht (§ 93 Abs. 1 Satz 2 ZVG) geltend, hat er dem Vollstreckungsgericht zumindest Anhaltspunkte darzutun, die ein Besitzrecht zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung nahe legen.*)

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IMRRS 2004, 0741
ImmobilienImmobilien
Umweltrecht - Entschädigungsanspruch nach Ausweisung eines Wasserschutzgebiets

OLG Zweibrücken, Urteil vom 24.07.2003 - 6 U 8/02

Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Ausweisung eines Wasserschutzgebietes Entschädigungsansprüche unter enteignungsrechtlichen Gesichtspunkten auslöst.*)

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IMRRS 2004, 0733
ImmobilienImmobilien
Fernmeldeleitungen: Ausgleichsansprüche bei Duldungspflicht

BGH, Urteil vom 14.05.2004 - V ZR 292/03

a) § 57 TKG gilt auch für die Errichtung, den Betrieb und die Erneuerung von Telekommunikationslinien auf Bahngrundstücken.*)

b) Ob ein Grundstück durch die Benutzung für Telekommunikationszwecke nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 TKG), ist in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu § 906 Abs. 1 Satz 1 BGB zu beantworten.*)

c) Muß der Eigentümer die Benutzung seines Grundstücks nach § 57 Abs. 1 Nr. 2 TKG dulden, kommen Ausgleichsansprüche nach § 57 Abs. 2 Satz 1 und 2 TKG in Betracht.*)

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IMRRS 2004, 0731
ImmobilienImmobilien
Grundstückskauf von Gemeinde als öffentlich-rechtlicher Vertrag?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.05.2004 - 21 E 62/04

Zur Frage der Rechtsnatur eines zwischen einem Wohnungsbauunternehmen und einer Gemeinde geschlossenen Vertrags über den Kauf eines im gemeindlichen Eigentum stehenden, für die Umsetzung eines Bauvorhabens erforderlichen Grundstücks, wenn die Vertragsparteien später einen Durchführungsvertrag i.S.v. § 12 Abs. 1 BauGB vereinbart haben (hier: Verneinung des Verwaltungsrechtsweges für die Klage auf Erstattung eines Kaufpreisanteils).*)

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IMRRS 2004, 0730
ImmobilienImmobilien
Zur Duldungspflicht von Trafoanlagen auf Grundstücken

OLG Brandenburg, Urteil vom 12.06.2003 - 5 U 27/02

In den neuen Bundesländern richtet sich die Duldungspflicht des Grundstückseigentümers hinsichtlich Energiefortleitungsanlagen in erster Linie nach § 29 Abs. 1 EnVO.

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IMRRS 2004, 0716
BankrechtBankrecht
Abschluss eines Darlehensvertrages

OLG Celle, Urteil vom 21.04.2004 - 3 U 14/04

1. Im Rahmen des Abschlusses eines Darlehensvertrages sind für eine Bank jedenfalls diejenigen Umstände „erkennbar“, die vor Abschluss eines solchen Vertrages üblicherweise erfragt werden. Gewährt die Bank einen Kredit, ohne sich um die beabsichtigte Verwendung des Darlehens zu kümmern, das zwei Ehegatten als „Darlehensnehmer“ abschließen, so ist sie darlegungs und beweispflichtig für ihren Vortrag, dass beide Ehegatten an der Verwendung der Darlehensvaluta ein eigenes persönliches und/oder wirtschaftliches Interesse haben und über die Verwendung als gleichberechtigte Partner bestimmen.*)

2. Das gilt auch dann, wenn die Darlehensvaluta zur Renovierung des von Ehegatten gemeinsam bewohnten Hauses verwendet werden soll. Es gibt keine Vermutung dafür, dass ein solches Haus im gemeinschaftlichen Eigentum steht.*)

3. Eine Bank kann eingehende Zahlungen nicht gemäß § 366 Abs. 2 Alt. 2 BGB auf eine Schuld verrechnen, deren Rückzahlung deshalb weniger sicher ist, weil die Erklärung über die Mithaft des Ehegatten wegen krasser finanzieller Überforderung sittenwidrig und damit nichtig ist.*)

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IMRRS 2004, 0713
ImmobilienImmobilien
Notarrecht - Belehrungspflicht über Vorwegbeleihungsklausel

OLG Celle, Beschluss vom 27.04.2004 - 8 W 145/04

1. Den einen Grundstückskauf beurkundenden Notar trifft gem. § 17 BeurkG eine Verpflichtung, den Grundstückskäufer auf die Möglichkeit der Aufnahme einer sog. Vorwegbeleihungsklausel in den Vertrag aufzuklären, wenn er weiß, dass der Käufer den Kaufpreis finanzieren muss, noch keine endgültige Finanzierungszusage vorliegt, eine Abwicklung der Kaufpreiszahlung über ein Notaranderkonto nicht erfolgen soll und der Notar auch im übrigen nicht weiß, unter welchen Voraussetzungen die kreditgebende Bank zur Auszahlung des Darlehens bereit sein wird.*)

2. Eine sog. Notarbestätigung, mit der der Notar lediglich bescheinigt, dass der zur Kreditsicherung nach Eigentumsumschreibung auf den Käufer einzutragenden Grundschuld keine Voreintragungen in Abt. II und III des Grundbuchs vorgehen, genügt zur Absicherung der finanzierenden Bank in der Regel nicht, weil hier die Gefahr besteht, dass das durch eine Vormerkung gesicherte Anwartschaftsrecht des Grundstückserwerbers auf Eigentumserwerb von einem Dritten gepfändet wird und sodann mit Grundbucheintragung eine der Grundschuld vorgehende Sicherungshypothek entsteht.*)

3. Sind durch eine unrichtige Sachbehandlung nach den oben dargestellten Grundsätzen Mehrkosten entstanden, so sind diese gem. § 141 i. V. m. § 16 Abs. 1 S. 1 KostO nicht zu erheben.*)

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IMRRS 2004, 0712
ImmobilienImmobilien
Geschäftswert für die Löschung eines Erbbaurechts

OLG Celle, Beschluss vom 05.05.2004 - 8 W 119/04

1. Die Regelung des § 21 Abs. 1 KostO, wonach bei Bestellung eines Erbbaurechts der Wert achtzig vom Hundert des Werts des belasteten Grundstücks beträgt, ist auf den Fall der Aufhebung und Löschung eines Erbbaurechts nicht anwendbar.*)

2. Kauft der Erbbauberechtigte, der in Ausübung des Erbbaurechts ein Gebäude auf dem Grundstück errichtet hat, später das Grundstück ganz oder teilweise dazu und wird von ihm in dem notariellen Kaufvertrag zugleich die Löschung des Erbbaurechts bewilligt, so bemißt sich gem. § 19 Abs. 2 KostO der Geschäftswert für die Löschung des Erbbaurechts grundsätzlich allein nach dem Wert des errichteten Bauwerks. Der anteilige Wert des Grundstücks ist dagegen nicht zusätzlich zugrundezulegen, sondern wird ausschließlich für den Geschäftswert des Kaufvertrages über den Grundbesitz berücksichtigt.*)

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IMRRS 2004, 0709
ImmobilienImmobilien
Unverhältnismäßige Aufwendungen für Rückerwerb des Grundstücks?

OLG Celle, Urteil vom 26.05.2004 - 3 U 263/03

Besteht der als Naturalrestitution zu leistende Schadensersatz im Rückerwerb eines Grundstücks, sind die hierfür erforderlichen Aufwendungen auch dann nicht unverhältnismäßig im Sinne von § 251 Abs. 2 S.1 BGB, wenn sie den Verkehrswert des Grundstücks deutlich (hier: 26 %) übersteigen.*)

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IMRRS 2004, 0703
ImmobilienImmobilien
Sittenwidrige Schädigung: Schadensersatzpflicht des Zweiterwerbers

OLG Schleswig, Urteil vom 22.04.2004 - 5 U 156/02

1. Es stellt eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung im Sinne des § 826 BGB dar, wenn ein Außenstehender vom Verpflichteten eines Veräußerungsvertrages (hier: Vertrag über die Einräumung eines Wohnungserbbaurechts) bei Kenntnis von dessen fehlgeschlagenem Vollzug den Veräußerungsgegenstand erwirbt und hierbei in Kauf nimmt, dass damit die Übereignungsansprüche des Erstkäufers vereitelt werden.*)

2. In einem derartigen Fall kann der Erstkäufer vom Zweitkäufer im Wege des Schadensersatzes unmittelbar Herausgabe und dinglichen Übertragung des Kaufgegenstandes verlangen.*)

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IMRRS 2004, 0702
ImmobilienImmobilien
Notarrecht - Belehrungspflicht bei ungesicherter Vorleistung

OLG Schleswig, Urteil vom 01.04.2004 - 11 U 184/02

1. Den Notar trifft eine doppelte Belehrungspflicht, falls ein Urkundsbeteiligter eine ungesicherte Vorleistung erbringen soll. Er hat diesen über die Folgen der Leistungsunfähigkeit des durch die Vorleistung Begünstigten und über mögliche Wege zur Vermeidung der hiermit verbundenen Risiken zu belehren.*)

2. Ein Notar, der mit der Durchführung eines Vertrages im Sinne eines selbständigen Vollzugsauftrages beauftragt ist, hat über den in §§ 18, 53 BeurKG erfassten Tätigkeitsumfang hinausgehende Verpflichtungen.*)

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IMRRS 2004, 0700
ImmobilienImmobilien
Bußgeld wegen Verstoßes gegen Denkmalschutzgesetz

OLG Hamm, Beschluss vom 13.05.2004 - 1 Ss OWi 262/04

1. Zur Bemessung der Geldbuße bei einem Verstoß gegen das Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen.*)

2. Besteht das ordnungswidrige Verhalten in einem Handeln (nur) ohne eine erforderliche Genehmigung, so wird die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit regelmäßig geringer sein, wenn die materiellen Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung unbedenklich vorgelegen haben. Auch im Anwendungsbereich des Denkmalschutzgesetzes ist die bloße Verletzung formeller Pflichten ohne Schaden für das Denkmal unbedeutender als ein tatsächlich schädigender Eingriff.

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IMRRS 2004, 0699
ImmobilienImmobilien
Staat haftet für Bezirkskaminkehrermeister

OLG München, Urteil vom 29.01.2004 - 1 U 4881/03

Der Bezirkskaminkehrermeister haftet bei der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben in Bayern nicht als Gebührenbeamter persönlich. Vielmehr tritt für ihn nach § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG der Freistaat Bayern ein.*)

Das preußische "Gesetz über die Haftung des Staates und anderer Verbände für Amtspflichtverletzungen von Beamten bei Ausübung der öffentlichen Gewalt" vom 01.08.1909 (PrBHaftG) und damit dessen § 1 Abs. 3 über die persönliche Haftung des Gebührenbeamten, auf den sich die Entscheidung BGHZ 62, 372 bezieht, gilt in Bayern nicht.*)

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