Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15721 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
IMRRS 2006, 1307OLG Rostock, Beschluss vom 20.01.2006 - 3 U 154/05
1. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 26. 3. 2003 - VIII ZR 333/02, NJW 2003, 2320) rückt der Zwangsverwalter insofern in die Vermieterpflichten ein, als er auch für einen Abrechnungszeitraum, der vor seiner Bestellung liegt, über die Nebenkosten abzurechnen und ein etwaiges Guthaben auch dann an den Mieter auszukehren hat, wenn dieser die Vorauszahlungen noch an den Vermieter geleistet hat.
2. Insbesondere ist unerheblich, ob der Mieter den Zwangsverwalter auf Auszahlung des Guthabens gerichtlich in Anspruch nimmt oder ob er sich gegen die Mietzahlungsklage des Zwangsverwalters mit der Aufrechnung verteidigt. In beiden Konstellationen ist entscheidungserheblich, ob der Zwangsverwalter die Auszahlung des Nebenkostenguthabens aus der von ihm verwalteten Masse an den Mieter schuldet.
3. Der Mieter ist gehindert, gegen die laufenden Mietzahlungen mit Ansprüchen aufzurechnen, die vor Anordnung der Zwangsverwaltung bzw. vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vermieters entstanden sind.
4. Der Anspruch des Mieters auf Rückerstattung überzahlter Betriebskosten wird erst mit Rechnungslegung fällig.
5. Der Mieter kann auch dann den Zwangsverwalter auf Betriebskostenrückzahlung in Anspruch nehmen, wenn die Anordnung der Zwangsverwaltung und der Zugang der Abrechnung beim Mieter zeitlich zusammenfallen.
6. Der Zwangsverwalter hat den Grundsätzen des BGH-Urteils vom 26.03.2003 folgend die Vermieterpflichten jedenfalls dann zu erfüllen, wenn die Zwangsverwaltung vor Abrechnungsreife eingetreten ist.
VolltextIMRRS 2006, 1303
LG Berlin, Beschluss vom 19.06.2006 - 23 OH 8/03
Die nach § 2 GKG gerichtskostenbefreite öffentliche Hand ist auch in Bezug auf die besondere Entschädigung eines Sachverständigen nach § 13 JVEG befreit. § 2 GKG umfasst nicht lediglich die Honorartabelle des § 9 JVEG.
VolltextIMRRS 2006, 1297
BGH, Urteil vom 18.05.2006 - IX ZR 187/04
1. Widerspricht der Schuldner der rechtlichen Einordnung einer als "Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung" zur Tabelle angemeldeten, bereits durch einen Vollstreckungsbescheid rechtskräftig titulierten Forderung, so kann der Gläubiger Klage auf Feststellung des Forderungsgrundes erheben.*)
2. Ein rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid bindet das Gericht des Feststellungsprozesses auch dann nicht, wenn er auf eine Anspruchsgrundlage Bezug nimmt, die eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung voraussetzt.*)
VolltextIMRRS 2006, 1295
OLG Koblenz, Urteil vom 27.03.2006 - 12 U 107/05
1. Da grundsätzlich von der Ernstlichkeit rechtsgeschäftlicher Willenserklärungen auszugehen ist, trägt für das Vorliegen eines Scheingeschäfts im Sinne des § 117 BGB bei Grundstückskauf durch einen notariell beurkundeten Kaufvertrag derjenige die Beweislast, der sich darauf beruft. Den Beweis hat er nicht geführt, wenn die Behauptung einer Schwarzgeldzahlung durch den hierfür angebotenen Zeugenbeweis weder unmittelbar nocht mittelbar vom Hörensagen bestätigt wird.*)
2. Das Gericht ist zur Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung verpflichtet, wenn sich aus neuem Vorbringen ergibt, dass die bisherige Verhandlung lückenhaft war und bei sachgemäßem Vorgehen Veranlassung zur Ausübung des Fragerechts bestanden hätte. Darüber hinaus wird eine Pflicht zur Wiedereröffnung angenommen, wenn durch Versäumnisse des Gerichts oder andere Umstände im Verfahren bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung eine vollständige und sachgerechte Erklärung der Parteien unterblieb. Dagegen ist die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nicht geboten, wenn diese ohne Verfahrensfehler geschlossen wurde. Ein Wiederaufnahmegrund ist nur dann ein zwingender Grund für die Wiedereröffnung, wenn er glaubhaft gemacht worden ist; andernfalls bleibt es dem Ermessen des Gerichts überlassen, ob es erneut in die mündliche Verhandlung eintritt.*)
VolltextIMRRS 2006, 1291
OLG Koblenz, Beschluss vom 09.05.2006 - 12 W 254/06
Die sofortige Beschwerde findet nach herrschender Meinung gegen einen Beschluss gemäß § 769 Abs. 1 ZPO nicht statt. Sie ist analog § 707 Abs. 2 Satz 2 ZPO ausgeschlossen. Dagegen bestehen Bedenken aufgrund des rechtsstaatlichen Gebots der Rechtsmittelklarheit. Danach ist es zuerst Sache des Gesetzgebers eindeutige Vorschriften über die Zulässigkeit von Rechtsmitteln zu schaffen. Außerordentliche Rechtsmittel sind deshalb unzulässig. Aus demselben Grund sind Tatbestände, die Rechtsmittel für bestimte Konstellationen ausschließen, nicht auf andere Fälle übertragbar, wenn sich dafür kein Anhaltspunkt im Gesetz findet. Ihre analoge Anwendung kollidiert mit dem Prinzip vom Vorrang des Gesetzes.*)
VolltextIMRRS 2006, 1281
BGH, Beschluss vom 06.04.2006 - V ZB 194/05
Über ein Ablehnungsgesuch gegen den nach § 348 oder § 348a ZPO zuständigen Einzelrichter hat nach § 45 Abs. 1 ZPO die Zivilkammer ohne Mitwirkung des abgelehnten Richters zu entscheiden.*)
VolltextIMRRS 2006, 1278
BGH, Beschluss vom 28.03.2006 - XI ZR 388/04
Eine fehlerhafte Kostenentscheidung des Berufungsgerichts kann in dem die Nichtzulassungsbeschwerde zurückweisenden Beschluss vom Revisionsgericht nicht von Amts wegen korrigiert werden.*)
VolltextIMRRS 2006, 1277
BGH, Beschluss vom 09.05.2006 - XI ZB 45/04
Zur Frage, wie sich ein pflichtbewusster Rechtsanwalt verhalten muss, wenn die Berufungsbegründung wegen eines erst kurz vor Ablauf der Rechtsmittelfrist aufgetretenen Defekts des Druckers seines Laptops nicht ausgedruckt werden kann, in der Kanzlei aber ein weiterer Computer mit Drucker vorhanden war.*)
VolltextIMRRS 2006, 1276
BGH, Urteil vom 12.05.2006 - V ZR 175/05
§ 581 Abs. 1 2. Fall ZPO bestimmt eine Ausnahme von dem in § 581 Abs. 1 1. Fall ZPO angeordneten Grundsatz, nach dem eine Restitutionsklage aus den in § 580 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 ZPO bezeichneten Gründen nur nach einer rechtskräftigen Verurteilung in einem Strafverfahren zulässig ist, für den Fall, dass ein Strafverfahren aus anderen Gründen als wegen Mangels an Beweis nicht erfolgen kann. So verhält es sich nur, wenn eine Verfolgung der als Restitutionsgrund vorgetragenen Straftat infolge hinzugetretener, vom Restitutionskläger nicht beeinflussbarer Umstände unmöglich ist.*)
VolltextIMRRS 2006, 1274
BGH, Beschluss vom 15.06.2005 - XII ZR 104/02
Die Beschwer eines zur Räumung und daneben zum Abriß bestimmter Gebäude Verurteilten bemißt sich für den Räumungsausspruch nach § 8 ZPO und für die gesonderte Verurteilung zum Abriß der Gebäude gemäß § 3 ZPO nach den Kosten für deren Entfernung.*)
VolltextIMRRS 2006, 1273
OLG Hamm, Beschluss vom 28.09.2005 - 20 U 103/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1266
BGH, Beschluss vom 15.05.2006 - V ZA 11/06
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1264
BGH, Beschluss vom 01.06.2006 - V ZB 29/06
Die Mindestvergütung von 600 € fällt für die gesamte Tätigkeit des Verwalters während des Zwangsverwaltungsverfahrens nur einmal an.*)
VolltextIMRRS 2006, 1245
BGH, Beschluss vom 23.05.2006 - VIII ZR 28/06
1. Hat der Schuldner versäumt, bereits in der Berufungsinstanz einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 ZPO zu stellen, kommt eine Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO grundsätzlich nicht in Betracht. Allerdings sind in besonderen Fällen Ausnahmen zu machen (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Oktober 2004 - VIII ZR 215/04, Grundeigentum 2004, 1523 unter II m.w.Nachw.). Ein Ausnahmefall liegt vor, wenn der Klägervertreter erklärt hat,
"dass aus einem etwaigen günstigen Urteil bis zur Rechtskraft nicht vollstreckt werden wird."
2. Ist die Durchführung der Zwangsvollstreckung mit einer akuten Suizidgefahr des Schuldners verbunden, kann es angezeigt erscheinen zur Durchsetzung des Grundrechts des Vollstreckungsschuldners auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG die Zwangsvollstreckung (einstweilen) einzustellen.
VolltextIMRRS 2006, 1244
BGH, Beschluss vom 29.06.2006 - IX ZA 7/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1238
BGH, Beschluss vom 10.03.1999 - XII ZR 321/97
Mietzinsforderungen können im Urkundenprozeß geltend gemacht werden.*)
VolltextIMRRS 2006, 1234
LG München I, Urteil vom 08.06.2005 - 24 O 8704/04
Tritt der Architekt im Honorarprozess einer vom Auftraggeber vorgelegten eigenen Honorarermittlung nicht mit einer endgültigen, den vertraglichen Anforderungen entsprechenden prüfbaren Abrechnung entgegen, ist seine auf eine nicht prüfbare Rechnung gestützte Honorarklage nicht lediglich als derzeit unbegründet, sondern ohne Einschränkung abzuweisen.
VolltextIMRRS 2006, 1233
BGH, Beschluss vom 21.09.2005 - XII ZR 256/03
1. Zur Wertberechnung nach § 41 GKG bei gestaffeltem Mietentgelt in der streitigen Zeit.*)
2. Der auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Mietpreisvereinbarung gerichtete Antrag fällt in den Anwendungsbereich des § 41 Abs. 1 GKG, wenn sich aus der Begründung ergibt, dass die behauptete Unwirksamkeit der Entgeltvereinbarung voraussichtlich die Nichtigkeit des gesamten Rechtsgeschäfts zur Folge haben würde (hier: wucherische Überhöhung einer Geschäftsraummiete).*)
VolltextIMRRS 2006, 1223
OLG Naumburg, Beschluss vom 16.01.2006 - 10 W 17/05
Die besondere seelische Ausnahmesituation, in der sich ein Zeuge bei einem plötzlichen Versterben eines nahen Angehörigen befindet, muss grundsätzlich im Rahmen des § 381 ZPO auch durch Gerichte berücksichtigt werden.*)
VolltextIMRRS 2006, 1222
KG, Beschluss vom 06.02.2006 - 8 W 98/05
Bei objektiv unrichtiger oder auch mehrdeutiger Bezeichnung ist grundsätzlich diejenige Person als Partei anzusprechen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen werden soll.
VolltextIMRRS 2006, 1221
OLG Koblenz, Beschluss vom 06.02.2006 - 2 U 785/05
1. Die Wirksamkeit einer Fristverlängerung für die Berufungsbegründungsfrist hängt nicht davon ab, dass ein wirksamer Antrag gestellt worden ist. Mängel bei der Antragstellung sind grundsätzlich unbeachtlich. Bei gewährten Fristverlängerungen ist grundsätzlich der Wortlaut der gerichtlichen Entscheidung maßgebend ist (insoweit in Anknüpfung an BGH NJW 1988, 1156; BGHZ 93, 300, 304 = NJW 1985, 1558; NJW 1999, 1036).*)
2. Ist dem Fristverlängerungsschreiben jedoch ein Antrag des Prozessgegners auf Fristverlängerung beigefügt und wurde die Frist der Partei zuvor bereits verlängert, so kann diese aufgrund der Gesamtschau beider Urkunden - gerichtliche Fristverlängerung unter Beifügung des Fristverlängerungsgesuchs des Prozessgegners - nicht davon ausgehen, dass ohne eigenen Antrag für alle Prozessbeteiligten die Frist einheitlich verlängert worden ist.*)
VolltextIMRRS 2006, 1214
OLG Hamburg, Beschluss vom 31.05.2006 - 13 AR 16/06
Enthält ein Betriebspachtvertrag über eine Tankstelle darüber hinaus die Mitverpachtung von Tankstellengebäuden, bestehend aus den Räumen Shop, Shop-Lager, Partner-, Geräte-, Personalraum und WC´s, sowie Pflegediensthallen und Tankbehälter auch Elemente der Raumpacht, so kommt es für die Anwendung des § 29a ZPO bei solchen Mischverträgen darauf an, ob der Schwerpunkt des Pachtvertrages in einer Raumüberlassung besteht. Für die Existenz und Funktion einer Tankstelle sind nicht die vorgenannten Räumlichkeiten, sondern an erster Stelle die sonstigen Grundstücksflächen, wie Zu- und Ausfahrten, Abstell- und Parkplatzflächenflächen bei den Zapfsäulen und Servicestationen (Reifendruck, Wasser, Staubsauger etc) von grundlegender Bedeutung.
VolltextIMRRS 2006, 1213
OLG Rostock, Beschluss vom 31.05.2006 - 3 W 36/06
Dem Kläger, der nach bisherigem Sach- und Streitstand obsiegt hätte, können nach billigem Ermessen die Kosten anteilig auferlegt werden, die dadurch angefallen sind, dass er die Erledigung verspätet abgegeben hat.
VolltextIMRRS 2006, 1212
BGH, Beschluss vom 25.01.2006 - IV ZR 303/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1211
BGH, Beschluss vom 23.05.2006 - VI ZB 29/05
Ein Streithelfer kann den im selbständigen Beweisverfahren tätigen Sachverständigen im Hauptsacheprozess ablehnen, wenn für ihn die Möglichkeit eines Ablehnungsgesuchs im selbständigen Beweisverfahren nicht eröffnet ist.*)
VolltextIMRRS 2006, 1209
BGH, Beschluss vom 23.03.2006 - IX ZA 29/05
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1207
BGH, Beschluss vom 18.05.2006 - V ZB 142/05
Besteht bei einem Grundstück ein ernstzunehmender Altlastenverdacht, muss das Vollstreckungsgericht bei der Verkehrswertermittlung den Verdachtsmomenten nachgehen und alle zumutbaren Erkenntnisquellen über die Bodenbeschaffenheit nutzen. Kosten für ein Bodengutachten sind jedenfalls dann aufzuwenden, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zu den Auswirkungen stehen, die das Gutachten auch angesichts der Aussagekraft vorhandener Unterlagen auf den festzusetzenden Verkehrswert haben kann.*)
VolltextIMRRS 2006, 1200
BGH, Urteil vom 23.11.2005 - VIII ZR 43/05
1. Normaler Verschleiß bei einem Gebrauchtwagen stellt grundsätzlich keinen Mangel dar.*)
2. Zur Frage der fahrlässigen Beweisvereitelung durch den Käufer eines Gebrauchtwagens, der ein angeblich mangelhaftes Teil durch eine Werkstatt austauschen lässt, die das betreffende Teil nicht aufbewahrt, so dass es im Gewährleistungsprozess gegen den Verkäufer nicht als Beweismittel zur Verfügung steht.*)
VolltextIMRRS 2006, 1199
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.12.2005 - 24 U 86/05
1. Die internationale Zuständigkeit der Zivilgerichte bestimmt sich für eine vor dem 1.3.2002 eingereichte und nach diesem Stichtag zugestellte Klage nach der EuGVVO.*)
2. Art. 30 Nr. 1 EuGVVO ist in diesem Fall nicht anzuwenden.*)
3. Für Honoraransprüche des Rechtsanwalts ist im Anwendungsbereich der "Luxemburg-Klausel" der Gerichtsstand am Kanzleisitz des Rechtsanwalts nicht begründet.*)
VolltextIMRRS 2006, 1198
BGH, Urteil vom 03.05.2006 - VIII ZB 88/05
Der Zeitpunkt des Eintritts der Rechtshängigkeit der Klage ist auch dann für die Rechtsmittelzuständigkeit maßgebend, wenn eine Partei später im Laufe des Verfahrens ihren Wohnsitz in das Ausland verlegt. An der so begründeten Rechtsmittelzuständigkeit ändert auch die Erhebung einer Widerklage nach der Wohnsitzverlegung einer Partei nichts.*)
VolltextIMRRS 2006, 1194
OLG Naumburg, Beschluss vom 14.02.2006 - 10 W 2/06
Zu den Voraussetzungen der Verwerfung eines Richterablehnungsgesuchs als unzulässig.*)
VolltextIMRRS 2006, 1191
OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.05.2006 - 19 W 16/06
Der Gebührenstreitwert einer Klage auf Zustimmung zur Löschung eines im Grundbuch eingetragenen dinglichen Wohnrechts richtet sich nach dem Löschungsinteresse des Klägers. Sofern das dingliche Wohnrecht nicht einem mietähnlichen Dauerwohnrecht gleichkommt, ist das Löschungsinteresse in Anlehnung an § 9 ZPO zu schätzen.*)
VolltextIMRRS 2006, 1190
OLG Nürnberg, Beschluss vom 16.05.2006 - 5 W 781/06
1. Ein Sachverständiger verwirkt seinen Entschädigungsanspruch, wenn sein Gutachten unverwertbar ist, weil bei dessen Ausarbeitung Dritte in einer Weise mitgewirkt haben, dass seine persönliche Verantwortung für das Gutachten nicht mehr gewährleistet ist, und der Sachverständige bei Übernahme des Auftrags erkennen konnte, dass er allein nicht über das zur vollständigen Erfüllung des Auftrags erforderliche Fachwissen verfügt.*)
2. Dies gilt nicht für solche Arbeiten, die das Gericht noch bei ihm in Auftrag gibt, obwohl es bereits hätte erkennen können, dass der Sachverständige die Ausarbeitung des Gutachtens in unzulässiger Weise Dritten überlassen hat.*)
VolltextIMRRS 2006, 1189
KG, Urteil vom 22.05.2006 - 8 U 143/05
Zur den Anforderungen an die Darlegungslast für die Inanspruchnahme eines vertraglich vereinbarten Sonderkündigungsrechtes ("...wenn bei Fortsetzung des Mietverhältnisses ...eine wirtschaftliche Situation entsteht, die als wirtschaftlich bedrohlich oder existenzbedrohend anzusehen ist...")*)
VolltextIMRRS 2006, 1188
OLG Dresden, Beschluss vom 08.06.2006 - 13 W 653/06
1. Auf der Grundlage der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Parteifähigkeit der (Außen-)Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann ein zum Gesellschaftsvermögen gehörender Anspruch nicht mehr durch die Gesellschafter in notwendiger Streitgenossenschaft gemäß § 62 Abs. 1 2. Fall ZPO verfolgt werden.*)
2. Haben die Gesellschafter einer (Außen-)Gesellschaft bürgerlichen Rechts vor Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Parteifähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit einen zum Gesellschaftsvermögen gehörenden Anspruch verfolgt, ist die Rubrumsberichtigung der richtige Weg, die geänderte rechtliche Sicht auf den konkreten Rechtsstreit zu übertragen.*)
3. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Gesellschafters führt hiernach nicht zur Unterbrechung des Rechtsstreits gemäß § 240 ZPO.*)
VolltextIMRRS 2006, 1187
KG, Beschluss vom 12.06.2006 - 8 W 26/06
Der Wert des Erzwingungsverfahrens richtet sich nach dem Interesse des Gläubigers an der zu vollstreckenden Handlung, nicht nach dem Aufwand des Schuldners.*)
VolltextIMRRS 2006, 1186
OLG Nürnberg, Beschluss vom 12.06.2006 - 5 W 980/06
Ein Sachverständiger kann wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn er für sein Gutachten einen bestimmten Geschehensablauf als praktisch ausgeschlossen behandelt, obwohl ihm das Gericht eigens aufgegeben hat, bei seiner gutachtlichen Stellungnahme von einer diesen Geschehensablauf bestätigenden Zeugenaussage auszugehen.*)
VolltextIMRRS 2006, 1185
OLG Jena, Beschluss vom 22.06.2006 - 4 W 173/06
1. Die Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens sind dann dem Kläger gemäß § 269 Abs. 3 ZPO bei Rücknahme der Klage (im Hauptsacheverfahren) aufzuerlegen, wenn das selbständige Beweisverfahren die Grundlage für das spätere Hauptverfahren geschaffen hat.*)
2. Dabei kommt es nicht auf die Verwertung des im selbständigen Verfahren gewonnenen Beweisergebnisses, sondern nur darauf an, ob eine abgeschlossene Beweiserhebung im selbständigen Beweisverfahren vorlag, das im Hauptsacheverfahren hätte herangezogen werden können.*)
VolltextIMRRS 2006, 1183
BGH, Beschluss vom 11.05.2006 - VII ZB 166/05
Sowohl nach der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Zivilprozessordnung als auch nach der Neufassung in § 520 Abs. 3 Nr. 2 ZPO muss die Berufungsbegründung auf den Streitfall zugeschnitten sein und erkennen lassen, aus welchen tatsächlichen oder rechtlichen Gründen das angefochtene Urteil unrichtig ist.
VolltextIMRRS 2006, 1182
BGH, Beschluss vom 08.06.2006 - VII ZB 23/06
Der Einzelrichter darf nicht selbst über die Zulassung einer Rechtsbeschwerde entscheiden, sondern muss das Verfahren dem Senat übertragen.
VolltextIMRRS 2006, 1181
OLG Bremen, Beschluss vom 24.05.2006 - 2 Sch 2/2006
1. Geringschätzigkeit eines Schiedsrichters gegenüber einer Partei ist auch im Schiedsverfahren ein die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigender Grund.
2. An die Befangenheit eines Schiedsrichters sind dann andere Anforderungen als an die des Richters zu stellen, wenn es sich aus der Besonderheit des Schiedsverfahrens ergibt.
VolltextIMRRS 2006, 1179
OLG Jena, Beschluss vom 21.06.2006 - 9 W 168/06
Bei der Beauftragung eines Privatgutachtens zur Widerlegung eines gerichtlichen Gutachtens trifft den Auftraggeber eine Obliegenheit, wonach der Kostenrahmen eines außergerichtlich einzuholenden Gutachtens dem Gegner vorab mitzuteilen ist.
VolltextIMRRS 2006, 1177
BGH, Beschluss vom 04.05.2006 - IX ZR 242/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1176
BGH, Beschluss vom 30.03.2006 - IX ZB 171/04
Hat das Beschwerdegericht die sofortige Beschwerde gegen einen Eröffnungsbeschluss als unzulässig verworfen und hilfsweise deren Begründetheit verneint, ist die Rechtsbeschwerde nur zulässig, wenn hinsichtlich beider Begründungen die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO dargelegt werden.*)
VolltextIMRRS 2006, 1170
BGH, Beschluss vom 15.03.2006 - IV ZR 146/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1169
BGH, Beschluss vom 14.06.2006 - I ZR 326/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1168
BGH, Beschluss vom 11.05.2006 - V ZB 70/05
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1167
BGH, Beschluss vom 25.04.2006 - IV ZA 24/05
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1164
BGH, Beschluss vom 04.04.2006 - VI ZB 66/04
Zu den erstattungspflichtigen Kosten eines Unterbevollmächtigten.
VolltextIMRRS 2006, 1163
BGH, Beschluss vom 11.05.2006 - IX ZR 171/03
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext