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Sachgebiet: Prozessuales

15721 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2003

IMRRS 2003, 0316
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Befangenheit eines Richters

BGH, Beschluss vom 13.01.2003 - XI ZR 53/02

1. Im Ablehnungsverfahren nach der Zivilprozeßordnung ist nicht darüber zu entscheiden, ob der Richter befangen ist, sondern ob aus der Sicht einer objektiv und vernünftig urteilenden Partei die Besorgnis besteht, der zur Entscheidung berufene Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und unparteiisch gegenüber.

2. Zu dieser Vorstellung kann eine nach diesem objektivierten Maßstab urteilende Partei nicht allein deswegen gelangen, weil der Richter in seiner bisherigen Spruchtätigkeit oder im Rahmen wissenschaftlicher Erörterungen einen Rechtsstandpunkt eingenommen hat, der der ablehnenden Partei ungünstig ist; denn das Ablehnungsverfahren dient nicht dazu, einer Partei die Handhabe zu geben, einen ihr genehmen, nämlich ihrem Anliegen gewogenen Richter auszuwählen; es soll nur verhindern, daß ein Richter über die Rechtssache entscheidet, der die zur Entscheidung stehenden Fragen - und damit auch seine bisher vertretene Ansicht - im Lichte der ihm unterbreiteten Argumente nicht unvoreingenommen und kritisch prüft und den Eindruck hervorruft, in seiner Ansicht festgelegt oder gegenüber einer Partei ablehnend gesonnen zu sein.

3. Der Umstand, daß der XI. Zivilsenat des BGH nach der Behauptung des Klägers regelmäßig in dem Zusammenhang der sog. "drückervermittelten Wohnungsfinanzierungen" zu Lasten der Anleger entschieden hat, begründet nicht den Vorwurf der Voreingenommenheit.

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IMRRS 2003, 0315
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Befangenheit eines Richters

BGH, Beschluss vom 13.01.2003 - XI ZR 34/02

1. Im Ablehnungsverfahren nach der Zivilprozeßordnung ist nicht darüber zu entscheiden, ob der Richter befangen ist, sondern ob aus der Sicht einer objektiv und vernünftig urteilenden Partei die Besorgnis besteht, der zur Entscheidung berufene Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und unparteiisch gegenüber.

2. Zu dieser Vorstellung kann eine nach diesem objektivierten Maßstab urteilende Partei nicht allein deswegen gelangen, weil der Richter in seiner bisherigen Spruchtätigkeit oder im Rahmen wissenschaftlicher Erörterungen einen Rechtsstandpunkt eingenommen hat, der der ablehnenden Partei ungünstig ist; denn das Ablehnungsverfahren dient nicht dazu, einer Partei die Handhabe zu geben, einen ihr genehmen, nämlich ihrem Anliegen gewogenen Richter auszuwählen; es soll nur verhindern, daß ein Richter über die Rechtssache entscheidet, der die zur Entscheidung stehenden Fragen - und damit auch seine bisher vertretene Ansicht - im Lichte der ihm unterbreiteten Argumente nicht unvoreingenommen und kritisch prüft und den Eindruck hervorruft, in seiner Ansicht festgelegt oder gegenüber einer Partei ablehnend gesonnen zu sein.

3. Der Umstand, daß der XI. Zivilsenat des BGH nach der Behauptung des Klägers regelmäßig in dem Zusammenhang der sog. "drückervermittelten Wohnungsfinanzierungen" zu Lasten der Anleger entschieden hat, begründet nicht den Vorwurf der Voreingenommenheit.

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IMRRS 2003, 0314
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Befangenheit eines Richters

BGH, Beschluss vom 13.01.2003 - XI ZR 28/02

1. Im Ablehnungsverfahren nach der Zivilprozeßordnung ist nicht darüber zu entscheiden, ob der Richter befangen ist, sondern ob aus der Sicht einer objektiv und vernünftig urteilenden Partei die Besorgnis besteht, der zur Entscheidung berufene Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und unparteiisch gegenüber.

2. Zu dieser Vorstellung kann eine nach diesem objektivierten Maßstab urteilende Partei nicht allein deswegen gelangen, weil der Richter in seiner bisherigen Spruchtätigkeit oder im Rahmen wissenschaftlicher Erörterungen einen Rechtsstandpunkt eingenommen hat, der der ablehnenden Partei ungünstig ist; denn das Ablehnungsverfahren dient nicht dazu, einer Partei die Handhabe zu geben, einen ihr genehmen, nämlich ihrem Anliegen gewogenen Richter auszuwählen; es soll nur verhindern, daß ein Richter über die Rechtssache entscheidet, der die zur Entscheidung stehenden Fragen - und damit auch seine bisher vertretene Ansicht - im Lichte der ihm unterbreiteten Argumente nicht unvoreingenommen und kritisch prüft und den Eindruck hervorruft, in seiner Ansicht festgelegt oder gegenüber einer Partei ablehnend gesonnen zu sein.

3. Der Umstand, daß der XI. Zivilsenat des BGH nach der Behauptung des Klägers regelmäßig in dem Zusammenhang der sog. "drückervermittelten Wohnungsfinanzierungen" zu Lasten der Anleger entschieden hat, begründet nicht den Vorwurf der Voreingenommenheit.

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IMRRS 2003, 0313
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Befangenheit eines Richters

BGH, Beschluss vom 13.01.2003 - XI ZR 18/02

1. Im Ablehnungsverfahren nach der Zivilprozeßordnung ist nicht darüber zu entscheiden, ob der Richter befangen ist, sondern ob aus der Sicht einer objektiv und vernünftig urteilenden Partei die Besorgnis besteht, der zur Entscheidung berufene Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und unparteiisch gegenüber.

2. Zu dieser Vorstellung kann eine nach diesem objektivierten Maßstab urteilende Partei nicht allein deswegen gelangen, weil der Richter in seiner bisherigen Spruchtätigkeit oder im Rahmen wissenschaftlicher Erörterungen einen Rechtsstandpunkt eingenommen hat, der der ablehnenden Partei ungünstig ist; denn das Ablehnungsverfahren dient nicht dazu, einer Partei die Handhabe zu geben, einen ihr genehmen, nämlich ihrem Anliegen gewogenen Richter auszuwählen; es soll nur verhindern, daß ein Richter über die Rechtssache entscheidet, der die zur Entscheidung stehenden Fragen - und damit auch seine bisher vertretene Ansicht - im Lichte der ihm unterbreiteten Argumente nicht unvoreingenommen und kritisch prüft und den Eindruck hervorruft, in seiner Ansicht festgelegt oder gegenüber einer Partei ablehnend gesonnen zu sein.

3. Der Umstand, daß der XI. Zivilsenat des BGH nach der Behauptung des Klägers regelmäßig in dem Zusammenhang der sog. "drückervermittelten Wohnungsfinanzierungen" zu Lasten der Anleger entschieden hat, begründet nicht den Vorwurf der Voreingenommenheit.

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IMRRS 2003, 0312
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Befangenheit eines Richters

BGH, Beschluss vom 13.01.2003 - XI ZR 14/02

1. Im Ablehnungsverfahren nach der Zivilprozeßordnung ist nicht darüber zu entscheiden, ob der Richter befangen ist, sondern ob aus der Sicht einer objektiv und vernünftig urteilenden Partei die Besorgnis besteht, der zur Entscheidung berufene Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und unparteiisch gegenüber.

2. Zu dieser Vorstellung kann eine nach diesem objektivierten Maßstab urteilende Partei nicht allein deswegen gelangen, weil der Richter in seiner bisherigen Spruchtätigkeit oder im Rahmen wissenschaftlicher Erörterungen einen Rechtsstandpunkt eingenommen hat, der der ablehnenden Partei ungünstig ist; denn das Ablehnungsverfahren dient nicht dazu, einer Partei die Handhabe zu geben, einen ihr genehmen, nämlich ihrem Anliegen gewogenen Richter auszuwählen; es soll nur verhindern, daß ein Richter über die Rechtssache entscheidet, der die zur Entscheidung stehenden Fragen - und damit auch seine bisher vertretene Ansicht - im Lichte der ihm unterbreiteten Argumente nicht unvoreingenommen und kritisch prüft und den Eindruck hervorruft, in seiner Ansicht festgelegt oder gegenüber einer Partei ablehnend gesonnen zu sein.

3. Der Umstand, daß der XI. Zivilsenat des BGH nach der Behauptung des Klägers regelmäßig in dem Zusammenhang der sog. "drückervermittelten Wohnungsfinanzierungen" zu Lasten der Anleger entschieden hat, begründet nicht den Vorwurf der Voreingenommenheit.

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IMRRS 2003, 0311
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Notwendigkeit der Zuziehung eines Anwalts

BGH, Beschluss vom 18.02.2003 - XI ZB 10/02

1. Die Zuziehung eines in der Nähe ihres Wohn- oder Geschäftsortes ansässigen Rechtsanwalts durch eine an einem auswärtigen Gericht klagende oder verklagte Partei stellt im Regelfall eine notwendige Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung im Sinne von § 91 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 ZPO dar.

2. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kann dann eingreifen, wenn schon im Zeitpunkt der Beauftragung des Rechtsanwalts feststeht, daß ein eingehendes Mandantengespräch für die Prozeßführung nicht erforderlich sein wird.

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IMRRS 2003, 0310
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Klage auf Unterlassung der Benutzung eines Weges: Streitwert

BGH, Beschluss vom 13.02.2003 - V ZR 378/02

Für den Streitwert einer Klage auf Unterlassung der Benutzung eines Weges ist nicht der Verkehrswert der auf den Weg entfallenden Grundfläche maßgeblich. Entscheidend sind vielmehr die Nachteile, die dem Kläger durch eine fortdauernde Benutzung des Wegs entstehen.

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IMRRS 2003, 0303
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit einer Rechtsfrage

BGH, Beschluss vom 07.01.2003 - X ZR 82/02

Ob eine Rechtsfrage, deren Beantwortung die gegen eine Nichtzulassung der Revision beschwerdeführende Partei für grundsätzlich hält, entscheidungserheblich ist, kann der Bundesgerichtshof im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nur auf der Grundlage der Erkenntnisse beurteilen, die ihm in diesem Verfahrensabschnitt zulässigerweise hierzu zur Verfügung stehen.*)

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IMRRS 2003, 0297
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

BGH, Beschluss vom 11.02.2003 - VI ZB 38/02

Zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn ein Rechtsanwalt die Anweisung erteilt hat, die von ihm in Gegenwart seiner Büroangestellten unterzeichnete Rechtsmittelschrift per Telefax an das Rechtsmittelgericht zu senden, die Angestellte aber aufgrund einer Verwechslung eine nicht unterzeichnete Abschrift übermittelt.*)

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IMRRS 2003, 0295
Selbständiges BeweisverfahrenSelbständiges Beweisverfahren
Zulässiges Gutachten über Minderwert

OLG Hamm, Beschluss vom 16.09.2002 - 17 W 30/02

Im selbständigen Beweisverfahren ist es zulässig, ein Gutachten über folgende Frage einzuholen:

Wie hoch ist der Minderwert, wenn eine Mängelbeseitigung unverhältnismäßig oder nicht möglich ist?

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IMRRS 2003, 0292
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Fehlerhafte Besetzung des Beschwerdegerichts

BGH, Beschluss vom 13.03.2003 - IX ZB 134/02

Entscheidet der Einzelrichter in einer Sache, der er rechtsgrundsätzliche Bedeutung beimißt, über die Beschwerde und läßt die Rechtsbeschwerde zu, so ist die Zulassung wirksam, die Entscheidung unterliegt jedoch auf Rechtsbeschwerde wegen fehlerhafter Besetzung des Beschwerdegerichts der Aufhebung von Amts wegen.*)

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IMRRS 2003, 0291
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Angriff gegen Sachverständigengutachten

BGH, Urteil vom 19.02.2003 - IV ZR 321/02

Will eine Prozeßpartei ein ihr ungünstiges Sachverständigengutachten angreifen, so ist sie grundsätzlich weder aufgrund ihrer Substantiierungslast noch aufgrund ihrer allgemeinen Prozeßförderungspflicht verpflichtet, ein Privatgutachten einzuholen (hier: ungerechtfertigte Nichtzulassung eines Privatgutachtens im Berufungsverfahren).*)

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IMRRS 2003, 0290
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anwendungsbereich der Prozeßkostenhilfe

BGH, Beschluss vom 19.12.2002 - III ZB 33/02

Im Verfahren der Prozeßkostenhilfe kann dem Antragsteller Prozeßkostenhilfe für die Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung des Gerichts der sofortigen Beschwerde bewilligt werden.*)

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IMRRS 2003, 0289
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beschwerdeverfahren: Richter auf Probe darf Einzelrichter sein

BGH, Beschluss vom 11.02.2003 - VIII ZB 56/02

Im Beschwerdeverfahren (§ 568 ZPO) findet die Vorschrift des § 348 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 ZPO, die den Einsatz des Richters auf Probe als sogenannter originärer Einzelrichter beschränkt, keine entsprechende Anwendung.*)

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IMRRS 2003, 0285
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Berufungszuständigkeit des OLG gegen Urteil des AG

BGH, Beschluss vom 19.02.2003 - IV ZB 31/02

Die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte nach § 119 Abs. 1 Nr. 1 b GVG hängt nicht davon ab, ob es im Einzelfall auf internationales Recht ankommt.*)

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IMRRS 2003, 0284
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Aufklärungs- und Hinweispflicht des Gerichts

BGH, Urteil vom 24.02.2003 - II ZR 322/00

Die Aufklärungs- und Hinweispflicht des Gerichts gebietet es, die Parteien auf Widersprüche zwischen ihrem schriftsätzlichen Vortrag und den dazu eingereichten Unterlagen hinzuweisen und ihnen Gelegenheit zu deren Ausräumung zu geben.*)

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IMRRS 2003, 0282
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - selbständiges Beweisverfahren, nachträgliche Unzuständigkeit

OLG Naumburg, Beschluss vom 14.01.2003 - 7 W 26/02

1. Ein Wechsel der örtlichen Zuständigkeit für ein selbständiges Beweisverfahren tritt mit Anhängigkeit der Hauptsache ein, wenn die Klage bei einem anderen Gericht erhoben wird.*)

2. Zur Streitwertbemessung im selbständigen Beweisverfahren.

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IMRRS 2003, 0279
Selbständiges BeweisverfahrenSelbständiges Beweisverfahren
Antragsstellung nach dessen Abschluss

OLG Naumburg, Beschluss vom 23.09.2002 - 6 W 101/02

Nach Abschluss des selbstständigen Beweisverfahrens können die Parteien nicht zeitlich unbegrenzt Anträge nach § 411 Abs. 4 S. 1 ZPO stellen, falls die gerichtliche Fristsetzung unterblieben ist. Am Maßstab des § 282 Abs. 1 ZPO ist zu prüfen, ob die Partei ihre Einwendungen und Anträge, die das schriftliche Gutachten betreffen, so zeitig vorgebracht hat, wie es "einer sorgfältigen und auf Förderung des Verfahrens bedachten Prozessführung entspricht". (Anschluss und Fortführung von BGH, Urt. vom 20. Februar 2002 - VIII ZR 228/00 - IBR 2002, 340).*)

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IMRRS 2003, 0276
Selbständiges BeweisverfahrenSelbständiges Beweisverfahren
Statthaftigkeit von Gegenanträgen

OLG Dresden, Beschluss vom 29.08.2002 - 2 W 1034/02

Gegenanträge im selbstständigen Beweisverfahren sind statthaft, wenn sie spätestens vor Durchführung des Ortstermins des Sachverständigen gestellt sind, in einem unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Beweisantrag des Antragstellers stehen und weder einen neuen Beteiligten in das Verfahren einbeziehen noch die Hinzuziehung eines anderen Sachverständigen erforderlich machen.*)

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IMRRS 2003, 0274
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kosten eines Privatgutachtens erstattungsfähig?

OLG Dresden, Beschluss vom 24.09.2002 - 19 W 0232/02

Die Kosten eines während des laufenden Prozesses eingeholten Privatgutachtens sind nur erstattungsfähig, wenn der Sachverständige unabhängig ist. An der (äußeren) Unabhängigkeit fehlt es z.B., wenn er in derselben Sozietät wie der Prozessbevollmächtigte des Auftraggebers tätig ist.*)

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IMRRS 2003, 0273
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Streitwert einer auf Auflassung gerichteten Klage

KG, Beschluss vom 04.11.2002 - 22 W 302/02

Der Wert einer auf Auflassung eines Grundstücks gerichteten Klage bemisst sich jedenfalls dann nach dem Wert streitiger Gegenforderungen, wenn jener im Vergleich zu dem Wert des Grundstücks von nur untergeordneter Bedeutung ist und die Pflicht zur Abgabe der Auflassungerklärung dem Grunde nach unstreitig besteht.*)

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IMRRS 2003, 0272
Selbständiges BeweisverfahrenSelbständiges Beweisverfahren
Streitwert des selbstständige Beweisverfahrens

OLG Celle, Beschluss vom 14.11.2002 - 6 W 129/02

1. Der Streitwert für das selbstständige Beweisverfahren bemisst sich nach dem materiellen Interesse des Antragstellers im Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens (§ 15 GKG). Das ist in der Regel der Streitwert der Hauptsache ohne Berücksichtigung eines quotalen Abschlages oder des späteren Ergebnisses der Beweisaufnahme.*)

2. Hiernach bemisst sich das Interesse des Auftraggebers einer Werkleistung als Antragsteller nach dem Umfang der von ihm behaupteten Mängelansprüche sowie das Interesse des Auftragnehmers als Antragsteller nach der Höhe der vom Auftraggeber wegen behaupteter Mängel zurückbehaltenen Werklohnforderung.*)

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IMRRS 2003, 0271
Selbständiges BeweisverfahrenSelbständiges Beweisverfahren
Kosten bei Wiederauftreten von Feuchtigkeit

OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.12.2002 - 9 U 132/02

Ist im Kaufvertrag hinsichtlich eines zunächst behobenen Feuchtigkeitsmangels für den Fall des Wiederauftretens Nachbesserung durch den Verkäufer vereinbart, so gehen die Kosten eines auf Antrag des Käufers im selbständigen Beweisverfahren zur Ursachenfeststellung eingeholten Gutachtens jedenfalls dann zu Lasten des Verkäufers, wenn dieser die Einleitung des Verfahrens nicht zum Anlass genommen hat, seinerseits Feststellungen zur Mangelursache treffen zu lassen.*)

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IMRRS 2003, 0267
Selbständiges BeweisverfahrenSelbständiges Beweisverfahren
Zulässigkeit bei Rechtshängigkeit der Hauptsache

BayObLG, Beschluss vom 07.10.2002 - 4 Z SchH 8/02

Zur Frage der Zulässigkeit eines schiedsgerichtlichen Verfahrens, wenn bereits ein Hauptsacheverfahren vor einem staatlichen Gericht rechtshängig ist.

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IMRRS 2003, 0266
ProzessualesProzessuales

BayObLG, Beschluss vom 09.10.2002 - 2 Z BR 110/01

Der Geschäftswert eines Rechtsbeschwerdeverfahrens um die Eintragung von Amtswidersprüchen gegen die Begründung neuer Wohnungseigentumsrechte im Zusammenhang mit der Erweiterung einer Wohnanlage, kann der Wert der Erweiterungsmaßnahme sein.

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IMRRS 2003, 0260
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verletzung d. Anspruchs auf rechtliches Gehör: Revisionsgrund?

BGH, Beschluss vom 11.02.2003 - XI ZR 153/02

a) Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör stellt nur dann einen Revisionszulassungsgrund dar, wenn das Berufungsurteil darauf beruht. Macht der Beschwerdeführer geltend, sein Anspruch auf rechtliches Gehör sei durch gerichtliche Versäumnisse im Zusammenhang mit der richterlichen Hinweispflicht verletzt worden, so muß er darlegen, was er im Falle der Gelegenheit zur Äußerung auf einen richterlichen Hinweis vorgetragen hätte. Dabei ist der zunächst unterbliebene Vortrag so vollständig nachzuholen, daß er nunmehr schlüssig ist.*)

b) Die Frage, ob es in Fällen, in denen ein Zeuge einer Partei vernommen wird, zur Wahrung der Chancengleichheit der Parteien geboten sein kann, die zeugenlose Gegenseite als Partei zu vernehmen, stellt sich jedenfalls dann nicht, wenn das Gericht seine Überzeugung von der Wahrheit oder Unwahrheit streitiger Parteibehauptungen nicht allein auf die Bekundungen des Zeugen stützt.*)

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IMRRS 2003, 0259
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Volle Kostenerstattung, auch wenn Ost-Anwalt billiger wäre

BGH, Beschluss vom 04.02.2003 - XI ZB 21/02

Die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts der obsiegenden Partei sind nach § 91 Abs. 2 Satz 1, 1. Halbsatz ZPO in jedem Falle zu erstatten, ohne daß es auf die Frage der Notwendigkeit i.S.v. § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO ankommt. Einer Partei aus den alten Bundesländern, die sich durch einen Rechtsanwalt aus den alten Bundesländern vor einem Gericht in den neuen Ländern vertreten ließ, kann der Kostenerstattungsanspruch daher nicht deshalb gekürzt werden, weil im Falle einer Vertretung durch einen Rechtsanwalt aus den neuen Ländern geringere gesetzliche Gebühren entstanden wären.*)

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IMRRS 2003, 0256
ProzessualesProzessuales
Arztrecht - Interesse an selbständigem Beweisverfahren

BGH, Beschluss vom 21.01.2003 - VI ZB 51/02

Ein rechtliches Interesse an der Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens nach § 485 Abs. 2 ZPO kann bei Arzthaftungsansprüchen nicht aus grundsätzlichen Erwägungen ohne Prüfung der Umstände des Einzelfalles verneint werden.*)

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IMRRS 2003, 0254
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Nachweis für öffentliche Zustellung

BGH, Beschluss vom 14.02.2003 - IXa ZB 56/03

Zum Nachweis der Voraussetzungen für die öffentliche Zustellung genügt beim Erlaß eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses grundsätzlich die Vorlage aktueller Auskünfte des für den letzten bekannten Wohnort des Schuldners zuständigen Einwohnermelde- und Postamts.*)

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IMRRS 2003, 0249
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zusammenrechnung von Haupt- und Hilfsansprüchen

BGH, Beschluss vom 27.02.2003 - III ZR 115/02

Zur Zusammenrechnung von Haupt- und Hilfsansprüchen im Rahmen einer erhobenen Teilklage.*)

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IMRRS 2003, 0248
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

BGH, Beschluss vom 27.02.2003 - III ZB 82/02

Zur Erteilung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn der Prozeßbevollmächtigte einen falsch adressierten Fristverlängerungsantrag unterzeichnet, einem zuverlässigen Angestellten jedoch die - nicht befolgte - Weisung erteilt, entsprechend der handschriftlich bereits angebrachten Korrektur eine neue Reinschrift der Seite herzustellen und den Schriftsatz sodann zum Gegenlesen erneut vorzulegen.*)

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IMRRS 2003, 1456
ProzessualesProzessuales
E-Mail erreicht RA nicht: Keine Wiedereinsetzung!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.10.2002 - 23 U 92/02

1. Der Mandant, der seinem erstinstanzlichen Prozessbevollmächtigten einen Rechtsmittelauftrag mit E-Mail zuleitet, handelt schuldhaft, wenn die E-Mail-Nachricht den Rechtsanwalt wegen eines Eingabefehlers nicht erreicht. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 233 ZPO wegen der Versäumung der Berufungsfrist ist in einem solchen Fall nicht zu gewähren.*)

2. Auch bei einer korrekten Adressierung der E-Mail-Nachricht darf der Mandant nicht wegen der Absendung der E-Mail allein auf deren ordnungsgemäßen Zugang beim Adressaten vertrauen. Vielmehr handelt nur derjenige nicht schuldhaft im Sinne des § 233 ZPO, der zusätzliche Kontrollmaßnahmen vornimmt, für die die Anforderungen allerdings nicht zu hoch angesetzt werden dürfen.

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IMRRS 2003, 0234
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Getrennte Kosten bei Klagerücknahme

OLG Köln, Beschluss vom 23.10.2002 - 17 W 263/02

Nach Klageerücknahme sind Hauptsacheverfahren und selbständiges Beweisverfahren kostenmäßig getrennt zu behandeln.

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IMRRS 2003, 0231
Selbständiges BeweisverfahrenSelbständiges Beweisverfahren
Kostenerstattung für den Streitverkündeten?

OLG Koblenz, Beschluss vom 18.02.2003 - 3 W 97/03

§ 494a ZPO sieht keine Möglichkeit vor, den Antragsteller eines selbständigen Beweisverfahrens zu zwingen, Klage gegen den Streithelfer des Antragsgegners zu erheben.

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IMRRS 2003, 0230
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

BGH, Beschluss vom 13.02.2003 - V ZR 422/02

Ein Rechtsanwalt, der das Empfangsbekenntnis über eine Urteilszustellung zurückreicht, obwohl für ihn die vollständige Fristensicherung zumindest zweifelhaft sein mußte, trifft eine besondere Sorgfaltspflicht. Ihr ist nicht genügt, wenn der Rechtsanwalt die Handakten mit der Verfügung zur sofortigen Wiedervorlage in den Geschäftsgang seines Büros gibt, um erst anschließend zu überprüfen, ob die Frist notiert ist. Erfolgt die Wiedervorlage der Handakten rechtzeitig, vergißt der Rechtsanwalt aber die weitere Bearbeitung, so ist ihm auch in Situationen ungewöhnlichen Arbeitsanfalls als Verschulden vorzuwerfen, daß er nicht sofort die Fristensicherung klärte, oder - falls dies nicht möglich war - an seinem Arbeitsplatz für eine Erinnerung an die Dringlichkeit der Sache sorgte.*)

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IMRRS 2003, 0227
ProzessualesProzessuales
Verkehrsrecht - Ursächlichkeit für eine HWS-Verletzung

BGH, Urteil vom 28.01.2003 - VI ZR 139/02

Allein der Umstand, daß sich ein Unfall mit einer geringen kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung ("Harmlosigkeitsgrenze") ereignet hat, schließt die tatrichterliche Überzeugungsbildung nach § 286 ZPO von seiner Ursächlichkeit für eine HWS-Verletzung nicht aus.*)

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IMRRS 2003, 0224
ProzessualesProzessuales
Zwangsvollstreckung- Schuldner muss bei Kontopfändung EC-Karte nicht herausgeben

BGH, Beschluss vom 14.02.2003 - IXa ZB 53/03

EC-Karten sind keine "über die Forderung vorhandenen Urkunden" im Sinne des § 836 Abs. 3 Satz 1 ZPO.*)

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IMRRS 2003, 0207
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Voraussetzungen eines Grundurteils

BGH, Urteil vom 12.02.2003 - XII ZR 324/98

a) Zu den Voraussetzungen eines Grundurteils.*)

b) Zur Frage von Ausgleichsansprüchen zwischen ehemaligen Wirtschaftseinheiten im Beitrittsgebiet nach Beendigung einer Investitionsgemeinschaft.*)

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IMRRS 2003, 0205
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Örtliche Zuständigkeit bei einem Haustürgeschäft

BGH, Beschluss vom 07.01.2003 - X ARZ 362/02

Eine Klage, mit der ein Verbraucher Schadensersatzansprüche wegen schuldhafter Verletzung vertraglicher Pflichten aus einem Haustürgeschäft, wegen Verschuldens bei Vertragsschluß oder wegen einer mit dem Haustürgeschäft begangenen unerlaubten Handlung geltend macht, ist eine Klage aus einem Haustürgeschäft, für die das Wohnsitzgericht des Verbrauchers zuständig ist. Das gilt auch insoweit, als Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluß oder unerlaubter Handlung nicht nur gegenüber der anderen Vertragspartei, sondern auch gegenüber ihrem Vertreter verfolgt werden.*)

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IMRRS 2003, 0200
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Gericht übersieht ein Zurückbehaltungsrecht: Ergänzungsurteil?

BGH, Urteil vom 05.02.2003 - IV ZR 149/02

Das Gericht kann über ein Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB), das es bei seiner Entscheidung übersehen hat, nicht im Wege eines Ergänzungsurteils gemäß § 321 ZPO entscheiden.*)

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IMRRS 2003, 0198
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beiladung im Verwaltungsrechtsstreit:Verjährungsunterbrechung?

BGH, Urteil vom 06.02.2003 - III ZR 223/02

Die Beiladung im Verwaltungsrechtsstreit nach § 65 Abs. 1 VwGO bewirkt nicht eine Unterbrechung der Verjährung nach § 209 Abs. 2 BGB a.F.; sie kann den dort aufgeführten Unterbrechungsgründen, insbesondere der Streitverkündung (§ 209 Abs. 2 Nr. 4 BGB a.F.), nicht gleichgestellt werden.*)

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IMRRS 2003, 0196
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kosten einer Schutzschrift

BGH, Beschluss vom 13.02.2003 - I ZB 23/02

Die Kosten einer Schutzschrift, die vorsorglich zur Verteidigung gegen einen erwarteten Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung eingereicht worden ist, sind grundsätzlich erstattungsfähig, wenn ein entsprechender Verfügungsantrag bei diesem Gericht eingeht. Dies gilt auch dann, wenn der Verfügungsantrag abgelehnt oder zurückgenommen wird, ohne daß eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat. In diesem Fall ist jedoch nicht die volle Gebühr nach § 31 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO, sondern nach § 32 Abs. 1 BRAGO nur eine halbe Gebühr zu erstatten.*)

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IMRRS 2003, 0189
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Feststellungsinteresse bei Freistellungsanspruch

OLG Hamm, Urteil vom 22.11.2002 - 34 U 136/01

1. Bei der Feststellung von Freistellungsansprüchen ist das Interesse an alsbaldiger Feststellung erst mit der begründeten Besorgnis der Inanspruchnahme durch einen Dritten gegeben.

2. Der Wunsch einer Kommune nach Eintragung einer Baulast genügt hierfür nicht, da es sich dabei um eine freiwillige öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Eigentümers gegenüber der Baubehörde handelt.

3. Auch ist eine solche Feststellungsklage nicht zur Unterbrechung einer etwaigen Verjährung erforderlich, da die Verjährung erst mit dem Schluss des Jahres, in dem der Freistellungsanspruch entstanden ist, beginnt.

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IMRRS 2003, 0177
Selbständiges BeweisverfahrenSelbständiges Beweisverfahren
Verwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens

OLG Hamm, Beschluss vom 27.06.2002 - 21 W 4/02

Die Frage, ob das in einem selbständigen Beweisverfahren eingeholte Sachverständigengutachten verwertbar ist, wenn der Antragsgegner zum Ortstermin des Sachverständigen nicht rechtzeitig geladen wurde, ist im Hauptsacheprozess zu klären.*)

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IMRRS 2003, 0172
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Insolvenzeröffnung unterbricht selbständiges Beweisverfahren

OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.01.2003 - 19 W 34/02

Die Vorschriften über die Unterbrechung von Rechtsstreitigkeiten gelten auch für das gerichtliche Beweisverfahren.

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IMRRS 2003, 0171
Selbständiges BeweisverfahrenSelbständiges Beweisverfahren
Auswirkung auf die Verjährung der Vergütung?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.03.2002 - 17 U 110/01

Ein vom Besteller eingeleitetes selbständiges Beweisverfahren zur Feststellung von Mängeln hat keine Auswirkungen auf die Verjährung der Vergütungsansprüche des Unternehmers.

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IMRRS 2003, 0170
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - RA muss seine Postulationsfähigkeit prüfen!

BGH, Urteil vom 09.01.2003 - VII ZR 103/02

Ein nicht beim Oberlandesgericht zugelassener Rechtsanwalt, der dort als Vertreter eines zugelassenen Rechtsanwalts tätig wird, muß sich persönlich vergewissern, ob er postulationsfähig ist.*)

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IMRRS 2003, 0167
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anwaltsgebühr im Beschwerdeverfahren

BGH, Beschluss vom 16.01.2003 - I ZB 34/02

Im Beschwerdeverfahren bleibt es auch dann bei der 5/10-Gebühr, wenn über den Antrag auf Erlaß eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung eine mündliche Verhandlung stattfindet.*)

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IMRRS 2003, 0164
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Prozesskostenhilfe: Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 21.11.2002 - V ZB 40/02

a) Die Rechtsbeschwerde kann im Verfahren über die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe nur wegen solcher Fragen zugelassen werden, die das Verfahren oder die persönlichen Voraussetzungen betreffen.*)

b) Hat die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung grundsätzliche Bedeutung oder wirft sie Fragen auf, die einer Klärung durch höchstrichterliche Entscheidung bedürfen, so verspricht die Sache Aussicht auf Erfolg und es ist Prozeßkostenhilfe zu bewilligen.*)

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IMRRS 2003, 0162
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Nachträgliche Erhöhung des Zinssatzes

BGH, Beschluss vom 16.01.2003 - V ZB 51/02

Ist nach früherem Recht über einen Antrag auf Verzinsung eines Kostenerstattungsanspruchs rechtskräftig entschieden worden, so steht einem erneuten Antrag auf "Ergänzung" dieser Verzinsung entsprechend dem durch das ZPO-Reformgesetz vom 27. Juli 2001 und durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz vom 26. November 2001 erhöhten Zinssatz die Rechtskraft der ersten Festsetzung entgegen.*)

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