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Sachgebiet: Prozessuales

15721 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2023

IMRRS 2023, 1025
ProzessualesProzessuales
Gilt die Dringlichkeitsvermutung in allen eV-Verfahren?

OLG Nürnberg, Beschluss vom 06.07.2023 - 3 U 889/23

Eine Dringlichkeitsvermutung besteht für Unterlassungsansprüche nach § 6 GeschGehG zwar nicht, die Vorschrift des § 12 Abs. 1 UWG ist nicht analog anwendbar. Bei Ansprüchen aufgrund der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen ergibt sich der nach §§ 935, 940 ZPO erforderliche Verfügungsgrund jedoch regelmäßig aus der Sache selbst.*)

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IMRRS 2023, 1017
ProzessualesProzessuales
Gericht entscheidet über Akteneinsicht: Sofortige Beschwerde statthaft!

LG Lübeck, Beschluss vom 14.10.2022 - 7 T 388/22

Die Vorschrift des § 571 Abs. 2 Satz 2 ZPO bezieht sich auf die Zuständigkeitsverteilung unter den Gerichten. Der Nachprüfung des Beschwerdegerichts ist aber nicht entzogen, wenn statt der Justizverwaltung ein rechtsprechendes Gericht entschieden hat, wenn also z.B. über ein Akteneinsichtsgesuch entgegen § 299 Abs. 2 ZPO statt des Vorstands des Gerichts ein rechtsprechendes Gericht befunden hat (a.A. BGH, Beschluss vom 29.04.2015 - XII ZB 241/14, NJW 2015, 1827 IBRRS 2015, 1750, zu § 29 Abs. 3 EGGVG i.V.m.§ 72 Abs. 2 FamFG).*)

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IMRRS 2023, 1024
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Klage auf Zustimmung zur Veräußerung richtet sich gegen den Verband

BGH, Urteil vom 21.07.2023 - V ZR 90/22

1. Sieht die Gemeinschaftsordnung vor, dass ein Wohnungseigentümer zur Veräußerung seines Wohnungseigentums der Zustimmung des Verwalters bedarf, ist seit dem Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes am 01.12.2020 eine Klage auf Zustimmung stets gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten.*)

2. Dies gilt auch dann, wenn die Vereinbarung vor diesem Datum getroffen wurde.*)

3. Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz hat nichts daran geändert, dass der Streitwert einer Klage auf Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums in der Regel 20% des Verkaufspreises des Wohnungseigentums beträgt (Fortentwicklung von Senat, IMR 2018, 215).*)




IMRRS 2023, 1013
ProzessualesProzessuales
Ersatzzustellung ist trotz Schreibfehlers in der Zustelladresse wirksam!

BayObLG, Beschluss vom 31.07.2023 - 102 AR 128/23

1. Die Wirksamkeit einer Ersatzzustellung durch Einlegen des zuzustellenden Schriftstücks in einen zur Wohnung gehörenden Briefkasten wird nicht durch einen offensichtlichen Schreibfehler in der Zustelladresse berührt. Eine offensichtliche Unrichtigkeit, die der Berichtigung zugänglich wäre, beeinträchtigt den Beweiswert der über den Zustellvorgang erstellten Urkunde auch dann nicht, wenn eine Berichtigung unterblieben ist.*)

2. Der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung ist grundsätzlich dann eröffnet, wenn und soweit ein rechtswidriger Eingriff in eine fremde Rechtssphäre in Rede steht.*)

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IMRRS 2023, 1012
ProzessualesProzessuales
Zugestellter Urteilsentwurf ist Schein- bzw. Nichturteil!

BAG, Urteil vom 09.05.2023 - 3 AZR 280/22

Entspricht die zugestellte Urteilsabschrift in weiten und maßgeblichen Teilen nicht dem von den Richtern unterschriebenen Urteil, leidet sie an schweren, nicht mehr korrigierbaren Mängeln und ist von Amts wegen aufzuheben.*)

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IMRRS 2023, 1011
ProzessualesProzessuales
Vergleichswert über Mietzinshöhe kommt kein Mehrwert zu!

LG Berlin, Beschluss vom 08.08.2023 - 67 T 58/23

Schließen ein Inkassodienstleister und ein auf Zahlung an den Inkassodienstleister in Anspruch genommener Vermieter einen Prozessvergleich über die preisrechtlich zulässige Höhe des vom Mieter zu entrichtenden Mietzinses, kommt dem Vergleichswert kein Mehrwert zu. Etwas anderes gilt nur, wenn der Vergleich auch an den Inkassodienstleister abgetretene - und bislang nicht rechtshängige - Ansprüche des Mieters umfasst oder der Prozessbevollmächtigte des Inkassodienstleisters den Vergleich nicht nur für den Inkassodienstleister, sondern auch für den im Vergleichstext genannten Mieter als weiterer Partei des Prozessvergleichs als dessen anwaltlicher Verfahrensbevollmächtigter schließt.*)

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IMRRS 2023, 0986
ProzessualesProzessuales
Mitwirkungsverbot bei Befangenheitsantrag gilt nicht uneingeschränkt!

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.07.2023 - 13 S 1020/23

1. Ein als befangen abgelehnter Richter darf nach der ohne seine Mitwirkung erfolgten Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs jedenfalls dann bei der Entscheidung über die anschließende Anhörungsrüge gegen den zurückweisenden Beschluss mitwirken, wenn die Anhörungsrüge erst nach der (rechtskräftigen) Entscheidung des Verfahrens, auf das sich das Ablehnungsgesuch bezog, erhoben wurde.*)

2. In einem solchen Fall ist die Anhörungsrüge auch in Ansehung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. etwa Beschluss vom 23.10.2007 - 1 BvR 782/07 -, NZA 2008, 1201) nicht statthaft. Ihr fehlt darüber hinaus das Rechtsschutzbedürfnis, weil der Rügeführer seine Rechtsposition durch eine Fortführung des Verfahrens über das Ablehnungsgesuch nicht verbessern kann.*)

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IMRRS 2023, 1001
ProzessualesProzessuales
IVR

VG Cottbus, Beschluss vom 10.05.2023 - 1 L 112/23

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2023, 0996
ProzessualesProzessuales
Anspruch kann im Mahnverfahren nachträglich individualisiert werden!

BGH, Urteil vom 07.06.2023 - VII ZR 594/21

1. Die Zustellung des Mahnbescheids im Mahnverfahren hemmt die Verjährung nur, wenn der Schuldner aufgrund der Bezeichnung des Anspruchs im Mahnbescheid erkennen kann, woraus der Gläubiger seinen Anspruch herleitet.*)

2. Die im Mahnbescheid nicht hinreichende Individualisierung des Anspruchs kann nachgeholt werden. Die Nachholung der Individualisierung hemmt die Verjährung nach § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB zwar nicht rückwirkend, aber ab dem Zeitpunkt ihrer Vornahme.*)

3. Für die nachträgliche Individualisierung des Anspruchs im Mahnverfahren ist ebenso wie für die Individualisierung im Mahnbescheid ausschließlich auf den Erkenntnishorizont des Schuldners abzustellen. Dementsprechend ist es ohne Bedeutung, ob die Individualisierung des Anspruchs durch an das Gericht gerichteten Schriftsatz oder außerhalb des Gerichtsverfahrens erfolgt (Bestätigung von BGH, IBR 2022, 546).*)

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IMRRS 2023, 0795
ProzessualesProzessuales
Keine Streitwerterhöhung durch die Rücknahme einer unzulässigen Klageerweiterung

LG Dresden, Beschluss vom 30.05.2023 - 2 T 221/23

Die Rücknahme einer unzulässigen Klageerweiterung bewirkt keine Streitwerterhöhung.

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IMRRS 2023, 0992
ProzessualesProzessuales
Beweisverfahren hemmt Verjährung für alle Ansprüche (Rechtsprechungsänderung)!

BGH, Urteil vom 22.06.2023 - VII ZR 881/21

1. Ein selbständiges Beweisverfahren ist grundsätzlich mit der sachlichen Erledigung der beantragten Beweissicherung anderweitig beendet i.S.v. § 204 Abs. 2 Satz 1 Fall 2 BGB (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, IBR 2011, 58).*)

2. Entscheidend für die Beurteilung der sachlichen Erledigung ist dabei grundsätzlich das Ende der gesamten Beweisaufnahme. Das gilt unabhängig davon, ob in einem selbständigen Beweisverfahren die Sicherung des Beweises hinsichtlich nur eines Mangels oder mehrerer - auch voneinander unabhängiger - Mängel stattfindet und auch ohne Rücksicht darauf, ob diese durch einen oder mehrere Sachverständige erfolgt (Aufgabe von BGH, IBR 1993, 142).*)

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IMRRS 2023, 0987
ProzessualesProzessuales
Kein Gehörverstoß bei Vertretung durch Rechtsanwalt im Termin!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31.07.2023 - 10 A 1402/22

Wird eine Partei durch einen Rechtsanwalt vertreten, ist ihre Anwesenheit im Termin zur mündlichen Verhandlung grundsätzlich nicht erforderlich, weil ihre Rechte in dem erforderlichen Umfang durch den Prozessbevollmächtigten wahrgenommen werden können.

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IMRRS 2023, 0990
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wann ist Anfechtung eines Negativbeschlusses erfolgreich?

BGH, Urteil vom 23.06.2023 - V ZR 158/22

1. Die Verurteilung zu einer Entschädigung nach § 510b ZPO setzt voraus, dass materiell-rechtlich nach Fristablauf Schadensersatz verlangt werden kann. Die Vorschrift selbst begründet einen solchen Anspruch nicht.*)

2. Ob der Anspruch auf Vornahme der Handlung bei einer Verurteilung nach § 510b ZPO nach Fristablauf erlischt, richtet sich ebenfalls nach dem materiellen Recht. Eine solche Erlöschensvorschrift stellt § 281 Abs. 4 BGB dar.*)

3. Die Rechtskraft eines nach § 510b ZPO ergangenen Urteils, das zu Unrecht eine Entschädigungsleistung zuspricht, hindert ein Gericht in einem Folgeprozess nicht daran, den Anspruch auf Vornahme der Handlung als fortbestehend anzusehen.*)

4. Die Vorschrift des § 281 BGB findet auf die Ansprüche der Wohnungseigentümer auf Störungsabwehr nach § 15 Abs. 3 WEG a.F. keine Anwendung (Fortführung von Senat, Urteil vom 23.03.2023 - V ZR 67/22, Rz. 14 ff., IMRRS 2023, 0594 = VersR 2023, 792 ).*)

5. Wendet sich ein Wohnungseigentümer mit der Anfechtungsklage gegen die Ablehnung eines Beschlussantrags (sog. Negativbeschluss), hat er hiermit nur dann Erfolg, wenn lediglich die beantragte positive Beschlussfassung ordnungsmäßiger Verwaltung entsprochen hätte, also insoweit das Ermessen auf Null reduziert war (Abgrenzung zu Senat, Urteil vom 16.09.2022 - V ZR 69/21, Rz. 9, IMRRS 2022, 1413 = NJW 2023, 63).*)

6. Wird ein Negativbeschluss angefochten, mit dem lediglich ein Beschlussantrag abgelehnt wird, ist bei der Bewertung des Gesamtinteresses und des Einzelinteresses die gegenüber der Entscheidung über ein positives Beschlussergebnis zurückbleibende Rechtskraftwirkung durch einen Abschlag von 50% zu berücksichtigen.*)

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IMRRS 2023, 0984
ProzessualesProzessuales
Wert der Gerichtsgebühren ≠ Wert der Anwaltsgebühren!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.05.2023 - 15 W 9/23

1. Für eine Herabsetzung des Streitwerts nach bestimmten Verfahrensabschnitten oder Zeiträumen besteht seit Abschaffung der sogenannten Urteilsgebühr im Kostenverzeichnis zum GKG und dem Inkrafttreten des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes vom 05.05.2004 kein Anlass und auch kein Raum mehr, nachdem Teil-Klagerücknahmen und Teil-Erledigungen nicht mehr zu einer Reduzierung der anfallenden Gerichtsgebühren führen können. Das Gericht hat im Verfahren nach § 63 Abs. 2 GKG lediglich den für die Berechnung der Gerichtsgebühren maßgeblichen Wert festzusetzen.

2. Soweit für einzelne Gebührentatbestände der anwaltlichen Tätigkeit ein vom für die Gerichtsgebühren maßgeblichen Wert abweichender Wert heranzuziehen ist, eröffnet § 33 RVG die Möglichkeit, den Wert für die anwaltliche Vergütung, sofern er sich nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgeblichen Wert richtet, durch Beschluss selbstständig festzusetzen.

3. Anders als die Streitwertfestsetzung nach § 63 Abs. 2 Satz 1 GKG erfolgt eine Gegenstandswertfestsetzung nach § 33 Abs. 1 RVG nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag. Sofern ein derartiger Antrag von dem in § 33 Abs. 2 Satz 2 RVG genannten Personenkreis nicht gestellt worden ist, besteht kein Raum für eine Entscheidung des Gerichts von Amts wegen über einen von dem für die Gerichtsgebühren maßgeblichen Wert abweichenden Wert für die Rechtsanwaltsgebühren.

4. Ein Vergleichswert darf nur festgesetzt werden, wenn eine Gerichtsgebühr aus dem Vergleich anfällt. Das wiederum ist nach Nr. 1900 GKG KV nur dann der Fall, wenn in einen Vergleich nicht gerichtlich anhängige Gegenstände mit einbezogen werden. Ein Vergleich über anhängige Gegenstände – und sei es auch anderweitig anhängige Gegenstände – löst keine Vergleichsgebühr bei Gericht aus.

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IMRRS 2023, 0983
ProzessualesProzessuales
Kosten des Vorverfahrens sind immer solche des Widerspruchsverfahrens!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 14.07.2023 - 1 OB 46/23

Wie in zweipoligen Konstellationen findet das Verwaltungsverfahren auch in dreipoligen Konstellationen nicht mit dem Erlass des Widerspruchsbescheides sein Ende, sodass auch in einem gegen diesen Bescheid und ohne vorhergehendes Widerspruchsverfahren (s. § 68 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VwGO) durchgeführten Klageverfahren über die Kosten des Vorverfahrens zu befinden ist (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 29.06.2006 - 7 C 14.05, NVwZ 2006, 1294 m.w.N.).*)

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IMRRS 2023, 0985
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Schweigen zu Räumungsbereitschaft ist kein Grund zur Klageerhebung!

BGH, Beschluss vom 28.06.2023 - XII ZB 537/22

Der auf künftige Räumung verklagte Mieter von Gewerberäumen ist zur Vermeidung der Kostenfolge des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht gehalten, sich auf eine Aufforderung des Vermieters zu seiner Bereitschaft zu erklären, die Mieträume bei Vertragsende an den Vermieter herauszugeben. Allein durch sein Schweigen auf eine solche Aufforderung des Vermieters gibt er noch keine Veranlassung zur Klageerhebung i.S.v. § 93 ZPO.*)

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IMRRS 2023, 0959
ProzessualesProzessuales
„Korrespondenzanschrift" ist keine Wohnungsanschrift!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.07.2023 - 18 B 557/23

1. Für die Angabe einer ladungsfähigen Anschrift im Sinne des § 82 Abs. 1 Satz 1 VwGO kommt allein auf das faktische Bewohnen der Räumlichkeiten, nicht aber auf die Frage des Unterhaltens einer Wohnung an.*)

2. Die Angabe der Anschrift des Prozessbevollmächtigten als "Korrespondenzanschrift" vermag die Angabe der Wohnungsanschrift des Antragstellers selbst nicht zu ersetzen (wie BVerwG, Urteil vom 03.08.2020 - 1 A 7.19 -, BeckRS 2020, 40395).*)

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IMRRS 2023, 0964
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
WEG-Mitglied gehört Nachbargrundstück: Grundstücksstreit = WEG-Streitigkeit?

BayObLG, Beschluss vom 14.06.2023 - 102 AR 21/23

Ein Mitglied einer (Wohnungs-)Eigentümergemeinschaft, das zugleich Eigentümer des Nachbargrundstücks ist, muss nicht allein aufgrund der aus dem Gemeinschaftsverhältnis fließenden Treue- und Rücksichtnahmepflicht zeitlich unbegrenzt und unentgeltlich erhebliche Eingriffe in sein Nachbargrundstück dulden. Die in der Klageschrift vertretene, bloße Rechtsansicht der klagenden (Wohnungs-)Eigentümergemeinschaft genügt nicht zur Begründung einer wohnungseigentumsrechtlichen Streitigkeit nach § 72 Abs. 2 GVG, § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG.*)

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IMRRS 2023, 0961
ProzessualesProzessuales
Verzicht auf Begründung und Rechtsmittel: Ermäßigung der Gerichtsgebühr!

LAG Hamm, Beschluss vom 26.07.2023 - 8 Sa 1433/21

Ist über die Kosten des Berufungsverfahrens durch Beschluss gem. § 91a ZPO zu entscheiden und verzichten die Parteien insoweit analog § 313a Abs. 2 ZPO auf eine Begründung und Rechtsmittel, dann führt dies unter analoger Anwendung der Nummer 8222 Ziffer 2 KV GKG (GKVerz) zu einer Ermäßigung der Gerichtsgebühr auf 1,6 (im Anschluss an LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.03.2016 - 5 Sa 3/15, BeckRS 2016, 67045).*)

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IMRRS 2023, 0969
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Vorschuss nur in Höhe der voraussichtlichen Versicherungsleistung!

BGH, Beschluss vom 19.04.2023 - IV ZR 204/22

1. Der Abschlagsanspruch aus § 14 Abs. 2 Satz 1 VVG ist nicht auf den Betrag gerichtet, den die Versicherung voraussichtlich zu zahlen hat. Vielmehr kann im Rahmen eines Abschlagsanspruchs allein dasjenige verlangt werden, was dem Versicherungsnehmer mit Sicherheit endgültig zusteht. Die Versicherung ist nicht verpflichtet, Vorschüsse unter dem Vorbehalt einer Schlussabrechnung zu zahlen.

2. Die Wiederherstellungsklausel des § 15 Nr. 4 Satz 1 VGB 88-L umfasst auch den Fall, dass (wie hier) Reparaturkosten für ein durch den Versicherungsfall beschädigtes Gebäude geltend gemacht werden.

3. Die Gerichte haben die Pflicht, von sich aus den Beteiligten alles für das Verfahren Wesentliche mitzuteilen. Eine Verletzung dieser Pflicht verstößt jedenfalls dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn das Gericht ein Vorbringen in einer Weise würdigt, mit der gewissenhafte und kundige Prozessbeteiligte nach dem vorherigen Verfahrensablauf nicht haben rechnen können (Fortführung u. a. von BGH, Beschluss vom 05.07.2022 - VIII ZR 137/21, IBRRS 2022, 2532 = IMRRS 2022, 1053).

4. Ein Gericht darf nicht ohne vorherigen Hinweis davon ausgehen, dass eine Partei neuem Vortrag des Gegners im Berufungsverfahren nicht entgegentreten möchte, wenn sich der Partei (wie hier) die Notwendigkeit weiteren Vortrags aufgrund des bisherigen Verfahrensgangs nicht hat aufdrängen müssen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02, IBRRS 2003, 2591 = IMRRS 2003, 1099).

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IMRRS 2023, 0944
ProzessualesProzessuales
Vollmachtlose Vertretung: Wer trägt die Kosten?

VG Schwerin, Beschluss vom 04.07.2023 - 4 B 162/23

1. Wer einen Antrag, eine Klage, ein Rechtsmittel oder einen anderen Rechtsbehelf zurücknimmt, hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

2. Fehlt es an einer wirksamen Bevollmächtigung, sind die Prozesskosten grundsätzlich dem aufzuerlegen, der den nutzlosen Verfahrensaufwand veranlasst hat, also dem vollmachtlosen Vertreter.

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IMRRS 2023, 0943
ProzessualesProzessuales
Antrag auf Berufungszulassung: Keine isolierte Kostenanfechtung!

OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 06.07.2023 - 1 LZ 238/23

Eine in der Sache isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung eines Anerkenntnisurteils im Rahmen eines Antrags auf Zulassung der Berufung ist unzulässig.*)

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IMRRS 2023, 0952
ProzessualesProzessuales
Wann ist ein Ablehnungsgesuch völlig ungeeignet?

BGH, Beschluss vom 12.07.2023 - I ZB 10/23

1. Ein völlig ungeeignetes oder rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch ist eindeutig unzulässig und kann ausnahmsweise durch den Spruchkörper in seiner regulären Besetzung unter Mitwirkung des abgelehnten Richters beschieden werden.

2. Ein Ablehnungsgesuch ist völlig ungeeignet, wenn seine Begründung von vornherein untauglich ist, eine Befangenheit des abgelehnten Richters aufzuzeigen, und für seine Verwerfung deshalb jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens entbehrlich ist.

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IMRRS 2023, 0955
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Gesamtinteresse richtet sich nach voraussichtlichen Gesamtkosten der Erhaltungsmaßnahme

BGH, Beschluss vom 15.06.2023 - V ZR 222/22

Beschließen die Wohnungseigentümer eine Erhaltungsmaßnahme und wird der Beschluss angefochten, richtet sich das Gesamtinteresse nach den voraussichtlichen Gesamtkosten der Maßnahme. Diese Grundsätze gelten auch für die Anfechtung eines Grundlagenbeschlusses über die Erhaltungsmaßnahme.*)

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IMRRS 2023, 0947
ProzessualesProzessuales
Ausnahme vom Baumschutz kann nur der Eigentümer einklagen!

OVG Sachsen, Beschluss vom 24.07.2023 - 4 A 613/21

Mangels Klagebefugnis unzulässig ist eine Verpflichtungsklage, mit der der Erlass eines drittbegünstigenden und an den Dritten gerichteten Verwaltungsakts begehrt wird.*)

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IMRRS 2023, 0942
ProzessualesProzessuales
Wie wird Sechs-Monats-Frist für Streitwertbeschwerde berechnet?

OVG Saarland, Beschluss vom 22.05.2023 - 2 E 72/22

Endet ein Verfahren durch Klagerücknahme, so läuft die Sechs-Monats-Frist der §§ 68 Abs. 1 Satz 3, 63 Abs. 3 Satz 2 GKG ab Eingang der Rücknahmeerklärung beim Gericht. Auf das Datum des Einstellungsbeschlusses sowie das seiner Bekanntgabe kommt es in diesem Fall nicht an.*)

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IMRRS 2023, 0946
ProzessualesProzessuales
Kommunale Ausbaumaßnahme: Beweisverfahren vor Klageerhebung zulässig?

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 24.07.2023 - 7 OB 33/23

Zum rechtlichen Interesse an der Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens vor Erhebung einer verwaltungsgerichtlichen Klage.*)

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IMRRS 2023, 0949
ProzessualesProzessuales
Prüf- und Reparaturarbeiten verweigert: Wert des Beschwerdegegenstands?

BGH, Beschluss vom 23.05.2023 - VIII ZB 16/22

Zur Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstands bei Abweisung der Vollstreckungsabwehrklage gegen einen auf Gewährung des Zutritts zur Mietwohnung und auf Duldung der Durchführung von Prüf- und Reparaturarbeiten (hier: vermuteter Rohrbruch) gerichteten Vollstreckungstitel.*)

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IMRRS 2023, 0940
ProzessualesProzessuales
Achtwöchiges eV-Verfahren ist nicht (mehr) dringlich!

BVerfG, Beschluss vom 15.06.2023 - 1 BvR 1011/23

1. Der Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit gebietet, in einem gerichtlichen Verfahren der Gegenseite grundsätzlich vor einer Entscheidung Gehör und damit die Gelegenheit zu gewähren, auf eine bevorstehende gerichtliche Entscheidung Einfluss zu nehmen.

2. Für die Beurteilung, wann ein dringender Fall i.S.d. § 937 Abs. 2 ZPO vorliegt und damit auf eine mündliche Verhandlung verzichtet werden kann, haben die Fachgerichte einen weiten Wertungsrahmen.

3. Die Annahme einer Dringlichkeit setzt auch seitens des Gerichts eine entsprechend zügige Verfahrensführung voraus. Der Verzicht auf eine mündliche Verhandlung ist nur in dem Maße gerechtfertigt, wie die Dringlichkeit es gebietet.

4. Erstreckt sich ein einstweiliges Verfügungsverfahren über mehr als acht Wochen zwischen Antragstellung und Entscheidungsausfertigung, steht eine solche Verfahrensweise regelmäßig in Widerspruch zu der für das Absehen von einer mündlichen Verhandlung in Anspruch genommenen gesteigerten Dringlichkeit.

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IMRRS 2023, 0934
ProzessualesProzessuales
Fehlerhafte Gerichtsstandswahl ist nicht bindend!

BayObLG, Beschluss vom 20.07.2023 - 101 AR 150/23

1. Eine Gerichtsstandswahl nach § 35 ZPO ist insgesamt nicht bindend, wenn sie fehlerbehaftet ist. Wählt der Kläger ein von vornherein sachlich unzuständiges Gericht, tritt auch bezüglich der Wahl der örtlichen Zuständigkeit keine Bindungswirkung ein. Wählt der Kläger dagegen ein zunächst sachlich und örtlich zuständiges Gericht und ändert sich nachträglich durch eine Klageerweiterung die sachliche Zuständigkeit, wird die Bindungswirkung der Wahl bezüglich der örtlichen Zuständigkeit hierdurch nicht berührt.*)

2. Das Wahlrecht nach § 35 ZPO kann grundsätzlich nicht mehr ausgeübt werden, wenn der Rechtsstreit bei einem zuständigen Gericht rechtshängig geworden ist.*)

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IMRRS 2023, 0930
ProzessualesProzessuales
Aussetzung wird aufgehoben: Sofortige Beschwerde statthaft!

OLG Braunschweig, Beschluss vom 18.04.2023 - 4 W 4/23

1. Gegen den eine Aussetzung aufhebenden Beschluss ist die sofortige Beschwerde statthaft.*)

2. In der Beschwerdeinstanz kann die im Ermessen des Gerichts stehende Entscheidung nur auf Ermessensfehler kontrolliert werden.*)

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IMRRS 2023, 0929
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Klage auf Feststellung der zulässigen Anfangsmiete bei angespanntem Wohnungsmarkt: Gebührenstreitwert?

OLG Hamburg, Beschluss vom 17.07.2023 - 4 W 23/23

Der Gebührenstreitwert einer Klage auf Feststellung der nach § 556d BGB zulässigen Miete bemisst sich nach dem 42-fachen Überschreitungsbetrag. § 41 Abs. 5 GKG ist nicht anzuwenden.

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IMRRS 2023, 1658
ProzessualesProzessuales
Streithelfer kann Antrag auf Anordnung des Ruhens des Verfahrens stellen!

BGH, Beschluss vom 27.06.2023 - II ZR 86/22

1. Für die Anordnung des Ruhens des Verfahrens genügt der Antrag einer Partei, dem der Gegner zustimmt. Diese Zustimmung muss nicht gegenüber dem Gericht erklärt werden und unterliegt daher auch nicht dem Anwaltszwang.

2. Den Antrag auf Anordnung des Ruhens des Verfahrens kann auch ein Streithelfer stellen, wenn er sich hierdurch nicht mit einer Erklärung der Hauptpartei in Widerspruch setzt.

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IMRRS 2023, 0926
ProzessualesProzessuales
Stillstand, bis der EuGH entscheidet!

OLG Köln, Beschluss vom 17.05.2023 - 15 W 19/23

Sind Vorabentscheidungsersuchen beim EuGH anhängig, die eine Rechtsfrage zum Gegenstand haben, die auch für ein anderes Verfahren entscheidungserheblich ist, kann das andere Verfahren bis zur Entscheidung des EuGH ausgesetzt werden. Eine Beschwerde hiergegen ist nicht statthaft.

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IMRRS 2023, 0916
ProzessualesProzessuales
Wechsel von Vorschuss auf Schadensersatz ist keine Klageänderung!

OLG Rostock, Beschluss vom 06.03.2023 - 3 W 25/23

Bei dem Vorschuss zur Selbstbeseitigung und dem Schadensersatz handelt es sich nicht um unterschiedliche Streitgegenstände, so dass ein Wechsel im Prozess von dem Vorschussanspruch auf den Schadensersatzanspruch keine Klageänderung darstellt, so dass auch bei der Bestimmung des Streitwerts diese nicht zu addieren sind.*)

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IMRRS 2023, 0919
ProzessualesProzessuales
Verhandlung per Videokonferenz: Gesamte Richterbank muss zu sehen sein!

BFH, Beschluss vom 30.06.2023 - V B 13/22

1. Bei einer sog. "Videokonferenz" muss für die Beteiligten während der zeitgleichen Bild- und Tonübertragung nach § 91a Abs. 1 FGO - ähnlich wie bei einer körperlichen Anwesenheit im Verhandlungssaal - feststellbar sein, ob die beteiligten Richter in der Lage sind, der Verhandlung in ihren wesentlichen Abschnitten zu folgen. Dies erfordert, dass alle zur Entscheidung berufenen Richter während der "Videokonferenz" für die lediglich "zugeschalteten" Beteiligten sichtbar sind. Daran fehlt es jedenfalls dann, wenn für den überwiegenden Zeitraum der mündlichen Verhandlung nur der Vorsitzende Richter des Senats im Bild zu sehen ist.*)

2. Auf die Beachtung der Vorschriften über die Besetzung des Gerichts kann nicht wirksam verzichtet werden. Dies ist der Disposition der Beteiligten entzogen.*)

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IMRRS 2023, 0920
ProzessualesProzessuales
Einwänden unter Vorlage eines Privatgutachtens ist nachzugehen!

BGH, Beschluss vom 06.06.2023 - VI ZR 197/21

1. Einwände einer Partei gegen ein gerichtliches Sachverständigengutachten, die unter Vorlage eines Privatgutachtens geltend gemacht werden, muss das Gericht ernst nehmen. Es muss ihnen nachgehen und den Sachverhalt weiter aufklären.

2. Zum Vorliegen eines Gehörsverstoßes in einem Schadensersatzprozess.*)

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IMRRS 2023, 0913
ProzessualesProzessuales
Aufrechnung macht Spezialkammer nicht zuständig!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.04.2023 - 11 UH 15/23

1. § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO findet analoge Anwendung, wenn ein Zuständigkeitskonflikt zwischen zwei Spruchkörpern aufgrund gesetzlicher Zuständigkeitsregelungen besteht (Anschluss an BGH, IBR 2022, 659). Voraussetzung einer Zuständigkeitsbestimmung ist dabei, dass sich beide Spruchkörper "rechtskräftig" für unzuständig erklärt haben.*)

2. In solchen Zuständigkeitsstreitigkeiten findet § 281 Abs. 2 Nr. 4 ZPO analoge Anwendung (Anschluss an BGH, IBR 2022, 659).*)

3. Ein Verweisungsbeschluss ist willkürlich und daher nicht nach § 281 Abs. 2 Nr. 4 ZPO bindend, wenn die den Beschluss tragenden Erwägungen aufgrund fehlender Begründung nicht erkennbar sind, wenn eine gegebene Begründung dahingehend widersprüchlich ist, dass sie - ohne dass das verweisende Gericht den Widerspruch auflöst - das gegenteilige Ergebnis nahelegt oder wenn der in der Begründung angenommene rechtliche Ansatz die Schlussfolgerungen offensichtlich nicht deckt.*)

4. Dafür, ob eine Streitigkeit i.S.d. § 72a Abs. 1 GVG vorliegt, kommt es auf den Streitgegenstand von Klage und gegebenenfalls Widerklage, nicht aber auf den Gegenstand einer geltend gemachten Aufrechnung an (Anschluss an OLG Schleswig, IBR 2021, 558).*)

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IMRRS 2023, 0910
ProzessualesProzessuales
Berichtigungsbeschluss

BGH, Beschluss vom 21.06.2023 - IX ZR 99/22

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2023, 0907
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Gericht führt Papierakte: Druckbare Word-Datei reicht!

BAG, Beschluss vom 29.06.2023 - 3 AZB 3/23

Ein elektronisch eingereichtes Dokument - auch eine Word-Datei - ist bei führender Papierakte i.S.v. § 46c Abs. 2 Satz 1 ArbGG zur Bearbeitung durch das Gericht geeignet gewesen, wenn es druckbar war und gem. § 298 Abs. 1 Satz 1 ZPO zur Papierakte genommen worden ist.*)




IMRRS 2023, 0908
ImmobilienImmobilien
Bei mangelbedingtem Minderwert muss Mangel ohne Zweifel behoben werden

BGH, Urteil vom 25.05.2023 - V ZR 134/22

1. § 130d Satz 2 ZPO stellt auf die vorübergehende technische Unmöglichkeit im Zeitpunkt der beabsichtigten Übermittlung des elektronisch einzureichenden Dokuments ab. Der Prozessbevollmächtigte, der aus technischen Gründen gehindert ist, einen fristwahrenden Schriftsatz elektronisch einzureichen, ist, nachdem er die zulässige Ersatzeinreichung veranlasst hat, nicht mehr gehalten, sich vor Fristablauf weiter um eine elektronische Übermittlung zu bemühen.*)

2. Der Käufer, der von dem Verkäufer im Rahmen des kleinen Schadensersatzes gem. § 437 Nr. 3, §§ 280, 281 Abs. 1 BGB Ausgleich des mangelbedingten Minderwerts der Kaufsache verlangt, kann jedenfalls dann nicht auf wesentlich geringere Mängelbeseitigungskosten verwiesen werden, wenn der Mangel damit nicht ohne Zweifel behoben werden kann.*)

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IMRRS 2023, 0904
RechtsanwälteRechtsanwälte
Nur 48 Stunden!

LG Berlin, Beschluss vom 06.07.2023 - 67 O 36/23

1. Nur 48 Stunden: Bei der Pflicht zur nachträglichen Darlegung und Glaubhaftmachung nach § 130d Satz 3 Alt. 2 ZPO handelt es sich mangels einzuräumender Prüfungs- und Überlegungszeit um eine unaufschiebbare Pflicht des Rechtsanwalts, die schon ein Zögern von mehr als zwei Tagen nach Kenntnis von den wesentlichen Umständen der technischen Störung nicht gestattet.*)

2. Die nachträgliche Glaubhaftmachung einer technischen Unmöglichkeit zur fristwahrenden Einreichung eines elektronischen Dokuments bei Gericht gemäß § 130d Satz 3 Alt. 2 ZPO kommt nicht mehr in Betracht, wenn dem Rechtsanwalt vor Fristablauf noch genügend Zeit zu einer Glaubhaftmachung zusammen mit der fristwahrend vorgenommenen Ersatzeinreichung nach § 130d Satz 3 Alt. 1 ZPO zur Seite stand. Dafür reicht jedenfalls eine Zeitspanne von viereinhalb Stunden ab Kenntnis der technischen Unmöglichkeit bis zum Ablauf der zu wahrenden Frist aus.*)

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IMRRS 2023, 0905
ProzessualesProzessuales
Rechtsmittelschrift muss zu Erfolgsaussichten Stellung nehmen!

OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 12.07.2023 - 2 M 324/23

Zur Darlegung der Gründe, aus denen der mit der Beschwerde angefochtene Beschluss abzuändern ist (§ 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO) gehört auch, dass der Beschwerdeführer darlegt, aus welchen Gründen die Beschwerde Erfolg haben muss.*)

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IMRRS 2023, 0897
ProzessualesProzessuales
Annahme verweigert: Zustellung unwirksam!

OLG Bremen, Beschluss vom 13.06.2023 - 2 W 23/23

Der fehlende Wille des Prozessbevollmächtigten, das ihm per Empfangsbekenntnis übermittelte Schriftstück als zugestellt entgegenzunehmen, führt zur Unwirksamkeit einer Zustellung nach § 175 Abs. 1 ZPO (BGH, Urteil vom 14.09.2011 – XII ZR 168/09 –, BGHZ 191, 59, Rn. 16 = IBRRS 2011, 3916 = IMRRS 2011, 2771). Ein solcher Zustellungsmangel ist auch nicht gem. § 189 ZPO heilbar (vgl. BGH, Urteil vom 22.11.1988 – VI ZR 226/87 –, IBRRS 1988, 0150; Beschluss vom 13.01.2015 – VIII ZB 55/14 –, Rn. 12, IBRRS 2015, 1289). Dies gilt auch dann, wenn im Zeitpunkt des Zugangs des Schriftstücks eine Prozessvollmacht des Zustellungsadressaten, etwa gem. § 87 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 55 Abs. 2 Satz 4 BRAO, besteht.*)

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IMRRS 2023, 0893
ProzessualesProzessuales
Feststellung der tatsächlichen Wohnfläche

LG Neubrandenburg, Beschluss vom 10.03.2023 - 1 T 176/22

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IMRRS 2023, 0885
ProzessualesProzessuales
Kurz und knapp!

BGH, Beschluss vom 21.06.2023 - VII ZR 158/22

1. Mit der Anhörungsrüge gegen einen Beschluss, mit dem eine Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen worden ist, können nur neue und eigenständige Verletzungen des Art. 103 Abs. 1 GG durch den Bundesgerichtshof gerügt werden.

2. Die Gerichte sind nicht verpflichtet alle Einzelpunkte des Parteivortrags in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden. Dies gilt auch für die Entscheidung über die Anhörungsrüge.

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IMRRS 2023, 0880
ProzessualesProzessuales
Sofortige Beschwerde ist von einem Rechtsanwalt elektronisch einzulegen!

BGH, Beschluss vom 31.05.2023 - XII ZB 124/22

1. Die Einlegung der sofortigen Beschwerde durch einen Rechtsanwalt erfordert im Fall der Einreichung einer Beschwerdeschrift nach § 569 Abs. 2, § 130d ZPO die elektronische Übermittlung (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 07.12.2022 - XII ZB 200/22, IBRRS 2023, 0247).*)

2. Zur (hier versagten) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Fall der Versäumung der Einlegungsfrist.*)

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IMRRS 2023, 0875
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RechtsanwälteRechtsanwälte
Warten auf neue beA-Karte = technische Unmöglichkeit!

VGH Bayern, Beschluss vom 19.06.2023 - 14 ZB 23.30376

Zur fristwahrenden Telefaxeinreichung eines Berufungszulassungsantrags unter anwaltlicher Versicherung der technisch bedingten Unmöglichkeit einer Übermittlung als elektronisches Dokument.*)

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IMRRS 2023, 0874
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Elektronische Dokumente sind zwingend im PDF-Format einzureichen!

OLG Köln, Beschluss vom 22.06.2023 - 17 U 42/22

Elektronische Dokumente sind zwingend im PDF-Format einzureichen. Bei § 2 Abs. 1 Satz 1 ERVV handelt es sich nicht um eine in das Belieben des Einreichers gestellte technische Vorgabe und die Nichtbeachtung des PDF-Formats begründet mehr als einen rein formalen Verstoß gegen technische Vorschriften. Der Einreicher hat kein Wahlrecht, in welcher Form er ein elektronisches Dokument bei Gericht einreicht.

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IMRRS 2023, 0867
ProzessualesProzessuales
Frankfurt = Frankfurt am Main! Oder doch Oder?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.07.2023 - 11 UH 23/23

1. Haben die Parteien als Gerichtsstand die Stadt "Frankfurt" vereinbart, ist das LG Frankfurt/Main - und nicht an der Oder - zuständig, wenn der Vertrag keinen Bezug zum Bezirk des LG Frankfurt/Oder aufweist.

2. Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Partei unterbricht das Verfahren der Gerichtsstandsbestimmung nicht.

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