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Sachgebiet: Steuerrecht

1677 Entscheidungen insgesamt




IMRRS 2000, 0396
SteuerrechtSteuerrecht

BFH, Urteil vom 07.07.1998 - IX R 16/96

Degressive AfA gemäß § 7 Abs. 5, 5a EStG kann nicht für neu geschaffene Wohnungen gewährt werden, die in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit einer bereits vorhandenen Wohnung stehen.*)

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IMRRS 2000, 0395
SteuerrechtSteuerrecht

BFH, Urteil vom 08.09.1998 - IX R 75/95

Hat der Steuerpflichtige ein zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bestimmtes Gebäude geplant, aber nicht errichtet, und muß er deshalb an den Architekten ein gesondertes Honorar für Bauüberwachung und Objektbetreuung zahlen, ohne daß der Architekt solche Leistungen tatsächlich erbracht hat, gehören diese Aufwendungen nicht zu den Herstellungskosten eines später errichteten anderen Gebäudes, sondern sind als Werbungskosten abziehbar.*)

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IMRRS 2000, 0394
SteuerrechtSteuerrecht

BFH, Urteil vom 14.01.1998 - X R 1/96

Der Erwerb eines Grundstücks, dessen anschließende Bebauung mit einem Sechsfamilienhaus und die hiermit in sachlichem und zeitlichem Zusammenhang stehende Veräußerung führen zu Einkünften aus Gewerbebetrieb ("gewerbliche Bauunternehmung").*)

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IMRRS 2000, 0393
SteuerrechtSteuerrecht

BFH, Urteil vom 30.09.1997 - IX R 80/94

Sofern nicht ausnahmsweise besondere Umstände gegen das Vorliegen einer Überschußerzielungsabsicht sprechen (z.B. bei Ferienwohnungen, bei Mietkaufmodellen oder bei Bauherrenmodellen mit Rückkaufangebot oder Verkaufsgarantie), ist bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich davon auszugehen, daß der Steuerpflichtige beabsichtigt, letztlich einen Einnahmeüberschuß zu erwirtschaften.*)

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IMRRS 2000, 0392
SteuerrechtSteuerrecht

BFH, Urteil vom 17.09.1997 - II R 24/95

1. Der Senat hält daran fest, daß allein die Verpflichtung des Erwerbers eines sich im Zustand der Bebauung befindlichen Grundstücks gegenüber dem Grundstücksverkäufer, an dessen Stelle in einen bestehenden Vertrag mit einem Dritten über die Errichtung bzw. Fertigstellung des Bauvorhabens einzutreten, nicht ohne Hinzutreten weiterer Umstände den Schluß zuläßt, der Grundstücksverkäufer und der Dritte hätten in Abstimmung untereinander darauf hingewirkt, dem Erwerber ein Grundstück in fertig bebautem Zustand zu verschaffen.*)

2. Zwar kann ein Grundstück auch in einem erst zukünftigen (z. B. bebauten) Zustand zum Gegenstand des Vertrages gemacht werden (vgl. BFH-Urteil vom 19. Januar 1994 II R 52/90, BFHE 173, 442, BStBl II 1994, 409), nicht aber in einem Zustand, den es nicht mehr hat und auch nicht mehr erhalten soll.*)

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IMRRS 2000, 0391
SteuerrechtSteuerrecht

BFH, Urteil vom 08.12.1997 - GrS 1-2/95

1. Schuldzinsen für ein Darlehen, mit dessen Valuta ein betrieblich begründeter Sollsaldo auf einem betrieblichen Kontokorrentkonto ausgeglichen wird, das aber in zeitlichem Zusammenhang mit dem Erwerb eines zur Eigennutzung bestimmten Wohngrundstücks aufgenommen wird, sind als Betriebsausgaben abziehbar, wenn die Betriebseinnahmen auf einem anderen Konto angesammelt werden, um eine betragsmäßig der Darlehensvaluta entsprechende Kaufpreisrate für das Grundstück zu zahlen.*)

2. Leitet der Steuerpflichtige planmäßig betriebliche Einnahmen auf ein gesondertes Konto, um von diesem Ausgaben für private Investitionen zu bestreiten, und werden die betrieblichen Aufwendungen ausschließlich von einem getrennten Kontokorrentkonto beglichen, so sind die für dieses Kontokorrentkonto entstehenden Schuldzinsen als Betriebsausgaben abziehbar.*)

3. Werden im Betrieb erzielte Einnahmen zur Tilgung eines privaten Darlehens entnommen und wird deshalb ein neues Darlehen zur Finanzierung von betrieblichen Aufwendungen aufgenommen, so sind die für das neue Darlehen anfallenden Schuldzinsen als Betriebsausgaben abziehbar.*)

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IMRRS 2000, 0390
SteuerrechtSteuerrecht

BFH, Urteil vom 05.11.1996 - IX R 42/94

»Die Bescheinigung der Denkmalbehörde nach § 82i Abs. 2 EStDV, daß die Herstellungskosten für Baumaßnahmen an dem denkmalgeschützten Gebäude nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal und zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich waren, ist für das FA auch insoweit bindend, als die Herstellungskosten den Bau eines Wintergartens betreffen Abgrenzung zum Urteil des Senats vom 15. Oktober 1996 IX R 47/92.«

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IMRRS 2000, 0389
SteuerrechtSteuerrecht

BFH, Urteil vom 17.12.1996 - IX R 47/95

»Aufwendungen für Umbau- und Modernisierungsarbeiten an einer Eigentumswohnung gehören jedenfalls dann zu den Anschaffungskosten, wenn zeitgleich mit dem Abschluß des Kaufvertrags über die Wohnung eine andere Firma des Verkäufers durch gesonderten Werkvertrag mit den Arbeiten beauftragt wird und diese vertragsgemäß in Form einer einheitlichen Baumaßnahme für das gesamte Gebäude durchgeführt werden.«

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IMRRS 2000, 0388
SteuerrechtSteuerrecht

BFH, Urteil vom 29.01.1997 - II R 15/96

Gehen im Zuge einer Verschmelzung Anteile an einer grundbesitzenden Gesamthand auf den übernehmenden Rechtsträger über, so liegt hierin ein Anteilserwerb "durch Rechtsgeschäft" i. S. des § 6 Abs. 4 GrEStG 1983.*)

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IMRRS 2000, 0387
SteuerrechtSteuerrecht

BFH, Urteil vom 12.12.1996 - II R 61/93

1. Die gleichzeitige Auswechslung aller Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts durch Abtretung der Gesellschaftsanteile berührt den Fortbestand die Identität der Gesellschaft nicht. Hieran ändert nichts, daß dieser Vorgang der Grunderwerbsteuer unterliegt.*)

2. Die Gesellschaft bleibt in ihrer jeweiligen Zusammensetzung Schuldnerin der Grunderwerbsteuer, die infolge der Einbringung eines Grundstücks unter der gleichzeitigen Vereinbarung des Ausscheidens des einbringenden Gesellschafters entstanden ist. Der an die Gesellschaft gerichtete Grunderwerbsteuerbescheid kann wirksam nur den im Zeitpunkt der Bekanntgabe vertretungsberechtigten Personen bekanntgegeben werden.*)

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IMRRS 2000, 0386
SteuerrechtSteuerrecht

BFH, Urteil vom 30.10.1996 - II R 69/94

Schließen die Beteiligten neben einem notariell beurkundeten Kaufvertrag über ein unbebautes Grundstück einen Generalunternehmervertrag ab über die Errichtung eines Gebäudes auf dem Grundstück, der mit dem Grundstücksvertrag in rechtlichem oder objektiv-sachlichem Zusammenhang steht, so haben sie den Abschluß des Generalunternehmervertrags als gegenleistungserhöhende Vereinbarung auch dann anzuzeigen, wenn auch dieser notariell beurkundet wurde.*)

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IMRRS 2000, 0385
SteuerrechtSteuerrecht

BFH, Urteil vom 04.12.1996 - II B 116/96

Es bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, daß die formwechselnde Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft mangels Rechtsträgerwechsels nicht der Grunderwerbsteuer unterliegt.*)

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IMRRS 2000, 0384
SteuerrechtSteuerrecht

BFH, Urteil vom 18.06.1996 - IX R 40/95

»Die erhöhten Absetzungen von Herstellungskosten bei Baudenkmälern gemäß § 82i EStDV kann der Steuerpflichtige auch im Jahre der Veräußerung des Baudenkmals mit dem vollen Jahresbetrag von bis zu 10 v.H. in Anspruch nehmen.«

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IMRRS 2000, 0383
SteuerrechtSteuerrecht

BFH, Urteil vom 09.05.1996 - IV R 74/95

»Werden einzelne Objekte einer Grundstücksgemeinschaft den Gemeinschaftern gegen Zahlung auf das gemeinsame Baukonto zu Alleineigentum zugewiesen, so handelt es sich nicht um Vorgänge, die auf die "Drei-Objekt-Grenze" Anrechnung finden.«

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IMRRS 2000, 0382
SteuerrechtSteuerrecht

BFH, Urteil vom 23.04.1996 - IX R 5/94

»Eine im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Mietwohngrundstücks zu zahlende sog. Vorfälligkeitsentschädigung kann dann als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sein, wenn sie ausnahmsweise als Finanzierungskosten eines neu erworbenen Mietobjektes zu beurteilen ist.«

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IMRRS 2000, 0381
SteuerrechtSteuerrecht

BFH, Urteil vom 26.06.1996 - XI R 43/90

Bei der Veräußerung eines Grundstücks kann der Verzicht auf die Steuerbefreiung gemäß § 9 i.V.m. § 4 Nr. 9 lit. a UStG 1980 auf einen abgrenzbaren Teil beschränkt werden.*)

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IMRRS 2000, 0380
SteuerrechtSteuerrecht

BFH, Urteil vom 14.02.1996 - X R 127/92

»Ist in dem vom Steuerpflichtigen gekauften Einfamilienhaus ein Schwimmbad eingebaut, gehören die Anschaffungskosten für das Gebäude auch insoweit zur Bemessungsgrundlage für den Abzugsbetrag nach § 10e Abs. 1 EStG, als sie auf das Schwimmbad entfallen.«

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IMRRS 2000, 0379
SteuerrechtSteuerrecht

BFH, Urteil vom 08.02.1996 - III R 35/93

»Zahlt eine Personengesellschaft, die ein Betriebsgebäude errichtet, einem ihrer Gesellschafter für die Bauaufsicht und für die Koordinierung der Handwerkerarbeiten Arbeitslohn, so geht dieser auch dann in die Herstellungskosten des Gebäudes und damit in die Bemessungsgrundlage zur Gewährung von Investitionszulage ein, wenn es sich um eine Tätigkeitsvergütung i. S. von § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG handelt.«

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IMRRS 2000, 0378
SteuerrechtSteuerrecht

BFH, Urteil vom 30.08.1994 - IX R 23/92

Baumängel vor Fertigstellung eines Gebäudes rechtfertigen auch dann keine AfaA, wenn infolge dieser Baumängel noch während der Bauzeit unselbständige Gebäudeteile wieder abgetragen werden. Die Aufwendungen hierfür und für das Neuerstellen der Gebäudeteile sind Herstellungskosten des Gebäudes.*)

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IMRRS 2000, 0377
SteuerrechtSteuerrecht

BFH, Urteil vom 06.12.1995 - X R 116/91

»Nutzt der Erbe das im Wege der Gesamtrechtsnachfolge erworbene Einfamilienhaus von vornherein nicht zur Einkünfteerziehung, sondern läßt er es abbrechen und ein neues Einfamilienhaus für eigene Wohnzwecke errichten, kann er weder den Restwert des alten Hauses noch die Abbruchkosten als Vorkosten nach § 10e Abs. 6 EStG abziehen.«

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IMRRS 2000, 0376
SteuerrechtSteuerrecht

BFH, Urteil vom 07.11.1995 - IX R 99/93

»Erschließungsbeiträge für eine öffentliche Straße, durch die eine bisherige private Anbindung eines Grundstücks an das öffentliche Straßennetz ersetzt wird, stellen sofort abziehbaren Erhaltungsaufwand dar, wenn die Nutzbarkeit des Grundstücks durch die öffentliche Erschließungsmaßnahme nicht verändert wird, weil sich die öffentliche Straße nicht wesentlich von der bisherigen privaten Erschließung unterscheidet.«

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IMRRS 2000, 0375
SteuerrechtSteuerrecht

BFH, Urteil vom 12.12.1995 - VIII R 59/92

1. Bei Verlustzuweisungsgesellschaften ist zu vermuten, daß sie bei ihrer Gründung keine Gewinnerzielungsabsicht haben, sondern lediglich die Möglichkeit einer späteren Gewinnerzielung in Kauf nehmen Bestätigung der Rechtsprechung.*)

2. Zur Bedeutung dieser Vermutung für die Feststellung der Gewinnerzielungsabsicht.*)

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IMRRS 2000, 0374
SteuerrechtSteuerrecht

BFH, Urteil vom 31.05.1995 - X R 245/93

»Wohnungen, Ausbauten oder Erweiterungen, die entgegen den baurechtlichen Vorschriften ohne Baugenehmigung errichtet wurden, sind nicht nach § 10e EStG begünstigt.«

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IMRRS 2000, 0373
SteuerrechtSteuerrecht

BFH, Urteil vom 12.09.1995 - IX R 140/92

»Die Grundsätze, die für die Abgrenzung zwischen gewerblichem Grundstückshandel und privater Vermögensanlage maßgebend sind zusammenfassend Beschluß vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BStBl II 1995, 617, gelten auch dann, wenn ein Steuerpflichtiger Wohneinheiten im Rahmen von Bauherrenmodellen erwirbt und veräußert.«

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IMRRS 2000, 0372
SteuerrechtSteuerrecht

BFH, Urteil vom 03.07.1995 - GrS 1/93

Grundstücksverkäufe einer GbR können einem Gesellschafter, der auch eigene Grundstücke veräußert, in der Weise zugerechnet werden, daß unter Einbeziehung dieser Veräußerungen ein gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters besteht.*)

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IMRRS 2000, 0371
SteuerrechtSteuerrecht

BFH, Urteil vom 14.12.1994 - II R 104/91

»Führen Umbau- und Renovierungsarbeiten an einem Gebäude zu einer nur vorübergehenden Unbenutzbarkeit des Gebäudes oder einiger Gebäudeteile, hat dies keine bewertungsrechtlichen Auswirkungen und führt deshalb bei Ermittlung des Einheitswertes im Ertragswertverfahren auch nicht zu einer Veränderung der Jahresrohmiete § 79 BewG.«

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IMRRS 2000, 0370
SteuerrechtSteuerrecht

BFH, Urteil vom 23.11.1994 - II R 53/94

1. Der objektive enge sachliche Zusammenhang zwischen dem Grundstückskaufvertrag und den zur Errichtung des Gebäudes abgeschlossenen Verträgen, durch den als Gegenstand des Erwerbsvorgangs das bebaute Grundstück bestimmt wird, liegt vor, wenn dem Erwerber ein bestimmtes Gebäude auf einem bestimmten Grundstück zu einem im wesentlichen feststehenden Preis einheitlich angeboten wird und er dieses Angebot als einheitliches annimmt.*)

2. Diese Voraussetzung kann auch dann erfüllt sein, wenn der Erwerber zunächst den Grundstückskaufvertrag abschließt und erst danach den zur Errichtung des Gebäudes notwendigen Vertrag; eine unumkehrbare Festlegung des Erwerbers im Zeitpunkt des Abschlusses des Grundstückskaufvertrages auf eine bestimmte Bebauung ist nicht erforderlich. Denn bereits die Hinnahme des von der Anbieterseite vorbereiteten Geschehensablaufs seitens des Erwerbers indiziert einen objektiven engen sachlichen Zusammenhang zwischen dem Grundstückskaufvertrag und dem Vertrag über die Gebäudeerrichtung, unabhängig von der zeitlichen Abfolge der Vertragsabschlüsse, und ohne daß es darauf ankommt, ob tatsächlich (oder rechtlich) auch eine andere als die planmäßige Gestaltung hätte vorgenommen werden können (Fortführung des Urteils vom 6. März 1991 II R 133/87, BFHE 164, 117, BStBl II 1991, 532).*)

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IMRRS 2000, 0369
SteuerrechtSteuerrecht

BFH, Urteil vom 09.11.1994 - X R 69/91

»Wird ein Steuerpflichtiger durch den entgeltlichen Erwerb mehrerer Miteigentumsanteile innerhalb eines Kalenderjahres Alleineigentümer einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung, steht ihm ein Abzugsbetrag nach § 10e Abs. 1 EStG für die gesamte Wohnung und nicht nur für den zuerst erworbenen Miteigentumsanteil zu. Objektverbrauch i.S. des § 10e Abs. 4 EStG ist durch den ersten Erwerb des Miteigentumsanteils nicht eingetreten.«

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IMRRS 2000, 0368
SteuerrechtSteuerrecht

BFH, Urteil vom 26.08.1994 - III R 76/92

Zu den Herstellungskosten eines Gebäudes oder einer Außenanlage rechnen neben den Aufwendungen für die beim Bau anfallenden üblichen Erdarbeiten auch die Kosten für das Freimachen des Baugeländes von Buschwerk und Bäumen, soweit dies für die Herstellung des Gebäudes und der Außenanlage erforderlich ist Anschluß an BFH-Urteil vom 27. Januar 1994 IV R 104/92, BFHE 174, 136, BStBl II 1994, 512.*)

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IMRRS 2000, 0366
SteuerrechtSteuerrecht

BFH, Urteil vom 22.09.1994 - IX R 13/93

»Erstattet der Erwerber eines Grundstücks dem Veräußerer im Rahmen des Kaufpreises Finanzierungskosten, die der Veräußerer als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen hatte, so kann der Erstattungsbetrag beim Veräußerer zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gehören.«

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IMRRS 2000, 0365
SteuerrechtSteuerrecht

BFH, Urteil vom 12.10.1994 - II R 4/91

1. Leistungen aus einem Grundstückskaufvertrag sind gemäß § 322 Abs. 1 BGB Zug um Zug auszutauschen. § 12 Abs. 3 BewG erfaßt daher im Bereich der Grunderwerbsteuer nur solche Fälle, in denen der Grundstücksverkäufer seine Verpflichtung aus dem Kaufvertrag erfüllt hat und trotzdem vereinbarungsgemäß die Kaufpreiszahlung des Käufers zinslos hinausgeschoben wird Bestätigung des Senatsurteils vom 18. Januar 1989 II R 103/85. BFHE 155, 558, BStBl II 1989, 427.*)

2. "Verzichtet" der Käufer eines Grundstücks im Kaufvertrag auf das ihm durch die §§ 320, 322 BGB gewährte Recht, den Kaufpreis erst im Zuge der Erfüllung der Sachleistungsverpflichtung (Übereignung und Übergabe des Grundstücks) erbringen zu müssen, indem er sich einer Vorleistungspflicht unterwirft, so gewährt er dem Verkäufer einen als Entgelt i.S. des § 8 Abs. 1 GrEStG anzusehenden geldwerten Vorteil in Gestalt der vorzeitigen Kapitalnutzungsmöglichkeit.*)

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IMRRS 2000, 0364
SteuerrechtSteuerrecht

BFH, Urteil vom 06.05.1994 - III R 27/92

1. Auch Kosten zur Beseitigung von Schäden an einem Vermögensgegenstand können Aufwendungen i.S. von § 33 EStG sein.*)

2. Voraussetzung dafür ist, daß der Vermögensgegenstand für den Steuerpflichtigen von existenziell wichtiger Bedeutung ist, keine Anhaltspunkte für ein Verschulden des Steuerpflichtigen erkennbar und realisierbare Ersatzansprüche gegen Dritte nicht gegeben sind. Eine Berücksichtigung scheidet auch dann aus, wenn der Steuerpflichtige eine allgemein zugängliche und übliche Versicherungsmöglichkeit nicht wahrgenommen hat.*)

3. Zu den Voraussetzungen für die Anerkennung einer außergewöhnlichen Belastung bei unverschuldet eingetretenen Schäden am selbstgenutzten Einfamilienhaus.*)

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IMRRS 2000, 0363
SteuerrechtSteuerrecht

BFH, Urteil vom 14.09.1994 - IX R 71/93

»Zur steuerrechtlichen Bedeutung eines Rückkaufangebots oder einer Verkaufsgarantie, die im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Bauherrenmodell abgegeben werden.«

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IMRRS 2000, 0362
SteuerrechtSteuerrecht

BFH, Urteil vom 08.06.1994 - X R 26/92

1. Ein Damnum, das vereinbarungsgemäß vor Beginn der erstmaligen Nutzung der Wohnung zu eigenen Wohnzwecken geleistet wird, ist - jedenfalls bis zum Jahr 1989 - als Vorkosten nach § 10e Abs. 6 EStG in voller Höhe abziehbar, wenn kein Gestaltungsmißbrauch vorliegt. Die Grundsätze der BFH-Rechtsprechung zu § 21a EStG a.F. gelten entsprechend.

2. Offen bleibt, ob ein Damnum aufgrund der geänderten zivilrechtlichen Beurteilung durch den BGH (Urteil vom 29. Mai 1990 XI ZR 231/89, DB 1990, 1610) in späteren Veranlagungszeiträumen den laufzeitabhängigen Schuldzinsen gleichzustellen ist mit der Folge, daß es auf den Zinsfestschreibungszeitraum verteilt werden muß und als Vorkosten nur abgezogen werden darf, soweit es auf die Zeit vor Bezug der eigengenutzten Wohnung entfällt.

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IMRRS 2000, 0361
SteuerrechtSteuerrecht

BFH, Urteil vom 30.11.1993 - IX R 60/91

»Das Risiko einer Inanspruchnahme des Gesellschafters einer BGB-Gesellschaft für Schulden der Gesellschaft § 15 a Abs. 5 Nr. 2 2. Alternative i. V. m. § 21 Abs. 1 Satz 2 EStG muß, um das Verlustausgleichs- und Abzugsverbot auszuschließen, zwar der Höhe nach nicht dem als sofort ausgleichsfähig und abziehbar geltend gemachten Werbungskostenüberschuß gleichkommen, es muß aber ein - im Verhältnis zu dem Werbungskostenüberschuß - erhebliches Risiko bestehen Ergänzung zum Senatsurteil vom 17. Dezember 1992 IX R 7/91, BFHE 170, 497.«

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IMRRS 2000, 0360
SteuerrechtSteuerrecht

BFH, Urteil vom 13.10.1993 - X R 49/92

Über die Frage, ob und gegebenenfalls inwieweit Anschaffung und Veräußerung eines im Privatvermögen gehaltenen Anteils an einer "Immobilien-KG" zu einem Gewinn i. S. des § 23 EStG geführt haben, ist nicht im Verfahren der einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften zu entscheiden.*)

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IMRRS 2000, 0359
SteuerrechtSteuerrecht

BFH, Urteil vom 09.09.1993 - IV R 30/92

»Werden im zeitlichen Zusammenhang mit der Aufgabe eines Grundstückshandels die bisher nicht verkauften Eigentumswohnungen im ganzen an einen gewerblichen Abnehmer veräußert, so führt dies regelmäßig nicht zu einem steuerbegünstigten Veräußerungsgewinn.«

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IMRRS 2000, 0358
SteuerrechtSteuerrecht

BFH, Urteil vom 20.04.1993 - IX R 122/88

Wird ein Gebäude in der Absicht erworben, es teilweise abzubrechen und anschließend grundlegend umzubauen, sind der anteilige Restbuchwert des abgebrochenen Gebäudes und die Abbruchkosten keine sofort abziehbaren Werbungskosten, sondern Teil der Herstellungskosten des neu gestalteten umgebauten Gebäudes Anschluß an Senatsurteil vom 4. Dezember 1984 IX R 5/79, BFHE 142, 477, BStBl II 1985, 208.*)

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IMRRS 2000, 0356
SteuerrechtSteuerrecht

BFH, Urteil vom 08.12.1992 - IX R 105/89

»An das FA aufgrund einer Berichtigung des Vorsteuerabzugs gemäß § 15 a Abs. 4 UStG 1980 zurückgezahlte Vorsteuerbeträge sind - entgegen Abschn. 86 Abs. 6 EStR 1990 und dem Schreiben des BMF vom 1. Dezember 1992 IV B 2 - S 2170 - 59/92, BStBl I 1993, 10 - auch dann als Werbungskosten nach § 9 b Abs. 2 EStG abziehbar, wenn der Vorsteuerabzug infolge der Veräußerung des Grundstücks berichtigt worden ist Bestätigung des Urteils vom 17. März 1992 IX R 55/90, BFHE 167, 405, BStBl II 1993, 17.«

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IMRRS 2000, 0355
SteuerrechtSteuerrecht

BFH, Urteil vom 23.09.1992 - X R 159/90

Wird ein dem Ehemann gehörendes Einfamilienhaus auf Betreiben seiner Gläubiger zwangsversteigert und erhält die Ehefrau den Zuschlag, liegt keine Anschaffung "vom" Ehemann im Sinn von § 10 e Abs. 1 S. 7 EStG 1987 vor. Unter den weiteren Voraussetzungen des § 10 e EStG 1987 steht der Ehefrau daher ein Abzugsbetrag nach Absatz 1 dieser Vorschrift zu.*)

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IMRRS 2000, 0354
SteuerrechtSteuerrecht

BFH, Urteil vom 24.11.1992 - IX R 62/88

»Die AfA nach § 7 Abs. 5 i.V.m. § 7 Abs. 5a EStG kann bei einer Eigentumswohnung nur in Anspruch genommen werden, wenn diese in bautechnischer Hinsicht neu ist Anschluß an BFH-Urteil vom 31.03.1992 IX R 175/87, BFHE 168, 109, BStBl II 1992, 808. Eine Eigentumswohnung wird nicht allein schon durch die rechtliche Umwandlung eines bestehenden Gebäudes in Eigentumswohnungen gemäß § 8 WEG neu hergestellt.«

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IMRRS 2000, 0353
SteuerrechtSteuerrecht

BFH, Urteil vom 17.09.1992 - V R 41/89

Der Vorsteuerabzug kann nicht auf Grund einer Rechnung geltend gemacht werden, in der sich der abrechnende leistende Unternehmer eines fremden Namens bedient hat, ohne daß aus der Rechnung der wirklich leistende Unternehmer eindeutig und leicht nachprüfbar bestimmt werden kann. Dies gilt auch dann, wenn der Abrechnende bereits bei der Leistungsbewirkung unter dem fremden Namen aufgetreten ist.*)

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IMRRS 2000, 0352
SteuerrechtSteuerrecht

BFH, Urteil vom 22.10.1992 - V R 53/89

Der Unternehmer führt durch die entgeltliche Übernahme einer Ausbietungsgarantie einen nach § 4 Nr. 8 lit. g UStG 1980 steuerfreien Umsatz aus.*)

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IMRRS 2000, 0351
SteuerrechtSteuerrecht

BFH, Urteil vom 10.09.1992 - V R 99/88

Baubetreuungsleistungen sind nicht nach § 4 Nr. 9 lit. a UStG 1980 deswegen steuerfrei, weil sie beim Leistungsempfänger in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einbezogen worden sind.*)

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IMRRS 2000, 0350
SteuerrechtSteuerrecht

BFH, Urteil vom 16.09.1992 - II R 75/89

Die Grundsätze, unter denen nach der ständigen Rechtsprechung des BFH grunderwerbsteuerrechtlich Gegenstand des Erwerbsvorgangs das Grundstück in einem zukünftigen, von der Veräußererseite noch herbeizuführenden Zustand anzusehen ist sog. Bauherrenmodelle, gelten nicht nur für die Beurteilung solcher Rechtsgeschäfte, bei denen sich die Steuerpflicht unmittelbar aus § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG 1983 ergibt, sondern auch für in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht eingebettete nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG i.V.m. § 42 AO 1977 der Steuer unterliegende Vorgänge.*)

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IMRRS 2000, 0349
SteuerrechtSteuerrecht

BFH, Urteil vom 22.05.1992 - VI R 178/87

Erwirbt der Arbeitnehmer einer Anlagenvermittlungsgesellschaft von dieser Anlageobjekte und erhält er hierfür einen als Vermittlungsprovision bezeichneten Preisnachlaß, der gewöhnlichen Kunden nicht eingeräumt wird, so stellt der Preisnachlaß steuerpflichtigen Arbeitslohn dar.*)

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IMRRS 2000, 0348
SteuerrechtSteuerrecht

BFH, Urteil vom 31.03.1992 - IX R 175/87

»Der Senat hält an der Rechtsprechung fest, wonach die AfA nach § 7 Abs. 5 EStG nur für Neubauten in Anspruch genommen werden können Anschluß an BFH-Urteil vom 28.06.1977 VIII R 115/73, BFHE 122, 512, BStBl II 1977, 725. Ein Neubau liegt nicht allein schon dann vor, wenn sich durch die Umgestaltung die Zweckbestimmung des Gebäudes ändert; entscheidend ist, ob das Gebäude in bautechnischer Hinsicht neu ist.«

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IMRRS 2000, 0346
SteuerrechtSteuerrecht

BFH, Urteil vom 29.04.1992 - VI B 152/91

1. Vorläufiger Rechtsschutz im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren wird auch dann im Wege der Aussetzung der Vollziehung gewährt, wenn die Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte in vollem Umfang abgelehnt worden ist.

2. Es ist mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, daß negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Lohnsteuerzahlern im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren nur eingeschränkt geltend gemacht werden können, während sie bei anderen Einkommensteuerpflichtigen ohne derartige Einschränkungen bereits zur Minderung von Steuervorauszahlungen führen.

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IMRRS 2000, 0345
SteuerrechtSteuerrecht

BFH, Urteil vom 25.03.1992 - II R 46/89

1. Sieht der Gesellschaftsvertrag einer Kommanditgesellschaft vor, daß beitretende Gesellschafter jederzeit über ihren Gesellschaftsanteil verfügen, ihre Beteiligung jedoch nicht vor Ablauf von fünf Jahren kündigen können, und daß die Gesellschafter bzw. ihre Rechtsnachfolger für den Fall der Kündigung anstelle der Zahlung eines Auseinandersetzungsguthabens nur die Übertragung eines - in der Beitrittserklärung bezeichneten, von der Gesellschaft noch zu erwerbenden und in bestimmter Weise zu bebauenden - Grundstücks verlangen können, so ersetzt die Übertragung eines derart ausgestalteten Gesellschaftsanteils die Übertragung des Grundstückseigentums, dessen Auswahl den Gesellschaftsanteil bestimmte. Sie stellt einen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG NW = § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG 1983 i.V.m. § 42 AO 1977 steuerpflichtigen Erwerbsvorgang dar, bei dem die Steuer mit dem Beitritt zur Gesellschaft entsteht Fortentwicklung des Urteils vom 10. Mai 1989 II R 86/86, BFHE 156, 523, BStBI II 1989, 628.

2. Fallen der Erwerb einer Gesamthandsberechtigung und ein Grunderwerb von der Gesamthand in einem Rechtsakt zusammen, so können die Steuervergünstigungen nach §§ 6, 7 GrEStG NW (= §§ 6, 7 GrEStG 1983) nicht gewährt werden, denn es fehlt insoweit an einer vor dem Erwerb bestehenden Gesamthandsberechtigung, die sich wirtschaftlich im Alleineigentum an dem von der Gesellschaft erworbenen (Teil-)Grundstück fortsetzen könnte.

3. Die an einem nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG NW (= § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG 1983) i.V.m. § 42 AO (1977) der Grunderwerbsteuer unterliegenden Erwerbsvorgang Beteiligten sind gemäß § 19 Abs. 1 S. 2 GrEStG NW (= § 19 Abs. 1 S. 2 GrEStG 1983) verpflichtet, dem FA hierüber Anzeige zu erstatten. Die Pflicht zur Anzeige ist eine objektive und besteht unabhängig davon, ob die Beteiligten sich ihrer bewußt sind.

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IMRRS 2000, 0344
SteuerrechtSteuerrecht

BFH, Urteil vom 20.06.1990 - I R 155/87

»Sind für ein Gebäude Sonderabschreibungen vorgenommen worden, so bemessen sich nach Ablauf des maßgebenden Begünstigungszeitraums die AfA auf den Restwert nach einem neuen Vomhundertsatz, der sich aus der § 7 Abs. 4 S. 1 EStG zugrunde liegenden Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes abzüglich des Begünstigungszeitraums errechnet.«

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