Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15731 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
IMRRS 2006, 1726OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.08.2002 - 5 W 92/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1724
OLG Hamburg, Beschluss vom 23.08.2002 - 2 Wx 4/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1721
BayObLG, Beschluss vom 28.08.2002 - 3Z BR 121/02 (1)
Seit dem 1.1.2002 ist die sofortige weitere Beschwerde gegen eine Kostenfestsetzung FGG-Verfahren gegeben, sofern sie durch das Landgericht zugelassen worden ist.*)
VolltextIMRRS 2006, 1719
OLG Köln, Beschluss vom 04.09.2002 - 16 Wx 124/2002
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1718
OLG Köln, Beschluss vom 04.09.2002 - 16 WX 160/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1708
KG, Beschluss vom 18.09.2002 - 24 W 199/02
1. Übernimmt der Schuldner in einem Prozessvergleich die Vornahme bestimmter Mängelbeseitigungsmaßnahmen zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges, kann der Streit um die Erfüllung nicht im Vollstreckungsverfahren ausgetragen werden, wenn die Beweismittel nicht liquide sind, sondern die Einholung eines Sachverständigengutachtens erforderlich ist.*)
2. Der Erfüllungseinwand kann auch dann nicht im Vollstreckungsverfahren abschließend beurteilt werden, wenn die Parteien darüber streiten, ob die in dem Prozessvergleich vom Schuldner übernommene Verpflichtung sich nur auf die Durchführung bestimmter Mängelbeseitigungsmaßnahmen erstreckt oder auf die Herbeiführung eines bestimmten Gewährleistungserfolges gerichtet ist.*)
VolltextIMRRS 2006, 1706
OLG Köln, Beschluss vom 20.09.2002 - 16 WX 34/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1697
OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.10.2002 - 5 W 45/02
Der Gebührenstreitwert der Räumungsklage bemißt sich für gewerbliche Mietverhältnisse, bei denen neben der Kaltmiete die darauf entfallende gesetzliche Umsatzsteuer zu bezahlen ist und zudem Nebenkostenvorauszahlungen vereinbart sind, über die regelmäßig abzurechnen ist, nach der Kaltmiete zuzüglich Umsatzsteuer; die Nebenkostenvorauszahlungen einschließlich der darauf entfallenden Umsatzsteuer bleiben dagegen außer Betracht.*)
VolltextIMRRS 2006, 1688
OLG Hamburg, Beschluss vom 06.11.2002 - 2 Wx 59/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1687
BayObLG, Beschluss vom 14.11.2002 - 2Z BR 113/02
Von einem gewerbsmäßig tätigen Verwalter als Verfahrensbevollmächtigter von Wohnungseigentümern, kann die Kenntnis der formellen Voraussetzungen der sofortigen Beschwerde erwartet werden.*)
VolltextIMRRS 2006, 1684
OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.11.2002 - 20 W 216/02
Gegenüber einer Geschäftswertfestsetzung für das Beschwerdeverfahren, die das mit der Hauptsache befasste Landgericht trifft, ist die unbefristete, zulassungsfreie Erstbeschwerde gegeben. Im Streit mit dem Verwalter über eine Kündigung des Verwaltervertrages bzw. einen Abberufungsbeschluss ist die dem Verwalter (noch) zustehende Vergütung für den Geschäftswert maßgeblich. Liegt diese unter 25.000,00 EUR, kommt eine Ermäßigung nach § 48 Abs. 3 Satz 2 WEG noch nicht in Betracht.*)
VolltextIMRRS 2006, 1683
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.11.2002 - 3 Wx 321/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1682
OLG Celle, Beschluss vom 28.11.2002 - 4 AR 94/02
Die Angabe des Abgabegerichtes im Mahnbescheidsantrag stellt i.d.R. eine verbindliche Ausübung des Wahlrechts gemäss § 35 ZPO dar, sodass eine Verweisung des Abgabegerichtes nur noch in Betracht kommt, wenn kein eigener Gerichtsstand begründet ist.*)
VolltextIMRRS 2006, 1678
BayObLG, Beschluss vom 05.12.2002 - 1Z AR 164/02
Ein Verweisungsbeschluss, dem offensichtlichen ein Sachverhaltsirrtum zugrundeliegt, bindet nicht.*)
VolltextIMRRS 2006, 1677
KG, Beschluss vom 10.12.2002 - 1 W 288/02
Wegen der grundsätzlichen Bindung an Eintragungsersuchen darf das Grundbuchamt ein Eintragungsersuchen des Zwangsversteigerungsgerichts betreffend die Eintragung einer Sicherungshypothek gemäß §§ 128, 130 ZVG nebst Zinsen in bestimmter Höhe nicht mit der Begründung beanstanden, die Eintragung der Zinsen sei überflüssig, weil es sich um gesetzliche Zinsen im Sinne von § 1118 BGB handele, für die das Grundstück auch ohne Eintragung hafte.*)
VolltextIMRRS 2006, 1676
OLG Celle, Beschluss vom 13.03.2006 - 4 W 2/06
Dem zum Zeitpunkt der Einlegung der (weiteren) sofortigen Beschwerde als Wohnungsverwalter bereits ausgeschiedenen Verfahrensbeteiligten fehlt im Beschlussverfahren nach § 43 WEG die Beschwerdebefugnis i.S.d. §§ 20, 29 Abs. 4 FGG, soweit das Interesse des früheren Verwalters an der Durchführung des Rechtsmittels nur darin bestehen kann, die Abwehr gegen ihn aus seiner früheren Verwaltertätigkeit gegen evtl. herrührender Regressansprüche vorzubereiten.*)
VolltextIMRRS 2006, 1673
OLG Dresden, Urteil vom 12.12.2002 - 19 U 1678/02
Kein Anspruch des Grundpfandgläubigers auf Feststellung, dass sich Mieter in einem anhängigen Zwangsversteigerungsverfahren auf ein beschränktes Sonderkündigungsrecht i.S.d. § 57c ZVG nicht berufen können.*)
VolltextIMRRS 2006, 1670
BayObLG, Beschluss vom 12.12.2002 - 2Z BR 106/02
Das Rechtsmittel wird unzulässig, wenn in einer Wohnungseigentumssache der Antragsteller seinen Antrag soweit zurücknimmt, dass der Wert des Beschwerdegegenstands 750 EUR nicht mehr übersteigt.*)
VolltextIMRRS 2006, 1668
OLG Hamburg, Beschluss vom 13.01.2004 - 2 Wx 102/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1667
OLG Hamm, Beschluss vom 13.03.2006 - 15 W 469/05
1) Ist die Erledigungserklärung des Antragstellers einseitig geblieben und spricht daraufhin das Amtsgericht antragsgemäß durch Beschluss die Erledigung der Hauptsache aus, so beschränkt sich die Beschwer des Antragstellers auf die ihm nachteilige, von ihm mit der sofortigen Beschwerde angegriffene Kostenentscheidung. Die sofortige Beschwerde ist deshalb gem. § 20 a Abs. 1 S. 1 FGG unzulässig.*)
2) Der Grundsatz der Meistbegünstigung kann den Rechtsmittelausschluss aus § 20 a Abs. 1 S. 1 FGG nicht überspielen, auch wenn die Begründung der angefochtenen Entscheidung nicht widerspruchsfrei erscheint.*)
VolltextIMRRS 2006, 1666
OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.12.2002 - 20 W 408/02
1) Bei streitigen FGG-Verfahren (WEG-Verfahren) findet § 176 ZPO a. F.= 172 ZPO n. F. entsprechende Anwendung.*)
2) Belehrt ein Verfahrensbevollmächtigter seinen Mandanten nicht über die Form der Rechtsmitteleinlegung, muss sich das der Mandant nach § 22 Abs. 2 Satz 2 FGG als Verschulden zurechnen lassen, das eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis ausschließt. In einem solchen Fall beruht die Fristversäumnis nicht ursächlich auf der fehlenden, nach dem Beschluss des BGH vom 02.05.2002 -V ZB 36/01- (FGPrax 2002, 166) erforderlichen Rechtsmittelbelehrung*)
VolltextIMRRS 2006, 1663
BGH, Beschluss vom 19.12.2002 - IX ZB 248/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1662
OLG München, Urteil vom 14.01.2004 - 7 U 4293/03
1. Werden in einem mehrgeschossigen Bürogebäude etwa drei Viertel der Geschoßfläche zum Betrieb einer Ganztagsschule mit 450 Schülern der Gymnasialstufe vermietet, so sind nicht unerhebliche Beeinträchtigungen des Mietgebrauchs einer Gesellschaft, die bereits zuvor die weiteren Flächen des Gebäudes angemietet und dort ihren Firmensitz begründet hat, offenkundig im Sinne des § 291 ZPO.*)
2. Sind schlüssige Einwendungen des Beklagten im Urkundenprozeß unstreitig oder offenkundig, so führen sie bereits im Urkundenprozeß auch dann zur Abweisung der Klage, wenn sie nicht durch Urkunden bewiesen werden.*)
VolltextIMRRS 2006, 1661
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 14.01.2004 - 3 W 266/03
Von einer Berufsbetreuerin kann erwartet werden, dass sie die formellen Voraussetzungen der sofortigen weiteren Beschwerde kennt. Legt sie gegen einen, die Betreuervergütung betreffenden, Beschluss eine formnichtige sofortige Beschwerde ein, kann ihr trotz fehlender Rechtsmittelbelehrung keine Wiedereinsetzung gewährt werden.*)
VolltextIMRRS 2006, 1659
OLG Hamm, Beschluss vom 15.01.2004 - 6 W 69/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1654
OLG Bremen, Beschluss vom 09.01.2003 - 3 W 25/02
Ob eine der in § 43 WEG aufgeführten Streitigkeiten vorliegt, ist anhand des vom Antragsteller zur Entscheidung gestellten Begehrens zu ermitteln, z.B. nach Auswahl der Verfahrensgegner, der Formulierung des Antrags und seiner Begründung.*)
VolltextIMRRS 2006, 1650
OLG Schleswig, Beschluss vom 16.01.2003 - 2 W 139/02
Zu den Voraussetzungen einer rechtzeitigen Beschlussanfechtung in Wohnungseigentumssachen.*)
VolltextIMRRS 2006, 1649
OLG Hamm, Beschluss vom 16.01.2003 - 23 W 381/02
1.*)
Beauftragen Wohnungseigentümer ihren Hausverwalter mit der Prozeßführung, so kommt die Erstattung allein solcher Aufwendungen des Hausverwalters in Betracht, die ansonsten bei den Wohnungseigentümern selbst angefallen und ihnen nach § 91 Abs. 1 Satz 2 ZPO zu ersetzen wären.*)
2.*)
Die Tätigkeit der eigenen Prozeßführung braucht der kostentragungspflichtige Gegner grundsätzlich nicht zu entschädigen.*)
VolltextIMRRS 2006, 1647
OLG Dresden, Beschluss vom 20.01.2003 - 3 W 1586/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1644
OLG Schleswig, Beschluss vom 02.11.1999 - 16 W 169/99
Wird die vollstreckbare Ausfertigung eines Titels bewußt vernichtet, spricht die Vermutung dafür, daß die titulierte Forderung bezahlt ist.*)
VolltextIMRRS 2006, 1641
OLG Schleswig, Beschluss vom 04.11.1999 - 2 W 163/99
Das Wohnungseigentumsgericht ist als Vollstreckungsgericht zuständig, wenn aus einem Unterlassungstitel in einer Wohnungseigentumssache vollstreckt weren soll.*)
VolltextIMRRS 2006, 1638
BGH, Beschluss vom 25.11.1999 - III ZB 50/99
Weist das erstinstanzliche Gericht die Klage ab, weil der erhobene Anspruch nicht fällig geworden und zudem verjährt sei, so enthält der letztere Klageabweisungsgrund, weil nur deswegen die Klage als endgültig und nicht nur als zur Zeit unbegründet abgewiesen worden ist, eine zusätzliche, die Einlegung der Berufung für sich genommen rechtfertigende Beschwer des Klägers. In einem solchen Falle ist die unbeschränkt eingelegte Berufung nicht schon deshalb unzulässig, weil der Kläger mit der Berufungsbegründung die Richtigkeit des landgerichtlichen Urteils nur bezüglich der Bejahung des Verjährungseintritts, nicht auch hinsichtlich der Ablehnung der Fälligkeit in Frage stellt.*)
VolltextIMRRS 2006, 1633
BGH, Beschluss vom 12.07.2006 - II ZR 314/05
Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist abzulehnen, wenn innerhalb einer vom Gericht gesetzten Frist die geforderte Insolvenztabelle nicht eingereicht wird und die ebenso geforderte Stellungnahme zur Zumutbarkeit der Prozessfinanzierung unterbleibt.
VolltextIMRRS 2006, 1629
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.01.2000 - 11 W 202/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1617
OLG Hamm, Urteil vom 07.02.2000 - 8 U 109/98
1. Ein Verstoß gegen § 348 Abs. 3 ZPO kann wegen §§ 512, 348 Abs. 2 S. 2 ZPO nicht mit der Berufung angegriffen werden.*)
2. Nach Abstandnahme vom Urkundenprozess führt die Verhandlung in einem frühen ersten Termin, der nicht durch prozessleitende Verfügungen vorbereitet wurde, nicht dazu, dass eine Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter ausscheidet.*)
VolltextIMRRS 2006, 1607
OLG Hamm, Urteil vom 08.03.2000 - 20 U 143/99
1. Dem Zwangsverwalter steht kein § 70 Abs. 2 VVG entsprechendes Kündigungsrecht bezüglich der vom Schuldner abgeschlossenen Versicherungsverträge zu.*)
2. § 73 VVG ist nicht auf die Zwangsverwaltung entsprechend anzuwenden.*)
VolltextIMRRS 2006, 1600
OLG Braunschweig, Beschluss vom 20.06.2006 - 7 W 24/06
Streitwert einer Klage auf Duldung der Sperrung von Energiezählern und der Versorgungseinstellung wegen Zahlungsverzugs.
VolltextIMRRS 2006, 1598
OLG Celle, Urteil vom 09.08.2006 - 3 U 92/06
Fällt das nach § 90 Abs. 1 ZVG erworbene Eigentum des Ersteigerers eines Grundstücks durch Aufhebung des Zuschlags rückwirkend wieder dem ursprünglichen Eigentümer zu, so kommen wegen zwischenzeitlicher Verschlechterungen des Grundstücks Schadensersatzansprüche der ursprünglichen Eigentümer gemäß §§ 989, 990 BGB analog ab dem Zeitpunkt in Betracht, ab dem dem Ersteigerer eine begründete Beschwerde gegen den Zuschlag bekannt geworden ist.*)
VolltextIMRRS 2006, 1581
OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.03.2006 - 20 W 189/05
1. Zur klarstellenden Berichtigung eines Rubrums im Rechtsbeschwerdeverfahren im Hinblick auf die Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft.*)
2. Grundsätzlich ist gegenüber einem Anspruch auf Wohngeld eine Aufrechnung nur mit gemeinschaftsbezogenen Gegenforderungen nach § 21 Abs. 2 WEG oder §§ 680, 683 BGB möglich, es sei denn, die Gegenforderung ist anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.*)
3. Ist in der Gemeinschaftsordnung geregelt, dass Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte gegenüber Hausgeldforderungen nicht zulässig sind, außer es handelt sich um anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen, sind damit andere als unbestrittene bzw. anerkannte oder rechtskräftig titulierte Gegenansprüche von der Aufrechnung ausgeschlossen. Die - streitige - Behauptung, ein Anspruch sei von den Wohnungseigentümern anerkannt worden, deren Aufklärung eine umfangreiche Beweisaufnahme erforderlich machen würde, genügt im Beitreibungsverfahren nicht, um eine Aufrechnung durchgreifen zu lassen.*)
VolltextIMRRS 2006, 1580
OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.04.2006 - 20 W 108/06
1. Die Entscheidung des Landgerichts, durch die es einem Beteiligten für ein Erstbeschwerdeverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (WEG-Verfahren) Prozesskostenhilfe versagt, ist nur bei Zulassung durch das Landgericht mit der Rechtsbeschwerde anfechtbar.*)
2. Dies gilt sowohl, wenn das Landgericht die Beschwerde gegen einen Prozesskostenhilfe verweigernden Beschluss des Amtsgerichts zurückweist, als auch wenn es für das Beschwerdeverfahren in der Hauptsache die Gewährung von Prozesskostenhilfe ablehnt.*)
VolltextIMRRS 2006, 1577
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.07.2006 - 10 Sch 1/06
Ein Schiedsrichter, der für eine der beiden Parteien, wenn auch nur in kleinerem Umfang, anwaltlich tätig war und dies verschweigt, verstößt gegen seine Offenbarungspflicht und kann von der anderen Partei als befangen abgelehnt werden. Dabei ist es auch unerheblich, ob er für eine andere Niederlassung der Firma tätig war als für die, die jetzt am Schiedsverfahren beteiligt ist.
VolltextIMRRS 2006, 1576
BGH, Urteil vom 22.03.2006 - VIII ZR 212/04
§ 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ZPO erfordert nicht unbedingt einen förmlichen Antrag. Vielmehr reicht es aus, wenn die innerhalb der Berufungsbegründungsfrist eingereichten Schriftsätze des Berufungsklägers ihrem gesamten Inhalt nach eindeutig ergeben, in welchem Umfang und mit welchem Ziel das Urteil angefochten werden soll. Dafür genügt grundsätzlich auch ein lediglich auf Aufhebung und Zurückverweisung gerichteter Antrag.*)
VolltextIMRRS 2006, 1574
BGH, Beschluss vom 17.05.2006 - VIII ZB 32/05
Bei der Bemessung des Streitwertes einer Klage des Vermieters gegen den Mieter auf Beseitigung einer Parabolantenne (und entsprechend bei der Festsetzung des Beschwerdewertes für Rechtsmittel) ist der Wert der Beeinträchtigung des Vermieters durch eine optische und/oder eine Substanzbeeinträchtigung des Hauses maßgeblich, nicht die Kosten der Beseitigung oder das Interesse des Vermieters an der Erhaltung des optischen Gesamteindrucks des Hauses.
VolltextIMRRS 2006, 1570
OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.07.2003 - 20 W 466/02
Bei einem Streit über die Duldung der Anbringung einer Parabolantennenanlage kann der Geschäftswert wie auch sonst bei einem Streit über die Nutzung gemeinschaftlichen Eigentums nach dem Regelwert des § 30 Abs. 2 KostO bestimmt werden. Die nach § 45 Abs. 1 WEG zur Zulässigkeit der Beschwerde erforderliche Beschwer eines Wohnungseigentümers mit italienischer Staatsangehörigkeit, der mit seinem Antrag auf Duldung der Anbringung einer Parabolantenne auf dem Hausdach unterliegt, übersteigt 750,00 EUR, wenn er über den vorhandenen Kabelanschluss auf Dauer keine italienischen Sender empfangen kann.*)
VolltextIMRRS 2006, 1568
KG, Urteil vom 17.07.2003 - 22 U 149/03
1) Die Vereinbarung einer Betriebspflicht für ein Einzelhandelsunternehmen ist auch durch allgemeine Geschäftsbedingungen möglich.*)
2) Die Vorwegnahme der Hauptsache durch eine einstweilige Leistungsverfügung ist ausnahmsweise zulässig, wenn der Gläubiger darlegt und glaubhaft macht, dass er auf die sofortige Erfüllung dringend angewiesen ist.*)
VolltextIMRRS 2006, 1566
KG, Beschluss vom 24.07.2003 - 22 U 221/03
Die Einstellung nach §§ 707 Abs. 1, 719 ZPO ist nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil der Schuldner einen Schutzantrag nach § 712 ZPO nicht gestellt hat, obwohl dieser hätte begründet gestellt werden können.*)
VolltextIMRRS 2006, 1564
OLG Köln, Beschluss vom 28.07.2003 - 16 Wx 143/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1562
OLG Köln, Beschluss vom 30.07.2003 - 16 Wx 149/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1560
KG, Urteil vom 07.08.2003 - 8 U 266/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1547
OLG Bamberg, Urteil vom 08.09.2003 - 4 U 33/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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