Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15731 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2005
IMRRS 2005, 1610BGH, Beschluss vom 22.09.2005 - IX ZB 91/05
Macht der Insolvenzverwalter mit den im Kostenfestsetzungsverfahren zulässigen Beweismitteln glaubhaft, dass gegenüber den Neumassegläubigern Masseunzulänglichkeit eingetreten ist, fehlt das Rechtsschutzinteresse für den Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses (Fortführung von BGH, Beschl. v. 17. März 2005 - IX ZR 247/03, ZIP 2005, 817).*)
VolltextIMRRS 2005, 1609
BGH, Urteil vom 27.09.2005 - XI ZR 216/04
Erfordert der Grundsatz der Waffengleichheit, dass der Partei, die für ein Gespräch keinen Zeugen hat, Gelegenheit gegeben wird, ihre Darstellung des Gesprächs persönlich in den Prozess einzubringen, kann nicht sowohl die Vernehmung der Partei gem. § 448 ZPO als auch ihre Anhörung gem. § 141 ZPO von einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit für ihr Vorbringen abhängig gemacht werden.*)
VolltextIMRRS 2005, 1607
BGH, Beschluss vom 10.08.2005 - XII ZB 63/05
Die Beschwer durch eine Verurteilung zur Auskunft nach § 1605 Abs. 1 BGB über die Höhe eine gewährten Arbeitnehmerabfindung erhöht sich nicht dadurch, dass der Rechtsmittelführer ein Geheimhaltungsinteresse wegen einer mit dem Arbeitgeber vereinbarten Verschwiegenheitspflicht geltend macht.*)
VolltextIMRRS 2005, 1606
BGH, Urteil vom 26.07.2005 - X ZR 134/04
Der Grundsatz, daß sich der Tatrichter seiner Aufgabe, eine Schadensermittlung vorzunehmen, nicht vorschnell unter Hinweis auf die Unsicherheit möglicher Prognosen entziehen darf (BGH, Urt. v. 17.2.1998 - VI ZR 342/96, NJW 1998, 1633), gilt auch im Bereich der Vertragshaftung.*)
VolltextIMRRS 2005, 1602
BGH, Urteil vom 20.06.2005 - II ZR 366/03
1. Ein richterlicher Hinweis, der seinem fallbezogenen Inhalt nach weder dem in Bezug genommenen Protokoll noch dem Urteil zu entnehmen ist, gilt als nicht erteilt.*)
2. Eine Klage gemäß § 283 BGB a.F. i.V.m. § 259 ZPO ist zulässig, wenn der Beklagte seine Pflicht zur Herausgabe ernsthaft bestreitet (Bestätigung von BGH, Urt. v. 14. Dezember 1998 - II ZR 330/97, WM 1999, 610 ff.).*)
VolltextIMRRS 2005, 1601
OLG Dresden, Beschluss vom 08.04.2005 - 11 W 276/05
Hat der Antragsgegner den Nachbesserungsanspruch des Antragstellers, welcher dem Beweisverfahren zu Grunde liegt, im Wesentlichen anerkannt und sich ohne Einschränkung verpflichtet, die Kosten des Beweisverfahrens zu tragen, so sind ihm die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens durch Beschluss aufzuerlegen.
VolltextIMRRS 2005, 1599
BGH, Beschluss vom 09.11.2004 - X ZR 65/03
Auch wenn der Gutachter mit einer der beiden Prozessparteien bei mehreren früheren Bauobjekten beruflich zusammengearbeitet hat, so führt dies nicht zwingend zu einer Befangenheit als Gerichtssachverständiger.
VolltextIMRRS 2005, 1588
BGH, Beschluss vom 14.05.2005 - V ZB 17/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2005, 1587
OLG Brandenburg, Beschluss vom 04.10.2005 - 1 AR 56/05
1. Nach überwiegender, wenn auch umstrittener Ansicht ist eine Gerichtsstandsvereinbarung, die erst nach Eintritt der Rechtshängigkeit geschlossen wird und einen Rechtsstreit betrifft, der bereits vor einem zuständigen Gericht anhängig ist, im Hinblick auf § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO nicht geeignet, dem bereits befassten Gericht die Zuständigkeit zu nehmen, so dass die Verweisung des Rechtsstreits an das andere, als zuständig vereinbarte Gericht in diesen Fällen nicht in Betracht kommt.
2. Da die Gegenansicht jedoch vertretbar ist, kann eine gleichwohl von einem Gericht ausgesprochene Verweisung nicht als objektiv willkürlich und daher unwirksam behandelt werden.
VolltextIMRRS 2005, 1586
BGH, Beschluss vom 14.12.2004 - XI ZB 20/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2005, 1585
BGH, Beschluss vom 27.07.2005 - XII ZR 67/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2005, 1584
BGH, Beschluss vom 11.07.2005 - NotSt (B) 2/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2005, 1583
BGH, Urteil vom 15.03.2005 - XI ZR 325/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2005, 1582
BGH, Beschluss vom 20.01.2005 - IX ZR 112/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2005, 1581
BGH, Urteil vom 15.03.2005 - XI ZR 297/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2005, 1578
BGH, Urteil vom 15.03.2005 - XI ZR 334/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2005, 1577
BGH, Urteil vom 15.03.2005 - XI ZR 323/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2005, 1576
BGH, Urteil vom 15.03.2005 - XI ZR 137/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2005, 1574
BGH, Beschluss vom 14.04.2005 - V ZB 25/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2005, 1573
BGH, Urteil vom 10.05.2005 - XI ZR 358/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2005, 1571
BGH, Beschluss vom 19.09.2005 - IX ZA 6/05
Die Nichterweislichkeit der tatsächlichen Voraussetzungen eines redlichen Erwerbs gehen im Vermögensrecht nur dann zu Lasten des Erwerbers, wenn überhaupt greifbare Anhaltspunkte für eine mögliche Unredlichkeit bestehen.
VolltextIMRRS 2005, 1568
OLG Naumburg, Beschluss vom 25.07.2005 - 12 W 76/05
1. Eine besondere Entschädigung i. S. d. § 7 ZSEG (jetzt § 13 JVEG) setzt voraus, dass ein ausreichender Vorschluss gezahlt ist.*)
2. Nach Beendigung des Rechtsstreits ist die Anforderung eines weiteren Vorschusses gegenüber einer hierzu nicht bereiten Partei nicht durchsetzbar.*)
VolltextIMRRS 2005, 1564
OLG Naumburg, Beschluss vom 01.08.2005 - 12 W 78/05
Die Mitwirkung am Zustandekommen des im Verfahren nach § 278 Abs. 6 ZPO abgeschlossenen Vergleichs lässt für den Beschwerdeführer keine Gebühr nach Nr. 3104 Anlage 1 zum RVG entstehen.*)
VolltextIMRRS 2005, 1558
KG, Beschluss vom 15.08.2005 - 1 W 281/05
Das Vorliegen eines Routinefalls, bei dem ein vorbereitendes Mandantengespräch in der Regel entbehrlich ist, kann verneint werden, wenn das Gericht das persönliche Erscheinen der gegnerischen Partei angeordnet und der Rechtsanwalt der auswärtigen Partei - wie vom Gericht erbeten - gemäß § 141 Abs. 3 Satz 2 ZPO bevollmächtigt sein soll.*)
VolltextIMRRS 2005, 1553
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 23.08.2005 - 5 W 237/05
Nicht in jedem Fall, in dem der Richter vor Ablauf einer den Parteien gesetzten Stellungnahmefrist entschieden hat, liegt eine grobe Verletzung von Verfahrensgrundrechten und ein hieraus ableitbarer Befangenheitsgrund vor.*)
VolltextIMRRS 2005, 1552
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24.08.2005 - 5 W 243/05
Das Nichterscheinen des Zeugen im Termin ist dann nicht genügend entschuldigt, wenn der Zeuge lediglich geltend macht, den Termin ordnungsgemäß in seinem elektronischen Terminplaner eingetragen, den akustischen Hinweis wohl aber überhört zu haben, oder der Terminplaner habe kein akustisches Signal ausgesendet.*)
VolltextIMRRS 2005, 1550
KG, Beschluss vom 25.08.2005 - 8 W 37/05
Zur Bemessung des Streitwerts für eine Räumungsklage des (Haupt)Vermieters gegen den Untermieter.*)
VolltextIMRRS 2005, 1548
OLG Frankfurt, Beschluss vom 31.08.2005 - 9 U 56/05
1. Zur Darlegungs- und Beweislast eines Berufungsklägers, der sich gegen die drohende Verwerfung seiner Berufung wegen Versäumung der Berufungsfrist wendet, indem er behauptet, der Datumsstempelabdruck neben der Unterschrift seines Prozessbevollmächtigten auf dem Empfangsbekenntnis, mit dem dieser den Erhalt des angefochtenen Urteils bestätigt, stamme nicht aus dessen Kanzlei; tatsächlich sei das Urteil erst später zugestellt worden*)
2. Zu den nach § 236 II ZPO erforderlichen Darlegungen in einem Wiedereinsetzungsantrag.*)
VolltextIMRRS 2005, 1547
OLG München, Beschluss vom 07.09.2005 - 34 Sch 21/05
Die Frage, ob der Schiedsspruch, der für vollstreckbar erklärt werden soll, eine vollstreckbare Verurteilung, insbesondere eine hinreichend bestimmte Gegenleistung, zu der Zug um Zug verurteilt wurde, enthält, kann im Vollstreckbarerklärungsverfahren grundsätzlich offen bleiben. Sie ist erst im Verfahren auf Erteilung der Vollstreckungsklausel zu prüfen.*)
VolltextIMRRS 2005, 1545
OLG München, Beschluss vom 07.09.2005 - 34 Sch 23/05
1. Eine einseitig gebliebene Erledigungserklärung des Antragstellers kann unter bestimmten Voraussetzungen als Antragsrücknahme mit Antrag auf Kostenentscheidung nach billigem Ermessen ausgelegt werden.*)
2. Bei einer durch Schiedsspruch zuerkannten unbedingten Zahlungsverpflichtung gibt eine mehrwöchige Untätigkeit des Schuldners dem Gläubiger regelmäßig Anlass, einen Antrag auf Vollstreckbarerklärung zu stellen. Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Antrag verfrüht gestellt ist, sind auch die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen.*)
VolltextIMRRS 2005, 1540
OLG Naumburg, Urteil vom 20.09.2005 - 9 U 58/05
Der Antrag auf Stellung einer Bürgschaft (hier: Sicherheitsleistung bei einem Gewerberaummietvertrag) kann nicht mit einem bedingten Antrag auf Schadensersatz für den Fall verbunden werden, dass die Sicherheit nicht fristgemäß erbracht wird.*)
VolltextIMRRS 2005, 1538
OLG Braunschweig, Beschluss vom 12.05.2005 - 8 Sc 1/04
Der Schlichtungssausschuss des Landesverbandes B. der Kleingärtner e.V. ist ein Schiedsgericht im Sinne des § 1066 ZPO.*)
VolltextIMRRS 2005, 1537
BGH, Beschluss vom 29.06.2005 - III ZB 65/04
Liegt ein Formmangel der Schiedsvereinbarung vor und hat der Schiedsbeklagte dennoch vor dem Schiedsgericht zur Hauptsache verhandelt ohne Einwendungen gegen den Formmangel zu erheben, so ist der Formmangel nicht zu berücksichtigen.
VolltextIMRRS 2005, 1535
OLG Stuttgart, Urteil vom 29.09.2005 - 13 U 99/05
Kündigt der Beklagte schriftsätzlich als seinen Antrag im Termin zur mündlichen Verhandlung den Klaganspruch unter Verwahrung gegen die Kosten anzuerkennen und auf die Ausführung der Rechte im Nachverfahren zu verzichten, so ist er an diese Entscheidung gebunden und kann sie im Termin nicht widerrufen und Klagabweisung beantragen, wenn er nicht schriftsätzlich deutlich gemacht hat, dass er sich die endgültige Entscheidung bis zum Verhandlungstermin vorbehalten wolle.*)
VolltextIMRRS 2005, 1533
OLG Nürnberg, Beschluss vom 01.06.2005 - 1 W 692/05
Bei einem Vergleichsabschluss nach § 278 Abs. 6 ZPO fällt eine 1,2 Terminsgebühr an, wenn die Parteivertreter außergerichtliche Vergleichsgespräche führen (Abgrenzung zu OLG Nürnberg, 3 W 4006/04; 2 W 208/05).*)
VolltextIMRRS 2005, 1531
BGH, Urteil vom 05.07.2005 - X ZR 60/04
1. Seit der Eröffnung der Revision auch gegen Urteile des Landgerichts durch die Zivilprozeßnovelle 2002 kann das Revisionsgericht Allgemeine Geschäftsbedingungen selbst auslegen, wenn eine unterschiedliche Auslegung durch verschiedene Berufungsgerichte - verschiedene Landgerichte, verschiedene Oberlandesgerichte oder ein Landgericht und ein Oberlandesgericht - denkbar ist. Daß die Klausel nur im Bezirk eines Oberlandesgerichts angewendet wird, steht der Auslegung durch das Revisionsgericht nicht entgegen.*)
2. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Versorgungsunternehmens ist folgende Klausel gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam:
"Trotz rechtzeitiger Mitteilung [der Einwendungen gegen die Rechnung der Klägerin] bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Entgelte jedoch unberührt. Die Einwendungen sind im Rahmen eines Rückforderungsprozesses geltend zu machen. Ist eine Einwendung begründet, so wird der zuviel gezahlte Betrag verrechnet oder auf ausdrücklichen Wunsch des Entgeltpflichtigen erstattet."*)
VolltextIMRRS 2005, 1526
BGH, Urteil vom 21.07.2005 - III ZR 21/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2005, 1525
BGH, Urteil vom 10.06.2005 - V ZR 225/04
Wenn die Parteien eines Grundstückskaufes, von dem Notar entsprechend unterrichtet, wissen, dass ein anstehendes Umlegungsverfahren zu einer Flächenreduzierung des Kaufgrundstücks führt, dann liegt es nicht fern, dass sie diesem Umstand den Kaufvertrag anpassen und die Übereignungsverpflichtung auf die Fläche beschränken, die das Grundstück nach Abschluss des Umlegungsverfahrens haben wird. Berücksichtigt dies das Berufungsgericht nicht, so verkennt es den gesamten Umfang des Auslegungsstoffes und verstößt somit gegen die Grundsätze der §§ 133, 157 BGB.
VolltextIMRRS 2005, 1524
BGH, Beschluss vom 05.07.2005 - VIII ZB 114/04
Bei unterschiedlichem Prozessausgang für gemeinsam von demselben Rechtsanwalt vertretene Streitgenossen, kann derjenige mit der günstigeren Erstattungsquote gegenüber dem Prozessgegner grundsätzlich den vollen Haftungsanteil ansetzen, den der Streitgenosse dem gemeinsamen Anwalt schuldet.
VolltextIMRRS 2005, 1523
BGH, Beschluss vom 21.12.2004 - IXa ZB 281/03
Endet das Mietverhältnis zwischen Mieter und Vermieter während eines noch andauernden Zwangsvollstreckungsverfahrens, in dem der Mieter einen Titel zur Ersatzvornahme hinsichtlich der Beseitigung von Mängeln an der Mietsache erwirkt hat, so erledigt sich damit gleichsam das Zwangsvollstreckungsverfahren, da der Mieter insoweit kein schutzwürdiges Interesse mehr an der Beseitigung der Mängel haben kann.
VolltextIMRRS 2005, 1522
BGH, Beschluss vom 10.12.2004 - IXa ZB 53/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2005, 1521
BGH, Urteil vom 10.06.2005 - V ZR 251/04
1. Nach § 545 Abs. 1 ZPO kann die Revision nur darauf gestützt werden, dass die Entscheidung auf der Verletzung von Bundesrecht oder einer Vorschrift beruht, deren Geltungsbereich sich über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinaus erstreckt. Daran ändert sich nicht dadurch etwas, dass das Berufungsgericht die Revision wegen einer für die Auslegung des Landesnachbarrechts maßgeblichen Frage zugelassen hat.
2. Zum nachbarrechtlichen Anspruch auf Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern.
VolltextIMRRS 2005, 1519
BGH, Beschluss vom 21.09.2005 - XII ZR 126/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2005, 1518
BGH, Beschluss vom 16.12.2004 - IX ZR 25/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2005, 1517
BGH, Beschluss vom 27.07.2005 - XII ZR 70/04
1. Für die Räumungsklage berechnet sich der Wert der Beschwer nach § 8 ZPO. Danach ist, wenn das Bestehen oder die Dauer eines Pacht- oder Mietverhältnisses streitig ist, der auf die gesamte streitige Zeit entfallende Pacht- oder Mietzins anzusetzen, wenn nicht der 25-fache Betrag des einjährigen Mietzinses geringer ist.
2. Zu den Verfahren, in denen im Sinne dieser Vorschrift der Bestand oder die Dauer eines Miet- oder Pachtverhältnisses streitig ist, zählen auch Räumungsklagen nach vorangegangener Kündigung.
VolltextIMRRS 2005, 1516
BGH, Beschluss vom 22.12.2004 - III ZR 235/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2005, 1515
BGH, Beschluss vom 20.07.2005 - XII ZB 68/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2005, 1514
BGH, Beschluss vom 24.08.2005 - VI ZR 227/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2005, 1512
KG, Beschluss vom 02.03.2004 - 15 W 15/04
Mit der Verweigerung einer beantragten Terminsverlegung liegt dann ein Grund vor, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen, wenn die Gründe für den Verlegungsantrag erheblich sind und in der Verweigerung eine augenfällige Ungleichbehandlung der Prozessparteien zum Ausdruck kommt.
VolltextIMRRS 2005, 1511
BGH, Beschluss vom 25.08.2005 - VII ZB 35/04
Anträge nach § 494 a ZPO sind unzulässig, wenn und solange im Werklohnprozess des Antragsgegners ein Gewährleistungsanspruch des Antragstellers zur Aufrechnung gestellt ist, der sich auf Mängel bezieht, die Gegenstand des Beweisverfahrens waren.*)
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