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Sachgebiet: Steuerrecht

1679 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

IMRRS 2006, 3137
SteuerrechtSteuerrecht
Sind Bauleiter Freiberufler oder Gewerbetreibende?

BFH, Urteil vom 06.09.2006 - XI R 3/06

Eine Personengesellschaft, deren Gesellschafter als Bauleiter tätig sind, erzielt Einkünfte aus selbständiger Arbeit, wenn ihre Gesellschafter die Berufsbezeichnung "Ingenieur" führen dürfen oder das von ihnen in der DDR absolvierte Studium demjenigen eines (Wirtschafts-)Ingenieurs entspricht.*)

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IMRRS 2006, 3119
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Straßenrecht - Sondernutzungsgebühren ("Luftsteuer") für Balkone

VGH Bayern, Urteil vom 22.11.2006 - 8 BV 05.1918

1. Im Recht der Sondernutzungsgebühren nach Art. 18 ff. BayStrWG ist die Heranziehung eines einzelnen Wohnungseigentümers als Gesamtschuldner für eine die Wohnanlage betreffende Sondernutzung unzulässig. Gebührenschuldner ist vielmehr im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft (Beschluss vom 2.6.2005 - V ZB 32/05, IBR 2005, 517) die Gemeinschaft selbst.*)

2. Eine Satzungsbestimmung, die für nicht gesondert geregelte Sondernutzungstatbestände die entsprechende Anwendung solcher geregelter Tatbestände anordnet, welche den nicht geregelten Tatbeständen am ähnlichsten sind, verstößt gegen den Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit der Abgabeschuld und ist nichtig.*)

3. Die Erhebung von Sondernutzungsgebühren setzt nicht voraus, dass für die Sondernutzung eine Erlaubnis erteilt ist.*)

4. Bei Sondernutzungen für die Inanspruchnahme des Luftraums über öffentlichen Straßen außerhalb des Verkehrsraums (z.B. Balkon) ist die Gebührenschuld grundsätzlich nur nach dem wirtschaftlichen Interesse des Gebührenschuldners zu bemessen. Dieses darf in entsprechender Anwendung von § 905 BGB nur bis zu der Grenze herangezogen werden, innerhalb der der Träger der Straßenbaulast noch ein Interesse am Ausschluss von Einwirkungen auf den Luftraum über der Straße hat.*)

5. Zur Anwendung des Grundsatzes der Verwirkung bei Sondernutzungsgebühren.*)

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IMRRS 2006, 3112
ImmobilienImmobilien
Erbbauzinsen sind Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

BFH, Urteil vom 20.09.2006 - IX R 17/04

Der Erbbauzins für ein Erbbaurecht an einem privaten Grundstück gehört zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG. Der bewertungsrechtliche Ansatz des Erbbauzinsanspruchs als sonstiges Vermögen (vgl. Beschluss des BVerfG vom 17. Juli 1995 1 BvR 892/89, BStBl II 1995, 810) steht dieser Beurteilung nicht entgegen.*)

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IMRRS 2006, 3111
SteuerrechtSteuerrecht
Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer

BFH, Urteil vom 13.09.2006 - II R 37/05

1. Erwirbt ein Gesellschafter einer Personengesellschaft deren Gesamthandsvermögen durch Schenkung der Anteile der anderen Gesellschafter zu Alleineigentum, ist ein dabei erfolgender Übergang von Grundstücken aus dem Gesellschaftsvermögen in das Alleineigentum des Gesellschafters nach Maßgabe des § 3 Nr. 2 und des § 6 Abs. 2 GrEStG grunderwerbsteuerfrei.*)

2. Liegt in einem solchen Fall eine gemischte Schenkung an den Erwerber vor, sind als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer die um den Anteil des Erwerbers am Gesellschaftsvermögen verminderten Grundbesitzwerte anzusetzen, soweit sie nach schenkungsteuerrechtlichen Grundsätzen dem entgeltlichen Teil des Erwerbs entsprechen.*)

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IMRRS 2006, 3052
SteuerrechtSteuerrecht
Eigenheimzulage bei Ehegatten-Eigentumswohnung

BFH, Urteil vom 12.07.2006 - IX R 62/04

Miteigentumsanteile von Ehegatten an der von ihnen selbst genutzten Wohnung bilden auch dann ein Objekt i.S. von § 6 Abs. 2 Satz 2 EigZulG und können zudem zusammen Erstobjekt i.S. von § 6 Abs. 1 EigZulG sein, wenn ein Ehegatte Eigenheimzulage für seinen Miteigentumsanteil als Folgeobjekt in Anspruch nimmt.*)

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IMRRS 2006, 3049
SteuerrechtSteuerrecht
Schadensersatz wegen Vertragsauflösung: Werbungskosten?

BFH, Urteil vom 07.06.2006 - IX R 45/05

Leistet der Käufer eines Mietobjekts an den Verkäufer infolge einer Vertragsaufhebung Schadensersatz, um sich von seiner gescheiterten Investition zu lösen, so kann er seine Aufwendungen als vorab entstandene vergebliche Werbungskosten absetzen (Ergänzung zum BFH-Urteil vom 15. November 2005 - IX R 3/04, BStBl II 2006, 258).*)

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IMRRS 2006, 3048
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Bestimmung des Werts eines unbebauten Grundstücks

BFH, Urteil vom 12.07.2006 - II R 1/04

Der auf der Grundlage des Bodenrichtwerts festzustellende Wert eines unbebauten Grundstücks ist entsprechend der Geschossflächenzahl unter Zugrundelegung des maßgeblichen Umrechnungskoeffizienten anzupassen, wenn der Gutachterausschuss den Bodenrichtwert und die dazugehörige Geschossflächenzahl bestimmt hat.*)

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IMRRS 2006, 3040
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Vorsteuerabzug bei Erwerb und erheblichem Umbau eines Gebäudes

BFH, Urteil vom 28.09.2006 - V R 43/03

1. Für den Umfang des Vorsteuerabzugs bei Erwerb und erheblichem Umbau eines Gebäudes, das anschließend vom Erwerber für steuerpflichtige und steuerfreie Verwendungsumsätze vorgesehen ist, ist vorgreiflich zu entscheiden, ob es sich bei den Umbaumaßnahmen nur um Erhaltungsaufwand am Gebäude oder um anschaffungsnahen Aufwand zur Gebäudeanschaffung handelt oder ob insgesamt die Herstellung eines neuen Gebäudes anzunehmen ist.*)

2. Vorsteuerbeträge, die den Gegenstand selbst (Gebäude) oder die Erhaltung, Nutzung oder Gebrauch des Gegenstandes betreffen, sind gesondert zu beurteilen.*)

3. Handelt es sich insgesamt um Aufwendungen für das Gebäude selbst, kommt nur eine Aufteilung der gesamten Vorsteuerbeträge nach einem sachgerechten Aufteilungsmaßstab in Betracht (§ 15 Abs. 4 UStG 1991). Dieser kann ein Flächenschlüssel oder ein Umsatzschlüssel sein. Ein sog. Investitionsschlüssel ist nicht zulässig.*)

4. Der Umfang der abziehbaren Vorsteuerbeträge auf sog. Erhaltungsaufwendungen an dem Gebäude kann sich danach richten, für welchen Nutzungsbereich des gemischt genutzten Gebäudes die Aufwendungen vorgenommen werden.*)

5. Ein sachgerechter Aufteilungsmaßstab i.S. des § 15 Abs. 4 UStG 1991 für die Vorsteuerbeträge auf den Erwerb (bzw. die Herstellung) eines gemischt genutzten Gegenstands, der einem bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheid für den entsprechenden Besteuerungszeitraum zugrunde liegt, ist -auch für nachfolgende Besteuerungszeiträume- bindend und der Besteuerung zugrunde zu legen. Das gilt auch dann, wenn ggf. noch andere "sachgerechte" Ermittlungsmethoden in Betracht kommen, wie z.B. die Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach dem Verhältnis der mit dem Gegenstand ausgeführten Umsätze (gegenstandsbezogener Umsatzschlüssel).*)

6. Der gewählte (sachgerechte) Aufteilungsmaßstab ist auch maßgebend für eine mögliche Vorsteuerberichtung nach § 15a UStG 1991; die Bestandskraft der Steuerfestsetzung für das Erstjahr gestaltet die für das Erstjahr "maßgebende" Rechtslage für die Verwendungsumsätze.*)




IMRRS 2006, 3039
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Gewerblicher Grundstückshandel

BFH, Urteil vom 20.04.2006 - III R 1/05

1. Durchgehandelte und erschlossene Objekte sind gleichermaßen Zählobjekte für die Bestimmung des gewerblichen Grundstückshandels; hinsichtlich der sog. Drei-Objekt-Grenze sind sie zu addieren.*)

2. Gewerblicher Grundstückshandel kann auch vorliegen, wenn auf die Veräußerung des ersten Objektes eine mehr als zweijährige inaktive Phase folgt, in der die späteren Grundstücksgeschäfte noch nicht konkret absehbar sind und während der keine Grundstücke im Umlaufvermögen gehalten werden.*)

3. Eine Erklärung über den Gewerbesteuermessbetrag ist -bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist- auch dann abzugeben, wenn sich die Gewerblichkeit der ersten Veräußerung erst rückblickend aus dem Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften in späteren Jahren ergibt.*)

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IMRRS 2006, 2997
SteuerrechtSteuerrecht
EuGH kassiert Baubzugssteuer in Belgien!

EuGH, Urteil vom 09.11.2006 - Rs. C-433/04

Die Regelung eines Mitgliedstaats, die Auftraggeber und Unternehmer, die nicht in diesem Mitgliedstaat registrierte Vertragspartner beauftragen, verpflichtet, von dem für die geleisteten Arbeiten an die Vertragspartner zu zahlenden Betrag 15% abzuziehen, und ihnen eine gesamtschuldnerische Haftung für Abgabenschulden dieser Vertragspartner auferlegt, verstößt gegen Art. 49, 50 EG-Vertrag.




IMRRS 2006, 2978
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Rücktritt vom Grundstückskauf: Reuegeld nicht zu versteuern

BFH, Urteil vom 24.08.2006 - IX R 32/04

Die Vereinnahmung eines Reugeldes für den Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Grundstück des Privatvermögens ist nicht steuerbar.*)

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IMRRS 2006, 2974
ImmobilienImmobilien
Unternehmensverschmelzung: von Grundbuchberichtigungsgebühr befreit

EuGH, Urteil vom 15.06.2006 - Rs. C-264/04

Eine Gebühr, die für durch die Verschmelzung zweier juristischer Personen notwendig gewordene Berichtigung des Grundbuchs erhoben wird, fällt grundsätzlich unter das Verbot des Art. 10 lit. c der Richtlinie 69/335/EWG des Rates betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital.

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IMRRS 2006, 2959
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Verfahrensrecht - Drohender Duldungsbescheid des Finanzamts: Rechtsweg zum FG

BGH, Beschluss vom 27.07.2006 - IX ZB 141/05

Sowohl gegen einen Duldungsbescheid der Finanzbehörde, mit welchem diese einen anfechtungsrechtlichen Rückgewähranspruch geltend macht, als auch gegen einen bloß drohenden Duldungsbescheid dieses Inhalts ist für den Anfechtungsgegner ausschließlich der Rechtsweg zu den Finanzgerichten gegeben.*)

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IMRRS 2006, 2936
SteuerrechtSteuerrecht
Ersatzfähiger Schaden eines Mandanten eines Steuerberaters

BGH, Urteil vom 06.07.2006 - IX ZR 88/02

Durch Steuerzahlungen entsteht dem Mandanten eines Steuerberaters ein ersatzfähiger Schaden dann nicht, wenn er keinen Anspruch auf Steuerbefreiung hat. Dem steht nicht entgegen, dass die zuständigen Finanzbehörden zeitweise den gegenteiligen Standpunkt eingenommen haben (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 28. September 1995 - IX ZR 158/94, NJW 1995, 3248).*)

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IMRRS 2006, 2911
SteuerrechtSteuerrecht
Kürzung des Gewerbeertrages bei Grundbesitzverwaltung

BFH, Urteil vom 17.01.2006 - VIII R 60/02

1. Die auf Grundstücke bezogene unentgeltliche Bestellung von Sicherheiten wahrt die Grenzen der grundstücksbezogenen Vermögensverwaltung i.S. von § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG.*)

2. Die Grundschuldbestellung zur Kreditsicherung erfüllt nicht die Voraussetzungen eines "Dienens" i.S. von § 9 Nr. 1 Satz 5 GewStG.*)

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IMRRS 2006, 2904
SteuerrechtSteuerrecht
Steuerzahler muss Einkünfte-Erzielungs-Absicht nachweisen!

BFH, Beschluss vom 30.11.2005 - IX B 172/04

Je kürzer der Abstand zwischen Anschaffung oder Errichtung eines Objekts und der Veräußerung ist, desto mehr spricht das gegen eine auf Dauer angelegte Vermietertätigkeit.

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IMRRS 2006, 2885
SteuerrechtSteuerrecht
Investitionszulage für Gebäude auf fremdem Grund und Boden

BFH, Urteil vom 28.06.2006 - III R 19/05

Investitionszulage für die Herstellung eines Gebäudes i.S. von § 2 Abs. 3 Satz 1 InvZulG 1999 setzt nicht voraus, dass der Hersteller bürgerlich-rechtlicher oder wirtschaftlicher Eigentümer des Gebäudes wird.

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IMRRS 2006, 2728
SteuerrechtSteuerrecht
Flurbereinigung: Geld statt Land ist grunderwerbsteuerpflichtig

BFH, Urteil vom 23.08.2006 - II R 41/05

Stimmt ein Teilnehmer an einem Flurbereinigungsverfahren nach § 52 Abs. 1 FlurbG zugunsten eines Dritten zu, statt in Land in von dem Dritten aufzubringendem Geld abgefunden zu werden, ist die Eigentumszuweisung an den Dritten nicht gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. a GrEStG von der Grunderwerbsteuer ausgenommen.*)

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IMRRS 2006, 2673
SteuerrechtSteuerrecht
Rückabwicklung eines Kaufvertrages ist nicht steuerpflichtig

BFH, Urteil vom 27.06.2006 - IX R 47/04

Die Rückabwicklung eines Anschaffungsgeschäfts wegen irreparabler Vertragsstörungen stellt kein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG dar.*)

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IMRRS 2006, 2672
SteuerrechtSteuerrecht
Zeitpunkt einer mittelbaren Grundstücksschenkung

BFH, Urteil vom 23.08.2006 - II R 16/06

Ist Gegenstand einer mittelbaren Grundstücksschenkung ein Grundstück mit einem noch zu errichtenden Gebäude, ist --jedenfalls in den Fällen, in denen der Schenker den zum Erwerb erforderlichen Geldbetrag bereits zur Verfügung gestellt hat-- die Schenkung ausgeführt, wenn sowohl die Auflassung erklärt und die Eintragungsbewilligung erteilt als auch das Gebäude fertiggestellt ist (Abgrenzung zu den BFH-Entscheidungen vom 4. Dezember 2002 II R 75/00, BFHE 200, 406, BStBl II 2003, 273, und vom 5. Juni 2003 II B 74/02, BFH/NV 2003, 1425).*)

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IMRRS 2006, 2646
SteuerrechtSteuerrecht
Bewertung eines Pachtbetriebs

BFH, Urteil vom 14.05.2004 - II R 50/01

Besteht die dem Betriebsinhaber gehörende genutzte Fläche (Eigenfläche) ausschließlich aus einer Hof- und Gebäudefläche, von der aus angepachtete Flächen (Stückländereien) bewirtschaftet werden, schließt dies die Feststellung eines Vergleichswerts für die Hof- und Gebäudefläche nicht aus; der Vergleichswert allein für diese Eigenfläche ist mit 0 DM anzusetzen. An einem Vergleichswert "null" können Zuschläge wegen verstärkter Tierhaltung nach § 41 BewG gemacht werden.*)

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IMRRS 2006, 2628
SteuerrechtSteuerrecht
Eigenheimzulage

BFH, Urteil vom 24.06.2004 - III R 42/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2622
SteuerrechtSteuerrecht
Steuerrecht

BFH, Beschluss vom 14.07.2004 - IX B 102/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2615
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Unbebaute Parzelle als Objekt im Sinne der Drei-Objekt-Grenze

BFH, Beschluss vom 18.04.2006 - VIII B 141/05

Ein Objekt im Sinne der Drei-Objekt-Grenze beim gewerblichen Grundstückshandel stellen nicht nur Ein- und Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen dar, sondern auch (ungeteilte) Mehrfamilienhäuser und Gewerbebauten. Hierbei wird weder auf die Größe und den Wert der einzelnen Objekte noch auf deren Nutzungsart abgestellt. Die Indizwirkung der zahlenmäßigen Voraussetzungen hängt von diesen Umständen nicht ab. Es muss sich lediglich um ein selbstständig veräußerbares und nutzbares Objekt handeln.

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IMRRS 2006, 2604
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Grundsteuer erfasst auch selbstgenutztes Einfamilienhaus

BFH, Urteil vom 19.07.2006 - II R 81/05

Der Gesetzgeber ist von Verfassungs wegen nicht gehalten, das selbstgenutzte Einfamilienhaus von der Grundsteuer auszunehmen.*)

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IMRRS 2006, 2529
SteuerrechtSteuerrecht
Steuerberater - Beratungsleistungen des Steuerberaters bzgl. Kirchensteuer

BGH, Urteil vom 18.05.2006 - IX ZR 53/05

1. Ein Steuerberater ist nicht verpflichtet, dem Mandanten den Austritt aus der Kirche zu empfehlen.*)

2. Hat ein Steuerberater aufgrund des ihm erteilten Auftrags die steuerlichen Vor- und Nachteile bestimmter Gestaltungsmöglichkeiten zu prüfen, muss er auf die anfallende Kirchensteuer hinweisen, wenn sie die übliche Quote übersteigt.*)

3. Der Mandant hat nach § 287 Abs. 1 ZPO darzulegen und zu beweisen, dass er bei vollständiger Beratung über anfallende Kirchensteuern aus der Kirche ausgetreten wäre; auf einen Beweis des ersten Anscheins kann er sich nicht berufen.*)

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IMRRS 2006, 2497
SteuerrechtSteuerrecht
Kirchensteuer

BGH, Urteil vom 20.07.2006 - IX ZR 77/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2474
ImmobilienImmobilien
Leasingvertrag und GrEStG

BFH, Urteil vom 15.03.2006 - II R 28/04

Ein Leasingvertrag begründet keine Verwertungsbefugnis i.S. des § 1 Abs. 2 GrEStG, wenn dem Leasingnehmer lediglich des Recht eingeräumt wird, zum Ablauf des Leasingvertrages den Abschluss eines Kaufvertrages über das Leasingobjekt mit dem Leasinggeber (zu einem feststehenden Kaufpreis) herbeizuführen.*)

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IMRRS 2006, 2446
ImmobilienImmobilien
Steuerrecht

BFH, Urteil vom 20.10.2004 - II R 49/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2314
SteuerrechtSteuerrecht
Steuerrecht

BFH, Urteil vom 05.06.2003 - III R 49/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2309
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Begriff „eigenen Wohnzwecke“ bei denkmalgeschützten Nebengebäuden

FG Niedersachsen, Urteil vom 09.02.2006 - 11 K 11002/03

Sanierungsaufwendungen, die ein Steuerpflichtiger an einem denkmalgeschützten, vom Wohnhaus räumlich getrennten Nebengebäude leistet, sind auch dann nach § 10f EStG steuerbegünstigt, wenn das Nebengebäude als Abstellraum für Gartenmöbel, Hobbywerkstatt, Stall für Kleintiere der Kinder, Lagerplatz für Futtermittel und als Sattelkammer genutzt wird. Auch diese mittelbaren Wohnzwecke werden vom Förderzweck des § 10f EStG erfasst.

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IMRRS 2006, 2308
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Abziehbarkeit von Abbruchkosten

FG Niedersachsen, Urteil vom 15.11.2005 - 13 K 464/03

Zur Abzugsfähigkeit von Abbruchkosten und der restlichen Anschaffungskosten eines zu Vermietungszwecken genutzten Wohnhauses als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, wenn anschließend auf dem Grundstück ein selbstgenutztes Wohnhaus errichtet wird.*)

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IMRRS 2006, 2302
ImmobilienImmobilien
Steuerrecht

BFH, Urteil vom 20.08.1997 - X R 127/94

Die Begünstigung der Anschaffungskosten (zur Hälfte) für den zur Wohnung i.S. des § 10e Abs. 1 EStG gehörenden Grund und Boden erstreckt sich nicht auf ein an das Wohngrundstück angrenzendes, nachträglich hinzuerworbenes Wiesengrundstück, das der Eigentümer als Garten nutzt, wenn es als selbständiges, verkehrsfähiges Grundstück bestehen bleibt und das Wohngrundstück mit 784 qm der für ein Wohngebäude erforderlichen und üblichen Größe entspricht (vgl. auch das zu § 52 Abs. 15 Satz 8 EStG ergangene BFH-Urteil vom 24. Oktober 1996 IV R 43/95, BFHE 181, 333, BStBl II 1997, 50).*)

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IMRRS 2006, 2301
ImmobilienImmobilien
Steuerrecht

BFH, Urteil vom 27.08.1997 - X R 26/95

Nach der Anschaffung vorgenommene Herstellungsmaßnahmen schließen die Annahme eines Spekulationsgeschäftes nur aus, wenn dadurch das angeschaffte Wirtschaftsgut bei wirtschaftlicher Betrachtung in ein anderes ("aliud") umgestaltet wird. Baut der Käufer einer Eigentumswohnung, die beim Erwerb lediglich aus einem "Dachboden im absoluten Rohzustand" besteht, diese zu einer Dachgeschoßwohnung aus, um sie anschließend zu veräußern, kommt ein Spekulationsgeschäft nicht hinsichtlich der Dachgeschoßwohnung, sondern nur hinsichtlich des Miteigentumsanteils am Grund und Boden in Betracht (Abgrenzung zu BFH-Urteil vom 29. März 1989 X R 4/84, BFHE 156, 465, BStBl II 1989, 652).*)

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IMRRS 2006, 2297
ImmobilienImmobilien
Steuerrecht

BFH, Urteil vom 01.10.1997 - X R 149/94

Hohe Renovierungsaufwendungen im Anschluß an den teilentgeltlichen Erwerb einer eigengenutzten Wohnung sind nur insoweit als sog. anschaffungsnahe Aufwendungen in die Bemessungsgrundlage für den Abzugsbetrag nach § 10e Abs. 1 EStG einzubeziehen, als sie auf den entgeltlichen Teil des Erwerbs entfallen, und zwar unabhängig davon, ob sie teils als Herstellungskosten teils als Erhaltungsaufwendungen oder insgesamt als nachträgliche Herstellungskosten zu beurteilen sind.*)

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IMRRS 2006, 2296
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Steuerrecht

BFH, Urteil vom 20.10.1997 - IX R 38/97

Voraussetzung für die steuerrechtliche Anerkennung eines Mietvertrages nach Maßgabe des sog. Fremdvergleichs ist, daß die Hauptpflichten der Mietvertragsparteien wie Überlassen einer konkret bestimmten Mietsache und Höhe der zu entrichtenden Miete (vgl. § 535 BGB) stets klar und eindeutig vereinbart sowie entsprechend dem Vereinbarten durchgeführt werden.*)

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IMRRS 2006, 2295
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Steuerrecht

BFH, Urteil vom 21.10.1997 - IX R 29/95

Der Nutzungswert einer im Beitrittsgebiet belegenen Wohnung ist nur dann entsprechend § 21 Abs. 2 EStG i.V.m. § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG (sog. große Übergangsregelung) zu besteuern, wenn er im Jahre 1986 nach dem Recht und der Besteuerungspraxis der (ehemaligen) DDR im wesentlichen ebenso wie eine in der Bundesrepublik Deutschland belegene Wohnung zu besteuern war.*)

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IMRRS 2006, 2294
SteuerrechtSteuerrecht
Steuerrecht

BFH, Beschluss vom 29.10.1997 - X R 183/96

Dem Großen Senat wird folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:*)

Ist die Errichtung von Wohnobjekten (im Streitfall Eigentumswohnungen) in zumindest bedingter Veräußerungsabsicht und die hiermit in sachlichem sowie zeitlichem Zusammenhang stehende Veräußerung dieser Objekte unabhängig von ihrer Zahl eine gewerbliche Tätigkeit, weil diese "dem Bild eines Bauunternehmers/Bauträgers entspricht"?*)

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IMRRS 2006, 2290
SteuerrechtSteuerrecht
Steuerrecht

BFH, Urteil vom 11.12.1997 - III R 14/96

1. Feststellungsbescheide, durch die von einer Gesellschaft erzielte Einkünfte festgestellt werden, haben keine abschließende Einkünftezuordnung nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 EStG im Hinblick auf solche Umstände vorzunehmen, welche bei den einzelnen Gesellschaftern aufgrund außerhalb der Gesellschaft liegender Umstände zu einer abweichenden Einkünftezuordnung führen; sie entfalten diesbezüglich bei der sog. Zebra-Gesellschaft keine Bindungswirkung.*)

2. Eine verbindliche Entscheidung über die Einkünftezuordnung nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 EStG aufgrund von einem Gesellschafter außerhalb der Gesellschaft verwirklichter Besteuerungsmerkmale hat nicht das Gesellschafts-FA im Feststellungsverfahren nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO 1977, sondern das für die persönliche Besteuerung des Gesellschafters zuständige FA zu treffen. Der Bescheid ist Grundlagenbescheid für die vom Gesellschafts-FA verbindlich vorzunehmende Einkünfteermittlung. Die Einkünftefeststellung des Gesellschafts-FA als solche ist insoweit ihrerseits Grundlagenbescheid.*)

3. Bei der Festsetzung des Gewerbesteuermeßbetrages ist der Gewerbeertrag nach § 7 GewStG ohne Bindung an einen Einkünftefeststellungsbescheid zu ermitteln (Bestätigung von BFH-Urteil vom 25. April 1985 IV R 83/83, BFHE 144, 25, BStBl II 1986, 350).*)

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IMRRS 2006, 2289
ImmobilienImmobilien
Steuerrecht

BFH, Urteil vom 16.12.1997 - IX R 11/94

Eine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen ist mit steuerrechtlicher Wirkung grundsätzlich auch unter Fremden möglich.*)

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IMRRS 2006, 2288
ImmobilienImmobilien
Steuerrecht

BFH, Urteil vom 16.12.1997 - IX R 69/95

Eine Schwimmhalle, die für sich allein bei der Ermittlung des Nutzungswerts der eigengenutzten Wohnung (§ 21 Abs. 2 EStG) den Ansatz der Kostenmiete als Rohmietwert rechtfertigt, liegt erst dann vor, wenn die Oberfläche des Beckens mehr als 50 qm beträgt.*)

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IMRRS 2006, 2286
ImmobilienImmobilien
Steuerrecht

BFH, Urteil vom 17.12.1997 - X R 88/95

Scheitert der zum ideell hälftigen Erwerb durch Ehegatten (am 13. Februar 1979) abgeschlossene Grundstückskaufvertrag (Vertrag I), in dem § 139 BGB durch eine salvatorische Klausel abbedungen wurde, am insoweit vollmachtlosen Vertreterhandeln für die Ehefrau und wird nach Entdeckung dieses Mangels am 14. Oktober 1983 ein Ergänzungsvertrag (Vertrag II) geschlossen, wonach der Ehemann alleiniger Erwerber des ganzen Grundstücks sein soll, so können Anschaffungsgeschäfte i.S. des § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EStG durch den Ehemann zum einen hinsichtlich des von Anfang an für ihn bestimmten Miteigentumsanteils im Vertrag I und zum anderen hinsichtlich des ursprünglich für die Ehefrau bestimmten Miteigentumsanteils im Vertrag II vorliegen. Veräußert der Ehemann sodann --am 17. August 1984-- das ganze Grundstück, kommt hinsichtlich des am 14. Oktober 1983 hinzuerworbenen Miteigentumsanteils ein Spekulationsgeschäft in Betracht.*)

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IMRRS 2006, 2168
ImmobilienImmobilien
Immobilien

OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.06.2003 - 23 U 185/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2095
SteuerrechtSteuerrecht
Schenkung unter Lebenden

BFH, Urteil vom 17.05.2006 - II R 46/04

Bestellt eine Kirchengemeinde einer kirchlichen Einrichtung mit karitativer Zielsetzung ein Erbbaurecht an einem Grundstück mit aufstehendem Alten- und Pflegeheim und hat diese Einrichtung den vereinbarten Erbbauzins so lange nicht zu zahlen, wie sie den Heimbetrieb fortführt, liegt eine von der Grunderwerbsteuer befreite Schenkung unter Lebenden vor.*)

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IMRRS 2006, 2054
ProzessualesProzessuales
Steuerrecht

BFH, Beschluss vom 05.09.2001 - X B 19/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2044
ImmobilienImmobilien
Steuerrecht

BFH, Urteil vom 27.09.2001 - X R 67/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2025
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Steuerrecht

BFH, Urteil vom 06.11.2001 - IX R 85/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2024
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Steuerrecht

BFH, Urteil vom 06.11.2001 - IX R 43/99

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2023
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Steuerrecht

BFH, Urteil vom 06.11.2001 - IX R 38/98

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2022
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Steuerrecht

BFH, Urteil vom 06.11.2001 - IX R 34/97

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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