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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Öffentliches Recht

1640 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2019

IMRRS 2019, 0947
ProzessualesProzessuales
Wesentlicher Urteilsinhalt erkennbar: Zulassungsbegründungsfrist läuft!

OVG Saarland, Beschluss vom 24.06.2019 - 2 A 140/19

1. Die Zulassungsbegründungsfrist läuft mit der Zustellung des vollständigen, mit Gründen versehenen Urteils. Geringfügige Fehler stellen die Vollständigkeit der Ausfertigung nicht in Frage. Entscheidend ist, ob der Beteiligte den wesentlichen Inhalt des Urteils, insbesondere den Umfang der Beschwer, erkennen kann.*)

2. Da die Zulässigkeit der Überprüfung einer gerichtlichen Entscheidung in einer höheren Instanz von der gewissenhaften Einhaltung der Rechtsmittelfristen abhängt, ist jeder Rechtsanwalt grundsätzlich verpflichtet, Fristsachen mit größter Genauigkeit zu behandeln.*)

3. Es ist nicht erkennbar, inwieweit das Fehlen eines Dienstsiegels einen Rechtsanwalt an der Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung gehindert haben soll.*)

4. Auch bei Übersendung einer word-Datei (statt einer pdf-Datei) hätte der Prozessbevollmächtigte den wesentlichen Inhalt des Urteils erkennen und den Zulassungsantrag fristgemäß begründen können.*)

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IMRRS 2019, 0833
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Unvereinbarkeit einer Zweitwohnungssteuerbemessung mit höherrangigem Recht

OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 30.01.2019 - 2 LB 90/18

Die Bemessung einer kommunalen Zweitwohnungsteuer verstößt gegen Artikel 3 Abs. 1 GG, wenn dafür auf die anhand des Mietspiegels zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 1964 geschätzte Jahresrohmiete i. S. d. § 79 BewG abgestellt wird.*)

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IMRRS 2019, 0794
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Muss die Abluftreinigung in Schweinehaltungsanlagen nachgerüstet werden?

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 08.07.2019 - 12 LA 183/18

Es bestehen Zweifel, ob die grundsätzliche Pflicht zum nachträglichen Einbau einer Abluftreinigungsanlage in große Schweinehaltungsanlagen unter den in Nr. 3.2 des sog. niedersächsischen Filtererlass genannten Voraussetzungen den Anforderungen des § 17 Abs. 1 und 2 BImSchG entspricht.*)

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IMRRS 2019, 0523
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Gefahrenabwehr: Wo sind die Grenzen des Zumutbaren?

VG Ansbach, Urteil vom 16.01.2019 - 9 K 18.612

1. Mittellosigkeit führt nur zur subjektiven Unmöglichkeit der Ausführung einer bodenschutzrechtlichen Anordnung, was der rechtlichen Inanspruchnahme als Störer nicht entgegensteht, sondern nur im Wege der Zwangsvollstreckung bedeutsam wird.

2. Zur Bestimmung der Grenze dessen, was einem Eigentümer durch sicherheitsrechtliche Pflicht zur Gefahrenabwehr auf eigene Kosten zugemutet werden darf, ist der Verkehrswert des Grundstücks nach Durchführung der Sanierung im Verhältnis zum finanziellen Aufwand der anfallenden Verpflichtungen heranzuziehen.

3. Eine den Verkehrswert des Grundstücks überschreitende Belastung kann dann zumutbar sein, wenn der Eigentümer das Risiko der entstandenen Gefahr bewusst in Kauf genommen hat, etwa das Grundstück in Kenntnis von Altlasten, die von früheren Eigentümern oder Nutzungsberechtigten verursacht worden sind, erworben und sich deshalb bewusst einem solchen Risiko ausgesetzt hat.

4. Grundpfandrechte und andere dingliche Belastungen mindern den Verkehrswert eines Grundstücks im Umfang ihrer Valutierung jedenfalls dann, wenn sie nicht zugunsten des Eigentümers eingetragen sind.

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IMRRS 2019, 0953
Mit Beitrag
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Nachmieter ist Rechtsnachfolger!

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.05.2019 - 2 S 19.19

Rechtsnachfolger ist auch, wer als Inhaber der tatsächlichen Gewalt in eine bauordnungsrechtlich relevante Nutzung eintritt und diese fortführt.




IMRRS 2019, 0647
ImmobilienImmobilien
Billiges Bauland: Wie lange darf Gemeinde sich Wiederkaufsrecht einräumen lassen?

BGH, Urteil vom 15.02.2019 - V ZR 77/18

1. Bei einem Verkauf verbilligten Baulands an einen privaten Käufer im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags ist eine Bindungsfrist von 30 Jahren für die Ausübung eines Wiederkaufsrechts der Gemeinde grundsätzlich nur dann angemessen, wenn dem Erwerber ein besonders hoher Preisnachlass gewährt wurde oder sonst außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine derart lange Bindung des Erwerbers rechtfertigen. Die Gewährung eines Preisnachlasses von 29% gegenüber dem Verkehrswert genügt hierfür nicht.*)

2. Bei einer Kaufpreisverbilligung von 20% ist eine Bindungsfrist von 20 Jahren grundsätzlich noch angemessen.*)

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IMRRS 2019, 0632
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Sanierungsmaßnahmen bewirken Rückstau von Niederschlagswasser: Gemeinde muss für Abfluss sorgen

BGH, Urteil vom 09.05.2019 - III ZR 388/17

1. Führt die im Zuge von Sanierungsmaßnahmen erhöhte Gradiente einer Straße dazu, dass der Abfluss von Niederschlagswasser von einem höher gelegenen Grundstück behindert wird, kann darin ein Nachteil im Sinne von § 37 Abs. 1 Satz 1 WHG liegen.*)

2. Es genügt jedoch nicht, wenn die Gefahr der Überflutung des betroffenen Grundstücks nur in extremen Ausnahmefällen (Katastrophenregen) zu erwarten ist.*)

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IMRRS 2019, 0624
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Parkverbot gegenüber Grundstückseinfahrt: Wann ist eine Fahrbahn "schmal"?

BVerwG, Urteil vom 24.01.2019 - 3 C 7.17

1. Die Regelung des § 12 Abs. 3 Nr. 3 Halbs. 2 StVO, wonach das Parken auf schmalen Fahrbahnen auch gegenüber von Grundstücksein- und -ausfahrten verboten ist, genügt den Anforderungen des verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebots.*)

2. Nach dem Sinn und Zweck von § 12 Abs. 3 Nr. 3 Halbs. 2 StVO ist eine Fahrbahn dann "schmal" im Sinne dieser Regelung, wenn der Berechtigte bei einem Parken von Fahrzeugen auf der seiner Grundstückszufahrt gegenüber liegenden Straßenseite daran gehindert oder unzumutbar dabei behindert wird, in das Grundstück ein- oder von dort auszufahren.*)

3. Orientierungswert für die Einordnung einer Fahrbahn als "schmal" im Sinne von § 12 Abs. 3 Nr. 3 Halbs. 2 StVO ist die Unterschreitung einer Fahrbahnbreite von 5,50 m. Die abschließende Einordnung hängt von den für den Betroffenen erkennbaren Umständen des Einzelfalls ab, etwa der Breite eines zum Ein- und Ausfahren zusätzlich zur Fahrbahn nutzbaren Gehwegs und der Übersichtlichkeit und Verkehrsbedeutung der Straße.*)

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IMRRS 2019, 0600
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Wann darf eine Allee beseitigt werden?

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.04.2019 - 2 L 115/16

1. Zu den Voraussetzungen für die Erteilung einer Befreiung vom Verbot der Beseitigung von Alleen nach § 21 Abs. 1 Satz 2 NatSchG-SA aus Gründen der Verkehrssicherheit.*)

2. Allgemeine Erwägungen der Verkehrssicherheit genügen für eine Befreiung ebenso wenig wie der Wunsch nach deren Optimierung.*)

3. § 21 Abs. 2 Satz 1 NatSchG-SA schließt eine Befreiung aus anderen Gründen als denen der Verkehrssicherheit nicht aus, so dass gemäß § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BNatSchG auch sonstige überwiegende öffentlichen Interessen, insbesondere auch solcher wirtschaftlicher Art, die Erteilung einer Befreiung erlauben können. Eine Befreiung nach § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BNatSchG setzt jedoch einen so nicht vorausgesehenen und deshalb atypischen, singulären Fall voraus.*)

4. Nicht jede Baumkrankheit rechtfertigt eine Beseitigung, vielmehr besteht grundsätzlich eine Pflicht zur Vornahme zumutbarer Erhaltungsmaßnahmen; eine Befreiungsmöglichkeit kommt nur dann in Betracht, wenn die Erhaltung der Bäume nicht mit zumutbarem Aufwand sichergestellt werden kann.*)

5. Mit § 21 Abs. 2 Satz 2 NatSchG-SA hat der Landesgesetzgeber eine Regelung geschaffen, die die Unterhaltung der nunmehr durch Gesetz generell unter Schutz gestellten Alleen regelt, wozu er gemäß § 29 Abs. 3 BNatSchG befugt war. Der zunächst durch behördliche Erklärung begründete Schutzstatus einer Allee als Naturdenkmal wird durch die später erfolgte gesetzliche Unterschutzstellung und die vom Gesetzgeber vorgesehene Unterhaltungspflicht des Straßenbaulastträgers überlagert.*)

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IMRRS 2019, 0613
ProzessualesProzessuales
Urteil nicht unterschrieben: Kosten des Berufungsverfahrens trägt Staatskasse!

OVG Hamburg, Beschluss vom 29.03.2019 - 1 Bf 427/18

Wird ein Antrag auf Zulassung der Berufung zurückgenommen, nachdem das Gericht darauf hingewiesen hat, dass das in der Gerichtsakte befindliche Urteil nicht unterschrieben und damit nicht wirksam ist, so können – entgegen der herrschenden Meinung – die außergerichtlichen Kosten des Zulassungsverfahrens in Anwendung des Rechtsgedankens aus § 154 Abs. 4 VwGO der Staatskasse auferlegt werden.*)

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IMRRS 2019, 0614
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Altersgrenze für Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure zulässig

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.02.2019 - 9 S 2567/17

Die in § 13 Abs. 1 Nr. 2 VermG-BW festgesetzte Höchstaltersgrenze von 70 Jahren für Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure ist mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vereinbar.*)

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IMRRS 2019, 0608
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Zweitwohnungsprivileg im Rundfunkbeitragsrecht

BVerfG, Urteil vom 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16

1. Das Grundgesetz steht der Erhebung von Vorzugslasten in Form von Beiträgen nicht entgegen, die diejenigen an den Kosten einer öffentlichen Einrichtung beteiligen, die von ihr - potentiell - einen Nutzen haben. Der mit der Erhebung des Rundfunkbeitrags ausgeglichene Vorteil liegt in der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können.*)

2. Auch eine unbestimmte Vielzahl oder gar alle Bürgerinnen und Bürger können zu Beiträgen herangezogen werden, sofern ihnen jeweils ein Vorteil individuell-konkret zugerechnet werden kann und soweit dessen Nutzung realistischerweise möglich erscheint.*)

3. Die Landesgesetzgeber durften die Rundfunkbeitragspflicht im privaten Bereich an das Innehaben von Wohnungen in der Annahme anknüpfen, das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werde typischerweise in der Wohnung in Anspruch genommen. Auf das Vorhandensein von Empfangsgeräten oder einen Nutzungswillen kommt es nicht an. Die Nutzungsmöglichkeit zu betrieblichen Zwecken rechtfertigt die gesonderte Inanspruchnahme von Inhabern von Betriebsstätten und von nicht ausschließlich zu privaten Zwecken genutzten Kraftfahrzeugen zusätzlich zur Rundfunkbeitragspflicht im privaten Bereich.*)

4. Ein Beitragsschuldner darf zur Abschöpfung desselben Vorteils nicht mehrfach herangezogen werden. Inhaber mehrerer Wohnungen dürfen für die Möglichkeit privater Rundfunknutzung nicht mit insgesamt mehr als einem vollen Rundfunkbeitrag belastet werden*)

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IMRRS 2019, 0585
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Wie kann Bürgermeister seine organschaftliche Vertretungsbefugnis auf Bedienstete übertragen?

OLG Nürnberg, Beschluss vom 09.10.2018 - 15 W 1595/18

1. Der erste Bürgermeister kann nicht zur uneingeschränkten Übertragung seiner organschaftlichen Vertretungsbefugnis ermächtigt werden. Soweit Art. 39 Abs. 2, 2. Halbsatz BayGO bestimmt, dass eine Übertragung seiner organschaftlichen Vertretung auf einen Bediensteten bei Zustimmung des Gemeinderates möglich ist, erfordert dies eine Beschränkung auf eine bestimmte, namentlich zu bezeichnende Person.*)

2. Der erste Bürgermeister kann die ihm auf Grund seiner Organstellung zukommende Entscheidungskompetenz - originär gem. Art. 37 Abs. 1 Nr. 1 BayGO, als Folge der Aufgabe zur Beschlussvollziehung gem. Art. 36 Abs. 1 Satz 1 BayGO oder kraft Übertragung gem. Art. 37 Abs. 2 BayGO - jedenfalls nicht unabhängig von den Voraussetzungen des Art. 39 Abs. 2 BayGO auf Dritte übertragen.*)

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IMRRS 2019, 0547
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verstoß gegen Nachbarrechte: Sondereigentümer darf klagen!

VG Koblenz, Urteil vom 05.02.2019 - 1 K 870/18

1. Der öffentlich-rechtliche Baunachbarschutz ist eine gekorene gemeinschaftliche Angelegenheit im Sinne von § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbs. 2 WEG.*)

2. Ein Wohnungseigentümer kann eine Verletzung eigener Rechte im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO durch ein Bauvorhaben in Bezug auf den Nachbarschutz des gemeinschaftlichen Eigentums geltend machen, sofern ein solches Vorgehen nicht durch einen Beschluss der Eigentümerversammlung vergemeinschaftet worden ist (Anschluss an VGH Baden-Württemberg, IMR 2018, 78).*)

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IMRRS 2019, 0488
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Fehlerhafte Beratung vor Bauantrag ist keine unrichtige "Sachbehandlung"!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 01.04.2019 - 1 LA 59/18

1. Für die Anfechtung des Kostenfestsetzungsbescheides für ein Widerspruchsverfahren bedarf es eines Vorverfahrens.

2. Fehlerhafte Beratung im Vorfeld der Bauantragstellung ist keine unrichtige Sachbehandlung i.S.d. § 11 Abs. 1 NVwKostG; "Sache" in diesem Sinne ist erst der - gestellte - Bauantrag.*)

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IMRRS 2019, 0474
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Erneuerung der Straßenlaternen: Kosten sind anteilig zu tragen!

VG Koblenz, Urteil vom 14.01.2019 - 4 K 386/18

1. Zur Verwirkung des Einwandes, der angefochtene Bescheid sei dem Kläger nicht zugegangen.*)

2. Zur Erhebung von Ausbaubeiträgen für die Erneuerung der Teileinrichtung Beleuchtung, wenn die Straßenbeleuchtung von Quecksilberdampflampen auf LED-Beleuchtung umgestellt wird und hierbei nur die Lampenköpfe und Zuleitungen ausgetauscht werden.*)

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IMRRS 2019, 0453
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Straßenbenennung erfolgt nur im öffentlichen Interesse!

OVG Saarland, Beschluss vom 02.04.2019 - 2 D 305/18

Die Straßenbenennung dient dem Interesse der Allgemeinheit und hat insgesamt eine ordnungsrechtliche Funktion. Es handelt sich um eine Selbstverwaltungsangelegenheit der Kommune. Bei der Entscheidung über das Ob und Wie der Umbenennung hat die Gemeinde daher einen weiten Gestaltungsspielraum. Auch wenn die Gemeinde mit der Straßenbenennung eine Ehrung von einem ihrer Bürger oder ihrer Bürgerinnen verbindet, ändert dies nichts daran, dass die Straßenbenennung nur im öffentlichen Interesse erfolgt (vgl. VGH Bayern, Urteil vom 02.03.2010 - 8 BV 08.3320 -, NVwZ-RR 2010, 630).*)

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IMRRS 2019, 0451
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Wer mit Papierschlämmen düngt, muss Bodengutachten zahlen!

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.03.2019 - 10 S 2788/17

1. Für die rechtmäßige Anordnung einer bodenschutzrechtlichen Untersuchungsanordnung genügt es, wenn im insoweit maßgeblichen Zeitpunkt ex ante bei Erlass der Behördenentscheidung der durch objektive Faktoren hinreichend gestützte Verdacht eines erheblichen Verursachungsbeitrags des zur Durchführung Verpflichteten besteht (Fortführung der Senatsrechtsprechung).*)

2. Für das Vorliegen der Voraussetzungen eines Kostenerstattungsanspruchs nach § 24 Abs. 1 Satz 2 BBodSchG richtet sich die materielle Beweislast nach dem Normbegünstigungsprinzip und liegt deswegen beim Anspruchsteller.*)

3. Derjenige, der durch verbotswidriges Handeln (hier: Inverkehrbringen von Papierschlämmen zur Düngung von Ackerflächen) einen Gefahrenverdacht auslöst, hat diesen i.S.v. § 24 Abs. 1 Satz 2 BBodSchG zu vertreten.*)

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IMRRS 2019, 0275
WohnraummieteWohnraummiete
Mietspiegel als Vergleich zu teilweiser Mieterhöhungszulassung herangezogen!

VerfGH Berlin, Urteil vom 19.12.2018 - VerfGH 141/16

(ohne amtliche Leitsätze)

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IMRRS 2019, 0274
WohnraummieteWohnraummiete
Einfacher Mietspiegel kann als Schätzgrundlage dienen

VerfGH Berlin, Beschluss vom 19.12.2018 - VerfGH 37/17

Die Rechtsansicht, wonach die Voraussetzungen, unter denen ein einfacher Mietspiegel als Schätzgrundlage nach § 287 ZPO herangezogen werden kann, höchstrichterlich geklärt sei, überschreitet die Grenze zur Willkür nicht (vgl. Beschluss vom 19.12.2018 - VerfGH 122/16, IMRRS 2019, 0224).

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IMRRS 2019, 0272
MietrechtMietrecht
Verfassungsbeschwerde bei Mieterhöhung unzulässig!

VerfG Brandenburg, Beschluss vom 18.01.2019 - VfGBbg 54/18

(ohne amtliche Leitsätze)

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IMRRS 2019, 0254
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Vergabe preisvergünstigter Baugrundstücke: Falschangaben führen zum Ausschluss!

VGH Bayern, Beschluss vom 18.01.2019 - 4 CE 18.2534

1. Bei der Auslegung von Ablehnungsgründen in den Richtlinien über die Vergabe preisvergünstigter Wohnbaugrundstücke (hier: fehlende Antragsberechtigung bei Nichtoffenlegung maßgeblicher Umstände, insbesondere der Einkommens- und Vermögensverhältnisse) kommt es nicht auf einen objektiven Maßstab an, sondern auf die tatsächliche Handhabung in der Praxis und damit auf das (bisherige) inhaltliche Verständnis der Gemeinde an.

2. Dass die Gemeinde den Ausschluss eines Interessenten aus dem Bewerberkreis damit begründet hat, die eingereichten Bewerbungsunterlagen hätten eindeutig unzutreffende Angaben über den aktuellen Wert seines Grundvermögens enthalten, ist nicht zu beanstanden.

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IMRRS 2019, 0201
Mit Beitrag
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Sprengung einer Luftmine: Grundstückseigentümer haftet für Schäden am Nachbargebäude!

LG München I, Urteil vom 08.02.2017 - 15 O 23907/15

1. Zur Frage der Passivlegitimation bei Schäden, die durch die Sprengung einer Luftmine aus dem 2. Weltkrieg im Rahmen der Kampfmittelräumung entstehen.*)

2. Der Anspruch gegen die öffentliche Hand wegen Schäden im Zusammenhang mit der Sprengung einer Luftmine ist aufgrund des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs gegen den Grundstückseigentümer, auf dessen Grundstück die Luftmine liegt, ausgeschlossen.*)

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IMRRS 2019, 0169
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Straßenbeitragssatzung muss Angaben zu Verkehrsanlagen enthalten!

VGH Hessen, Beschluss vom 26.06.2018 - 5 B 157/18

Die kommunale Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge, die Verkehrsanlagen zu einem Abrechnungsgebiet nach § 11a Abs. 2a HKAG zusammenfasst, muss dem Bestimmtheitsgrundsatz im Sinne der Abgabenklarheit entsprechen. Dazu ist erforderlich, dass die Satzung entweder in ihrem textlichen Teil eine Aufstellung der Verkehrsanlagen enthält, die zu der einheitlichen kommunalen Einrichtung zusammengefasst worden sind, oder diese müssen einer zum Bestandteil der Satzung gewordenen Planübersicht mit der notwendigen Klarheit entnommen werden können.*)

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IMRRS 2019, 0151
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Mangelhafte Umweltverträglichkeitsprüfung: Nachbar hat keinen Aufhebungsanspruch

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.01.2019 - 10 S 1991/17

1. Materielle Mängel einer durchgeführten Umweltverträglichkeitsprüfung stellen keine absoluten oder relativen Verfahrensmängel (§ 4 Abs. 1 bzw. Abs. 1a UmwRG) dar, die zu einem Aufhebungsanspruch eines drittbetroffenen Nachbarn führen könnten.*)

2. Bis zur rechtsgrundsätzlichen Klärung ist ein auf einer unzureichenden FFH-Vorprüfung beruhendes Unterbleiben einer FFH-Verträglichkeitsprüfung jedenfalls für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ausschließlich als von einem drittbetroffenen Nachbarn nicht rügbarer inhaltlicher Bewertungsmangel anzusehen.*)

3. Die im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren durchzuführende Umweltverträglichkeitsprüfung einschließlich der Öffentlichkeitsbeteiligung ist in § 10 Abs. 3 und 4 BImSchG sowie § 9 der 9. BImSchV abschließend geregelt.*)

4. Ermessensfehler bei der Entscheidung über den Verzicht auf Durchführung eines Erörterungstermins nach § 10 Abs. 6 BImSchG begründen keinen absoluten, sondern allenfalls einen relativen Verfahrensfehler i.S.v. § 4 Abs. 1a UmwRG.*)

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IMRRS 2019, 0144
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Bäume und Sträucher dürfen nicht einfach entfernt werden!

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.01.2019 - 2 M 114/18

1. Die Beseitigung von ca. 50 Bäumen und 4 Strauchreihen kann die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts erheblich beeinträchtigen und damit einen Eingriff i.S.d. § 14 Abs. 1 BNatSchG darstellen.*)

2. Allein mit der Behauptung, die entfernten Gehölze seien witterungsbedingt stark beschädigt gewesen, vermag der Grundstückseigentümer die Eingriffsqualität nicht in Frage zu stellen.*)

3. Bei illegalen Eingriffen in die Natur durch Beseitigung von Bäumen rechtfertigt sich ein behördliches Eingreifen durch Anordnung einer sofortigen Ersatzpflanzung daraus, dass bei einer grundsätzlich gebotenen Ersatzmaßnahme, die sich oft erst nach langer Zeit zu einem gleichwertigen Ausgleich auswächst, nicht noch durch Abwarten der rechtskräftigen Hauptsacheentscheidung ein zusätzlicher Zeitverlust eintritt. Zudem kann die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer naturschutzrechtlichen Maßnahme generalpräventiv auf die Gefahr einer unerwünschten Nachahmungswirkung gestützt werden (vgl. Beschluss des Senats vom 21.04.2016 - 2 M 93/15).*)

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IMRRS 2019, 0100
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Wohnungsdurchsuchung

OLG München, Beschluss vom 14.11.2018 - 34 Wx 42/18

1. Zur nachträglichen Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer durch das Amtsgericht zur präventiven Gefahrenabwehr angeordneten Wohnungsdurchsuchung.*)

2. Ergibt die auf konkrete Tatsachen gegründete Prognose, dass eine gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht und sich eine Sache in der Wohnung befindet, durch deren Sicherstellung der gegenwärtigen Gefahr zu Abwehrzwecken begegnet werden kann, kann die Wohnungsdurchsuchung angeordnet werden, sofern die Schwere des damit verbundenen Eingriffs in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre des betroffenen Wohnungsinhabers in angemessenem Verhältnis zum Anlass steht.*)

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IMRRS 2019, 0090
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eigentümer haften gesamtschuldnerisch für Kanalbenutzungsgebühren

OVG Bremen, Beschluss vom 23.11.2018 - 2 B 194/18

§ 10 Abs. 8 WEG steht einer gesamtschuldnerische Haftung für Kanalbenutzungsgebühren nicht entgegen.*)

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IMRRS 2019, 0063
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Wenn der Mäusebussard brütet, sind Windenergieanlagen abzuschalten!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 12.12.2018 - 4 LA 389/17

1. Die Anordnung von Abschaltzeiten für Windenergieanlagen während bodenwendender Bearbeitungen, Grünlandmahd und Ernte im Umkreis von 100 m um den Mastfuß ist rechtmäßig, weil sie die Einhaltung des artenschutzrechtlichen Tötungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG in Bezug auf in der Nähe der Windenergieanlagen brütende Mäusebussarde gewährleistet. Dabei ist es unerheblich, ob es sich beim Mäusebussard um eine allgemein schlaggefährdete Art handelt. Denn die o.a. landwirtschaftlichen Aktivitäten ziehen in der Nähe brütende Greifvögel an und tragen so zu einer signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos bei, dem durch die Anordnung von Abschaltzeiten Rechnung getragen wird.*)

2. Bei der Berechnung der Ersatzzahlungen nach § 6 Abs. 1 Satz 1 NAGBNatSchG ist angesichts des klaren Wortlauts dieser Vorschrift von den Gesamtinvestitionskosten für das Vorhaben auszugehen. Diese sind nicht um diejenigen Kosten zu bereinigen, die für nicht landschaftsbildrelevante Teile des Vorhabens aufgewendet werden. Soweit der Niedersächsische Windenergieerlass davon abweicht, ist er rechtlich unbeachtlich. Die Gesamtinvestitionskosten beinhalten auch die Umsatzsteuer und zwar unabhängig davon, ob der Eingriffsverursacher vorsteuerabzugsberechtigt ist oder nicht.*)

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IMRRS 2019, 0059
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Zwangsgeldfestsetzung trotz Gewerbeabmeldung!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.10.2018 - 4 B 1181/18

1. Eine Zwangsgeldfestsetzung wegen Verstoßes gegen eine Unterlassungsanordnung (hier: kein Shisha-Konsum in Schankwirtschaft) wird nicht dadurch rechtswidrig, dass das Gewerbe aufgegeben und abgemeldet wird.

2. Für die Anordnung und Beitreibung eines Zwangsgelds ist allein entscheidend, dass der Verstoß nach der Androhung und während der Zeit erfolgt ist, in der die Ordnungsverfügung galt.

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IMRRS 2019, 0055
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Fremdenbeherbergung ist kein Wohnen!

VG Berlin, Beschluss vom 02.10.2018 - 6 L 258.18

1. Wenn Wohnraum zum Zwecke der wiederholten nach Tagen oder Wochen bemessenen Vermietung als Ferienwohnung/Fremdenbeherbergung, insbesondere einer gewerblichen Zimmervermietung oder der Einrichtung von Schlafstellen, verwendet wird, liegt eine verbotene Wohnraumzweckentfremdung vor.

2. Eine negative Vorbildwirkung und wirtschaftliche Fehlanreize begründen ein besondere Interesse daran, Wohnraum unverzüglich wieder dauerhaften Wohnzwecken zuzuführen.

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IMRRS 2019, 0054
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Straßenreinigung obliegt der Gemeinde!

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 07.12.2018 - 1 A 10640/18

Die Reinigungspflicht der Gemeinde für Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen (§ 17 Abs. 1 und 3 StrG-RP) umfasst auch mehr als verkehrsübliche Verunreinigungen, beispielsweise durch Öl und andere wassergefährdende Stoffe.*)

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IMRRS 2019, 0029
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Postzustellungsurkunde belegt Bekanntgabe des Bescheids!

VG Augsburg, Urteil vom 13.12.2018 - 5 K 18.1826

1. Die Postzustellungsurkunde ist geeignet, vollen Beweis über die erfolgte Bekanntgabe eins Bescheides an den Empfänger zu erbringen, § 418 ZPO.

2. Ein Rechtsirrtum des Klägers über den Fristenlauf ist kein Grund für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Vielmehr ist vom Empfänger zu erwarten, sich über den Lauf der Frist rechtskundig zu machen.

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Online seit 2018

IMRRS 2018, 1460
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Fortsetzung des Spielhallenbetriebs: Vorläufige Duldungsverpflichtung genügt!

VGH Hessen, Beschluss vom 12.06.2018 - 8 B 1903/17

Dem Rechtsschutzziel eines Spielhallenbetreibers, der seine Spielhalle vorläufig weiterbetreiben will, ist mit einer im Wege der einstweiligen Anordnung ausgesprochenen vorläufigen Duldungsverpflichtung genügt. Demgegenüber würde eine vorläufige Erlaubnis die Hauptsache weitergehend als notwendig vorwegnehmen. lm Falle von Verbundspielhallen desselben Betreibers (sog. unechte Konkurrenz) bedarf es nicht der gesetzlichen Festlegung von konkreten, der behördlichen Auswahlentscheidung zugrunde zu legenden Auswahlkriterien. Der Spielhallenbetreiber kann sich daher nicht auf einen Verstoß der landesrechtlichen Bestimmungen gegen den Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes berufen. Ohne nähere Angaben ist der Streitwert im Eilverfahren auf 30.000,00 Euro je angestrebter Spielhallenerlaubnis festzusetzen, weil von einer Gewinnerwartung je Wirtschaftsjahr von mindestens 60.000,00 Euro je Spielhalle auszugehen ist.*)

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IMRRS 2018, 1443
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
ohne

VGH Bayern, Beschluss vom 06.08.2018 - 22 CS 18.1097

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2018, 1403
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
ohne

BVerwG, Beschluss vom 02.08.2018 - 4 BN 5.18

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2018, 1385
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Auszug des Flurbereinigungsplans ist jedem Teilnehmer zuzustellen!

OVG Niedersachsen, Urteil vom 20.11.2018 - 15 KF 27/17

1. § 59 Abs. 3 Satz 1 FlurbG verlangt eine förmliche Zustellung des Auszugs aus dem Flurbereinigungsplan in einer der im Verwaltungszustellungsgesetz vorgesehenen Formen. Ein Zustellungsmangel ist nach § 8 VwZG heilbar.*)

2. Bei der Bewertung des Bodens im Rahmen der Bodenschätzung sind etwaige ungünstige Wasserverhältnisse zu berücksichtigen.*)

3. Den Wert der Landabfindung mindernde Nachteile können durch einen besonders vorteilhaften Grad der Zusammenlegung von Flächen gegenüber dem durchschnittlichen Zusammenlegungsverhältnis im gesamten Flurbereinigungsgebiet und durch Verbesserungen der Hof-Feld-Entfernung und der Feld-Feld-Entfernung ausgeglichen werden.*)

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IMRRS 2018, 1382
Mit Beitrag
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Freistaat Bayern haftet Mietern nicht wegen unwirksamer Mietpreisbremse

LG München I, Urteil vom 21.11.2018 - 15 O 19893/17

1. Der Staat kann grundsätzlich nicht für den Erlass eines unwirksamen Gesetzes in Anspruch genommen werden.

2. Dementsprechend haben Mieter wegen der unwirksamen Mietpreisbremse keinen Anspruch auf Schadenersatz gegenüber dem Freistaat Bayern.

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IMRRS 2018, 1374
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Keine Markise an denkmalgeschütztem Gebäude!

VGH Bayern, Beschluss vom 12.11.2018 - 1 ZB 17.813

1. Die Erlaubnis für eine Veränderung eines Baudenkmals und eines Ensembles kann versagt werden, soweit gewichtige Gründe des Denkmalschutzes für die unveränderte Beibehaltung des bisherigen Zustandes sprechen.

2. Bei der Beurteilung, ob ein Denkmal durch eine vorgenommene Veränderung nachteilig betroffen wird, ist auf die Sicht eines fachkundigen Betrachters abzustellen.

3. Maßgeblich ist nicht, ob die Markisen selbst aufgrund ihrer Größe oder Farbe besonders auffallen oder vielmehr unaufdringlich sind, sondern vielmehr, ob die Anbringung von Markisen an den Fassaden als störend angesehen wird.

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IMRRS 2018, 1344
ProzessualesProzessuales
Kosten für Privatgutachten sind im Eilverfahren erstattungsfähig!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 14.08.2018 - 12 OA 90/18

1. Aufwendungen für private, d. h. nicht vom Gericht in Auftrag gegebene, Gutachten und Stellungnahmen von Sachverständigen im Verwaltungsprozess können lediglich in engen Grenzen als notwendig im Sinne des § 162 Abs. 1 VwGO anerkannt werden.

2. Ob ein Beteiligter mangels eigener Fachkenntnisse (Berechnung der Einsturzgefahr einer Brücke) sein Vorbringen ausnahmsweise nur mittels Privatgutachten darlegen kann, bestimmt sich danach, wie ein verständiger Beteiligter, der bemüht ist, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten, in gleicher Weise seine Interessen wahrgenommen hätte.

3. Der den Verwaltungsprozess prägende Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 VwGO) wird durch den Charakter des Eilverfahrens und die insbesondere dem Antragsteller dieses Verfahrens obliegende Mitwirkungslast eingeschränkt, denn im Eilverfahren ergeht die Entscheidung im Hinblick auf die Eilbedürftigkeit aufgrund der innerhalb angemessener Zeit verfügbaren präsenten Beweismittel, von glaubhaft gemachten Tatsachen und aufgrund überwiegender Wahrscheinlichkeiten.

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IMRRS 2018, 1338
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
ohne

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.05.2018 - 4 A 2588/14

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2018, 1298
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Störende Immissionen: Abwehranspruch verjährt in drei Jahren!

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30.08.2018 - 1 A 11843/17

1. Der allgemeine öffentlich-rechtliche Abwehr-, Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch wegen störender Immissionen unterliegt der Verjährung.*)

2. Die Verjährungsfrist folgt in entsprechender Anwendung aus § 195 BGB und beträgt seit dem 01.01.2002 drei Jahre.*)

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IMRRS 2018, 1280
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Immissionen: Sensible Personengruppen werden geschützt, überempfindliche Personen nicht!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.06.2018 - 8 B 594/18

1. Eine über eine bloße erhebliche Belästigung hinausgehende Beeinträchtigung des körperlichen und seelischen Wohlbefindens ist eine Gesundheitsschädigung im immissionsschutzrechtlichen Sinne, wenn durch unmittelbare Einwirkung von Lärm funktionelle oder morphologische Veränderungen des menschlichen Organismus auftreten, die die natürliche Variationsbreite signifikant überschreiten.

2. Eine Gesundheitsgefahr ist in anzunehmen, wenn der Eintritt des Schadens im Sinne eines Krankheitszustandes aufgrund der konkreten Umstände überwiegend wahrscheinlich ist, ohne jedoch unmittelbar bevorstehen zu müssen.

3. Geschützt sind dabei auch besonders empfindliche Personengruppen wie Kinder, Kranke und alte Menschen, nicht aber eine besondere, atypische Empfindlichkeit Einzelner.

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IMRRS 2018, 1284
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Unsachgemäße Errichtung spricht gegen Erneuerungsbedürftigkeit!

VGH Hessen, Urteil vom 30.08.2018 - 5 A 79/18

1. Wird an einer für die Benutzbarkeit einer Straße erforderlichen Hilfseinrichtung - wie einer Stützmauer - eine Erneuerung von nicht unerheblichem Umfang vorgenommen, liegt darin in der Regel eine Erneuerung der Anlage insgesamt.*)

2. Der Tatbestand der abnutzungsbedingten Erneuerung für die Erhebung eines Straßenbeitrags setzt voraus, dass die Straße nach Ablauf der normalen Lebensdauer so abgenutzt und verschlissen gewesen ist, dass sie erneuert werden musste. Der Ablauf der Nutzungsdauer einer Straße ist dabei ein - allerdings widerlegbares - Indiz für ihre Erneuerungsbedürftigkeit.*)

3. Steht fest, dass die Erneuerungsbedürftigkeit darauf beruht, dass die Anlage - hier eine Stützmauer als essenzieller Bestandteil der Straße - bereits unsachgemäß errichtet worden ist und deshalb erneuerungsbedürftig war, ist das Indiz der Erneuerungsbedürftigkeit aufgrund des Ablaufs der Nutzungsdauer widerlegt.*)

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IMRRS 2018, 1229
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Klagerücknahme verspätet: Keine verminderten Gerichtsgebühren!

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20.08.2018 - 1 O 88/18

1. Eine Ermäßigung der Gerichtsgebühren setzt voraus, dass die Klage „vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung“ zurück genommen wird.

2. Eine Klagerücknahme zu einem Zeitpunkt, als der Richter die mündliche Verhandlung nach Erörterung der Streitsache bereits für geschlossen erklärt hat, wirkt sich nicht mehr gebührenmindernd aus.

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IMRRS 2018, 1193
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Nicht jeder Anschluss ans überörtliches Straßennetz ist eine Kreisstraße!

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.10.2018 - 1 N 24.18

1. Bei der Abgrenzung der Kreisstraßen im Sinne von § 3 Abs. 3 StrG-BB von den Gemeindeverbindungsstraßen gem. § 3 Abs 4 Nr. 1 StrG-BB ist maßgeblich auf das Kriterium des überörtlichen Verkehrs abzustellen (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom Urteil vom 03.05.2013 - 9 A 17.12; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.11.2013 - 1 B 54.11).*)

2. Eine Straße dient dem Anschluss einer Gemeinde an das überörtliche Straßennetz im Sinne von § 3 Abs 3 Nr 2 StrG-BB nicht schon dann oder ist dazu nicht zu dienen bestimmt, wenn die Gemeinde auf ihrem Gebiet bereits über einen solchen Anschluss verfügt und eine weitere Anbindung derselben Straße an das überörtliche Straßennetz auf dem Gebiet der Nachbargemeinde liegt, sondern nur dann, wenn die Straße ausschließlich oder überwiegend gerade dazu da ist, den (einzigen) Anschluss der Gemeinde an das höher klassifizierte Straßennetz herzustellen.*)

3. Das Tatbestandsmerkmal "Ortsteil" in § 3 Abs. 3 Nr. 2 Alt. 2 StrG-BB setzt voraus, dass es sich um einen "Ortsteil" im Sinne von § 45 Abs 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) und nicht lediglich um einen "Wohnplatz" handelt.*)

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IMRRS 2018, 1168
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Anspruch kann bereits vor seiner Entstehung verwirkt sein!

BVerwG, Beschluss vom 29.08.2018 - 3 B 24.18

Entsteht ein Anspruch auf Kostenerstattung erst mit prüfbarer Rechnungslegung, kann der Gläubiger das Recht, von dem Schuldner Erstattung der Kosten zu verlangen, bereits vor Rechnungslegung verwirkt haben.*)

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IMRRS 2018, 1141
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Wald ist freie Landschaft: Wiederaufforstungsanordnung ist rechtmäßig!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 21.09.2018 - 10 LA 51/18

Parkanlagen im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 4 NWaldLG, die im räumlichen Zusammenhang zu baulichen Anlagen stehen, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, sind durch eine überwiegend an gartenbaulichen Gesichtspunkten orientierten Gestaltung gekennzeichnet und zum Schutz der Belange des Eigentümers dem Betretungsrecht der freien Landschaft entzogen.*)

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IMRRS 2018, 1129
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Können einzelne Grundstücke von Ausbaubeiträgen verschont werden?

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.09.2018 - 6 A 11966/17

1. Das rechtsstaatliche Gebot hinreichender Bestimmtheit ist nicht verletzt, wenn eine satzungsrechtliche Regelung über die Verschonung bestimmter Grundstücke von der Pflicht, wiederkehrende Ausbaubeiträge zu entrichten, nicht einzelne Straßen (oder Gebiete) mit den für diese jeweils geltenden Verschonungszeiträumen benennt.*)

2. Die Festlegung der Verschonungszeiträume kann in der Weise ermessensgerecht erfolgen, dass die höchstmögliche Verschonung von 20 Jahren nur für Grundstücke mit der höchsten einmaligen Belastung gilt, während die Verschonungszeiträume für die übrigen Grundstücke nach dem jeweiligen (niedrigeren) Umfang der einmaligen Belastung entsprechend kürzer ausfallen.*)

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IMRRS 2018, 1121
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Anschlussleitung mangelhaft verlegt? Schadensersatz verjährt in max. 30 Jahren!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.08.2018 - 15 A 2313/17

1. Ein Kostenersatzanspruch nach § 10 Abs. 1 Satz 1 KAG-NW setzt - einschränkend - stets das Vorliegen eines Sonderinteresses des Grundstückseigentümers an der durchgeführten Maßnahme voraus.*)

2. Soweit die Erfüllung der dem Anschlussnehmer nach der entsprechenden gemeindlichen Satzung vorgeschriebenen Benutzungspflicht eine funktionsfähige Anschlussleitung voraussetzt, dienen Maßnahmen zur Beseitigung einer Störung der Funktionsfähigkeit des Anschlusses grundsätzlich dieser Verpflichtung und stehen mithin in seinem (Sonder-)Interesse.*)

3. Diese allgemeine Aufgaben- und Verantwortungsabgrenzung kann allerdings im Einzelfall durch anderweitige Pflichtenzuweisungen überlagert sein, etwa wenn sich aus den Grundsätzen des zivilrechtlichen Vertragshaftungsrechts ergibt, dass die Maßnahme als Schadensersatz zu leisten ist.*)

4. Ein derartiger Schadensersatzanspruch kann aus § 280 Abs. 1 BGB analog folgen, wenn der Betreiber die ihm aufgrund des öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnisses obliegende (Sorgfaltspflicht-)Pflicht, Störungen der Funktionsfähigkeit des Anschlusses zu vermeiden, schuldhaft verletzt hat.*)

5. Ansprüche nach § 280 Abs. 1 BGB (analog) unterliegen der regelmäßigen dreijährigen Verjährungsfrist nach § 195 BGB, wobei nach Maßgabe von § 199 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BGB eine Verjährungshöchstfrist von 30 Jahren gilt.*)

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